Weitere Entscheidung unten: OLG Oldenburg, 30.10.2008

Rechtsprechung
   BGH, 02.12.2008 - 4 StR 543/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,7258
BGH, 02.12.2008 - 4 StR 543/08 (https://dejure.org/2008,7258)
BGH, Entscheidung vom 02.12.2008 - 4 StR 543/08 (https://dejure.org/2008,7258)
BGH, Entscheidung vom 02. Dezember 2008 - 4 StR 543/08 (https://dejure.org/2008,7258)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,7258) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 177 Abs. 1, Abs. 2 StGB; § 17 Abs. 2 JGG
    Vergewaltigung; sexuelle Nötigung (konkludente Drohung); Verhängung einer Jugendstrafe (einzelfallbezogene Beurteilung der Schwere der Tat; Milderung infolge einer vorherigen "Verführungssituation"; ambivalentes Opferverhalten)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Tatbestandsmerkmale der sexuellen Nötigung nach § 177 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3 Strafgesetzbuch (StGB); Strafzumessung bzw. Bemessung einer Sanktion nach Jugendstrafrecht bei Sexualstraftaten i.R. einer "Verführungssituation"

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 177 Abs. 1; ; StGB § 177 Abs. 5; ; JGG § 17 Abs. 2; ; JGG § 17 Abs. 2 letzter Halbs.

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 450
  • StV 2009, 90
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.10.2004 - 3 StR 136/04

    Jugendstrafe (schädliche Neigungen; Schwere der Schuld: Tatunrecht,

    Auszug aus BGH, 02.12.2008 - 4 StR 543/08
    Denn diese ist nicht abstrakt nach dem verwirklichten Tatbestand messbar, sondern jeweils nur in Beziehung zu einer bestimmten Tat zu erfassen, so dass der äußere Unrechtsgehalt der Tat nicht unberücksichtigt bleiben darf (vgl. BGHR JGG § 17 Abs. 2 Schwere der Schuld 3 m.w.N.).
  • BGH, 02.02.2022 - 2 StR 295/21

    Revision (beschränkte Revisibilität der Verhängung von Jugendstrafen: beachtliche

    Der schwere sexuelle Missbrauch eines Kindes ist angesichts des schon nach seiner Strafandrohung hohen Unrechtsgehalts und der für das Tatopfer oftmals gravierenden Auswirkungen - jedenfalls jenseits einer "Verführungssituation" (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 2. Dezember 2008 - 4 StR 543/08, NStZ 2009, 450) oder einer "Liebesbeziehung" zwischen Täter und Opfer (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 5. Juni 2013 - 2 StR 189/13, NStZ-RR 2013, 291), mithin wenn das Gewicht der Tat auch konkret schwer wiegt und auf die innere Haltung des Täters schließen lässt (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 3 StR 353/11, NStZ-RR 2012, 92; vgl. auch BGH, Beschluss vom 22. Juni 2011 - 5 StR 202/11, NStZ-RR 2011, 305) - als eine solche besonders schwere Straftat zu bewerten, die die Verhängung von Jugendstrafe wegen Schwere der Schuld erfordert.
  • BGH, 18.12.2014 - 4 StR 457/14

    Verhängung von Jugendstrafe (Voraussetzungen: Schwere der Schuld im Einzelfall);

    Dabei ist der Begriff "Schwere der Schuld" nicht abstrakt nach dem verwirklichten Tatbestand messbar, sondern jeweils nur in Beziehung zu einer bestimmten Tat zu erfassen, sodass der äußere Unrechtsgehalt der Tat nicht unberücksichtigt bleiben darf (Senatsbeschluss vom 2. Dezember 2008 - 4 StR 543/08, NStZ 2009, 450 mwN).
  • BGH, 13.09.2023 - 5 StR 205/23

    Rechtsfehlerhafte Nichtfestlegung eines Zeitraums für die Erbringung von

    d) Der 4. Strafsenat hat in mehreren Entscheidungen die Verhängung einer Jugendstrafe wegen Schwere der Schuld nur dann für geboten erachtet, wenn diese auch erzieherisch notwendig war (vgl. BGH, Urteile vom 11. November 1960 - 4 StR 387/60, BGHSt 15, 224, 225 ff.; vom 29. September 1961 - 4 StR 301/61, BGHSt 16, 261, 263; Beschlüsse vom 20. Januar 1998 - 4 StR 656/97, NStZ-RR 1998, 317, 318; vom 2. Dezember 2008 - 4 StR 543/08, NStZ 2009, 450).
  • BayObLG, 16.05.2019 - 205 StRR 377/19

