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Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 04.03.1997 - 7 Ta 18/97   

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https://dejure.org/1997,2921
LAG Düsseldorf, 04.03.1997 - 7 Ta 18/97 (https://dejure.org/1997,2921)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.03.1997 - 7 Ta 18/97 (https://dejure.org/1997,2921)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. März 1997 - 7 Ta 18/97 (https://dejure.org/1997,2921)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ArbGG § 101 Abs. 3; ZPO § 1044b
    Anwendbarkeit des Anwaltsvergleichs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1997, 660
  • NZA 1997, 848
  • AnwBl 1998, 352
 
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Rechtsprechung
   LAG Sachsen, 11.03.1997 - 9 Ta 15/97   

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https://dejure.org/1997,4750
LAG Sachsen, 11.03.1997 - 9 Ta 15/97 (https://dejure.org/1997,4750)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 11.03.1997 - 9 Ta 15/97 (https://dejure.org/1997,4750)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 11. März 1997 - 9 Ta 15/97 (https://dejure.org/1997,4750)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verweisung einer Rechtssache an ein örtlich anderes Arbeitsgericht; Voraussetzung für greifbare Gesetzeswidrigkeit einer Entscheidung; Eröffnung der außerordentlichen Beschwerde wegen Verstoß gegen die Pflicht zur Gewährung rechtlichen Gehörs

  • rechtsportal.de

    ZPO § 281 Abs. 2 S. 4

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    GVG § 17a Abs. 2; ArbGG § 48 Abs. 1 Nr. 1; ZPO §§ 567, 575; GG Art. 103 Abs. 1
    Außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzeswidrigkeit eines Verweisungsbeschlusses

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1997, 848 (Ls.)
  • DB 1997, 1088
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 31.01.1994 - 5 AS 23/93

    Bestimmung des zuständigen Arbeitsgerichts: Verweisung des Rechtsstreits-

    Auszug aus LAG Sachsen, 11.03.1997 - 9 Ta 15/97
    In Rechtsprechung und Schrifttum ist indes anerkannt, daß eine offensichtlich gesetzeswidrige Verweisung die aus § 48 Abs. 1 Nr. 1 ArbGG i. V. m. § 17 a Abs. 2 Satz 3 GVG folgende Bindungswirkung nicht entfaltet (BAG, Beschlüsse vom 01. Juli 1992 - 5 AS 4/92, 14. Januar 1994 - 5 AS 22/93 und 31. Januar 1994 - 5 AS 23/93, AP Nr. 39, 43, 44 zu § 36 ZPO ; Bader, GK- ArbGG , § 48 Rz. 78; Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG , 2. Aufl., § 48 Rz. 68; Rosenberg/Schwab/Gottwald, Zivilprozeßrecht, 15. Aufl. 1993, S. 896 f.).

    Ungeachtet der im Schrifttum geäußerten grundsätzlichen Bedenken gegen die Statthaftigkeit dieser im Gesetz nicht vorgesehenen außerordentlichen Beschwerde (vgl. dazu insbesondere Stein/Jonas/Grunsky, ZPO , 21. Aufl., § 567 Rz. 10; Braun, MünchKomm- ZPO , § 567 Rz. 9 f.; Chlosta, NJW 1993, 2160) haben sowohl der Bundesgerichtshof als auch das Bundesarbeitsgericht an der grundsätzlichen Zulässigkeit dieses außerordentlichen Rechtsmittels festgehalten (BAG, Beschluß vom 31. Januar 1994, aaO.; BGH, Beschluß vom 20. Juni 1995 - XI ZB 9/95, NJW 1995, 2497 ; zustimmend insoweit auch Bader, GK- ArbGG , aaO.; Zöller/Gummer, ZPO , 20. Aufl., § 567 Rz. 19).

    Das Bundesarbeitsgericht geht demgegenüber auch dann von einem offensichtlich gesetzwidrigen Verweisungsbeschluß aus, wenn dieser auf der Versagung rechtlichen Gehörs gegenüber den Verfahrensbeteiligten oder einem von ihnen beruht (BAG, Beschlüsse vom 01. Juli 1992, 14. Januar 1994 und 31. Januar 1994, aaO.).

  • BGH, 08.11.1994 - XI ZR 35/94

    Anfechtung einer Richterablehnung durch das Oberlandesgericht

    Auszug aus LAG Sachsen, 11.03.1997 - 9 Ta 15/97
    Der Grundrechtsverstoß kann hier durch Selbstkorrektur beseitigt werden (dazu BGH, Urteil vom 08. November 1994 - XI ZR 35/94, NJW 1995, 403 ) .

