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Rechtsprechung
   KG, 14.03.2011 - (4) AuslA 4/11 (30/11), (4) Ausl A 4/11 (30/11)   

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KG, 14.03.2011 - (4) AuslA 4/11 (30/11), (4) Ausl A 4/11 (30/11) (https://dejure.org/2011,15098)
KG, Entscheidung vom 14.03.2011 - (4) AuslA 4/11 (30/11), (4) Ausl A 4/11 (30/11) (https://dejure.org/2011,15098)
KG, Entscheidung vom 14. März 2011 - (4) AuslA 4/11 (30/11), (4) Ausl A 4/11 (30/11) (https://dejure.org/2011,15098)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag der Generalstaatsanwaltschaft hinsichtlich einer Entscheidung über die Zulässigkeit einer Auslieferung führt nicht zur Annahme einer notwendigen Beistandschaft; Notwendige Beistandschaft wegen eines Antrags der Generalstaatsanwaltschaft hinsichtlich einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    IRG § 29; IRG § 40 Abs. 2
    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Beistandsbeiordnung in Auslieferungssachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Auslieferungsverfahren: Der notwendige Beistand

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 339
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.01.1984 - 4 ARs 19/83

    Entschädigung für zu Unrecht vollzogene Auslieferungshaft und Erstattung der

    Auszug aus KG, 14.03.2011 - AuslA 4/11
    Allein der Umstand, dass die Generalstaatsanwaltschaft eine Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung beantragt hat, führt nicht zur Annahme einer notwendigen Beistandschaft (Abgrenzung zu BGH, Beschluss vom 17. Januar 1984, 4 ARs 19/83, BGHSt 32, 221).(Rn.9).

    Die in anderem Zusammenhang ergangene Entscheidung BGHSt 32, 221 ff., die die Frage der Erstattungsfähigkeit notwendiger Auslagen in Fällen unberechtigter Verfolgung betrifft, enthält den ihr vom Beistand des Verfolgten beigemessenen Rechtssatz, wonach allein die Antragstellung nach § 29 IRG zur notwendigen Beistandschaft führe, nicht (gegen eine solche Ansicht zutreffend Vogler, IRG 2. Aufl. 24. Lfg., § 40 Rdn. 24).

  • OLG Düsseldorf, 31.08.1983 - 4 Ausl (A) 84/83
    Auszug aus KG, 14.03.2011 - AuslA 4/11
    In einem auslieferungsrechtlich tatsächlich und rechtlich einfach gelagerten Fall wie dem vorliegenden aber ist - ungeachtet des regelmäßig gestellten Antrages nach § 29 IRG - die Bestellung eines Beistandes nicht erforderlich (vgl. OLG Düsseldorf StV 1983, 453; OLG Karlsruhe GA 1987, 514; OLG Köln NStZ-RR 2010, 377; Vogler aaO., Rdn. 17ff.), zumal wenn dem Ersuchen ein Europäischer Haftbefehl zugrunde liegt.
  • OLG Karlsruhe, 18.08.2005 - 1 AK 30/05

    Auslieferungsrecht: Bestellung eines Beistandes im Auslieferungsverfahren

    Auszug aus KG, 14.03.2011 - AuslA 4/11
    Im Übrigen ist zwar bei Zweifeln an der Zulässigkeit der Auslieferung die Bestellung eines Beistandes geboten (vgl. OLG Karlsruhe StV 2005, 676 bei formeller Unklarheit über die Einordnung einer ausländischen Strafbestimmung).
  • OLG Köln, 19.07.2010 - 6 AuslA 322/92

