Weitere Entscheidungen unten: BGH, 23.04.2019 | BGH, 09.04.2019

Rechtsprechung
   BGH, 22.05.2019 - 5 StR 683/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,16444
BGH, 22.05.2019 - 5 StR 683/18 (https://dejure.org/2019,16444)
BGH, Entscheidung vom 22.05.2019 - 5 StR 683/18 (https://dejure.org/2019,16444)
BGH, Entscheidung vom 22. Mai 2019 - 5 StR 683/18 (https://dejure.org/2019,16444)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,16444) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 63 StGB
    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gesamtwürdigung von Tat und Täter; Prognose; erhebliche rechtswidrige Taten; mittlere Kriminalität; Abwendung der Gefährdung durch andere medizinische Maßnahmen; Berücksichtigung bei der Vollstreckung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 63 StGB, § 63 Satz 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Revision gegen die Ablehnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB; Gesamtwürdigung des Beschuldigten und seiner Taten; Wahrscheinlichkeit der Begehung erheblicher rechtswidriger Taten im Sinne von § 63 Satz 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Revision gegen die Ablehnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB; Gesamtwürdigung des Beschuldigten und seiner Ta...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, Gefährlichkeitsprognose

  • rewis.io

    Für eine Unterbringung ausreichende Taten und Abwendungsmöglichkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 63 S. 1
    Revision gegen die Ablehnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB ; Gesamtwürdigung des Beschuldigten und seiner Taten; Wahrscheinlichkeit der Begehung erheblicher rechtswidriger Taten im Sinne von § 63 Satz 1 StGB

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 244
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 11.10.2018 - 4 StR 195/18

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Gefährlichkeitsprognose:

    Auszug aus BGH, 22.05.2019 - 5 StR 683/18
    Bei den zu erwartenden Taten muss es sich um solche handeln, die geeignet erscheinen, den Rechtsfrieden schwer zu stören sowie das Gefühl der Rechtssicherheit erheblich zu beeinträchtigen, und damit zumindest dem Bereich der mittleren Kriminalität zuzuordnen sind (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 11. Oktober 2018 - 4 StR 195/18, NStZ-RR 2019, 41, 42; vom 26. Juli 2018 - 3 StR 174/18 Rn. 12, und vom 10. April 2014 - 4 StR 47/14 Rn. 14; Beschlüsse vom 31. Oktober 2018 - 3 StR 432/18 Rn. 6 und vom 4. Juli 2012 - 4 StR 224/12, NStZ-RR 2012, 337, 338, jeweils mwN).

    Die Prognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstat zu stellen (vgl. BGH, Urteil vom 11. Oktober 2018 - 4 StR 195/18, aaO, mwN).

  • BGH, 31.10.2018 - 3 StR 432/18

    Anforderungen an die Erheblichkeit von Körperverletzungen bei der Anordnung der

    Auszug aus BGH, 22.05.2019 - 5 StR 683/18
    Bei den zu erwartenden Taten muss es sich um solche handeln, die geeignet erscheinen, den Rechtsfrieden schwer zu stören sowie das Gefühl der Rechtssicherheit erheblich zu beeinträchtigen, und damit zumindest dem Bereich der mittleren Kriminalität zuzuordnen sind (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 11. Oktober 2018 - 4 StR 195/18, NStZ-RR 2019, 41, 42; vom 26. Juli 2018 - 3 StR 174/18 Rn. 12, und vom 10. April 2014 - 4 StR 47/14 Rn. 14; Beschlüsse vom 31. Oktober 2018 - 3 StR 432/18 Rn. 6 und vom 4. Juli 2012 - 4 StR 224/12, NStZ-RR 2012, 337, 338, jeweils mwN).
  • BGH, 04.07.2012 - 4 StR 224/12

    Voraussetzungen der Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 22.05.2019 - 5 StR 683/18
    Bei den zu erwartenden Taten muss es sich um solche handeln, die geeignet erscheinen, den Rechtsfrieden schwer zu stören sowie das Gefühl der Rechtssicherheit erheblich zu beeinträchtigen, und damit zumindest dem Bereich der mittleren Kriminalität zuzuordnen sind (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 11. Oktober 2018 - 4 StR 195/18, NStZ-RR 2019, 41, 42; vom 26. Juli 2018 - 3 StR 174/18 Rn. 12, und vom 10. April 2014 - 4 StR 47/14 Rn. 14; Beschlüsse vom 31. Oktober 2018 - 3 StR 432/18 Rn. 6 und vom 4. Juli 2012 - 4 StR 224/12, NStZ-RR 2012, 337, 338, jeweils mwN).
  • BGH, 26.07.2018 - 3 StR 174/18