    Sofern jedenfalls die Möglichkeit der Selbstkorrektur einer insoweit verfassungswidrigen Entscheidung besteht, rechtfertigt nach überwiegender Auffassung ein Verstoß gegen die Grundsätze über das rechtliche Gehör eine außerordentliche Beschwerde nicht (so BGH, Urteil vom 08. November 1994, aaO. und Beschluß vom 10. Juni 1995, aaO.; offengelassen noch im Beschluß vom 10. Oktober 1989 - VII ZB 4/89, NJW 1990, 840, 841).

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus LAG Sachsen, 11.03.1997 - 9 Ta 15/97
    Das Gericht muß vielmehr auch das Vorbringen der Parteien zur Kenntnis nehmen und in Erwägung ziehen, soweit es erheblich ist (vgl. BVerfG, Beschluß vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91, BVerfGE 86, 133, 145).Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrages zu einer für die Entscheidung des Verfahrens zentralen Frage in den Entscheidungsgründen nicht ein, läßt dies darauf schließen, daß es den Vortrag nicht berücksichtigt hat (BVerfG, aaO.).
  • BGH, 08.10.1992 - VII ZB 3/92

    Außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit - Unstatthafte

    Auszug aus LAG Sachsen, 11.03.1997 - 9 Ta 15/97
    Greifbare Gesetzeswidrigkeit einer Entscheidung ist anzunehmen, wenn die angefochtene Entscheidung mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist, weil sie jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd ist (vgl. dazu BGH, Beschluß vom 08. Oktober 1992 - VII ZB 3/92, NJW 1993, 135, 136 mit krit. Anm. Gottwald/Semmelmayer, JZ 1993, 415 ff.).
  • BGH, 12.10.1989 - VII ZB 4/89

    Unzulässigkeit eines Anschlußrechtsmittels nach Rücknahme der Berufung;

    Auszug aus LAG Sachsen, 11.03.1997 - 9 Ta 15/97
    Sofern jedenfalls die Möglichkeit der Selbstkorrektur einer insoweit verfassungswidrigen Entscheidung besteht, rechtfertigt nach überwiegender Auffassung ein Verstoß gegen die Grundsätze über das rechtliche Gehör eine außerordentliche Beschwerde nicht (so BGH, Urteil vom 08. November 1994, aaO. und Beschluß vom 10. Juni 1995, aaO.; offengelassen noch im Beschluß vom 10. Oktober 1989 - VII ZB 4/89, NJW 1990, 840, 841).
  • BGH, 20.06.1995 - XI ZB 9/95

    Anfechtung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Verletzung des

    Auszug aus LAG Sachsen, 11.03.1997 - 9 Ta 15/97
    Ungeachtet der im Schrifttum geäußerten grundsätzlichen Bedenken gegen die Statthaftigkeit dieser im Gesetz nicht vorgesehenen außerordentlichen Beschwerde (vgl. dazu insbesondere Stein/Jonas/Grunsky, ZPO , 21. Aufl., § 567 Rz. 10; Braun, MünchKomm- ZPO , § 567 Rz. 9 f.; Chlosta, NJW 1993, 2160) haben sowohl der Bundesgerichtshof als auch das Bundesarbeitsgericht an der grundsätzlichen Zulässigkeit dieses außerordentlichen Rechtsmittels festgehalten (BAG, Beschluß vom 31. Januar 1994, aaO.; BGH, Beschluß vom 20. Juni 1995 - XI ZB 9/95, NJW 1995, 2497 ; zustimmend insoweit auch Bader, GK- ArbGG , aaO.; Zöller/Gummer, ZPO , 20. Aufl., § 567 Rz. 19).
  • BAG, 01.07.1992 - 5 AS 4/92

    Rechtskraft des Verweisungsbeschlusses

    Auszug aus LAG Sachsen, 11.03.1997 - 9 Ta 15/97
    In Rechtsprechung und Schrifttum ist indes anerkannt, daß eine offensichtlich gesetzeswidrige Verweisung die aus § 48 Abs. 1 Nr. 1 ArbGG i. V. m. § 17 a Abs. 2 Satz 3 GVG folgende Bindungswirkung nicht entfaltet (BAG, Beschlüsse vom 01. Juli 1992 - 5 AS 4/92, 14. Januar 1994 - 5 AS 22/93 und 31. Januar 1994 - 5 AS 23/93, AP Nr. 39, 43, 44 zu § 36 ZPO ; Bader, GK- ArbGG , § 48 Rz. 78; Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG , 2. Aufl., § 48 Rz. 68; Rosenberg/Schwab/Gottwald, Zivilprozeßrecht, 15. Aufl. 1993, S. 896 f.).
  • BAG, 14.01.1994 - 5 AS 22/93

    Bindung an einen rechtskräftigen Verweisungsbeschluss - Bindungswirkung eines

    Auszug aus LAG Sachsen, 11.03.1997 - 9 Ta 15/97
    In Rechtsprechung und Schrifttum ist indes anerkannt, daß eine offensichtlich gesetzeswidrige Verweisung die aus § 48 Abs. 1 Nr. 1 ArbGG i. V. m. § 17 a Abs. 2 Satz 3 GVG folgende Bindungswirkung nicht entfaltet (BAG, Beschlüsse vom 01. Juli 1992 - 5 AS 4/92, 14. Januar 1994 - 5 AS 22/93 und 31. Januar 1994 - 5 AS 23/93, AP Nr. 39, 43, 44 zu § 36 ZPO ; Bader, GK- ArbGG , § 48 Rz. 78; Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG , 2. Aufl., § 48 Rz. 68; Rosenberg/Schwab/Gottwald, Zivilprozeßrecht, 15. Aufl. 1993, S. 896 f.).
  • LAG Hessen, 26.08.2008 - 4 Ta 308/08

    Gerichtsstand bei häuslichen Home-Office - Beschwerde gegen Verweisungsbeschluss

    Allerdings wurde in der Vergangenheit in Anlehnung an die Rechtsprechung des BGH zu § 281 ZPO die Ansicht vertreten, dass im Fall der greifbaren Gesetzeswidrigkeit eines Verweisungsbeschlusses eine außerordentliche Beschwerde zum Landesarbeitsgericht statthaft sei (etwa LAG Sachsen 11. März 1997 - 9 Ta 15/97 - LAGE ArbGG 1979 § 48 Nr. 13, zu II 1, m. w. N.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.07.2006 - 2 Ta 111/06

    Außerordentliche Beschwerde gegen Verweisungsbeschluss

    In diesem Falle sei nach Beschlüssen des LAG Sachsen vom 11.03.1997 (NZA 1997, 848) und des LAG Rheinland-Pfalz vom 28.05.1997 (NZA 1998, 55) davon auszugehen, dass eine außerordentliche Beschwerde bzw. eine Gegenvorstellung statthaft sei; hilfsweise erhebe er eine Gehörsrüge.
  • LAG München, 08.08.2013 - 1 SHa 10/13

    Bestimmung des zuständigen Gerichts - Verweisungsbeschluss - Zurückverweisung

    Ein Verstoß gegen das rechtliche Gehör nach Art. 103 GG liegt dann vor, wenn auf wesentliches Vorbringen einer Partei zu zuständigkeitsbegründenden Fragen nicht eingegangen wird (vgl. LAG Sachsen DB 1997, 1088).
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Rechtsprechung
   LAG Hessen, 26.02.1996 - 16 Sa 1259/95   

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https://dejure.org/1996,5148
LAG Hessen, 26.02.1996 - 16 Sa 1259/95 (https://dejure.org/1996,5148)
LAG Hessen, Entscheidung vom 26.02.1996 - 16 Sa 1259/95 (https://dejure.org/1996,5148)
LAG Hessen, Entscheidung vom 26. Februar 1996 - 16 Sa 1259/95 (https://dejure.org/1996,5148)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Konkursfeststellungsklage; Forderungsanmeldung; Verzugszinsen; Konkurstabelle

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    KO §§ 139 146
    Konkursfeststellungsklage: Voraussetzungen für die Zulässigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1997, 848 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LAG Hamm, 02.02.2002 - 4 (14) Ta 24/02

    Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters mit allgemeinem

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  • LAG Hamm, 02.02.2002 - 4 (14) Ta 24/01

    Prozesskostenhilfe: Beiordnungsanspruch des unzulässig mitverklagten vorläufigen

    Dies gilt für arbeitsgerichtliche Zahlungsprozesse selbst dann, wenn nach der kurzzeitig später erfolgenden Verfahrenseröffnung der Arbeitsgerichtsprozeß dann nach § 240 Satz 1 ZPO unterbrochen ist und die Arbeitnehmer ihre vorinsolvenzlichen Forderungen zunächst nach § 174 InsO beim endgültigen Insolvenzverwalter als Insolvenzforderungen i.S.d. §§ 38, 108 Abs. 2 InsO anmelden müssen, ehe sie im Falle des Bestreitens derselben durch den Insolvenzverwalter die sog. Insolvenzfeststellungsklage nach § 179 Abs. 1 InsO erheben dürfen (so zum bisherigen Recht LAG Frankfurt/Main v. 26.02.1996 - 16 Sa 1259/95, KTS 1998, 77 = NZA 1997, 848 ; LAG HAMM v. 22.11.1999 - 4 Sa 1414/99, ZInsO 2000, 55 ; LAG HAMM v. 19.01.2000 - 2 Sa 426/99, ZInsO 2000, 520 ; BGH v. 21.02.2000 - II ZR 231/98, KTS 2000, 397 = ZInsO 2000, 295 ).
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