    Zeitlicher und gegenständlicher Umfang der Bestellung zum Pflichtbeistand

    Auszug aus KG, 14.03.2011 - AuslA 4/11
    In einem auslieferungsrechtlich tatsächlich und rechtlich einfach gelagerten Fall wie dem vorliegenden aber ist - ungeachtet des regelmäßig gestellten Antrages nach § 29 IRG - die Bestellung eines Beistandes nicht erforderlich (vgl. OLG Düsseldorf StV 1983, 453; OLG Karlsruhe GA 1987, 514; OLG Köln NStZ-RR 2010, 377; Vogler aaO., Rdn. 17ff.), zumal wenn dem Ersuchen ein Europäischer Haftbefehl zugrunde liegt.
  • OLG Saarbrücken, 02.06.2016 - Ausl 22/16

    Auslieferungsverfahren: Beiordnung eines Pflichtbeistandes

    Nach wohl mittlerweile überwiegender Auffassung in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte (vgl. etwa OLG München, NStZ-RR 2013, 179 f.; KG, NStZ-RR 2011, 339; OLG Dresden, Beschluss vom 12.03.2010 - OLG Ausl 53/10 -, juris) führen die besonderen Schwierigkeiten des Auslieferungsrechts und der Umstand, dass der Gesetzgeber diese Materie den Oberlandesgerichten und Generalstaatsanwaltschaften überantwortet hat, nicht ohne Weiteres dazu, dass im Regelfall jedenfalls dann, wenn der Verfolgte sich - wie hier - nicht gem. § 41 Abs. 1 IRG mit der vereinfachten Auslieferung einverstanden erklärt hat und deshalb gem. §§ 29 Abs. 1, 32 IRG über die Zulässigkeit der Auslieferung entschieden werden muss, nach § 40 Abs. 2 Nr. 1 IRG ein anwaltlicher Beistand beizuordnen wäre (so aber OLG Schleswig, SchlHA 2004, 269 entgegen früherer eigener Rechtsprechung [Beschluss v. 23.07.1984 - 1 Ausl 5/38 -, juris]; so auch BGHSt 32, 221, 228 - nicht tragend - Lagodny/Schomburg/Hackner, in: Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, § 40 IRG Rn. 14 f.).
  • KG, 14.10.2013 - 151 AuslA 92/13

    Auslieferung an die Republik Polen wegen einer im Inland begangenen und

    Die Voraussetzungen für die erneut beantragte Bestellung eines Beistands sind unter Berücksichtigung der hierfür geltenden Rechtsgrundsätze (vgl. Senat, Beschluss vom 14. März 2011 - [4] Ausl.A. 4/11 [30/11] - [juris] = NStZ-RR 2011, 339), weiterhin nicht gegeben.
  • KG, 14.11.2017 - 151 AuslA 140/17

    Internationale Rechtshilfe in Strafsachen: Auslieferungshindernis bei

    Der Antrag des Verfolgten, ihm Rechtsanwältin K aus B. zum Beistand zu bestellen, war abzulehnen, weil die Voraussetzungen für die beantragte Bestellung eines Beistandes unter Berücksichtigung der hierfür geltenden Rechtsgrundsätze (vgl. OLG München NStZ-RR 2013, 179; Senat NStZ-RR 2011, 339) nicht gegeben sind.
  • KG, 18.01.2012 - 151 AuslA 1443/11

    Auslieferung aufgrund eines Europäischen Haftbefehls bei Vorliegen eines

    Die Voraussetzungen für die beantragte Bestellung der Rechtsanwältin A als Beistand sind unter Berücksichtigung der hierfür geltenden Rechtsgrundsätze (vgl. Senat, Beschluss vom 14. März 2011 - [4] Ausl.A. 4/11 [30/11] - [juris] = NStZ-RR 2011, 339) nicht gegeben.
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Rechtsprechung
   KG, 28.04.2011 - 2 Ws 558/10 - 1 AR 1441/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,12507
KG, 28.04.2011 - 2 Ws 558/10 - 1 AR 1441/10 (https://dejure.org/2011,12507)
KG, Entscheidung vom 28.04.2011 - 2 Ws 558/10 - 1 AR 1441/10 (https://dejure.org/2011,12507)
KG, Entscheidung vom 28. April 2011 - 2 Ws 558/10 - 1 AR 1441/10 (https://dejure.org/2011,12507)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Habeas-Corpus-Anordnung, brasilianisches Recht, Anrechnung, ausländische Haft

