Rechtsprechung
BVerfG, 15.02.2007 - 2 BvR 2563/06 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
Art. 2 Abs. 2 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 121 Abs. 1 StPO; § 137 Abs. 1 StPO; § 203 StPO
Fortdauer der Untersuchungshaft über 6 Monate hinaus; inhaltliche Anforderungen an den Haftfortdauerbeschluss (Subsumtion der Tatbestandsvoraussetzungen; keine Abwägung mit zu erwartender Strafe); Beschleunigungsgebot (Terminschwierigkeiten bei mehreren Verteidigern; ... - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Fortdauer von Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus (§ 121 StPO) - Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG sowie Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch Verletzung des Beschleunigungsgebots sowie durch unzureichende Begründung des Haftfortdauerbeschlusses
- Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerde gegen die Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft anlässlich einer ersten besonderen Haftprüfung nach § 121 Strafprozessordnung (StPO) durch das Oberlandesgericht; Möglichkeit der Verletzung des Beschleunigungsgebots vor Ablauf der Sechs-Monats-Frist ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 121 § 122; GG Art. 2 Abs. 2 S. 2, 3
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Durchführung des Haftprüfungsverfahrens - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG München, 22.11.2006 - 2 Ws 1094/06
- OLG München, 22.12.2006 - 2 Ws 1094/06
- BVerfG, 15.02.2007 - 2 BvR 2563/06
Papierfundstellen
- BVerfGK 10, 294
- NStZ 2007, 311
- NStZ-RR 2007, 311
- StV 2007, 366
Wird zitiert von ... (83) Neu Zitiert selbst (41)
- OLG Köln, 29.12.2005 - 40 HEs 37/05
Beschleunigungsgebot in Haftsachen bei Berücksichtigung der Terminslage einzelner …
Auszug aus BVerfG, 15.02.2007 - 2 BvR 2563/06
Dem Beschleunigungsgebot ist daher - sofern nicht besondere Umstände vorliegen - nur dann Genüge getan, wenn innerhalb von drei Monaten nach Eröffnung des Hauptverfahrens mit der Hauptverhandlung begonnen wird (…vgl. auch bereits Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Dezember 2005 - 2 BvR 1964/05 -, StV 2006, S. 73 ; siehe auch KG…, Beschluss vom 24. August 1992 - 3 Ws 240/92 -, StV 1992, S. 523 ; OLG Köln, Beschluss vom 29. Dezember 2005 - 40 HEs 37-41/05 -, StV 2006, S. 145; OLG Hamm…, Beschluss vom 4. Mai 2006 - 2 Ws 111/06 -, StV 2006, S. 482 ).bb) Es ist deshalb von vornherein verfehlt, bei der Terminierung jede Verhinderung eines Verteidigers zu berücksichtigen (so zu Recht OLG Köln, Beschluss vom 29. Dezember 2005 - 40 HEs 37-41/05 -, StV 2006, S. 145 ).
Die Terminslage des Verteidigers kann angesichts der wertsetzenden Bedeutung des Grundrechts der persönlichen Freiheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG) nur insoweit berücksichtigt werden, wie dies nicht zu einer erheblichen Verzögerung des Verfahrens führt (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 29. Dezember 2005 - 40 HEs 37-41/05 -, StV 2006, S. 145 ).
Dies würde zu der auch aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht hinnehmbaren Situation führen, dass der Angeklagte aus der Untersuchungshaft entlassen werden müsste, nur weil die von ihm gewählten Verteidiger für die Hauptverhandlung keine Zeit haben (so zutreffend OLG Köln, Beschluss vom 29. Dezember 2005 - 40 HEs 37-41/05 -, StV 2006, S. 145 ).
- OLG Hamm, 04.05.2006 - 2 Ws 111/06
Haftprüfung; U-Haft, Terminierung; Verhinderung des Verteidigers; …
Auszug aus BVerfG, 15.02.2007 - 2 BvR 2563/06
Dem Beschleunigungsgebot ist daher - sofern nicht besondere Umstände vorliegen - nur dann Genüge getan, wenn innerhalb von drei Monaten nach Eröffnung des Hauptverfahrens mit der Hauptverhandlung begonnen wird (…vgl. auch bereits Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Dezember 2005 - 2 BvR 1964/05 -, StV 2006, S. 73 ; siehe auch KG…, Beschluss vom 24. August 1992 - 3 Ws 240/92 -, StV 1992, S. 523 ; OLG Köln…, Beschluss vom 29. Dezember 2005 - 40 HEs 37-41/05 -, StV 2006, S. 145; OLG Hamm, Beschluss vom 4. Mai 2006 - 2 Ws 111/06 -, StV 2006, S. 482 ).Vielmehr muss zwischen dem Recht des Angeklagten, in der Hauptverhandlung von einem Verteidiger seines Vertrauens vertreten zu werden, und seinem Recht, dass der Vollzug von Untersuchungshaft nicht länger als unbedingt nötig andauert, sorgsam abgewogen werden (so zutreffend OLG Hamm, Beschluss vom 4. Mai 2006 - 2 Ws 111/06 -, StV 2006, S. 482 ).
