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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 07.12.1993 - 3 TG 2347/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,3612
VGH Hessen, 07.12.1993 - 3 TG 2347/93 (https://dejure.org/1993,3612)
VGH Hessen, Entscheidung vom 07.12.1993 - 3 TG 2347/93 (https://dejure.org/1993,3612)
VGH Hessen, Entscheidung vom 07. Dezember 1993 - 3 TG 2347/93 (https://dejure.org/1993,3612)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 5 GG, Art 8 GG, § 1 VersammlG, § 15 Abs 1 VersammlG, Art 2 Abs 1 GG
    Anspruch eines Dritten auf Einschreiten gegen Demonstrationen; vorläufiger Rechtsschutz durch vorläufiges Feststellungsbegehren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 44, 134
  • NJW 1994, 1750
  • NVwZ 1994, 801 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 16.07.1969 - 1 BvL 19/63

    Mikrozensus

    Auszug aus VGH Hessen, 07.12.1993 - 3 TG 2347/93
    Danach muß dem Einzelnen zur freien und selbstverantwortlichen Entfaltung seiner Persönlichkeit ein "Innenraum" verbleiben, in dem er "sich selbst besitzt" und "in den er sich zurückziehen kann, zu dem die Umwelt keinen Zutritt hat, in dem er in Ruhe gelassen wird und ein Recht auf Einsamkeit genießt" (BVerfG, Beschluß vom 16.07.1969, BVerfGE 27, 1 (6); OVG Koblenz, Beschluß vom 24.05.1986, NJW 1986, 2659).

    Die unmittelbare Umgebung einer Privatwohnung ist daher von Veranstaltungen frei zu halten, die aufgrund ihrer Dauer geeignet sind, einen mit Art. 2 Abs. 1 GG nicht zu vereinbarenden psychischen Druck (sogenannte Belagerungssituation) zu erzeugen (BVerfGE 27, 1 (6); BVerfG, Beschluß vom 10.09.1987, VBlBW 1988, 56 mit Anm. Schneider).

  • BVerwG, 18.08.1960 - I C 42.59

    Baupolizei, Einschreiten gegen baurechtswidrige Zustände, Nachbarschutz, Ermessen

    Auszug aus VGH Hessen, 07.12.1993 - 3 TG 2347/93
    In einem derartigen Fall verdichtet sich der Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entschließung zu einem Anspruch auf behördliches Einschreiten (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.08.1960, BVerwGE 11, 95 (97); Beschluß vom 24.05.1988, NVwZ 1988, 824).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus VGH Hessen, 07.12.1993 - 3 TG 2347/93
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, der der Senat folgt, ist § 15 Abs. 1 VersG jedoch nur insoweit mit Art. 8 GG vereinbar, als danach Verbote und Auflösungen von Versammlungen nur zum Schutz wichtiger Gemeinschaftsgüter unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und nur bei einer unmittelbaren, aus erkennbaren Umständen herleitbaren Gefährdung dieser Rechtsgüter erfolgen dürfen (BVerfG, Beschluß vom 14.05.1985, BVerfGE 69, 315 (353)).
  • BVerfG, 03.06.1987 - 1 BvR 313/85

    Strauß-Karikatur

    Auszug aus VGH Hessen, 07.12.1993 - 3 TG 2347/93
    Allerdings umfaßt das durch Art. 2 Abs. 1 GG gewährleistete Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit auch die Freiheit, sich in die engere persönliche Lebenssphäre zurückzuziehen, Dritte hiervon auszuschließen und selbst darüber zu bestimmen, was aus dieser Sphäre "nach draußen" gelangen soll und den Schutz vor Indiskretion, vor der Erhebung und Verwertung von Informationen aus dem persönlichen Bereich sowie Selbstbestimmung hinsichtlich der Darstellung der eigenen Person in der Öffentlichkeit und Schutz des personalen Geltungsanspruchs, der auch die Ehre und den Ruf der Person umfaßt (vgl. BVerfG, Beschluß vom 03.06.1987, BVerfGE 75, 369 (378)).
  • BVerfG, 18.12.1985 - 2 BvR 1167/84

