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Rechtsprechung
   BGH, 08.08.1996 - 4 StR 344/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,4916
BGH, 08.08.1996 - 4 StR 344/96 (https://dejure.org/1996,4916)
BGH, Entscheidung vom 08.08.1996 - 4 StR 344/96 (https://dejure.org/1996,4916)
BGH, Entscheidung vom 08. August 1996 - 4 StR 344/96 (https://dejure.org/1996,4916)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Inhaltliche Anforderungen an die Darstellung des Tatgeschehens in der Anklageschrift - Anforderungen an die Konkretisierung einer wiederholten Tatbegehungen im Urteil

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 318, § 344, § 200

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 331
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus BGH, 08.08.1996 - 4 StR 344/96
    In diesem Zusammenhang ist ohne Belang, daß das gesamte Tatgeschehen trotz der gegen höchstpersönliche Rechtsgüter verschiedener Personen gerichteten Einzelhandlungen in Anklageschrift und Eröffnungsbeschluß (fälschlich) als eine fortgesetzte Handlung bewertet worden ist; denn auch bei der Annahme einer fortgesetzten Handlung entsprechend der vor der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 3. Mai 1994 (BGHSt 40, 138) geltenden Rechtsprechung mußten die einzelnen Teilakte nach Zeit, Ort und individualisierenden Merkmalen beschrieben werden (BGH aaO; vgl. auch BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 1 und 4).
  • BGH, 25.04.1991 - 3 StR 468/90

    Fortsetzungstat - Verfahrenseinstellung - Anklageschrift -

    Auszug aus BGH, 08.08.1996 - 4 StR 344/96
    In diesem Zusammenhang ist ohne Belang, daß das gesamte Tatgeschehen trotz der gegen höchstpersönliche Rechtsgüter verschiedener Personen gerichteten Einzelhandlungen in Anklageschrift und Eröffnungsbeschluß (fälschlich) als eine fortgesetzte Handlung bewertet worden ist; denn auch bei der Annahme einer fortgesetzten Handlung entsprechend der vor der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 3. Mai 1994 (BGHSt 40, 138) geltenden Rechtsprechung mußten die einzelnen Teilakte nach Zeit, Ort und individualisierenden Merkmalen beschrieben werden (BGH aaO; vgl. auch BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 1 und 4).
  • BGH, 14.06.1993 - 4 StR 288/93

    Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Schutzbefohlenen -

    Auszug aus BGH, 08.08.1996 - 4 StR 344/96
    In diesem Zusammenhang ist ohne Belang, daß das gesamte Tatgeschehen trotz der gegen höchstpersönliche Rechtsgüter verschiedener Personen gerichteten Einzelhandlungen in Anklageschrift und Eröffnungsbeschluß (fälschlich) als eine fortgesetzte Handlung bewertet worden ist; denn auch bei der Annahme einer fortgesetzten Handlung entsprechend der vor der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 3. Mai 1994 (BGHSt 40, 138) geltenden Rechtsprechung mußten die einzelnen Teilakte nach Zeit, Ort und individualisierenden Merkmalen beschrieben werden (BGH aaO; vgl. auch BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 1 und 4).
  • BGH, 11.11.1955 - 1 StR 409/55
    Auszug aus BGH, 08.08.1996 - 4 StR 344/96
    Fehlende Prozeßvoraussetzungen sind in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu berücksichtigen; Teilrechtskraft steht nicht entgegen (vgl. BGHSt 8, 269, 270; 15, 203, 207 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 11.05.1994 - 2 StR 171/94

    Gesonderte Gewährung von Prozesskostenhilfe für jeden Rechtszug - Ausreichende

    Auszug aus BGH, 08.08.1996 - 4 StR 344/96
    Dabei muß die Schilderung um so konkreter sein, je größer die allgemeine Möglichkeit ist, daß der Angeklagte verwechselbare weitere Straftaten gleicher Art verübt hat (BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 7 m.w.N.).
  • BGH, 09.11.1960 - 4 StR 407/60

    Mangelhafte Revisionsbegründung I

    Auszug aus BGH, 08.08.1996 - 4 StR 344/96
    Fehlende Prozeßvoraussetzungen sind in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu berücksichtigen; Teilrechtskraft steht nicht entgegen (vgl. BGHSt 8, 269, 270; 15, 203, 207 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 25.09.2014 - 4 StR 69/14

    Teilweise Verfahrenseinstellung (Einstellungsbeschluss: Bestimmtheit, Parallele

    Dabei muss die Schilderung umso konkreter sein, je größer die allgemeine Möglichkeit ist, dass der Angeklagte verwechselbare weitere Straftaten gleicher Art verübt hat (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 8. August 1996 - 4 StR 344/96, BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 20 mwN).
  • BGH, 09.01.2018 - 1 StR 370/17

    Umgrenzungsfunktion der Anklageschrift (notwendiger Inhalt bei Anklage wegen

    Dabei muss die Schilderung umso konkreter sein, je größer die allgemeine Möglichkeit ist, dass der Angeklagte verwechselbare weitere Straftaten gleicher Art verübt hat (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 8. August 1996 - 4 StR 344/96, BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 20 mwN).
  • BGH, 28.04.2006 - 2 StR 174/05

    Verurteilung wegen Betruges im Zusammenhang mit angeblichen Öko-Produkten

    Dabei muss die Schilderung umso konkreter sein, je größer die allgemeine Möglichkeit ist, dass der Angeklagte verwechselbare weitere Straftaten gleicher Art verübt hat (st. Rspr., vgl. BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 3, 7, 20; Meyer-Goßner StPO 48. Aufl. § 200 Rdn. 7; Tolksdorf in KK-StPO 5. Aufl. § 200 Rdn. 3; Rieß in Löwe/Rosenberg StPO 25. Aufl. § 200 Rdn. 13).
  • BGH, 13.03.2019 - 2 StR 380/18

    Inhalt der Anklageschrift (Tatkonkretisierung); Inhalt des Strafbefehls

    Dabei muss die Schilderung umso konkreter sein, je größer die allgemeine Möglichkeit ist, dass der Angeklagte verwechselbare weitere Straftaten gleicher Art verübt hat (vgl. u. a. BGH, Beschluss vom 8. August 1996 - 4 StR 344/96, BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 20).
  • BGH, 24.01.2012 - 1 StR 412/11

    Umgrenzungsfunktion der Anklageschrift bei Bandentaten oder "uneigentlichen

    Dabei muss die Schilderung umso konkreter sein, je größer die allgemeine Möglichkeit ist, dass der Angeklagte verwechselbare weitere Straftaten gleicher Art verübt hat (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 8. August 1996 - 4 StR 344/96 mwN).
  • BGH, 30.07.2013 - 4 StR 247/13

    Wirksame Beschränkung des Rechtsmittels auf den Rechtsfolgenausspruch (keine

    Der deshalb gebotenen Einstellung des Verfahrens gemäß § 206a StPO steht die Beschränkung des Rechtsmittels auf den Rechtsfolgenausspruch nicht entgegen, da der Senat das Vorliegen der Verfahrensvoraussetzungen von Amts wegen zu prüfen hat (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Beschluss vom 8. August 1996 - 4 StR 344/96; weitere Nachweise bei KK-Kuckein, aaO, § 352 Rn. 3).
  • BGH, 11.03.2020 - 2 StR 478/19

    Inhalt der Anklageschrift (Umgrenzungsfunktion der Anklage; Vorenthalten und

    Dabei muss die Schilderung umso konkreter sein, je größer die allgemeine Möglichkeit ist, dass der Angeklagte verwechselbare weitere Straftaten gleicher Art verübt hat (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 8. August 1996 - 4 StR 344/96, BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 20 mwN).
  • OLG Karlsruhe, 26.04.2005 - 1 Ss 189/04

    Verfahrenseinstellung wegen Nichteinhaltung der Umgrenzungsfunktion einer Anklage

    Auch insoweit müssen die einzelnen Teilakte - soweit durchführbar - möglichst genau nach Tatzeit, Tatort, Ausführungsart und anderen individualisierenden Merkmalen gekennzeichnet sein (OLG Zweibrücken MDR 1996, 956 f.; BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 20 zur fortgesetzten Tat; vgl. auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.03.2002, 3 Ws 3/00; einschr. BayObLG wistra 1991, 890 f.).
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Rechtsprechung
   BGH, 24.10.1996 - 5 StR 474/96, 5 StR 533/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,3622
BGH, 24.10.1996 - 5 StR 474/96, 5 StR 533/95 (https://dejure.org/1996,3622)
BGH, Entscheidung vom 24.10.1996 - 5 StR 474/96, 5 StR 533/95 (https://dejure.org/1996,3622)
BGH, Entscheidung vom 24. Oktober 1996 - 5 StR 474/96, 5 StR 533/95 (https://dejure.org/1996,3622)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 331
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 10.08.2005 - 5 StR 180/05

