Rechtsprechung
BAG, 18.12.1996 - 5 AZB 25/96 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Rechtsstreitigkeiten zwischen einer juristischen Person und einem Mitglied ihres Vertretungsorgans - Arbeitsgerichtliche Zuständigkeit bei ausschließlich auf Sozialwidrigkeit gestützter Kündigungsschutzklage - Begründung der ...
- archive.org
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Grundlage der Prüfung
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
GVG § 17a; ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3a, b, § 5 Abs. 1 Satz 3, § 48
Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - B. Zuständigkeit für Kündigungsstreit eines GmbH-Geschäftsführers nur bei entsprechender Vereinbarung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
Zuständigkeit der Arbeitsgerichte
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 14.12.1995 - 8 Ca 276/95
- LAG Hamburg, 12.07.1996 - 8 Ta 1/96
- BAG, 18.12.1996 - 5 AZB 25/96
Papierfundstellen
- BAGE 85, 46
- NJW 1997, 1722
- MDR 1997, 578
- NZA 1997, 509
- BB 1997, 636
- DB 1997, 834
- JR 1997, 440
Wird zitiert von ... (52) Neu Zitiert selbst (10)
- BAG, 21.02.1994 - 2 AZB 28/93
Rechtswegzuständigkeit - Geschäftsführervertrag
Auszug aus BAG, 18.12.1996 - 5 AZB 25/96
Aus diesem Grunde ist es nicht gerechtfertigt, diese Personen als Arbeitnehmer anzusehen (BAG Urteil vom 10. Juli 1980 - 3 AZR 68/79 - AP Nr. 1 zu § 5 ArbGG 1979; BAG Beschluß vom 21. Februar 1994 - 2 AZB 28/93 - AP Nr. 17 zu § 5 ArbGG 1979 = EzA § 2 ArbGG 1979 Nr. 28).Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Kündigung des der Organstellung zugrunde liegenden Rechtsverhältnisses sind die Gerichte für Arbeitssachen nicht zuständig (BAG in ständiger Rechtsprechung, zuletzt Beschluß vom 21. Februar 1994 - 2 AZB 28/93 - AP Nr. 17 zu § 5 ArbGG 1979 = EzA § 2 ArbGG 1979 Nr. 28).
Dieselbe Auffassung hat der Zweite Senat in seinem Beschluß vom 21. Februar 1994 (- 2 AZB 28/93 - AP Nr. 17 zu § 5 ArbGG 1979) zu § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG vertreten.
- BAG, 24.04.1996 - 5 AZB 25/95
Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Grundlage der Prüfung
Auszug aus BAG, 18.12.1996 - 5 AZB 25/96
Durch Beschluß vom 24. April 1996 (- 5 AZB 25/95 -, zur Veröffentlichung vorgesehen) hat der nunmehr für Rechtswegfragen im Zusammenhang mit dem Status allein zuständige erkennende Senat eine teilweise abweichende Auffassung vertreten.Das ergibt sich aus § 17a Abs. 2 Satz 3 GVG (Senatsbeschluß vom 24. April 1996 - 5 AZB 25/95 -, zur Veröffentlichung bestimmt).
- BAG, 28.09.1995 - 5 AZB 4/95
Arbeitnehmereigenschaft eines Vorstandsmitglieds eines Vereins
Auszug aus BAG, 18.12.1996 - 5 AZB 25/96
Auch der erkennende Senat ist in seinem Beschluß vom 28. September 1995 (- 5 AZB 4/95 - AP Nr. 24 zu § 5 ArbGG 1979) davon ausgegangen, daß die arbeitsgerichtliche Zuständigkeit für den unter § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG fallenden Personenkreis nur dann zu bejahen ist, wenn der Kläger tatsächlich auch Arbeitnehmer ist oder war.Der erkennende Senat hat entschieden, daß im Zweifel das bisherige Arbeitsverhältnis aufgehoben wird, wenn der Arbeitnehmer eines Vereins zum Vorstandsmitglied bestellt und im Hinblick darauf ein Dienstvertrag mit höheren Bezügen abgeschlossen wird (Beschluß vom 28. September 1995 - 5 AZB 4/95 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
- BAG, 09.05.1985 - 2 AZR 330/84
GmbH-Geschäftsführer: Kündigung - sachliche Zuständigkeit
Auszug aus BAG, 18.12.1996 - 5 AZB 25/96
Es muß eine unterscheidbare Doppelstellung vorliegen (BAG Urteil vom 9. Mai 1985 - 2 AZR 330/84 - BAGE 49, 81 = AP Nr. 3 zu § 5 ArbGG 1979; BAG Urteil vom 12. März 1987 - 2 AZR 336/86 - BAGE 55, 137, 146 f. = AP Nr. 6 zu § 5 ArbGG 1979).Der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts hat mehrfach entschieden, bei Fehlen einer ausdrücklichen oder konkludenten Vereinbarung hinsichtlich des ursprünglichen Anstellungsvertrags sei im Zweifel anzunehmen, daß der Geschäftsführer einer GmbH mit seiner Bestellung nicht endgültig den bisher erworbenen Bestandsschutz eines Arbeitsverhältnisses aufgeben wolle, ohne dafür einen finanziellen Ausgleich durch eine höhere Vergütung zu erhalten (Urteile vom 9. Mai 1985 - 2 AZR 330/84 - BAGE 49, 81 = AP Nr. 3 zu § 5 ArbGG 1979 und vom 12. März 1987 - 2 AZR 336/86 - BAGE 55, 137, 146 f. = AP Nr. 6 zu § 5 ArbGG 1979, zu II 2 a der Gründe).
