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Rechtsprechung
   BGH, 10.11.1999 - 2 ARs 447/99, 2 AR 175/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,5782
BGH, 10.11.1999 - 2 ARs 447/99, 2 AR 175/99 (https://dejure.org/1999,5782)
BGH, Entscheidung vom 10.11.1999 - 2 ARs 447/99, 2 AR 175/99 (https://dejure.org/1999,5782)
BGH, Entscheidung vom 10. November 1999 - 2 ARs 447/99, 2 AR 175/99 (https://dejure.org/1999,5782)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 14 StPO
    Bestimmung des zuständigen Gerichts bei Zuständigkeitsstreit

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des zuständigen Gerichts - Auseinanderfallen der Zuständigkeiten - Wohnsitzgericht

  • Judicialis

    StPO § 14; ; StPO § 462 a Abs. 4; ; StPO § 462 a Abs. 3 Satz 2; ; StPO § 453; ; StPO § 462 a Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 14
    Zuständigkeitsbestimmung durch BGH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 83
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.10.1993 - 2 ARs 343/93

    Weitergeltung einer einmal begründeten Zuständigkeit für eine nachträgliche

    Auszug aus BGH, 10.11.1999 - 2 ARs 447/99
    Aus diesem Grunde hat der Senat in ständiger Rechtsprechung dahin erkannt, daß nach Abgabe der nachträglichen Entscheidungen an das Wohnsitzgericht dieses kraft seiner nach Maßgabe des § 462 a Abs. 2 Satz 2 StPO abgeleiteten Zuständigkeit auch für die aufgrund anderer Urteile angefallene Bewährungsaufsicht zuständig ist, sofern in diesen Urteilen auf eine geringere Strafe erkannt ist (BGH NStZ 1994, 97 unter Hinweis auf BGHSt 27, 68; vgl. auch BGH, Beschl. v. 17. April 1996 - 2 ARs 80/96).".
  • BGH, 19.09.1986 - 2 ARs 206/86
    Auszug aus BGH, 10.11.1999 - 2 ARs 447/99
    Die Bestimmung muß unterbleiben, wenn sich die Zuständigkeit eines anderen, bisher am Streit nicht beteiligten Gerichts ergibt (vgl. BGHR StPO § 462 a Abs. 1, Befaßtsein 2 m.w.N.).
  • BGH, 17.04.1996 - 2 ARs 80/96

    Zuständigkeit für die Bewährungsaufsicht und die Entscheidung über eine

    Auszug aus BGH, 10.11.1999 - 2 ARs 447/99
    Aus diesem Grunde hat der Senat in ständiger Rechtsprechung dahin erkannt, daß nach Abgabe der nachträglichen Entscheidungen an das Wohnsitzgericht dieses kraft seiner nach Maßgabe des § 462 a Abs. 2 Satz 2 StPO abgeleiteten Zuständigkeit auch für die aufgrund anderer Urteile angefallene Bewährungsaufsicht zuständig ist, sofern in diesen Urteilen auf eine geringere Strafe erkannt ist (BGH NStZ 1994, 97 unter Hinweis auf BGHSt 27, 68; vgl. auch BGH, Beschl. v. 17. April 1996 - 2 ARs 80/96).".
  • BGH, 19.11.1976 - 2 ARs 373/76

    Anforderungen an die Strafaussetzung zur Bewährung - Voraussetzungen für die

    Auszug aus BGH, 10.11.1999 - 2 ARs 447/99
    Aus diesem Grunde hat der Senat in ständiger Rechtsprechung dahin erkannt, daß nach Abgabe der nachträglichen Entscheidungen an das Wohnsitzgericht dieses kraft seiner nach Maßgabe des § 462 a Abs. 2 Satz 2 StPO abgeleiteten Zuständigkeit auch für die aufgrund anderer Urteile angefallene Bewährungsaufsicht zuständig ist, sofern in diesen Urteilen auf eine geringere Strafe erkannt ist (BGH NStZ 1994, 97 unter Hinweis auf BGHSt 27, 68; vgl. auch BGH, Beschl. v. 17. April 1996 - 2 ARs 80/96).".
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Rechtsprechung
   BGH, 16.09.1999 - 1 StR 453/99   

