Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 21.02.1996

Rechtsprechung
   BGH, 06.03.1996 - 2 StR 683/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,2736
BGH, 06.03.1996 - 2 StR 683/95 (https://dejure.org/1996,2736)
BGH, Entscheidung vom 06.03.1996 - 2 StR 683/95 (https://dejure.org/1996,2736)
BGH, Entscheidung vom 06. März 1996 - 2 StR 683/95 (https://dejure.org/1996,2736)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Revisionsbegründung zu Protokoll - Normale Dienststunden - Begrenzte personelle Möglichkeiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 44, § 345

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 353
  • StV 1997, 230
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.11.1991 - 1 StR 552/90

    Überschreitung der Grenzen zulässiger Rechtsberatung durch bewusste Erteilung

    Auszug aus BGH, 06.03.1996 - 2 StR 683/95
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann das Institut der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Revisionsbegründungsfrist nicht dazu dienen, die Form- und Fristgebundenheit der Revisionsbegründung zu unterlaufen (BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 1, 3, 4, 6; Maul in KK 3. Aufl. Rdn. 13 f. zu § 44; Pikart in KK 3. Aufl. § 345 Rdn. 26 m.w.N.).
  • BGH, 09.08.1995 - 1 StR 59/95

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Auszug aus BGH, 06.03.1996 - 2 StR 683/95
    Für weitere Ausführungen zur Sachrüge ist eine Wiedereinsetzung schon deshalb nicht erforderlich, weil der Senat auf die ordnungsgemäß erhobene Sachrüge hin verpflichtet ist, das Urteil unter jedem Gesichtspunkt auf eine Verletzung des materiellen Rechts zu prüfen (BGH, Beschluß vom 9. August 1995 - 1 StR 59/95).
  • BGH, 12.04.1989 - 4 StR 71/89

    Unzureichende Begründung einer Besetzungsrüge

    Auszug aus BGH, 06.03.1996 - 2 StR 683/95
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann das Institut der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Revisionsbegründungsfrist nicht dazu dienen, die Form- und Fristgebundenheit der Revisionsbegründung zu unterlaufen (BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 1, 3, 4, 6; Maul in KK 3. Aufl. Rdn. 13 f. zu § 44; Pikart in KK 3. Aufl. § 345 Rdn. 26 m.w.N.).
  • BGH, 03.09.1987 - 1 StR 386/87

    Verurteilung wegen kupplerischer Zuhälterei - Beschränkung des Schuldumfangs -

    Auszug aus BGH, 06.03.1996 - 2 StR 683/95
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann das Institut der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Revisionsbegründungsfrist nicht dazu dienen, die Form- und Fristgebundenheit der Revisionsbegründung zu unterlaufen (BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 1, 3, 4, 6; Maul in KK 3. Aufl. Rdn. 13 f. zu § 44; Pikart in KK 3. Aufl. § 345 Rdn. 26 m.w.N.).
  • BGH, 01.11.1988 - 5 StR 488/88

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur weiteren Begründung der

    Auszug aus BGH, 06.03.1996 - 2 StR 683/95
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann das Institut der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Revisionsbegründungsfrist nicht dazu dienen, die Form- und Fristgebundenheit der Revisionsbegründung zu unterlaufen (BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 1, 3, 4, 6; Maul in KK 3. Aufl. Rdn. 13 f. zu § 44; Pikart in KK 3. Aufl. § 345 Rdn. 26 m.w.N.).
  • BGH, 21.03.2006 - 4 StR 110/05

    (Keine) Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Erhebung einer weiteren

    Zudem kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Erhebung einer weiteren Verfahrensrüge grundsätzlich nicht in Betracht, wenn die Revision - wie hier - mit Verfahrensrügen und mit der Sachrüge form- und fristgerecht begründet worden ist (vgl. BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 5, 9, 10, 12).
  • BGH, 29.09.2004 - 1 StR 565/03

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Anbringung von Verfahrensrügen

    Zwar kann bei bereits formgerecht begründeter Revision Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung von Verfahrensrügen nicht gewährt werden (st. Rspr.; vgl. BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 1, 3, 9; BGH, Beschluß vom 16. September 1994 - 3 StR 397/94).
  • BGH, 23.01.1997 - 1 StR 543/96

    Beginn der Revisionsfrist bei Verkündung des Urteils unter Abwesenheit des

    Ein amtliches Verschulden, das den Angeklagten gehindert hätte, sämtliche Rügen innerhalb der Revisionsbegründungsfrist zu erheben, ist auch nicht darin zu sehen, daß der Rechtspfleger nicht vom Beginn der Protokollierung an während seiner gesamten Arbeitszeit allein dem Angeklagten zur Verfügung gestanden hat (BGH, Beschluß vom 6. März 1996 - 2 StR 683/95).