- BAG, 12.03.1987 - 2 AZR 336/86
Streitigkeit über die Kündigung eines Dienstvertrages mit einem Geschäftsführer, …
Auszug aus BAG, 18.12.1996 - 5 AZB 25/96
Es muß eine unterscheidbare Doppelstellung vorliegen (BAG Urteil vom 9. Mai 1985 - 2 AZR 330/84 - BAGE 49, 81 = AP Nr. 3 zu § 5 ArbGG 1979; BAG Urteil vom 12. März 1987 - 2 AZR 336/86 - BAGE 55, 137, 146 f. = AP Nr. 6 zu § 5 ArbGG 1979).Der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts hat mehrfach entschieden, bei Fehlen einer ausdrücklichen oder konkludenten Vereinbarung hinsichtlich des ursprünglichen Anstellungsvertrags sei im Zweifel anzunehmen, daß der Geschäftsführer einer GmbH mit seiner Bestellung nicht endgültig den bisher erworbenen Bestandsschutz eines Arbeitsverhältnisses aufgeben wolle, ohne dafür einen finanziellen Ausgleich durch eine höhere Vergütung zu erhalten (Urteile vom 9. Mai 1985 - 2 AZR 330/84 - BAGE 49, 81 = AP Nr. 3 zu § 5 ArbGG 1979 und vom 12. März 1987 - 2 AZR 336/86 - BAGE 55, 137, 146 f. = AP Nr. 6 zu § 5 ArbGG 1979, zu II 2 a der Gründe).
- BAG, 28.10.1993 - 2 AZB 12/93
Rechtswegzuständigkeit; Zusammenhangsklage
Auszug aus BAG, 18.12.1996 - 5 AZB 25/96
Der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts hat sich in zwei außerordentliche Kündigungen und Zahlungsansprüche betreffenden Verfahren dafür ausgesprochen, daß die arbeitsgerichtliche Zuständigkeit nur dann zu bejahen ist, wenn die Tatsachen, aus denen sich das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses ergibt, unstreitig oder bewiesen sind; einen schlüssigen Tatsachenvortrag des Klägers oder gar seine bloße Rechtsbehauptung, er sei Arbeitnehmer, hat er nicht für ausreichend gehalten (Beschluß vom 30. August 1993 - 2 AZB 6/93 - AP Nr. 6 zu § 17a GVG = EzA § 2 ArbGG 1979 Nr. 25; Beschluß vom 28. Oktober 1993 - 2 AZB 12/93 - AP Nr. 19 zu § 2 ArbGG 1979 = EzA § 2 ArbGG 1979 Nr. 26). - BAG, 07.10.1993 - 2 AZR 260/93
Ruhendes Arbeitsverhältnis - Geschäftsführervertrag
Auszug aus BAG, 18.12.1996 - 5 AZB 25/96
In seinem Urteil vom 7. Oktober 1993 (- 2 AZR 260/93 - AP Nr. 16 zu § 5 ArbGG 1979 = EzA § 5 ArbGG 1979 Nr. 9) hat der Zweite Senat dahingestellt sein lassen, ob er diese Auffassung weiter vertritt. - BAG, 30.08.1993 - 2 AZB 6/93
Sachliche Zuständigkeit - außerordentliche Kündigung
Auszug aus BAG, 18.12.1996 - 5 AZB 25/96
Der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts hat sich in zwei außerordentliche Kündigungen und Zahlungsansprüche betreffenden Verfahren dafür ausgesprochen, daß die arbeitsgerichtliche Zuständigkeit nur dann zu bejahen ist, wenn die Tatsachen, aus denen sich das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses ergibt, unstreitig oder bewiesen sind; einen schlüssigen Tatsachenvortrag des Klägers oder gar seine bloße Rechtsbehauptung, er sei Arbeitnehmer, hat er nicht für ausreichend gehalten (Beschluß vom 30. August 1993 - 2 AZB 6/93 - AP Nr. 6 zu § 17a GVG = EzA § 2 ArbGG 1979 Nr. 25; Beschluß vom 28. Oktober 1993 - 2 AZB 12/93 - AP Nr. 19 zu § 2 ArbGG 1979 = EzA § 2 ArbGG 1979 Nr. 26). - BAG, 10.07.1980 - 3 AZR 68/79
Arbeitsgerichtsverfahren - Zuständigkeit - GmbH & Co. KG - Arbeitnehmer - KG - …
Auszug aus BAG, 18.12.1996 - 5 AZB 25/96
Aus diesem Grunde ist es nicht gerechtfertigt, diese Personen als Arbeitnehmer anzusehen (BAG Urteil vom 10. Juli 1980 - 3 AZR 68/79 - AP Nr. 1 zu § 5 ArbGG 1979; BAG Beschluß vom 21. Februar 1994 - 2 AZB 28/93 - AP Nr. 17 zu § 5 ArbGG 1979 = EzA § 2 ArbGG 1979 Nr. 28). - BAG, 17.01.1985 - 2 AZR 96/84
Rechtliche Stellung eines stellvertretenden Geschäftsführers einer Gesellschaft …
Auszug aus BAG, 18.12.1996 - 5 AZB 25/96
Er war als stellvertretender Geschäftsführer der beklagten GmbH Organvertreter einer juristischen Person und als solcher im Handelsregister eingetragen (BAG Urteil vom 17. Januar 1985 - 2 AZR 96/84 - AP Nr. 2 zu § 5 ArbGG 1979).
- BAG, 24.11.2005 - 2 AZR 614/04
Kündigungsschutz - Wartezeit
Auch hier gilt, dass mit Abschluss eines neuen Geschäftsführer-Dienstvertrags der vorhergehende Arbeitsvertrag regelmäßig aufgehoben wird (Senat 7. Oktober 1993 - 2 AZR 260/93 - AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 16 = EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 9; BAG 28. September 1995 - 5 AZB 4/95 - AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 24 = EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 12; 18. Dezember 1996 - 5 AZB 25/96 - BAGE 85, 46).Ebenso wenig wie allein durch die Abberufung eines Geschäftsführers ein Arbeitsverhältnis entsteht (BAG 25. Juni 1997 - 5 AZB 41/96 - AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 36 = EzA ArbGG 1979 § 2 Nr. 37; 18. Dezember 1996 - 5 AZB 25/96 - BAGE 85, 46; BGH 23. Januar 2003 - IX ZR 39/02 - NZA 2003, 439; 10. Januar 2000 - II ZR 251/98 - NZA 2000, 376; Nägele DB 2001, 305, 307; Jäger NZA 1998, 961, 965), kann ein bereits aufgehobenes Arbeitsverhältnis dadurch wieder aufleben.
- BAG, 14.06.2006 - 5 AZR 592/05
GmbH-Geschäftsführer - Ruhendes Arbeitsverhältnis
Ebenso können die Hoffnung auf eine günstige wirtschaftliche Entwicklung oder ein erhöhtes Sozialprestige den Entschluss zum endgültigen Wechsel in eine Geschäftsführerposition tragen (BAG 24. November 2005 - 2 AZR 614/04 - AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 19, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B 2 der Gründe mwN; 25. April 2002 - 2 AZR 352/01 -AP ZPO 1977 § 543 Nr. 11 = EzA ZPO § 543 Nr. 11, zu II 1 der Gründe; 8. Juni 2000 - 2 AZR 207/99 - BAGE 95, 62, 67 ff., 69; 18. Dezember 1996 - 5 AZB 25/96 - BAGE 85, 46, 54 f.; 28. September 1995 - 5 AZB 4/95 - AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 24 = EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 12, zu II 2 b der Gründe; 7. Oktober 1993 - 2 AZR 260/93 - AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 16 = EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 9, zu II 1 b der Gründe). - BGH, 27.10.2009 - VIII ZB 42/08
Beweiserfordernis doppelrelevanter Tatsachen bei der Prüfung der …
Später hat der 5. Senat des Bundesarbeitsgerichts eine teilweise abweichende (vgl. BAGE 85, 46, 53) Auffassung vertreten und für die Prüfung der Zulässigkeit des Rechtswegs nach Fallgruppen unterschieden.Eine Verweisung des Rechtsstreits in einen anderen Rechtsweg wäre in diesem Fall sinnlos (BAGE 83, 40, 49 ff. m. w. N.; 85, 46, 54; 106, 273, 275).
- BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 754/06
Außerordentliche Kündigung - Geschäftsführer
Ein wirksam aufgehobenes früheres Arbeitsverhältnis lebt durch die Abberufung als Geschäftsführer nicht - jedenfalls nicht ohne Weiteres - wieder auf, ebenso wenig entsteht ein neues Arbeitsverhältnis (BAG 25. Juni 1997 - 5 AZB 41/96 - AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 36 = EzA ArbGG 1979 § 2 Nr. 37; 18. Dezember 1996 - 5 AZB 25/96 - BAGE 85, 46;… Roth/Altmeppen GmbHG 5. Aufl. § 6 Rn. 111). - BAG, 06.05.1999 - 5 AZB 22/98
Rechtsweg für Klagen eines GmbH-Geschäftsführers
Das gilt auch dann, wenn der Geschäftsführer geltend macht, er sei wegen seiner eingeschränkten Kompetenz in Wirklichkeit Arbeitnehmer gewesen (im Anschluß an die Senatsbeschlüsse vom 10. und 18. Dezember 1996 - 5 AZB 20/96 und 5 AZB 25/96 - AP Nr. 4, 3 zu § 2 ArbGG 1979 Zuständigkeitsprüfung).In seinen Beschlüssen vom 10. und 18. Dezember 1996 - 5 AZB 20/96 - und - 5 AZB 25/96 - (AP Nr. 4, 3 zu § 2 ArbGG 1979 Zuständigkeitsprüfung = EzA § 2 ArbGG 1979 Nr. 36, 25) hat der Senat noch dahinstehen lassen, ob die Grundsätze für die Rechtswegbestimmung in sog. sic-non-Fällen auch auf Organvertreter anwendbar sind.
- BAG, 25.06.1997 - 5 AZB 41/96
Rechtsweg - Unterbleiben der Bestellung zum GmbH-Geschäftsführer
Nach § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG gelten als Arbeitnehmer nicht die Personen, die in Betrieben einer juristischen Person oder einer Personengesamtheit kraft Gesetzes, Satzung oder Gesellschaftsvertrages allein oder als Mitglieder des Vertretungsorgans zur Vertretung der juristischen Person oder Personengesamtheit berufen sind (vgl. dazu auch BAG in ständiger Rechtsprechung, statt vieler: Beschluß vom 18. Dezember 1996 - 5 AZB 25/96 - NJW 1997, 1722 [BAG 18.12.1996 - 5 AZB 25/96], zu II 1 a der Gründe, m.w.N., auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).Der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen ist grundsätzlich nicht eröffnet, wenn das Vertragsverhältnis zwischen dem, der zum Organ(mitglied) bestellt werden soll und der juristischen Person geschlossen worden ist, für die er als deren Vertretungsorgan bestellt werden sollte (BAG in ständiger Rechtsprechung, vgl. statt vieler: Beschluß vom 18. Dezember 1996, aaO, zu II 1 b der Gründe, m.w.N.).
Deshalb genügt für die Bejahung des Rechtswegs die entsprechende Behauptung des Klägers (BAG Beschluß vom 18. Dezember 1996 - 5 AZB 25/96 - NJW 1997, 1722 [BAG 18.12.1996 - 5 AZB 25/96], unter II 2 a der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
- BAG, 06.05.1998 - 5 AZR 612/97
Arbeitnehmerstellung eines Mehrheitsgesellschafters
Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu Klagen ehemaliger Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder, die sich mit ihrer Klage ausschließlich gegen die Beendigung der von ihnen behaupteten Arbeitsverhältnisse gewendet hatten (BAG Urteile vom 9. Mai 1985 - 2 AZR 330/84 - und vom 12. März 1987 - 2 AZR 336/86 - BAGE 49, 81; 55, 137 = AP Nr. 3, 6 zu § 5 ArbGG 1979; Beschluß vom 18. Dezember 1996 - 5 AZB 25/96 - AP Nr. 3 zu § 2 ArbGG 1979 Zuständigkeitsprüfung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen). - LAG Rheinland-Pfalz, 30.03.2005 - 11 Ta 21/05
Rechtsweg - Klage des Geschäftsführers einer GmbH, der zum Vorstandsmitglied der …
Für Streitigkeiten aus solchen Rechtsverhältnissen eines amtierenden oder abberufenen Geschäftsführer können deshalb nach den allgemeinen Grundsätzen zur Rechtswegbestimmung - etwa im sicnonFall - die Arbeitsgerichte zuständig sein (BAG Beschlüsse vom 10.12.1996 - 5 AZB 20/96 - und 18.12.1996 - 5 AZB 25/96 AP Nr. 3 und 4 zu § 2 ArbGG 1979 Zuständigkeitsprüfung;… BAG Beschluss vom 06.05.1999 - 5 AZB 22/99 - aaO.; LAG Sachsen-Anhalt Beschluss vom 24.01.2001 - 8 Ta 211/00 -, NZARR 202, 42.).(1) Nach der ursprünglichen Rechtsprechung des zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts waren die Arbeitsgerichte für Streitigkeiten zwischen den in § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG genannten Personen und den von ihnen vertretenen juristischen Personen oder Personengesamtheiten nur dann zuständig, wenn tatsächlich neben dem freien Dienstverhältnis, das die Grundlage für die Vertreterstellung bildete, ein Arbeitsverhältnis bestand oder sich das freie Dienstverhältnis in ein Arbeitsverhältnis umgewandelt hatte (BAG Urteil vom 09.05.1985 - 2 AZR 330/84 BAGE 49, 81; BAG Urteil vom 12.03.1987 - 2 AZR 336/86 - BAGE 55, 137, 146 f.; BAG Beschluss vom 18.12.1996 - 5 AZB 25/96 - BAGE 85, 46 m.w.N.).
Eine Verweisung des Rechtsstreits in einen anderen Rechtsweg wäre in diesem Fall sinnlos (BAG Beschluss vom 18.12.1996 - 5 AZB 25/96 , aaO.).
Hat entgegen seiner Behauptung neben dem freien Dienstverhältnis, das Grundlage für die Bestellung zum Organmitglied war, tatsächlich kein Arbeitsverhältnis ruhend fortbestanden, das wieder aufgelebt ist, so ist die Klage auf Feststellung des Fortbestandes des Arbeitsverhältnisses als unbegründet abzuweisen (BAG Beschluss vom 18.12.1996 - 5 AZB 25/96 - aaO., zu II. 2 a.E. der Gründe).
- BGH, 27.10.2009 - VIII ZB 45/08
Frage nach der Zuständigkeit der Arbeitsgerichte oder der ordentlichen …
Später hat der 5. Senat des Bundesarbeitsgerichts eine teilweise abweichende (vgl. BAGE 85, 46, 53) Auffassung vertreten und für die Prüfung der Zulässigkeit des Rechtswegs nach Fallgruppen unterschieden.Eine Verweisung des Rechtsstreits in einen anderen Rechtsweg wäre in diesem Fall sinnlos (BAGE 83, 40, 49 ff. m.w.N.; 85, 46, 54; 106, 273, 275).
- BAG, 11.04.1997 - 5 AZB 32/96
Rechtsweg - Geschäftsführer einer Kreishandwerkerschaft
Die Vorschrift des § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG enthält eine negative Fiktion (BAG Beschluß vom 13. Mai 1996 - 5 AZB 27/95 - AP Nr. 27 zu § 5 ArbGG 1979); sie berücksichtigt, daß juristische Personen nur durch ihre Organe handeln und nur durch sie ihre Arbeitgeberfunktion ausüben können; deshalb ist es gerechtfertigt, die Organpersonen nicht als Arbeitnehmer anzusehen (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. zuletzt Beschluß vom 18. Dezember 1996 - 5 AZB 25/96 - sowie Beschluß vom 10. Dezember 1996 - 5 AZB 20/96 -, beide zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; ferner BAG Beschluß vom 21. Februar 1994 - 2 AZB 28/93 - AP Nr. 17 zu § 5 ArbGG 1979).Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann neben einem freien Dienstverhältnis als Grundlage der Vertreterstellung ein Arbeitsverhältnis (fort-)bestehen (BAG Urteil vom 9. Mai 1985 - 2 AZR 330/84 - BAGE 49, 81 = AP Nr. 3 zu § 5 ArbGG 1979; Urteil vom 12. März 1987 - 2 AZR 336/86 - BAGE 55, 137, 146 f. = AP Nr. 6 zu § 5 ArbGG 1979; vgl. BAG Beschluß vom 18. Dezember 1996 - 5 AZB 25/96 -, auch zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung vorgesehen; ferner BAG Beschluß vom 28. September 1995 - 5 AZB 4/95 - AP Nr. 24 zu § 5 ArbGG 1979).
- LAG Düsseldorf, 12.12.1997 - 11 Sa 1584/97
Kündigung: Anwendbarkeit von § 14 Abs. 1 Nr. 1 auf den Geschäftsführer einer …
- BAG, 15.03.2000 - 5 AZB 70/99
Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen bei Inanspruchnahme der …
- LAG Brandenburg, 08.02.2001 - 6 Ta 188/00
Fortbestand des Beschäftigungsverhältnisses eines Verbandsvorstehers; …
- BAG, 26.06.1997 - 8 AZR 369/96
- BGH, 29.04.2008 - VIII ZB 61/07
Rechtsweg für einen Anspruch des Übernehmers von Anlieferungs-Referenzmengen …
- LAG Düsseldorf, 15.07.1998 - 12 Sa 700/98
Arbeitnehmer-Status einer stellvertretenden Geschäftsführerin? -Geltung des …
- LAG Hamburg, 05.07.2010 - 7 Ta 24/09
Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Abschluss eines mündlichen …
- BAG, 24.04.1997 - 2 AZR 241/96
Kündigung eines nach Rücknahme der Beamtenernennung wiederaufgelebten …
- LAG Düsseldorf, 12.01.2011 - 12 Sa 1411/10
Fortbestehendes Arbeitsverhältnis bei einvernehmlicher Abstellung eines leitenden …
- LAG Berlin-Brandenburg, 23.04.2008 - 15 Sa 193/08
Arbeitsverhältnis - Beendigung - Begründung - Organstellung
- LAG Sachsen, 18.03.2015 - 4 Ta 300/14
Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Arbeitsgerichten für eine …
- LAG Baden-Württemberg, 16.11.2006 - 5 Sa 142/05
Aufhebung eines Arbeitsverhältnisses durch Abschluss eines …
- LAG Hessen, 28.04.1998 - 9 Sa 2439/97
Arbeitsrechtsweg: "sic-non"-Fall
- LAG Schleswig-Holstein, 13.11.2013 - 6 Sa 370/12
Statusklage, Lehrer, Nachhilfelehrer, freier Mitarbeiter, Arbeitnehmer
- LAG Hamm, 07.02.2011 - 2 Ta 505/10
Ordentlicher Rechtsweg für Zahlungsklage eines freien Mitarbeiters in der …
- ArbG Jena, 16.11.1998 - 4 Ca 355/98
Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen ; Arbeitnehmereigenschaft des …
- OLG Hamm, 08.10.2009 - 18 W 57/08
Rechtswegzuständigkeit Beweisaufnahme
- BAG, 25.05.1999 - 5 AZB 30/98
Rechtsweg für Klagen eines GmbH-Geschäftsführers - Differenzierung zwischen …
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.02.2005 - 2 Ta 260/04
Rechtsweg
- LAG Baden-Württemberg, 27.09.2001 - 10 Sa 57/01
GmbH-Geschäftsführer als Arbeitnehmer einer KG
- OLG Köln, 15.11.2021 - 8 AR 50/21
Rückabwicklung eines Kaufvertrags über Balsabäume in Brasilien Bestimmung des …
- LAG Rheinland-Pfalz, 26.10.2005 - 2 Ta 206/05
Rechtsweg für GmbH-Geschäftsführer
- LAG Berlin, 27.05.2003 - 3 Ta 733/03
Klage eines Geschäftsführers einer GmbH & Co. KG mit Anstellungsvertrag zur KG
- LAG Schleswig-Holstein, 08.06.2016 - 5 Ta 47/16
Verweisung, Sofortige Beschwerde, Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten, sachliche …
- LAG Hamburg, 01.08.2005 - 5 Ta 9/05
Arbeitnehmereigenschaft des Geschäftsführers einer Tochter im GmbH Konzern
- LAG Hessen, 12.08.1997 - 16 Ta 231/97
Arbeitnehmerstatus: Prostituierte
- LAG Sachsen, 18.03.2015 - 4 Ta 237/14
Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Arbeitsgerichten für eine …
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 25.09.1997 - 5 Ta 42/97
Rechtskraft einer Rechtsweg-Vorabentscheidung; Eröffnung des Rechtsweg zu den …
