Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 22.12.1997

Rechtsprechung
   BGH, 25.02.1998 - 3 StR 362/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,4450
BGH, 25.02.1998 - 3 StR 362/97 (https://dejure.org/1998,4450)
BGH, Entscheidung vom 25.02.1998 - 3 StR 362/97 (https://dejure.org/1998,4450)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 1998 - 3 StR 362/97 (https://dejure.org/1998,4450)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 338 Nr. 6 StPO; § 154 Abs. 2 StPO; § 48 Abs. 1 JGG; § 109 Abs. 1 Satz 4 JGG
    Ausschluss der Öffentlichkeit in der Hauptverhandlung gegen einen Heranwachsenden, dem Taten vorgeworfen werden, die er teils als Jugendlicher und teils als Heranwachsender begangen hat; vorläufige Einstellung des Verfahrens wegen der Taten als Jugendlicher; Auswirkungen ...

  • Wolters Kluwer

    Ausschluß der Öffentlichkeit bei Verfahren wegen Taten, die als Jugendlicher begangen wurden

  • Judicialis

    StPO § 338 Nr. 6; ; JGG § 48 Abs. 1; ; JGG § 109 Abs. 1 Satz 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 44, 43
  • NJW 1998, 2066
  • NStZ 1998, 315
  • NJ 1998, 326
  • StV 1998, 322
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.12.1967 - 2 StR 548/67

    Absehen von der Einbeziehung schon abgeurteilter Straftaten in die neue

    Auszug aus BGH, 25.02.1998 - 3 StR 362/97
    Sind Gegenstand der Anklage Taten, die der Angeklagte teils als Jugendlicher, teils als Heranwachsender begangen hat, so findet die Hauptverhandlung auch dann noch unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, wenn in ihrem Verlauf das Verfahren wegen der Taten, die er als Jugendlicher begangen hat, nach § 154 Abs. 2 StPO vorläufig eingestellt worden ist (Fortentwicklung von BGHSt 22, 21).

    Diese Regelung greift nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 22, 21, 25; BGHR JGG § 48 I Nichtöffentlichkeit 1) auch dann Platz, wenn dem Angeklagten neben Taten in dieser Altersstufe auch Taten als Heranwachsendem zur Last liegen.

    Zur Begründung hat der Bundesgerichtshof ausgeführt, daß die Tendenz des Jugendgerichtsgesetzes dahin geht, im Verfahren vor den Jugendgerichten die Gedanken der Erziehung und des Schutzes der Jugend dem Prinzip der Öffentlichkeit der Hauptverhandlung überzuordnen (BGHSt 22, 21, 25).

  • BGH, 25.08.1987 - 4 StR 224/87

    Nichtzulassung einer Nebenklage gegen einen Jugendlichen

    Auszug aus BGH, 25.02.1998 - 3 StR 362/97
    Diese Regelung greift nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 22, 21, 25; BGHR JGG § 48 I Nichtöffentlichkeit 1) auch dann Platz, wenn dem Angeklagten neben Taten in dieser Altersstufe auch Taten als Heranwachsendem zur Last liegen.
  • BGH, 06.11.1996 - 2 StR 391/96

    Ausschluss der Öffentlichkeit im Jugendstrafverfahren umfasst auch die Verkündung

    Auszug aus BGH, 25.02.1998 - 3 StR 362/97
    Dem jungen Angeklagten soll die bei öffentlicher Verhandlung und Verurteilung drohende Bloßstellung mit den daraus erwachsenden Nachteilen für seine persönliche, soziale und berufliche Entwicklung erspart bleiben (vgl. BGHSt 42, 294, 296).
  • OLG Bamberg, 25.04.2012 - 3 Ss OWi 468/12

    Inhalt eines freisprechenden Urteils im Bußgeldverfahren; Wirkung der Zweifel an

    Soweit das Amtsgericht im Rahmen seiner einleitenden Darstellung des Tatvorwurfs demgegenüber durchaus irreführend von einer Tatzeit bereits "gegen 20.10 Uhr" auszugehen scheint, entnimmt der Senat dem Inhalt des Bußgeldbescheides vom 19.11.2010, den der Senat im Rahmen der erhobenen Sachrüge als Verfahrensvoraussetzung von Amts wegen zur Kenntnis zu nehmen hatte (BGHSt 49, 342 ff. = NJW 2005, 518 f. = StV 2005, 73 ff.; BGH NStZ 2004, 639 ff.; BGHSt 44, 43 ff. = NStZ 1998, 315 = StV 1998, 322 f.; OLG Düsseldorf NStZ 1992, 39 f.; vgl. auch KK/Kuckein StPO § 352 Rn. 16 und Göhler/Se/tz § 79 Rn. 27c), dass es sich hierbei auch im Kontext der Urteilsgründe, namentlich der späteren Würdigung der für den Betroffenen entlastend gewerteten Einlassungen der Zeuginnen K. und C. und des kindlichen Zeugen T., nur um ein offensichtliches Schreib- bzw. Diktatversehen des Amtsgerichts handeln kann.
  • BGH, 03.08.1998 - 5 StR 311/98

    Einbeziehung einer Nachtragsanklage in Verfahren der Jugendkammer ohne Zustimmung

    Daß die Beschwerdeführer den Inhalt von Nachtragsanklage und Einbeziehungsbeschluß nicht vollständig mitgeteilt haben, ist unschädlich, da der Senat ihn von Amts wegen zur Kenntnis zu nehmen hat (BGH NStZ 1998, 315 [BGH 25.02.1998 - 3 StR 362/97]).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 22.12.1997 - 2 VAs 41/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,5088
OLG Karlsruhe, 22.12.1997 - 2 VAs 41/97 (https://dejure.org/1997,5088)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22.12.1997 - 2 VAs 41/97 (https://dejure.org/1997,5088)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22. Dezember 1997 - 2 VAs 41/97 (https://dejure.org/1997,5088)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts des unerlaubten Bandenhandels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGGVG §§ 23 ff.; StPO § 140

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1998, 315
  • StV 1998, 123
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Karlsruhe, 31.07.1996 - 2 Vas 1/96
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.12.1997 - 2 VAs 41/97
    Die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG steht dem nicht entgegen, da diese Vorschrift nicht einen sofortigen, sondern nur einen Rechtsschutz innerhalb angemessener Zeit zur Verfügung stellt (vgl. dazu BVerfG NJW 1994, 3219 = NStZ 1994, 551 = StV 1994, 465 ; weitere Nachweise bei Meyer-Goßner a.a.O. § 23 EGGVG Rdn 9 sowie im Senatsbeschluß vom 31.07.1996 [NStZ 1997, 49 = NJW 1997, 267 = Die Justiz 1997, 173]; - jeweils zur versagten Akteneinsicht) Dieser Rechtsschutz wird dem Beschuldigten dadurch zur Verfügung gestellt.

    Zwar könnte eine willkürliche Weigerung der Staatsanwaltschaft, der Anregung des Beschuldigten nachzukommen, möglicherweise zu der Notwendigkeit der gerichtlichen Überprüfung ihres Verhaltens führen (Eisenberg NJW 1991, 1257 [1262]; Lüderssen a.a.O. Rdn. 25; zur Verweigerung der Akteneinsicht insoweit vgl. nur BVerfG NJW 1985, 1019 . Senat NStZ 1997, 49, 50 m.w.N.).

  • BVerfG, 11.07.1994 - 2 BvR 777/94

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Versagung der Akteneinsicht im strafrechtlichen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.12.1997 - 2 VAs 41/97
    Die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG steht dem nicht entgegen, da diese Vorschrift nicht einen sofortigen, sondern nur einen Rechtsschutz innerhalb angemessener Zeit zur Verfügung stellt (vgl. dazu BVerfG NJW 1994, 3219 = NStZ 1994, 551 = StV 1994, 465 ; weitere Nachweise bei Meyer-Goßner a.a.O. § 23 EGGVG Rdn 9 sowie im Senatsbeschluß vom 31.07.1996 [NStZ 1997, 49 = NJW 1997, 267 = Die Justiz 1997, 173]; - jeweils zur versagten Akteneinsicht) Dieser Rechtsschutz wird dem Beschuldigten dadurch zur Verfügung gestellt.
  • BGH, 08.11.1990 - 4 StR 457/90

    Verwerfung einer Revision - Anforderungen an eine wirksame Rücknahme der Revision

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.12.1997 - 2 VAs 41/97
    Zwar kann in der Anregung, die Akten zur Pflichtverteidigerbestellung an den Vorsitzenden des zuständigen Gerichts vorzulegen, bereits die Erklärung des Wahlverteidigers enthalten sein, daß die ursprünglich angezeigte Wahlverteidigung mit der angestrebten Bestellung zum Pflichtverteidiger enden soll (BGH StV 1981, 12 ; NStZ 1991, 94 [95]; OLG Düsseldorf StV 1986, 143; OLG Frankfurt StV 1983, 408; OLG Köln NStZ 1991, 248 [249]; OLG München wistra 1992, 237 ; zum ganzen Meyer-Goßner a.a.O. § 142 Rdn 7) Bis zum Eintritt dieser auflösenden Bedingung, die sich auch auf den Fall einer Ablehnung der Beiordnung durch den Vorsitzenden bezieht (Wasserburg NStZ 1991, 250 [251] {Anm. zu OLG Köln a.a.O.}), besteht das Wahlmandat aber weiterhin fort.
  • BGH, 02.05.1979 - 2 StR 99/79

    Rückgriff auf eine frühere richterliche Vernehmung aufgrund nachträglicher

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.12.1997 - 2 VAs 41/97
    Der Gegenauffassung (Stern in AK- StPO § 141 Rdn. 32; Schlothauer/Weider Untersuchungshaft 2. Aufl. Rdn. 44; Weider StV 1987, 317, 319 f.), die sich in erster Linie auf die angestrebte Waffengleichheit zwischen Beschuldigtem und Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren stützt, folgt der Senat im Hinblick auf die geltende Gesetzeslage nicht, die auch bei notwendiger Verteidigung im späteren gerichtlichen Verfahren nicht zur Bestellung eines Pflichtverteidigers im Ermittlungsverfahren zwingt (BGHSt 29, 1 [5]).
  • BVerfG, 28.12.1984 - 2 BvR 1541/84

    Ablehnung der Akteneinsicht durch Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.12.1997 - 2 VAs 41/97
    Zwar könnte eine willkürliche Weigerung der Staatsanwaltschaft, der Anregung des Beschuldigten nachzukommen, möglicherweise zu der Notwendigkeit der gerichtlichen Überprüfung ihres Verhaltens führen (Eisenberg NJW 1991, 1257 [1262]; Lüderssen a.a.O. Rdn. 25; zur Verweigerung der Akteneinsicht insoweit vgl. nur BVerfG NJW 1985, 1019 . Senat NStZ 1997, 49, 50 m.w.N.).
  • BGH, 10.09.1980 - 2 StR 275/80

    Wirksamkeit der Urteilszustellung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.12.1997 - 2 VAs 41/97
    Zwar kann in der Anregung, die Akten zur Pflichtverteidigerbestellung an den Vorsitzenden des zuständigen Gerichts vorzulegen, bereits die Erklärung des Wahlverteidigers enthalten sein, daß die ursprünglich angezeigte Wahlverteidigung mit der angestrebten Bestellung zum Pflichtverteidiger enden soll (BGH StV 1981, 12 ; NStZ 1991, 94 [95]; OLG Düsseldorf StV 1986, 143; OLG Frankfurt StV 1983, 408; OLG Köln NStZ 1991, 248 [249]; OLG München wistra 1992, 237 ; zum ganzen Meyer-Goßner a.a.O. § 142 Rdn 7) Bis zum Eintritt dieser auflösenden Bedingung, die sich auch auf den Fall einer Ablehnung der Beiordnung durch den Vorsitzenden bezieht (Wasserburg NStZ 1991, 250 [251] {Anm. zu OLG Köln a.a.O.}), besteht das Wahlmandat aber weiterhin fort.
  • OLG Köln, 21.08.1990 - 2 Ws 401/90
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.12.1997 - 2 VAs 41/97
    Zwar kann in der Anregung, die Akten zur Pflichtverteidigerbestellung an den Vorsitzenden des zuständigen Gerichts vorzulegen, bereits die Erklärung des Wahlverteidigers enthalten sein, daß die ursprünglich angezeigte Wahlverteidigung mit der angestrebten Bestellung zum Pflichtverteidiger enden soll (BGH StV 1981, 12 ; NStZ 1991, 94 [95]; OLG Düsseldorf StV 1986, 143; OLG Frankfurt StV 1983, 408; OLG Köln NStZ 1991, 248 [249]; OLG München wistra 1992, 237 ; zum ganzen Meyer-Goßner a.a.O. § 142 Rdn 7) Bis zum Eintritt dieser auflösenden Bedingung, die sich auch auf den Fall einer Ablehnung der Beiordnung durch den Vorsitzenden bezieht (Wasserburg NStZ 1991, 250 [251] {Anm. zu OLG Köln a.a.O.}), besteht das Wahlmandat aber weiterhin fort.
  • OLG Oldenburg, 12.11.1992 - 1 VAs 4/92