    Milch-Garantiemengen-Verordnung

    Auszug aus VGH Hessen, 07.12.1993 - 3 TG 2347/93
    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes eine einstweilige Feststellung des in der Hauptsache Begehrten beantragt werden kann (vgl. BVerfG, Beschluß vom 18.12.1985, BVerfGE 71, 305 (347); Beschluß vom 05.05.1987, NJW 1988, 249; OVG Hamburg, Beschluß vom 19.09.1986, NJW 1987, 1215 (1216)).
  • BVerfG, 10.09.1987 - 1 BvR 1112/87

    Verfassungsrechtliche Kontrolle eines Versammlungsverbots - Mahnwache anläßlich

    Auszug aus VGH Hessen, 07.12.1993 - 3 TG 2347/93
    Die unmittelbare Umgebung einer Privatwohnung ist daher von Veranstaltungen frei zu halten, die aufgrund ihrer Dauer geeignet sind, einen mit Art. 2 Abs. 1 GG nicht zu vereinbarenden psychischen Druck (sogenannte Belagerungssituation) zu erzeugen (BVerfGE 27, 1 (6); BVerfG, Beschluß vom 10.09.1987, VBlBW 1988, 56 mit Anm. Schneider).
  • BVerfG, 05.05.1987 - 2 BvR 104/87

    Bundesverfassungsgericht - Bindungswirkung - Effektiver Rechtsschutz -

    Auszug aus VGH Hessen, 07.12.1993 - 3 TG 2347/93
    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes eine einstweilige Feststellung des in der Hauptsache Begehrten beantragt werden kann (vgl. BVerfG, Beschluß vom 18.12.1985, BVerfGE 71, 305 (347); Beschluß vom 05.05.1987, NJW 1988, 249; OVG Hamburg, Beschluß vom 19.09.1986, NJW 1987, 1215 (1216)).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.05.1986 - 7 B 36/86

    Kollision des Allgemeinen Persönlichkeitsgrundrechts einer Person des

    Auszug aus VGH Hessen, 07.12.1993 - 3 TG 2347/93
    Danach muß dem Einzelnen zur freien und selbstverantwortlichen Entfaltung seiner Persönlichkeit ein "Innenraum" verbleiben, in dem er "sich selbst besitzt" und "in den er sich zurückziehen kann, zu dem die Umwelt keinen Zutritt hat, in dem er in Ruhe gelassen wird und ein Recht auf Einsamkeit genießt" (BVerfG, Beschluß vom 16.07.1969, BVerfGE 27, 1 (6); OVG Koblenz, Beschluß vom 24.05.1986, NJW 1986, 2659).
  • OVG Hamburg, 19.09.1986 - Bs V 144/86
    Auszug aus VGH Hessen, 07.12.1993 - 3 TG 2347/93
    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes eine einstweilige Feststellung des in der Hauptsache Begehrten beantragt werden kann (vgl. BVerfG, Beschluß vom 18.12.1985, BVerfGE 71, 305 (347); Beschluß vom 05.05.1987, NJW 1988, 249; OVG Hamburg, Beschluß vom 19.09.1986, NJW 1987, 1215 (1216)).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2020 - 15 A 2100/18

    Versammlung Anspruch auf Einschreiten Beeinträchtigungen Dritter

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 22. Oktober 2018 - 15 B 1361/18 -, juris Rn. 10; OVG LSA, Beschluss vom 25. April 2012 - 3 M 100/12 -, juris Rn. 4 f.; Hess. VGH, Beschluss vom 7. Dezember 1993 - 3 TG 2347/93 -, juris Rn. 21 ff.; siehe außerdem OVG S.-H., Beschluss vom 29. August 2018 - 4 MB 95/18 -, juris Rn. 13 ff.

    vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 7. Dezember 1993 - 3 TG 2347/93 -, juris Rn. 21.

