Weitere Entscheidung unten: VGH Bayern, 04.11.2002

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 28.04.2003 - 9 S 576/03   

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https://dejure.org/2003,4239
VGH Baden-Württemberg, 28.04.2003 - 9 S 576/03 (https://dejure.org/2003,4239)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28.04.2003 - 9 S 576/03 (https://dejure.org/2003,4239)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28. April 2003 - 9 S 576/03 (https://dejure.org/2003,4239)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Lehrveranstaltungen eines Emeritus zulässig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Durchführung von Lehrveranstaltungen, die gegenständlich in Konkurrenz zu Lehrveranstaltungen eines anderen Hochschullehrers treten; Anforderungen an ein Rechtsschutzbedürfnis; Mit der Lehrbefugnis verbundenen Rechte zur Abhaltung von Lehrveranstaltungen und zur ...

  • Wolters Kluwer

    Lehrveranstaltungen, die gegenständlich in Konkurrenz zu Lehrveranstaltungen eines anderen Hochschullehrers treten; Recht zur Lehre; Ankündigung von Lehrveranstaltungen durch Anschläge am Ankündigungsbrett der Fakultät; Übertragung von Lehraufgaben gegen den Willen von ...

  • Judicialis

    HRG § 4 Abs. 3; ; UG § 4 Abs. 3; ; UG § 67 Abs. 4 Satz 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hochschulrecht - Lehre, wissenschaftliche, Lehrbefugnis, Lehrveranstaltung, Professor, emeritierter, Emeritus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 53, 203
  • NJW 2003, 2848 (Ls.)
  • NVwZ 2003, 1003
  • VBlBW 2003, 402
  • DVBl 2003, 1012 (Ls.)
  • DÖV 2003, 643
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 05.02.1965 - VII C 151.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.04.2003 - 9 S 576/03
    Ein Professor darf Lehrveranstaltungen abhalten, die gegenständlich in Konkurrenz zu Lehrveranstaltungen eines anderen Hochschullehrers treten (im Anschluss an BVerwGE 20, 235).

    Das mag es rechtfertigen, Professoren bestimmte Lehraufgaben auch gegen ihren Willen zu übertragen, um Lücken im Lehrangebot der Fakultät zu schließen (BVerwG, Urt. vom 05.02.1965 - VII C 151.63 -, BVerwGE 20, 235 ).

    Auch ein emeritierter Professor darf daher Lehrveranstaltungen anbieten, die gegenständlich in Konkurrenz zu Lehrveranstaltungen eines anderen Lehrenden treten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 04.03.1993 - 6 B 48.92 -, NVwZ-RR 1994, 93 = Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 135 mit Verweis auf das Urteil vom 05.02.1965 a.a.O.).

  • BVerwG, 04.03.1993 - 6 B 48.92

    Hochschule - Emeritierung - Lehrfreiheit - Lehrveranstaltungen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.04.2003 - 9 S 576/03
    Auch ein emeritierter Professor darf daher Lehrveranstaltungen anbieten, die gegenständlich in Konkurrenz zu Lehrveranstaltungen eines anderen Lehrenden treten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 04.03.1993 - 6 B 48.92 -, NVwZ-RR 1994, 93 = Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 135 mit Verweis auf das Urteil vom 05.02.1965 a.a.O.).

    Die gleichrangige Verantwortung mit einem anderen Hochschullehrer setzt jedoch dessen Einverständnis (vgl. BVerwG, Beschluss vom 04.03.1993 a.a.O.), die unterstützende Mitarbeit von wissenschaftlichem Personal darüberhinaus dessen dienstrechtliche Zuweisung voraus.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.11.2016 - 2 A 10642/16

    Konkurrenzlesen an der Hochschule

    Es fehlt deshalb bereits an einem Eingriff in die verfassungsrechtlich garantierte Lehrfreiheit (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 29. Mai 2013 - 3 M 199/13 -, juris Rn. 5; VGH BW, Beschluss vom 28. April 2003 - 9 S 576/03 -, NVwZ 2003, 1003 [ 1004 ] ; VG Düsseldorf, Beschluss vom 2. März 1999 - 15 L 184/99 -, KMK-HSchR/NF 42 I Nr. 10, Rn. 2).

    "Konkurrenzlesen' ist daher grundsätzlich zulässig und tangiert das Grundrecht auf Lehrfreiheit nicht (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 29. Mai 2013 - 3 M 199/13 -, juris Rn. 6; VGH BW, Beschluss vom 3. April 1985 - 9 S 2913/84 -, NVwZ 1985, 667 [ 670 ] und Beschluss vom 28. April 2003 - 9 S 576/03 -, NVwZ 2003, 1003 [ 1004 ] ; VG Düsseldorf, Beschluss vom 2. März 1999 - 15 L 184/99 -, KMK-HSchR/NF 42 I Nr. 10, Rn. 2; Thieme, Deutsches Hochschulrecht, 3. Aufl. 2004, Rn. 355).

    Das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit geht gerade nicht davon aus, "dass ein Hochschullehrer administrativen Schutz gegen die Konkurrenz eines anderen Wissenschaftlers benötigt oder verdient' (VGH BW, Beschluss vom 28. April 2003 - 9 S 576/03 -, NVwZ 2003, 1003 [ 1004 ] ; vgl. auch VGH BW, Beschluss vom 3. April 1985 - 9 S 2913/84 -, NVwZ 1985, 667 [ 670 ] ).

    Dabei ist es unerheblich, ob diese Konkurrenz einem Hochschullehrer durch einen anderen Professor gemacht wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Februar 1965 - VII C 151.63 -, BVerwGE 20, 235 ff.; VG Düsseldorf, Beschluss vom 2. März 1999 - 15 L 184/99 -, KMK-HSchR/NF 42 I Nr. 10, Rn. 1 f.), auch wenn dieser bereits emeritiert ist (vgl. VGH BW, Beschluss vom 28. April 2003 - 9 S 576/03 -, NVwZ 2003, 1003 [ 1004 ] ), durch einen Lehrbeauftragten (vgl. VGH BW, Beschluss vom 3. April 1985 - 9 S 2913/84 -, NVwZ 1985, 667 [ 670 ] ) oder, wie vorliegend, durch einen wissenschaftlichen Mitarbeiter (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 29. Mai 2013 - 3 M 199/13 -, juris Rn. 2 ff.).

    Dass als Nebeneffekt dieses Doppelangebots der eine Dozent größeren Zulauf seitens der Studierenden haben mag als der andere, ist schlicht eine natürliche Folge der bestehenden Konkurrenzlage und daher hinzunehmen (vgl. VGH BW, Beschluss vom 28. April 2003 - 9 S 576/03 -, NVwZ 2003, 1003 [ 1004 ] ; VG Düsseldorf, Beschluss vom 2. März 1999 - 15 L 184/99 -, KMK-HSchR/NF 42 I Nr. 10, Rn. 2).

  • VG Wiesbaden, 25.02.2014 - 28 K 419/12

    Entfernung einer Professorin (FH) aus dem Beamtenverhältnis

    Durch den Vorwurf von Drohung und Erpressung, also von Straftatbeständen, hat die Beklagte als Volljuristin die Pflicht zur Rücksichtnahme angesichts der grundsätzlichen Zulässigkeit konkurrierender Lehrveranstaltungen (BVerwG, Urteil vom 05.02.1965 - VII C 151.63; VGH Mannheim, Beschluss vom 28.04.2003 - 9 S 576/03; OVG Magdeburg, Beschluss vom 17.01.2008 - 3 M 263/07 -, jeweils zitiert nach Juris) gegenüber dem genannten Kollegen eindeutig verletzt.
  • BVerwG, 26.09.2012 - 6 CN 1.11

    Antragsfrist für einen Normenkontrollantrag; Antragsbefugnis für einen

    Schließlich steht jedem Hochschullehrer auf Grund seines Grundrechts auf Wissenschaftsfreiheit das Recht zu, jederzeit Lehrveranstaltungen, die von seiner Lehrbefähigung umfasst sind, außerhalb des erforderlichen Lehrangebots nach eigener Bestimmung anzubieten (Urteil vom 5. Februar 1965 - BVerwG 7 C 151.63 - BVerwGE 20, 235 = Buchholz 421.2 Hochschulrecht, Allgemeines Nr. 13 S. 23 ff.; VGH Mannheim, Beschluss vom 28. April 2003 - 9 S 576/03 - NVwZ 2003, 1003 f.; Starck, in: v. Mangoldt/Klein/Starck, a.a.O. Art. 5 Abs. 3 Rn. 377; Reich, Hochschulrahmengesetz, 10. Aufl. 2007, § 4 HRG Rn. 17, § 43 HRG Rn. 1; für in den Ruhestand getretene Hochschullehrer: Beschluss vom 4. März 1993 - BVerwG 6 B 48.92 - Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 135).
  • VGH Hessen, 28.09.2015 - 28 A 809/14
    Der dienstliche Hintergrund, also der Umstand einer parallel angesetzten Lehrveranstaltung, bietet hierfür, auch wenn die Beklagte dies als Rücksichtslosigkeit ihr gegenüber empfunden haben mag, keine Rechtfertigung der gewählten Worte, da die konkurrierende Vorlesung jedenfalls rechtlich zulässig war, auch wenn sich hierdurch im Ergebnis die Zahl der Hörer in der Vorlesung der Beklagten verringert haben mag (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Februar 1965 - VII C 151.63 - BVerwGE 20, 235; VGH Baden Württemberg, Beschluss vom 28. April 2003 - 9 S 576/03 - NVwZ 2003, 1003; OVG Sachsen - Anhalt, Beschluss vom 17. Januar 2008 - 3 M 263/07 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.2004 - 9 S 2089/04

    Fehlerhafte Bestellung von Mitgliedern eines Prüfungsausschusses; keine

    Nach § 67 Abs. 4 Satz 4 UG, auf den sich der Antragsteller beruft, stehen den Professoren zwar auch nach dem Eintritt in den Ruhestand die mit der Lehrbefugnis verbundenen Rechte zur Abhaltung von Lehrveranstaltungen und zur Beteiligung an Prüfungsverfahren zu (vgl. dazu den Beschluss des Senats vom 28.04.2003 - 9 S 576/03 -, ESVGH 53, 203).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.05.2013 - 3 M 199/13

    Untersagung der Abhaltung von Lehrveranstaltung durch einen wissenschaftlichen

    Ein Hochschullehrer ist dabei grundsätzlich hinsichtlich der Thematik der Lehrveranstaltungen nicht auf das Einvernehmen eines "an sich" zuständigen Lehrstuhlinhabers angewiesen und kann durchaus in Konkurrenz zu dessen Lehrveranstaltungen treten (vgl. BVerwG, Urt. v. 05.02.1965 - VII C 151.63 -, juris; VGH Mannheim, Beschl. v. 28.04.2003 - 9 S 576/03 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.01.2008 - 3 M 263/07

    Abhalten von Lehrveranstaltungen an Fachhochschulen

    Er ist dabei grundsätzlich hinsichtlich der Thematik der Lehrveranstaltungen nicht auf das Einvernehmen eines "an sich" zuständigen Lehrstuhlinhabers angewiesen und kann durchaus in Konkurrenz zu dessen Lehrveranstaltungen treten (vgl. BVerwG, Urt. v. 05.02.1965 - VII C 151.63 - BVerwGE 20, 235; VGH Mannheim, Beschl. v. 28.04.2003 - 9 S 576/03 -, NVwZ 2003, 1003).
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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 04.11.2002 - 7 CE 02.1902   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,8544
VGH Bayern, 04.11.2002 - 7 CE 02.1902 (https://dejure.org/2002,8544)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.11.2002 - 7 CE 02.1902 (https://dejure.org/2002,8544)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. November 2002 - 7 CE 02.1902 (https://dejure.org/2002,8544)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Konkurrierende Bewerber um einen ausgeschriebenen Lehrstuhl für politische Wissenschaften; Berufung eines Professors; Vorschlagsliste der Universität; Sondervotum; Bindung an die Ausschreibung; Altersgrenze; Fachliches Anforderungsprofil; Ermessensfehler bei der Auswahl ...

  • Judicialis

    VwGO § 123; ; GG Art. 33 Abs. 2; ; GG Art. 5 Abs. 3; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; BayHSchG Art. 56; ; BayHSchG Art. 57; ; BayHSchLG Art. 12 Abs. 3

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 1682
  • NVwZ 2003, 1003 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Bayern, 06.02.1998 - 7 CE 97.3209

    Berufung als Professor

    Auszug aus VGH Bayern, 04.11.2002 - 7 CE 02.1902
    Um Verhältnis und rechtliche Wirkungen dieser beiden universitären Vorschläge sachgerecht bewerten zu können, ist festzustellen, dass der Berufungsvorschlag der zuständigen Hochschulgremien Ergebnis eines in Art. 56 BayHSchG detailliert ausgeformten Verfahrens ist, das sich seinerseits als Ausfluss des verfassungsrechtlich geschützten Mitwirkungsrechts der Universität darstellt (vgl. BVerwG v. 9.5.1985 a.a.O. S. 1236), und das in fachwissenschaftlicher Hinsicht besonderes Gewicht im Sinne einer Vermutung fachlicher Richtigkeit hat (vgl. BayVGH v. 6.2.1998 7 CE 97.3209).

    Hieran ist die Hochschule ebenso wie der Staatsminister nach erfolgter Ausschreibung gebunden (vgl. BayVGH v. 6.2.1998 7 CE 97.3209; Krüger/Leuze a.a.O. RdNr. 15; Epping, WissR 1995, 211/221; vgl. a. OVG Lüneburg v. 14.11.1997 OVGE 47, 381/382).

  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

    Auszug aus VGH Bayern, 04.11.2002 - 7 CE 02.1902
    Was die Ausschreibungskriterien angeht, ist die Berufung eines Professors mit der beamtenrechtlichen Übertragung eines Beförderungsdienstpostens vergleichbar; dort bleibt das anlässlich einer Stellenausschreibung festgelegte "Anforderungsprofil" eines Beförderungsdienstpostens für den Dienstherrn bei der Auswahl der Bewerber verbindlich; ob der Dienstherr diese Auswahlkriterien beachtet hat, unterliegt in vollem Umfange gerichtlicher Kontrolle (BVerwGE 115, 58/61).
  • BVerwG, 20.10.1983 - 2 C 11.82

    Berücksichtigung von Beamtenbewerbern - Laufbahnbefähigung - Anderes Bundesland

    Auszug aus VGH Bayern, 04.11.2002 - 7 CE 02.1902
    Die im Rahmen der Ermessensentscheidung vorzunehmende Beurteilung von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ist ein Akt wertender Erkenntnis, der vom Gericht nur beschränkt darauf überprüft werden kann, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff verkannt, der Beurteilung einen unrichtigen Tatbestand zugrundegelegt, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen angestellt hat (vgl. BVerwGE 68, 109/110).
  • BVerwG, 22.04.1977 - VII C 17.74

    Verfassungstreue eines Lehrbeauftragten - Staatliche Entscheidungsbefugnis -

    Auszug aus VGH Bayern, 04.11.2002 - 7 CE 02.1902
    So können im Einzelfall etwa unter Umständen personalwirtschaftliche bzw. personalpolitische Überlegungen (vgl. OVG Koblenz a.a.O. S. 285; BVerwGE 52, 313) oder wissenschaftspolitische Gesichtspunkte (Verhinderung von Querberufungen - vgl. BVerwG v. 30.6.1988, Buchholz 421.20 Nr. 38) ausnahmsweise Abweichungen vom Berufungsvorschlag der Hochschule rechtfertigen.
  • BVerwG, 19.02.1998 - 2 C 14.97

    Verwaltungsakt, Rufangebot an den Bewerber um eine Professorenstelle;; Zusage,

    Auszug aus VGH Bayern, 04.11.2002 - 7 CE 02.1902
    Allerdings kommt dem Berufungsvorschlag der zuständigen Gremien insbesondere bezüglich der fachlichen Qualifikation besonderes Gewicht zu; er entfaltet damit gegenüber den staatlichen Entscheidungsträgern in verschiedener Hinsicht Bindungswirkungen (vgl. BayVGH v. 27.5.1998 a.a.O. S. 120; OVG Koblenz v. 13.2.2002 WissR 2002, 283/285; Reich, Hochschulrahmengesetz, 6. Aufl. 1999, § 45 RdNr. 3 m.w.N.; vgl. a. Detmer, WissR 1997, 193 ff.; Epping, WissR 1992, 166 ff.), auch wenn das fachliche Votum der Berufungskommission keine absolute Bindungswirkung entfaltet (vgl. auch BVerwGE 106, 187/190).
  • BVerwG, 30.08.1989 - 1 WB 115.87

    Höherwertige Dienstposten - Auswahlverfahren - Beförderung von Bewerbern -

    Auszug aus VGH Bayern, 04.11.2002 - 7 CE 02.1902
    Zwar dienen Vorschriften über die Auswahl von Bewerbern um ein öffentliches Amt vornehmlich dem öffentlichen Interesse an einer bestmöglichen Stellenbesetzung im öffentlichen Dienst, berücksichtigen daneben aber auch das berechtigte Interesse des Bewerbers an einem angemessenen beruflichen Fortkommen und begründen somit einen Anspruch auf rechtsfehlerfreie Anwendung der gesetzlichen Vorschriften (vgl. BVerwGE 86, 169/172).
  • VGH Hessen, 07.01.1993 - 1 TG 1777/92

    Begründungspflicht des Ministeriums bei von der Berufungsliste abweichender

    Auszug aus VGH Bayern, 04.11.2002 - 7 CE 02.1902
    Diese Grundsätze gelten auch bei der mit der Ernennung zum Professor verbundenen Besetzung von Lehrstühlen an Universitäten (vgl. BVerwG v. 9.5.1985 DVBl 1985, 1233; VGH Kassel v. 7.1.1993 NVwZ-RR 1993, 361; Detmer WissR 1995, 1 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 14.11.1997 - 2 M 4846/97

    Besetzung einer Professorenstelle; Berufungsvorschlag; Voraussetzungen einer

    Auszug aus VGH Bayern, 04.11.2002 - 7 CE 02.1902
    Hieran ist die Hochschule ebenso wie der Staatsminister nach erfolgter Ausschreibung gebunden (vgl. BayVGH v. 6.2.1998 7 CE 97.3209; Krüger/Leuze a.a.O. RdNr. 15; Epping, WissR 1995, 211/221; vgl. a. OVG Lüneburg v. 14.11.1997 OVGE 47, 381/382).
  • VGH Bayern, 27.05.1998 - 7 ZE 98.714
    Auszug aus VGH Bayern, 04.11.2002 - 7 CE 02.1902
    Erweist sich die vom Staatsminister gemäß Art. 57 Abs. 1 Satz 1 BayHSchG getroffene Entscheidung, einen Bewerber als Professor zu berufen und damit konkludent die anderen Bewerbungen abzulehnen, als ermessensfehlerhaft, so kann einem nicht berücksichtigten Bewerber ein Anspruch darauf zustehen, dass die Professorenstelle jedenfalls zunächst nicht besetzt wird (zum Ganzen s. BayVGH v. 27.5.1998 NVwZ-RR 1999, 119).
  • VGH Bayern, 08.05.2000 - 7 ZE 00.1029
    Auszug aus VGH Bayern, 04.11.2002 - 7 CE 02.1902
    Auch nach der Rechtsprechung des Senats handelt es sich dabei um ein zulässiges und sachgerechtes Ausschreibungs- und Auswahlkriterium (vgl. BayVGH v. 8.5.2000 7 ZE 00.1029).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.03.2007 - 4 S 16.06

    Einstweiliger Rechtsschutz im Bewerbungsverfahren

    Das Prinzip der Bestenauslese und die hierzu am Maßstab des Art. 33 Abs. 2 GG entwickelten Grundsätze gelten auch bei der mit der Ernennung zum Professor verbundenen Besetzung von Lehrstühlen an Universitäten (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 1. August 2006 - 2 BvR 2364/06 - juris Rn. 17; VGH München, Beschluss vom 4. November 2002 - 7 CE 02.1902 - juris Rn. 27 m.w.N.; VGH Mannheim, Beschluss vom 7. Juni 2005 - 4 S 838/05 - juris Rn. 3).
  • VG München, 13.11.2017 - M 5 E 17.4125

    Rechtmäßige Nichtberücksichtigung der Bewerbung der Antragstellerin

    Das gilt auch für den Umstand, dass das Präsidium von der Vorschlagsliste der Berufungskommission abgewichen ist (vgl. SächsOVG, B.v. 6.6.2017 - 2 B 64/17 - juris Rn. 16; BayVGH, B.v. 4.11.2002 - 7 CE 02.1902 - juris Rn. 30).
  • OVG Berlin, 29.11.2004 - 8 S 146.04

    Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Außenrechtsstreits; Neubesetzung einer

    Dieser Berufungsvorschlag ist dem für Hochschulen zuständigen Senatsmitglied zur Entscheidung über die Berufung vorzulegen (§ 101 Abs. 1 und 3 BerlHG) und entfaltet in gewissem Umfang Bindungswirkungen gegenüber staatlichen Entscheidungsträgern (§ 101 Abs. 4 bis 7 BerlHG; vgl. BayVGH, NJW 2003, 1682, 1683).
  • VG Köln, 21.01.2008 - 6 L 1709/07
    a.A.: die vom Antragsteller herangezogenen Entscheidungen des Bayerischen VGH sowie des VG München, nämlich BayVGH, Beschluss vom 06.02.1998 - 7 CE 97.3209 - sowie Beschluss vom 04.11.2002 - 7 CE 02.1902 - betreffend die Ausgangsentscheidung des VG München, Beschluss vom 08.07.2002 - M 3 E 02.1027 - in diesem Sinne wohl auch Bay VGH, Urteil vom 23.11.1994 - 7 B 93.1868 - DVBl. 1995, 436, wonach die negative Entscheidung des Senats dem Habilitierten durch den Leiter der Hochschule unter Darlegung der für die Kollegialorgane maßgeblichen Gründe mitzuteilen sei; im gleichen Sinne wohl OVG Schleswig, Beschlüsse vom 18.12.1995 - 3 M 91/95 - NVwZ-RR 1996, 266 sowie vom 18.04.1996 - 3 M 22/96 - NVwZ-RR 1996, 660; ebenso in diesem Sinne Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl., § 44 a Rdnr. 9 unter Bezugnahme (Fn. 38) auf den BayVGH, Beschluss vom 16.12.1998; ferner Detmer, WissR 1995, 1, 21 unter Hinweis auf eine Zweiteilung des hochschulrechtlichen Besetzungsverfahrens.
  • VGH Bayern, 30.06.2008 - 7 C 08.362

    Streitwertbeschwerde; Streitwert bei der Vergabe von Professorenstellen; halber

    Dies entspricht der Rechtsprechung des erkennenden Senats betreffend Bewerbungsverfahren um Professorenstellen (zuletzt Beschluss vom 12.5.2004 Az. 7 CE 04.423; Beschluss vom 4.11.2002 Az. 7 CE 02.1902).
  • VGH Bayern, 22.05.2006 - 7 C 06.198

    Streitwertbeschwerde ; Hochschulberufung ; Streitwert

    Denn das vom Antragsteller verfolgte Begehren ist - bei sachgerechter Antragstellung - nicht auf die Verleihung eines anderen Amtes gerichtet (s. Beschluss des Senats vom 4.11.2002 Az. 7 CE 02.1902; für klassische beamtenrechtliche Streitigkeiten Beschluss des BayVGH vom 21.7.1999 Az. 3 C 98.3288 unter Bezugnahme auf den Beschluss vom 8.12.1998 Az. 3 C 97.3766).
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