Weitere Entscheidung unten: StGH Hessen, 20.10.1999

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   BVerwG, 13.09.1999 - 11 B 14.99   

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BVerwG, 13.09.1999 - 11 B 14.99 (https://dejure.org/1999,3951)
BVerwG, Entscheidung vom 13.09.1999 - 11 B 14.99 (https://dejure.org/1999,3951)
BVerwG, Entscheidung vom 13. September 1999 - 11 B 14.99 (https://dejure.org/1999,3951)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    BGB §§ 133, 157; VwGO §§ 70, 132 Abs. 2 Nr. 1
    Auslegung einer empfangsbedürftigen Willenserklärung im Verwaltungsrecht; Erhebung des Widerspruchs gegen einen Verwaltungsakt

  • Wolters Kluwer

    Empfangsbedürftige Willenserklärung - Auslegung - Auslegung einer empfangsbedürftigen Willenserklärung im Verwaltungsrecht - Widerspruch - Verwaltungsakt

  • Judicialis

    VwGO § 70; ; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1; ; BGB § 133; ; BGB § 157

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2000, 135
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.06.1988 - V ZR 49/87

    Berücksichtigung nach Zugang einer Willenserklärung eingetretener Umstände

    Auszug aus BVerwG, 13.09.1999 - 11 B 14.99
    Aus Umständen, die erst nach Zugang der Erklärung zutage treten, kann mithin nicht der Schluß gezogen werden, daß der Empfänger diese Erklärung in einem anderen als in dem zum Zeitpunkt des Zuganges erkennbaren Sinn verstehen mußte (vgl. BGH, NJW 1988, S. 2878 m.w.N.).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 13.09.1999 - 11 B 14.99
    Diese Voraussetzung liegt nur dann vor, wenn für die Entscheidung des Flurbereinigungsgerichts eine konkrete, jedoch fallübergreifende Rechtsfrage von Bedeutung war, die auch für die Entscheidung im Revisionsverfahren erheblich wäre und deren höchstrichterliche Klärung zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zu einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (vgl. BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerwG, 15.09.2010 - 8 C 21.09

    Widerspruchsverfahren; Entbehrlichkeit des Widerspruchsverfahrens; Zulässigkeit

    Dabei ist auf den Zeitpunkt des Zugangs der Erklärung beim Erklärungsempfänger abzustellen (vgl. Beschluss vom 13. September 1999 - BVerwG 11 B 14.99 - NVwZ-RR 2000, 135 und Urteil vom 4. Dezember 2001 - BVerwG 4 C 2.00 - BVerwGE 115, 274 = Buchholz 406.27 § 31 BBerG Nr. 2).
  • VG Aachen, 29.07.2021 - 8 K 2528/20

    Aufenthaltserlaubnis; rückwirkende Erteilung; Fachkräfteeinwanderungsgesetz;

    vgl. Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg, Beschluss vom 16. Juli 2020 - 12 S 1432/20 -, juris, Rn. 7; vgl. auch: OVG NRW, Beschluss vom 24. Juli 2009 - 18 B 1661/08 -, juris, Rn. 11; vgl. allgemein zur Auslegung von Willenserklärungen im Verwaltungsrecht: BVerwG, Beschluss vom 13. September 1999 - 11 B 14.99 -, juris, Rn. 2.
  • BVerwG, 04.12.2001 - 4 C 2.00

    Niedersachsen verliert vor dem Bundesverwaltungsgericht Erdgasprozess

    Auch für die Auslegung eines Verwaltungsaktes sind nur solche Umstände indiziell zu berücksichtigen, die dem Empfänger bei Zugang der Willenserklärung erkennbar waren (BVerwG, Beschluss vom 13. September 1999 - BVerwG 11 B 14.99 - NVwZ-RR 2000, 135).
  • OVG Thüringen, 18.06.2012 - 2 EO 961/11

    Anordnungsgrund und Rechtsschutzbedürfnis im beamtenrechtlichen

    Bei der Auslegung von Anträgen und von bei einer Behörde einzulegenden Rechtsbehelfen sind ebenso wie bei der Auslegung von Prozesshandlungen die für die Auslegung von empfangsbedürftigen Willenserklärungen des bürgerlichen Rechts geltenden Rechtsgrundsätze (§§ 133, 157 BGB) anzuwenden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. September 1999 - 11 B 14/99 - Juris, Rn. 2).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2016 - 1 A 1235/15

    Auswirkungen eines Verstoßes gegen vorherige Informations- und Wartepflichten

    OVG, Beschluss vom 26. Juli 2002 - 4 EO 331/02 -, NVwZ-RR 2003, 82 = juris, Rn. 4 a. E.; BVerwG, Beschluss vom 13. September 1999 - 11 B 14.99 -, NVwZ-RR 2000, 135 = juris, Rn. 2; BGH, Urteil vom 24. Juni 1988 - V ZR 49/87 -, NJW 1988, 2878 = juris, Rn. 22.
  • BVerwG, 15.01.2004 - 9 B 71.03

    Abwasserabgabe; Verrechnung; Schadstofffracht; Konzentrationswert;

    Selbst wenn sich die Frage der Auslegung öffentlich-rechtlicher Willenserklärungen im vorliegenden Fall als solche des Bundesrechts darstellen würde, könnte sie die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache nicht begründen, weil diese Frage bereits in dem Sinn geklärt ist, dass für die Auslegung einer empfangsbedürftigen Willenserklärung nach den auch im öffentlichen Recht entsprechend anzuwendenden §§ 133, 157 BGB maßgebend ist, wie diese vom Erklärungsempfänger nach Treu und Glauben und nach der Verkehrsauffassung verstanden werden musste (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 13. September 1999 - BVerwG 11 B 14.99 - NVwZ-RR 2000, 135).
  • VG München, 27.01.2022 - M 10 K 20.783

    Unzulässiger Widerspruch (Heranziehung zu Herstellungsbeiträgen)

    Aus Umständen, die erst nach Zugang der Erklärung zutage treten, kann mithin nicht der Schluss gezogen werden, dass der Empfänger diese Erklärung in einem anderen als in dem zum Zeitpunkt des Zugangs erkennbaren Sinn verstehen musste (StRspr BVerwG, statt vieler: BVerwG, B.v. 13.9.1999 - 11 B 14/99 - NVwZ-RR 2000, 135).

    Wie bereits dargelegt, sind spätere Erklärungen des Widerspruchsführers im Widerspruchsverfahren bei der Frage, ob ein Widerspruch im Sinne des § 70 VwGO wirksam eingelegt worden ist, nicht berücksichtigungsfähig (s.o., BVerwG, B.v. 13.9.1999, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2009 - 18 B 1661/08

    Aufenthaltstitel Verlängerungsantrag konkludent Aufenthaltsbefristung

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. September 1999 - 11 B 14.99 -, NVwZ-RR 2000, 135, und Urteil vom 4. August 1993, a.a.O..
  • VG Trier, 26.06.2018 - 7 K 2085/18

    Lampadener Ortsbürgermeister durfte nicht über Reparatur des gemeindeeigenen

    Überdies ergibt eine am objektiven Empfängerhorizont orientierte Auslegung nach §§ 133, 157 des Bürgerlichen Gesetzbuches - BGB - (hierzu: BVerwG, Beschluss vom 13. September 1999 - 11 B 14/99 -, juris), dass der Ortsbürgermeister gemäß § 47 Abs. 1 S. 1 GemO in seiner Eigenschaft als Vertreter der Gemeinde gehandelt hat, denn er beruft sich zur Begründung seines Widerspruchs nicht auf eigene, ihm als Organ der Klägerin oder als natürliche Person zustehende Rechte, sondern auf das Selbstverwaltungsrecht der Klägerin und die Pflicht des Beklagten zu gemeindefreundlichem Verhalten.
  • VG Dessau, 20.01.2005 - 2 A 326/03
    Für die Auslegung einer empfangsbedürftigen Willenserklärung ist nach den auch im öffentlichen Recht entsprechend anzuwendenden §§ 133, 157 BGB maßgebend, wie diese vom Erklärungsempfänger nach Treu und Glauben und nach der Verkehrsauffassung verstanden werden musste ( BVerwG, Beschl. v. 13. September 1999 - 11 B 14/99 -, NVwZ-RR 2000, 195).

    Zu berücksichtigen sind daher nur solche Umstände, die dem Empfänger bei Zugang der Willenserklärung erkennbar waren (BVerwG, Beschl. v. 13. September 1999, a.a.O.).

  • OVG Thüringen, 26.07.2002 - 4 EO 331/02

    Ausbaubeiträge; Auslegung einer Willenserklärung gegenüber einer Behörde;

  • VG Düsseldorf, 11.01.2008 - 13 L 2205/07

    Zuordnung des Beamten nach Maßgabe eines von dem Ministerium für Arbeit,

  • VG München, 26.09.2016 - M 7 E 16.1534

    Zuständigkeit für abwehrenden Brandschutz auf militärisch gewidmetem Gelände

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2008 - 13 A 354/08

    Unzulässigkeit einer Klage wegen fehlender Klagebefugnis der Klägerin;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2007 - 6 A 3010/05

    Zurückweisung der Berufung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren wegen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2008 - 13 A 353/08

    Abweisung einer Klage wegen fehlender Klagebefugnis der Klägerin;

  • VG Düsseldorf, 21.12.2007 - 13 L 1824/07

    Auflösung der Versorgungsämter - Betroffene Beamte erhalten vorläufigen

  • VG Düsseldorf, 21.12.2007 - 13 L 1982/07

    Ausgestaltung der verwaltungsrechtlichen Qualifizierung des Zuordnungsplans des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2013 - 16 A 2861/11

    Erhebung von Beiträgen nach § 10 Abs. 3 Nr. 7 AFoG i.R.e. Betriebsprüfung

  • VG Düsseldorf, 21.12.2007 - 13 L 1959/07

    Ausgestaltung des einstweiligen Rechtsschutzes gegen einen von einem

  • VG Gera, 27.03.2003 - 4 K 429/02

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge; Gesellschaft bürgerlichen Rechts; Eigentum;

  • VG Schleswig, 07.08.2019 - 12 B 42/19

    Vorläufigen Rechtsschutz gegen den rechtmäßigen Widerruf einer Zuweisung

  • VG Köln, 27.03.2020 - 26 K 4327/19
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Rechtsprechung
   StGH Hessen, 20.10.1999 - P.St. 1294   

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https://dejure.org/1999,7109
StGH Hessen, 20.10.1999 - P.St. 1294 (https://dejure.org/1999,7109)
StGH Hessen, Entscheidung vom 20.10.1999 - P.St. 1294 (https://dejure.org/1999,7109)
StGH Hessen, Entscheidung vom 20. Oktober 1999 - P.St. 1294 (https://dejure.org/1999,7109)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    (StGH Wiesbaden: Grundrechtsklage eines kommunalen Gebietsrechenzentrums wegen fehlender Gemeindeverbandsqualität iSv

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Stufenweiser Abbau gewährter Landeszuschüsse als Verstoß gegen die verfassungsrechtliche Garantie der kommunalen Selbstverwaltung; Qualifizierung eines Zusammenschlusses "Kommunaler Gebietsrechenzentren" als atypischer Zweckverband; Anforderungen an die ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ESVGH 50, 8
  • NVwZ-RR 2000, 135 (Ls.)
  • DVBl 1999, 1725
  • DÖV 2000, 76
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 24.07.1979 - 2 BvK 1/78

