Weitere Entscheidung unten: VG Cottbus, 11.09.2012

Rechtsprechung
   VGH Bayern, 30.10.2012 - 22 ZB 11.2915   

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https://dejure.org/2012,34650
VGH Bayern, 30.10.2012 - 22 ZB 11.2915 (https://dejure.org/2012,34650)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.10.2012 - 22 ZB 11.2915 (https://dejure.org/2012,34650)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. Oktober 2012 - 22 ZB 11.2915 (https://dejure.org/2012,34650)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Erfolglose Anfechtungsklage gegen einen belastenden Verwaltungsakt;Befolgung dieses Verwaltungsakts während der Anhängigkeit eines Antrags auf Zulassung der Berufung;Unmöglichkeit der Rückgängigmachung der Folgen der Befolgung des Verwaltungsakts;Erledigung der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundstückseigentümer als "Veranlasser" einer bodenschutzrechtlichen Gefahrerforschungsmaßnahme; Nachweisbarkeit der Verursachung einer Bodenverunreinigung durch frühere Grundstücksnutzer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBodSchG § 4 Abs. 3 S. 1; BBodSchG § 9 Abs. 2 S. 1
    Grundstückseigentümer als "Veranlasser" einer bodenschutzrechtlichen Gefahrerforschungsmaßnahme; Nachweisbarkeit der Verursachung einer Bodenverunreinigung durch frühere Grundstücksnutzer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Übergang auf ein Fortsetzungsfeststellungsbegehren bei Erledigung der Hauptsache während Antrags auf Berufungszulassung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2013, 218
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 28.08.1985 - 8 B 128.84

    Erledigung der Hauptsache - Hauptverfahren - Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus VGH Bayern, 30.10.2012 - 22 ZB 11.2915
    Keine ipso-iure-Erledigung des Antrags auf Zulassung der Berufung (Abgrenzung zu BVerwGE 72, 93);.

    Während das Bundesverwaltungsgericht für Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision annimmt, ein Ereignis, durch das sich die Hauptsache erledigt, ziehe unmittelbar die Erledigung auch des Verfahrens über die Nichtzulassungsbeschwerde nach sich (BVerwG vom 28.8.1985 BVerwGE 72, 93/94), bedarf es bei einem Antrag auf Zulassung der Berufung nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs einer Prozesserklärung, durch die entweder der Rechtsstreit als solcher oder nur der Antrag auf Zulassung der Berufung für erledigt erklärt wird (so z.B. auch Geiger, BayVBl 2000, 395/396).

  • VGH Bayern, 26.07.1995 - 22 B 93.271

    Folgenbeseitigungsanspruch des Anscheinsstörers bzw. Kostenerstattungsanspruch

    Auszug aus VGH Bayern, 30.10.2012 - 22 ZB 11.2915
    Wird ein belastender Verwaltungsakt - sei es freiwillig, sei es gezwungenermaßen - durch den Inhaltsadressaten oder durch einen Dritten befolgt, zieht das dann die Erledigung der Anordnung nach sich, wenn sich die Vollzugsmaßnahmen nicht mehr rückgängig machen lassen (vgl. z. B. BayVGH vom 26.7.1995 BayVBl 1995, 758/759; vom 18.7.1997 BayVBl 1998, 500/501; vom 15.3.1999 BayVBl 2000, 149/150; Gerhardt in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, RdNr. 88 zu § 113).

    Insoweit sind die Anfechtungsklage und der Antrag auf Zulassung der Berufung zulässig geblieben (vgl. BayVGH vom 26.7.1995, a.a.O., S. 760; vom 18.7.1997, a.a.O., S. 501).

  • VGH Bayern, 18.07.1997 - 22 B 97.268

    Derjenige, gegen den gewichtige Indizien sprechen, kann zu

    Auszug aus VGH Bayern, 30.10.2012 - 22 ZB 11.2915
    Wird ein belastender Verwaltungsakt - sei es freiwillig, sei es gezwungenermaßen - durch den Inhaltsadressaten oder durch einen Dritten befolgt, zieht das dann die Erledigung der Anordnung nach sich, wenn sich die Vollzugsmaßnahmen nicht mehr rückgängig machen lassen (vgl. z. B. BayVGH vom 26.7.1995 BayVBl 1995, 758/759; vom 18.7.1997 BayVBl 1998, 500/501; vom 15.3.1999 BayVBl 2000, 149/150; Gerhardt in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, RdNr. 88 zu § 113).