    Für die im Rechtspflegerprotokoll vom 2. September 1996 enthaltenen Ausführungen zur Sachrüge war eine Wiedereinsetzung schon deshalb nicht erforderlich, weil der Senat auf die ordnungsgemäß erhobene Sachrüge hin verpflichtet war, das Urteil unter jedem Gesichtspunkt auf eine Verletzung des materiellen Rechts zu prüfen (BGH, Beschlüsse vom 9. August 1995 - 1 StR 59/95 - und vom 6. März 1996 - 2 StR 683/95).

  • BGH, 27.11.2008 - 5 StR 496/08

    Wahrung der einmonatigen Revisionsbegründungsfrist (Wiedereinsetzung in den

    Dies gilt gerade unter Berücksichtigung folgenden Umstands: das Recht eines Revisionsführers, die Revision zu Protokoll der Geschäftsstelle zu begründen, besteht nur innerhalb der normalen Dienststunden (BGH NStZ 1996, 353; BGHR StPO § 45 Abs. 1 Satz 1 Frist 1).
  • BGH, 01.08.2002 - 3 StR 496/01

    Revisionsbegründungsfrist (Fristverlängerung); Strafklageverbrauch (ne bis in

    Zur Nachholung einzelner Verfahrensrügen kann grundsätzlich keine Wiedereinsetzung gewährt werden, weil andernfalls die Form- und Fristgebundenheit der Revisionsbegründung nach § 344 Abs. 2, § 345 StPO unterlaufen würde (vgl. BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 1, 9, 10).
  • BGH, 21.05.2003 - 4 StR 157/02
    Eine Wiedereinsetzung ist somit weder möglich noch erforderlich, da der Senat auf die ordnungsgemäß erhobene Sachrüge hin verpflichtet ist, das Urteil unter jedem Gesichtspunkt auf eine Verletzung des materiellen Rechts zu prüfen (BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 9, 10 a.E.).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 21.02.1996 - Ss 58/96 (Z)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,3683
OLG Köln, 21.02.1996 - Ss 58/96 (Z) (https://dejure.org/1996,3683)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.02.1996 - Ss 58/96 (Z) (https://dejure.org/1996,3683)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. Februar 1996 - Ss 58/96 (Z) (https://dejure.org/1996,3683)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 353
  • NStZ 1996, 355
  • StV 1996, 252
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 01.08.1962 - 3 StR 28/62

    Vernehmung von Polizeibeamten als Zeugen vom Hörensagen i.R.v. Aussagen über die

    Auszug aus OLG Köln, 21.02.1996 - Ss 58/96
    Die Vernehmung eines "Zeugen vom Hörensagen" ist grundsätzlich zulässig (BGHSt 17, 382, 33, 178 = NJW 1985, 1789; BGH Strafverteidiger 1988, 91, 92).

    Bei einem "Zeugen vom Hörensagen" besteht aber allgemein eine erhöhte Gefahr der Entstellung oder Unvollständigkeit in der Wiedergabe von Tatsachen, die ihm von demjenigen vermittelt worden sind, auf den sein Wissen zurückgeht (BGHSt 17, 382, 385).

    Das Gebot kritischer Beweiswürdigung gilt insbesondere dann, wenn der eigentliche Wissenträger anonym bleibt (BVerfG NJW 1981, 1719; BGHSt 17, 382, 385; BGHSt 34, 15 = NJW 1986, 1766).

    Im Hinblick darauf, daß das Gericht sich von der persönlichen Glaubwürdigkeit des im Dunkel bleibenden Gewährsmanns kein Bild machen kann (vgl. BGHSt 17, 382, 385) und der Verteidigung die Möglichkeit genommen ist darzutun, daß der Gewährsmann voreingenommen, feindselig oder unglaubwürdig ist (vgl. EGMR Strafverteidiger 1990, 481, 482), kann das Ergebnis vertraulicher Ermittlungen "im Umfeld des Betroffenen", das durch Vernehmung der Ermittlungsbeamten in die Hauptverhandlung eingeführt wird, nicht ohne weiteres verwertet werden.

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus OLG Köln, 21.02.1996 - Ss 58/96
    Dies hat zur Folge, daß die Aussage eines "Zeugen vom Hörensagen" regelmäßig nur dann Grundlage einer Verurteilung sein kann, wenn dessen Bekundungen durch andere, nach der Überzeugung des Tatrichters wichtige Beweisanzeichen bestätigt werden (BVerfG NJW 1981, 1719, 1725 und NJW 1992, 168; BGH NJW 1985, 1789, 1790; BGH NStZ 1994, 502; SenatE Strafverteidiger 1994, 289; Hürxthal in KK, StPO, 3. Aufl. § 261 Rdnr. 29; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO, 42. Aufl., § 250 Rdnr. 5).

