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   VGH Baden-Württemberg, 28.01.2020 - 2 S 478/18   

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https://dejure.org/2020,5249
VGH Baden-Württemberg, 28.01.2020 - 2 S 478/18 (https://dejure.org/2020,5249)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28.01.2020 - 2 S 478/18 (https://dejure.org/2020,5249)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28. Januar 2020 - 2 S 478/18 (https://dejure.org/2020,5249)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 124 Abs 2 AO 1977, § 236 Abs 1 AO 1977, § 236 Abs 2 AO 1977, § 240 Abs 1 S 1 AO 1977, § 68 FGO
    Fortsetzungsfeststellungsklage betreffend erschließungsbeitragsrechtlichen Vorauszahlungsbescheid, der sich im laufenden Klageverfahren durch Erlass des endgültigen Erschließungsbeitragsbescheides erledigt; Fortsetzungsfeststellungsinteresse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Endgültiger Erschließungsbeitragsbescheid; Erledigung; Fortsetzungsfeststellungsklage; Fortsetzungsfeststellungsinteresse; Gesamthandsgemeinschaft; Klageänderung; Vorauszahlungsbescheid; Entbehrlichkeit des Vorverfahrens; Wiederholungsgefahr

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Vorauszahlungsbescheides auf den Erschließungsbeitrag im Wege der Fortsetzungsfeststellungsklage; Bestimmung des Zeitpunktes für die Erledigung eines Vorauszahlungsbescheides

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • VGH Baden-Württemberg (Verfahrensmitteilung)

    F. gegen Gemeinde Baiersbronn wegen Vorausleistungsbescheid für Erschließungsbeitrag

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2020, 615 (Ls.)
  • VBlBW 2020, 381
  • DÖV 2020, 588
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (28)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2009 - 15 B 524/09

    Maßgeblichkeit des Erlasses eines endgültigen Beitragsbescheides für das

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.01.2020 - 2 S 478/18
    Erlässt die Behörde den endgültigen Beitragsbescheid, macht sie damit deutlich, dass sie die Vorauszahlungssituation für beendet hält, und stellt - für den Fall bereits erfolgter Zahlung auf die Beitragsschuld - den Rechtsgrund für das weitere Behaltendürfen dieses Betrages auf den endgültigen Beitragsbescheid um (OVG Nordrh.-Westf., Beschluss vom 30.06.2009 - 15 B 524/09 - juris Rn. 6).

    Denn eine Vorauszahlung rechtfertigt sich nur, weil eine Beitragsschuld entstehen kann und ist von der Höhe her begrenzt bis zur Höhe der Beitragsschuld (OVG Nordrh.-Westf., Beschluss vom 30.06.2009 - 15 B 524/09 - juris Rn. 7).

    Dieses Interesse kann sie aber durch sofortigen Neuerlass eines Vorauszahlungsbescheides in Reaktion auf die Beseitigung der Wirkungen des Beitragsbescheides befriedigen, wenn die Vorauszahlungssituation in Wirklichkeit noch besteht (OVG Nordrh.-Westf., Beschluss vom 30.06.2009 - 15 B 524/09 - juris Rn. 8).

  • BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 14.12

    Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.01.2020 - 2 S 478/18
    Nach dem Wegfall der mit dem Verwaltungsakt verbundenen Beschwer wird gerichtlicher Rechtsschutz grundsätzlich nur dann zur Verfügung gestellt, wenn der Kläger ein berechtigtes rechtliches, wirtschaftliches oder ideelles Interesse an einer nachträglichen Feststellung der Rechtswidrigkeit der erledigten Maßnahme hat (BVerwG, Urteil vom 16.05.2013 - 8 C 14.12 - juris Rn. 30; Schübel-Pfister in Eyermann, VwGO, 15. Aufl., § 113 Rn. 108).

    Typischerweise besteht das berechtigte Interesse in den anerkannten Fallgruppen der Wiederholungsgefahr, des Rehabilitationsinteresses, der Absicht zum Führen eines Amtshaftungs- oder Entschädigungsprozesses oder der Beeinträchtigung einer wesentlichen Grundrechtsposition (vgl. zu den einzelnen Voraussetzungen der Fallgruppen BVerwG, Urteil vom 16.05.2013 - 8 C 14.12 - juris Rn. 21 ff.).

  • VGH Bayern, 22.10.2010 - 6 BV 09.1363

    Erschließungsbeitragsrecht; Grundstückseigentümer; Gesellschaft bürgerlichen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.01.2020 - 2 S 478/18
    In der Rechtsprechung ist das notwendige berechtigte Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des infolge des Erlasses des endgültigen Erschließungsbeitragsbescheides erledigten Vorauszahlungsbescheides zum Teil bejaht worden, wenn die für die Rechtswidrigkeit des Vorauszahlungsbescheides geltend gemachten Gründe auch die vollständige oder teilweise Rechtswidrigkeit des endgültigen Bescheides zur Folge hätten (OVG Niedersachsen, Urteil vom 08.11.2018 - 9 LC 4/17 - juris Rn. 37; Bayr. VGH, Urteil vom 22.10.2010 - 6 BV 09.1363 - juris Rn. 23, Urteil vom 22.07.2010 - 6 B 09.584 - juris Rn. 34, Urteil vom 11.12.2009 - 6 B 08.682 - juris Rn. 21; OVG Nordrh.-Westf., Urteil vom 23.11.2001 - 3 A 1725/00 - juris Rn. 12 ff.).