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 51 Abs 1 S 1 StGB, § 51 Abs 3 S 1 StGB, § 458 StPO
    Strafzumessung: Anrechenbarkeit einer brasilianischen Untersuchungs- und Strafhaft wegen nachträglicher Strafermäßigung durch eine Habeas-Corpus-Anordnung bei notierter Auslieferungshaft

  • Wolters Kluwer

    Nachträgliche Teilaufhebung einer in einem brasilianischen Strafverfahren verhängten Freiheitsstrafe führt nicht zur Anrechenbarkeit der Untersuchungshaft und Strafhaft; Anrechenbarkeit der Untersuchungshaft und Strafhaft bei der nachträglichen Teilaufhebung einer in ...

  • rechtsportal.de

    StGB § 51; StPO § 458

  • rechtsportal.de

    StGB § 51; StPO § 458
    Nachträgliche Teilaufhebung einer in einem brasilianischen Strafverfahren verhängten Freiheitsstrafe führt nicht zur Anrechenbarkeit der Untersuchungshaft und Strafhaft; Anrechenbarkeit der Untersuchungshaft und Strafhaft bei der nachträglichen Teilaufhebung einer in ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 339
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • KG, 13.06.2007 - 2 Ws 227/07

    Haftanrechnung: Anrechenbarkeit von für ausländische Verfahren verbüßte

    Auszug aus KG, 28.04.2011 - 2 Ws 558/10
    Damit soll verhindert werden, daß jemand durch eine Doppelverurteilung schlechter gestellt wird als er stehen würde, wenn er für die Tat nur einmal, nämlich im inländischen Verfahren, verurteilt worden wäre (vgl. BGHSt 35, 172, 177; Senat, Beschluß vom 13. Juni 2007 - 2 Ws 227/07 -).

    Denn vollzogen wird immer nur die Haft für ein einziges Verfahren und nie diejenige, für die Überhaft - im Streitfall Auslieferungshaft für den Haftbefehl im hiesigen Verfahren - notiert ist (vgl. Senat, Beschluß vom 13. Juni 2007 - 2 Ws 227/07 - NStZ-RR 2005, 388).

    Der Senat hat im Zusammenhang mit einer funktionalen Verfahrenseinheit zwischen einem amerikanischen und einem deutschen Verfahren, die durch Überhaftnotierung für einen in dem deutschen Strafverfahren erlassenen Haftbefehl eingetreten war, die Verfahrensnützlichkeit darin gesehen, daß keine Haftprüfungen nach §§ 121, 122 StPO vorgenommen werden mußten (vgl. Senat, Beschluß vom 13. Juni 2007 - 2 Ws 227/07 -).

  • BGH, 26.06.1997 - StB 30/96

    Anrechnung von verfahrensfremder Untersuchungshaft bei funktionaler

    Auszug aus KG, 28.04.2011 - 2 Ws 558/10
    In entsprechender Anwendung des § 51 Abs. 1, 3 Satz 1, 2 iVm Abs. 3 StGB ist über den Wortlaut der Vorschrift hinaus eine Anrechnung von im Ausland vollzogener Strafe nach den Grundsätzen der Anrechnung verfahrensfremder Untersuchungshaft möglich, wenn zwischen der die Untersuchungshaft- und Auslieferungshaft auslösenden Tat und der Tat, die der Verurteilung zugrunde liegt, ein funktionaler Zusammenhang besteht (vgl. BVerfG NStZ 1999, 125, 126; BGHSt 43, 112).

    Maßgeblich für eine funktionale Verfahrenseinheit mit der Folge der Anrechnung verfahrensfremder Haft ist stets, daß sich die vorläufige Freiheitsentziehung in der einen Sache auf ein anderes Verfahren verfahrensnützlich ausgewirkt hat (vgl. BGHSt 43, 112, 120).

    Damit seien sie wechselseitig Grundlage der von der Beschwerdeführerin im dortigen Verfahren erlittenen Untersuchungshaft gewesen und hätten der durchgehenden Sicherung der in der Bundesrepublik erlittenen Untersuchungshaft gedient (BGHSt 43, 112).

  • BVerfG, 15.05.1999 - 2 BvR 116/99

    Nichtanrechnung sog verfahrensfremder Untersuchungshaft auf in anderer Sache

    Auszug aus KG, 28.04.2011 - 2 Ws 558/10
    So ist bei vorliegender Überhaftnotierung verfahrensfremde Untersuchungshaft dann auf eine Freiheitsstrafe angerechnet worden, wenn Untersuchungshaft für Verfahren vollzogen wurde, die später durch eine Einstellung nach § 154 StPO oder einen Freispruch endeten, der Verurteilte jedoch in dem Verfahren, für das Überhaft notiert war, verurteilt wurde (vgl. BVerfG NStZ 1999, 477; NStZ 2000, 277; KG StV 1998, 562), ferner dann, wenn zumindest eine potentielle Gesamtstrafenfähigkeit gegeben war (vgl. BVerfG NStZ 94, 607; 2001, 501).

    2008 - 2 BvR 1532/07- in juris; BVerfG, NStZ 1999, 477; 2001, 501).

  • BVerfG, 25.04.2001 - 2 BvQ 15/01

    Anweisung an die Strafvollstreckungsbehörde durch eA, bis zur Rechtskraft einer

    Auszug aus KG, 28.04.2011 - 2 Ws 558/10
    So ist bei vorliegender Überhaftnotierung verfahrensfremde Untersuchungshaft dann auf eine Freiheitsstrafe angerechnet worden, wenn Untersuchungshaft für Verfahren vollzogen wurde, die später durch eine Einstellung nach § 154 StPO oder einen Freispruch endeten, der Verurteilte jedoch in dem Verfahren, für das Überhaft notiert war, verurteilt wurde (vgl. BVerfG NStZ 1999, 477; NStZ 2000, 277; KG StV 1998, 562), ferner dann, wenn zumindest eine potentielle Gesamtstrafenfähigkeit gegeben war (vgl. BVerfG NStZ 94, 607; 2001, 501).

    2008 - 2 BvR 1532/07- in juris; BVerfG, NStZ 1999, 477; 2001, 501).

  • BVerfG, 25.01.2008 - 2 BvR 1532/07

    Anrechnung einer ausländischen Militärstrafe (keine Gesamtstrafenfähigkeit;

    Auszug aus KG, 28.04.2011 - 2 Ws 558/10
    b) Werden Straftaten eines Täters in verschiedenen Strafverfahren verfolgt, so setzt die Anrechnung der Freiheitsentziehung, die er in einem Verfahren erlitten hat, auf die in dem anderen Verfahren verhängte Strafe voraus, daß zwischen der die Untersuchungs- oder Auslieferungshaft auslösenden Tat und der Tat, die der Freiheitsentziehung zugrunde liegt, ein irgendwie gearteter sachlicher Bezug bestanden hat (vgl. BVerfG, Beschluß vom 25. Januar 2008 - 2 BvR 1532/07- bei juris).

    2008 - 2 BvR 1532/07- in juris; BVerfG, NStZ 1999, 477; 2001, 501).

