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Rechtsprechung
   BGH, 12.07.2000 - 1 StR 269/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5412
BGH, 12.07.2000 - 1 StR 269/00 (https://dejure.org/2000,5412)
BGH, Entscheidung vom 12.07.2000 - 1 StR 269/00 (https://dejure.org/2000,5412)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 2000 - 1 StR 269/00 (https://dejure.org/2000,5412)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 27 Abs. 1
    Anforderungen an den Gehilfenvorsatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 326 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.04.1996 - 1 StR 14/96

    Beihilfe zum Betrug (Anforderungen an die Bestimmtheit des Gehilfenvorsatzes;

    Auszug aus BGH, 12.07.2000 - 1 StR 269/00
    Das Landgericht geht zu Recht davon aus, daß Beihilfe schon begehen kann, wer dem Täter ein entscheidendes Tatmittel willentlich überläßt und damit bewußt das Risiko erhöht, daß eine durch den Einsatz gerade dieses Mittels typischerweise geförderte Haupttat verübt wird (vgl. BGHSt 42, 135, 137).
  • BGH, 19.12.2017 - VI ZR 128/16

    Haftungsverteilung bei unerlaubter Handlung: Mitverschulden des Geschädigten bei

    Der Vorsatz eines Gehilfen muss sich auf die Ausführung einer zwar nicht in allen Einzelheiten, wohl aber in ihren wesentlichen Merkmalen oder Grundzügen konkretisierten Tat richten (BGH, Beschlüsse vom 28. Februar 2012 - 3 StR 435/11, wistra 2012, 302; vom 8. November 2011 - 3 StR 310/11, NStZ 2012, 264; vom 20. Januar 2011 - 3 StR 420/10, NStZ 2011, 399, 400; vom 12. Juli 2000 - 1 StR 269/00, wistra 2000, 382; Urteil vom 18. April 1996 - 1 StR 14/96, BGHSt 42, 135, 137).
  • LG München I, 10.08.2016 - 21 O 6197/14

    Sharehoster als Gehilfe einer Urheberrechtsverletzung durch unbekannte Dritte

    Er muss die wesentlichen Merkmale der Haupttat, die sogenannte Unrechts- und Angriffsrichtung, erkennen, ohne zwingend eine bestimmte Vorstellung von deren Einzelheiten zu haben (vgl. z.B. BGH, B.v. 12.07.2000 - 1 StR 269/00, juris; BGH, U.v. 26.05.1988 - 1 StR 111/88, juris Rdnr. 20; Fischer, StGB, 60. Aufl. 2013, § 27 Rdnr. 22).
  • LG München I, 18.03.2016 - 37 O 6199/14

    Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung durch einen File-Hosting-Dienst

    Er muss die wesentlichen Merkmale der Haupttat, die sogenannte Unrechts- und Angriffsrichtung, erkennen, ohne zwingend eine bestimmte Vorstellung von deren Einzelheiten zu haben (vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 12.07.2000 - 1 StR 269/00, juris; BGH, Urteil vom 26.05.1988 - 1 StR 111/88, juris Rdnr. 20; Fischer, StGB, 63. Aufl. 2016, § 27 Rdnr. 22).
  • LG München I, 18.03.2016 - 37 O 6200/14

    Haftung eines Sharehosting-Dienstes als Gehilfe durch Unterlassen, hier: Schaffen

    Er muss die wesentlichen Merkmale der Haupttat, die sogenannte Unrechts- und Angriffsrichtung, erkennen, ohne zwingend eine bestimmte Vorstellung von deren Einzelheiten zu haben (vgl. z. B. BGH, B.v. 12.07.2000 - 1 StR 269/00, juris; BGH, U.v. 26.05.1988 - 1 StR 111/88, juris Rdnr. 20; Fischer, StGB, 63. Aufl. 2016, § 27 Rdnr. 22).
  • LG Frankfurt/Main, 05.02.2014 - 6 O 319/13

    Haftung von File-Hosting-Diensten

    Er muss die wesentlichen Merkmale der Haupttat erkennen (Unrechts- und Angriffsrichtung), ohne zwingend eine bestimmte Vorstellung von deren Einzelheiten zu haben (vgl. z.B. BGH (B.v. 12.07.2000 - 1 StR 269/00), juris; BGH (U.v. 26.05.1988 - 1 StR 111/88), juris, Rn. 20; Fischer, StGB, 60. Aufl. 2013, § 27 Rn. 22; Heine in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl. 2010, § 27 Rn. 19M Joecks in Münchener Kommentar zum StGB, 2. Aufl. 2011, § 27 Rn. 19 f., Schild in Kindhäuser/Neumann/Paeffgen, StGB, 4. Aufl. 2013, § 27 Rn. 13 f., Kudlich in Beck'scher Online-Kommentar StGB, § 27 Rn. 18, jeweils m.w.N.).
  • FG Münster, 11.11.2002 - 4 K 3180/98

