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   OVG Hamburg, 12.06.2007 - 3 So 173/05   

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OVG Hamburg, 12.06.2007 - 3 So 173/05 (https://dejure.org/2007,9123)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 12.06.2007 - 3 So 173/05 (https://dejure.org/2007,9123)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 12. Juni 2007 - 3 So 173/05 (https://dejure.org/2007,9123)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung der Gebühren und Auslagen eines von der Hochschule bevollmächtigten Rechtsanwalts bei Klage eines Studienbewerbers gegen einen Ablehnungsbescheid; Streit über die Ordnungsmäßigkeit eines Kostenfestsetzungsbeschlusses; Notwendigkeit der Hinzuziehung eines ...

  • Judicialis

    VwGO § 162 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 162 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 823
  • NVwZ-RR 2007, 825
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 02.08.2006 - NC 9 S 76/06

    Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Rechtsanwaltes im

    Auszug aus OVG Hamburg, 12.06.2007 - 3 So 173/05
    Die Vorschrift fingiert die Erstattungsfähigkeit ohne Prüfung, ob die Heranziehung des Rechtsanwalts zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig war; nur in Ausnahmefällen findet eine Kostenerstattung nicht statt (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 1.9.2005 - 1 So 99/05 - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 2.8.2006, NVwZ 2006, 1300; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1.2.2006, a. a. O.; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 15.8.2003, NVwZ-RR 2004, 155; jeweils m. weit. Nachw.).
  • OVG Hamburg, 30.05.2006 - 3 So 38/06

    Kostenfestsetzungsverfahren - zur Prüfung, ob eine wirksame Bevollmächtigung

    Auszug aus OVG Hamburg, 12.06.2007 - 3 So 173/05
    Im Rechtsbehelfsverfahren gegen die nach § 164 VwGO festgesetzten Kosten findet keine umfassende Überprüfung des geltend gemachten Kostenerstattungsanspruchs statt, sondern nur eine Entscheidung über die vom Kostenschuldner erhobenen Einwendungen und Einreden (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 30.5.2006, NVwZ 2006, 1301, m. weit. Nachw.).
  • OVG Niedersachsen, 15.08.2003 - 2 OA 117/03

    Anwalt; Anwaltszwang; Behördenprivileg; Erstattung; Erstattungsfähigkeit;

    Auszug aus OVG Hamburg, 12.06.2007 - 3 So 173/05
    Die Vorschrift fingiert die Erstattungsfähigkeit ohne Prüfung, ob die Heranziehung des Rechtsanwalts zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig war; nur in Ausnahmefällen findet eine Kostenerstattung nicht statt (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 1.9.2005 - 1 So 99/05 - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 2.8.2006, NVwZ 2006, 1300; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1.2.2006, a. a. O.; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 15.8.2003, NVwZ-RR 2004, 155; jeweils m. weit. Nachw.).
  • VG Berlin, 28.06.2005 - 14 KE 9.05

    Berliner Unis müssen ihre Anwaltskosten bei NC-Klagen selbst tragen

    Auszug aus OVG Hamburg, 12.06.2007 - 3 So 173/05
    Die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle wies den Antrag unter Hinweis auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vom 28. Juni 2005 (VG 14 KE 9.05; inzwischen geändert durch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1.2.2006, NVwZ 2006, 713) mit Beschluss vom 29. September 2005 zurück.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.02.2012 - 1 O 39/11

    Vergabe von Studienplätzen durch die Hochschulen

    Dies gilt etwa bei rechtsmissbräuchlichem Verhalten (Verstoß gegen Treu und Glauben) sowie bei einem offensichtlichen Verstoß gegen den das gesamte Kostenrecht beherrschenden Grundsatz, die Kosten so niedrig wie möglich zu halten, und wird von der Rechtsprechung insbesondere auch für den Fall angenommen, dass die anwaltliche Vertretung für die Partei in dem konkreten Verfahren offensichtlich nutzlos und objektiv nur dazu angetan ist, dem Gegner Kosten zu verursachen, etwa wenn die Vertretungsanzeige erst nach unstreitig eingetretener objektiver Erledigung der Hauptsache erfolgt, obwohl nur noch die Abgabe entsprechender prozessualer Erklärungen durch die hinsichtlich der zu erwartenden Kostenentscheidung kundigen Beteiligten aussteht (vgl. zum Ganzen VGH Mannheim, Beschl. v. 02.08.2006 - NC 9 S 76/06 -, a. a. O.; Beschl. v. 28.02.1991 - NC 9 S 98/90 -, NVwZ 1992, 388 - zitiert nach juris; OVG Lüneburg, Beschl. v. 11.09.2009 - 2 OA 302/09 -, juris; Beschl. v. 15.08.2003 - 2 OA 117/03 -, NVwZ-RR 2004, 155 - zitiert nach juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 19.03.2010 - OVG 1 K 8.10 -, juris; Beschl. v. 24.04.2009 - OVG 1 K 17.08 -, juris; Beschl. v. 01.02.2006 - OVG 1 K 72.05 -, NVwZ 2006, 713 - zitiert nach juris; OVG A-Stadt, Beschl. v. 12.06.2007 - 3 So 173/05 -, NVwZ-RR 2007, 825 - zitiert nach juris; VG Sigmaringen, Beschl. v. 17.04.2008 - 6 K 151/08 -, juris; VG Berlin, Beschl. v. 16.06.2010 - 14 KE 2.05 -, juris; Beschl. v. 28.06.2005 - 14 KE 29.05 -, juris).

    Letzteres wird zur Vermeidung eines unangemessenen und vom Gesetz für den Regelfall nicht vorgesehenen Eindringens in das Vertretungsverhältnis vermutet und kann nur dann zur Verhinderung einer rechtsmissbräuchlichen Kostenverursachung verneint werden, wenn nach den äußeren Umständen des Einzelfalles, insbesondere nach dem Stand des Streitverfahrens, das Gegenteil offen zutage tritt (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 11.09.2009 - 2 OA 302/09 -, juris; OVG A-Stadt, Beschl. v. 12.06.2007 - 3 So 173/05 -, NVwZ-RR 2007, 825 - zitiert nach juris; VG Sigmaringen, Beschl. v. 17.04.2008 - 6 K 151/08 -, juris; Beschl. v. 19.04.2006 - NC 6 K 715/05 -, juris).

  • OVG Niedersachsen, 25.07.2008 - 10 OA 165/08

    Erstattungsfähigkeit von Kosten eines Rechtsanwaltes für die Vertretung einer

    Nur in so bestimmten, restriktiv zu behandelnden Ausnahmefällen findet also eine Kostenerstattung nicht statt, weil in diesen Fällen ein offensichtlicher Verstoß gegen den Grundsatz vorliegt, die Kosten so niedrig wie möglich zu halten (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 18. Mai 2005 - 8 OA 317/04 -, NVwZ-RR 2005, 659; Beschluss vom 15. August 2003 - 2 A 117/03 -, NVwZ-RR 2004, 155; Beschluss vom 24. September 2001 - 8 OA 2480/01 -, NVwZ-RR 2002, 237; OVG Hamburg, Beschluss vom 12. Juni 2007 - 3 So 173/05 -, NVwZ-RR 2007, 825).
  • VG Sigmaringen, 17.04.2008 - 6 K 151/08

    Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltsgebühren einer Hochschule für ein

    Nach ständiger und einhelliger Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg und anderer Oberverwaltungsgerichte gelten die dargestellten Grundsätze auch in Hochschulzulassungsverfahren (vgl. zu alledem wie auch zum Folgenden mit zahlreichen Nachweisen VG Sigmaringen, Beschluss vom 19.04.2006 - NC 6 K 715/05 - sowie nachgehend VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.08.2006 - NC 9 S 76/06 -, NVwZ 2006, 1300; OVG Hamburg, Beschluss vom 12.06.2007 - 3 So 173/05 -, NVwZ-RR 2007, 825).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.06.2012 - 1 K 25.09

    Erinnerung/Beschwerde gegen Kostenfestsetzung; Gebühren eines Rechtsanwalts;

    Eine Einschränkung von § 162 Abs. 2 Satz 1 VwGO dergestalt, dass Gebühren und Auslagen des prozessbevollmächtigten Rechtsanwalts nicht erstattungsfähig seien, wenn die Klage nur vorsorglich bzw. zur Fristwahrung erhoben wird, ist im Gesetz nicht vorgesehen; auch in einem solchen Fall bleibt es deswegen bei dem Grundsatz, dass die Gebühren und Auslagen des bevollmächtigten Rechtsanwalts (stets) erstattungsfähig sind (vgl. - zu § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO - BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2002 - X ZB 9/02 -, Juris, Rdn. 11 f.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 11. September 2009 - 2 OA 302/09 -, Juris, Rdn. 13; OVG Hamburg, Beschluss vom 12. Juni 2007 - 3 So 173/05 -, NVwZ-RR 2007, 825, 826; ferner etwa Neumann, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 162, Rdn. 58).
  • VG München, 26.04.2022 - M 31 M 22.2258

    Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss

    Die beklagte Gegenseite kann und darf auch schon dann einen Rechtsanwalt beauftragen, wenn eine Klage zunächst nur fristwahrend erhoben wird (vgl. ThürOVG, B.v. 12.2.2014 - 4 VO 699/13 - juris Rn. 5; OVG Berin-Brandenburg aaO Rn. 5; OVG Lüneburg, B.v. 11.9.2009 - 302/09 - juris Rn. 13; OVG Hamburg, B.v. 12.6.2007 - 3 So 173/05 - juris Ls.; BWVGH, B.v. 29.8.1989 - NC 9 S 69/89 - NVwZ-RR 1989, 672; BayVGH, B.v. 12.11.1985 - 6 C 85 A.1556 ua - BayVBl. 1986, 317; B.v. 28.5.1982 - 4 C 81 A.602 - NJW 1982, 2394 f.).
  • OVG Sachsen, 30.05.2016 - 3 A 558/15

    Rundfunkbeitrag; Steuer; Gleichbehandlung; Rechtsschutzgarantie; Kosten;

    Denn die anwaltliche Vertretung war für den Beklagten offensichtlich nutzlos (OVG Hamburg, Beschl. v. 12. Juni 2007 - 3 So 173/05 -, juris Rn. 8 m. w. N.).
  • VG Frankfurt/Main, 29.04.2014 - 3 O 550/14

    Numerus clausus

    Mehrere der von der Erinnerungsgegnerin zitierten obergerichtlichen Entscheidungen lassen erkennen, dass von vornherein lediglich eine 0, 8 Verfahrensgebühr in Streit war (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 29.11.2004 - NVwZ 2005, 838 (839); Beschluss vom 02.08.2006 - a. a. O. (1301); OVG Hamburg, Beschluss vom 12.06.2007 - NVwZ-RR 2007, 825 (826)).
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Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 11.05.2007 - 3 So 64/06   

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https://dejure.org/2007,13832
OVG Hamburg, 11.05.2007 - 3 So 64/06 (https://dejure.org/2007,13832)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 11.05.2007 - 3 So 64/06 (https://dejure.org/2007,13832)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 11. Mai 2007 - 3 So 64/06 (https://dejure.org/2007,13832)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Unterlassung einer Entscheidung über einen Prozesskostenhilfeantrag bei Verstoß gegen Art. 19 Abs. 4 GG ; Anforderungen an die "Annahme hinreichender Erfolgsaussichten" im Sinne des Prozesskostenhilferechts

  • Judicialis

    GG Art. 19 Abs. 4; ; VwGO § 146 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    GG Art. 19 Abs. 4; VwGO § 146 Abs. 1

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 823
  • NVwZ-RR 2007, 825
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 20.03.2003 - 12 S 228/03

    Unstatthafte Untätigkeitsbeschwerde wegen überlanger Nichtterminierung

    Auszug aus OVG Hamburg, 11.05.2007 - 3 So 64/06
    Zwar wird eine Beschwerde, die sich gegen die Unterlassung einer Entscheidung über einen Prozesskostenhilfeantrag richtet, von einem Teil der Rechtsprechung grundsätzlich als nicht statthaft angesehen, weil nach § 146 Abs. 1 Satz 1 VwGO ausschließlich förmliche Entscheidungen des Verwaltungsgerichts beschwerdefähig sein sollen (vgl. insbesondere VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.3.2003, NVwZ 2003, 1541, m. weit Nachw.).
  • VGH Bayern, 27.01.2000 - 10 C 99.3695
    Auszug aus OVG Hamburg, 11.05.2007 - 3 So 64/06
    Nach anderer Ansicht soll die Anrufung der Rechtsmittelinstanz insbesondere im Prozesskostenhilfeverfahren dagegen statthaft sein, wenn die Untätigkeit des Verwaltungsgerichts einen Verstoß gegen Art. 19 Abs. 4 GG und Art. 6 Abs. 1 EMRK darstellt (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 27.1.2000, NVwZ 2000, 693, m. weit. Nachw.; offen gelassen: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29.11.2006, 4 L 33.06, Juris, mit weit. Nachw.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.11.2006 - 4 L 33.06

    Untätigkeitsbeschwerde wegen unangemessen langer Dauer eines gerichtlichen

    Auszug aus OVG Hamburg, 11.05.2007 - 3 So 64/06
    Nach anderer Ansicht soll die Anrufung der Rechtsmittelinstanz insbesondere im Prozesskostenhilfeverfahren dagegen statthaft sein, wenn die Untätigkeit des Verwaltungsgerichts einen Verstoß gegen Art. 19 Abs. 4 GG und Art. 6 Abs. 1 EMRK darstellt (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 27.1.2000, NVwZ 2000, 693, m. weit. Nachw.; offen gelassen: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29.11.2006, 4 L 33.06, Juris, mit weit. Nachw.).
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