Rechtsprechung
OLG Hamm, 15.07.2009 - 3 Ss 250/09 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Burhoff online
StPO § 328; StPO § 200
Einstellung; Zurückverweisung; Amtsgericht; Anklage; Informationsfunktion; - openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entscheidung des Berufungsgerichts bei unzutreffender Annahme eines Verfahrenshindernisses durch das Amtsgericht
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StPO § 200; StPO § 328
Entscheidung des Berufungsgerichts bei unzutreffender Annahme eines Verfahrenshindernisses durch das Amtsgericht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Detmold - 4 Ns 37/09
- OLG Hamm, 15.07.2009 - 3 Ss 250/09
Papierfundstellen
- NStZ 2010, 295
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 14.03.1989 - 4 StR 558/88
Zurückverweisung durch das Landgericht - § 328 StPO, hat das Amtsgericht zu …
Auszug aus OLG Hamm, 15.07.2009 - 3 Ss 250/09
Dieser Instanzenzug würde durchbrochen, wenn das Berufungsgericht an einer Zurückverweisung in Fällen wie dem vorliegendem gehindert wäre und erstmals in der Sache entscheiden müsste (vgl. BGH Beschl. v. 14.03.1989 - 4 StR 558/88 - juris; BayObLG Beschl. v. 02.02.1999 - 1 StRR T t99 -juris; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2005, 208; OLG Koblenz NStZ 1990, 296; OLG Stuttgart NStZ 1995, 301 ;… Meyer-Goßner StPO 51 . Aufl. S 328 Rdn. 4). - OLG Karlsruhe, 22.02.2005 - 2 Ss 236/04
Revision des Angeklagten: Beschwer bei verfahrensfehlerhafter Zurückverweisung …
Auszug aus OLG Hamm, 15.07.2009 - 3 Ss 250/09
Dieser Instanzenzug würde durchbrochen, wenn das Berufungsgericht an einer Zurückverweisung in Fällen wie dem vorliegendem gehindert wäre und erstmals in der Sache entscheiden müsste (vgl. BGH Beschl. v. 14.03.1989 - 4 StR 558/88 - juris; BayObLG Beschl. v. 02.02.1999 - 1 StRR T t99 -juris; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2005, 208; OLG Koblenz NStZ 1990, 296; OLG Stuttgart NStZ 1995, 301 ;… Meyer-Goßner StPO 51 . Aufl. S 328 Rdn. 4). - OLG Hamm, 17.02.2009 - 3 Ss 67/09
Anforderungen an ein Urteil der Berufungsstrafkammer bei Verweisung an das …
Auszug aus OLG Hamm, 15.07.2009 - 3 Ss 250/09
a) Es kann dahinstehen, ob die o. g. Verfahrensrüge ordnungsgemäß i.S.v. § 344 Abs. 2 S. 2 StPO erhoben wurde, da sich alle für die Beurteilung der gerügten Gesetzesverletzung notwendigen Umstände aus dem angefochtenen Urteil ergeben (vgl. OLG Hamm Beschl. v. 17.02.2009 - 3 Ss 67/09 = BeckRS 2009, 09690). - OLG Stuttgart, 09.11.1994 - 4 Ss 289/94
Auszug aus OLG Hamm, 15.07.2009 - 3 Ss 250/09
Dieser Instanzenzug würde durchbrochen, wenn das Berufungsgericht an einer Zurückverweisung in Fällen wie dem vorliegendem gehindert wäre und erstmals in der Sache entscheiden müsste (vgl. BGH Beschl. v. 14.03.1989 - 4 StR 558/88 - juris; BayObLG Beschl. v. 02.02.1999 - 1 StRR T t99 -juris; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2005, 208; OLG Koblenz NStZ 1990, 296; OLG Stuttgart NStZ 1995, 301 ;… Meyer-Goßner StPO 51 . Aufl. S 328 Rdn. 4). - OLG Koblenz, 16.02.1990 - 1 Ss 44/90
Auszug aus OLG Hamm, 15.07.2009 - 3 Ss 250/09
Dieser Instanzenzug würde durchbrochen, wenn das Berufungsgericht an einer Zurückverweisung in Fällen wie dem vorliegendem gehindert wäre und erstmals in der Sache entscheiden müsste (vgl. BGH Beschl. v. 14.03.1989 - 4 StR 558/88 - juris; BayObLG Beschl. v. 02.02.1999 - 1 StRR T t99 -juris; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2005, 208; OLG Koblenz NStZ 1990, 296; OLG Stuttgart NStZ 1995, 301 ;… Meyer-Goßner StPO 51 . Aufl. S 328 Rdn. 4).
