Weitere Entscheidung unten: OVG Hamburg, 01.03.2011

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   OVG Rheinland-Pfalz, 12.04.2011 - 8 A 11405/10.OVG   

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OVG Rheinland-Pfalz, 12.04.2011 - 8 A 11405/10.OVG (https://dejure.org/2011,5592)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12.04.2011 - 8 A 11405/10.OVG (https://dejure.org/2011,5592)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12. April 2011 - 8 A 11405/10.OVG (https://dejure.org/2011,5592)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gemeinden steht auch bereits im Planaufstellungsverfahren ein Vorkaufsrecht bezüglich eines im Entwurf des Bebauungsplans als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzten Grundstücks zu; Vorkaufsrecht einer Gemeinde im Planaufstellungsverfahren bezüglich eines im Entwurf des ...

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vorkaufsrecht von Gemeinden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 611
  • DVBl 2011, 1049
  • DÖV 2011, 702
  • BauR 2012, 54
  • ZfBR 2011, 577
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 B 245.89

    Rechtfertigung der Ausübung des Verkaufsrechts durch eine Gemeinde

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.04.2011 - 8 A 11405/10
    Die Bejahung der Allgemeinwohlrechtfertigung verlangt eine Interessenabwägung, bei der das gesetzlich anerkannte Erwerbsmotiv der Gemeinde ein solches Gewicht haben muss, dass dahinter das entgegenstehende Interesse der Vertragsparteien an freier Disposition zurückzutreten hat (vgl. OVG RP, Urteil vom 18. Mai 1989 - 1 A 30/87 -, S. 12 d.U.; dazu: BVerwG, Beschluss vom 15. Februar 1990 - 4 B 245.89 -, NJW 1990, 2703 und juris, Rn. 3 und 9 ["überwiegende Vorteile für die Allgemeinheit"]; Stock, a.a.O., § 24 Rn. 63 f.).

    Diese Zugriffsmöglichkeit auch auf einen vorhandenen und aufgrund Baugenehmigung gesicherten Baubestand ist in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 5. Juli 1990 - III ZR 229/89 -, NJW 1991, 293; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 15. Februar 1990, a.a.O., juris Rn. 4).

    Dabei ist es unerheblich, ob der Bebauungsplan bereits erlassen wurde oder sich erst im Planaufstellungsverfahren befindet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Februar 1990, a.a.O. in Verbindung mit dem vorangehenden Urteil des OVG RP vom 18. Mai 1989 - 1 A 30/87 -, S. 12 d.U. [Ausübung des Vorkaufsrechts gem. § 24 Abs. 1 Nr. 2 BBauG 1976 zwecks Abriss des vorhandenen Gebäudes und Herbeiführung einer dem Planentwurf konformen Nutzung]).

  • BGH, 05.07.1990 - III ZR 229/89

    Gültigkeit eines Flächennutzungsplans; Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.04.2011 - 8 A 11405/10
    Dass die öffentliche Zwecksetzung nur für eine Teilfläche des verkauften Grundstücks gilt, hindert nicht das Entstehen des Vorkaufsrechts (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juli 1990 - III ZR 229/89 -, NJW 1991, 293 und juris, Rn. 15).

    Diese Zugriffsmöglichkeit auch auf einen vorhandenen und aufgrund Baugenehmigung gesicherten Baubestand ist in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 5. Juli 1990 - III ZR 229/89 -, NJW 1991, 293; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 15. Februar 1990, a.a.O., juris Rn. 4).

  • BVerwG, 15.02.2000 - 4 B 10.00

    Vorkaufsrecht der Gemeinde; Klagebefugnis des Käufers; öffentliche Hand als

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.04.2011 - 8 A 11405/10
    Für den Käufer wird durch die Ausübung des Vorkaufsrechts ein Eingriff in den durch den notariellen Kaufvertrag begründeten Eigentumsverschaffungsanspruch bewirkt, was seine Klagebefugnis begründet (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 15. Februar 2000 - 4 B 10.00 -, NVwZ 2000, 1044 und juris, Rn. 5).

    Für den Käufer äußert sich die privatrechtsgestaltende Wirkung der Vorkaufsrechtsausübung darin, dass sein Anspruch auf Übereignung des Grundstücks nicht mehr erfüllt werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Februar 2000 - 4 B 10.00 -, NVwZ 2000, 1044 und juris, Rn. 5).

  • BVerwG, 03.02.1984 - 4 C 39.82

    Bindende Wirkung und Vorrang einer Bebauungsgenehmigung (Bauvorbescheid) vor

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.04.2011 - 8 A 11405/10
    Dies wird in § 14 Abs. 3 BauGB für den Fall der Veränderungssperre bestätigt, ergibt sich aber letztlich aus der dem Bauvorbescheid bzw. einer Baugenehmigung nach Landesrecht zukommenden Bindungswirkung (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Februar 1984 - 4 C 39.82 -, BVerwGE 69, 1 und juris, Rn. 14).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.05.2008 - 3 S 2509/07

    Anforderungen an materielle Planreife

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.04.2011 - 8 A 11405/10
    b) Eine materielle Planreife im Sinne der sicheren Prognose, der vorliegende Planentwurf werde gültiges Ortsrecht (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 14. März 2001 - 7 B 355/01 -, ZfBR 2001, 424; VGH BW, Beschluss vom 19. Mai 2008 - 3 S 2509/07 -, ZfBR 2009, 71, jeweils zu § 33 BauGB), wird in § 24 Abs. 1 Satz 2 BauGB ausdrücklich nicht verlangt.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.07.2007 - 8 A 10260/07

    Zulässigkeit eines Aussiedlerhofes in einem Landschaftsschutzgebiet

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.04.2011 - 8 A 11405/10
    Zwar entspricht der Wortlaut der Verfügung nicht dem Inhalt eines Bauvorbescheids, bei dem es sich um die teilweise Vorwegnahme des feststellenden Teils einer Baugenehmigung handelt (vgl. OVG RP, Urteil vom 4. Juli 2007 - 8 A 10260/07.OVG -, juris, Rn. 20).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2001 - 7 B 355/01

    Voraussetzungen der materiellen Planreife; Rücknahme eines rechtswidrigen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.04.2011 - 8 A 11405/10
    b) Eine materielle Planreife im Sinne der sicheren Prognose, der vorliegende Planentwurf werde gültiges Ortsrecht (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 14. März 2001 - 7 B 355/01 -, ZfBR 2001, 424; VGH BW, Beschluss vom 19. Mai 2008 - 3 S 2509/07 -, ZfBR 2009, 71, jeweils zu § 33 BauGB), wird in § 24 Abs. 1 Satz 2 BauGB ausdrücklich nicht verlangt.
  • BVerwG, 10.09.2002 - 4 BN 39.02

    Beachtung einzelner weniger Grundstücke durch ein städtebaulich erforderliches

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.04.2011 - 8 A 11405/10
    Allerdings ist die planende Gemeinde im Rahmen der Abwägung gehalten, auch die mit der Planung einhergehenden finanziellen Folgen für die betroffenen Grundstückseigentümer abzuwägen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. September 2002 - 4 BN 39.02 -, BRS 66 Nr. 3 und juris, Rn. 8).
  • VGH Bayern, 03.04.2018 - 15 ZB 17.318

    Nichtöffentliche Beratung der Ausübung eines Vorkaufsrechts

    Für den Käufer (wie hier die Kläger) äußert sich die privatrechtsgestaltende Wirkung der Ausübung des Vorkaufsrechts darin, dass sein Anspruch auf Übereignung des Grundstücks nicht mehr erfüllt werden kann (OVG Rh-Pf, U.v. 12.4.2011 - 8 A 11405/10 - NVwZ-RR 2011, 611 = juris Rn. 33; zur diesbezüglichen Eingriffswirkung vgl. auch BVerwG, B.v. 30.11.2009 - 4 B 52.09 - BRS 74 Nr. 130 = juris Rn. 5).
  • VG Mainz, 06.05.2020 - 3 K 532/19

    Vorkaufsrecht nur im Ermessen der Gemeinde

    Für den Käufer wird durch die Ausübung des Vorkaufsrechts aber ein Eingriff in den durch den notariellen Kaufvertrag begründeten Eigentumsverschaffungsanspruch bewirkt, der seine Klagebefugnis begründet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Februar 2000 - 4 B 10.00 -, NVwZ 2000, 1044 = juris Rn. 5; OVG RP, Urteil vom 12. April 2011 - 8 A 11405/10 -, NVwZ-RR 2011, 611 = juris Rn. 18).
  • OLG Hamburg, 11.07.2012 - 1 U 1/11

    Bauleitplanung in Hamburg: Ausübung eines Vorkaufsrechts; Angabe des

    Für den Käufer äußert sich die privatrechtsgestaltende Wirkung der Ausübung des Vorkaufsrechts darin, dass sein Anspruch auf Übereignung des Grundstücks nicht mehr erfüllt werden kann (OVG Koblenz, Urt. v. 12.4.2011, NVwZ-RR 2011, 611, 613).
  • VG Berlin, 09.06.2016 - 13 K 246.15

    Ausübung des Vorkaufsrechts für eine Teilfläche eines Grundstücks

    Dass die öffentliche Zwecksetzung nur für eine Teilfläche des verkauften Grundstücks gilt, hindert nicht das Entstehen des Vorkaufsrechts (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12. April 2011 - 8 A 11405/10 - BauR 2012, 54 ).

    Für den Käufer äußert sich die privatrechtsgestaltende Wirkung der Vorkaufsrechtsausübung darin, dass ein Anspruch auf Übereignung des Grundstücks nicht mehr erfüllt werden kann (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12. April 2011 - 8 A 11405/10 - BauR 2012, 54 ).

  • VG Mainz, 06.05.2020 - 3 K 616/19

    Vorkaufsrecht für Wohngebiete

    Für den Käufer bewirkt die Ausübung des Vorkaufsrechts einen Eingriff in seinen durch den notariellen Kaufvertrag begründeten Eigentumsverschaffungsanspruch, der seine Klagebefugnis begründet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Februar 2000 - 4 B 10.00 -, NVwZ 2000, 1044 = juris Rn. 5; OVG RP, Urteil vom 12. April 2011 - 8 A 11405/10 -, NVwZ-RR 2011, 611 = juris Rn. 18).

    Obgleich die Ausübung des Vorkaufsrechts im Vergleich zur Enteignung einen geringeren Eingriff in zivile Rechtspositionen bedeutet und insofern an geringere Voraussetzungen geknüpft ist, als Gründe des Allgemeinwohls seine Ausübung nur rechtfertigen, nicht aber - wie bei der Enteignung - Gründe des Allgemeinwohls den Zugriff auf das Grundstück erfordern müssen, ist nach alledem hier den Interessen der Kläger als Vertragsparteien an freier Disposition über das Eigentum an dem verkauften Grundstück Vorrang einzuräumen (vgl. OVG RP, Urteil vom 12. April 2011 - 8 A 11405/10 -, NVwZ-RR 2011, 611 = juris Rn. 33 f.).

  • VG Berlin, 08.07.2019 - 19 K 376.17

    Aufhebung eines Bescheids über die Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts

    Für den Erstkäufer folgt das Anfechtungsrecht daraus, dass durch die Ausübung des Vorkaufsrechts ein Eingriff in den durch den notariellen Kaufvertrag begründeten Eigentumsverschaffungsanspruch bewirkt wird, was sein Recht begründet, sich gegen die Ausübung des Vorkaufsrechts im Klagewege zur Wehr zu setzen (vgl BVerwG, Beschluss vom 15. Februar 2000, a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12. April 2011 - OVG 8 A 11405/10 -, NVwZ-RR 2011, 611 ; Stock, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, a.a.O., § 28 Rn. 26 u. 46; im Ergebnis ferner z.B. auch BVerwG, Beschluss vom 30. November 2009, a.a.O.; BGH, Urteile vom 18. April 1991 - III ZR 79/90 -, NVwZ 1992, 812 f., und vom 5. Mai 1988, a.a.O.; Reidt, in: Battis/Krautzberger/Löhr, a.a.O., § 28 Rn. 21).

    Die Anfechtbarkeit durch den Erstkäufer wird auch in § 28 Abs. 2 Satz 6, 2. Hs. BauGB (= § 24 Abs. 4 Satz 6, 2. Hs. BBauG 1976) vorausgesetzt (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12. April 2011, a.a.O.; Stock, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, a.a.O.).

  • VG München, 13.05.2013 - M 8 K 12.3486

    Vorkaufsrechtsausübung; öffentliche Grünfläche; Klage des Käufers; Zustellung an

    Im Falle des Vorkaufsrechts erleidet der Verkäufer keinen zwangsweisen Zugriff auf sein Eigentum, vielmehr ist er zu dessen Aufgabe freiwillig bereit (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 12.4.2011 - 8 A 11405/10 - juris RdNr. 33).

    Für den Käufer äußert sich die privatrechtsgestaltende Wirkung der Vorkaufsrechtsauübung darin, dass sein Anspruch auf Übereignung des Grundstücks nicht mehr erfüllt werden kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.2.2000 - 4 B 10.00 - NVwZ 2000, 1044 - juris RdNr. 5; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 12.4.2011 a.a.O.).

  • VG Trier, 27.08.2019 - 7 K 1339/19

    Baugenehmigung und Vorbescheid; Zulässigkeit im unbeplanten Innenbereich;

    Ein positiver Bauvorbescheid entfaltet im Rahmen seiner Feststellungen Bindungswirkung für das nachfolgende Baugenehmigungsverfahren und die Baugenehmigung darf aus den im Bauvorbescheid festgestellten Gründen zur baurechtlichen Zulässigkeit des Bauvorhabens nicht versagt werden (OVG RP, Urteil vom 12. April 2011 - 8 A 11405/10 -, Rn. 44, juris).
  • VG Neustadt, 19.02.2015 - 4 K 544/14

    Ausübung eines gemeindlichen Vorkaufsrechts; zuständiges kommunales Organ;

    In dieser frühen Phase der Planung durch Flächennutzungsplan reicht es für die nach § 24 Abs. 3 S. 1 BauGB erforderliche Allgemeinwohlrechtfertigung aber nicht aus, dass der angestrebte Verwendungszweck des Grundstücks für eine Entwicklung von Wohnbauflächen feststeht und die Planung eine hinreichende Realisierungschance hat, weil keine Planungshindernisse bestehen, die hier weder von dem Kläger vorgetragen noch für die Kammer ersichtlich sind (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil 12. April 2011 - 8 A 11405/10.OVG -, NVwZ-RR 2011, 611).
  • VG München, 07.12.2020 - M 8 K 19.5422

    Gemeindliches Vorkaufsrecht und Erhaltungssatzung zur Sicherung der

    Die Bejahung der Allgemeinwohlrechtfertigung verlangt eine Interessenabwägung, bei der das gesetzlich anerkannte Erwerbsmotiv der Gemeinde ein solches Gewicht haben muss, dass dahinter das entgegenstehende Interesse der Vertragsparteien an freier Disposition zurückzutreten hat (BayVGH, U.v. 6.2.2014 - 2 B 13.2570 - juris Rn. 16; OVG Koblenz, U.v. 12.4.2011 - 8 A 11405/10 - juris Rn. 34; Stock, in: Ernst/Zinkahn/Bielen-berg/Krautzberger, Baugesetzbuch, 140. EL Oktober 2020, § 24 Rn. 65 b).
  • VG Trier, 22.09.2021 - 5 K 381/21

    Bedeutung der Bestandskraft eines Bauvorbescheids für die Bestimmung des Inhalts

  • VG Freiburg, 14.07.2022 - 4 K 2423/21

    Ausübung des Flächennutzungsplan-Vorkaufsrechts

  • VG Freiburg, 14.07.2022 - 4 K 284/22

    Retrospektive Feststellung der gemeindlichen Absicht bei Ausübung des

  • VG Würzburg, 25.08.2020 - W 4 K 19.1563

    Planaufstellungsbeschluss

  • VG Stuttgart, 07.03.2023 - 2 K 399/22

    Ausübung eines Vorkaufsrechts an einem Bahnbetriebsgrundstück im Geltungsbereich

  • VG München, 10.12.2019 - M 1 K 17.3131

    Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts bezüglich eines Grundstücks im

  • VG Würzburg, 19.05.2015 - W 4 K 14.688

    Rechtswidrige Ausübung des Vorkaufsrechts mangels hinreichend konkreter

  • VG Würzburg, 05.08.2014 - W 4 K 14.270

    Vorkaufsrecht; Flächennutzungsplan; Wohl der Allgemeinheit

  • VG München, 14.08.2012 - M 1 K 12.1175

    Vorkaufsrecht; Flächennutzungsplan; Wohl der Allgemeinheit

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Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 01.03.2011 - 8 Bf 206/10.PVL   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,9658
OVG Hamburg, 01.03.2011 - 8 Bf 206/10.PVL (https://dejure.org/2011,9658)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 01.03.2011 - 8 Bf 206/10.PVL (https://dejure.org/2011,9658)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 01. März 2011 - 8 Bf 206/10.PVL (https://dejure.org/2011,9658)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zur Verweigerung der Zustimmung des Personalrats gegen eine beabsichtigte Einstellung wegen Verstoßes gegen Rechtsvorschriften

  • Justiz Hamburg

    Zur Verweigerung der Zustimmung des Personalrats gegen eine beabsichtigte Einstellung wegen Verstoßes gegen Rechtsvorschriften

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit des Personalrats zur Verweigerung seiner Zustimmung zu einer beabsichtigten Einstellung bei Verstoß dieser Maßnahme gegen Art. 33 Abs. 2 GG; Erfordernis der Erklärung der Verweigerung unter Bezugnahme auf die Umstände der unter Missachtung des mit der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Möglichkeit des Personalrats zur Verweigerung seiner Zustimmung zu einer beabsichtigten Einstellung bei Verstoß dieser Maßnahme gegen Art. 33 Abs. 2 GG; Erfordernis der Erklärung der Verweigerung unter Bezugnahme auf die Umstände der unter Missachtung des mit der ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterschreitung des Einstellungsprofils und der Personalrat

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 611
  • NZA-RR 2011, 614
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus OVG Hamburg, 01.03.2011 - 8 Bf 206/10
    Die Auswahl und anschließende Einstellung greift in die Rechte der unterlegenen Bewerber aus Art. 33 Abs. 2 GG ein (BVerwG, Urt. v. 4.11.2010, 2 C 16.09, juris).
  • BVerwG, 10.08.1987 - 6 P 22.84

    Personalvertretung - Mitbestimmung - Erklärungsfrist - Zustimmungsverweigerung -

    Auszug aus OVG Hamburg, 01.03.2011 - 8 Bf 206/10
    Er hat aber darüber zu wachen, ob der Dienststellenleiter die rechtlichen Schranken des ihm eingeräumten Auswahlermessens eingehalten hat (BVerwG, Beschl. v. 10.8.1987, 6 P 22.84, BVerwGE 78, 65).
  • BVerwG, 15.11.2006 - 6 P 1.06

    Mitbestimmung in Personalangelegenheiten; Mitbestimmung bei Versetzungen;

    Auszug aus OVG Hamburg, 01.03.2011 - 8 Bf 206/10
    Sind Verweigerungsgründe gesetzlich umschrieben, ist eine Zustimmungsverweigerung nur dann unbeachtlich, wenn sie entweder objektiv das Vorliegen eines gesetzlichen Zustimmungsverweigerungsgrundes nicht möglich erscheinen lässt, weil ein Verweigerungsgrund von vornherein und eindeutig nicht vorliegen kann, oder weil sie aus sonstigen subjektiven Gründen rechtsmissbräuchlich ist, weil der Personalrat sich von vornherein besserer Kenntnis verschließt oder seinen Standpunkt nur zum Schein einnimmt (BVerwG, Beschl. v. 15.11.2006, 6 P 1.06, BVerwGE 127, 142).
  • BVerwG, 11.08.2005 - 2 B 6.05

    Eingrenzung des Bewerberkreises auf Beamte mit längerer Berufserfahrung in Fragen

    Auszug aus OVG Hamburg, 01.03.2011 - 8 Bf 206/10
    Das Anforderungsprofil legt die Kriterien für die Auswahl fest, die ein Bewerber objektiv erfüllen muss um zum Zuge kommen zu können (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.8.2005, 2 B 6.05, juris).
  • BVerwG, 02.11.1994 - 6 P 28.92

    Hinzuziehung von Beteiligten am Verfahren

    Auszug aus OVG Hamburg, 01.03.2011 - 8 Bf 206/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 2.11.1994, 6 P 28.92, PersR 1995, 83 m.w.N.) liegt ein Nachteil i.S. des dem § 89 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 HmbPersVG entsprechenden § 77 Abs. 2 Nr. 2 BPersVG vor, wenn der Verlust eines Rechtes einer Anwartschaft innerhalb eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses oder anderer rechtlich erheblicher Positionen des betroffenen oder anderer Angehöriger des öffentlichen Dienstes zu besorgen wären.
  • OVG Hamburg, 12.02.2007 - 1 Bs 354/06

    Zulässiges Anforderungsprofil für Beförderungsstelle

    Auszug aus OVG Hamburg, 01.03.2011 - 8 Bf 206/10
    Ob die solcher Art aufgestellten konstitutiven Mindestanforderungen des Anforderungsprofils durch einen Bewerber erfüllt sind, liegt nicht im Beurteilungsspielraum des Dienstherrn (OVG Hamburg, Beschl. v. 12.2.2007, 1 Bs 354/06, NordÖR 2008, 280).
  • VG Göttingen, 21.01.2021 - 7 B 3/20

    Bewerberauswahl; Höhergruppierung; Unbeachtlichkeit der Zustimmungsverweigerung;

    Entgegen der Ansicht des Antragstellers hat sich der Beteiligte bei der Auswahl von Frau E. nicht über ein im Anforderungsprofil genanntes konstitutives Merkmal hinweggesetzt (bei einem solchen Verstoß gegen Art. 33 Abs. 2 GG wäre die Zustimmungsverweigerung beachtlich, vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 01.03.2011 - 8 Bf 206/10.PVL -, juris, Rn. 24 ff.).
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