Weitere Entscheidung unten: VGH Hessen, 13.09.2002

Rechtsprechung
   BVerwG, 03.12.2002 - 4 B 47.02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3911
BVerwG, 03.12.2002 - 4 B 47.02 (https://dejure.org/2002,3911)
BVerwG, Entscheidung vom 03.12.2002 - 4 B 47.02 (https://dejure.org/2002,3911)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Dezember 2002 - 4 B 47.02 (https://dejure.org/2002,3911)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    BauGB § 34 Abs. 1, § 172 Abs. 1 Satz 1 und 2, Abs. 3 Satz 2
    Erhaltungssatzung; Freihaltung von Flächen als Schutzzweck einer -; Verhältnis von § 172 BauGB zu den §§ 30 ff. BauGB.

  • Bundesverwaltungsgericht

    BauGB § 34 Abs. 1
    Erhaltungssatzung; Freihaltung von Flächen als Schutzzweck einer -; Verhältnis von § 172 BauGB zu den §§ 30 ff BauGB

  • Wolters Kluwer

    Verhinderung der Errichtung eines zulässigen Gebäudes durch eine Erhaltungssatzung - Versagungsgrund für die Errichtung einer baulichen Anlage - Freihaltung von Flächen zur Bewahrung der städtebaulichen Gestalt eines Gebietes

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erhaltungssatzung; Freihaltung von Flächen als Schutzzweck einer -; Verhältnis von § 172 BauGB zu den §§ 30 ff. BauGB

  • Judicialis

    BauGB § 34 Abs. 1; ; BauGB § 172 Abs. 1 Satz 1; ; BauGB § 172 Abs. 1 Satz 2; ; BauGB § 172 Abs. 3 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungsrecht; Besonderes Städtebaurecht - Erhaltungssatzung; Freihaltung von Flächen als Schutzzweck einer -; Verhältnis von § 172 BauGB zu den §§ 30 ff. BauGB

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erhaltungssatzung verhindert Errichtung eines Gebäudes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2003, 259
  • BauR 2003, 511
  • ZfBR 2003, 265
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 18.05.2001 - 4 CN 4.00

    Städtebaurecht; Bauleitplanung; Belange des Denkmalschutzes; Denkmalschutzrecht;

    Auszug aus BVerwG, 03.12.2002 - 4 B 47.02
    Ob sich die Gemeinde der Instrumente der Bauleitplanung und der Erhaltungssatzung je für sich oder gemeinsam bedient, beurteilt sich nach ihren jeweiligen städtebaulichen Zielsetzungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Mai 2001 - BVerwG 4 CN 4.00 - BVerwGE 114, 247 = ZfBR 2001, 482 ).
  • BVerwG, 11.02.1993 - 4 C 15.92

    Müssen die Ziele der Raumordnung und Landesplanung bei Entscheidungen gemäß § 34

    Auszug aus BVerwG, 03.12.2002 - 4 B 47.02
    § 34 Abs. 1 BauGB erfüllt die Funktion eines Planersatzes (BVerwG, Urteil vom 11. Februar 1993 - BVerwG 4 C 15.92 - BRS 55 Nr. 174).
  • BVerwG, 23.12.1992 - 4 B 188.92
    Auszug aus BVerwG, 03.12.2002 - 4 B 47.02
    Nicht jede Frage, die bislang noch keine Antwort durch eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts gefunden hat, enthält gleichzeitig einen Zulassungsgrund im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO (BVerwG, Beschluss vom 23. Dezember 1992 - BVerwG 4 B 188.92 - NVwZ 1993, 980 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.07.2008 - 7 A 3255/07

    Genehmigung zur Errichtung einer baulichen Anlage nach einer gemeindlichen

    vgl.: BVerwG, Beschluss vom 3. Dezember 2002 - 4 B 47.02 -, BRS 65 Nr. 234.
  • VG Potsdam, 08.11.2011 - 4 K 979/09

    Bauvorbescheid

    Mit dem Institut der Erhaltungssatzung lässt sich mithin erreichen, dass eine Baugenehmigung für ein Vorhaben zu versagen oder nicht in Aussicht zu stellen ist, das zwar planungsrechtlich zulässig ist, jedoch als Fremdkörper den Zielen der Erhaltungssatzung widerstreiten würde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Dezember 2012 - 4 B 47/02 -, BRS 65 Nr. 234).
  • VG Stuttgart, 02.12.2008 - 13 K 744/08

    Erhaltungssatzung in Stuttgart-West steht Errichtung einer Mobilfunkanlage in der

    Für die Annahme einer solchen nachteiligen Veränderung reicht es in der Regel bereits aus, dass das beabsichtigte Vorhaben in der durch die Erhaltungssatzung näher definierten schutzwürdigen Umgebung als offensichtlicher Fremdkörper in Erscheinung tritt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 03.12.2002 - 4 B 47.02 - in ZfBR 2003, 265 [BVerwG 03.12.2002 - 4 B 47.02] f).
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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 13.09.2002 - 4 UE 981/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5604
VGH Hessen, 13.09.2002 - 4 UE 981/99 (https://dejure.org/2002,5604)
VGH Hessen, Entscheidung vom 13.09.2002 - 4 UE 981/99 (https://dejure.org/2002,5604)
VGH Hessen, Entscheidung vom 13. September 2002 - 4 UE 981/99 (https://dejure.org/2002,5604)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 34 Abs 1 BauGB
    Einfügen in Eigenart der Umgebung - Hinterlandbebauung - Wohngebäude hinter Schulgebäude

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung der Eigenart der näheren Umgebung; Zulässigkeit einer Bebauung eines Grundstücks mit einem Wohnhaus als sog. Hinterlandbebauung gemäß § 34 Abs. 1 BauGB; Unzulässigkeit des Heranziehens eines Schulgebäudes zur Bestimmung der Eigenart der näheren Umgebung, wenn ...

  • Judicialis

    BauGB § 34; ; BauNVO § 4 Abs. 2 Nr. 3; ; HBO 1993 § 65 Abs. 2; ; HBO 1993 § 70 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Bauplanungsrecht - Bauvoranfrage, faktische Baugrenze, Bauvorbescheid, Fremdkörperwirkung, Hinterlandbebauung, unbeplanter Innenbereich, Nebenanlagen, Schulgebäude, Wohnhaus

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2003, 259
  • DÖV 2003, 342
  • ZfBR 2003, 171 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OVG Sachsen, 25.08.2005 - 1 B 889/04

    Abweichung, Abstandsflächen, Bestandsschutz, Nutzungsänderung, Gebietsart,

    Außer Betracht bleiben bauliche Anlagen, die die Umgebung nicht prägen oder in ihr gar als Fremdkörper erscheinen (BVerwG, Urt. v. 26.5.1978 - IV C 9/77 -, BVerwGE 55, 369) oder nur Nebenanlagen sind (VGH Kassel, Urt. v. 13.9.2003 - 4 UE 981/99 -, NVwZ-RR 2003, 259 f).
  • OLG Frankfurt, 25.03.2010 - 100 U 4/09

    Baulandverfahren: Umlegung; Fortgeltung von Fluchtlinienplänen als einfache

    Das Landgericht hat maßgebliche rechtliche Erwägungen zum Begriff des "Fremdkörpers", wie er in der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte entwickelt worden ist (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 15.02.1990 - 4 C 23/86 -, BVerwGE 84, 322, 325 ff. - Leitentscheidung - Urt. v. 07.12.2006 - 4 C 11/05 -, BVerwGE 127, 231, 232 f.; VGH Kassel, Urt. v. 13.09.2002 - 4 UE 981/99 -, NVwZ-RR 2003, 259, 260), unberücksichtigt gelassen.
  • VG Magdeburg, 27.03.2014 - 4 A 262/13

    Baugenehmigung für den Anbau in einem Blockinnenbereich; Festlegung der hinteren

    So hat etwa der Hessische Verwaltungsgerichtshof (Urteil vom 13.09.2002 - 4 UE 981/99 -, juris) die Hinterlandbebauung durch ein Schulgebäude bei teils wohnlich, teils gewerblich genutzten baulichen Anlagen im hinteren Bereich nicht als unbeachtlichen "Fremdkörper" angesehen.
  • OLG Frankfurt, 25.03.2010 - 100 U 1/09

    Umlegung: Funktionslosigkeit von Fluchtlinienplänen; Neuordnung von Grundstücken

    Das Landgericht hat maßgebliche rechtliche Erwägungen zum Begriff des "Fremdkörpers", wie er in der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte entwickelt worden ist (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 15.02.1990 - 4 C 23/86 -, BVerwGE 84, 322, 325 ff. - Leitentscheidung - Urt. v. 07.12.2006 - 4 C 11/05 -, BVerwGE 127, 231, 232 f.; VGH Kassel, Urt. v. 13.09.2002 - 4 UE 981/99 -, NVwZ-RR 2003, 259, 260), unberücksichtigt gelassen.
  • OLG Frankfurt, 25.03.2010 - 100 U 2/09

    Zur Rechtsgültigkeit eines Umlegungsbeschlusses im Rahmen von § 45 BauGB

    Das Landgericht hat maßgebliche rechtliche Erwägungen zum Begriff des "Fremdkörpers", wie er in der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte entwickelt worden ist (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 15.02.1990 - 4 C 23/86 -, BVerwGE 84, 322, 325 ff. - Leitentscheidung - Urt. v. 07.12.2006 - 4 C 11/05 -, BVerwGE 127, 231, 232 f.; VGH Kassel, Urt. v. 13.09.2002 - 4 UE 981/99 -, NVwZ-RR 2003, 259, 260), unberücksichtigt gelassen.
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