    Erheblichkeit der zu erwartenden Straftaten als Voraussetzung der Anordnung der

    Auszug aus BGH, 22.05.2019 - 5 StR 683/18
    Bei den zu erwartenden Taten muss es sich um solche handeln, die geeignet erscheinen, den Rechtsfrieden schwer zu stören sowie das Gefühl der Rechtssicherheit erheblich zu beeinträchtigen, und damit zumindest dem Bereich der mittleren Kriminalität zuzuordnen sind (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 11. Oktober 2018 - 4 StR 195/18, NStZ-RR 2019, 41, 42; vom 26. Juli 2018 - 3 StR 174/18 Rn. 12, und vom 10. April 2014 - 4 StR 47/14 Rn. 14; Beschlüsse vom 31. Oktober 2018 - 3 StR 432/18 Rn. 6 und vom 4. Juli 2012 - 4 StR 224/12, NStZ-RR 2012, 337, 338, jeweils mwN).
  • BGH, 16.01.2013 - 4 StR 520/12

    Anordnung der Unterbringung in einer psychiatrischen Krankenhaus (zeitliche

    Auszug aus BGH, 22.05.2019 - 5 StR 683/18
    Zudem ist eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades für die Begehung solcher Taten erforderlich (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Mai 2018 - 1 StR 36/18 Rn. 25 und vom 16. Januar 2013 - 4 StR 520/12, NStZ-RR 2013, 141, 142 mwN).
  • BGH, 10.04.2014 - 4 StR 47/14

    Anordnung der Unterbringung im einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 22.05.2019 - 5 StR 683/18
    Bei den zu erwartenden Taten muss es sich um solche handeln, die geeignet erscheinen, den Rechtsfrieden schwer zu stören sowie das Gefühl der Rechtssicherheit erheblich zu beeinträchtigen, und damit zumindest dem Bereich der mittleren Kriminalität zuzuordnen sind (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 11. Oktober 2018 - 4 StR 195/18, NStZ-RR 2019, 41, 42; vom 26. Juli 2018 - 3 StR 174/18 Rn. 12, und vom 10. April 2014 - 4 StR 47/14 Rn. 14; Beschlüsse vom 31. Oktober 2018 - 3 StR 432/18 Rn. 6 und vom 4. Juli 2012 - 4 StR 224/12, NStZ-RR 2012, 337, 338, jeweils mwN).
  • BGH, 03.08.2017 - 4 StR 193/17

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 22.05.2019 - 5 StR 683/18
    Ein derartiges täterschonendes Mittel würde erst bei der Frage der Aussetzung der Vollstreckung der Maßregel zur Bewährung Bedeutung erlangen können (vgl. BGH, Urteile vom 3. August 2017 - 4 StR 193/17, StraFo 2017, 426; vom 31. Mai 2012 - 3 StR 99/12 Rn. 10; vom 20. Februar 2008 - 5 StR 575/07 Rn. 14, und vom 23. Februar 2000 17 18 - 3 StR 595/99, BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 28).
  • BGH, 30.05.2018 - 1 StR 36/18

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 22.05.2019 - 5 StR 683/18
    Zudem ist eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades für die Begehung solcher Taten erforderlich (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Mai 2018 - 1 StR 36/18 Rn. 25 und vom 16. Januar 2013 - 4 StR 520/12, NStZ-RR 2013, 141, 142 mwN).
  • BGH, 23.02.2000 - 3 StR 595/99

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 22.05.2019 - 5 StR 683/18
    Ein derartiges täterschonendes Mittel würde erst bei der Frage der Aussetzung der Vollstreckung der Maßregel zur Bewährung Bedeutung erlangen können (vgl. BGH, Urteile vom 3. August 2017 - 4 StR 193/17, StraFo 2017, 426; vom 31. Mai 2012 - 3 StR 99/12 Rn. 10; vom 20. Februar 2008 - 5 StR 575/07 Rn. 14, und vom 23. Februar 2000 17 18 - 3 StR 595/99, BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 28).
  • BGH, 20.02.2008 - 5 StR 575/07

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Aussetzung zur Bewährung;

    Auszug aus BGH, 22.05.2019 - 5 StR 683/18
    Ein derartiges täterschonendes Mittel würde erst bei der Frage der Aussetzung der Vollstreckung der Maßregel zur Bewährung Bedeutung erlangen können (vgl. BGH, Urteile vom 3. August 2017 - 4 StR 193/17, StraFo 2017, 426; vom 31. Mai 2012 - 3 StR 99/12 Rn. 10; vom 20. Februar 2008 - 5 StR 575/07 Rn. 14, und vom 23. Februar 2000 17 18 - 3 StR 595/99, BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 28).
  • BGH, 13.12.2011 - 5 StR 422/11

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose;

  • BGH, 31.05.2012 - 3 StR 99/12

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (paranoide Psychose);

