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   BGH, 26.03.2014 - 2 StR 505/13   

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https://dejure.org/2014,10846
BGH, 26.03.2014 - 2 StR 505/13 (https://dejure.org/2014,10846)
BGH, Entscheidung vom 26.03.2014 - 2 StR 505/13 (https://dejure.org/2014,10846)
BGH, Entscheidung vom 26. März 2014 - 2 StR 505/13 (https://dejure.org/2014,10846)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 25 Abs 2 StGB, § 28 Abs 2 StGB, § 211 StGB, § 212 StGB
    Mittäterschaft bei vorsätzlicher Tötung: Zurechnung des Mordmerkmals des niedrigen Beweggrunds

  • Wolters Kluwer

    Zurechnung des von einem Mittäter verwirklichten Mordmerkmals der niedrigen Beweggründe

  • rewis.io

    Mittäterschaft bei vorsätzlicher Tötung: Zurechnung des Mordmerkmals des niedrigen Beweggrunds

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46b Abs. 1 S. 1 Nr. 1
    Zurechnung des von einem Mittäter verwirklichten Mordmerkmals der niedrigen Beweggründe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Mord - niedriger Beweggrund?

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Und noch mal Mord - Habgier + Heimtücke = "besondere Schwere der Schuld”?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 203
  • NStZ-RR 2016, 39
  • StV 2015, 287
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.07.1989 - 1 StR 479/88

    Mittäterschaft bei Mord und Totschlag

    Auszug aus BGH, 26.03.2014 - 2 StR 505/13
    Mittäter einer vorsätzlichen Tötung können wegen Totschlags oder Mordes unterschiedlich beurteilt werden (vgl. BGH, Urteil vom 25. Juli 1989 - 1 StR 479/88, BGHSt 36, 231, 233).
  • BGH, 19.10.2001 - 2 StR 259/01

    Grundlose Tötung als Mord

    Auszug aus BGH, 26.03.2014 - 2 StR 505/13
    Auf das äußere "Tatbild' einer brutalen Tötung kommt es dafür nicht an, sondern auf eine Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren für die Handlungsantriebe des jeweiligen Täters maßgeblichen Faktoren (vgl. Senat, Urteil vom 19. Oktober 2001 - 2 StR 259/01, BGHSt 47, 128, 131).
  • BGH, 27.01.1956 - 2 StR 432/55

    Dorfschande - § 25 Abs. 2 StGB, Vorsatzwegfall; § 211 StGB, Verdeckungsabsicht

    Auszug aus BGH, 26.03.2014 - 2 StR 505/13
    Die Absicht der Angeklagten B., eine andere Tat, nämlich diejenige des Mittäters (vgl. Senat, Urteil vom 27. Januar 1956 - 2 StR 432/55, BGHSt 9, 180, 182), zu verdecken, hat das Landgericht unbeschadet seiner - auch nicht näher erläuterten - Feststellung, sie habe auch "zum Schutz ihres Lebensgefährten vor Strafverfolgung' gehandelt, bei der rechtlichen Würdigung nicht zu Grunde gelegt.
  • BGH, 24.03.2021 - 4 StR 416/20

    Garantenstellung aus Ingerenz ist besonderes persönliches Merkmal

    (1) Das Landgericht hat eine Verdeckungsabsicht des Angeklagten zugunsten der Taten des Mitangeklagten (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 27. Januar 1956 - 2 StR 432/55, BGHSt 9, 180, 182; Beschluss vom 26. März 2014 - 2 StR 505/13 Rn. 10, NStZ-RR 2014, 203) beweiswürdigend nicht belegt.
  • LG Bamberg, 10.04.2019 - 26 Ks 1107 Js 1116/17

    Verurteilung wegen Raubmordes - Bejahung der besonderen Schwere der Schuld trotz

    Die Kammer verkennt dabei nicht, dass die täterbezogenen (subjektiven bzw. persönlichen) Mordmerkmale der 1. und 3. Gruppe des § 211 StGB - hier Habgier und Ermöglichungsabsicht - bei jedem Mittäter selbst vorliegen müssen (vgl. Fischer, StGB, 65. Aufl. 2018, § 211 Rn. 86 m.w.N.; BGH, NStZ 2009, 627 f.; BGH, NStZ-RR 2014, 203), da allein die tatbezogenen Mordmerkmale der 2. Gruppe des § 211 Abs. 2 StGB -hier Heimtücke - über § 25 Abs. 2 StGB zugerechnet werden können (Eschelbach, in: BeckOK, StGB, 37. Edition Stand: 01.02.2018, § 211 Rn. 99; BGH, NStZ 1996, 434).
  • LG Bamberg, 22.02.2018 - 71 KLs 1107 Js 1116/17

    Verurteilung wegen Raubmordes nach Jugendstrafrecht

    Die Kammer verkennt dabei nicht, dass die täterbezogenen (subjektiven bzw. persönlichen) Mordmerkmale der 1. und 3. Gruppe des § 211 StGB - hier Habgier und Ermöglichungsabsicht - bei jedem Mittäter selbst vorliegen müssen (vgl. Fischer, StGB, 65. Aufl. 2018, § 211 Rn. 86 m.w.N.; BGH, NStZ 2009, 627 f.; BGH, NStZ-RR 2014, 203), da allein die tatbezogenen Mordmerkmale der 2. Gruppe des § 211 Abs. 2 StGB -hier Heimtücke - über § 25 Abs. 2 StGB zugerechnet werden können (Eschelbach, in: BeckOK, StGB, 37. Edition Stand: 01.02.2018, § 211 Rn. 99; BGH, NStZ 1996, 434).
  • BGH, 17.01.2018 - 2 StR 334/15

    Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung von Motiven des Täters am Rande

    Auf ihre Revisionen hat der Senat dieses Urteil am 24. März 2014 (2 StR 505/13, NStZ-RR 2014, 203) hinsichtlich des Angeklagten F. unter Aufrechterhaltung der Feststellungen im Strafausspruch und hinsichtlich der Angeklagten B. im Ganzen aufgehoben.
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