    Gesetzlicher Richter (Unabhängigkeit und Unparteilichkeit; Verbot, Richter in

    Unabhängig hiervon bleibt dem Tatrichter in jedem Fall die Möglichkeit unbenommen, die Verwerfung des Befangenheitsgesuchs auf § 26a Abs. 1 Nr. 3 StPO zu stützen, wenn mit haltloser Begründung versucht wird, das Institut der Richterablehnung als Druckmittel zur Durchsetzung genehmer oder Verhinderung unangenehmer Entscheidungen zu missbrauchen; gerade die völlige Abwegigkeit der Ablehnungsgründe kann die Sachfremdheit des angebrachten Gesuchs im Sinne von § 26a Abs. 1 Nr. 3 StPO deutlich machen (vgl. BGHR StPO § 26a Unzulässigkeit 7).
  • BGH, 18.02.2004 - 2 StR 462/03

    Gesetzlicher Richter und revisionsrechtliches Rekonstruktionsverbot (keine

    Eine solche völlig ungeeignete Begründung ist rechtlich wie das Fehlen der Begründung zu behandeln (BGHR StPO § 26 a Unzulässigkeit 2, 7, 9; BGH NStZ 1999, 311).
  • BVerfG, 16.05.2018 - 2 BvR 635/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde zur pauschalen Erhebung von Betriebs- und

    Ein Ablehnungsantrag, der zwar - rein formal betrachtet - eine Begründung für die angebliche Befangenheit enthält, der aber - ohne nähere Prüfung und losgelöst von den konkreten Umständen des Einzelfalls - zur Begründung der Besorgnis einer Befangenheit völlig ungeeignet ist, kann rechtlich dem völligen Fehlen einer Begründung gleichgeachtet werden, ohne dass dies verfassungsrechtlicher Beanstandung unterläge (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Februar 2006 - 2 BvR 836/04 -, juris, Rn. 48 m.w.N.; vgl. auch BGH, Beschluss vom 24. Oktober 1996 - 5 StR 474/96 -, juris, Rn. 4 f.; BGH, Beschluss vom 22. November 2000 - 1 StR 442/00 -, juris; Scheuten, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 7. Aufl. 2013, § 26a Rn. 6 f. m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BGH, 02.10.1996 - 2 ARs 329/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,10150
BGH, 02.10.1996 - 2 ARs 329/96 (https://dejure.org/1996,10150)
BGH, Entscheidung vom 02.10.1996 - 2 ARs 329/96 (https://dejure.org/1996,10150)
BGH, Entscheidung vom 02. Oktober 1996 - 2 ARs 329/96 (https://dejure.org/1996,10150)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 331
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.10.1993 - 2 ARs 365/93

    Antrag auf Übertragung der Sache an ein anderes Amtsgericht wegen

    Auszug aus BGH, 02.10.1996 - 2 ARs 329/96
    Es verbleibt daher bei den fortgeltenden Erwägungen in Ziffer 3 des Senatsbeschlusses vom 20. Oktober 1993 - 2 ARs 365/93.
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Rechtsprechung
   BGH, 18.12.1996 - 2 ARs 466/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,7779
BGH, 18.12.1996 - 2 ARs 466/96 (https://dejure.org/1996,7779)
BGH, Entscheidung vom 18.12.1996 - 2 ARs 466/96 (https://dejure.org/1996,7779)
BGH, Entscheidung vom 18. Dezember 1996 - 2 ARs 466/96 (https://dejure.org/1996,7779)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 331
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.08.1963 - 2 ARs 172/63

    Verbindung von Verfahren nach Eröffnung des Hauptverfahrens - Gestattung einer

    Auszug aus BGH, 18.12.1996 - 2 ARs 466/96
    Dem Antrag auf Verbindung der Verfahren, über den der Bundesgerichtshof als gemeinschaftliches oberes Gericht zu entscheiden hat, kann aus den in BGHSt 19, 177 aufgeführten Gründen nicht stattgegeben werden.
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