    Schleswig-Holsteinische Ämter

    Auszug aus StGH Hessen, 20.10.1999 - P.St. 1294
    Zum anderen ist in Rechnung zu stellen, dass nach juristischem Sprachgebrauch Einvernehmen darüber besteht, dass jedenfalls die Landkreise dem verfassungsrechtlichen Begriff des Gemeindeverbands unterfallen (vgl. allgemein BVerfGE 52, 95 ; speziell zum hessischen Recht: Hinkel, Verfassung des Landes Hessen, 1998, Art. 137 Erl. 1; Schmidt-De Caluwe, Die kommunale Grundrechtsklage in Hessen, 1996, S. 25; von Zezschwitz in: Zinn/Stein, Verfassung des Landes Hessen, Art. 137 Rdnr. 97).
  • StGH Hessen, 26.01.1995 - P.St. 1171

    Abstrakte Normenkontrolle; Chancengleichheit; Kommunalwahl; Kommunalwahlrecht;

    Auszug aus StGH Hessen, 20.10.1999 - P.St. 1294
    Die demokratische Komponente der kommunalen Selbstverwaltung besteht darin, dass die Freiheit des einzelnen Bürgers in ihrer Ausprägung als Status activus, d.h. als Freiheit der Betätigung für den und in dem Staat, sich auch und zunächst n demokratischer Weise auf kommunaler Ebene verwirklicht (vgl. StGH, Urteil vom 26.01.1995 - P.St. 1171 -, DÖV 1995, 596 ff.).
  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 26.07.2007 - LVerfG 9/06

    Kreisgebietsreform - kommunale Selbstverwaltung

    Für das Recht der Selbstverwaltung, also die Befugnis zur eigenverantwortlichen Aufgabenerledigung gemäß Art. 28 Abs. 2 Satz 2 GG, das sich auf diesen Umkreis von Aufgaben bezieht, gilt aber nichts grundsätzlich anderes als für die Gemeinden nach Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG (BVerfGE 83, 363, 383; HessStGH, Urt. v. 20.10.1999 - P.St. 1294 -, DÖV 2000, 76, 77).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 26.06.2001 - VerfGH 28/00

    Übertragung der Zuständigkeit für das Straßenwesen von den Landschaftsverbänden

    Der Begriff des Gemeindeverbandes, wie ihn die Landesverfassung verwendet, setzt auch keine unmittelbar vom Volk gewählte Vertretung voraus (anders für Niedersachsen bzw. Hessen: OVG Lüneburg, OVGE 26, 487, 494; HessStGH, DVBl. 1999, 1725, 1726 f.).
  • VG Gießen, 19.12.2007 - 8 E 1792/05

    Änderung des Finanzierungssystems eines Zweckverbandes

    Wie der Staatsgerichtshof mit Urteil vom 20.10.1990 - P.St. 1294 - bestätigt habe, sei die Klägerin als Zweckverband, der als öffentlich-rechtlich verfasstes Serviceunternehmen für eine Vielzahl öffentlich-rechtlich und privat-rechtlich organisierter Mitglieder ausgestaltet sei, kein Gemeindeverband i. S. d. Art. 137 Abs. 3 der Hessischen Verfassung.

    Dies hat der Staatsgerichtshof des Landes Hessen mit Urteil vom 20.10.1999 - P.St.1294 -, die Klägerin betreffend, ausdrücklich festgestellt und ausgeführt, Gemeindeverbände - zu denen die Klägerin allenfalls rechnen könnte - i. S. d. Art. 137 HV seien mehrere Gemeinden umfassende Gebietskörperschaften mit mittelbar demokratisch legitimierten Vertretungskörperschaften, die nach Maßgabe einer gesetzlichen Zuständigkeitsabgrenzung gegenüber den Gemeinden zur grundsätzlich umfassenden Aufgabenwahrnehmung befugt seien (StAnz 1999, S. 3414, 3418 l.Sp.).

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