  • BGH, 20.12.2023 - 2 StR 359/23

    Schuldspruch wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von

    cc) Auf die - rechtlich nicht unbedenkliche (vgl. BGH, Urteile vom 22. Mai 2019 - 5 StR 683/18, juris, Rn. 18 und vom 27. November 2019 - 5 StR 468/19, juris, Rn. 20) - Erwägung des Landgerichts, dass die bisherige medikamentöse Behandlung des Beschuldigten nicht ausreichend gewesen sei und künftig bessere Therapiemöglichkeiten genutzt werden können, kommt es danach nicht an.
  • BGH, 02.09.2020 - 5 StR 520/19

    Kein Verfahrenshindernis bei fehlendem Hinweis auf den Übergang vom

    Bei den zu erwartenden Taten muss es sich um solche handeln, die geeignet erscheinen, den Rechtsfrieden schwer zu stören sowie das Gefühl der Rechtssicherheit erheblich zu beeinträchtigen, und damit zumindest dem Bereich der mittleren Kriminalität zuzuordnen sind (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 22. Mai 2019 - 5 StR 683/18; vom 11. Oktober 2018 - 4 StR 195/18, NStZ-RR 2019, 41, 42; vom 26. Juli 2018 - 3 StR 174/18 Rn. 12, und vom 10. April 2014 - 4 StR 47/14 Rn. 14; Beschlüsse vom 31. Oktober 2018 - 3 StR 432/18 Rn. 6 und vom 4. Juli 2012 - 4 StR 224/12, NStZ-RR 2012, 337, 338, jeweils mwN).

    Zudem ist eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades für die Begehung solcher Taten erforderlich (vgl. BGH, Urteil vom 22. Mai 2019 - 5 StR 683/18; Beschlüsse vom 30. Mai 2018 - 1 StR 36/18, und vom 16. Januar 2013 - 4 StR 520/12, NStZ-RR 2013, 141, 142 mwN).

  • OLG Hamm, 07.03.2023 - 5 Ws 28/23

    Unterbringung in psychiatrischem Krankenhaus wegen krankheitsbedingter

    Bei den zu erwartenden Taten muss es sich um solche handeln, die geeignet erscheinen, den Rechtsfrieden schwer zu stören sowie das Gefühl der Rechtssicherheit erheblich zu beeinträchtigen, und die damit zumindest dem Bereich der mittleren Kriminalität zuzuordnen sind (st. Rspr.; BGH, Urteil vom 20.01.2021 - 5 StR 390/20 -, Rn. 15 - 16, juris; BGH, Urteile vom 22.05.2019 - 5 StR 683/18; vom 11.10.2018 - 4 StR 195/18, NStZ-RR 2019, 41, 42).
  • BGH, 11.07.2019 - 1 StR 253/19

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Bei den zu erwartenden Taten muss es sich um solche handeln, die geeignet erscheinen, den Rechtsfrieden schwer zu stören sowie das Gefühl der Rechtssicherheit erheblich zu beeinträchtigen, und die damit zumindest dem Bereich der mittleren Kriminalität zuzuordnen sind (st. Rspr.; BGH, Urteile vom 22. Mai 2019 - 5 StR 683/18 Rn. 15; vom 11. Oktober 2018 - 4 StR 195/18 Rn. 17 und vom 26. Juli 2018 - 3 StR 174/18 Rn. 12).
  • BGH, 27.06.2019 - 1 StR 112/19

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Bei den zu erwartenden Taten muss es sich um solche handeln, die geeignet erscheinen, den Rechtsfrieden schwer zu stören sowie das Gefühl der Rechtssicherheit erheblich zu beeinträchtigen, und die damit zumindest dem Bereich der mittleren Kriminalität zuzuordnen sind (st. Rspr.; BGH, Urteile vom 22. Mai 2019 - 5 StR 683/18 Rn. 15; vom 11. Oktober 2018 - 4 StR 195/18 Rn. 17 und vom 26. Juli 2018 - 3 StR 174/18 Rn. 12).
  • BGH, 20.01.2021 - 5 StR 390/20

    Revision gegen die Ablehnung der Anordnung der Unterbringung des Beschuldigten in

    Bei den zu erwartenden Taten muss es sich um solche handeln, die geeignet erscheinen, den Rechtsfrieden schwer zu stören sowie das Gefühl der Rechtssicherheit erheblich zu beeinträchtigen, und damit zumindest dem Bereich der mittleren Kriminalität zuzuordnen sind (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 22. Mai 2019 - 5 StR 683/18; vom 11. Oktober 2018 - 4 StR 195/18, NStZ-RR 2019, 41, 42; jeweils mwN).
  • BGH, 14.07.2020 - 6 StR 139/20

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Die Prognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstat zu stellen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 22. Mai 2019 - 5 StR 683/18 Rn. 15 mwN).
  • BGH, 13.05.2020 - 1 StR 128/20