Vielmehr hat auf Grund der wertsetzenden Bedeutung des Grundrechts der Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG) im Zweifel das Recht des Angeklagten auf Aburteilung binnen angemessener Frist Vorrang (so auch bereits OLG Hamm…, Beschluss vom 2. März 2006 - 2 Ws 56/06 -, StV 2006, S. 481 ; Beschluss vom 4. Mai 2006 - 2 Ws 111/06 -, StV 2006, S. 482 ;… ähnlich Hilger, StV 2006, S. 451 ).
- BVerfG, 04.04.2006 - 2 BvR 523/06
Freiheit der Person; Untersuchungshaft; Entscheidung über die Haftfortdauer …
Auszug aus BVerfG, 15.02.2007 - 2 BvR 2563/06
Diese Ausführungen müssen in Inhalt und Umfang eine Überprüfung nicht nur für den Betroffenen selbst, sondern auch für das die Anordnung treffende Fachgericht im Rahmen einer Eigenkontrolle gewährleisten und in sich schlüssig und nachvollziehbar sein (…Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. März 2006 - 2 BvR 170/06 -, StV 2006, S. 248 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. April 2006 - 2 BvR 523/06 -, StV 2006, S. 251 und Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Oktober 2006 - 2 BvR 1815/06 -, Abs.-Nr. 15).Daher kann die Verletzung des Beschleunigungsgebots auch schon vor Ablauf der Sechs-Monats-Frist des § 121 Abs. 1 StPO die Aufhebung des Haftbefehls gebieten, wenn es auf Grund vermeidbarer Fehler der Justizorgane zu einer erheblichen Verzögerung kommt (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. April 2006 - 2 BvR 523/06 -, StV 2006, S. 251 ).
Wird die Haftfortdauer lediglich mit der bloßen Wiedergabe des Gesetzeswortlauts begründet, ohne dass eine Subsumtion unter die Tatbestandsvoraussetzungen des § 121 Abs. 1 StPO erkennbar, oder nicht einmal die weitere gesetzliche Voraussetzung einer Rechtfertigung der Fortdauer der Untersuchungshaft überhaupt erwähnt wird (…vgl. Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. August 1998 - 2 BvR 962/98 -, StV 1999, S. 40, …und vom 10. Dezember 1998 - 2 BvR 1998/98 -, StV 1999, S. 162), so hat dies regelmäßig eine Verletzung des Grundrechts der persönlichen Freiheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG) zur Folge (…vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. März 2006 - 2 BvR 170/06 -, StV 2006, S. 248 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. April 2006 - 2 BvR 523/06 -, StV 2006, S. 251 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Oktober 2006 - 2 BvR 1815/06 -, Abs.-Nr. 17).
- BVerfG, 03.05.1966 - 1 BvR 58/66
Kommando 1005
Auszug aus BVerfG, 15.02.2007 - 2 BvR 2563/06
Das Bundesverfassungsgericht hat daher in ständiger Rechtsprechung betont, dass der Freiheitsanspruch des noch nicht verurteilten Beschwerdeführers den vom Standpunkt der Strafverfolgung aus erforderlichen und zweckmäßigen Freiheitsbeschränkungen ständig als Korrektiv entgegenzuhalten ist (vgl. BVerfGE 19, 342 ; 20, 45 ) und sich sein Gewicht gegenüber dem Strafverfolgungsinteresse mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft vergrößern kann (vgl. BVerfGE 36, 264 ) und regelmäßig vergrößern wird (vgl. BVerfGE 53, 152 ).Die Vorschrift des § 121 Abs. 1 StPO lässt nur in begrenztem Umfang eine Fortdauer der Untersuchungshaft zu und ist eng auszulegen (vgl. BVerfGE 20, 45 ; 36, 264 ).
Der in Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG verankerte Beschleunigungsgrundsatz in Haftsachen verlangt, dass die Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichte alle möglichen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die notwendigen Ermittlungen mit der gebotenen Schnelligkeit abzuschließen und eine gerichtliche Entscheidung über die einem Beschuldigten vorgeworfenen Taten herbeizuführen (vgl. BVerfGE 20, 45 ; 36, 264 ).
- BVerfG, 12.12.1973 - 2 BvR 558/73
Untersuchungshaft
Auszug aus BVerfG, 15.02.2007 - 2 BvR 2563/06
Das Bundesverfassungsgericht hat daher in ständiger Rechtsprechung betont, dass der Freiheitsanspruch des noch nicht verurteilten Beschwerdeführers den vom Standpunkt der Strafverfolgung aus erforderlichen und zweckmäßigen Freiheitsbeschränkungen ständig als Korrektiv entgegenzuhalten ist (vgl. BVerfGE 19, 342 ; 20, 45 ) und sich sein Gewicht gegenüber dem Strafverfolgungsinteresse mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft vergrößern kann (vgl. BVerfGE 36, 264 ) und regelmäßig vergrößern wird (vgl. BVerfGE 53, 152 ).Die Vorschrift des § 121 Abs. 1 StPO lässt nur in begrenztem Umfang eine Fortdauer der Untersuchungshaft zu und ist eng auszulegen (vgl. BVerfGE 20, 45 ; 36, 264 ).
Der in Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG verankerte Beschleunigungsgrundsatz in Haftsachen verlangt, dass die Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichte alle möglichen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die notwendigen Ermittlungen mit der gebotenen Schnelligkeit abzuschließen und eine gerichtliche Entscheidung über die einem Beschuldigten vorgeworfenen Taten herbeizuführen (vgl. BVerfGE 20, 45 ; 36, 264 ).
- BVerfG, 20.10.2006 - 2 BvR 1742/06
Freiheit der Person; Beschleunigungsgebot in Haftsachen; Fortdauer der …
Auszug aus BVerfG, 15.02.2007 - 2 BvR 2563/06
Liegen derartige Gründe vor, ist zum anderen erforderlich, dass sie die Fortdauer der Untersuchungshaft rechtfertigen - 2. Stufe - (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Oktober 2006 - 2 BvR 1742/06 u.a. -, Abs.-Nr. 40-41).Die Schwere der Tat und die im Raum stehende Straferwartung sind im Zusammenhang mit § 121 StPO ohne jede Bedeutung (vgl. hierzu bereits Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Oktober 2006 - 2 BvR 1742/06 u.a. -, Abs.-Nr. 45 m.w.N.).
- BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvQ 10/06
Keine Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren wegen Ablehnung der …
Auszug aus BVerfG, 15.02.2007 - 2 BvR 2563/06
Ein solcher Grund kann in bestimmten Konstellationen auch das Beschleunigungsgebot in Haftsachen sein (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2006 - 2 BvQ 10/06 -, StV 2006, S. 451; HansOLG Hamburg…, Beschluss vom 29. Juni 2006 - 3 Ws 100/06 -, StV 2006, S. 533 ).Vielmehr hat auf Grund der wertsetzenden Bedeutung des Grundrechts der Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG) im Zweifel das Recht des Angeklagten auf Aburteilung binnen angemessener Frist Vorrang (so auch bereits OLG Hamm…, Beschluss vom 2. März 2006 - 2 Ws 56/06 -, StV 2006, S. 481 ;… Beschluss vom 4. Mai 2006 - 2 Ws 111/06 -, StV 2006, S. 482 ; ähnlich Hilger, StV 2006, S. 451 ).
- OLG Hamm, 02.03.2006 - 2 Ws 56/06
Haftbeschwerde, Terminierung; zu lange Verfahrensdauer; Beschleunigungsgrundsatz; …
Auszug aus BVerfG, 15.02.2007 - 2 BvR 2563/06
Das Hinausschieben der Hauptverhandlung wegen Terminsschwierigkeiten der Verteidiger ist infolgedessen kein verfahrensimmanenter Umstand, der eine Verzögerung von mehreren Monaten rechtfertigen könnte (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 2. März 2006 - 2 Ws 56/06 -, StV 2006, S. 481 ).Vielmehr hat auf Grund der wertsetzenden Bedeutung des Grundrechts der Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG) im Zweifel das Recht des Angeklagten auf Aburteilung binnen angemessener Frist Vorrang (so auch bereits OLG Hamm, Beschluss vom 2. März 2006 - 2 Ws 56/06 -, StV 2006, S. 481 ;… Beschluss vom 4. Mai 2006 - 2 Ws 111/06 -, StV 2006, S. 482 ;… ähnlich Hilger, StV 2006, S. 451 ).
- BVerfG, 05.12.2005 - 2 BvR 1964/05
Recht auf Freiheit der Person (Beschleunigungsgrundsatz; rechtsstaatswidrige …
Auszug aus BVerfG, 15.02.2007 - 2 BvR 2563/06
Dem Beschleunigungsgebot ist daher - sofern nicht besondere Umstände vorliegen - nur dann Genüge getan, wenn innerhalb von drei Monaten nach Eröffnung des Hauptverfahrens mit der Hauptverhandlung begonnen wird (vgl. auch bereits Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Dezember 2005 - 2 BvR 1964/05 -, StV 2006, S. 73 ; siehe auch KG…, Beschluss vom 24. August 1992 - 3 Ws 240/92 -, StV 1992, S. 523 ; OLG Köln…, Beschluss vom 29. Dezember 2005 - 40 HEs 37-41/05 -, StV 2006, S. 145; OLG Hamm…, Beschluss vom 4. Mai 2006 - 2 Ws 111/06 -, StV 2006, S. 482 ).Regelmäßig ist dem Beschleunigungsgebot - sofern nicht besondere Umstände vorliegen - nur dann Genüge getan, wenn innerhalb von drei Monaten nach Eröffnung des Hauptverfahrens mit der Hauptverhandlung begonnen wird (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Dezember 2005 - 2 BvR 1964/05 -, StV 2006, S. 73 m.w.N.).
- BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76
Quick/Durchsuchungsbefehl
Auszug aus BVerfG, 15.02.2007 - 2 BvR 2563/06
Dem ist durch eine verfahrensrechtliche Kompensation (vgl. BVerfGE 17, 108 ; 42, 212 ; 46, 325 ) des mit dem Freiheitsentzug verbundenen Grundrechtseingriffs, namentlich durch erhöhte Anforderungen an die Begründungstiefe von Haftfortdauerentscheidungen Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 103, 21 ).Die materielle Grundrechtsposition des Betroffenen darf nicht durch eine systematische Verkürzung des einfachrechtlichen Anwendungsprogramms des § 121 Abs. 1 StPO entwertet werden (vgl. BVerfGE 17, 108 ; 42, 212 ; 46, 325 ).