    Haftung: - Umfang der Gehilfenhaftung

    Einzelheiten der Tat braucht der Gehilfe nicht zu kennen, es genügt, wenn er die wesentlichen Merkmale des vom Täter verwirklichten Tuns erkennt (BFH-Urteil vom 30.12.1998, VII B 160/98, a. a. O; BGH-Urteil vom 12.07.2000, 1 StR 269/00, wistra 2000, 382 und juris; vom 18.04.1996, 1 StR 14/06, BGHSt 42, 135; vom 15.06.1994 3 StR 54/94, juris; Cramer, a. a. O, § 27 Rn. 19).
  • FG Münster, 11.12.2001 - 1 K 3470/98

    Haftung wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch Ausstellung von

    Einzelheiten der Tat braucht der Gehilfe nicht zu kennen, es genügt, wenn er die wesentlichen Merkmale des vom Täter verwirklichten Tuns erkennt (BFH vom 30.12.1998, VII B 160/98, a.a.O.; BGH vom 12.07.2000, 1 StR 269/00, juris Dokument Nr. KORE570522000; vom 18.04.1996, 1 StR 14/96; BGHSt 42, 135; vom 15.06.1994 3 StR 54/94, juris Dokument Nr. KORE509979400; Cramer, a.a.O., § 27 Rn 19).
  • FG Rheinland-Pfalz, 24.11.2003 - 5 K 1985/02

    Haftung wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung

    Einzelheiten der Tat braucht der Gehilfe nicht zu kennen, es genügt, wenn er die wesentlichen Merkmale des vom Täter verwirklichten Tuns erkennt (BFH-Urteil vom 30. Dezember 1998, VII B 160/98, a.a.O.; BGH-Urteile vom 12.Juli 2000, 1 StR 269/00, wistra 2000, 382 ; vom 18. April 1996, 1 StR 14/96, BGHSt 42, 135 und vom 15. Juni 1994, 3 StR 54/94, dokumentiert in juris; Cramer, a.a.O., § 27 Rn 19).
  • FG Münster, 11.12.2001 - 1 K 3310/98

    Haftung wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch Ausstellung von

    Einzelheiten der Tat braucht der Gehilfe nicht zu kennen, es genügt, wenn er die wesentlichen Merkmale des vom Täter verwirklichten Tuns erkennt (BFH vom 30.12.1998, VII B 160/98, a.a.O.; BGH vom 12.07.2000, 1 StR 269/00, juris Dokument Nr. KORE570522000; vom 18.04.1996, 1 StR 14/96; BGHSt 42, 135; vom 15.06.1994 3 StR 54/94, juris Dokument Nr. KORE509979400; Cramer, a.a.O., § 27 Rn 19).
  • LG München I, 11.07.2014 - 21 O 854/13

    Anspruch auf Auskunft und Schadensersatz gegenüber dem Betreiber des

    Er muss die wesentlichen Merkmale der Haupttat, die sogenannte Unrechts- und Angriffsrichtung, erkennen, ohne zwingend eine bestimmte Vorstellung von deren Einzelheiten zu haben (vgl. z.B. BGH, B.v. 12.07.2000 - 1 StR 269/00, juris; BGH, U.v. 26.05.1988 - 1 StR 111/88, juris Rdnr. 20; Fischer, StGB, 60. Aufl. 2013, § 27 Rdnr. 22).
  • FG Münster, 11.11.2002 - 4 K 2864/98

    Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheides wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung;

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Rechtsprechung
   BGH, 22.06.2000 - 5 StR 165/00 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4026
BGH, 22.06.2000 - 5 StR 165/00 (1) (https://dejure.org/2000,4026)
BGH, Entscheidung vom 22.06.2000 - 5 StR 165/00 (1) (https://dejure.org/2000,4026)
BGH, Entscheidung vom 22. Juni 2000 - 5 StR 165/00 (1) (https://dejure.org/2000,4026)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 326 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.07.2003 - 5 StR 214/03

    Keine Erstreckung der Revision auf Mitangeklagte (individuelle Begründung bei der