- OLG Hamm, 18.08.2015 - 3 Ws 269/15
Mangelhafter Eröffnungsbeschluss bei unveränderter Zulassung einer gegen die …
Sie muss sich von anderen gleichartig gelagerten strafbaren Handlungen desselben Täters unterscheiden (BGH, Beschluss vom 29. November 1994 - 4 StR 648/94 -, juris =NStZ 1995, 245; OLG Hamm, Beschluss vom 15. Juli 2009 - 3 Ss 250/09 -, juris; OLG Zweibrücken Beschl. v. 13.06.2008 - 1 Ss 70/08 - juris; vgl. auch OLG Düsseldorf Beschluss vom 21.01.1998 - 5 SsOWi 372/97 - juris). - KG, 09.10.2017 - 121 Ss 121/17
Berufung in Strafsachen: Zurückverweisung durch das Berufungsgericht bei …
Damit greift das Berufungsurteil zum möglichen Nachteil des Angeklagten in eine von diesem in Form des amtsgerichtlichen Urteils bereits erlangte Rechtsposition ein (vgl. dazu Senat…, Beschluss vom 18. Mai 2017 - (4) 161 Ss 33/17 (89/17) -, bei juris, Rdn. 12; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2005, 208; OLG Hamm, Beschluss vom 15. Juli 2009 - 3 Ss 250/09 -, bei juris, Rdn. 5). - OLG Karlsruhe, 28.10.2013 - 2 (6) Ss 417/13
Berufungsverfahren in Strafsachen: Zurückverweisung der Sache an das Amtsgericht …
Über die - hier nicht einschlägige - Verweisungsverpflichtung des § 328 Abs. 2 StPO n. F. hinaus sind in der Rechtsprechung allerdings weiterhin Fallgestaltungen anerkannt, in denen eine Aufhebung des Urteils und eine Zurückverweisung an das Amtsgericht zu erfolgen hat, so beispielsweise bei einer nicht berechtigten Verfahrenseinstellung wegen eines Verfahrenshindernisses (OLG Stuttgart NStZ 1995, 301; OLG Koblenz NStZ 1990, 296; OLG Hamm NStZ 2010, 295) oder bei zu Unrecht erfolgter Verwerfung eines Einspruchs nach § 412 StPO unter fälschlicher Annahme eines unberechtigten Ausbleibens des Angeklagten (BGH NJW 1989, 1869;… Senat a.a.O.), wobei als Voraussetzung für eine Zurückverweisung angesehen wird, dass eine Verhandlung über den Anklagevorwurf und eine Entscheidung zur Sache in erster Instanz noch nicht stattfanden.