- BVerfG, 25.07.1963 - 1 BvR 542/62
Hirnkammerluftfüllung
- BVerfG, 07.12.1977 - 1 BvR 734/77
Zwangsversteigerung II
- BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65
Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität
- BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvR 170/06
Untersuchungshaft (Verhältnismäßigkeit); Beschleunigungsgebot (Haftsache); …
- BVerfG, 05.10.2006 - 2 BvR 1815/06
Beschleunigungsgebot in Haftsachen (organisatorische Vorkehrungen bei Änderung …
- BVerfG, 10.12.1998 - 2 BvR 1998/98
Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 durch Fortdauer der Untersuchungshaft aufgrund …
- BVerfG, 07.08.1998 - 2 BvR 962/98
Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 durch Fortdauer der Untersuchungshaft aufgrund …
- BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81
V-Mann
- BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80
Fortdauer der Unterbringung
- BVerfG, 25.09.2001 - 2 BvR 1152/01
Fragen der Pflichtverteidigung im Strafverfahren - Recht auf faires Verfahren
- BVerfG, 08.04.1975 - 2 BvR 207/75
Widerruf der Verteidigerbestellung bei Verdacht der Tatbeteiligung
- BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 1304/80
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Waffengleichheit im …
- BVerfG, 16.12.1958 - 1 BvR 449/55
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auswahl eines Pflichtverteidigers
- OLG Hamburg, 29.06.2006 - 3 Ws 100/06
Beschleunigungsgebot in Haftsachen: Vorausschauende Hauptverhandlungsplanung in …
- BVerfG, 26.02.1997 - 2 BvR 2560/96
Verfasungsrechtliche Anforderungen an die fortdauer der Untersuchungshaft
- OLG Köln, 30.10.1990 - 2 HEs 146/90
Wichtiger Grund für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus
- BVerfG, 14.12.2000 - 2 BvR 1741/99
Genetischer Fingerabdruck I
- BVerfG, 06.02.1980 - 2 BvR 1070/79
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aufrechterhaltung eines außer Vollzug …
- BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 1309/76
Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Beschleunigungsgebot in Haftsachen
- BVerfG, 13.09.2001 - 2 BvR 1316/01
Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 durch unzureichend begründeten …
- BGH, 23.07.1991 - 3 StE 6/91
Keine Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft bei nicht nur kurzfristiger …
- OLG Düsseldorf, 25.03.1996 - 2 Ws 86/96
- OLG Köln, 18.08.1992 - HEs 136/92
Untersuchungshaft; Fortdauer; Anordnung; Ermittlungshandlungen; Verfahren; …
- OLG Düsseldorf, 10.08.1992 - 2 Ws 312/92
- OLG Hamm, 16.05.2000 - 5 BL 71/00
Wichtiger Grund, Verhinderung des Sachverständigen, langer Zeitraum zwischen …
- OLG Schleswig, 02.04.1992 - 1 HEs 14/92
Abschluß der Ermittlungen; Faktischer Abschluß; Ermittlungshandlungen; …
- OLG Düsseldorf, 01.02.1991 - 2 Ws 632/90
- KG, 30.06.1999 - 1 HEs 299/98
Strafprozeßrecht: Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus
- OLG Düsseldorf, 18.08.1982 - 1 Ws 607/82
Zur Auslegung des Begriffs "anderer wichtiger Grund" in § 121 Abs. 1 StPO
- OLG Hamburg, 07.03.1985 - 2 Ws 90/85
- KG, 24.08.1992 - 3 Ws 240/92
Strafsache; Haftsache; Haftbefehl; Vollziehung; Beschleunigung; Strafverfahren; …
- BVerfG, 09.03.2020 - 2 BvR 103/20
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Anordnung der Untersuchungshaft
In der Regel sind in jedem Beschluss über die Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft aktuelle Ausführungen zu dem weiteren Vorliegen ihrer Voraussetzungen, zur Abwägung zwischen dem Freiheitsgrundrecht des Beschuldigten und dem Strafverfolgungsinteresse der Allgemeinheit sowie zur Frage der Verhältnismäßigkeit geboten, weil sich die dafür maßgeblichen Umstände angesichts des Zeitablaufs in ihrer Gewichtigkeit verschieben können (vgl. BVerfGK 7, 140 ; 10, 294 ; 15, 474 ; 19, 428 ). - BVerfG, 23.01.2019 - 2 BvR 2429/18
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen fehlender Begründungstiefe der …
e) Da der Grundrechtsschutz auch durch die Verfahrensgestaltung zu bewirken ist (vgl. hierzu BVerfGE 53, 30 ; 63, 131 ), unterliegen Haftfortdauerentscheidungen einer erhöhten Begründungstiefe (vgl. BVerfGE 103, 21 ; BVerfGK 7, 140 ; 10, 294 ; 15, 474 ; 19, 428 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Januar 2014 - 2 BvR 2248/13 u.a. -, juris, Rn. 38).In der Regel sind in jedem Beschluss über die Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft aktuelle Ausführungen zu dem weiteren Vorliegen ihrer Voraussetzungen, zur Abwägung zwischen dem Freiheitsgrundrecht des Beschuldigten und dem Strafverfolgungsinteresse der Allgemeinheit sowie zur Frage der Verhältnismäßigkeit geboten, weil sich die dafür maßgeblichen Umstände angesichts des Zeitablaufs in ihrem Gewicht verschieben können (vgl. BVerfGK 7, 140 ; 10, 294 ; 15, 474 ; 19, 428 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Januar 2014 - 2 BvR 2248/13 u.a. -, juris, Rn. 38).
- BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 489/07
Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft (erste besondere Haftprüfung; Tatverdacht …
Diese Ausführungen müssen in Inhalt und Umfang eine Überprüfung nicht nur für den Betroffenen selbst, sondern auch für das die Anordnung treffende Fachgericht im Rahmen einer Eigenkontrolle gewährleisten und in sich schlüssig und nachvollziehbar sein (…vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. März 2006 - 2 BvR 170/06 -, StV 2006, S. 248 ;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. April 2006 - 2 BvR 523/06 -, StV 2006, S. 251 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Oktober 2006 - 2 BvR 1815/06 -, Abs.-Nr. 15; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Februar 2007 - 2 BvR 2563/06 -, Abs.-Nr. 23).Wird die Haftfortdauer lediglich mit der bloßen Wiedergabe des Gesetzeswortlauts begründet, ohne dass eine Subsumtion unter die Tatbestandsvoraussetzungen des § 121 Abs. 1 StPO überhaupt erkennbar wird (…vgl. Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. August 1998 - 2 BvR 962/98 -, StV 1999, S. 40, …und vom 10. Dezember 1998 - 2 BvR 1998/98 -, StV 1999, S. 162), so hat dies regelmäßig eine Verletzung des Grundrechts der persönlichen Freiheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG) zur Folge (…vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. März 2006 - 2 BvR 170/06 -, StV 2006, S. 248 ;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. April 2006 - 2 BvR 523/06 -, StV 2006, S. 251 ; Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Oktober 2006 - 2 BvR 1815/06 -, Abs.-Nr. 17 und 15. Februar 2007 - 2 BvR 2563/06 -, Abs.-Nr. 27).
Auch das aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG folgende Recht des Beschuldigten auf ein faires Strafverfahren (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 63, 380 ; 70, 297 ) verlangt eine hinreichende Begründung, die das Bundesverfassungsgericht in die Lage versetzt, eine Verletzung des Beschleunigungsgebots in Haftsachen (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG) zu prüfen (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Februar 2007 - 2 BvR 2563/06 -, Abs.-Nr. 28).
Liegen derartige Gründe vor, ist zum anderen erforderlich, dass sie die Fortdauer der Untersuchungshaft rechtfertigen - zweite Stufe - (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Oktober 2006 - 2 BvR 1742/06 u.a. -, Abs.-Nr. 40 bis 41; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Februar 2007 - 2 BvR 2563/06 -, Abs.-Nr. 31).
Die Schwere der Tat und die im Raum stehende Straferwartung sind im Zusammenhang mit § 121 StPO ohne jede Bedeutung (vgl. hierzu bereits Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Oktober 2006 - 2 BvR 1742/06 u.a. -, Abs.-Nr. 45 und 15. Februar 2007 - 2 BvR 2563/06 -, Abs.-Nr. 42).
- BVerfG, 08.12.2011 - 2 BvR 2181/11
Einstweilige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (schizophrene …
Dem Beschleunigungsgebot ist im Regelfall - sofern nicht besondere Umstände vorliegen - nur dann Genüge getan, wenn innerhalb von drei Monaten nach Eröffnung des Hauptverfahrens mit der Hauptverhandlung begonnen wird (vgl. BVerfGK 7, 21 ; 10, 294 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Juni 2008 - 2 BvR 806/08 -, StV 2008, S. 421). - BVerfG, 18.09.2018 - 2 BvR 745/18
Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft und Anspruch auf rechtliches Gehör …
Haftfortdauerentscheidungen unterliegen einer erhöhten Begründungstiefe (vgl. BVerfGE 103, 21 ; BVerfGK 7, 140 ; 10, 294 ; 15, 474 ; 19, 428 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Januar 2014 - 2 BvR 2248/13 u.a. -, juris, Rn. 38).In der Regel sind in jedem Beschluss über die Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft aktuelle Ausführungen zu dem weiteren Vorliegen ihrer Voraussetzungen, zur Abwägung zwischen dem Freiheitsgrundrecht des Beschuldigten und dem Strafverfolgungsinteresse der Allgemeinheit sowie zur Frage der Verhältnismäßigkeit geboten, weil sich die dafür maßgeblichen Umstände angesichts des Zeitablaufs in ihrer Gewichtigkeit verschieben können (vgl. BVerfGK 7, 140 ; 10, 294 ; 15, 474 ; 19, 428 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Januar 2014 - 2 BvR 2248/13 u.a. -, juris, Rn. 38).