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https://dejure.org/1999,11302
BGH, 16.09.1999 - 1 StR 453/99 (https://dejure.org/1999,11302)
BGH, Entscheidung vom 16.09.1999 - 1 StR 453/99 (https://dejure.org/1999,11302)
BGH, Entscheidung vom 16. September 1999 - 1 StR 453/99 (https://dejure.org/1999,11302)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • HRR Strafrecht

    §§ 44 ff. StPO; § 349 Abs. 1 StPO;
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Versäumung der Frist; Eigenes Verschulden;

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Frist zur Begründung der Revision

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 83 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.05.1999 - 2 StR 108/99

    Verschulden des Angeklagten beim Wiedereinsetzungsantrag

    Auszug aus BGH, 16.09.1999 - 1 StR 453/99
    Ein Angeklagter, der seinen Verteidiger mit der Einlegung der Revision beauftragt hat und auf Grund der erteilten Rechtsmittelbelehrung weiß, daß eine Rechtsmittelbegründungsfrist zu beachten ist, hat dafür Sorge zu tragen, daß er für seinen Verteidiger erreichbar ist (vgl. BGH NStZ 1997, 95; BGH, Beschl. vom 7. Mai 1999 - 2 StR 108/99).
  • BGH, 11.09.1996 - 2 StR 426/96

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist

    Auszug aus BGH, 16.09.1999 - 1 StR 453/99
    Ein Angeklagter, der seinen Verteidiger mit der Einlegung der Revision beauftragt hat und auf Grund der erteilten Rechtsmittelbelehrung weiß, daß eine Rechtsmittelbegründungsfrist zu beachten ist, hat dafür Sorge zu tragen, daß er für seinen Verteidiger erreichbar ist (vgl. BGH NStZ 1997, 95; BGH, Beschl. vom 7. Mai 1999 - 2 StR 108/99).
  • OLG Hamm, 17.03.2016 - 4 Ws 79/16

    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei vorübergehendem Verlassen der

    Jedenfalls in einem solchen Fall muss der Verurteilte, will er sich die Möglichkeit der Verschaffung rechtlichen Gehörs für die Beschwerdeinstanz erhalten, dafür Sorge tragen, dass ihn gerichtliche Schreiben und Zustellungen erreichen (vgl. auch BGH, Beschl. v. 16.09.1999 - 1 StR453/99 = BeckRS 1999, 30403209).
  • BGH, 08.01.2014 - 3 StR 419/13

    Verwerfung des Antrags auf Wiedereinsetzung nach Versäumung der

    Es lag somit allein an ihm, die Revision selbst fristgerecht zu Protokoll der Geschäftsstelle zu begründen oder rechtzeitig einen Rechtsanwalt mit der Begründung der Revision zu beauftragen (vgl. auch BGHR StPO § 44 Verschulden 5).
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Rechtsprechung
   BGH, 10.11.1999 - 2 AR 175/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,15620
BGH, 10.11.1999 - 2 AR 175/99 (https://dejure.org/1999,15620)
BGH, Entscheidung vom 10.11.1999 - 2 AR 175/99 (https://dejure.org/1999,15620)
BGH, Entscheidung vom 10. November 1999 - 2 AR 175/99 (https://dejure.org/1999,15620)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des zuständigen Gerichts - Auseinanderfallen der Zuständigkeiten - Wohnsitzgericht

  • Judicialis

    StPO § 14; ; StPO § 462 a Abs. 4; ; StPO § 462 a Abs. 3 Satz 2; ; StPO § 453; ; StPO § 462 a Abs. 2 Satz 2

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 83
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.11.1999 - 2 ARs 447/99

    Bestimmung des zuständigen Gerichts bei Zuständigkeitsstreit

    Auszug aus BGH, 10.11.1999 - 2 AR 175/99
    2 AR 175/99 2 ARs 447/99.
  • BGH, 08.10.1993 - 2 ARs 343/93

