Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 06.07.1998

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 29.07.1998 - 2 Ws 385/98   

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https://dejure.org/1998,7480
OLG Düsseldorf, 29.07.1998 - 2 Ws 385/98 (https://dejure.org/1998,7480)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.07.1998 - 2 Ws 385/98 (https://dejure.org/1998,7480)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. Juli 1998 - 2 Ws 385/98 (https://dejure.org/1998,7480)
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Papierfundstellen

  • NStZ 1998, 637
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BVerfG, 14.02.2023 - 2 BvR 653/20

    Verfassungswidrige Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei

    Auch diese Frist kann er nach dem dargestellten Maßstab ausschöpfen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. Juli 1998 - 2 Ws 385/98 -, juris, Rn. 4).
  • OLG Stuttgart, 17.05.2010 - 2 Ws 48/10

    Zustellung: Entgegennahme eines Schriftstücks gegen Empfangsbekenntnis durch

    Die Ablehnung eines Wiedereinsetzungsantrags gegen die Versäumung der Berufungshauptverhandlung darf erst nach Ablauf einer Woche nach Zustellung des Urteils erfolgen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.07.1998, 2 Ws 385/98).
  • OLG Hamm, 19.09.2006 - 3 Ws 294/06

    Öffentliche Zustellung; Wirksamkeit; Prozessgericht; Begriff

    Die Ablehnung eines Wiedereinsetzungsgesuches gegen die Versäumung der Berufungshauptverhandlung darf erst nach Ablauf einer Woche seit Zustellung des Urteils erfolgen, da dem Angeklagten die Möglichkeit zu einem fristgerechten ergänzenden Sachvortrag nicht durch eine vorzeitige Entscheidung vor Fristablauf abgeschnitten werden darf (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1998, 637).
  • OLG Hamm, 23.10.2001 - 5 Ws 373/01

    Verwerfung der Berufung wegen Ausbleibens des Angeklagten, Wiedereinsetzung in

    Diese Frist geht als speziellere Regelung der in § 45 Abs. 1 StPO bestimmten Wochenfrist vor (vgl. HansOLG Hamburg NStZ-RR 2000, 238; OLG Düsseldorf, NStZ 1998, 637).
  • OLG Koblenz, 15.02.2000 - 1 Ss 267/99

    Unrichtigkeit; Urteil; Ausfertigung; Abweichung; Schreibversehen; Zustellung;

    Eine Entscheidung über das Rechtsmittel darf aber erst ergehen, wenn die gesetzlichen Fristen abgelaufen sind (OLG Düsseldorf NStZ 98, 637), weil der Rechtsmittelführer beispielsweise die Möglichkeit hat, Begründungsmängel, die zur Verwerfung des Rechtsmittels als unzulässig führen müssten, innerhalb der ihm vom Gesetzgeber zur Verfügung gestellten Zeit zu heilen.
  • OLG Bamberg, 19.04.2007 - 1 Ws 253/07

    Ablehnung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die

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Rechtsprechung
   OLG Celle, 06.07.1998 - 3 Ws 151/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,12088
OLG Celle, 06.07.1998 - 3 Ws 151/98 (https://dejure.org/1998,12088)
OLG Celle, Entscheidung vom 06.07.1998 - 3 Ws 151/98 (https://dejure.org/1998,12088)
OLG Celle, Entscheidung vom 06. Juli 1998 - 3 Ws 151/98 (https://dejure.org/1998,12088)
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  • NStZ 1998, 637
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Celle, 29.07.2008 - 1 Ws 339/08

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen Entscheidungen über die Beiordnung von

    Dass der Senat die Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Beiordnung eines zweiten Pflichtverteidigers in NStZ 1998, 637 unter Verweis auf § 305 Satz 1 StPO abgelehnt hat, steht hierzu nicht im Widerspruch.
  • OLG Hamm, 21.06.2022 - 5 Ws 118/22

    Pflichtverteidiger; Bestellung; Ablehnung; sofortige Beschwerde; wiederholter

    Die Wirkung der Beiordnungsentscheidung erschöpft sich jedoch nicht in der Vorbereitung der Urteilsfällung, sondern enthält eine darüberhinausgehende Verfahrenswirkung und ggf. eine eigene Beschwer (vgl. OLG Köln a.a.O.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.08.1990 - 2 Ws 401/90 -, beck online; Schmitt a.a.O. § 305 Rn. 1; abweichend: OLG Celle, Beschluss vom 06.07.1998 - 3 Ws 151/98 -, beck online, ergangen zur Bestellung eines zweiten Pflichtverteidigers).
  • LG Neubrandenburg, 12.10.2016 - 82 Qs 58/16

    Pflichtverteidigerbeiordnung, bedingter Antrag, Zulässigkeit der Beschwerde,

    Teilweise wird allerdings vertreten, § 305 S. 1 StPO stehe einer Beschwerde gegen eine nach Beginn der Hauptverhandlung erlassenen Beiordnungsablehnung entgegen (so etwa der 3. Strafsenat des OLG Celle, 3 Ws 151/98 = NStZ 1998, 637; für bestimmte Fallkonstellationen auch der 1. Strafsenat des OLG Stuttgart, 1 Ws 312/89 = MDR 1990, 174; OLG Zweibrücken, 1 Ws 139 - 142/87).
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