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers; Vorverfahren; Entscheidung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.12.1997 - 2 VAs 41/97
    Mit der Rechtsprechung (OLG Oldenburg StV 1993, 511 [Anm. Köster S. 512 f.]) und der überwiegenden Literaturmeinung (Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 43. Aufl. Rdn. 5; KK-Laufhütte StPO 3. Aufl. Rdn. 6; jew. zu § 141 ; im Grundsatz auch LR-Lüderssen StPO 24. Aufl. Rdn. 24 m. Fußn. 41 a [Überprüfung nur bei anwaltlicher Vertretung des Verletzten]; Katholnigg Strafgerichtsverfassungsrecht 2. Aufl. § 23 EGGVG Rdn. 14; Köster a.a.O. 5.513; Burhoff Hdbch f d strafr Ermittlungsverfahren Rdn 652) vertritt auch der Senat die Auffassung, daß es im Hinblick auf die Möglichkeit einer Antragstellung der Staatsanwaltschaft nach dem Abschluß der Ermittlungen (§§ 169 a, 141 Abs. 3 Satz 3 StPO ) sowie im Hinblick auf die im Zeitpunkt der Anklageerhebung (§§ 141 Abs. 1, 201 Abs. 1 StPO ) zwingend vorgeschriebene Pflichtverteidigerbestellung einem Beschuldigten grundsätzlich zugemutet werden kann, das Abwarten der Staatsanwaltschaft bis zum Ermittlungsabschluß hinzunehmen.
  • OLG München, 06.03.1992 - 1 Ws 161/92

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers; Verurteilung des Abgeklagten; Erste

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.12.1997 - 2 VAs 41/97
    Zwar kann in der Anregung, die Akten zur Pflichtverteidigerbestellung an den Vorsitzenden des zuständigen Gerichts vorzulegen, bereits die Erklärung des Wahlverteidigers enthalten sein, daß die ursprünglich angezeigte Wahlverteidigung mit der angestrebten Bestellung zum Pflichtverteidiger enden soll (BGH StV 1981, 12 ; NStZ 1991, 94 [95]; OLG Düsseldorf StV 1986, 143; OLG Frankfurt StV 1983, 408; OLG Köln NStZ 1991, 248 [249]; OLG München wistra 1992, 237 ; zum ganzen Meyer-Goßner a.a.O. § 142 Rdn 7) Bis zum Eintritt dieser auflösenden Bedingung, die sich auch auf den Fall einer Ablehnung der Beiordnung durch den Vorsitzenden bezieht (Wasserburg NStZ 1991, 250 [251] {Anm. zu OLG Köln a.a.O.}), besteht das Wahlmandat aber weiterhin fort.
  • OLG Düsseldorf, 19.11.1985 - 1 Ws 1010/85
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.12.1997 - 2 VAs 41/97
    Zwar kann in der Anregung, die Akten zur Pflichtverteidigerbestellung an den Vorsitzenden des zuständigen Gerichts vorzulegen, bereits die Erklärung des Wahlverteidigers enthalten sein, daß die ursprünglich angezeigte Wahlverteidigung mit der angestrebten Bestellung zum Pflichtverteidiger enden soll (BGH StV 1981, 12 ; NStZ 1991, 94 [95]; OLG Düsseldorf StV 1986, 143; OLG Frankfurt StV 1983, 408; OLG Köln NStZ 1991, 248 [249]; OLG München wistra 1992, 237 ; zum ganzen Meyer-Goßner a.a.O. § 142 Rdn 7) Bis zum Eintritt dieser auflösenden Bedingung, die sich auch auf den Fall einer Ablehnung der Beiordnung durch den Vorsitzenden bezieht (Wasserburg NStZ 1991, 250 [251] {Anm. zu OLG Köln a.a.O.}), besteht das Wahlmandat aber weiterhin fort.
  • OLG Frankfurt, 20.07.1983 - 3 Ws 477/83
  • BGH, Ermittlungsrichter, 09.09.2015 - 3 BGs 134/15

    Pflichtverteidigerbestellung (Antragsrecht des Beschuldigten; Bestellung durch

    (3) Ein Antragsrecht des Beschuldigten ergibt sich auch nicht daraus, dass die Weigerung der Staatsanwaltschaft, im Ermittlungsverfahren die Bestellung eines Pflichtverteidigers zu beantragen, als Prozesshandlung grundsätzlich nicht der gerichtlichen Überprüfung gemäß § 23 EGGVG unterliegt (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22. Dezember 1997 2 VAs 41/97, NStZ 1998, 315f.; OLG Oldenburg, Beschluss vom 12. November 1992 1 VAs 4/92).
  • LG Limburg, 27.11.2012 - 5 AR 33/12

    Ermittlungsverfahren: Voraussetzungen für die Bestellung eines

    14 Mit der überwiegenden Rechtsprechung (vergl. OLG Oldenburg StV 1993, 511; OLG Karlsruhe StV 1998, 123; LG Cottbus StV 2002, 414; a. A. LG Bremen StV 1999, 532 - zitiert jeweils nach iuris; Übersicht zur Rechtsprechung Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 141 Rz. 24) ist im Ermittlungsverfahren - von Sonderregelungen im Recht der Untersuchungshaft abgesehen - grundsätzlich ein Antrag der Staatsanwaltschaft für eine Beiordnung erforderlich.

    Die ablehnende Entscheidung der Staatsanwaltschaft wird zudem überwiegend auch nicht im Verfahren nach §§ 23 ff EGGVG als überprüfbar angesehen (verg. OLG Karlsruhe StV 1998, 123 mit weiteren Nachweisen).

    Unter dem Gesichtspunkt des fairen Verfahrens kann für die Verteidigerbestellung eine Ermessensreduzierung auf Null in Betracht kommen (vergl. Karlsruher Kommentar, StPO, 6. Aufl., § 141 Rz. 7; offen gelassen OLG Karlsruhe StV 1998, 123 - iuris).

  • OLG Celle, 24.07.2012 - 2 Ws 196/12

    Antrag der Staatsanwaltschaft als Voraussetzung der Pflichtverteidigerbeiordnung

    Dies gilt nach der Konzeption des Gesetzgebers und der für das Ermittlungsverfahrenen geschaffenen Sonderregelung in § 141 Abs. 3 StPO auch für die Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Vorverfahren (vgl. OLG Oldenburg, NJW 2009, 3044; OLG Karlsruhe, NStZ 1998, 315; LG Cottbus, Beschluss vom 13.05.2005, 22 Qs 15/05, zitiert nach juris; KK-Laufhütte, StPO, 6 Auflage, Rdnr. 6 zu § 141; Reinhardt in Radtke/Hohmann, StPO, Rdnr. 10 zu § 141; Meyer-Goßner, StPO, 55. Auflage, Rdnr. 5 zu § 141; a.A. LG Bremen, Beschluss vom 25.06.1998, 27 AR 55/98, zitiert nach juris; LK-Lüderssen/Jahn, StPO, 26. Auflage, Rdnr. 24 zu § 141; Wohlers in SK-StPO, 4. Auflage, Rdnr. 5 ff. zu § 141).
  • AG Kleve, 18.09.2018 - 10 Gs 1358/18

    Rechtsmittel Entscheidung Staatsanwaltschaft, nahcträgliche Bestellung

    (3) Ein Antragsrecht des Beschuldigten ergibt sich auch nicht daraus, dass die Weigerung der Staatsanwaltschaft, im Ermittlungsverfahren die Bestellung eines Pflichtverteidigers zu beantragen, als Prozesshandlung grundsätzlich nicht der gerichtlichen Überprüfung gemäß § 23 EGGVG unterliegt (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22. Dezember 1997 2 VAs 41/97, NStZ 1998, 315f.; OLG Oldenburg, Beschluss vom 12. November 1992 1 VAs 4/92).
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