    Weitergeltung einer einmal begründeten Zuständigkeit für eine nachträgliche

    Auszug aus BGH, 10.11.1999 - 2 AR 175/99
    Aus diesem Grunde hat der Senat in ständiger Rechtsprechung dahin erkannt, daß nach Abgabe der nachträglichen Entscheidungen an das Wohnsitzgericht dieses kraft seiner nach Maßgabe des § 462 a Abs. 2 Satz 2 StPO abgeleiteten Zuständigkeit auch für die aufgrund anderer Urteile angefallene Bewährungsaufsicht zuständig ist, sofern in diesen Urteilen auf eine geringere Strafe erkannt ist (BGH NStZ 1994, 97 unter Hinweis auf BGHSt 27, 68; vgl. auch BGH, Beschl. v. 17. April 1996 - 2 ARs 80/96).".
  • BGH, 19.09.1986 - 2 ARs 206/86
    Auszug aus BGH, 10.11.1999 - 2 AR 175/99
    Die Bestimmung muß unterbleiben, wenn sich die Zuständigkeit eines anderen, bisher am Streit nicht beteiligten Gerichts ergibt (vgl. BGHR StPO § 462 a Abs. 1, Befaßtsein 2 m.w.N.).
  • BGH, 17.04.1996 - 2 ARs 80/96

    Zuständigkeit für die Bewährungsaufsicht und die Entscheidung über eine

    Auszug aus BGH, 10.11.1999 - 2 AR 175/99
    Aus diesem Grunde hat der Senat in ständiger Rechtsprechung dahin erkannt, daß nach Abgabe der nachträglichen Entscheidungen an das Wohnsitzgericht dieses kraft seiner nach Maßgabe des § 462 a Abs. 2 Satz 2 StPO abgeleiteten Zuständigkeit auch für die aufgrund anderer Urteile angefallene Bewährungsaufsicht zuständig ist, sofern in diesen Urteilen auf eine geringere Strafe erkannt ist (BGH NStZ 1994, 97 unter Hinweis auf BGHSt 27, 68; vgl. auch BGH, Beschl. v. 17. April 1996 - 2 ARs 80/96).".
  • BGH, 19.11.1976 - 2 ARs 373/76

    Anforderungen an die Strafaussetzung zur Bewährung - Voraussetzungen für die

    Auszug aus BGH, 10.11.1999 - 2 AR 175/99
    Aus diesem Grunde hat der Senat in ständiger Rechtsprechung dahin erkannt, daß nach Abgabe der nachträglichen Entscheidungen an das Wohnsitzgericht dieses kraft seiner nach Maßgabe des § 462 a Abs. 2 Satz 2 StPO abgeleiteten Zuständigkeit auch für die aufgrund anderer Urteile angefallene Bewährungsaufsicht zuständig ist, sofern in diesen Urteilen auf eine geringere Strafe erkannt ist (BGH NStZ 1994, 97 unter Hinweis auf BGHSt 27, 68; vgl. auch BGH, Beschl. v. 17. April 1996 - 2 ARs 80/96).".
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 22.01.1999 - 2 Ws 16 - 18/99, 2 Ws 16/99, 2 Ws 17/99, 2 Ws 18/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,10249
OLG Köln, 22.01.1999 - 2 Ws 16 - 18/99, 2 Ws 16/99, 2 Ws 17/99, 2 Ws 18/99 (https://dejure.org/1999,10249)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.01.1999 - 2 Ws 16 - 18/99, 2 Ws 16/99, 2 Ws 17/99, 2 Ws 18/99 (https://dejure.org/1999,10249)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. Januar 1999 - 2 Ws 16 - 18/99, 2 Ws 16/99, 2 Ws 17/99, 2 Ws 18/99 (https://dejure.org/1999,10249)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 83
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.05.1975 - 7 BJs 14/69

    Gewährung rechtlichen Gehörs und Fristversäumnisse - Zum Anhörungserfordernis vor

    Auszug aus OLG Köln, 22.01.1999 - 2 Ws 16/99
    Dem Verurteilten, der vor der angefochtenen Entscheidung nicht gehört werden konnte, wird allerdings durch die Strafvollstreckungskammer in entsprechender Anwendung des § 33 a StPO rechtliches Gehörs in einem Nachverfahren zu gewähren sein, das bislang noch nicht stattgefunden hat (vgl. BGHSt 26, 127, 129 = NJW 1975, 2211, 2212; OLG Hamburg NJW 1972, 219; OLG Celle NJW 1973, 2306 = JR 1974, 112 ff. m. im Ergeb.
  • OLG Saarbrücken, 03.08.1973 - Ws 206/73

    Rechtmäßigkeit der Zurückweisung eines Antrags auf Gewährung der Wiedereinsetzung