- OLG Stuttgart, 14.09.2018 - 4 Rv 25 Ss 608/18
Zurückverweisung an die Tatsacheninstanz
Über die hier nicht einschlägige, in der aktuellen Fassung des § 328 Abs. 2 StPO gesetzlich vorgesehene Verweisungsmöglichkeit aus Zuständigkeitsgründen hinaus sind in der Rechtsprechung allerdings weitere Fallgestaltungen anerkannt, in denen eine Aufhebung des Urteils und eine Zurückverweisung an das Amtsgericht zu erfolgen hat, beispielsweise bei einer nicht berechtigten Verfahrenseinstellung wegen eines Verfahrenshindernisses (so bei Verjährung: OLG Stuttgart, Beschluss vom 9. November 1994, 4 Ss 289/94, juris; bei örtlicher Zuständigkeit: OLG Koblenz, Beschluss vom 16. Februar 1990, 1 Ss 44/90, juris; bei unzureichend abgefasster Anklageschrift: OLG Hamm, Beschluss vom 15. Juli 2009, 3 Ss 250/09, juris; KG, Beschluss vom 9. Oktober 2017, (4) 121 Ss 121/17, juris) oder bei zu Unrecht erfolgter Verwerfung eines Einspruchs nach § 412 StPO unter fälschlicher Annahme eines unberechtigten Ausbleibens des Angeklagten (vgl. BGH…, Beschluss vom 14. März 1989, 4 StR 558/88, NJW 1989, 1869, juris Rn. 9 ff.). - KG, 18.05.2017 - 4 Ws 66/17
Zurückverweisung durch das Berufungsgericht: Fall der Begründung der …
Da der Beschuldigte aber nicht nur in dem von § 328 Abs. 2 StPO geregelten Fall der Unzuständigkeit des Erstgerichts seinem gesetzlichen Richter entzogen werden kann, anerkennt die Rechtsprechung auch in Fällen, in denen das Amtsgericht fehlerhaft in der Sache gar keine Entscheidung getroffen hat und somit dem Berufungsgericht die erstmalige Entscheidung obläge, die Zurückverweisung, um dem Beschuldigten die Möglichkeit zu erhalten, die Sache vor dem dafür zuständigen Amtsgericht (erstmals) verhandeln zu lassen (vgl. BGH NJW 1989, 1869; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2005, 208; OLG Stuttgart NStZ 1995, 301; OLG Koblenz NStZ 1990, 296; OLG Hamm NStZ 2010, 295;… Frisch aaO Rn. 15;… Brunner in KMR-StPO 63. EL, § 328 Rn. 17, jeweils mwN). - LG Marburg, 19.07.2016 - 4 Qs 60/16
Einstellung wegen (tatsächlich nicht vorliegendem) Verfahrenshindernis in der …
Eine Zurückverweisung der Sache ist nach ständiger Rechtsprechung aber dennoch zulässig, wenn das Amtsgericht aus Rechtsirrtum von einer Sachentscheidung abgesehen hat, so bei Verfahrenseinstellung wegen eines (tatsächlich nicht vorliegenden) Verfahrenshindernisses (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 15.07.2009, 3 Ss 250/09; OLG Stuttgart, Beschluss vom 09.11.1994, 4 Ss 289/94;… Meyer-Goßner, StPO, § 328 Rn. 4).
Rechtsprechung
OLG Hamm, 19.02.2009 - 3 Ws 44/09 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Burhoff online
StGB § 56f; StPO § 462a Abs. 1 S. 1
Zuständigkeit; Strafvollstreckungskammer; Befasstsein - openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Zuständigkeit des Widerrufsgericht beim Bewährungswiderruf wegen Begehung einer neuen Straftat bei Aktenkundigkeit der Begehung neuer Straftaten
- Judicialis
StPO § 462a Abs. 1 S. 1; ; StGB § 56f Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 56f Abs. 2; ; StGB § 64; ; StGB § 67d Abs. 5
- rewis.io
- rechtsportal.de
StPO § 462a Abs. 1 S. 1
Gerichtliche Zuständigkeit für Entscheidungen im Rahmen der Strafvollstreckung; Begriff der Befassung - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bielefeld, 13.06.2005 - StVK S 2944/08 (21b)
- OLG Hamm, 19.02.2009 - 3 Ws 44/09
Papierfundstellen
- NStZ 2010, 295
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 26.09.2005 - 2 BvR 1019/01
Freiheit der Person (Vollstreckungsreihenfolge; Unterbringung in einer …
Auszug aus OLG Hamm, 19.02.2009 - 3 Ws 44/09
Sie sind im Regelfall deutlich kürzer als die Organisationshaft, die jedenfalls mehrere Wochen dauern kann (wenn die Praxis auch nicht von vornherein auf eine dreimonatige Dauer angelegt sein darf, BVerfG NJW 2006, 427, 429).Der Sache nach handelt sich auch um (entgegen § 67 Abs. 1 StGB) vorweggezogene Strafhaft, da sie auf diese angerechnet wird (BVerfG NJW 2006, 427, 428).