    Schädliche Neigungen bei einem zum Zeitpunkt der Verurteilung bereits

    Die Schwere der Schuld im Sinne des § 17 Abs. 2 JGG ist dabei nicht abstrakt nach dem verwirklichten Tatbestand messbar, sondern jeweils nur in Beziehung zu einer bestimmten Tat zu erfassen, wobei der äußere Unrechtsgehalt der (konkreten) Tat nicht unberücksichtigt bleiben darf (z.B. BGH NStZ 2009, 450, Rn. 8 bei juris).

    Als nicht ausreichend angesehen wurde z.B. der Fall eines sexuellen Kindesmissbrauchs mit Oralverkehr an einem sechsjährigen Kind (OLG Hamm NStZ-RR 2005, 58, Rn. 19 f. bei juris), der Fall einer Vergewaltigung nach einer "Verführungssituation" (BGH NStZ 2009, 450, hierzu sowie zur vorgenannten Entscheidung jedoch kritisch MüKo-StGB/Radtke a.a.O. § 17 JGG Rn. 67) sowie der Fall eines durch Nötigung erzwungenen Oralverkehrs (BGH NStZ-RR 2014, 119, Rn. 3, 8 bei juris).

  • LG Itzehoe, 20.12.2022 - 3 KLs 315 Js 15865/16

    Stutthof-Prozesse

    Danach ist die Schuld weder abstrakt an dem verwirklichten Tatbestand messbar (BGH, Beschluss vom 02.12.2008 - 4 StR 543/08 -, juris) noch von der Einstufung der Tat im StGB als Verbrechen herzuleiten (BGH, Beschluss vom 25.10.2011 - 3 StR 353/11 -, juris).
  • BGH, 15.07.2021 - 3 StR 481/20

    Erforderlichkeit von Jugendstrafe wegen der Schwere der Schuld bei Strafbarkeit

    Allein der so im Einzelfall festgestellte konkrete äußere Unrechtsgehalt der Tat, nicht aber die abstrakte rechtliche Einordnung des verwirklichten Straftatbestandes ist eine geeignete Basis, um Rückschlüsse auf die Persönlichkeit des Angeklagten und das Maß seiner persönlichen Schuld zu ziehen und damit die Schwere der Schuld nach § 17 Abs. 2 JGG zu bestimmen (vgl. zur Bedeutung des äußeren Unrechtsgehalts für die Beurteilung der Schwere der Schuld BGH, Urteile vom 13. November 2019 - 2 StR 217/19, NStZ 2020, 301 Rn. 11; vom 9. Januar 2018 - 1 StR 239/17, NStZ 2018, 659; vom 4. August 2016 - 4 StR 142/16, NStZ 2017, 648, 649; Beschluss vom 2. Dezember 2008 - 4 StR 543/08, NStZ 2009, 450; Urteile vom 29. September 1961 - 4 StR 301/61, BGHSt 16, 261; vom 11. November 1960 - 4 StR 387/60, BGHSt 15, 224).
  • AG Rudolstadt, 06.05.2019 - 462 Js 34108/18

    Jugendstrafverfahren: Anwendung von Jugendstrafrecht bei Sittlichkeitsdelikten

    Denn die Schwere der Schuld im Sinne des § 17 Abs. 2 JGG ist nicht abstrakt nach dem verwirklichten Tatbestand meßbar, sondern jeweils nur in Beziehung zu einer bestimmten Tat zu erfassen (vgl. BGHR JGG § 17 Abs. 2 Schwere der Schuld 3; BGH, NStZ 2009, 450).
  • LG Arnsberg, 30.01.2012 - 6 KLs 2/11