    Auszug aus OLG Köln, 22.01.1999 - 2 Ws 16/99
    zust. Anm. Hanack; OLG Saarbrücken NJW 1974, 283; OLG Karlsruhe MDR 1974, 684; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 43. Aufl., § 453 Rdnr. 6 u. § 33 a Rdnr. 4; Fischer, in: Karlsruher Kommentar, StPO, 3. Aufl., § 453 Rdnr. 7; Wendisch, in Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl., § 453 Rdnr. 29).
  • OLG Hamburg, 12.11.1971 - 1 Ws 263/71

    Ausgestaltung der nachträglichen Gewährung rechtlichen Gehörs im Strafprozess;

    Auszug aus OLG Köln, 22.01.1999 - 2 Ws 16/99
    Dem Verurteilten, der vor der angefochtenen Entscheidung nicht gehört werden konnte, wird allerdings durch die Strafvollstreckungskammer in entsprechender Anwendung des § 33 a StPO rechtliches Gehörs in einem Nachverfahren zu gewähren sein, das bislang noch nicht stattgefunden hat (vgl. BGHSt 26, 127, 129 = NJW 1975, 2211, 2212; OLG Hamburg NJW 1972, 219; OLG Celle NJW 1973, 2306 = JR 1974, 112 ff. m. im Ergeb.
  • OLG Celle, 17.07.1973 - 2 Ws 123/73
    Auszug aus OLG Köln, 22.01.1999 - 2 Ws 16/99
    Dem Verurteilten, der vor der angefochtenen Entscheidung nicht gehört werden konnte, wird allerdings durch die Strafvollstreckungskammer in entsprechender Anwendung des § 33 a StPO rechtliches Gehörs in einem Nachverfahren zu gewähren sein, das bislang noch nicht stattgefunden hat (vgl. BGHSt 26, 127, 129 = NJW 1975, 2211, 2212; OLG Hamburg NJW 1972, 219; OLG Celle NJW 1973, 2306 = JR 1974, 112 ff. m. im Ergeb.
  • OLG Hamm, 16.08.2005 - 3 Ws 352/05

    Vollstreckungsverfahren; erstinstanzliches Gericht; öffentliche Zustellung

    Ausschließlich in der Fallkonstellation, in der - wie hier - während des Vollstreckungsverfahrens die Strafvollstreckungskammer zunächst die bedingte Entlassung des Verurteilten anordnet, später aber über deren Widerruf zu entscheiden hat, ist es gerechtfertigt, das Landgericht als erstinstanzliches Gericht im Sinne des § 40 Abs. 1 StPO anzusehen ( OLG Hamm Beschluss vom 19.8.2004 - 3 Ws 417-419/04- unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtssprechung, OLG Köln, NStZ-RR 2000, 83f.).
  • OLG Hamm, 04.05.2006 - 2 Ws 113/06

    Öffentliche Zustellung; Wirksamkeit; Gericht des ersten Rechtszuges

    Der 3. Strafsenat hatte seine diesbezügliche Rechtsprechung inzwischen jedoch aufgegeben und in Übereinstimmung mit dem OLG Köln und dem OLG Düsseldorf als Gericht des ersten Rechtszuges i.S.v. § 40 Abs. 2 StPO a. F. bei öffentlichen Zustellungen in Strafvollstreckungssachen das zur erstinstanzlichen Vollstreckungsentscheidung gemäß § 462 a StPO berufene Gericht angesehen (vgl. Beschlüsse des hiesigen 3. Strafsenats vom 16. August 2005 in 3 Ws 352 u. 353/05 = NStZ-RR 2006, 30 (LS) sowie vom 19. August 2004 in 3 Ws 417 - 419/04; OLG Düsseldorf, NStZ 2003, 167; OLG Köln, NStZ-RR 2000, 83, denen allerdings sämtlich noch die alte Fassung des § 40 StPO zugrundelag).
  • OLG Hamm, 16.08.2005 - 3 Ws 353/05

    Vollstreckungsverfahren; erstinstanzliches Gericht; öffentliche Zustellung

    Ausschließlich in der Fallkonstellation, in der - wie hier - während des Vollstreckungsverfahrens die Strafvollstreckungskammer zunächst die bedingte Entlassung des Verurteilten anordnet, später aber über deren Widerruf zu entscheiden hat, ist es gerechtfertigt, das Landgericht als erstinstanzliches Gericht im Sinne des § 40 Abs. 1 StPO anzusehen ( OLG Hamm Beschluss vom 19.8.2004 - 3 Ws 417-419/04- unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtssprechung, OLG Köln, NStZ-RR 2000, 83f.).
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