  • BVerfG, 22.08.1994 - 2 BvR 2352/93

    Aussetzung der Strafvollstreckung wegen möglicher Anrechnung verfahrensfremder

    Auszug aus KG, 28.04.2011 - 2 Ws 558/10
    So ist bei vorliegender Überhaftnotierung verfahrensfremde Untersuchungshaft dann auf eine Freiheitsstrafe angerechnet worden, wenn Untersuchungshaft für Verfahren vollzogen wurde, die später durch eine Einstellung nach § 154 StPO oder einen Freispruch endeten, der Verurteilte jedoch in dem Verfahren, für das Überhaft notiert war, verurteilt wurde (vgl. BVerfG NStZ 1999, 477; NStZ 2000, 277; KG StV 1998, 562), ferner dann, wenn zumindest eine potentielle Gesamtstrafenfähigkeit gegeben war (vgl. BVerfG NStZ 94, 607; 2001, 501).
  • BGH, 22.12.1987 - 1 StR 423/87

    Hehlerei durch Übertragung von Mitverfügungsgewalt; Anrechnung einer im Ausland

    Auszug aus KG, 28.04.2011 - 2 Ws 558/10
    Damit soll verhindert werden, daß jemand durch eine Doppelverurteilung schlechter gestellt wird als er stehen würde, wenn er für die Tat nur einmal, nämlich im inländischen Verfahren, verurteilt worden wäre (vgl. BGHSt 35, 172, 177; Senat, Beschluß vom 13. Juni 2007 - 2 Ws 227/07 -).
  • BVerfG, 07.11.1998 - 2 BvR 2535/95

    Anrechnung sogenannter verfahrensfremder Untersuchungshaft auf eine in anderer

    Auszug aus KG, 28.04.2011 - 2 Ws 558/10
    In entsprechender Anwendung des § 51 Abs. 1, 3 Satz 1, 2 iVm Abs. 3 StGB ist über den Wortlaut der Vorschrift hinaus eine Anrechnung von im Ausland vollzogener Strafe nach den Grundsätzen der Anrechnung verfahrensfremder Untersuchungshaft möglich, wenn zwischen der die Untersuchungshaft- und Auslieferungshaft auslösenden Tat und der Tat, die der Verurteilung zugrunde liegt, ein funktionaler Zusammenhang besteht (vgl. BVerfG NStZ 1999, 125, 126; BGHSt 43, 112).
  • BVerfG, 15.12.1999 - 2 BvR 1447/99

    Zur Anrechnung von verfahrensfremder Untersuchungshaft

    Auszug aus KG, 28.04.2011 - 2 Ws 558/10
    So ist bei vorliegender Überhaftnotierung verfahrensfremde Untersuchungshaft dann auf eine Freiheitsstrafe angerechnet worden, wenn Untersuchungshaft für Verfahren vollzogen wurde, die später durch eine Einstellung nach § 154 StPO oder einen Freispruch endeten, der Verurteilte jedoch in dem Verfahren, für das Überhaft notiert war, verurteilt wurde (vgl. BVerfG NStZ 1999, 477; NStZ 2000, 277; KG StV 1998, 562), ferner dann, wenn zumindest eine potentielle Gesamtstrafenfähigkeit gegeben war (vgl. BVerfG NStZ 94, 607; 2001, 501).
  • KG, 06.03.1998 - 4 Ws 44/98
    Auszug aus KG, 28.04.2011 - 2 Ws 558/10
    So ist bei vorliegender Überhaftnotierung verfahrensfremde Untersuchungshaft dann auf eine Freiheitsstrafe angerechnet worden, wenn Untersuchungshaft für Verfahren vollzogen wurde, die später durch eine Einstellung nach § 154 StPO oder einen Freispruch endeten, der Verurteilte jedoch in dem Verfahren, für das Überhaft notiert war, verurteilt wurde (vgl. BVerfG NStZ 1999, 477; NStZ 2000, 277; KG StV 1998, 562), ferner dann, wenn zumindest eine potentielle Gesamtstrafenfähigkeit gegeben war (vgl. BVerfG NStZ 94, 607; 2001, 501).
  • KG, 23.06.2005 - 5 Ws 296/05

    Strafzeitberechnung: Anrechenbarkeit eines persönlichen Sicherheitsarrestes auf

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