Weitere Entscheidung unten: BGH, 09.01.2007

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   BGH, 16.01.2007 - 4 StR 574/06   

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BGH, 16.01.2007 - 4 StR 574/06 (https://dejure.org/2007,5141)
BGH, Entscheidung vom 16.01.2007 - 4 StR 574/06 (https://dejure.org/2007,5141)
BGH, Entscheidung vom 16. Januar 2007 - 4 StR 574/06 (https://dejure.org/2007,5141)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 260 Abs. 4 Satz 1 StPO; § 53 Abs. 1 Nr. 3 a WaffG; § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO
    Unerlaubter Besitz einer halbautomatischen Kurzwaffe in Tateinheit mit unerlaubtem Führen einer halbautomatischen Kurzwaffe (Tenorierung); Beweisantrag (Ablehnung wegen Bedeutungslosigkeit: Begründungsgrundsätze; auf der Hand liegen)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Begründung der Ablehnung eines Beweisantrages wegen Bedeutungslosigkeit; Begründungserfordernisse bei der Würdigung von durch Beweisaufnahme gewonnenen Indiztatsachen in den Urteilsgründen

  • Judicialis

    StPO § 244 Abs. 3 Satz 2; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; WaffG § 52 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 3, Abs. 6
    Anforderungen an die Beschlussbegründung bei Ablehnung wegen Bedeutungslosigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 352
  • NStZ-RR 2007, 149
  • NZV 2007, 318
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 09.04.1991 - 4 StR 132/91

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung von Beweisanträgen

    Auszug aus BGH, 16.01.2007 - 4 StR 574/06
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss der Beschluss, mit dem ein Beweisantrag wegen Bedeutungslosigkeit der behaupteten Tatsache abgelehnt wird, die Erwägungen anführen, aus denen der Tatrichter ihr keine Bedeutung für den Schuld- oder Rechtsfolgenausspruch beimisst (vgl. BGHSt 2, 284, 286; BGH NStZ 1981, 401; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 15 m.w.N.).
  • BGH, 14.03.2000 - 4 StR 3/00

    Verlesung der Niederschrift über die polizeiliche Vernehmung eines Zeugen;

    Auszug aus BGH, 16.01.2007 - 4 StR 574/06
    Die Formel "wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz" reicht zur rechtlichen Bezeichnung der Tat (§ 260 Abs. 4 Satz 1 StPO) nicht aus (vgl. BGHR WaffG § 53 Abs. 1 Nr. 3 a Führen 1; BGH, Beschluss vom 14. März 2000 - 4 StR 3/00).
  • BGH, 15.05.1990 - 5 StR 594/89

    Treuebruchtatbestand als Voraussetzung der Untreue - Treueverhältnis, das den

    Auszug aus BGH, 16.01.2007 - 4 StR 574/06
    Die tatsächliche Bedeutungslosigkeit der Beweistatsachen liegt hier auch nicht auf der Hand, so dass sich die Rüge deswegen als unbegründet erweisen würde (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 12).
  • BGH, 17.10.1989 - 4 StR 513/89

    Zulässigkeit der Verurteilung wegen "Verstoßes gegen das Waffengesetz" - Annahme

    Auszug aus BGH, 16.01.2007 - 4 StR 574/06
    Die Formel "wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz" reicht zur rechtlichen Bezeichnung der Tat (§ 260 Abs. 4 Satz 1 StPO) nicht aus (vgl. BGHR WaffG § 53 Abs. 1 Nr. 3 a Führen 1; BGH, Beschluss vom 14. März 2000 - 4 StR 3/00).
  • BGH, 22.04.1952 - 1 StR 96/52

    Verletzung des Fragerechts des Verteidigers - Abweisung einer Frage wegen

    Auszug aus BGH, 16.01.2007 - 4 StR 574/06
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss der Beschluss, mit dem ein Beweisantrag wegen Bedeutungslosigkeit der behaupteten Tatsache abgelehnt wird, die Erwägungen anführen, aus denen der Tatrichter ihr keine Bedeutung für den Schuld- oder Rechtsfolgenausspruch beimisst (vgl. BGHSt 2, 284, 286; BGH NStZ 1981, 401; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 15 m.w.N.).
  • BGH, 11.03.2003 - 3 StR 28/03

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit (Verweigerung der

    Auszug aus BGH, 16.01.2007 - 4 StR 574/06
    Die erforderliche Begründung der Ablehnung eines Beweisantrages wegen Bedeutungslosigkeit entspricht grundsätzlich den Begründungserfordernissen bei der Würdigung von durch Beweisaufnahme gewonnenen Indiztatsachen in den Urteilsgründen (vgl. BGH StV 2003, 369, 370).
  • BGH, 23.06.1981 - 5 StR 234/81

    Ablehnung eines Beweisantrages wegen Bedeutungslosigkeit der behaupteten Tatsache

    Auszug aus BGH, 16.01.2007 - 4 StR 574/06
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss der Beschluss, mit dem ein Beweisantrag wegen Bedeutungslosigkeit der behaupteten Tatsache abgelehnt wird, die Erwägungen anführen, aus denen der Tatrichter ihr keine Bedeutung für den Schuld- oder Rechtsfolgenausspruch beimisst (vgl. BGHSt 2, 284, 286; BGH NStZ 1981, 401; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 15 m.w.N.).
  • BGH, 15.03.2011 - 4 StR 40/11

    Strafbarkeit wegen Amtsanmaßung und wegen unbefugten Tragens von inländischen

    Die Formulierung "wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz" genügt regelmäßig nicht (vgl. Senatsbeschluss vom 16. Januar 2007 - 4 StR 574/06, NStZ 2007, 352).
  • BGH, 10.10.2018 - 4 StR 311/18

    Sexuelle Nötigung (kein Finalzusammenhang zwischen Gewaltanwendung und Vornahme

    Allerdings hat der Senat mit Blick auf den im Fall II. 1. b) bb) der Urteilsgründe ausgeurteilten Verstoß gegen das Waffengesetz den Schuldspruch wie aus der Beschlussformel ersichtlich neugefasst, da es zur Kennzeichnung des begangenen Unrechts der konkreten rechtlichen Bezeichnung der Tat bedarf (§ 260 Abs. 4 Satz 1 StPO); der bloße Hinweis auf einen Verstoß gegen das Waffengesetz genügt daher regelmäßig nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Mai 2018 - 3 StR 115/18, juris Rn. 2; vom 15. März 2011 - 4 StR 40/11, NJW 2011, 1979, 1981; vom 16. Januar 2007 - 4 StR 574/06, NStZ-RR 2007, 149).
  • BGH, 19.09.2017 - 3 StR 308/17

    Bedeutung einer langen Zeitspanne zwischen Tatbegehung und Urteilsverkündung für

    Denn die tatsächliche Bedeutungslosigkeit der Beweistatsache lag und liegt hier aus den in der Antragsschrift des Generalbundesanwalts genannten Gründen auf der Hand; es ist auszuschließen, dass die Prozessführung der Verteidigung durch die unzulängliche Begründung des Ablehnungsbeschlusses beeinträchtigt wurde (s. hierzu BGH, Beschluss vom 16. Januar 2007 - 4 StR 574/06, NStZ 2007, 352; vom 10. November 2015 - 3 StR 322/15, NStZ-RR 2016, 117, 118; LR/Becker aaO, Rn. 226).
  • BGH, 09.09.2020 - 2 StR 261/20

    Gegenstand des Urteils (verfahrensrechtlicher Tatbegriff: allgemeiner Maßstab,

    Der Senat hat den Tenor des Urteils neu gefasst (vgl. zur Tenorierung des Vergehens nach dem WaffG BGH, Beschluss vom 16. Januar 2007 - 4 StR 574/06, juris Rn. 3; KK-StPO/Ott, 8. Aufl., § 260 Rn. 29), wobei die rechtsfehlerfreie Einzelstrafe von elf Jahren wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und vorsätzlichem Führen einer halbautomatischen Kurzwaffe zum Verschießen von Patronenmunition aufrecht erhalten bleibt.
  • BGH, 26.02.2015 - 4 StR 293/14