- EGMR, 03.10.2002 - 37568/97
Fall B. gegen DEUTSCHLAND
Auszug aus OLG Hamm, 19.02.2009 - 3 Ws 44/09
Zwar bedarf es nach der Rechtsprechung des EGMR (StV 2003, 82) für einen Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen einer neuen Straftat zumindest der erstinstanzlichen Aburteilung dieser Tat oder aber eines glaubhaften Geständnisses des Täters, so dass ein Widerruf trotz Mitteilung des Verdachts der neuen Taten so lange nicht in Betracht kommt, wie diese Voraussetzungen nicht vorliegen. - BGH, 28.08.1991 - 2 ARs 366/91
Gerichtliche Zuständigkeit bei Übergang von Untersuchungshaft in Strafhaft
Auszug aus OLG Hamm, 19.02.2009 - 3 Ws 44/09
Im Hinblick darauf, dass die bloß vorübergehende Aufnahme in eine Justizvollzugsanstalt noch nicht die Zuständigkeit der örtlichen Strafvollstreckungskammer begründet (NJW 1992, 518), ist zwar vom hiesigen 2. Strafsenat früher einmal vertreten worden, dass es sich bei der Organisationshaft um eine solche vorübergehende Maßnahme handele, welche ebenfalls nicht zuständigkeitsbegründend wirkt (OLG Hamm Beschl. v. 27.03.1998 - 2 Ws 131/98 - juris).
- OLG Hamm, 10.07.2007 - 3 Ws 417/07
Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer für nachträgliche Entscheidungen bei …
Auszug aus OLG Hamm, 19.02.2009 - 3 Ws 44/09
Daher könnte man Zweifel haben, ob ein Befasstsein in dem Sinne, dass Tatsachen aktenkundig werden, die den Widerruf der Strafaussetzung rechtfertigen (vgl.: BGH bei Becker NStZ-RR 2005, 65, 69; OLG Hamm Beschl. v. 10.07.2007 - 3 Ws 417/07 - juris;… Meyer-Goßner a.a.O. Rdn. 11 m.w.N.), vorliegt (vgl.: LG Bochum NStZ 2003, 567). - OLG Schleswig, 25.04.2008 - 2 Ws 164/08
Auszug aus OLG Hamm, 19.02.2009 - 3 Ws 44/09
Der Verweis des Beschwerdeführers auf die Entscheidung des OLG Schleswig vom 25.04.2008 (2 Ws 164/08) verfängt hier nicht. - OLG Hamm, 27.03.1998 - 2 Ws 131/98
Maßregel, Organisationshaft, vorbereitende Maßnahmen, Zuständigkeit
Auszug aus OLG Hamm, 19.02.2009 - 3 Ws 44/09
Im Hinblick darauf, dass die bloß vorübergehende Aufnahme in eine Justizvollzugsanstalt noch nicht die Zuständigkeit der örtlichen Strafvollstreckungskammer begründet (NJW 1992, 518), ist zwar vom hiesigen 2. Strafsenat früher einmal vertreten worden, dass es sich bei der Organisationshaft um eine solche vorübergehende Maßnahme handele, welche ebenfalls nicht zuständigkeitsbegründend wirkt (OLG Hamm Beschl. v. 27.03.1998 - 2 Ws 131/98 - juris). - LG Bochum, 25.02.2003 - 10 Qs 8/03
Auszug aus OLG Hamm, 19.02.2009 - 3 Ws 44/09
Daher könnte man Zweifel haben, ob ein Befasstsein in dem Sinne, dass Tatsachen aktenkundig werden, die den Widerruf der Strafaussetzung rechtfertigen (vgl.: BGH bei Becker NStZ-RR 2005, 65, 69; OLG Hamm Beschl. v. 10.07.2007 - 3 Ws 417/07 - juris;… Meyer-Goßner a.a.O. Rdn. 11 m.w.N.), vorliegt (vgl.: LG Bochum NStZ 2003, 567).