  • VGH Hessen, 18.03.2022 - 2 B 375/22

    Versammlung von Abtreibungsgegnern gegenüber einer

    Dies ist anerkannt für die Begründung eines Versammlungsverbots vor Privathäusern zum Schutz der Bewohner vor psychischem Druck durch eine "Belagerungssituation" (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. September 1987 - 1 BvR 1112/87 -, juris Rn. 5 ff.; Hessischer VGH, Beschluss vom 7. Dezember 1993 - 3 TG 2347/93 -, juris Rn. 23 ; Sächsisches OVG, Beschluss vom 27. August 2021 - 6 B 336/21 -, juris Rn. 4; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22. Oktober 2018 - 15 B 1361/18 -, juris Rn. 15 ff.).
  • VG Regensburg, 14.10.2020 - RN 4 E 20.2426

    Mahnwache vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle

    Geschützt ist namentlich das allgemeine Persönlichkeitsrecht (HessVGH, B.v. 7.12.1993 - 3 TG 2347/93 - NJW 1994, 1750).

    Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat einen Eingriff in diesen Rückzugsraum etwa dann angenommen, wenn von einer Insolvenz Betroffene sich über längere Zeit vor dem Wohnhaus des früheren Geschäftsführers versammeln (B.v. 7.12.1993 - 3 TG 2347/93 - NJW 1994, 1750).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2022 - 15 A 2100/18

    Anspruch eines Dritten auf Einschreiten der Versammlungsbehörde auf der Grundlage

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 22. Oktober 2018 - 15 B 1361/18 -, juris Rn. 10; OVG LSA, Beschluss vom 25. April 2012 - 3 M 100/12 -, juris Rn. 4 f.; Hess. VGH, Beschluss vom 7. Dezember 1993 - 3 TG 2347/93 -, juris Rn. 21 ff.; siehe außerdem OVG S.-H., Beschluss vom 29. August 2018 - 4 MB 95/18 -, juris Rn. 13 ff.

    vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 7. Dezember 1993 - 3 TG 2347/93 -, juris Rn. 21.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.10.2018 - 15 B 1361/18

    Freihalten der unmittelbaren Umgebung einer Privatwohnung von psychischen Druck

    vgl. insoweit etwa OVG LSA, Beschluss vom 25. April 2012 - 3 M 100/12 -, juris Rn. 4 f.; Hess. VGH, Beschluss vom 7. Dezember 1993 - 3 TG 2347/93 -, juris Rn. 21 ff.; siehe außerdem OVG S.-H., Beschluss vom 29. August 2018 - 4 MB 95/18 -, juris Rn. 13 ff.

    vgl. insofern BVerfG, Beschluss vom 10. September 1987 - 1 BvR 1112/87 -, juris Rn. 6 ff.; OVG LSA, Beschluss vom 25. April 2012 - 3 M 100/12 -, juris Rn. 4 f.; Bay. VGH, Beschlüsse vom 23. Oktober 2008 - 10 ZB 07.2665 -, juris Rn. 15, vom 2. Oktober 2000 - 24 ZS 00.2881 -, juris Rn. 5, und vom 17. Februar 1995 - 21 CS 95.616 -, BayVBl. 1995, 528; Hess. VGH, Beschluss vom 7. Dezember 1993 - 3 TG 2347/93 -, juris Rn. 23; OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 24. Mai 1986 - 7 B 36/86 -, NVwZ 1986, 935.