    Ablehnung eines Beweisantrags als bedeutungslos (Beweis von Indiztatsachen;

    Die erforderliche Begründung entspricht dabei grundsätzlich den Begründungserfordernissen bei der Würdigung von durch Beweisaufnahme gewonnenen Indiztatsachen in den Urteilsgründen (vgl. etwa BGH, Urteil vom 2. Dezember 2009 - 2 StR 363/09, StV 2010, 557, 558; Beschlüsse vom 16. Januar 2007 - 4 StR 574/06, NStZ 2007, 352; vom 17. Dezember 2013 - 4 StR 374/13, NStZ 2014, 168, 169; KK-Krehl, StPO, 7. Aufl., § 244 Rn. 144 jeweils mwN).
  • KG, 03.03.2009 - 1 Ss 524/08
    Die erforderliche Begründung der Ablehnung eines Beweisantrages wegen Bedeutungslosigkeit entspricht dabei grundsätzlich den Begründungsanforderungen bei der Würdigung von durch Beweisaufnahme gewonnenen Indiztatsachen in den Urteilsgründen (vgl. BGH NStZ 2007, 352; 2008, 299; StV 2007, 176 [BGH 20.12.2006 - 2 StR 444/06] ; Senat, Beschluss vom 10. April 2002 - (4) 1 Ss 385/01 (11/02) - OLG Düsseldorf StraFo 2002, 19; Meyer-Goßner, StPO 51. A., § 244 Rdnr. 43a; jeweils m.w.N.).

    Die Bedeutungslosigkeit der Beweistatsache liege hier auch nicht auf der Hand, so dass sich die Rüge deswegen als unbegründet erweisen würde (vgl. BGH NStZ 2007, 352; StV 2007, 176 [BGH 20.12.2006 - 2 StR 444/06] ; Senat a.a.O.).

  • BGH, 23.08.2023 - 2 StR 275/23

    Verwerfung der Revision mit Anm. des Generalbundesanwalts zur schweren

    Sie hat das waffenrechtliche Delikt in der Urteilsformel aber lediglich als "Verstoß gegen das Waffengesetz" und damit nicht hinreichend konkret bezeichnet (§ 260 Abs. 4 Satz 1 StPO, vgl. BGH, Beschluss vom 16. Januar 2007 - 4 StR 574/06 -, juris Rn. 3; Tiemann, in: KK-StPO, 9. Aufl., § 260 Rn. 29, jeweils m.w.Nachw.).".
  • OLG Celle, 05.03.2018 - 2 Ss 5/18

    Gültigkeit einer nach der erstmaligen Versagung einer inländischen Fahrerlaubnis

    Bei einer solchen rechtsfehlerhaften Begründung beruht das Urteil lediglich dann nicht auf dem fehlerhaften Ablehnungsbeschluss, wenn die Bedeutungslosigkeit der Tatsache auf der Hand liegt und allen Verfahrensbeteiligten offensichtlich ist (Becker in: Löwe-Rosenberg, aaO, § 244, Rn. 226; BGH, NStZ 1981, 401; NStZ 2007, 352).
  • BayObLG, 09.08.2023 - 206 StRR 190/23

    Zur Strafbarkeit des Annehmens des Angebots einer unrichtigen Dokumentation einer

    Fehlt eine solche, ist die Tat mit einer anschaulichen und verständlichen Wortbezeichnung so genau wie möglich zu bezeichnen (Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 66. Aufl. 2023, § 260 Rn. 23; vgl. BGH, Beschl. v. 16. Januar 2007, 4 StR 574/06, NStZ-RR 2007, 149: nicht genügend ist Bezeichnung "Verstoß gegen das WaffG").
  • BGH, 31.05.2012 - 3 StR 104/12

    Anforderungen an den Urteilstenor

    Soweit das Landgericht den Angeklagten wegen eines Vergehens nach § 52 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a WaffG verurteilt hat, ist die Tat nach § 260 Abs. 4 Satz 1 StPO im Urteilstenor als unerlaubter Besitz einer Schusswaffe in zwei tateinheitlich zusammentreffenden Fällen zu bezeichnen; die Formulierung "wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz" reicht nicht aus (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 16. Januar 2007 - 4 StR 574/06, NStZ-RR 2007, 149 mwN).
  • OLG Koblenz, 24.03.2022 - 1 OLG 4 Ss 41/22

    Kein unerlaubter Besitz eines Revolvers bei unverzüglicher Anzeige bei

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Rechtsprechung
   BGH, 09.01.2007 - 3 StR 465/06   

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https://dejure.org/2007,10133
BGH, 09.01.2007 - 3 StR 465/06 (https://dejure.org/2007,10133)
BGH, Entscheidung vom 09.01.2007 - 3 StR 465/06 (https://dejure.org/2007,10133)
BGH, Entscheidung vom 09. Januar 2007 - 3 StR 465/06 (https://dejure.org/2007,10133)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 149 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamburg, 29.06.2006 - 3 Ws 100/06

    Beschleunigungsgebot in Haftsachen: Vorausschauende Hauptverhandlungsplanung in

    Auszug aus BGH, 09.01.2007 - 3 StR 465/06
    Dem Gebot, die Hauptverhandlung in Haftsachen beschleunigt durchzuführen, kann auch dadurch entsprochen werden, dass als Verteidiger nur der Rechtsanwalt beigeordnet wird, der zusichern kann, an sämtlichen Hauptverhandlungsterminen teilzunehmen (vgl. BVerfG (Kammer) StV 2006, 451; HansOLG Hamburg StV 2006, 533).
  • BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvQ 10/06

    Keine Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren wegen Ablehnung der

    Auszug aus BGH, 09.01.2007 - 3 StR 465/06
    Dem Gebot, die Hauptverhandlung in Haftsachen beschleunigt durchzuführen, kann auch dadurch entsprochen werden, dass als Verteidiger nur der Rechtsanwalt beigeordnet wird, der zusichern kann, an sämtlichen Hauptverhandlungsterminen teilzunehmen (vgl. BVerfG (Kammer) StV 2006, 451; HansOLG Hamburg StV 2006, 533).
  • BGH, 20.12.2018 - 3 StR 236/17

    Zur Frage der strafrechtlichen Verantwortlichkeit für Straftaten nach dem

    Dem Gebot, die Hauptverhandlung in Haftsachen zügig durchzuführen, kann auch dadurch entsprochen werden, dass als Verteidiger nur der Rechtsanwalt beigeordnet wird, der zusichern kann, an sämtlichen Hauptverhandlungsterminen teilzunehmen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. März 2006 - 2 BvQ 10/06, aaO; BGH, Beschluss vom 9. Januar 2007 - 3 StR 465/06, juris).
  • BGH, 20.03.2008 - 1 StR 488/07

    Vorsatz und Vermögensnachteil bei der Untreue bei riskanten Handlungen

    Dem Recht des Angeklagten, sich durch den Verteidiger seiner - ersten - Wahl vertreten zu lassen, ist trotz des ebenso hochrangigen (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 81; NStZ-RR 2007, 149; BVerfG - Kammer - NStZ-RR 2007, 311) Beschleunigungsgebots bei der Terminierung möglichst Rechnung zu tragen.
  • BGH, 18.11.2021 - StB 35/21

    Pflichtverteidigerbestellung: Ablehnungsgrund fehlender Verfügbarkeit des

    Bereits zuvor war in der Rechtsprechung anerkannt, dass ein Vorsitzender den Antrag auf Beiordnung eines bestimmten Rechtsanwalts zurückweisen darf, wenn dieser an geplanten Terminen nicht teilnehmen kann, die zur Wahrung des Beschleunigungsgrundsatzes mit Blick auf inhaftierte Mitangeklagte geboten sind (s. BVerfG, Beschluss vom 2. März 2006 - 2 BvQ 10/06, NStZ 2006, 460, 461; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 24. Juli 2008 - 2 BvR 1146/08, BayVBl. 2009, 185 Rn. 10 ff.; BGH, Urteil vom 20. Dezember 2018 - 3 StR 236/17, juris Rn. 57 ff.; Beschluss vom 9. Januar 2007 - 3 StR 465/06, juris).
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