- BVerfG, 17.01.2013 - 2 BvR 2098/12
Untersuchungshaft (Freiheitsgrundrecht; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; …
In der Regel sind in jedem Beschluss über die Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft aktuelle Ausführungen zu dem weiteren Vorliegen ihrer Voraussetzungen, zur Abwägung zwischen dem Freiheitsgrundrecht des Beschuldigten und dem Strafverfolgungsinteresse der Allgemeinheit sowie zur Frage der Verhältnismäßigkeit geboten, weil sich die dafür maßgeblichen Umstände angesichts des Zeitablaufs in ihrem Gewicht verschieben können (vgl. BVerfGK 7, 140 ; 10, 294 ; 15, 474 ). - BVerfG, 11.06.2008 - 2 BvR 806/08
Freiheit der Person und Untersuchungshaft bei Vorliegen einer noch nicht …
Dem Beschleunigungsgebot ist - sofern nicht besondere Umstände vorliegen - nur dann Genüge getan, wenn innerhalb von drei Monaten nach Eröffnung des Hauptverfahrens mit der Hauptverhandlung begonnen wird (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Februar 2007 - 2 BvR 2563/06 -, NStZ-RR 2007, 311 ). - BVerfG, 30.07.2014 - 2 BvR 1457/14
Arbeitsbelastung einer Strafkammer kann Haftfortdauer grundsätzlich nicht …
Da der Grundrechtsschutz auch durch die Verfahrensgestaltung zu bewirken ist (vgl. hierzu BVerfGE 53, 30 ; 63, 131 ), unterliegen Haftfortdauerentscheidungen insofern einer erhöhten Begründungstiefe (vgl. BVerfGE 103, 21 ; BVerfGK 7, 140 ; 10, 294 ; 15, 474 ; 19, 428 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Januar 2014 - 2 BvR 2248/13 u.a. -, juris, Rn. 38).In der Regel sind in jedem Beschluss über die Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft aktuelle Ausführungen zu dem weiteren Vorliegen ihrer Voraussetzungen, zur Abwägung zwischen dem Freiheitsgrundrecht des Beschuldigten und dem Strafverfolgungsinteresse der Allgemeinheit sowie zur Frage der Verhältnismäßigkeit geboten, weil sich die dafür maßgeblichen Umstände angesichts des Zeitablaufs in ihrer Gewichtigkeit verschieben können (vgl. BVerfGK 7, 140 ; 10, 294 ; 15, 474 ; 19, 428 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Januar 2014 - 2 BvR 2248/13 u.a. -, juris, Rn. 38).
- BVerfG, 01.04.2020 - 2 BvR 225/20
Fortdauer der Untersuchungshaft über ein Jahr (Beschleunigungsgebot in Haftsachen …
Haftfortdauerentscheidungen unterliegen insofern einer erhöhten Begründungstiefe (vgl. BVerfGE 103, 21 ; BVerfGK 7, 140 ; 10, 294 ; 15, 474 ; 19, 428 ).In der Regel sind in jedem Beschluss über die Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft aktuelle Ausführungen zu dem weiteren Vorliegen ihrer Voraussetzungen, zur Abwägung zwischen dem Freiheitsgrundrecht des Beschuldigten und dem Strafverfolgungsinteresse der Allgemeinheit sowie zur Frage der Verhältnismäßigkeit geboten, weil sich die dafür maßgeblichen Umstände angesichts des Zeitablaufs in ihrer Gewichtigkeit verschieben können (vgl. BVerfGK 7, 140 ; 10, 294 ; 15, 474 ; 19, 428 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Februar 2020 - 2 BvR 2090/19 -, Rn. 54).
Das Hinausschieben der Hauptverhandlung wegen Terminsschwierigkeiten der Verteidiger ist infolgedessen kein verfahrensimmanenter Umstand, der eine erhebliche Verzögerung - von vorliegend knapp sieben Monaten - rechtfertigen könnte (vgl. BVerfGK 10, 294 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Februar 2020 - 2 BvR 2090/19 -, Rn. 53).
Die Jugendkammer hat auch nicht erwogen, vor diesem Hintergrund einen Pflichtverteidiger zur Verfahrenssicherung in Betracht zu ziehen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Februar 2007 - 2 BvR 2563/06 -, Rn. 37 ff.).
- BVerfG, 11.06.2018 - 2 BvR 819/18
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft …
Da der Grundrechtsschutz auch durch die Verfahrensgestaltung zu bewirken ist (vgl. hierzu BVerfGE 53, 30 ; 63, 131 ), unterliegen Haftfortdauerentscheidungen einer erhöhten Begründungstiefe (vgl. BVerfGE 103, 21 ; BVerfGK 7, 140 ; 10, 294 ; 15, 474 ; 19, 428 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Januar 2014 - 2 BvR 2248/13 u.a. -, juris, Rn. 38).In der Regel sind in jedem Beschluss über die Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft aktuelle Ausführungen zu dem weiteren Vorliegen ihrer Voraussetzungen, zur Abwägung zwischen dem Freiheitsgrundrecht des Beschuldigten und dem Strafverfolgungsinteresse der Allgemeinheit sowie zur Frage der Verhältnismäßigkeit geboten, weil sich die dafür maßgeblichen Umstände angesichts des Zeitablaufs in ihrer Gewichtigkeit verschieben können (vgl. BVerfGK 7, 140 ; 10, 294 ; 15, 474 ; 19, 428 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Januar 2014 - 2 BvR 2248/13 u.a. -, juris, Rn. 38).
- BVerfG, 17.12.2020 - 2 BvR 1787/20
Neuerlass und Vollzug eines Haftbefehls nach Anklageerhebung …
- BVerfG, 01.04.2019 - 2 BvR 382/19
Anordnung und Aufrechterhaltung außer Vollzug gesetzter Untersuchungshaft; …
- BGH, 20.03.2008 - 1 StR 488/07
Vorsatz und Vermögensnachteil bei der Untreue bei riskanten Handlungen …
- BVerfG, 18.02.2020 - 2 BvR 2090/19
Fortdauer der Untersuchungshaft über ein Jahr (Beschleunigungsgebot in Haftsachen …
- BVerfG, 25.06.2018 - 2 BvR 631/18
Fortdauer der Untersuchungshaft (Freiheitsgrundrecht; Unschuldsvermutung; …
- BVerfG, 13.05.2009 - 2 BvR 388/09
Beschleunigungsgebot bei Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft (Prüfungs- und …
- BVerfG, 13.10.2016 - 2 BvR 1275/16
Fortdauer der Untersuchungshaft (Freiheitsgrundrecht; Unschuldsvermutung; …
- BVerfG, 08.07.2021 - 2 BvR 575/21
Invollzugsetzung eines Haftbefehls anlässlich neu hinzugetretener Tatvorwürfe …
- BVerfG, 24.08.2010 - 2 BvR 1113/10
Haftbefehl wegen Verstoßes gegen das Beschleunigungsgebot verfassungswidrig
- BVerfG, 06.06.2007 - 2 BvR 971/07
Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft anlässlich der ersten besonderen …
- OLG Braunschweig, 25.03.2020 - 1 Ws 47/20
Lange Verfahrensverzögerung nicht durch angespannte Terminslage des Verteidigers …
- BVerfG, 20.12.2017 - 2 BvR 2552/17
Fortdauer der Untersuchungshaft (Freiheitsgrundrecht; Unschuldsvermutung; …
- BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2781/10
Untersuchungshaft; Beschleunigungsgebot; Zwischenverfahren; …
- BVerfG, 04.06.2012 - 2 BvR 644/12
Freiheit der Person (Unschuldsvermutung; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; …
- OLG Zweibrücken, 06.10.2022 - 1 Ws 184/22
Bedeutung des Beschleunigungsgebots nach Erlass des erstinstanzlichen Urteils
- BVerfG, 22.01.2014 - 2 BvR 2248/13
Untersuchungshaft (Freiheitsgrundrecht; Unschuldsvermutung; …
- BVerfG, 01.12.2020 - 2 BvR 1853/20
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus (Beschleunigungsgebot in …
- OLG Bremen, 11.01.2016 - 1 HEs 3/15
Verletzung des Beschleunigungsgrundsatzes in Haftsachen durch verspätete …
- BVerfG, 03.02.2021 - 2 BvR 2128/20
Fortdauer der Untersuchungshaft über ein Jahr (Beschleunigungsgebot in Haftsachen …
- BVerfG, 14.12.2017 - 2 BvR 2655/17
Auslieferungshaft (keine unionsrechtliche Determiniertheit der Auslieferungshaft …
- BVerfG, 01.08.2018 - 2 BvR 1258/18
Fortdauer der Untersuchungshaft (Freiheitsgrundrecht; Unschuldsvermutung; …
- OLG Bremen, 03.01.2018 - 1 Ws 143/17
Anforderungen an die Begründungstiefe bei Haftfortdauerentscheidungen
- BVerfG, 14.11.2012 - 2 BvR 1164/12
Rechtsschutzbedürfnis (Freiheitsentziehung; Rehabilitierungsinteresse; …
- OLG Saarbrücken, 30.12.2022 - 4 HEs 35/22
Verwertbarkeit von US-amerikanischen Ermittlungsbehörden gewonnener Erkenntnisse …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 22.05.2019 - VerfGH 1/19
Individualverfassungsbeschwerde in Haftsachen
- VerfGH Sachsen, 27.02.2009 - 11-IV-09
- BVerfG, 08.04.2013 - 2 BvR 2567/10
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Ladung zum Haftantritt zur …
- BVerfG, 16.07.2019 - 2 BvR 419/19
Fortdauer der Auslieferungshaft von über einem Jahr (Auslieferungsersuchen der …
- OLG Hamm, 21.08.2007 - 3 OBL 86/07
Strafsenat ordnet Fortdauer der einstweiligen Unterbringung nach neuem Recht an
- VerfGH Sachsen, 14.05.2012 - 38-IV-12
Freiheitsgrundrecht; Beschleunigungsgebot in Haftsachen; Anhaltspunkte für …
- OLG Bremen, 24.04.2019 - 1 Ws 44/19
Zur Anwendung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und des …
- KG, 11.03.2019 - 4 HEs 5/19
Untersuchungshaft über 6 Monate: Haftbefehlsaufhebung wegen unzureichender …
- OLG Nürnberg, 11.02.2009 - 1 Ws 28/09
Ermittlungsverfahren in Strafsachen: Einzelfallentscheidung zum Vorliegen der …
- OLG Naumburg, 30.03.2020 - 1 Ws HE 4/20
Die Verschiebung der Hauptverhandlung wegen der aktuellen Gefährdungslage durch …
- VerfGH Sachsen, 28.01.2010 - 7-IV-10
- VerfGH Sachsen, 12.12.2019 - 110-IV-19
Teilweise begründete Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidungen
- BVerfG, 15.07.2019 - 2 BvR 1108/19
Fortdauer der Untersuchungshaft (Beschleunigungsgebot in Haftsachen im …
- VerfGH Sachsen, 23.02.2012 - 5-IV-12
Entscheidung zur Haftfortdauer verletzt wegen mangelnder Begründung …
- OLG Nürnberg, 11.02.2009 - 1 Ws 30/09
Anforderungen an die Beschleunigung von Haftsachen; Verzögerung des Verfahrens …
- BGH, 11.07.2008 - 5 StR 74/08
Konzentrationsmaxime und Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Schiebetermine; …
- OLG Bremen, 20.10.2022 - 1 Ws 107/22
Fortdauer der Untersuchungshaft zwischen tatrichterlicher Verurteilung und …
- OLG Stuttgart, 05.05.2021 - H 4 Ws 87/21
Corona-Schutzmaßnahmen in Justizvollzugsanstalt verlängern Untersuchungshaft
- OLG Stuttgart, 12.10.2018 - H 1 Ws 105/18
Untersuchungshaft, Beschleunigungsgrundsatz, nicht nur kurzfristige Überlastung
- BVerfG, 30.07.2020 - 2 BvR 1242/20
Fortdauer der Auslieferungshaft (Gebot größtmöglicher Verfahrensbeschleunigung; …
- OLG Nürnberg, 11.02.2009 - 1 Ws 29/09
Anforderungen an die Beschleunigung von Haftsachen; Verzögerung des Verfahrens …
- OLG Nürnberg, 11.02.2009 - 1 Ws 34/09
Anforderungen an die Beschleunigung von Haftsachen; Verzögerung des Verfahrens …
- BGH, 14.07.2016 - StB 23/16
Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung: Beteiligung …
- OLG Nürnberg, 30.03.2016 - 1 Ws 109/16
Fortdauer der Untersuchungshaft bei Rücknahme einer bereits erhobenen Anklage
- OLG Nürnberg, 11.02.2009 - 1 Ws 33/09
Anforderungen an die Beschleunigung von Haftsachen; Verzögerung des Verfahrens …
- BVerfG, 29.07.2021 - 2 BvR 1195/21
Fortdauer der Untersuchungshaft (Freiheitsgrundrecht; erhöhte …
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 05.08.2019 - LVG 19/19
Eilantrag, Beschleunigungsgebot, Untersuchungshaft
- OLG Brandenburg, 28.02.2020 - 1 Ws 170/19
Entscheidung über die Fortdauer der Untersuchungshaft nach Beginn der …
- OLG Hamburg, 20.11.2015 - 1 Ws 148/15
Haftprüfung bei Vollzug der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus: …
- KG, 31.03.2017 - 5 Ws 81/17
Fortdauer von Untersuchungshaft: Beschleunigungsgebot bei Überhaft
- OLG Brandenburg, 23.02.2015 - 1 Ws 20/15
Anforderungen an die Verfahrensbeschleunigung in Haftsachen
- VerfGH Sachsen, 28.01.2010 - 134-IV-09
- OLG Celle, 06.01.2009 - 1 Ws 629/08
Zurückverweisung bei einem mit Begründungsmängeln behafteten Beschluss über …
- OLG Stuttgart, 04.11.2008 - 1 Ws 301/08
Ausbleiben des Pflichtverteidigers: Entscheidung über die Aussetzung der …
- OLG Nürnberg, 26.08.2010 - 1 Ws 462/10
Untersuchungshaft: Vorliegen der Eröffnungsreife als maßgeblicher Zeitpunkt für …
- VerfGH Sachsen, 11.07.2008 - 113-IV-08
- OLG Koblenz, 25.11.2014 - 2 Ws 614/14
Strafverfahren: Widerruf der Bestellung des vom Angeklagten gewählten …
- OLG Hamm, 30.06.2009 - 2 OBL 26/09
Unterbringungsbefehl, dieselbe Tat, Begriff; neue Taten; neuer …
- OLG Saarbrücken, 11.02.2020 - 1 Ws 20/20
Aufhebung des Haftfortdauerbeschlusses sowie des Haftbefehls bei Verstoß gegen …
- OLG Köln, 08.07.2009 - 2 Ws 303/09
Fortdauer der Untersuchungshaft bis zu sechs Monaten; Ausschöpfung der …
- KG, 29.03.2019 - 161 HEs 18/19
Besondere Schwierigkeit der Ermittlungen als wichtiger Grund i.S.d. § 121 Abs. 1 …
- OLG Nürnberg, 21.10.2010 - 1 Ws 579/10
Untersuchungshaft über sechs Monate: Vorzeitige Aufhebung des Haftbefehls durch …
- OLG Dresden, 25.03.2009 - 3 Ws 21/09
Nicht nur vorübergehende Überlastung eines Gerichts als wichtiger Grund für die …
- VerfGH Sachsen, 29.01.2009 - 3-IV-09
- KG, 29.03.2019 - 4 HEs 8/19
Besondere Schwierigkeit der Ermittlungen als wichtiger Grund i.S.d. § 121 Abs. 1 …
- KG, 05.08.2009 - 1 HEs 28/09
Strafrechtliche Verurteilung eines Heranwachsenden wegen gemeinschaftlichen …
- OLG Nürnberg, 09.09.2008 - 2 Ws 329/08
Fortdauer von Untersuchungshaft: Überlastung des Gerichts als besonderer Umstand …
- OLG Köln, 24.11.2011 - 2 Ws 712/11
Ermessen der Staatsanwaltschaft bei Erhebung von Anklagen im Rahmen eines …
- OLG München, 11.05.2007 - 5 Ws 224/07