- LAG Sachsen-Anhalt, 24.01.2001 - 8 Ta 211/00
Arbeitsrechtsweg: "sic-non"-Fall
- BAG, 29.03.2000 - 5 AZB 69/99
Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen bei Inanspruchnahme der …
- LAG Schleswig-Holstein, 10.07.2020 - 6 Ta 63/20
Sofortige Beschwerde, Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten, Rechtswegzuständigkeit, …
- LAG Rheinland-Pfalz, 26.11.2009 - 7 Ta 210/09
Eröffnung des Rechtsweges zu Arbeitsgerichten trotz Organstellung
- LAG Köln, 03.04.2018 - 9 Ta 14/18
Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten für die Geltendmachung von Ansprüchen gegen …
- OLG Hamm, 04.02.2010 - 18 W 24/09
Entscheidung über die Tätigkeit eines Handelsvertreters als faktischer …
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.08.2011 - 3 Ta 124/11
Rechtsweg - Beamter
- LAG Köln, 07.09.2000 - 8 Ta 161/00
Arbeitsgerichtsbarkeit: Zuständigkeit bei Arbeitsverhältnis des Geschäftsführers …
- LAG Sachsen, 05.08.1997 - 9 Ta 93/97
Zuständigkeit der Arbeitsgerichte; Unwirksame ordentliche Kündigungen; …
- LAG Baden-Württemberg, 13.01.2000 - 6 Sa 58/99
Anforderung an die Bestimmtheit einer Klage auf tatsächliche Beschäftigung; …
- BAG, 22.07.1998 - 5 AS 30/98
- ArbG Frankfurt/Main, 22.10.2008 - 14 Ca 6768/08
Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Gerichten für Arbeitssachen; …
- ArbG Düsseldorf, 17.03.2008 - 6 Ca 6528/07
Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten bei Klagen von Organvertretern
- ArbG Nürnberg, 08.07.1999 - 11 Ca 2079/99
Zwangsarbeit - Rechtsweg
Rechtsprechung
BAG, 13.11.1996 - 10 AZR 804/94 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Abfindung aus Rationalisierungsvereinbarung - Rechtmäßigkeit einer Wahl zur Arbeitnehmervertretung in der ehemaligen DDR - Nichtberücksichtigung von Arbeitnehmern als Unwirksamkeitsgrund
- archive.org
- rechtsportal.de
Abfindung aus Rationalisierungsvereinbarung
- Der Betrieb
MantelG § 30 Nr. 3; BetrVG 1972 §§ 19, 112
Neue Bundesländer - Mindestvoraussetzungen für eine Betriebsratswahl nach demokratischen Grundsätzen - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Leipzig, 16.09.1993 - 9 Ca 78/92
- LAG Sachsen, 31.05.1994 - 5 Sa 5254/93
- BAG, 13.11.1996 - 10 AZR 804/94
Papierfundstellen
- NZA 1997, 509 (Ls.)
- NJ 1997, 168
- BB 1997, 424
- DB 1997, 729
Wird zitiert von ... (35) Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 12.11.1992 - 8 AZR 232/92
Betriebsgewerkschaftsleitung - Demokratische Wahl
Auszug aus BAG, 13.11.1996 - 10 AZR 804/94
"Die Wahl einer Arbeitnehmervertretung vor dem 1. Juli 1990 in der ehemaligen DDR verstößt nicht deswegen gegen die Grundsätze einer demokratischen Wahl, weil der Wahlvorstand bei der Feststellung der wahlberechtigten Arbeitnehmer eine größere Zahl von nicht nach besonderen Umständen umschriebenen Arbeitnehmern zu Unrecht nicht berücksichtigt hat (Abgrenzung zu BAG Urteil vom 12. November 1992 - 8 AZR 232/92 - BAGE 71, 360 = AP Nr. 1 zu § 30 MantelG DDR).«.Die Entscheidung des Achten Senats vom 12. November 1992 (- 8 AZR 232/92 - BAGE 71, 360 = AP Nr. 1 zu § 30 MantelG DDR), steht dem nicht entgegen.
- BAG, 13.09.1984 - 6 ABR 43/83
Tarifgerechte Eingruppierung von Filialleiterinnen
Auszug aus BAG, 13.11.1996 - 10 AZR 804/94
Die Verkennung des Betriebsbegriffes macht auch nach dem Betriebsverfassungsgesetz die Betriebsratswahl nur anfechtbar, nicht aber nichtig (BAGE 30, 12 und 46, 363 = AP Nr. 1 und 3 zu § 1 BetrVG 1972). - BAG, 17.01.1978 - 1 ABR 71/76
Verkennung des Betriebsbegriffs -; Anfechtbarkeit der Betriebsratswahl
Auszug aus BAG, 13.11.1996 - 10 AZR 804/94
Die Verkennung des Betriebsbegriffes macht auch nach dem Betriebsverfassungsgesetz die Betriebsratswahl nur anfechtbar, nicht aber nichtig (BAGE 30, 12 und 46, 363 = AP Nr. 1 und 3 zu § 1 BetrVG 1972). - BAG, 13.03.1996 - 10 AZR 809/94
Klage des Arbeitnehmers auf Zahlung einer Geldsumme nach betriebsbedingter …
Auszug aus BAG, 13.11.1996 - 10 AZR 804/94
Der Senat hat unter Berücksichtigung dieser Revisionsbegründung am 13. März 1996 in den Parallelverfahren - 10 AZR 809/94 - und - 10 AZR 835/94 - die Revision der Beklagten zurückgewiesen. - BAG, 13.03.1996 - 10 AZR 835/94
Klage des Arbeitnehmers auf Zahlung einer Geldsumme nach betriebsbedingter …
Auszug aus BAG, 13.11.1996 - 10 AZR 804/94
Der Senat hat unter Berücksichtigung dieser Revisionsbegründung am 13. März 1996 in den Parallelverfahren - 10 AZR 809/94 - und - 10 AZR 835/94 - die Revision der Beklagten zurückgewiesen.
- BAG, 19.11.2003 - 7 AZR 11/03
Kündigung - Betriebsratsanhörung
Auch wenn dies nicht der Fall gewesen und der Betriebsrat unter Verkennung des Betriebsbegriffs gewählt worden sein sollte, hätte dies nicht zur Nichtigkeit, sondern nur zur Anfechtbarkeit der Betriebsratswahl geführt (st. Rspr., vgl. BAG 13. September 1984 - 6 ABR 43/83 - BAGE 46, 363 = AP BetrVG 1972 § 1 Nr. 3 = EzA BetrVG 1972 § 19 Nr. 20; 13. November 1996 - 10 AZR 804/94 - AP MantelG DDR § 30 Nr. 4, zu IV 2 der Gründe). - BAG, 12.03.1997 - 10 AZR 582/96
Abfindungen aus Parteivermögen der PDS
Eine wirksame Wahl einer Arbeitnehmervertretung i.S. von § 30 des Gesetzes über die Inkraftsetzung von Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland in der Deutschen Demokratischen Republik vom 21. Juni 1990 (GBl.-DDR I Nr. 34 S. 362) und der Verordnung zur Übergangsregelung bis zur erstmaligen Wahl der Betriebsräte nach dem Betriebsverfassungsgesetz vom 11. Juli 1990 (GBl.-DDR I Nr. 44 S. 715) setzt voraus, daß sie nach demokratischen Grundsätzen in gleicher und geheimer Abstimmung von allen oder jedenfalls von einer Mehrheit der Arbeitnehmer des Betriebes, die das aktive Wahlrecht hatten, gewählt worden ist (vgl. BAG Urteile vom 12. November 1992 - 8 AZR 232/92 - BAGE 71, 360, 363 = AP Nr. 1 zu § 30 MantelG DDR; vom 13. März 1996 - 10 AZR 809 und 835/94 - n.v. sowie vom 13. November 1996 - 10 AZR 804/94 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).Der Senat hat in seinen Entscheidungen vom 13. März und 13. November 1996 (aaO) ausgeführt, die Nichtbeteiligung der Arbeitnehmer der Gliederungen und Einrichtungen der Beklagten bei der Wahl zur BGL beim Parteivorstand beruhe inhaltlich auf einer Verkennung des Betriebsbegriffs.
- LAG Berlin, 23.09.1998 - 4 Sa 69/98 Das ergibt sich aber nicht etwa schon aus der Nichtbeteiligung der Arbeitnehmer der Gliederungen und Einrichtungen der Beklagten bei der Wahl der BGL des Parteivorstandes, denn insoweit handelt es sich allenfalls um eine Verkennung des Betriebsbegriffs, der eine Betriebsratswahl nach dem Betriebsverfassungsgesetz nur anfechtbar, nicht aber nichtig macht (BAG AP Nr. 1 u. 3 zu § 1 BetrVerfG 1972; BAG vom 13.3.1996 10 AZR 809 u. 835/94 n. V. BAG v. 13.11.1996 10 AZR 804/94).
- BAG, 13.11.1996 - 10 AZR 827/94
Wahl eines Betriebsgewerkschaftsrates nach demokratischen Grundsätzen
Er hat in seinem Urteil vom 13. November 1996 (- 10 AZR 804/94 - einem Parallelverfahren zum vorliegenden Verfahren) die weiteren Einwände der Beklagten gegen die Gültigkeit dieser Wahl berücksichtigt und dahin gewürdigt, daß auch diese Einwände nicht geeignet sind, den demokratischen Charakter der Wahl in Frage zu stellen. - BAG, 13.11.1996 - 10 AZR 826/94
Wahl eines Betriebsgewerkschaftsrates nach demokratischen Grundsätzen
Er hat in seinem Urteil vom 13. November 1996 (- 10 AZR 804/94 - einem Parallelverfahren zum vorliegenden Verfahren) die weiteren Einwände der Beklagten gegen die Gültigkeit dieser Wahl berücksichtigt und dahin gewürdigt, daß auch diese Einwände nicht geeignet sind, den demokratischen Charakter der Wahl in Frage zu stellen. - BAG, 13.11.1996 - 10 AZR 806/94
Wahl eines Betriebsgewerkschaftsrates nach demokratischen Grundsätzen
Er hat in seinem Urteil vom 13. November 1996 (- 10 AZR 804/94 - einem Parallelverfahren zum vorliegenden Verfahren) die weiteren Einwände der Beklagten gegen die Gültigkeit dieser Wahl berücksichtigt und dahin gewürdigt, daß auch diese Einwände nicht geeignet sind, den demokratischen Charakter der Wahl in Frage zu stellen. - BAG, 13.11.1996 - 10 AZR 817/94
Wahl eines Betriebsgewerkschaftsrates nach demokratischen Grundsätzen
Er hat in seinem Urteil vom 13. November 1996 (- 10 AZR 804/94 - einem Parallelverfahren zum vorliegenden Verfahren) die weiteren Einwände der Beklagten gegen die Gültigkeit dieser Wahl berücksichtigt und dahin gewürdigt, daß auch diese Einwände nicht geeignet sind, den demokratischen Charakter der Wahl in Frage zu stellen. - BAG, 13.11.1996 - 10 AZR 838/94
Wahl eines Betriebsgewerkschaftsrates nach demokratischen Grundsätzen
Er hat in seinem Urteil vom 13. November 1996 (- 10 AZR 804/94 - einem Parallelverfahren zum vorliegenden Verfahren) die weiteren Einwände der Beklagten gegen die Gültigkeit dieser Wahl berücksichtigt und dahin gewürdigt, daß auch diese Einwände nicht geeignet sind, den demokratischen Charakter der Wahl in Frage zu stellen. - BAG, 13.11.1996 - 10 AZR 807/94
Wahl eines Betriebsgewerkschaftsrates nach demokratischen Grundsätzen
Er hat in seinem Urteil vom 13. November 1996 (- 10 AZR 804/94 - einem Parallelverfahren zum vorliegenden Verfahren) die weiteren Einwände der Beklagten gegen die Gültigkeit dieser Wahl berücksichtigt und dahin gewürdigt, daß auch diese Einwände nicht geeignet sind, den demokratischen Charakter der Wahl in Frage zu stellen. - BAG, 13.11.1996 - 10 AZR 818/94
Wahl eines Betriebsgewerkschaftsrates nach demokratischen Grundsätzen
Er hat in seinem Urteil vom 13. November 1996 (- 10 AZR 804/94 - einem Parallelverfahren zum vorliegenden Verfahren) die weiteren Einwände der Beklagten gegen die Gültigkeit dieser Wahl berücksichtigt und dahin gewürdigt, daß auch diese Einwände nicht geeignet sind, den demokratischen Charakter der Wahl in Frage zu stellen. - BAG, 13.11.1996 - 10 AZR 828/94
Wahl eines Betriebsgewerkschaftsrates nach demokratischen Grundsätzen
- BAG, 13.11.1996 - 10 AZR 812/94
Wahl eines Betriebsgewerkschaftsrates nach demokratischen Grundsätzen
- BAG, 13.11.1996 - 10 AZR 822/94
Wahl eines Betriebsgewerkschaftsrates nach demokratischen Grundsätzen
- BAG, 13.11.1996 - 10 AZR 832/94
Wahl eines Betriebsgewerkschaftsrates nach demokratischen Grundsätzen
- BAG, 13.11.1996 - 10 AZR 805/94
Wahl eines Betriebsgewerkschaftsrates nach demokratischen Grundsätzen
- BAG, 13.11.1996 - 10 AZR 816/94
Wahl eines Betriebsgewerkschaftsrates nach demokratischen Grundsätzen
- BAG, 13.11.1996 - 10 AZR 837/94
Wahl eines Betriebsgewerkschaftsrates nach demokratischen Grundsätzen
- BAG, 13.11.1996 - 10 AZR 815/94
Wahl eines Betriebsgewerkschaftsrates nach demokratischen Grundsätzen
- BAG, 13.11.1996 - 10 AZR 825/94
Wahl eines Betriebsgewerkschaftsrates nach demokratischen Grundsätzen
- BAG, 13.11.1996 - 10 AZR 836/94
Wahl eines Betriebsgewerkschaftsrates nach demokratischen Grundsätzen
- BAG, 13.11.1996 - 10 AZR 808/94
Wahl eines Betriebsgewerkschaftsrates nach demokratischen Grundsätzen
- BAG, 13.11.1996 - 10 AZR 819/94
Wahl eines Betriebsgewerkschaftsrats nach demokratischen Grundsätzen
- BAG, 13.11.1996 - 10 AZR 829/94
Wahl eines Betriebsgewerkschaftsrates nach demokratischen Grundsätzen
- BAG, 13.11.1996 - 10 AZR 811/94
Wahl eines Betriebsgewerkschaftsrates nach demokratischen Grundsätzen
- BAG, 13.11.1996 - 10 AZR 821/94
Wahl eines Betriebsgewerkschaftsrates nach demokratischen Grundsätzen
- BAG, 13.11.1996 - 10 AZR 831/94
Wahl eines Betriebsgewerkschaftsrates nach demokratischen Grundsätzen
- BAG, 13.11.1996 - 10 AZR 813/94
Wahl eines Betriebsgewerkschaftsrates nach demokratischen Grundsätzen
- BAG, 13.11.1996 - 10 AZR 823/94
Wahl eines Betriebsgewerkschaftsrates nach demokratischen Grundsätzen
- BAG, 13.11.1996 - 10 AZR 833/94
Wahl eines Betriebsgewerkschaftsrates nach demokratischen Grundsätzen
- BAG, 13.11.1996 - 10 AZR 810/94
Wahl eines Betriebsgewerkschaftsrats nach demokratischen Grundsätzen
- BAG, 13.11.1996 - 10 AZR 820/94
Wahl eines Betriebsgewerkschaftsrates nach demokratischen Grundsätzen
- BAG, 13.11.1996 - 10 AZR 830/94
Wahl eines Betriebsgewerkschaftsrates nach demokratischen Grundsätzen
- BAG, 13.11.1996 - 10 AZR 814/94
Wahl eines Betriebsgewerkschaftsrates nach demokratischen Grundsätzen
- BAG, 13.11.1996 - 10 AZR 824/94
Wahl eines Betriebsgewerkschaftsrates nach demokratischen Grundsätzen
- BAG, 13.11.1996 - 10 AZR 834/94
Wahl eines Betriebsgewerkschaftsrates nach demokratischen Grundsätzen