  • VG Berlin, 21.02.2012 - 1 L 37.12

    Fluglärmgegner dürfen nicht unmittelbar vor Wowereits Wohnhaus demonstrieren

    Der danach gebotene Schutz fordert auch das Freihalten der unmittelbaren Umgebung der Privatwohnung von solchen Kundgebungen von einiger Dauer, die der aktiven Teilnahme am politischen Meinungs- und Willensbildungsprozess dienen und Bezug zur öffentlichen Tätigkeit des Betroffenen haben; denn diese würden einen unmittelbar auf seinen privaten Bereich wirkenden, mit dem Grundrecht des Art. 2 Abs. 1 GG nicht zu vereinbarenden psychischen Druck erzeugen (vgl. OVG Koblenz, Beschluss v. 24.05.1986 - 7 B 36/86, NJW 1986, 2659, 2660 m.w.N.; ebenso VGH Kassel, Beschluss v. 07.12.1993 - 3 TG 2347/93, NJW 1994, 1750; VGH München, Beschluss v. 17.02.1995 - 21 CS 95.616, BayVBl. 1995, 528, 529 f.; VGH München, Beschluss v. 02.10.2000 - 24 ZS 00.2881, zit. nach juris; vgl. auch BVerfG, Beschluss v. 10.09.1987 - 1 BvR 1112/87, NJW 1987, 3245).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2006 - 8 B 1695/06

    Zulässigkeit einer bundesweiten Liegendbeförderung in Kraftomnibussen ohne die

    BVerfG, Beschluss vom 5.5.1987 - 2 BvR 104/87 -, NJW 1988, 249; Hamb. OVG, Beschluss vom 11.4.1997 - Bs IV 389/96 -, juris; Hess. VGH, Beschluss vom 7.12.1993 - 3 TG 2347/93 -, NJW 1994, 1750; OVG NRW, Beschluss vom 26.8.1988 - 18 B 1063/88 -, NVwZ-RR 1989, 104; Kopp/Schenke, VwGO, 14. Aufl., 2005, § 123 Rdnr. 9.
  • VGH Hessen, 22.04.1994 - 3 TH 1170/94

    Zur Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Versammlungsverbotes wegen der

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, der der Senat folgt, ist § 15 Abs. 1 VersG jedoch nur insoweit mit Art. 8 GG vereinbar, als danach Verbote und Auflösungen von Versammlungen nur zum Schutz wichtiger Gemeinschaftsgüter unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und nur bei einer unmittelbaren, aus erkennbaren Umständen herleitbaren Gefährdung dieser Rechtsgüter erfolgen dürfen (BVerfG, Beschluß vom 14.05.1985, BVerfGE 69, 315 (353); Beschluß des Senats vom 07.12.1993 - 3 TG 2347/93 -).
  • OVG Sachsen, 27.08.2021 - 6 B 336/21

    Einstweilige Anordnung; Versammlung; Wohnung; unantastbarer privater Bereich

    Die unmittelbare Umgebung einer Privatwohnung ist daher von Veranstaltungen frei zu halten, die aufgrund ihrer Intensität und Dauer geeignet sind, einen mit Art. 2 Abs. 1 GG nicht zu vereinbarenden psychischen Druck (sogenannte Belagerungssituation) zu erzeugen (vgl. HessVGH, Beschl. v. 7. Dezember 1993 - 3 TG 2347/93 -, juris Rn. 23; OVG Rh.-Pf. Beschl. v. 24. Mai 1986 - 7 B 36/86 -, NJW 1986, 2659, 2660; jeweils m. w. N.).
  • VGH Bayern, 17.02.1995 - 21 CS 95.616
    Dieser unantastbare Bereich privater Lebensgestaltung schützt insbesondere davor, sich durch Kritiker des bisherigen, in die Öffentlichkeit gedrungenen Verhaltens auch in diesem "Innenbereich" der Wohnung und deren unmittelbaren Umgebung anprangern lassen zu müssen (vgl. die vom BVerfG als verfassungsmäßig bestätigten Ausführungen der Instanzgerichte in NJW 1987, 3245; ebenso HessVGH, NJW 1994, 1750).
  • VG Berlin, 09.01.2003 - 1 A 7.03

    Mahnwache vor dem Haus des Regierenden Bürgermeisters ist unzulässig

  • VG Gießen, 03.11.2000 - 1 G 3096/00

    Vorübergehender Verkauf von Teppichen in bereits genehmigtem Möbelmarkt keine

  • VG München, 08.05.2013 - M 7 K 12.2426
  • VG Potsdam, 15.09.2005 - 3 L 612/05
  • VG Berlin, 28.10.2020 - 1 L 293.20
  • VG Berlin, 17.12.2004 - 1 A 325.04

    Verbot für Versammlung in der Nähe der Wohnung von Polizeidirektor Knape

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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 06.07.1993 - 5 S 1112/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,2284
VGH Baden-Württemberg, 06.07.1993 - 5 S 1112/93 (https://dejure.org/1993,2284)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06.07.1993 - 5 S 1112/93 (https://dejure.org/1993,2284)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06. Juli 1993 - 5 S 1112/93 (https://dejure.org/1993,2284)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Vorbeugender Rechtsschutz gegen kraft Gesetzes sofort vollziehbare Verwaltungsakte - Verkehrszeichen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 44, 80 (Ls.)
  • NVwZ 1994, 801
  • NZV 1994, 207
  • VBlBW 1993, 375 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Hessen, 26.01.1988 - 2 TG 1623/87

    Einstweilige Anordnung gegen beabsichtigte Errichtung einer Lichtzeichenanlage

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.07.1993 - 5 S 1112/93
    Die Gewährung vorbeugenden Rechtsschutzes für Fälle, in denen der Verwaltungsakt kraft Gesetzes sofort vollziehbar ist, widerspricht in der Regel der gesetzlichen Systematik des § 80 VwGO und in derartigen Fällen wird nur dann ausnahmsweise vorbeugender Rechtsschutz gewährt werden können, wenn dem Betroffenen andernfalls unzumutbare Nachteile entstehen (vgl. dazu auch VGH Kassel, Beschl.v. 26.01.1988 - 2 TG 1623/87, VRS 75, 148 - der vorläufigen vorbeugenden Rechtsschutz gegen die beabsichtigte Errichtung einer Lichtzeichenanlage für zulässig gehalten hat -).
  • BVerwG, 20.07.1989 - 9 B 185.89

    Verletzung der Aufklärungspflicht durch Ablehnung der Beiziehung von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.07.1993 - 5 S 1112/93
    Für einen vorbeugenden Rechtsschutz ist dort kein Raum, wo und solange der Betroffene in zumutbarer Weise auf den von der Verwaltungsgerichtsordnung als grundsätzlich angemessen und ausreichend angesehenen nachträglichen Rechtsschutz - einschließlich der Verfahren nach §§ 80 Abs. 5 und 123 VwGO - verwiesen werden kann (vgl. dazu BVerwG, Beschl.v. 20.09.1989 - 9 B 185.89 - m.w.N.).
  • VG Stuttgart, 14.12.2017 - 7 K 18365/17

    Vorbeugenden Rechtsschutz gegen eine beabsichtigte Inobhutnahme eines noch

    Ein solches besonderes Rechtsschutzbedürfnis liegt vor, wenn der Verweis auf nachträglichen Rechtsschutz mit unzumutbaren Nachteilen verbunden ist (vgl. BVerwG, U. v. 25.09.2008 - 3 C 35/07 -, juris; VGH Bad.-Württ., B. v. 25.08.2016 - 4 S 1472/16 -, juris; VGH Bad.-Württ., B. v. 06.07.1993 - 5 S 1112/93 - juris).
  • VG Berlin, 24.10.2022 - 11 L 398.22

    Vorerst freie Fahrt in der Friedrichstraße

    Die vom Antragsgegner zitierte Rechtsprechung (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 13. Oktober 1980 - 5 S 1486/80 - und 6. Juli 1993 - 5 S 1112/93 -) ist bereits deshalb nicht einschlägig, weil die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs nach summarischer Prüfung im vorliegenden Fall gerade nicht offen sind.
  • VGH Baden-Württemberg, 26.10.1994 - 5 S 2344/94

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung gegenüber einem Verkehrszeichen; probeweise

    Eine solche Unsicherheit kann nur dann ausnahmsweise hingenommen werden, wenn die Belastung der Betroffenen dadurch, daß sie die angegriffene Verkehrsregelung auch nur vorläufig hinnehmen zu müssen, u n z u m u t b a r  erscheint (vgl. Beschl. d.erk.Sen. vom 13.10.1980 - 5 S 1486/80 - VBlBW 1981, 84; Beschl. v. 06.07.1993 - 5 S 1112/93 -).
  • VG Cottbus, 08.02.2007 - 6 L 152/06

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen unwirksamen - nicht bekannt gegebenen -

    Die insoweit gebotene besondere Qualifizierung des Rechtsschutzbedürfnisses, das gerade auf die Inanspruchnahme vorbeugenden Rechtsschutzes gerichtet sein muss und für das kein Raum ist, wo und solange der Betroffene in zumutbarer Weise auf den von der Verwaltungsgerichtsordnung als grundsätzlich angemessen und ausreichend angesehenen nachträglichen Rechtsschutz - einschließlich der Verfahren nach §§ 80 Abs. 5 und 123 VwGO - verwiesen werden kann (vgl. VGH Baden- Württemberg, Beschluss vom 6. Juli 1993 - 5 S 1112/93 - NVwZ 1994, 801; BayVGH, Beschluss vom 28. April 1992 - 21 CE 92.949 - NVwZ-RR 1993, 54) liegt vor.
  • OVG Saarland, 23.10.2006 - 1 W 37/06

    Verkehrsrechtliche Anordnung; Erledigung eines verkehrsbehördlichen Ge- und

    Für einen vorbeugenden Rechtsschutz ist dort kein Raum, wo und solange der Betroffene in zumutbarer Weise auf den von der Verwaltungsgerichtsordnung als grundsätzlich angemessen und ausreichend angesehenen nachträglichen Rechtsschutz - einschließlich der Verfahren nach den §§ 80 Abs. 5 und 123 VwGO - verwiesen werden kann vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.09.1989 -9 B 165/89-; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.07.1993 -5 S 1112/93-, sowie Hessischer VGH, Beschluss vom 26.1.1988 -2 TG 1623/87-, jeweils zitiert nach Juris.
  • OLG Hamm, 05.08.2010 - 1 Vollz (Ws) 246/10

    Anforderungen an eine vorbeugende Unterlassungsklage im Strafvollzug

    Nach allgemeiner Ansicht ist eine vorbeugende Unterlassungsklage dann zulässig, wenn dargetan wird, dass die Gefahr besteht, dass sonst vollendete und nicht mehr rückgängig zu machende Tatsachen geschaffen werden oder ein nicht wiedergutzumachender Schaden entsteht, nachträglicher Rechtsschutz also zu spät wäre (KG NStZ-RR 2003, 125; VGH Baden-Württemberg NVwZ 1994, 801 bei JURIS;.
  • VG Mainz, 19.08.2009 - 3 L 660/09

    Kennzeichnung verkehrsberuhigter Bereiche; vorbeugender Rechtsschutz; Funktion

    In der Regel widerspricht vorbeugender Rechtsschutz vielmehr der gesetzlichen Systematik des § 80 VwGO und in derartigen Fällen wird nur dann ausnahmsweise vorbeugender Rechtsschutz gewährt werden können, wenn dem Betroffenen andernfalls unzumutbare Nachteile entstehen (vgl. VGH BW, NVwZ 1994, 801 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.05.1994 - 10 S 451/94

    Kein vorbeugender vorläufiger Rechtsschutz eines Rundfunkunternehmens gegen

    Das notwendige qualifizierte Rechtsschutzbedürfnis liegt nach ständiger Rechtsprechung nicht vor, wenn und solange der Betroffene in zumutbarer Weise auf den von der Verwaltungsgerichtsordnung grundsätzlich als angemessen und ausreichend angesehenen nachträglichen Rechtsschutz verwiesen werden kann (BVerwG, Urt. v. 7.5.1987, BVerwGE 77, 207, 212; VGH Bad.-Württ., Beschlüsse v. 17.7.1984, GewArch. 1985, 136; vom 6.7.1993, NZV 1994, 207 und v. 7.12.1993, DÖV 1994, 309).
  • VG Gießen, 06.02.2014 - 6 L 178/14

    Eilantrag gegen Aufhebung von Tempo 30 in der Ortsdurchfahrt der B 252 in

    Für solchen vorbeugenden Rechtsschutz ist grundsätzlich nur Raum, wenn der Betroffene nicht in zumutbarer Weise auf den nach der Verwaltungsgerichtsordnung als angemessen und ausreichend angesehenen nachträglichen Rechtschutz - einschließlich des entsprechenden vorläufigen Rechtsschutzes - verwiesen werden kann (BVerwG, Beschluss vom 20.09.1989, Juris; OVG Saarland, Beschluss vom 23.10.2006, a .a. O.; Hess.VGH, Beschluss vom 26.01.1988, 2 TG 1623/87, Juris, m. w. N.; bzgl. Verkehrszeichen auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.07.1993, 5 S 1112/93 , Juris).
  • VG Cottbus, 29.11.2011 - 6 L 131/11

    Vollstreckung eines Schmutzwasseranschlussbeitrags

    Die insoweit gebotene besondere Qualifizierung des Rechtsschutzbedürfnisses, das gerade auf die Inanspruchnahme vorbeugenden Rechtsschutzes gerichtet sein muss und für das kein Raum ist, wo und solange der Betroffene in zumutbarer Weise auf den von der Verwaltungsgerichtsordnung als grundsätzlich angemessen und ausreichend angesehenen nachträglichen Rechtsschutz - einschließlich der Verfahren nach §§ 80 Abs. 5 und 123 VwGO - verwiesen werden kann (vgl. VGH Baden- Württemberg, Beschluss vom 6. Juli 1993 - 5 S 1112/93 - NVwZ 1994, 801; BayVGH, Beschluss vom 28. April 1992 - 21 CE 92.949 - NVwZ-RR 1993, 54), liegt vor.
  • VG Karlsruhe, 01.03.2002 - 9 K 388/02

    Anliegergebrauch: Straßensperre - Auswirkung auf Gewerbebetrieb

  • VG Cottbus, 30.03.2020 - 6 L 590/19

    Abfallgebühren

  • VG München, 27.01.2016 - M 23 E 15.5940

    Eilverfahren - Straßensperrung wegen Bauarbeiten

  • VG Mainz, 26.04.2010 - 3 L 465/10

    Vorbeugender vorläufiger Rechtsschutz gegen drohende Entziehung der Fahrerlaubnis

  • VG Gießen, 20.04.2004 - 8 G 1769/04

    Vorbeugendes Feststellungsbegehren im einstweiligen Rechtsschutzverfahren (hier:

  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.1993 - 1 S 2702/93

    Kein vorbeugender Rechtsschutz gegen befürchtete Umsetzung eines Obdachlosen

  • VG Cottbus, 23.02.2021 - 6 L 443/20

    Gebühren

  • VG Frankfurt/Main, 27.02.1995 - 15 G 218/95

    Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für das Aufstellen von Bauzäunen im

  • VG München, 22.01.2009 - M 23 S 08.3853

    Kein Recht auf Parkmöglichkeiten auf öffentlichen Straßen und Plätzen unmittelbar

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