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Bei den zu erwartenden Taten muss es sich um solche handeln, die geeignet erscheinen, den Rechtsfrieden schwer zu stören sowie das Gefühl der Rechtssicherheit erheblich zu beeinträchtigen, und die damit zumindest der mittleren Kriminalität zuzuordnen sind (st. Rspr.; BGH, Urteile vom 22. Mai 2019 - 5 StR 683/18 Rn. 15; vom 11. Oktober 2018 - 4 StR 195/18 Rn. 17 und vom 26. Juli 2018 - 3 StR 174/18 Rn. 12).
  • BGH, 13.01.2022 - 1 StR 464/21

    Schuldunfähigkeit (erforderliche Unterscheidung zwischen Einschränkung der

    aa) Eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 Satz 1 StGB kommt als außerordentlich beschwerende Maßnahme nur dann in Betracht, wenn eine Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat ergibt, dass von ihm infolge seines Zustands erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich erheblich geschädigt oder erheblich gefährdet werden oder schwerer wirtschaftlicher Schaden angerichtet wird und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 22. Mai 2019 - 5 StR 683/18 Rn. 15 mwN).
  • BGH, 27.11.2019 - 5 StR 468/19

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (erforderliche

    Ein derartiges täterschonendes Mittel würde erst bei der Frage der Aussetzung der Vollstreckung der Maßregel zur Bewährung Bedeutung erlangen können (vgl. BGH, Urteil vom 22. Mai 2019 - 5 StR 683/18 mwN).
  • BGH, 08.09.2020 - 6 StR 247/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose;

  • BGH, 01.07.2020 - 6 StR 175/20

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der im Urteil vorbehaltenen Sicherungsverwahrung

  • LG Kleve, 06.01.2020 - 120 KLs 22/19

    Unterbringung, Gewaltschutzanordnung, Verfolgungswahn

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 23.04.2019 - 2 StR 61/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,15608
BGH, 23.04.2019 - 2 StR 61/19 (https://dejure.org/2019,15608)
BGH, Entscheidung vom 23.04.2019 - 2 StR 61/19 (https://dejure.org/2019,15608)
BGH, Entscheidung vom 23. April 2019 - 2 StR 61/19 (https://dejure.org/2019,15608)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,15608) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    § 244 Abs. 4 StGB, § 349 Abs. 2 StPO, § 64 StGB, § 64 Satz 1 StGB, § 246a Abs. 1 Satz 2 StPO, § 67 Abs. 2 Satz 2 und 3 StGB

  • Wolters Kluwer

    Einbruchsdiebstahls in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung ; Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt

  • Wolters Kluwer

    Einbruchsdiebstahls in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung ; Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt

  • rewis.io

    Begründung einer Entziehungsanstaltsunterbringung wegen "Hang"

  • ra.de
  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 64 ; StGB § 244 Abs. 4
    Einbruchsdiebstahls in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung; Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 244
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 10.11.2015 - 1 StR 482/15

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang, berauschende

    Auszug aus BGH, 23.04.2019 - 2 StR 61/19
    Dies liegt bei Delikten, die begangen werden, um Rauschmittel selbst oder Geld für ihre Beschaffung zu erlangen, nahe (st. Rspr.; vgl. etwa Senat, Beschluss vom 5. Juni 2018 - 2 StR 200/18, juris Rn. 4; BGH, Beschlüsse vom 20. Februar 2018 - 3 StR 14/18, juris Rn. 4; vom 14. Februar 2018 - 4 StR 622/17, juris Rn. 7; vom 6. Dezember 2017 - 1 StR 415/17, juris Rn. 12; vom 10. November 2015 - 1 StR 482/15, juris Rn. 17; vom 25. November 2015 - 1 StR 379/15, juris Rn. 8, jeweils mwN).
  • BGH, 22.09.1999 - 3 StR 393/99

    Voraussetzungen zur Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Symptomatischer

    Auszug aus BGH, 23.04.2019 - 2 StR 61/19
    (3) Angesichts dessen belegen die Feststellungen der Kammer auch nicht den der Anordnung einer Maßregel nach § 64 StGB entgegenstehenden Schluss, dass auch bei erfolgreichem Verlauf der Behandlung das Ausmaß der Gefährlichkeit des Täters nach Frequenz und krimineller Intensität der von ihm zu befürchtenden Straftaten nicht deutlich herabgesetzt wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. September 2011 - 3 StR 277/11, juris Rn. 10; vom 22. September 1999 - 3 StR 393/99, BGHR StGB § 64 Zusammenhang, symptomatischer 2; vom 6. August 2002 - 4 StR 230/02, BGHR StGB § 64 Zusammenhang, symptomatischer 4).
  • BGH, 28.08.2013 - 4 StR 277/13