    Insoweit sind die Anfechtungsklage und der Antrag auf Zulassung der Berufung zulässig geblieben (vgl. BayVGH vom 26.7.1995, a.a.O., S. 760; vom 18.7.1997, a.a.O., S. 501).

  • VGH Bayern, 15.03.1999 - 22 B 95.2164

    Wasserrechtliche Anordnung und Ersatzvornahmekosten; Altlastensanierung

    Auszug aus VGH Bayern, 30.10.2012 - 22 ZB 11.2915
    Wird ein belastender Verwaltungsakt - sei es freiwillig, sei es gezwungenermaßen - durch den Inhaltsadressaten oder durch einen Dritten befolgt, zieht das dann die Erledigung der Anordnung nach sich, wenn sich die Vollzugsmaßnahmen nicht mehr rückgängig machen lassen (vgl. z. B. BayVGH vom 26.7.1995 BayVBl 1995, 758/759; vom 18.7.1997 BayVBl 1998, 500/501; vom 15.3.1999 BayVBl 2000, 149/150; Gerhardt in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, RdNr. 88 zu § 113).
  • OVG Niedersachsen, 08.07.2004 - 2 LA 53/03

    Berufungsvorbringen; Berufungszulassung; Berufungszulassungsantrag;

    Auszug aus VGH Bayern, 30.10.2012 - 22 ZB 11.2915
    Das dafür erforderliche Fortsetzungsfeststellungsinteresse muss der Rechtsmittelführer allerdings darlegen (NdsOVG vom 8.7.2004 NVwZ-RR 2004, 912).
  • VGH Bayern, 05.05.2011 - 22 ZB 10.214

    Heranziehung zu den Kosten einer Amtshandlung (Beseitigung einer Boden- und

    Auszug aus VGH Bayern, 30.10.2012 - 22 ZB 11.2915
    "Veranlasser" ist, wer für die Amtshandlung tatsächlich in verantwortlicher Weise ursächlich ist (BayVGH vom 5.5.2011 UPR 2011, 357; Rott/Stengel, Verwaltungskostenrecht in Bayern, Bd. I, Anm. 3 zu Art. 2 KG).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.04.2007 - 4 L 563/04

    Kein Rechtsschutzbedürfnis im Zulassungsverfahren bei Aufhebung des

    Auszug aus VGH Bayern, 30.10.2012 - 22 ZB 11.2915
    Unterbleibt eine solche (oder eine andere) verfahrensbeendende Erklärung, ist der Antrag auf Zulassung der Berufung bereits deshalb abzulehnen, weil der Rechtsmittelführer angesichts der eingetretenen Erledigung der Hauptsache kein anerkennenswertes Interesse an der Klärung der Rechtslage in einem Berufungsverfahren mehr besitzt (OVG SA vom 12.4.2007 Az. 4 L 563/04 RdNr. 2; Geiger, a.a.O.).
  • VGH Bayern, 23.05.2001 - 22 ZB 00.1448
    Auszug aus VGH Bayern, 30.10.2012 - 22 ZB 11.2915
    Das kann auch der Eigentümer eines Grundstücks im Hinblick auf seine Eigenschaft als Zustandsverantwortlicher sein (vgl. zu einer solchen Fallgestaltung z.B. BayVGH vom 23.5.2001 BayVBl 2002, 372 f.).
  • VGH Bayern, 13.04.2023 - 19 ZB 22.79

    Keine Umstellung in Fortsetzungsfeststellungsklage während des Verfahrens der

    Die Klägerin kann aber bei Erledigung des angefochtenen Verwaltungsaktes nach Ergehen der erstinstanzlichen Entscheidung die Zulassung der Berufung mit dem Ziel der Feststellung der Rechtswidrigkeit des erledigten Verwaltungsaktes gemäß § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO beantragen (BayVGH, B.v. 30.10.2012 - 22 ZB 11.2915 - juris Rn. 11; B.v. 8.10.2009 - 19 ZB 09.2255, Rn. 3; Nds.OVG, B.v. 17.8.2006 - 2 LA 1192/04 - juris Rn. 6; Seibert in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 124a Rn. 225, 341a; Happ in Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 124a Rn. 78a; Roth in Posser/Wolff, VwGO, 64. Ed. Stand 1.7.2022, § 124a Rn. 57.1).

    Unter solchen Umständen kann der Zulassungsantrag nur Erfolg haben, wenn in einem ersten Schritt im Berufungszulassungsverfahren ein berechtigtes Interesse an der begehrten Feststellung dargelegt wird (BayVGH, B.v. 2.3.2017 - 4 ZB 16.1852 - juris Rn. 10; B.v. 30.10.2012 - 22 ZB 11.2915 - juris Rn. 11; B.v. 8.10.2009 - 19 ZB 09.2255, Rn. 3; VGH BW, B.v. 28.6.2007 - 13 S 779/07 - juris Rn. 5; Seibert in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 124a Rn. 341a; Happ in Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 124a Rn. 78a; Roth in Posser/Wolff, VwGO, 64. Ed. Stand 1.7.2022, § 124a Rn. 57.1).

    Tritt die Erledigung erst nach dem Ablauf der Begründungsfrist des Antrags auf Berufungszulassung nach § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO ein, so sind die Umstellung der Anfechtungsklage in eine Fortsetzungsfeststellungsklage nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO und die entsprechende Darlegung eines berechtigten Interesses nicht an die Begründungsfrist gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO gebunden (BayVGH, B.v. 2.3.2017 - 4 ZB 16.1852 - juris Rn. 10; B.v. 30.10.2012 - 22 ZB 11.2915 - juris Rn. 11; Seibert in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 124a Rn. 341a; Roth in Posser/Wolff, VwGO, 64. Ed. Stand 1.7.2022, § 124a Rn. 57.1; gegen Fristbindung auch im Fall der Erledigung vor Ablauf der Begründungsfrist: Happ in Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 124a Rn. 78a).

  • VGH Bayern, 04.02.2020 - 11 ZB 19.1150

    Fortsetzungsfeststellungsklage bei erledigter Leistungsklage

    Ein Rechtsmittelführer kann ein berechtigtes Interesse an der Klärung haben, ob das Recht, über das in der angefochtenen Entscheidung gestritten wurde, vor Erledigung bestand, oder ob der angefochtene, inzwischen aber erledigte Verwaltungsakt rechtswidrig war (Seibert in Sodan/Ziekow, VwGO, § 124a Rn. 341a; BayVGH, B.v. 10.12.2012 - 22 ZB 11.2915 - juris Rn. 11).

    Erledigt sich die Hauptsache wie hier nach Ablauf der Begründungsfrist, kann das (Fortsetzungs-)Feststellungsinteresse auch noch nachträglich dargelegt werden (Seibert, a.a.O.; BayVGH, B.v. 10.12.2012 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 04.02.2020 - 11 ZB 19.1151

    Maßnahmen zur Reduzierung der Verkehrs- und Lärmbelastung

    Ein Rechtsmittelführer kann ein berechtigtes Interesse an der Klärung haben, ob das Recht, über das in der angefochtenen Entscheidung gestritten wurde, vor Erledigung bestand, oder ob der angefochtene, inzwischen aber erledigte Verwaltungsakt rechtswidrig war (Seibert in Sodan/Ziekow, VwGO, § 124a Rn. 341a; BayVGH, B.v. 10.12.2012 - 22 ZB 11.2915 - juris Rn. 11).

    Erledigt sich die Hauptsache wie hier nach Ablauf der Begründungsfrist, kann das (Fortsetzungs-)Feststellungsinteresse auch noch nachträglich dargelegt werden (Seibert, a.a.O.; BayVGH, B.v. 10.12.2012 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 24.04.2017 - 12 ZB 13.2094

    Untersagung des Betriebs eines Altenheims

    Tritt die Erledigung nach Ablauf der Zulassungsbegründungsfrist des § 124a Abs. 4 Satz 2 VwGO ein, trifft den Kläger ebenfalls die Verpflichtung, noch im Rahmen des laufenden Zulassungsverfahrens seinen Klageantrag umzustellen und das besondere Fortsetzungsfeststellungsinteresse darzutun (vgl. BayVGH, B.v. 30.10.2012 - 22 ZB 11.2915 - NVwZ-RR 2013, 218, 219; B.v. 1.8.2011 - 8 ZB 11.345 - BayVBl. 2012, 287; OVG Lüneburg, B.v. 8.7.2004 - 2 LA 53/03 - NVwZ-RR 2004, 912).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.09.2019 - 6 A 10569/18

    Erhebung eines Straßenausbaubeitrages; konkludente Festlegung und Anpassung des

    Soweit die Beklagte den für die Erneuerung der V.-straße auf das Grundstück der Kläger entfallenden Ausbaubeitrag mit Schriftsatz vom 22. August 2019 auf den Betrag von 5.097,60 EUR vermindert hat, fehlt es dem Berufungszulassungsantrag für den ermäßigten Teilbetrag an dem erforderlichen Rechtsschutzinteresse (vgl. hierzu BayVGH, Beschluss vom 30. Oktober 2012 - 22 ZB 11.2915 -, NVwZ-RR 2013, 219).
  • VGH Bayern, 28.10.2014 - 12 ZB 13.2025

    Erledigung eines Antrags auf Bewilligung von Hilfe für junge Volljährige in Form

    Er muss insoweit das erforderliche besondere Feststellungsinteresse darlegen (vgl. hierzu Happ in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 124a Rn. 78a), ist hierfür indes an die Frist des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO nicht gebunden (BayVGH, B.v.3 0.10.2012 - 22 ZB 11.2915 - NVwZ-RR 2013, 218 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2019 - 20 A 2983/15

    Befristete wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung von Abwasser aus einer

    vgl. hierzu Bay. VGH, Beschluss vom 30. Oktober 2012 - 22 ZB 11.2915 -, NVwZ-RR 2013, 218; Seibert in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl., § 124 a Rn. 341a.
  • VG Minden, 30.05.2022 - 2 K 1155/19
    vgl. BVerwG, Urteil vom 25. September 2008 - 7 C 5.08 -, juris, Rn. 13; Bay. VGH, Beschluss vom 30. Oktober 2012 - 22 ZB 11.2915 -, juris, Rn. 10; VG Regensburg, Urteil vom 23. März 2000 - RO 7 K 98.2180 -, juris, Rn. 27, jeweils m.w.N.
  • OVG Sachsen, 07.02.2017 - 3 A 724/16

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Wiederholungsgefahr; Mikrozensus;

    Der Antragsteller muss das erforderliche Fortsetzungsfeststellungsinteresse darlegen (BayVGH, Beschl. v. 30. Oktober 2012 - 22 ZB 11.2915 -, juris Rn. 11; zur Erledigung vor Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde vgl. BVerwG, Beschl. v. 21. August 1995 - 8 B 43/95 -, juris Rn. 1 m. w. N.; Seibert, in: Sodann/Ziekow, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 124a Rn. 341a m. w. N.).
  • VGH Bayern, 06.06.2017 - 10 ZB 16.1037

    Verwaltungsprozessrecht: Darlegungsanforderungen im Berufungszulassungsverfahren

    Auch wenn in der vorliegenden Konstellation (Erledigung des Klagebegehrens vor Ablauf der Zulassungsbegründungsfrist) der Übergang auf ein Fortsetzungsfeststellungsbegehren grundsätzlich möglich ist, muss der Rechtsmittelführer das hierfür erforderliche Fortsetzungsfeststellungsinteresse in der gebotenen Form und Frist darlegen (vgl. BVerwG, B.v. 21.8.1995 - 8 B 43.95 - juris, zu § 133 Abs. 3 Satz 1 VwGO; BayVGH, B.v. 30.10.2012 - 22 ZB 11.2915 - juris Rn. 11, 12; B.v. 1.8.2011 - 8 ZB 11.345 - juris Rn. 6; HessVGH, B.v. 9.2.2011 - 6 A 1871/10.Z - juris Rn. 11 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   VG Cottbus, 11.09.2012 - 3 K 799/11   

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https://dejure.org/2012,36600
VG Cottbus, 11.09.2012 - 3 K 799/11 (https://dejure.org/2012,36600)
VG Cottbus, Entscheidung vom 11.09.2012 - 3 K 799/11 (https://dejure.org/2012,36600)
VG Cottbus, Entscheidung vom 11. September 2012 - 3 K 799/11 (https://dejure.org/2012,36600)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 29 BauGB, § 35 BauGB, § 55 Abs 6 Nr 4 BauO BB, § 55 Abs 7 Nr 3 BauO BB, § 67 BauO BB
    Bauplanungs-, Bauordnungs- und StädtebauförderungsrechtGenehmigungsbedürftigkeit und -fähigkeit eines gepflasterten WegesZur Frage des Gartens i.S.v. § 55 Abs. 7 Nr. 3 BbgBOGepflasterter Weg als bauliche Anlage i.S.v. § 29 Abs. 1 BauGB

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2013, 218
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 31.08.1973 - IV C 33.71

    Begriff der baulichen Anlage; Wohnboot im Außenbereich

    Auszug aus VG Cottbus, 11.09.2012 - 3 K 799/11
    Ihr kommt insbesondere die erforderliche städtebauliche Relevanz zu (zu dieser Voraussetzung: Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 31. August 1973 - IV C 33.71 - Rn. 21, zitiert nach juris).
  • BVerwG, 19.04.2012 - 4 C 10.11

    Hafengebiet; Stellplätze; Parkplatz; Parkhaus; Lagerhalle; Nutzungsänderung;

    Auszug aus VG Cottbus, 11.09.2012 - 3 K 799/11
    Für das Bestehen eines Bebauungszusammenhangs ist ausschlaggebend, inwieweit die aufeinanderfolgende Bebauung - trotz etwa vorhandener unbebauter, aber bebauungsfähiger Grundstücke (Baulücken im engeren Sinne) oder freier Flächen, die wegen ihrer natürlichen Beschaffenheit (stehendes oder fließendes Gewässer) oder wegen ihrer besonderen Zweckbestimmung (Sportplätze, Erholungsflächen) einer Bebauung entzogen sind - den Eindruck der Geschlossenheit (Zusammengehörigkeit) vermittelt Darüber, wo die Grenze des Bebauungszusammenhangs verläuft, ist nicht nach geographisch-mathematischen Maßstäben, sondern aufgrund einer umfassenden, die gesamten örtlichen Gegebenheiten erschöpfend würdigenden Wertung und Bewertung des konkreten Sachverhalts zu entscheiden (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 19. April 2012 - BVerwG 4 C 10.11 - Rn. 11 m.w.N, zitiert nach juris).
  • BVerwG, 02.03.2000 - 4 B 15.00

    Begriffe der "Bebauung" und des "Bebauungszusammenhangs" i.S. von § 34 Abs. 1

    Auszug aus VG Cottbus, 11.09.2012 - 3 K 799/11
    Zwar endet er in aller Regel am letzten Baukörper, örtliche Besonderheiten können es aber rechtfertigen, ihm noch bis zu einer natürlichen Grenze (z.B. Fluss, Waldrand o. ä.) ein oder mehrere Grundstücke zuzuordnen, die unbebaut sind oder trotz des Vorhandenseins von Baulichkeiten sonst nicht zur Prägung der Siedlungsstruktur beitragen (Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 2. März 2000 - BVerwG 4 B 15.00 - Rn. 4 m.w.N, zitiert nach juris).
  • BVerwG, 03.05.1974 - IV C 10.71

    Notwendige Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde; Privilegierung des

    Auszug aus VG Cottbus, 11.09.2012 - 3 K 799/11
    Insoweit genügt es, wenn das Grundstück seine Eigenschaft als Teil des zu schützenden Außenbereichs im Wesentlichen bewahrt hat (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 3. Mai 1974 - IV C 10.71 - Rn. 20, zitiert nach juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.02.2012 - 10 S 32.11

    Beseitigungsanordnung; Bestimmtheit; bauliche Anlage; Maßgeblicher Zeitpunkt für

    Auszug aus VG Cottbus, 11.09.2012 - 3 K 799/11
    Als aus Bauprodukten hergestellte Anlage, die mit dem Erdboden verbunden ist (vgl. § 2 Abs. 1 BbgBO) unterfällt der Weg den grundsätzlich genehmigungspflichtigen baulichen Anlagen (zur Qualifikation als bauliche Anlage: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Februar 2012 - OVG 10 S 32.11 - Rn. 4, zitiert nach juris).
  • VG Cottbus, 30.09.2016 - 3 K 1101/13

    Kataster- und Vermessungsrecht

    Ein Garten zeichnet sich demzufolge durch eine bewusste Einwirkung auf die natürliche Oberfläche aus, mit der das Ziel einer bestimmten Nutzung oder einer botanischen Gestaltung einhergeht (Urteil der Kammer vom 12. September 2012 - 3 K 799/11 - vgl. Lechner/Busse in Bayerische Bauordnung 2008, Kommentar, Stand Februar 2012, zum gleichlautenden Art. 57 BayBO Rn. 258).
  • VG Cottbus, 28.07.2020 - 3 L 282/20
    Ist die Nutzung in solchen Fällen nicht nachträglich legalisierbar, konnte auch kein Bestandsschutz entstehen (VG Cottbus, Urt. v. 24. Juni 2010 - 7 K 493/07 - Urt. d. Kammer v. 11. September 2012 - 3 K 799/11 - ).
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