- OLG Celle, 26.04.2016 - 1 Ws 217/16
Organisationshaft als eine die sachliche und funktionelle Zuständigkeit der …
Auch Organisationshaft stellt jedoch - anders als Untersuchungshaft - eine die Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer begründende Vollstreckung einer Freiheitsstrafe im Sinne des § 462a Abs. 1 StPO dar (ebenso OLG Hamm, Beschluss vom 19. Februar 2009 - 3 Ws 44/09, NStZ 2010, 295; BGH, Beschluss vom 28. Juli 2015 - 2 ARs 141/15;… KK-StPO/ Appl , 7. Aufl. 2013, § 462a Rn. 9. Anderer Ansicht OLG Hamm, Beschluss vom 27. März 1998 - 2 Ws 131/98, StV 1999, 498;… Baier , in: Radtke/Hohmann [Hrsg.], StPO, 2011, § 462a Rn. 6).Organisationshaft ist nicht zu vergleichen mit kurzzeitigen vorübergehenden Anstaltsaufenthalten, etwa bei einer Verschubung oder zeitlich begrenzten Verlegung zwecks Wahrnehmung eines Gerichtstermins (so auch OLG Hamm, Beschluss vom 19. Februar 2009 - 3 Ws 44/09, NStZ 2010, 295), zumal solche Aufenthalte lediglich zu keiner Veränderung der örtlichen Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer führen (…KK-StPO/ Appl , 7. Aufl. 2013, § 462a Rn. 9), für die Begründung der sachlichen und funktionellen Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer indes ohne Belang sind.
- BGH, 31.07.2018 - 2 ARs 203/18
Entscheidung des negativen Zuständigkeitsstreits
Der sachlichen Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer steht nicht entgegen, dass gegen den Verurteilten bis zu seiner Verlegung in den Maßregelvollzug am 27. November 2017 Organisationshaft vollstreckt wurde (vgl. Senat, Beschluss vom 13. Dezember 2017 - 2 ARs 541/17, NStZ-RR 2018, 190 f.;… Beschluss vom 28. Juli 2015 - 2 ARs 141/15, juris Rn. 4; OLG Hamm, Beschluss vom 19. Februar 2009 - 3 Ws 44/09 -, NStZ 2010, 295 f.;… KK-StPO/Appl, 7. Aufl., § 462a Rn. 9;… aA Radtke/Hohmann/Baier § 462a StPO Rn. 6;… Slawik in BeckOK, Strafvollzugsrecht Bund, 14. Ed., § 462a StPO Rn. 3).Die anerkannten Beispiele einer kurzfristigen vorübergehenden Aufnahme wie etwa die Verschubung, die Wahrnehmung eines Gerichtstermins oder eine ärztliche Untersuchung sind mit der typischerweise mehrere Wochen dauernden und hinsichtlich ihres Endes zunächst nicht fixierten Organisationshaft nicht vergleichbar (OLG Hamm, Beschluss vom 19. Februar 2009 - 3 Ws 44/09, NStZ 2010, 295 f.).
- BGH, 16.05.2012 - 2 ARs 159/12
Örtliche Zuständigkeit zur Entscheidung über die Fortdauer der Unterbringung in …
Dabei ist es unerheblich, ob die Vollzugseinrichtung nach dem Vollstreckungsplan des jeweiligen Bundeslandes auch zuständig ist; dies gilt auch dann, wenn - wie im Fall vom Übergang der Untersuchungshaft in Strafhaft - eine spätere Verlegung in eine zuständige Einrichtung schon abzusehen ist (st. Rspr.; vgl. BGHSt 38, 63, 65; 27, 302, 304; BGH Beschluss vom 28. Juli 2004 - 2 ARs 247/04; vgl. auch BGH NStZ 1999, 638; OLG Hamm NStZ 2010, 295, 296;… KK/Appl StPO § 462a Rn. 14, 15;… Röttle/Wagner, Strafvollstreckung, 8. Aufl. Rn. 827;… vgl. auch Meyer-Goßner StPO § 462a Rn. 6;… aM SK-StPO/Paeffgen § 462a Rn. 8 sowie KMR/Stöckel StPO § 462a Rn. 11, die für eine Aufnahme im Sinne des § 462a Abs. 1 StPO auf den tatsächlichen Aufenthalt und die Zuständigkeit der Einrichtung abstellen).
- BGH, 13.12.2017 - 2 ARs 541/17
Nachträgliche Entscheidung über den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung …
Der sachlichen Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer steht nicht entgegen, dass gegen den Verurteilten ab Rechtskraft der Nachverurteilung bis zu seiner Verlegung in den Maßregelvollzug am 24. August 2017 Organisationshaft vollstreckt wurde (Senat…, Beschluss vom 28. Juli 2015 - 2 ARs 141/15, juris Rn. 4; OLG Hamm, Beschluss vom 19. Februar 2009 - 3 Ws 44/09, NStZ 2010, 295, 296;… KK-StPO/Appl, 7. Aufl., StPO § 462a Rn. 9;… aA Radtke/ Hohmann/Baier § 462a Rn. 6;… BeckOK Strafvollzug Bund/Slawik, StPO § 462a Rn. 3). - BGH, 24.05.2022 - 2 ARs 96/22
Zuständigkeitsbestimmung durch das gemeinschaftliche obere Gericht (Entscheidung …
Aktenkundigkeit und damit Befasstsein der bislang zuständigen Strafvollstreckungskammer liegen bereits dann vor, wenn ihr eine neue Verurteilung, eine Anklageschrift oder ein Haftbefehl in einer neuen Sache oder der Bericht eines Bewährungshelfers mitgeteilt werden, aus dem sich Widerrufsgründe ergeben (Senat, Beschluss vom 9. Juni 2015 - 2 ARs 113/15, NStZ-RR 2005, 69; OLG Hamm, Beschluss vom 19. Februar 2009 - 3 Ws 44/09, NStZ 2010, 295;… Meyer-Goßner/ Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 462a Rn. 11b). - BGH, 29.04.2021 - 2 ARs 172/20
Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer (Organisationshaft im Jugendvollzug)
"Die Organisationshaft (ist) eine Form der Strafhaft, die im Erwachsenenvollzug die Zuständigkeit der örtlichen Strafvollstreckungskammern begründet (vgl. BGH…, Beschluss vom 13. Dezember - 2 ARs 541/17 -, juris, Rn. 10, OLG Celle…, Beschluss vom 26. April 2016 - 1 Ws 217/16 -, juris, Rn. 14, OLG Hamm, Beschluss vom 19. Februar 2009 - 3 Ws 44/09 -, NStZ 2010, 295, 296, KK-StPO/Appl, 8. Aufl., § 462a Rn. 9, jew. m.w.Nachw.). - OLG Saarbrücken, 29.10.2009 - 1 Ws 182/09
Voraussetzung für den Widerruf der Strafaussetzung bei Tatbegehung in der Zeit …
Dementsprechend wird die Unschuldsvermutung in der vom Senat geteilten obergerichtlichen Rechtsprechung dann nicht als verletzt angesehen, wenn der Bewährungswiderruf auf ein glaubhaftes Geständnis des Betroffenen, namentlich ein solches vor einem Richter gestützt wird (vgl. OLG Braunschweig StV 2007, 257; Dresden StV 2008, 313; Düsseldorf NStZ 2004, 269; Jena StV 2003, 575; Hamburg NStZ-RR 2007, 198; Hamm StV 2004, 83 sowie Beschluss vom 19. Februar 2009 - 3 Ws 44/09 - zit. nach juris; OLG Köln NStZ 2004, 685; StV 2009, 151; Nürnberg NJW 2004, 2032; Stuttgart NJW 2005, 83; Zweibrücken NStZ-RR 2005, 8;… Senatsbeschluss vom 8. Februar 2008 - 1 Ws 26/08 - s.a. Fischer, StGB, 52. A., § 56f Rn. 7). - LG Koblenz, 13.04.2023 - 2 Qs 23/23
Strafaussetzung zur Bewährung, Widerruf, Zuständigkeit, Vollstreckung von …
Befasst wird das Gericht bereits dann, wenn lediglich Tatsachen aktenkundig werden, die eine Entscheidung, zum Beispiel einen Aussetzungswiderruf, rechtfertigen können (BGH, Beschluss vom 15. März 2000 - 2 ARs 41/00 - 2 AR 21/00 2000, NStZ 2000, 391; OLG Hamm, Beschluss vom 19. Februar 2009 - 3 Ws 44/09, NStZ 2010, 295; KG Beschluss vom 23. Juni 2006 - 5 Ws 215/06, BeckRS 2006, 10601), unabhängig davon, wo sich die Akten befinden (OLG Hamm Beschluss vom 10. Juli 2007 - 3 Ws 417/07, BeckRS 2007, 19258) bzw. wo die Unterlagen eingehen (BGH…, Beschluss vom 12. März 2003 - 2 ARs 57/03 -, juris: Pollähne in: Gercke/Julius/Temming/Zöller, Strafprozessordnung, § 462, I. Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer, Rn. 9).