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Zusammenhang zwischen

    Auszug aus BGH, 23.04.2019 - 2 StR 61/19
    Insoweit ist jedoch - wie stets - eine sogfältige und umfassende Analyse der konkreten Bedingungen erforderlich (vgl. BGH, Beschluss vom 28. August 2013 - 4 StR 277/13, juris Rn. 5 ff.).
  • BGH, 25.11.2015 - 1 StR 379/15

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (symptomatischer

    Auszug aus BGH, 23.04.2019 - 2 StR 61/19
    Dies liegt bei Delikten, die begangen werden, um Rauschmittel selbst oder Geld für ihre Beschaffung zu erlangen, nahe (st. Rspr.; vgl. etwa Senat, Beschluss vom 5. Juni 2018 - 2 StR 200/18, juris Rn. 4; BGH, Beschlüsse vom 20. Februar 2018 - 3 StR 14/18, juris Rn. 4; vom 14. Februar 2018 - 4 StR 622/17, juris Rn. 7; vom 6. Dezember 2017 - 1 StR 415/17, juris Rn. 12; vom 10. November 2015 - 1 StR 482/15, juris Rn. 17; vom 25. November 2015 - 1 StR 379/15, juris Rn. 8, jeweils mwN).
  • BGH, 06.12.2017 - 1 StR 415/17

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsklinik (Hang, berauschende Mittel

    Auszug aus BGH, 23.04.2019 - 2 StR 61/19
    Dies liegt bei Delikten, die begangen werden, um Rauschmittel selbst oder Geld für ihre Beschaffung zu erlangen, nahe (st. Rspr.; vgl. etwa Senat, Beschluss vom 5. Juni 2018 - 2 StR 200/18, juris Rn. 4; BGH, Beschlüsse vom 20. Februar 2018 - 3 StR 14/18, juris Rn. 4; vom 14. Februar 2018 - 4 StR 622/17, juris Rn. 7; vom 6. Dezember 2017 - 1 StR 415/17, juris Rn. 12; vom 10. November 2015 - 1 StR 482/15, juris Rn. 17; vom 25. November 2015 - 1 StR 379/15, juris Rn. 8, jeweils mwN).
  • BGH, 06.08.2002 - 4 StR 230/02

    Sicherungsverwahrung; Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt;

    Auszug aus BGH, 23.04.2019 - 2 StR 61/19
    (3) Angesichts dessen belegen die Feststellungen der Kammer auch nicht den der Anordnung einer Maßregel nach § 64 StGB entgegenstehenden Schluss, dass auch bei erfolgreichem Verlauf der Behandlung das Ausmaß der Gefährlichkeit des Täters nach Frequenz und krimineller Intensität der von ihm zu befürchtenden Straftaten nicht deutlich herabgesetzt wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. September 2011 - 3 StR 277/11, juris Rn. 10; vom 22. September 1999 - 3 StR 393/99, BGHR StGB § 64 Zusammenhang, symptomatischer 2; vom 6. August 2002 - 4 StR 230/02, BGHR StGB § 64 Zusammenhang, symptomatischer 4).
  • BGH, 18.07.2013 - 4 StR 100/13

    Teilrücknahme der Revision; Anordnung der Unterbringung in einer

    Auszug aus BGH, 23.04.2019 - 2 StR 61/19
    Mit Blick auf die verhängte Gesamtfreiheitsstrafe weist der Senat auf § 67 Abs. 2 Satz 2 und 3 StGB besonders hin (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juli 2013 - 4 StR 100/13, juris Rn. 9).
  • BGH, 13.09.2011 - 3 StR 277/11

    Einziehung von Betäubungsmitteln; Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 23.04.2019 - 2 StR 61/19
    (3) Angesichts dessen belegen die Feststellungen der Kammer auch nicht den der Anordnung einer Maßregel nach § 64 StGB entgegenstehenden Schluss, dass auch bei erfolgreichem Verlauf der Behandlung das Ausmaß der Gefährlichkeit des Täters nach Frequenz und krimineller Intensität der von ihm zu befürchtenden Straftaten nicht deutlich herabgesetzt wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. September 2011 - 3 StR 277/11, juris Rn. 10; vom 22. September 1999 - 3 StR 393/99, BGHR StGB § 64 Zusammenhang, symptomatischer 2; vom 6. August 2002 - 4 StR 230/02, BGHR StGB § 64 Zusammenhang, symptomatischer 4).
  • BGH, 05.06.2018 - 2 StR 200/18

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Begriffs des Hangs: Vorliegen bei

    Auszug aus BGH, 23.04.2019 - 2 StR 61/19
    Dies liegt bei Delikten, die begangen werden, um Rauschmittel selbst oder Geld für ihre Beschaffung zu erlangen, nahe (st. Rspr.; vgl. etwa Senat, Beschluss vom 5. Juni 2018 - 2 StR 200/18, juris Rn. 4; BGH, Beschlüsse vom 20. Februar 2018 - 3 StR 14/18, juris Rn. 4; vom 14. Februar 2018 - 4 StR 622/17, juris Rn. 7; vom 6. Dezember 2017 - 1 StR 415/17, juris Rn. 12; vom 10. November 2015 - 1 StR 482/15, juris Rn. 17; vom 25. November 2015 - 1 StR 379/15, juris Rn. 8, jeweils mwN).
  • BGH, 14.02.2018 - 4 StR 622/17

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang, berauschende

    Auszug aus BGH, 23.04.2019 - 2 StR 61/19
    Dies liegt bei Delikten, die begangen werden, um Rauschmittel selbst oder Geld für ihre Beschaffung zu erlangen, nahe (st. Rspr.; vgl. etwa Senat, Beschluss vom 5. Juni 2018 - 2 StR 200/18, juris Rn. 4; BGH, Beschlüsse vom 20. Februar 2018 - 3 StR 14/18, juris Rn. 4; vom 14. Februar 2018 - 4 StR 622/17, juris Rn. 7; vom 6. Dezember 2017 - 1 StR 415/17, juris Rn. 12; vom 10. November 2015 - 1 StR 482/15, juris Rn. 17; vom 25. November 2015 - 1 StR 379/15, juris Rn. 8, jeweils mwN).
  • BGH, 20.02.2018 - 3 StR 14/18

    Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • BGH, 23.11.2021 - 2 StR 380/21

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (symptomatischer Zusammenhang zum Hang:

    Es ist stets eine sorgfältige und umfassende Analyse der konkreten Bedingungen erforderlich (vgl. Senat, Beschluss vom 23. April 2019 - 2 StR 61/19, NStZ-RR 2019, 244 mwN).
  • LG Bad Kreuznach, 13.09.2022 - 1 Ks 1041 Js 12424/21

    Heimtückischer Mord an Kassierer: Lebenslange Haft für Tankstellenmörder von

    Ein symptomatischer Zusammenhang ist gegeben, wenn der Hang allein oder zusammen mit anderen Umständen dazu beigetragen hat, dass der Täter eine erhebliche rechtswidrige Tat begangen hat und dies bei unverändertem Verhalten auch für die Zukunft zu erwarten ist, mithin die konkrete Tat in dem Hang ihre Wurzeln findet (BGH, Beschl. v. 23.04.2019 - 2 StR 61/19).
  • BGH, 05.04.2022 - 3 StR 75/22

    Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt; Gerichtlich

    Dies liegt bei Delikten nahe, die begangen werden, um Rauschmittel selbst oder Geld für ihre Beschaffung zu erlangen (BGH, Beschluss vom 23. April 2019 - 2 StR 61/19, NStZ-RR 2019, 244 mwN).
  • LG Weiden/Oberpfalz, 05.04.2022 - JK1 KLs 213 Js 3179/21

    Psychische Beihilfe bei einem schweren sexuellen Missbrauch von Kindern

    Ein solcher Zusammenhang ist zu bejahen, wenn der Hang neben anderen Umständen mit dazu beigetragen hat, dass es zur Begehung erheblicher rechtswidriger Taten gekommen ist, vgl. BGH, Beschluss vom 23.04.2019, Az. 2 StR 61/19; BGH, Beschluss vom 06.12.2017, Az. 1 StR 415/17.
  • BGH, 26.10.2022 - 2 StR 23/22

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (symptomatischer Zusammenhang:

    Es ist danach nicht erforderlich, dass der Hang die alleinige Ursache für die Anlasstat ist (st. Rspr.; vgl. Senat, Beschluss vom 23. April 2019 - 2 StR 61/19, NStZ-RR 2019, 244; Beschluss vom 28. April 2020 - 2 StR 95/20, juris).
  • BGH, 12.05.2021 - 5 StR 73/21

    Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Anordnung der Unterbringung in einer

    Es ist stets eine sorgfältige und umfassende Analyse der konkreten Bedingungen erforderlich (vgl. BGH, Beschluss vom 23. April 2019 - 2 StR 61/19, NStZ-RR 2019, 244 mwN).
  • BGH, 16.10.2019 - 2 StR 306/19

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Begriff des Hanges; Begriff des

    Dies liegt bei Delikten, die begangen werden, um Rauschmittel selbst oder Geld für ihre Beschaffung zu erlangen, nahe (st. Rspr.; vgl. etwa Senat, Beschluss vom 23. April 2019 - 2 StR 61/19, NStZ-RR 2019, 244).
  • LG Essen, 20.05.2019 - 27 KLs 4/19

    Tankstellenüberfälle, Widerstand im Gewahrsam

    Dies gilt auch unter Berücksichtigung des Finanzbedarfs des Angeklagten anhand dessen eigener Angaben zu seinem täglichen Konsum (vgl. BGH, Beschl. v. 23.04.2019, 2 StR 61/19, zitiert nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 09.04.2019 - 2 StR 518/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,14717
BGH, 09.04.2019 - 2 StR 518/18 (https://dejure.org/2019,14717)
BGH, Entscheidung vom 09.04.2019 - 2 StR 518/18 (https://dejure.org/2019,14717)
BGH, Entscheidung vom 09. April 2019 - 2 StR 518/18 (https://dejure.org/2019,14717)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,14717) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 64 Satz 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung in zwei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit besonders schwerem Raub; Ausreichende Begründung des Gerichts bzgl. der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung in zwei Fällen, davon in einem Fall in Tateinhe...

  • rewis.io

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Begründung der hinreichend konkreten Erfolgsaussicht der Unterbringung

  • ra.de
  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 2 ; StGB § 64 S. 2
    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung in zwei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit besonders schwerem Raub; Ausreichende Begründung des Gerichts bzgl. der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 244
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.03.2017 - 3 StR 38/17

    Unzureichende Auseinandersetzung mit der Erfolgsprognose beim Absehen von der

    Auszug aus BGH, 09.04.2019 - 2 StR 518/18
    Wenngleich nicht jedes Risiko, dass in einer Entziehungsanstalt ein nachhaltiger Behandlungserfolg nicht erzielt wird, zugleich bedeutet, dass es an einer hinreichend konkreten Erfolgsaussicht fehlt (vgl. BGH, Beschluss vom 22. März 2017 - 3 StR 38/17, NStZ-RR 2017, 283, 284), hätte es hier, insbesondere im Hinblick auf die in der Vergangenheit gescheiterten Therapien, der eingehenden Darlegung der für eine hinreichend konkrete Erfolgsaussicht sprechenden Gesichtspunkte unter Mitteilung der diesbezüglichen Ausführungen des von der Strafkammer hinzugezogenen psychiatrischen Sachverständigen bedurft (st. Rspr.; vgl. Senat, aaO).
  • BGH, 02.11.2017 - 2 StR 387/17

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (konkrete Erfolgsaussicht der Maßregel)

    Auszug aus BGH, 09.04.2019 - 2 StR 518/18
    b) Angesichts dieser außerordentlich ungünstigen Umstände, die gegen einen mehr als nur kurzfristigen Behandlungserfolg sprechen, ist alleine die Erklärung des Angeklagten, therapiemotiviert und überzeugt zu sein, dass ihn eine Entziehungsbehandlung in die Lage versetzen könne, seine Sucht und damit sein Leben in den Griff zu bekommen, nicht geeignet, eine konkrete Erfolgsaussicht der angeordneten Maßregel im Sinne des § 64 Satz 2 StGB zu begründen (vgl. BGH, Beschluss vom 2. November 2017 - 2 StR 387/17).
  • LG Kassel, 08.03.2021 - 3640 Js 38463/18
    Angesichts dieser außerordentlich ungünstigen Umstände, die gegen einen mehr als nur kurzfristigen Behandlungserfolg sprechen, ist allein die Erklärung des Angeklagten, ihm sei klar geworden, dass er bei einer Therapie nicht dauerhaft substituiert werde und dass eine Therapie im Rahmen des § 64 StGB eine Chance für ihn sei, dauerhaft an seinem Leben etwas zu ändern, so dass er auf jeden Fall eine Therapiemaßnahme im Rahmen des § 64 StGB versuchen wolle (UA S. 101), nicht geeignet, eine konkrete Erfolgsaussicht der angeordneten Maßregel im Sinne des § 64 S. 2 StGB zu begründen (vgl. Senat, Beschluss vom 9. April 2019 - 2 StR 518/18; BeckRS 2019, 10180).

    Die danach erforderliche Abwägung kann nicht durch den bloßen Hinweis der Strafkammer auf die überzeugenden Ausführungen des Sachverständigen ersetzt werden (vgl. Senat, Beschluss vom 9. April 2019 - 2 StR 518/18; BeckRS 2019, 10180).'.

    Angesichts dieser außerordentlich ungünstigen Umstände, die gegen einen mehr als nur kurzfristigen Behandlungserfolg sprechen, ist allein das Fehlen weiterer ungünstiger Faktoren neben der Erklärung der Angeklagten, eine Therapiemaßnahme nach § 64 StGB versuchen zu wollen (UA S. 102), nicht geeignet, eine konkrete Erfolgsaussicht der angeordneten Maßregel im Sinne des § 64 S. 2 StGB zu begründen (vgl. Senat, Beschluss vom 9. April 2019 - 2 StR 518/18; BeckRS 2019, 10180).

    Die danach erforderliche Abwägung kann nicht durch den bloßen Hinweis der Strafkammer auf die überzeugenden Ausführungen des Sachverständigen ersetzt werden (vgl. Senat, Beschluss vom 9. April 2019 - 2 StR 518/18; BeckRS 2019, 10180).

