Weitere Entscheidung unten: BGH, 21.04.2009

Rechtsprechung
   OLG Köln, 06.02.2009 - 81 Ss OWi 94/08   

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https://dejure.org/2009,3357
OLG Köln, 06.02.2009 - 81 Ss OWi 94/08 (https://dejure.org/2009,3357)
OLG Köln, Entscheidung vom 06.02.2009 - 81 Ss OWi 94/08 (https://dejure.org/2009,3357)
OLG Köln, Entscheidung vom 06. Februar 2009 - 81 Ss OWi 94/08 (https://dejure.org/2009,3357)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit der Möglichkeit des Inbetriebsetzens oder der Funktionstüchtigkeit eines Geldspielgeräts für die Erfüllung eines gewerberechtlichen Bußgeldtatbestandes; Erforderlichkeit von Feststellungen zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen eines ...

  • Judicialis

    SpielV § 3 Abs. 2; ; SpielV § ... 3 Abs. 2 S. 1; ; SpielV § 6 Abs. 1; ; SpielV § 6 Abs. 1 S. 1; ; SpielV § 19 Abs. 1 Nr. 1; ; SpielV § 19 Abs. 1 Nr. 3; ; GewO § 33c; ; GewO § 33c Abs. 1; ; GewO § 33f; ; GewO § 33f Abs. 1; ; GewO § 33f Abs. 1 Nr. 1; ; GewO § 144 Abs. 2 Nr. 1; ; OWiG § 79; ; OWiG § 79 Abs. 1 Nr. 1; ; OWiG § 80

  • rewis.io
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betreiben von - defekten - Geldspielgeräten bzw. Geldspielgeräten ohne Zulassungszeichen; Anforderungen an die Urteilsgründe zur Darstellung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

  • rechtsportal.de

    Betreiben von - defekten - Geldspielgeräten bzw. Geldspielgeräten ohne Zulassungszeichen; Anforderungen an die Urteilsgründe zur Darstellung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ra-dr-graf.de (Kurzmitteilung)

    § 144 GewO; §§ 3 Abs. 2, 6 Abs. 1, 19 Abs. 1 Nr. 1, 3 SpielV
    Geldspielgeräte / Geldspielautomaten sind auch dann auf zulässige Anzahl anzurechnen, wenn sie nur in einem "Kennenlernmodus" betrieben werden

Verfahrensgang

  • AG Köln - 523 OWi 210/08
  • OLG Köln, 06.02.2009 - 81 Ss OWi 94/08

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 291 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (27)

  • OLG Jena, 22.09.2000 - 1 Ss 238/00
    Auszug aus OLG Köln, 06.02.2009 - 81 Ss OWi 94/08
    Daran fehlt es, wenn die Geräte nicht mehr funktionstüchtig sind und es sich bei der Funktionsstörung um eine Betriebsunterbrechung handelt, die nicht schon mit geringem Aufwand behoben werden kann (OLG Hamm, B. v. 02.08.1990 - 2 Ss OWi 457/90 -, zitiert nach juris; OLG Jena GewArch 2000, 486; Ambs, in: Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, § 33c GewO Rdnr. 2; vgl. a. Tettinger/Wank, GewO, 6. Aufl. 1999, § 33c Rdnr. 12, 14; Landmann/Rohmer, GewO, Bd. I § 33c Rdnr. 8).

    "In der Rechtsprechung wird ... für die Erfüllung des Bußgeldtatbestandes gefordert, dass das Gerät auch "betrieben" wird, d.h. insbesondere, dass es funktionsfähig ist (OLG Hamm a.a.O. [B. v. 02.01.2008 - 3 Ss OWi 872/07 -] mit Verweis auf ThürOLG Beschl. v. 22.09.2000 -1 Ss 238/00 -) oder dass es wenigstens, wenn es auch aktuell funktionsunfähig ist, mit wenigen Handgriffen wieder betriebsbereit gemacht werden kann (OLG Hamm Beschl. v. 02.08.1990 - 2 Ss OWi 457/90).

  • OLG Hamm, 02.08.1990 - 2 Ss OWi 457/90
    Auszug aus OLG Köln, 06.02.2009 - 81 Ss OWi 94/08
    Daran fehlt es, wenn die Geräte nicht mehr funktionstüchtig sind und es sich bei der Funktionsstörung um eine Betriebsunterbrechung handelt, die nicht schon mit geringem Aufwand behoben werden kann (OLG Hamm, B. v. 02.08.1990 - 2 Ss OWi 457/90 -, zitiert nach juris; OLG Jena GewArch 2000, 486; Ambs, in: Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, § 33c GewO Rdnr. 2; vgl. a. Tettinger/Wank, GewO, 6. Aufl. 1999, § 33c Rdnr. 12, 14; Landmann/Rohmer, GewO, Bd. I § 33c Rdnr. 8).

    "In der Rechtsprechung wird ... für die Erfüllung des Bußgeldtatbestandes gefordert, dass das Gerät auch "betrieben" wird, d.h. insbesondere, dass es funktionsfähig ist (OLG Hamm a.a.O. [B. v. 02.01.2008 - 3 Ss OWi 872/07 -] mit Verweis auf ThürOLG Beschl. v. 22.09.2000 -1 Ss 238/00 -) oder dass es wenigstens, wenn es auch aktuell funktionsunfähig ist, mit wenigen Handgriffen wieder betriebsbereit gemacht werden kann (OLG Hamm Beschl. v. 02.08.1990 - 2 Ss OWi 457/90).

  • OLG Hamm, 05.07.2001 - 2 Ss OWi 524/01

    Geltung einer Streckenvorschrift, Sichtbarkeitsgrundsatz, Straßeneinmündung,

    Auszug aus OLG Köln, 06.02.2009 - 81 Ss OWi 94/08
    Die im angefochtenen Urteil demnach zutreffend bestimmte Schuldform war auch in die Urteilsformel aufzunehmen (vgl. BayObLG VRS 98, 375 [376] = DAR 2000, 366; OLG Düsseldorf zfs 2002, 500 = VRS 103, 386 [387]; OLG Hamm DAR 2001, 517 = VRS 101, 226 [227] = NZV 2001, 489 [490]; SenE v. 13.10.1987 - Ss 479/87 = VRS 74, 139).
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Rechtsprechung
   BGH, 21.04.2009 - 1 StR 144/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,8455
BGH, 21.04.2009 - 1 StR 144/09 (https://dejure.org/2009,8455)
BGH, Entscheidung vom 21.04.2009 - 1 StR 144/09 (https://dejure.org/2009,8455)
BGH, Entscheidung vom 21. April 2009 - 1 StR 144/09 (https://dejure.org/2009,8455)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 291
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.03.2009 - 1 StR 50/09

    Rüge der Verletzung des Verwertungsverbots aus § 51 Abs. 1 BZRG (Sachrüge;

    Auszug aus BGH, 21.04.2009 - 1 StR 144/09
    Denn in einem Verstoß gegen das Verwertungsverbot liegt - anders als bei Missachtung des in § 51 Abs. 1 BZRG ebenfalls enthaltenen Vorhalteverbots - ein sachlich-rechtlicher Mangel (BGHSt 25, 100, 101; BGHR BZRG § 51 Verwertungsverbot 9; BGH, Beschl. vom 18. März 2009 - 1 StR 50/09).
  • BGH, 10.01.1973 - 2 StR 451/72

    Geltung des Verwertungsverbots bei der Anordnung von Maßregeln der Sicherung und

    Auszug aus BGH, 21.04.2009 - 1 StR 144/09
    Denn in einem Verstoß gegen das Verwertungsverbot liegt - anders als bei Missachtung des in § 51 Abs. 1 BZRG ebenfalls enthaltenen Vorhalteverbots - ein sachlich-rechtlicher Mangel (BGHSt 25, 100, 101; BGHR BZRG § 51 Verwertungsverbot 9; BGH, Beschl. vom 18. März 2009 - 1 StR 50/09).
  • BGH, 23.03.2006 - 4 StR 36/06

    Überzeugungsbildung (Verwertungsverbot nach Löschung aus dem BZRG); besonders

    Auszug aus BGH, 21.04.2009 - 1 StR 144/09
    Denn in einem Verstoß gegen das Verwertungsverbot liegt - anders als bei Missachtung des in § 51 Abs. 1 BZRG ebenfalls enthaltenen Vorhalteverbots - ein sachlich-rechtlicher Mangel (BGHSt 25, 100, 101; BGHR BZRG § 51 Verwertungsverbot 9; BGH, Beschl. vom 18. März 2009 - 1 StR 50/09).
  • BVerwG, 05.06.2014 - 10 C 4.14

    Einbürgerung; Einbürgerungszusicherung; Anspruchseinbürgerung;

    Die Beseitigung des Strafmakels hat hingegen keine Auswirkung auf das Tilgungsverbot des § 47 Abs. 3 BZRG (BGH, Beschluss vom 21. April 2009 - 1 StR 144/09 - NStZ-RR 2009, 291).
  • OVG Saarland, 12.10.2011 - 1 A 246/11

    Einbürgerung; zum Begriff des Vertretenmüssens bei Anspruch auf ergänzende

    Schließlich vermag die vom Verwaltungsgericht des Weiteren zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 21.4.2009(BGH 1. Strafsenat, Beschluss vom 21.4.2009 - 1 StR 144/09 -, juris) die Auffassung, eine entmakelte Jugendstrafe sei bis zur Tilgungsreife im Einbürgerungsverfahren beachtlich, nicht zu stützen.
  • OVG Niedersachsen, 11.08.2010 - 11 LB 425/09

    Ausweisung eines in Deutschland aufgewachsenen Ausländers mit minderjährigen

    Ebenso wenig werden im Strafaussetzungsbeschluss die nach dem Bundeszentralregistergesetz zwar nicht mehr in ein Führungszeugnis aufzunehmenden (vgl. § 32 Abs. 2 Nr. 3), nach Maßgabe der §§ 46 Abs. 1 Nr. 1, 47 Abs. 1 und 3, 35 BZRG aber (noch) nicht tilgungsreifen und deshalb gerichtlich verwertbaren (vgl. BGH, Beschl. v. 21.4.2009 - 1 StR 144/09 -, juris), umfangreichen o. a. Jugendstrafen berücksichtigt.
  • VG Saarlouis, 14.12.2010 - 2 K 495/09

    Einbürgerung bei noch nicht getilgten strafrechtlichen Verurteilungen (u.a.

    BVerwG, Beschluss vom 26.02.1997 -1 B 5.97-, Buchholz 402.240 § 45 AuslG 1990 Nr. 8; BGH, Beschluss vom 21.04.2009 -1 StR 144/09-, dokumentiert in juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.09.2002 -13 S 880/00- sowie Beschluss vom 09.12.1993 -11 S 2319/93-, beide Entscheidungen dokumentiert in juris; a.A. nur VG Stuttgart, Urteil vom 08.07.2002 -7 K 4197/01-, dokumentiert in juris: da die Einbürgerungsbehörden und die Verwaltungsgerichte nicht zum Kreis der in § 41 Abs. 3 BZRG genannten Stellen gehörten, denen über eine strafentmakelte Jugendstrafe eine Auskunft zu erteilen sei, ferner die Auskunft nur für Strafverfahren zu erteilen sei, sei eine Verwertung der Jugendstrafe im Einbürgerungsverfahren offensichtlich ausgeschlossen.
  • OLG Hamm, 13.07.2010 - 2 RVs 37/10

    Verpflichtung zur Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Schuldfähigkeit

    Ein bereits auf die Sachrüge hin zu berücksichtigender Verstoß gegen § 51 Abs. 1 BZRG ( vgl. BGH, NStZ-RR 2009, 291 ) liegt in der Sache nicht vor.
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