    Das Gebot kritischer Beweiswürdigung gilt insbesondere dann, wenn der eigentliche Wissenträger anonym bleibt (BVerfG NJW 1981, 1719; BGHSt 17, 382, 385; BGHSt 34, 15 = NJW 1986, 1766).

    Bei einer willkürlichen oder offensichtlich rechtsfehlerhaften behördlichen Sperrerklärung darf die Verhörsperson nicht über die Angaben des Informanten vernommen werden (BVerfG NJW 1981, 1719, 1725; BGH NJW 1989, 3291, 3293).

  • BGH, 31.03.1989 - 2 StR 706/88

    Aufklärungspflicht des Gerichts bei Sperrerklärung bezüglich eines Informanten

    Auszug aus OLG Köln, 21.02.1996 - Ss 58/96
    Bleibt der Name des Informanten dem Gericht unbekannt, weil die Polizei Vertraulichkeit zugesichert hat und den Informanten nicht preisgibt, so darf sich das Gericht nicht ohne weiteres damit abfinden; es muß vielmehr alle nach den Umständen des Falles gebotenen Bemühungen entfalten, um das der Vernehmung des Informanten entgegenstehende Hindernis auszuräumen; dazu gehört, daß es sich nicht mit der Sperrerklärung einer untergeordneten Behörde begnügt, sondern eine Entscheidung der obersten Dienstbehörde herbeiführt, welche die für die Weigerung maßgeblichen Gründe im einzelnen darlegt (BGHSt 36, 159 = NJW 1989, 3291, 3292; Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß, 5. Aufl. S. 624).

    Bei einer willkürlichen oder offensichtlich rechtsfehlerhaften behördlichen Sperrerklärung darf die Verhörsperson nicht über die Angaben des Informanten vernommen werden (BVerfG NJW 1981, 1719, 1725; BGH NJW 1989, 3291, 3293).

    Es fehlt weiter eine eindeutige Wiedergabe der Angaben des Informanten (vgl. hierzu BGH NJW 1989, 3291, 3293).

  • BGH, 16.04.1985 - 5 StR 718/84

    Vernehmung der Verhörsperson von V-Leuten

    Auszug aus OLG Köln, 21.02.1996 - Ss 58/96
    Die Vernehmung eines "Zeugen vom Hörensagen" ist grundsätzlich zulässig (BGHSt 17, 382, 33, 178 = NJW 1985, 1789; BGH Strafverteidiger 1988, 91, 92).

    Der Tatrichter ist daher gehalten, den Beweiswert dieses weniger sachnahen Beweismittels bei seiner Überzeugungsbildung besonders vorsichtig zu prüfen und zu würdigen (BGHSt 33, 178 = NJW 1985, 1789; BGH NStZ 1988, 144; SenatE Strafvereidiger 1990, 441).

    Dies hat zur Folge, daß die Aussage eines "Zeugen vom Hörensagen" regelmäßig nur dann Grundlage einer Verurteilung sein kann, wenn dessen Bekundungen durch andere, nach der Überzeugung des Tatrichters wichtige Beweisanzeichen bestätigt werden (BVerfG NJW 1981, 1719, 1725 und NJW 1992, 168; BGH NJW 1985, 1789, 1790; BGH NStZ 1994, 502; SenatE Strafverteidiger 1994, 289; Hürxthal in KK, StPO, 3. Aufl. § 261 Rdnr. 29; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO, 42. Aufl., § 250 Rdnr. 5).

  • EGMR, 20.11.1989 - 11454/85

    KOSTOVSKI v. THE NETHERLANDS

    Auszug aus OLG Köln, 21.02.1996 - Ss 58/96
    Wird eine Verurteilung in einem entscheidenden Ausmaß auf eine anonyme Aussage gegründet, werden die Verteidigungsrechte so eingeschränkt, daß das Recht auf ein faires Verfahren und Artikel 6 Abs. 3 Buchstabe d MRK verletzt sein können (vgl. EGMR Strafverteidiger 1990, 481).

    Im Hinblick darauf, daß das Gericht sich von der persönlichen Glaubwürdigkeit des im Dunkel bleibenden Gewährsmanns kein Bild machen kann (vgl. BGHSt 17, 382, 385) und der Verteidigung die Möglichkeit genommen ist darzutun, daß der Gewährsmann voreingenommen, feindselig oder unglaubwürdig ist (vgl. EGMR Strafverteidiger 1990, 481, 482), kann das Ergebnis vertraulicher Ermittlungen "im Umfeld des Betroffenen", das durch Vernehmung der Ermittlungsbeamten in die Hauptverhandlung eingeführt wird, nicht ohne weiteres verwertet werden.