  • BGH, 18.10.2023 - 1 StR 214/23

    Annahme des symptomatischen Zusammenhangs zwischen dem Hang eines Angeklagten zu

    Bestehen (gewichtige) negative Faktoren, die gegen die Erfolgsaussicht der Behandlung sprechen können, sind diese abzuhandeln und in eine umfassende Gesamtwürdigung einzustellen (so bereits BGH, Beschlüsse vom 10. November 2022 - 2 StR 132/22 Rn. 8; vom 4. Dezember 2019 - 1 StR 433/19 Rn. 9; vom 9. April 2019 - 2 StR 518/18 Rn. 5 ff. und vom 21. April 2015 - 4 StR 92/15 Rn. 15; jew. mwN).

    Eine Therapiebereitschaft allein - mag diese auch ein wesentlicher prognosegünstiger Umstand sein - genügt für die Annahme einer hinreichend konkreten Erfolgsaussicht nicht, wenn zugleich prognoseungünstige Umstände von Gewicht festzustellen sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. November 2022 - 2 StR 132/22 Rn. 8; vom 4. Dezember 2019 - 1 StR 433/19 Rn. 9 und vom 9. April 2019 - 2 StR 518/18 Rn. 5; jew. mwN [zu § 64 StGB aF]).

  • BGH, 03.06.2020 - 2 StR 428/19

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Risiko eines ausbleibenden

    Angesichts dieser außerordentlich ungünstigen Umstände, die gegen einen mehr als nur kurzfristigen Behandlungserfolg sprechen, ist allein die Erklärung des Angeklagten, ihm sei klar geworden, dass er bei einer Therapie nicht dauerhaft substituiert werde und dass eine Therapie im Rahmen des § 64 StGB eine Chance für ihn sei, dauerhaft an seinem Leben etwas zu ändern, so dass er auf jeden Fall eine Therapiemaßnahme im Rahmen des § 64 StGB versuchen wolle (UA S. 101), nicht geeignet, eine konkrete Erfolgsaussicht der angeordneten Maßregel im Sinne des § 64 Satz 2 StGB zu begründen (vgl. Senat, Beschluss vom 9. April 2019 - 2 StR 518/18; BeckRS 2019, 10180).

    Die danach erforderliche Abwägung kann nicht durch den bloßen Hinweis der Strafkammer auf die überzeugenden Ausführungen des Sachverständigen ersetzt werden (vgl. Senat, Beschluss vom 9. April 2019 - 2 StR 518/18; BeckRS 2019, 10180).'.

  • BGH, 10.11.2022 - 2 StR 132/22

    Erweiterte Einziehung von Taterträgen (Minderung des nach § 73c StGB

    Überdies vermag alleine eine Therapiebereitschaft - auch wenn dies ein wesentlicher, prognosegünstiger Umstand ist - die Annahme einer hinreichend konkreten Erfolgsaussicht nicht zu belegen, wenn zugleich prognoseungünstige Umstände von Gewicht festzustellen sind (vgl. Senat, Beschluss vom 9. April 2019 - 2 StR 518/18 Rn. 5; BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2019 - 1 StR 433/19 Rn. 9).
  • BGH, 01.03.2022 - 2 StR 28/22

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Begründung der erforderlichen

    Erforderlich für die Begründung der erforderlichen Erfolgsaussicht ist eine konkrete Darlegung sämtlicher für und gegen sie sprechender Umstände unter Mitteilung der diesbezüglichen Ausführungen des von der Strafkammer hinzugezogenen psychiatrischen Sachverständigen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 9. April 2019 - 2 StR 518/18).
  • LG München I, 09.07.2021 - 12 KLs 271 Js 190002/18

    Fehlgeschlagener Versuch der Anstiftung zu einem Verbrechen

    Dabei bedarf es bei dem Vorliegen mehrerer ungünstiger Umstände, die gegen einen mehr als nur kurzfristigen Behandlungserfolg sprechen, der eingehenden Darlegung unter Mitteilung der diesbezüglichen Ausführungen des von dem Gericht hinzugezogenen psychiatrischen Sachverständigen, warum vorliegend eine hinreichend konkrete Erfolgsaussicht gegeben ist (BGH Beschluss vom 09.04.2019 - 2 StR 518/18; BeckRS 2019, 10180).
  • LG Düsseldorf, 16.07.2020 - 11 KLs 11/20
    Außerordentlich ungünstige Umstände i. S. v. BGH, 2 StR 518/18 vom 09.04.2019 - Rn. 5 lassen sich daraus jedoch nicht folgern, zumal der Angeklagte im Anschluss an den Maßregelvollzug immerhin mehrere Jahre lang abstinent lebte und dies auch 2020 vor seiner erneuten Festnahme am 04.03.2020 tat.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht