Weitere Entscheidungen unten: BGH, 12.09.2012 | OLG Rostock, 05.07.2012

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 16.08.2012 - 4a Ss 318/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,26101
OLG Stuttgart, 16.08.2012 - 4a Ss 318/12 (https://dejure.org/2012,26101)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16.08.2012 - 4a Ss 318/12 (https://dejure.org/2012,26101)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16. August 2012 - 4a Ss 318/12 (https://dejure.org/2012,26101)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Falsche eidesstattliche Versicherung in Gewaltschutzsachen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 368
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.10.1989 - 1 StR 504/89

    Unbefugte Führung einer Dienstbezeichnung nach Entlassung aus dem

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.08.2012 - 4a Ss 318/12
    Auszuscheiden haben nach dem Schutzzweck des § 156 StGB diejenigen Tatsachenbehauptungen, die für das konkrete Verfahren ohne jede mögliche Bedeutung sind (BGH NJW 1990, 918 [920] mit Anm. Keller JR 1990 480 [481]).
  • BGH, 18.04.1972 - 5 StR 67/72

    Die Tatbestandsmerkmale der Täuschungshandlung, der Irrtumserregung und der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.08.2012 - 4a Ss 318/12
    Die Versicherung muss eine rechtliche Wirkung entfalten (BGH bei Dallinger MDR 1972, 923 [924]).
  • OLG Düsseldorf, 22.10.1984 - 5 Ss 295/84
    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.08.2012 - 4a Ss 318/12
    Angaben, die für den Ausgang des konkreten Verfahrens ohne jede mögliche Bedeutung sind, werden von der Wahrheitspflicht nicht erfasst (OLG Düsseldorf StV 1985, 61).
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Rechtsprechung
   BGH, 12.09.2012 - 5 StR 425/12, (alt: 5 StR 425/11)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,29563
BGH, 12.09.2012 - 5 StR 425/12, (alt: 5 StR 425/11) (https://dejure.org/2012,29563)
BGH, Entscheidung vom 12.09.2012 - 5 StR 425/12, (alt: 5 StR 425/11) (https://dejure.org/2012,29563)
BGH, Entscheidung vom 12. September 2012 - 5 StR 425/12, (alt: 5 StR 425/11) (https://dejure.org/2012,29563)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 54 StGB; § 154 StPO
    Begründung der Gesamtstrafenhöhe (Unzulässigkeit der strafschärfenden Berücksichtigung von nach § 154 StPO eingestellten Taten, deren Begehung nicht prozessordnungsgemäß festgestellt wurde)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 StGB, § 154 StPO
    Strafzumessung: Strafschärfende Berücksichtigung von einer Einstellung betroffener Taten

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer strafschärfenden Berücksichtigung von einer Einstellung nach § 154 StPO betroffenen Taten

  • rewis.io

    Strafzumessung: Strafschärfende Berücksichtigung von einer Einstellung betroffener Taten

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 154 Abs. 2
    Voraussetzungen einer strafschärfenden Berücksichtigung von einer Einstellung nach § 154 StPO betroffenen Taten

  • datenbank.nwb.de

    Strafzumessung: Strafschärfende Berücksichtigung von einer Einstellung betroffener Taten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Der Verdacht weiterer Straftaten darf nicht strafschärfend berücksichtigt werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 368
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.08.2010 - 1 StR 410/10

    Gesamtstrafenbildung (starke Erhöhung der Einsatzstrafe; Begründung; Rechtsfehler

    Auszug aus BGH, 12.09.2012 - 5 StR 425/12
    Für die erneut durchzuführende Verhandlung weist der Senat darauf hin, dass an die Begründung der Gesamtstrafenhöhe umso höhere Anforderungen zu stellen sind, je mehr sich die Strafe der unteren oder oberen Grenze des Zulässigen nähert (BGH, Beschluss vom 25. August 2010 - 1 StR 410/10, NJW 2010, 3176; Fischer, StGB, 59. Aufl., § 54 Rn. 7a mwn).
  • BGH, 14.12.2011 - 5 StR 425/11

    Inverkehrbringens von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport (Bewertungseinheit;

    Auszug aus BGH, 12.09.2012 - 5 StR 425/12
    Die Strafkammer hat die Vorgaben der Senatsentscheidung vom 14. Dezember 2011 ( 5 StR 425/11, BGHR AMG § 95 Bewertungseinheit 1) rechtsfehlerfrei umgesetzt und den Angeklagten nunmehr wegen eines einheitlichen Vergehens des Inverkehrbringens von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport in Tateinheit mit unerlaubtem Handeltreiben mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 2a und 4 AMG zu der Einsatzstrafe von zwei Jahren und neun Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.
  • BGH, 12.05.1995 - 3 StR 179/95

    Strafverschärfung - Strafzumessung - Strafverschärfende Gründe - Früheres

    Auszug aus BGH, 12.09.2012 - 5 StR 425/12
    Das Abstellen auf einen bloßen Verdacht der Begehung weiterer Straftaten ist unzulässig (BGH, Beschluss vom 12. Mai 1995 - 3 StR 179/95, NStZ 1995, 439; Beschluss vom 9. April 1991 - 4 StR 138/91, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 14).
  • BGH, 02.08.2000 - 5 StR 143/00

    Strafzumessung bei Steuerhinterziehung; Strafschärfende Berücksichtigung

    Auszug aus BGH, 12.09.2012 - 5 StR 425/12
    Eine strafschärfende Berücksichtigung von einer Einstellung nach § 154 StPO betroffener Taten setzt jedoch voraus, dass diese in der Hauptverhandlung prozessordnungsgemäß festgestellt sind und zur Überzeugung des Tatgerichts feststehen (BGH, Beschluss vom 2. August 2000 - 5 StR 143/00, NStZ 2000, 594; Urteil vom 30. November 1990 - 2 StR 230/90, NStZ 1991, 182; Fischer, StGB, 59. Aufl., § 46 Rn. 41).
  • BGH, 09.04.1991 - 4 StR 138/91

    Rechtmäßigkeit einer Verurteilung eines Angeklagten wegen zweifachen sexuellen

    Auszug aus BGH, 12.09.2012 - 5 StR 425/12
    Das Abstellen auf einen bloßen Verdacht der Begehung weiterer Straftaten ist unzulässig (BGH, Beschluss vom 12. Mai 1995 - 3 StR 179/95, NStZ 1995, 439; Beschluss vom 9. April 1991 - 4 StR 138/91, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 14).
  • BGH, 30.11.1990 - 2 StR 230/90

    Anforderungen an Absehen der Verfolgung von Straftaten - Affektiver

    Auszug aus BGH, 12.09.2012 - 5 StR 425/12
    Eine strafschärfende Berücksichtigung von einer Einstellung nach § 154 StPO betroffener Taten setzt jedoch voraus, dass diese in der Hauptverhandlung prozessordnungsgemäß festgestellt sind und zur Überzeugung des Tatgerichts feststehen (BGH, Beschluss vom 2. August 2000 - 5 StR 143/00, NStZ 2000, 594; Urteil vom 30. November 1990 - 2 StR 230/90, NStZ 1991, 182; Fischer, StGB, 59. Aufl., § 46 Rn. 41).
  • EGMR, 25.01.2018 - 76607/13

    BIKAS v. GERMANY

    Dies setzt voraus, dass die Taten in der Hauptverhandlung zur Überzeugung des Gerichts prozessordnungsgemäß festgestellt wurden (siehe 2 StR 230/90, Beschluss vom 30. November 1990, Rdnrn. 11 bis 12; 1 StR 631/94, Beschluss vom 10. November 1994, Rdnr. 2; 2 StR 118/95, Beschluss vom 7. April 1995, Rdnr. 16; 5 StR 143/00, Beschluss vom 2. August 2000, Rdnr. 4; und 5 StR 425/12, Beschluss vom 12. September 2012, Rdnr. 3).

    Bei der Strafzumessung darf nicht auf einen bloßen Verdacht der Begehung weiterer Straftaten abgestellt werden (siehe 3 StR 179/95, Beschluss vom 12. Mai 1995, Rdnr. 3; 3 StR 251/09, Beschluss vom 2. Juli 2009, Rdnr. 3; und 5 StR 425/12, a. a. O., Rdnr. 3).

  • BGH, 07.01.2015 - 2 StR 259/14

    Strafzumessung (Berücksichtigung von nicht abgeurteilten Straftaten)

    Das Abstellen auf einen bloßen Verdacht ist unzulässig (vgl. BGH, Beschluss vom 12. September 2012 - 5 StR 425/12, NStZ-RR 2012, 368).
  • BGH, 18.12.2018 - 1 StR 407/18

    Gesamtstrafenbildung (Berücksichtigung nach § 154 StPO eingestellter Straftaten)

    Eine strafschärfende Berücksichtigung solcher vorläufig eingestellter Taten setzt aber voraus, dass diese in der Hauptverhandlung prozessordnungsgemäß festgestellt sind und zur Überzeugung des Tatgerichts feststehen (BGH, Beschlüsse vom 18. März 2015 - 2 StR 54/15, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 33 Rn. 4 und vom 12. September 2012 - 5 StR 425/12, wistra 2012, 470 Rn. 3 mwN).
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 05.07.2012 - I Ws 184/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,22355
OLG Rostock, 05.07.2012 - I Ws 184/12 (https://dejure.org/2012,22355)
OLG Rostock, Entscheidung vom 05.07.2012 - I Ws 184/12 (https://dejure.org/2012,22355)
OLG Rostock, Entscheidung vom 05. Juli 2012 - I Ws 184/12 (https://dejure.org/2012,22355)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 368 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Dresden, 06.09.2007 - 2 Ws 423/07

    Auflage; Therapie; Alkohol

    Auszug aus OLG Rostock, 05.07.2012 - I Ws 184/12
    Eine Therapieweisung ist damit nicht verbunden (OLG Dresden, Beschl. v. 06.09.2007 - 2 Ws 423/07, NStZ-RR 2008, 27).
  • OLG Dresden, 05.06.2015 - 2 Ws 248/15

    Rechtliche Überprüfung von Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht

    Diese aus Rechtsgründen zu beanstandende Formulierung der Weisung bedeutet in der Sache, dass Entscheidungsbefugnisse auf einen (vom Gericht noch nicht einmal bestimmten) Therapeuten (dem "Behandler") übertragen werden (vgl. Senat, Beschluss vom 06. September 2007 [Az.: 2 Ws 423/07], juris; OLG Rostock, Beschluss vom 05. Juli 2012 [Az.: I Ws 184/12], juris).
  • OLG Hamm, 08.05.2014 - 1 Ws 176/14

    Zulässige Weisungen für einen unter Führungsaufsicht stehenden Sexualstraftäter

    Hier blieben aber so viele Faktoren vom Gericht nicht bestimmt, sondern in die Hände des Therapeuten gelegt (Zahl und Frequenz der Therapiesitzungen, Zeitpunkt, zu dem die Therapie beendet wird), dass von einer gerichtlichen Festsetzung nicht mehr die Rede sein kann (vgl. OLG Rostock, Beschl. v. 05.07.2012 - I Ws 184/12).
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