  • BVerfG, 11.04.1991 - 2 BvR 196/91

    Verfassungsmäßigkeit einer auf Angaben des verdeckten Ermittlers gestützten

    Auszug aus OLG Köln, 21.02.1996 - Ss 58/96
    Dies hat zur Folge, daß die Aussage eines "Zeugen vom Hörensagen" regelmäßig nur dann Grundlage einer Verurteilung sein kann, wenn dessen Bekundungen durch andere, nach der Überzeugung des Tatrichters wichtige Beweisanzeichen bestätigt werden (BVerfG NJW 1981, 1719, 1725 und NJW 1992, 168; BGH NJW 1985, 1789, 1790; BGH NStZ 1994, 502; SenatE Strafverteidiger 1994, 289; Hürxthal in KK, StPO, 3. Aufl. § 261 Rdnr. 29; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO, 42. Aufl., § 250 Rdnr. 5).

    Die Verurteilung beruht allerdings nicht auf "anonymen Quellen", wenn die Gewährsleute oder Vertrauensleute den Polizeibeamten, die über die Wahrnehmungen ihrer Informanten aussagen, persönlich bekannt sind (BVerfG NJW 1992, 168).

  • BGH, 05.02.1986 - 3 StR 477/85

    Verwertung von Äußerungen eines nachrichtendienstlichen Gewährsmanns

    Auszug aus OLG Köln, 21.02.1996 - Ss 58/96
    Der Tatrichter muß immer dann, wenn ex den eigentlichen Wissensträger selbst nicht als Zeugen vernehmen kann, den Beweiswert des von ihm benutzten Beweismittels besonders kritisch überprüfen, sich der Grenzen seiner Überzeugungsbildung bewußt sein, sie wahren und dies in den Urteilsgründen zum Ausdruck bringen (BGHSt 34, 15 = NJW 1986, 1766; SenatE Strafverteidiger 1990, 441).

    Das Gebot kritischer Beweiswürdigung gilt insbesondere dann, wenn der eigentliche Wissenträger anonym bleibt (BVerfG NJW 1981, 1719; BGHSt 17, 382, 385; BGHSt 34, 15 = NJW 1986, 1766).

  • OLG Köln, 15.05.1990 - Ss 88/90
    Auszug aus OLG Köln, 21.02.1996 - Ss 58/96
    Welche Darlegungen im Rahmen der Beweiswürdigung erforderlich sind, richtet sich nach den Besonderheiten des konkreten Falls; dies gilt auch für die Auseinandersetzung mit Zeugenaussagen (SenatE Strafverteidiger 1990, 441).

    Der Tatrichter muß immer dann, wenn ex den eigentlichen Wissensträger selbst nicht als Zeugen vernehmen kann, den Beweiswert des von ihm benutzten Beweismittels besonders kritisch überprüfen, sich der Grenzen seiner Überzeugungsbildung bewußt sein, sie wahren und dies in den Urteilsgründen zum Ausdruck bringen (BGHSt 34, 15 = NJW 1986, 1766; SenatE Strafverteidiger 1990, 441).

  • BGH, 29.08.1974 - 4 StR 171/74

    Haltereigenschaft des Betroffenen - Begehen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

    Auszug aus OLG Köln, 21.02.1996 - Ss 58/96
    Es ist anerkannt, daß aus der Haltereigenschaft allein nicht auf die Fahrereigenschaft geschlossen werden kann, und daß es für einen solchen Schluß zusätzlicher Beweisanzeichen bedarf, die sich aus Zeit und Tatort der Ordnungswidrigkeit, dem Beruf, den Familienverhältnissen und den Lebensumständen des Halters ergeben können (BGHSt 25, 365).
  • BGH, 20.06.1994 - 5 StR 283/94

    Zeuge vom Hörensagen - Urteilsbegründung - Beweisanzeichen

    Auszug aus OLG Köln, 21.02.1996 - Ss 58/96
    Dies hat zur Folge, daß die Aussage eines "Zeugen vom Hörensagen" regelmäßig nur dann Grundlage einer Verurteilung sein kann, wenn dessen Bekundungen durch andere, nach der Überzeugung des Tatrichters wichtige Beweisanzeichen bestätigt werden (BVerfG NJW 1981, 1719, 1725 und NJW 1992, 168; BGH NJW 1985, 1789, 1790; BGH NStZ 1994, 502; SenatE Strafverteidiger 1994, 289; Hürxthal in KK, StPO, 3. Aufl. § 261 Rdnr. 29; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO, 42. Aufl., § 250 Rdnr. 5).
  • BGH, 11.11.1987 - 2 StR 575/87

    Einschätzung der Glaubwürdigkeit von Zeugen

  • OLG Zweibrücken, 12.08.1991 - 1 Ss 104/90

    Grundstücksfläche; Abfallentsorgungsanlage; Stetigkeit; Ablagerung; Abfälle;

  • OLG Köln, 07.01.1994 - Ss 555/93

    Zeugnis vom "Hörensagen"; Verurteilung; Überzeugung des Tatrichters; Weitere

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