    Der Senat verschließt sich den unter Hinweis auf BGH wistra 2001, 59 begründeten Bedenken des Generalbundesanwalts gegen das angeordnete Berufsverbot nicht.
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Rechtsprechung
   BGH, 15.03.2000 - 2 StR 635/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3475
BGH, 15.03.2000 - 2 StR 635/99 (https://dejure.org/2000,3475)
BGH, Entscheidung vom 15.03.2000 - 2 StR 635/99 (https://dejure.org/2000,3475)
BGH, Entscheidung vom 15. März 2000 - 2 StR 635/99 (https://dejure.org/2000,3475)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Vergewaltigung - Menschenhandel - Freiheitsberaubung - Erpressung - Sexuelle Nötigung - Mittäter - Tateinheit - Konkurrenzen

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 177 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1; ; StGB § 25 Abs. 2; ; StGB § 177 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 177 Abs. 2 Nr. 1
    Mittäterschaft - Beihilfe bei der Vergewaltigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 326
  • StV 2001, 450 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.04.1999 - 4 StR 3/99

    Täterschaft; Eigenhändige Ausführung; Vergewaltigung; Mittäterschaft

    Auszug aus BGH, 15.03.2000 - 2 StR 635/99
    Das gesetzliche Regelbeispiel des besonders schweren Falles stellt nämlich darauf ab, daß der Täter selbst die erschwerende sexuelle Handlung ausführt (BGH NStZ 1999, 452 = BGHR StGB § 177 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 i.d.F. 6. StrRG).
  • BGH, 16.07.1996 - 1 StR 221/96

    Strafbarkeit wegen (schweren) Menschenhandels, wenn das Opfer bereits der

    Auszug aus BGH, 15.03.2000 - 2 StR 635/99
    Durch das Zusammenwirken dieser Maßnahmen sollte Frau K. veranlaßt werden, sich dem Verlangen des Angeklagten entsprechend einer verschärften Form der Prostitution zu unterwerfen (vgl. hierzu BGHSt 42, 179, 181) und ihre Einkünfte künftig im wesentlichen dem Angeklagten zu überlassen.
  • BGH, 06.05.2013 - 1 StR 178/13

    Vergewaltigung (Täterschaft: eigenhändige Verwirklichung); Anordnung der

    Nach der wesentlich auf den Wortlaut "der Täter" in § 177 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StGB abstellenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verwirklicht das genannte, eigenständig zu tenorierende Regelbeispiel nur derjenige Tatbeteiligte, der in eigener Person eine der in der Vorschrift genannten sexuellen Handlungen verwirklicht (BGH, Beschlüsse vom 15. März 2000 - 2 StR 635/99, NStZ-RR 2000, 326 und vom 21. April 2009 - 4 StR 531/08, NStZ-RR 2009, 278).
  • BGH, 25.09.2018 - 2 StR 275/18

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen (Voraussetzungen der Täterschaft);

    Das Regelbeispiel verwirklicht nur, wer in eigener Person eine der dort beschriebenen sexuellen Handlungen vornimmt (BGH, Beschluss vom 6. Mai 2013 - 1 StR 178/13, NStZ 2013, 658, 659; Senat, Beschluss vom 15. März 2000 - 2 StR 635/99, NStZ-RR 2000, 326).
  • BGH, 24.11.2000 - 3 StR 367/00

    Vergewaltigung (Vollzug des Beischlafs); Schwerer Menschenhandel (Verhältnis zum

    Das gesetzliche Regelbeispiel des besonders schweren Falles stellt nämlich darauf ab, daß der Täter selbst die erschwerende sexuelle Handlung ausführt (BGH NStZ 1999.452; BGH. Beschl, vom 15. März 2000 - 2 StR 635/99).
  • BGH, 24.06.2003 - 3 StR 173/03

    Schuldspruchänderung (Erstreckung auf Mitangeklagte)

    Die Revision des Angeklagten O. gegen das Urteil des Landgerichts Halle vom 27. September 2002 wird verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat; jedoch wird aus den Gründen der Antragsschrift des Generalbundesanwalts der Schuldspruch dahin geändert, daß die Angeklagten O. und K. (§ 357 StPO) nicht wegen gemeinschaftlich begangener Vergewaltigung, sondern wegen sexueller Nötigung verurteilt sind (vgl. BGH NStZ 2000, 418; NStZ-RR 2000, 326).
  • BGH, 24.06.2003 - 3 StR 173/03
    Die Revision des Angeklagten O. gegen das Urteil des Landgerichts Halle vom 27. September 2002 wird verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat; jedoch wird aus den Gründen der Antragsschrift des Generalbundesanwalts der Schuldspruch dahin geändert, daß die Angeklagten O. und K. (§ 357 StPO) nicht wegen gemeinschaftlich begangener Vergewaltigung, sondern wegen sexueller Nötigung verurteilt sind (vgl. BGH NStZ 2000, 418; NStZ-RR 2000, 326).
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