    Auch erscheint es nicht sachgerecht, das Fortsetzungsfeststellungsinteresse im Hinblick auf die bloße Behauptung des Klägers, die für die Rechtswidrigkeit des Vorauszahlungsbescheides geltend gemachten Gründe hätten auch die vollständige oder teilweise Rechtswidrigkeit des endgültigen Erschließungsbeitragsbescheides zur Folge, ohne eine vertiefte Prüfung zu bejahen, wenn gleichzeitig abzusehen ist, dass es auf diese Einwände im Hinblick auf den endgültigen Erschließungsbeitragsbescheid nicht ankommt; etwa, weil sich dieser bereits wegen eines falschen Adressaten als rechtswidrig erweisen sollte (vgl. zu dem umgekehrt gelagerten Fall, dass der Vorauszahlungsbescheid wegen fehlerhafter Adressierung rechtswidrig war, Bayr. VGH, Urteil vom 22.10.2010 - 6 BV 09.1363 - juris Rn. 23), denn in diesem Fall wäre die Fortsetzungsfeststellungsklage nicht geeignet, die gerichtliche Überprüfung des endgültigen Erschließungsbeitragsbescheides zu vermeiden.

  • VG Karlsruhe, 13.09.2017 - 2 K 1878/16

    Erledigung des Vorausleistungsbescheids durch endgültigen Beitragsbescheid

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.01.2020 - 2 S 478/18
    Die Berufung der Klägerinnen gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 13. September 2017 - 2 K 1878/16 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 13.09.2017 - 2 K 1878/16 - zu ändern und festzustellen, dass der Bescheid der Beklagten vom 04.08.2014 in der Fassung des Bescheides vom 03.02.2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides des Landratsamtes Freudenstadt vom 21.03.2016 rechtswidrig gewesen ist.

  • BVerwG, 22.07.1999 - 2 C 14.98

    Klageänderung durch Erweiterung des sachlichen Streitstoffs; -, Sachdienlichkeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.01.2020 - 2 S 478/18
    Darüber hinaus ist die Durchführung eines Widerspruchsverfahrens verzichtbar, wenn sich der auch für die Widerspruchsentscheidung zuständige Beklagte auf die Klage einlässt und deren Abweisung beantragt (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 22.07.1999 - 2 C 14/98 - juris Rn. 20).
  • BVerwG, 30.10.2013 - 2 C 23.12

    Klage aus dem Beamtenverhältnis; Widerspruch in beamtenrechtlichen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.01.2020 - 2 S 478/18
    Das Widerspruchsverfahren kann seinen Zweck nicht mehr erreichen, wenn feststeht, dass der Widerspruch unabhängig von der Begründung keinen Erfolg haben würde (BVerwG, Urteil vom 30.10.2013 - 2 C 23.12 - juris Rn. 35 f.).
  • BVerwG, 23.03.1982 - 1 C 157.79

    Ladenschluss - Ausnahmebewilligung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.01.2020 - 2 S 478/18
    Die Entbehrlichkeit des Vorverfahrens ist zu bejahen, wenn im Wege der Klageänderung anstelle des ursprünglich angefochtenen Verwaltungsaktes ein neuer Verwaltungsakt Gegenstand des Rechtsstreits wird und das geänderte Klagebegehren im Wesentlichen denselben Streitstoff betrifft wie das ursprünglich durchgeführte Vorverfahren (vgl. etwa BVerwG, Urteil 23.03.1982 - 1 C 157.79 - juris Rn. 22).
  • BVerwG, 02.11.2017 - 7 C 26.15

    Wasserrechtliche Erlaubnisse für Kraftwerk Staudinger: Feststellungen zur

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.01.2020 - 2 S 478/18
    Er bedarf dieser Feststellung auch nicht, weil er den nunmehr erlassenen Verwaltungsakt anfechten kann und muss, um seine Rechte wahrzunehmen (BVerwG, Urteil vom 02.11.2017 - 7 C 26.15 - juris Rn. 18; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24.11.2010 - 3 L 91/10 - juris Rn. 23).
  • BVerwG, 14.12.2018 - 6 B 133.18

    Beiladung; Bereitstellen vonTeilnehmerdaten; Feststellungsinteresse;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.01.2020 - 2 S 478/18
    Ebenso wie bei der anerkannten Fallgruppe eines anhängigen Schadensersatz- und Entschädigungsprozesses, muss es sich jedoch um eine Vorfrage handeln, deren rechtskräftige Klärung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren die Rechtsposition des Klägers verbessern könnte (BVerwG, Beschluss vom 14.12.2018 - 6 B 133.18 - juris Rn. 15 und Urteil vom 10.12.2013 - 8 C 5.12 - juris Rn. 28).
  • BVerwG, 17.12.2019 - 9 B 52.18

    Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage gegen einen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.01.2020 - 2 S 478/18
    Unter dem Aspekt der Prozessökonomie sollen zudem die Gerichte von zukünftigen Verfahren zu denselben Rechtsfragen entlastet werden und dem Betroffenen die "Früchte" der bisherigen Prozessführung erhalten bleiben (BVerwG, Beschluss vom 17.12.2019 - 9 B 52.18 - juris Rn. 15).
  • BVerwG, 10.12.2013 - 8 C 5.12

    Benachteiligung; Berufsfreiheit; Chancengleichheit; chancengleiche

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2001 - 3 A 1725/00

    Zulässigkeit der Heranziehung eines Grundstückseigentümers zu einer

  • BFH, 01.10.1992 - V R 81/89

    Rechtschutzinteresse bei Rechtswidrigkeit des Umsatzsteuervorauszahlungsbescheids

  • VGH Bayern, 22.07.2010 - 6 B 09.584

    Erschließungsbeitragsrecht; vorhandene Erschließungsanlage; historische Straße;

  • OVG Niedersachsen, 08.11.2018 - 9 LC 4/17

    Abgabengerechtigkeit; Abwägungsentscheidung; Anfechtungsklage; Auslegung;

  • BFH, 08.11.2013 - X B 58/13

    Fortsetzungsfeststellungsklage bei erledigtem Vorauszahlungsbescheid - Prüfung

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.01.2009 - 2 LB 43/08

    Erledigung; Prozessrecht; Straßenausbaubeitrag; Vorauszahlung

  • VGH Baden-Württemberg, 16.09.2013 - 2 S 889/13

    Zur Bezeichnung des Abgabenschuldners und zur Prozessführungsbefugnis bei einer

  • VGH Bayern, 01.03.2012 - 20 B 11.1723

    Keine Erledigung des Vorauszahlungsbescheids durch den Erlass des endgültigen,

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2010 - 3 L 91/10

    Auswahlverfahren beim Mikrozensus

  • VGH Bayern, 19.07.2013 - 6 ZB 12.1183

    Erschließungsbeitragsrecht; Vorausleistung; Adressat; BGB-Gesellschaft;

  • VGH Bayern, 11.12.2009 - 6 B 08.682

    Straßenausbaubeitrag; Vorauszahlung; Erlass endgültigen Ausbaubeitragsbescheids

  • BFH, 20.11.2018 - VIII R 45/15

    Keine Anfechtung der Kapitalertragsteuer- Anmeldung nach

  • BVerwG, 19.12.1997 - 8 B 244.97

    Vorläufiger Bescheid; Vorausleistungsbescheid; endgültiger Bescheid;

  • BVerwG, 24.09.2009 - 20 F 6.09

    Das Verfahren ist durch den Tod des Klägers nicht gemäß § 173 Satz 1 VwGO in

  • VGH Baden-Württemberg, 22.05.2003 - 2 S 446/02

    Erschließungsbeitrag - Abschnittsbildung - Buchgrundstücksbegriff

  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.2010 - 2 S 2555/09

    Abwassergebühr - zur Ablösung eines Vorausleistungsbescheides durch den

  • VGH Baden-Württemberg, 14.10.2015 - 2 S 1685/15

    Vorläufiger Rechtsschutz - zum Umfang der Überprüfung eines

  • VGH Baden-Württemberg, 04.05.2021 - 2 S 2103/20

    Beihilferechtliche Kostendämpfungspauschale in Baden Württemberg:

    Allerdings kann ein Widerspruchsverfahren nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aus Gründen der Prozessökonomie entbehrlich sein, wenn sich der auch für die Widerspruchsentscheidung zuständige Beklagte auf die Klage einlässt und deren Abweisung beantragt oder wenn der Zweck des Vorverfahrens ohnehin nicht mehr erreicht werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.02.2019 - 2 C 50.16 - juris Rn. 30; Urteil vom 30.10.2013 - 2 C 23.12 - BVerwGE 148, 217, juris Rn. 34 ff.; Urteil vom 15.09.2010 - 8 C 21.09 - BVerwGE 138, 1, juris Rn. 24 ff.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28.01.2020 - 2 S 478/18 - juris Rn. 99; Beschluss vom 26.03.2019 - 4 S 177/19 - juris Rn. 4; OVG Saarland, Beschluss vom 06.02.2017 - 1 A 59/16 - juris Rn. 41).
  • VG Karlsruhe, 18.01.2022 - 11 K 1571/20

    BVerfG-Richter Stephan Harbarth: Inhalte von Uni-Gutachten bleiben geheim

    Die Verneinung der Sachdienlichkeit mangels vorherigen Antrags bei der Beklagten bedeutet bei dieser Sachlage daher auch nicht einen sachlich nicht zu rechtfertigenden Formalismus, da mangels Einlassung der Beklagten nicht bereits feststeht, dass die Anträge keinen Erfolg haben würden (so zum Erfordernis eines Vorverfahrens: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28.01.2020 - 2 S 478/18 - juris, Rn. 96 m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.05.2021 - 10 S 1348/20

    Zugang zu Informationen betreffend die von Landwirten geführten Aufzeichnungen

    In der Rechtsprechung wird das Vorverfahren nach Klageänderung aber ausdrücklich für entbehrlich gehalten, wenn das geänderte Klagebegehren - wie hier - im Wesentlichen denselben Streitstoff betrifft wie das ursprünglich durchgeführte Vorverfahren oder wenn sich die für die Widerspruchsentscheidung zuständige Behörde - wie hier das Regierungspräsidium, das im Verfahren nach Angaben des Beklagten stets eng beteiligt und sowohl in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht als auch in jener vor dem Senat vertreten war - auf die geänderte Klage einlässt und deren Abweisung beantragt (BVerwG, Urteil vom 23.03.1982 - 1 C 157.79 - juris Rn. 22; Urteil vom 22.07.1999 - 2 C 14.98 - juris Rn. 20; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.07.2008 - 4 S 988/07 - juris Rn. 20; Urteil vom 14.07.2010 - 11 S 2730/09 - juris Rn. 22; Urteil vom 28.11.2019 - 5 S 1790/17 - juris Rn. 30; Urteil vom 28.01.2020 - 2 S 478/18 - juris Rn. 99).
  • VG Koblenz, 19.12.2022 - 4 K 1101/21

    Erschließungsbeitrag: Leistungsgebot und die Festsetzungsfunktion in

    Es bedarf dennoch keines Rückgriffs auf die Vorausleistungsbescheide als formelle Grundlage für das "Behaltendürfen" der Vorausleistungen gegenüber dem Kläger, obwohl er nicht Adressat der endgültigen Beitragsbescheide ist (a.A. VGH BW, Urteil vom 28. Januar 2020 - 2 S 478/18 -, juris, Rn. 67).

    Diesem Zweck dient die Fortsetzungsfeststellungsklage jedoch gerade nicht (vgl. VGH BW, Urteil vom 28. Januar 2020 - 2 S 478/18 -, juris, Rn.87).

    Es ist bereits im Ansatz nicht überzeugend, die Beantwortung der Frage, ob ein berechtigtes Interesse vorliegt, von den von einem Kläger gerügten Rechtsfehlern abhängig zu machen (vgl. VGH BW, Urteil vom 28. Januar 2020 - 2 S 478/18 -, juris, Rn. 89 ff.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.04.2023 - 6 A 10047/23

    Vorausleistung auf einen Erschließungsbeitrag; Ablösung durch den endgültigen

    Diese Ablösungswirkung tritt bereits mit dem - wirksamen - Erlass des endgültigen Beitragsbescheids ein, nicht erst mit dessen Bestandskraft (vgl. OVG RP, Urteil vom 18. Oktober 2017 - 6 A 11862/16.OVG -, juris Rn. 21 [mit Klarstellung zum Senatsbeschluss vom 10. März 2010 - 6 B 11298/09.OVG -, ESOVGRP]; VGH BW, Urteil vom 28. Januar 2020 - 2 S 478/18 -, juris Rn. 61; BayVGH, Urteil vom 22. Juli 2010 - 6 B 09.584 -, juris Rn. 33; SächsOVG, Beschluss vom 20. August 2009 - 5 B 265/09 -, juris Rn. 13).

    Insofern kommt es im Hinblick auf die hier interessierende Frage der Erledigung des Vorausleistungsbescheids darauf an, ob der Vorausleistungsbescheid und der endgültige Bescheid an unterschiedliche Adressaten gerichtet sind (VGH BW, Urteil vom 28. Januar 2020 - 2 S 478/18 -, juris Rn. 67 ff., 72 zu der § 133 Abs. 3 Satz 2 BauGB entsprechenden Regelung in § 25 Abs. 3 Satz 2 KAG BW; ebenso zum Straßenausbaubeitragsrecht: OVG SH, Urteil vom 27. Januar 2009 - 2 LB 43/08 -, juris Rn. 43; OVG NRW, Beschluss vom 9. April 1998 - 15 A 7071/95 -, juris Rn. 2 ff.; vgl. auch VG Cottbus, Beschluss vom 18. April 2019 - 6 L 327/16 -, juris Rn. 5).

  • VG Kassel, 25.01.2021 - 6 K 1069/18

    Zur Frage der rechtlich hinreichend gesicherten Inanspruchnahmemöglichkeit bei

    Erlässt die Behörde also den endgültigen Heranziehungsbescheid, macht sie damit deutlich, dass sie die Vorauszahlungssituation für beendet hält, und stellt den Rechtsgrund für das weitere Behaltendürfen des Beitragsbetrages auf den endgültigen Bescheid um (vgl. VGH BW, Urteil v. 28.01.2020 - 2 S 478/18, juris Rn. 62 unter Bezugnahme auf OVG NRW, Beschluss v. 30.06.2009 - 15 B 524/09, juris Rn. 6; OVG Rh-Pf, Urteil v. 17.04.2018 - 6 A 11905/17, juris Rn. 21 f.).

    Allerdings wird die Aufhebung des endgültigen Heranziehungsbescheides nicht ohne Grund erfolgt sein, sodass auch keine Rechtfertigung mehr für ein Behaltendürfen der Zahlung besteht (vgl. VGH BW, Urteil v. 28.01.2020 - 2 S 478/18, juris Rn. 63; OVG Rh-Pf, Urteil v. 17.04.2018 - 6 A 11905/17, juris Rn. 21 ff.; OVG NRW, Beschluss v. 30.06.2009 - 15 B 524/09, juris Rn. 7; a.A. Driehaus, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, 59. EL (Sept 2018), § 8 Rn. 147 unter Bezugnahme auf VG Koblenz, Beschluss v. 10.03.2010 - 6 B 11298/09, nicht veröffentlicht; OVG SH, Urteil v. 27.01.2009 - 2 LB 43/08, juris Rn. 45 f.).

    Ein solches wird im Fall der Erledigung eines Vorausleistungsbescheids durch einen endgültigen Heranziehungsbescheid von der Rechtsprechung überwiegend angenommen, wenn die geltend gemachten Gründe für die Rechtswidrigkeit des Vorausleistungsbescheids auch die Rechtswidrigkeit des endgültigen Beitragsbescheids zur Folge hätten (vgl. OVG Lüneburg, Urteil v. 08.11.2018 - 9 LC 4/17, juris Rn. 37; BayVGH, Urteil v. 11.12.2009 - 6 B 08/682, juris Rn. 21; OVG NRW, Urteil v. 23.11.2001 - 3 A 1725/00, juris Rn. 12 f.; Driehaus, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, 59. EL (Sept 2018), § 8 Rn. 147a; a.A. VGH BW, Urteil v. 28.01.2020 - 2 S 478/18, juris Rn. 73 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.2020 - 2 S 2349/20

    Zu den Begriffen einer vorhandenen Straße und einer geschlossenen Ortslage im

    Soweit die Antragstellerin sinngemäß geltend macht, die Richtigkeit der Berechnung des Beitragssatzes müsse durch Vorlage entsprechender Rechnungen nachgewiesen sein, verkennt sie, dass Rechnungen, die einen Rückschluss auf den endgültigen Erschließungsaufwand zulassen, zum Zeitpunkt des Erlasses eines Vorausleistungsbescheides, d.h. vor der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage (vgl. § 25 Abs. 2 KAG), noch gar nicht oder jedenfalls noch nicht vollständig vorliegen; Grundlage des Vorauszahlungsbescheides ist vielmehr nur eine Kostenprognose, die auf einer sachgerechten Schätzungsgrundlage zu treffen ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28.01.2020 - 2 S 478/18 - juris Rn. 83; Urteil vom 23.09.1993 - 2 S 462/92 - juris Rn. 24).
  • VGH Bayern, 21.06.2021 - 6 ZB 20.2742

    Erledigung eines Vorausleistungsbescheides durch den endgültigen Beitragsbescheid

    Diese Ablösungswirkung tritt bereits mit dem - wirksamen - Erlass des endgültigen Beitragsbescheids ein, nicht erst mit dessen Bestandskraft (vgl. VGH BW, U.v. 28.1.2020 - 2 S 478/18 - juris Rn. 61; BayVGH, U.v. 22.7.2010 - 6 B 09.584 - juris Rn. 33; U.v. 3.7.2006 - 6 B 03.2544 - juris Rn 18 m.w.N.; SächsOVG, B.v. 20.8.2009 - 5 B 265/09 - juris Rn. 13).

    Maßgeblich für die Ablösung des vorläufigen Bescheides ist allein der Erlass eines endgültigen Beitragsbescheids und sein Regelungsgehalt (vgl. auch VGH BW, U.v. 28.1.2020 - 2 S 478/18 - juris Rn. 61).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.05.2021 - 10 S 2060/20

    Zugang zu Informationen betreffend die von Landwirten geführten Aufzeichnungen

    In der Rechtsprechung wird das Vorverfahren nach Klageänderung aber ausdrücklich für entbehrlich gehalten, wenn das geänderte Klagebegehren - wie hier - im Wesentlichen denselben Streitstoff betrifft wie das ursprünglich durchgeführte Vorverfahren oder wenn sich die für die Widerspruchsentscheidung zuständige Behörde - wie hier das Regierungspräsidium - auf die geänderte Klage einlässt und deren Abweisung beantragt (BVerwG, Urteil vom 23.03.1982 - 1 C 157.79 - juris Rn. 22; Urteil vom 22.07.1999 - 2 C 14.98 - juris Rn. 20; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.07.2008 - 4 S 988/07 - juris Rn. 20; Urteil vom 14.07.2010 - 11 S 2730/09 - juris Rn. 22; Urteil vom 28.11.2019 - 5 S 1790/17 - juris Rn. 30; Urteil vom 28.01.2020 - 2 S 478/18 - juris Rn. 99).
  • VG Cottbus, 27.11.2020 - 6 K 922/16

    Schmutzwasserbeitrag

    Die Beantwortung der Frage der Ablösung eines Vorausleistungsbescheides durch einen endgültigen Heranziehungsbescheid und damit der Erledigung des Vorausleistungs-bescheides muss dementsprechend beide Regelungsgegenstände in den Blick nehmen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 1997 - 8 B 244/97 -, juris Rn. 9; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28. Januar 2020 - 2 S 478/18 -, juris Rn. 58; Thüringer OVG, Beschluss vom 29. Juni 2001 - 4 ZEO 917/97 -, juris Rn. 8; VG Cottbus, Beschluss vom 20. August 2020 - 6 L 477/17 -, juris Rn. 7; Beschluss vom 5. September 2019 - 6 L 680/17 -, juris Rn. 5; Urteil vom 28. September 2017 - 6 K 521/14 -, juris Rn. 17; Urteil vom 27. Oktober 2016 - 6 K 667/12 -, juris Rn. 71).

    Da infolge des Eigentumswechsels der Vorauszahlungsbescheid und der endgültige Bescheid an unterschiedliche Adressaten gerichtet waren, bleibt der Vorausleistungsbescheid insoweit vielmehr weiterhin die formelle Grundlage dafür, dass der Beklagte die vom Kläger für dieses Flurstück gezahlte Vorausleistung behalten darf (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28. Januar 2020 - 2 S 478/18 -, juris Rn. 67 ff.; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 27. Januar 2009 - 2 LB 43/08 -, juris Rn. 43; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 9. April 1998 - 15 A 7071/95 -, juris Rn. 4; VG Cottbus, Beschluss vom 18. April 2019 - 6 L 327/16 -, juris Rn. 5; VG Karlsruhe, Urteil vom 13. September 2017 - 2 K 1878/16 -, juris Rn. 22).

  • VG Cottbus, 20.08.2020 - 6 L 477/17
  • VG Aachen, 22.06.2021 - 6 K 2734/20

    Covid19; Versammlung; Mindestabstand

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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 28.11.2019 - 5 S 1704/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,43805
VGH Baden-Württemberg, 28.11.2019 - 5 S 1704/19 (https://dejure.org/2019,43805)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28.11.2019 - 5 S 1704/19 (https://dejure.org/2019,43805)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28. November 2019 - 5 S 1704/19 (https://dejure.org/2019,43805)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 52 Abs 1 GKG 2004, § 34 BauGB, § 35 BauGB
    Streitwert für eine auf die Erteilung eines Bauvorbescheids gerichtete Klage, deren Erfolg von der Frage abhängt, ob ein Grundstück noch im Innenbereich liegt und demgemäß bebaut werden kann

  • rechtsportal.de

    GKG § 52 Abs. 1 ; BauGB § 34 ; BauGB § 35
    Bauvorbescheid; Bebaubarkeit; Bebauungsgenehmigung; Bodenwertsteigerung; Streitwert; Bruchteil

  • rechtsportal.de

    GKG § 52 Abs. 1
    Streitwert für eine auf die Erteilung eines Bauvorbescheids gerichteten Klage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Streitwert für Bauvorbescheid = Streitwert für Baugenehmigungserteilung!

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2020, 615
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • VGH Baden-Württemberg, 19.01.2009 - 3 S 2967/08

    Zur Streitwertfestsetzung für auf Erteilung eines Bauvorbescheids gerichtete

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.11.2019 - 5 S 1704/19
    Der Ansatz der Bodenwertsteigerung kommt dabei nach der Rechtsprechung des beschließenden Gerichtshofs in Betracht, wenn die Erteilung eines Bauvorbescheids von der grundsätzlichen Frage der Bebaubarkeit eines Grundstücks abhängt, weil unklar ist, ob ein Wohnbauvorhaben (noch) dem Innenbereich oder (schon) dem Außenbereich zuzurechnen ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 4.7.2019 - 5 S 1581/19 - n. v. und vom 26.4.2017 - 5 S 1516/16 - juris Rn. 6; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 19.1.2009 - 3 S 2967/08 - juris Rn. 5).

    In diesen Fällen erscheint es nach der bisherigen - auch zu früheren Fassungen des Streitwertkatalogs ergangenen - Rechtsprechung des beschließenden Gerichtshofs gerechtfertigt und geboten, der Streitwertfestsetzung die Wertsteigerung zugrunde zu legen, die das Grundstück durch die verbindliche Feststellung der Rechtslage erfährt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 19.1.2009 - 3 S 2967/08 - juris Rn. 5 und vom 16.2.1998 - 8 S 3233/97 - juris Rn. 2; Senatsbeschlüsse vom 1.9.1997 - 5 S 1379/97 - juris Rn. 2 und vom 13.9.1994 - 5 S 1754/94 - juris Rn. 5 m. w. N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 26.04.2017 - 5 S 1516/16

    Zum Streitwert bei Klagen auf Erteilung eines Bauvorbescheides

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.11.2019 - 5 S 1704/19
    Der Senat orientiert sich in ständiger Rechtsprechung bei der Ausübung seines Ermessens an den Empfehlungen des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Fassung vom 18. Juli 2013, dem zur Gewährleistung von Rechtssicherheit und Gleichbehandlung besonderes Gewicht zukommt (vgl. Senatsbeschluss vom 26.4.2017 - 5 S 1516/16 - juris Rn. 5 m. w. N.).

    Der Ansatz der Bodenwertsteigerung kommt dabei nach der Rechtsprechung des beschließenden Gerichtshofs in Betracht, wenn die Erteilung eines Bauvorbescheids von der grundsätzlichen Frage der Bebaubarkeit eines Grundstücks abhängt, weil unklar ist, ob ein Wohnbauvorhaben (noch) dem Innenbereich oder (schon) dem Außenbereich zuzurechnen ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 4.7.2019 - 5 S 1581/19 - n. v. und vom 26.4.2017 - 5 S 1516/16 - juris Rn. 6; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 19.1.2009 - 3 S 2967/08 - juris Rn. 5).

  • OVG Hamburg, 18.06.2019 - 2 Bf 212/18

    Streitwert bei Klagen auf Erteilung eines Bauvorbescheides, deren Gegenstand die

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.11.2019 - 5 S 1704/19
    Es wird mithin keine Reduzierung in Form der Festsetzung eines Bruchteils vorgenommen, um dem Gesichtspunkt der Bodenwertsteigerung hinreichend Rechnung zu tragen (so im Ergebnis auch HambOVG, Beschluss vom 18.6.2019 - 2 Bf 212/18.Z - juris Rn. 2; BayVGH, Beschlüsse vom 16.11.2015 - 1 C 15.2348 - juris Rn. 2 und 27.8.2015 - 1 ZB 14.1074 - juris Rn. 8; ThürOVG, Beschluss vom 25.9.2017 - 1 ZKO 402/17 - juris Rn. 21; OVG NRW, Beschluss vom 4.2.2003 - 22 E 1265/02 - juris Rn. 7).

    Auch im Verhältnis etwa zu mit erheblichen Auswirkungen auf die Bodenwerte verbundenen Normenkontrollverfahren, für die in Nr. 9.8 des Streitwertkatalogs Streitwerte in einer Höhe von maximal 60.000 Euro empfohlen werden, erweisen sich die auf Wertsteigerung beruhenden möglichen Werte bei Bauvorbescheiden als nicht plausibel und fügen sich insgesamt nicht in den Rahmen des Streitwertkatalogs ein (vgl. zum Ganzen auch HambOVG, Beschluss vom 18.6.2019 - 2 Bf 212/18.Z - juris Rn. 8).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.11.2006 - 5 S 330/06

    Zulässigkeit weiterer Bebauung in einem Bebauungszusammenhang, der aus nur

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.11.2019 - 5 S 1704/19
    Da durch einen Bauvorbescheid nur Teilfragen eines hinreichend bestimmten Vorhabens geklärt werden können, würde es sich bei der Frage der Zugehörigkeit eines Grundstücks zum Innen- oder Außenbereich auch nicht um einen zulässigen Gegenstand eines Bauvorbescheidverfahrens handeln (vgl. Senatsurteil vom 14.11.2006 - 5 S 330/06 - juris Rn. 21).
  • BVerwG, 14.01.1993 - 4 C 33.90

    Kann ein Gewerbebetrieb in den Außenbereich hinein erweitert werden?

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.11.2019 - 5 S 1704/19
    Ein Grundstück ist selbst dann, wenn es bebaut ist, nicht in seiner vollen Ausdehnung dem Bebauungszusammenhang zuzurechnen (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.1.1993 - 4 C 33/90 - juris Rn. 10; Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/ Krautzberger, BauGB, 134. EL August 2019, § 34 Rn. 25 m. w. N.).
  • OVG Thüringen, 25.09.2017 - 1 ZKO 402/17

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil über Gemeindegrenzen hinaus; Bauvorbescheid;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.11.2019 - 5 S 1704/19
    Es wird mithin keine Reduzierung in Form der Festsetzung eines Bruchteils vorgenommen, um dem Gesichtspunkt der Bodenwertsteigerung hinreichend Rechnung zu tragen (so im Ergebnis auch HambOVG, Beschluss vom 18.6.2019 - 2 Bf 212/18.Z - juris Rn. 2; BayVGH, Beschlüsse vom 16.11.2015 - 1 C 15.2348 - juris Rn. 2 und 27.8.2015 - 1 ZB 14.1074 - juris Rn. 8; ThürOVG, Beschluss vom 25.9.2017 - 1 ZKO 402/17 - juris Rn. 21; OVG NRW, Beschluss vom 4.2.2003 - 22 E 1265/02 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 02.03.2001 - 15 ZB 99.643

    Streitwert für eine Klage auf Erteilung eines Bauvorbescheids

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.11.2019 - 5 S 1704/19
    Eine mit dem Vorbescheid möglicherweise verbundene Bodenwertsteigerung kann damit für den Kläger allenfalls mittelbar das bestimmende Motiv für die Klage sein, kann aber zudem auch - wie im vorliegenden Fall eher naheliegend - keine besondere Bedeutung haben (vgl. dazu auch BayVGH, Beschluss vom 2.3.2001 - 15 ZB 99.643 -).
  • VGH Bayern, 27.08.2015 - 1 ZB 14.1074

    Abgrenzung Innen-/Außenbereich; fehlender Bebauungszusammenhang

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.11.2019 - 5 S 1704/19
    Es wird mithin keine Reduzierung in Form der Festsetzung eines Bruchteils vorgenommen, um dem Gesichtspunkt der Bodenwertsteigerung hinreichend Rechnung zu tragen (so im Ergebnis auch HambOVG, Beschluss vom 18.6.2019 - 2 Bf 212/18.Z - juris Rn. 2; BayVGH, Beschlüsse vom 16.11.2015 - 1 C 15.2348 - juris Rn. 2 und 27.8.2015 - 1 ZB 14.1074 - juris Rn. 8; ThürOVG, Beschluss vom 25.9.2017 - 1 ZKO 402/17 - juris Rn. 21; OVG NRW, Beschluss vom 4.2.2003 - 22 E 1265/02 - juris Rn. 7).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.09.1994 - 5 S 1754/94

    Streitwertbeschwerde - Beschwer des Prozeßbevollmächtigten; Streitwert im Falle

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.11.2019 - 5 S 1704/19
    In diesen Fällen erscheint es nach der bisherigen - auch zu früheren Fassungen des Streitwertkatalogs ergangenen - Rechtsprechung des beschließenden Gerichtshofs gerechtfertigt und geboten, der Streitwertfestsetzung die Wertsteigerung zugrunde zu legen, die das Grundstück durch die verbindliche Feststellung der Rechtslage erfährt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 19.1.2009 - 3 S 2967/08 - juris Rn. 5 und vom 16.2.1998 - 8 S 3233/97 - juris Rn. 2; Senatsbeschlüsse vom 1.9.1997 - 5 S 1379/97 - juris Rn. 2 und vom 13.9.1994 - 5 S 1754/94 - juris Rn. 5 m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.02.2003 - 22 E 1265/02

    Streitwert bzgl. der Erteilung einer Baugenehmigung für ein Einfamilienhaus

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.11.2019 - 5 S 1704/19
    Es wird mithin keine Reduzierung in Form der Festsetzung eines Bruchteils vorgenommen, um dem Gesichtspunkt der Bodenwertsteigerung hinreichend Rechnung zu tragen (so im Ergebnis auch HambOVG, Beschluss vom 18.6.2019 - 2 Bf 212/18.Z - juris Rn. 2; BayVGH, Beschlüsse vom 16.11.2015 - 1 C 15.2348 - juris Rn. 2 und 27.8.2015 - 1 ZB 14.1074 - juris Rn. 8; ThürOVG, Beschluss vom 25.9.2017 - 1 ZKO 402/17 - juris Rn. 21; OVG NRW, Beschluss vom 4.2.2003 - 22 E 1265/02 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 16.11.2015 - 1 C 15.2348

    Vorbescheidsantrag, Baugenehmigung, Einfamilienhaus, Streitwert

  • VGH Baden-Württemberg, 01.09.1997 - 5 S 1379/97

    Streitwertfestsetzung: Bauvorbescheid - Klärung der Bebaubarkeit -

  • VGH Baden-Württemberg, 16.02.1998 - 8 S 3233/97

    Streitwert im Falle eines Bauvorbescheides - Bodenwertsteigerung

  • VG Karlsruhe, 08.04.2024 - 2 K 3865/23
    Der so gefundene Streitwert ist vorliegend nicht in Anlehnung an Nr. 9.2 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013 nicht zu reduzieren (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 25.09.2018 - 5 S 1704/19 -, NVwZ-RR 2020, 615 = juris Rn. 5 m. w. N.).
  • VG Stuttgart, 21.07.2020 - 2 K 4518/19

    Bemessung des Streitwerts für Bauvorbescheide in Fällen fraglicher Bebaubarkeit

    Die neuere Tendenz in der zweitinstanzlichen Rechtsprechung, bei der Bemessung des Streitwerts für Bauvorbescheide in Fällen fraglicher Bebaubarkeit eines Grundstücks die halbe Bodenwertsteigerung durch den vollen Wert für die jeweilige Baugenehmigung zu deckeln (sog. Deckelungsmethode, vgl. insbesondere VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 28.11.2019 - 5 S 1704/19 - NVwZ-RR 2020, 615; OVG Hamburg, Beschl. v. 18.6.2019 - 2 Bf 212/18.Z - juris), vermag im Regelfall nicht zu überzeugen.

    Die neuere Tendenz in der zweitinstanzlichen Rechtsprechung, bei der Bemessung des Streitwerts für Bauvorbescheide in Fällen fraglicher Bebaubarkeit eines Grundstücks die halbe Bodenwertsteigerung durch den vollen Wert für die jeweilige Baugenehmigung zu deckeln (vgl. insbesondere VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 28.11.2019 - 5 S 1704/19 - NVwZ-RR 2020, 615; OVG Hamburg, Beschl. v. 18.6.2019 - 2 Bf 212/18.Z - juris), vermag im Regelfall nicht zu überzeugen und unterbleibt deswegen auch hier.

  • VG Karlsruhe, 08.03.2024 - 2 K 4028/22
    Im Hinblick auf die Höhe des Streitwerts ist für Rechtsstreitverfahren, bei denen - wie hier - lediglich die Erteilung eines Bauvorbescheids zu einzelnen Fragen der Zulässigkeit eines Bauvorhabens in Rede steht, im Sinne der Ziffer 9.2 des Streitwertkatalogs in der Regel (vgl. zu einer hier nicht einschlägigen Ausnahme VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 28.11.2019 - 5 S 1704/19 -, NVwZ-RR 2020, 615 = juris Rn. 5) eine Reduzierung des Streitwerts gegenüber dem Streitwert einer Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung vorzunehmen.
  • VG Freiburg, 15.10.2020 - 4 K 1251/20

    Ausfertigung eines Bebauungsplans

    Denn im vorliegenden Verfahren ist die Klage letztlich auf die Erteilung eines Bauvorbescheids für ein (wohl) sechsstöckiges Wohn- und Gewerbegebäude gerichtet, die allein von der Frage abhängt, ob das Grundstück überhaupt bebaut werden darf; für eine Reduzierung auf einen Bruchteil ist deshalb kein Raum (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 28.11.2019 - 5 S 1704/19 -, NVwZ-RR 2020, 615; Beschl. v. 26.04.2017 - 5 S 1516/16 -, juris).
  • VG Freiburg, 16.11.2021 - 13 K 1750/19

    Anordnung der Inlandsungültigkeit seiner Fahrerlaubnis; (mehrfacher) Umtausch

    festgesetzt (vgl. nur VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.11.2019 - 5 S 1704/19 -, juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 16.03.2020 - 9 C 20.215

    Erfolglose Streitwertbeschwerde: Bodenwertsteigerung zu berücksichtigen bei

    Eine Festsetzung der Bodenwertsteigerung oder eines Bruchteils davon kommt im Rahmen der Nr. 9.2 des Streitwertkatalogs nicht in Betracht, weil der Vorbescheid ebenso wie eine Baugenehmigung der Verwirklichung des konkreten Vorhabens dient (vgl. BayVGH, B.v. 16.11.2015 - 1 C 15.2348 - juris Rn. 2 m.w.N.; VGH BW, B.v. 28.11.2019 - 5 S 1704/19 - juris Rn. 5 ff. m.w.N.).
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