    Tötungsvorsatz, Messerstich, Notwehrlage, Affekt, Jugendstrafe

    Die Schwere der Tat ist nicht abstrakt nach dem verwirklichten Tatbestand messbar, sondern jeweils nur in Beziehung zu einer bestimmten Tat zu erfassen, so dass der äußere Unrechtsgehalt der Tat nicht unberücksichtigt bleiben darf (BGH NStZ 2009, 450).
  • LG Weiden/Oberpfalz, 05.10.2021 - JK 1 KLs 16 Js 9163/20

    Betäubungsmittelstrafrecht: Maß der Überschreitung des Grenzwertes der nicht

    Diese Aspekte, welche die konkrete Ausführung der Tat beschreiben, können ebenfalls in die Beurteilung der Schuldschwere einbezogen werden (vgl. BGH, Beschl. v. 02.12.2008, Az. 4 StR 543/08).
  • LG Aurich, 12.02.2021 - 13 KLs 15/20

    Unerlaubter Handeltreiben mit und unerlaubten Erwerb von Betäubungsmitteln

    Dabei kann die Bewertung des Tatunrechts, die in den gesetzlichen Strafdrohungen ihren Ausdruck findet, berücksichtigt werden (BGH NStZ 2009, 450, 451; KG StV 2013, 35, 36).
  • LG Hamburg, 29.08.2016 - 617 KLs 11/16

    Strafverfahren wegen sexueller Nötigung und Körperverletzung in der

  • KG, 20.04.2023 - 4 ORs 1/23

    Feststellung einer Rechtmittelbeschränkung durch Auslegung der

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 30.10.2008 - 1 Ws 614/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,20085
OLG Oldenburg, 30.10.2008 - 1 Ws 614/08 (https://dejure.org/2008,20085)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 30.10.2008 - 1 Ws 614/08 (https://dejure.org/2008,20085)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 30. Oktober 2008 - 1 Ws 614/08 (https://dejure.org/2008,20085)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,20085) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Berufung: (Un-)Zulässigkeit der Beschränkung auf die Rechtsfolgenentscheidung bei angeordneten Zuchtmitteln und Erziehungsmaßregeln

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Zulässigkeit einer auf die Rechtsfolgenentscheidung beschränkten Berufung gegen ein Urteil des Jugendschöffengerichts; Widerruf der Ermächtigung des Verteidigers zur Berufungsbeschränkung durch einen Angeklagten nach Ablauf der Berufungsfrist

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer auf die Rechtsfolgenentscheidung beschränkten Berufung gegen ein Urteil des Jugendschöffengerichts; Widerruf der Ermächtigung des Verteidigers zur Berufungsbeschränkung durch einen Angeklagten nach Ablauf der Berufungsfrist

  • Judicialis

    JGG § 55 Abs. 1

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 450
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.06.1991 - 4 StR 105/91

    Beschränkung der Revision in der Revisionsbegründungsschrift ist keine

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.10.2008 - 1 Ws 614/08
    Eine besondere Bevollmächtigung des Verteidigers zur Beschränkung des Rechtsmittels gemäß § 302 Abs. 2 StPO war vorliegend nicht erforderlich, weil in der Berufungsbeschränkung kein teilweiser Rechtsmittelverzicht gemäß § 302 StPO zu sehen ist, vgl. dazu BGHSt 38, 4.38, 366 f., jeweils für die insoweit gleich gelagerte Revision.
  • BGH, 08.03.2005 - 4 StR 573/04

    Abschließende, feststellende Entscheidung über eine wirksame Revisionsrücknahme

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.10.2008 - 1 Ws 614/08
    Dass der Angeklagte seine Ermächtigung zur Berufungsbeschränkung - was ausreicht (vgl. BGH NStZ-RR 2005, 211. Meyer-Goßner, a. a. O., § 302 Rdn. 34, jeweils Rechtsmittelrücknahme bzw. verzicht betreffend) - gegenüber seinem Verteidiger widerrufen hat, ist hier ohne Bedeutung.
  • BGH, 27.10.1992 - 5 StR 517/92

    Möglichkeit der Erweiterung einer beschränkt eingelegten Revision; Einlegung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.10.2008 - 1 Ws 614/08
    Das beschränkt eingelegte Rechtsmittel war zwar bis zum Ablauf der Frist zur Einlegung der Berufung noch erweiterbar, vgl. BGHSt 38, 366 zur Revision.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht