Rechtsprechung
   BAG, 25.09.2002 - 4 AZR 339/01   

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BAG, 25.09.2002 - 4 AZR 339/01 (https://dejure.org/2002,5194)
BAG, Entscheidung vom 25.09.2002 - 4 AZR 339/01 (https://dejure.org/2002,5194)
BAG, Entscheidung vom 25. September 2002 - 4 AZR 339/01 (https://dejure.org/2002,5194)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Korrigierende Eingruppierung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der korrigierenden Eingruppierung; Eingruppierung einer Bereichsleitersekretärin in einer Forschungseinrichtung des Bundes; Tarifliche Eingruppierung nach einer vom Arbeitgeber vollzogenen Rückgruppierung; Zulässigkeit einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung öffentlicher Dienst - Eingruppierung einer Bereichsleitersekretärin in einer Forschungseinrichtung des Bundes; Korrigierende Rückgruppierung; Darlegungslast

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2004, 400 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 16.02.2000 - 4 AZR 62/99

    Korrigierende Rückgruppierung - BAT

    Auszug aus BAG, 25.09.2002 - 4 AZR 339/01
    Ohne Hinzutreten weiterer Umstände kann ein Arbeitnehmer eine solche Bedeutung der Angabe der Vergütungsgruppe schon deshalb nicht entnehmen, weil der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes grundsätzlich keine übertarifliche Vergütung, sondern nur das gewähren will, was dem Arbeitnehmer tarifrechtlich zusteht (statt vieler Senat 16. Februar 2000 - 4 AZR 62/99 - BAGE 93, 340, 348).

    Denn das Landesarbeitsgericht ist unter Hinweis auf die einschlägige Entscheidung des Senats vom 16. Februar 2000 (- 4 AZR 62/99 - aaO) in dieser Frage der Rechtsprechung des Senats gefolgt.

    Die Fehlerhaftigkeit ist bereits gegeben, wenn es an einer der tariflichen Voraussetzungen für die mitgeteilte bisherige Eingruppierung fehlt (Senat 16. Februar 2000 - 4 AZR 62/99 - aaO).

  • BAG, 16.04.1986 - 4 AZR 595/84

    Eingruppierung - Angestellter als Mietzinssachverständiger; als gerichtlicher

    Auszug aus BAG, 25.09.2002 - 4 AZR 339/01
    Unter einem Arbeitsvorgang iSd. § 22 Abs. 2 BAT ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen (ua. Senat 16. April 1986 - 4 AZR 595/84 - BAGE 51, 356).
  • BAG, 18.02.1998 - 4 AZR 581/96

    Korrigierende Rückgruppierung

    Auszug aus BAG, 25.09.2002 - 4 AZR 339/01
    d) Nach den vom Senat entwickelten Grundsätzen zur Darlegungslast bei der korrigierenden Rückgruppierung muß der Arbeitgeber darlegen, inwieweit und weshalb die von ihm ursprünglich mitgeteilte Eingruppierung unrichtig ist, wenn er sich an dieser Mitteilung nicht festhalten lassen will (Senat 18. Februar 1998 - 4 AZR 581/96 - BAGE 88, 69 mwN).
  • BAG, 25.10.1995 - 4 AZR 495/94

    Eingruppierung im sozialpsychiatrischen Dienst

    Auszug aus BAG, 25.09.2002 - 4 AZR 339/01
    Bei der Anwendung eines solchen Rechtsbegriffs durch das Berufungsgericht kann der Senat nur prüfen, ob der Begriff als solcher verkannt worden ist oder ob bei der Subsumtion Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt oder wesentliche Umstände nicht berücksichtigt worden sind (st. Rspr. des Senats ua. 25. Oktober 1995 - 4 AZR 495/94 - AP BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 21 mwN).
  • LAG Köln, 28.02.2001 - 7 Sa 954/00

    Korrigierende Rückgruppierung

    Auszug aus BAG, 25.09.2002 - 4 AZR 339/01
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 28. Februar 2001 - 7 Sa 954/00 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.06.2019 - 8 Sa 365/18

    Eingruppierung - Schadensersatz - Schmerzensgeld - Mobbing

    Denn der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes will grundsätzlich keine übertarifliche Vergütung, sondern nur das gewähren, was dem Arbeitnehmer tarifrechtlich zustehe (BAG 25. September 2002 - 4 AZR 339/01 - Rn. 19; 8. August 1996 - 6 AZR 1013/94 - Rn. 24, juris).
  • LAG Nürnberg, 05.04.2005 - 7 Sa 432/04

    Eingruppierung - Gleichbehandlungsgrundsatz - Kirche - AVR Bayern - Pädagoge

    Sie reicht für einen Bewährungsaufstieg nicht aus (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts z.B. Urteil vom 26.04.2000, 4 AZR 157/99; Urteil vom 17.05.2000, 4 AZR 232/99; Urteil vom 25.09.2002, 4 AZR 339/01; Urteil vom 16.10.2002, 4 AZR 447/01).
  • LAG Sachsen, 28.08.2009 - 3 Sa 713/08

    Verwirkung des Rechts auf korrigierende Rückgruppierung eines Angestellten nach

    Die Fehlerhaftigkeit ist bereits dann gegeben, wenn es an einer der tariflichen Voraussetzungen für die mitgeteilte bisherige Eingruppierung fehlt (vgl. BAG, Urteil vom 25.09.2002 - 4 AZR 339/01 - ZTR 2004, 197, m. w. N.).
  • LAG Schleswig-Holstein, 16.04.2019 - 1 TaBV 19/18

    Mitbestimmung, Betriebsrat, Eingruppierung, Entgeltgruppe, Fallgruppe, gründliche

    Diese erfordern in aller Regel keine gründlichen Fachkenntnisse im Sinne des Tarifrechts (BAG vom 25.09.2002 - 4 AZR 339/01 - Juris, Rn. 60).
  • ArbG Krefeld, 16.01.2008 - 3 Ca 2574/07

    Arbeitsvertraglicher Anspruch eines Krankenhausarztes auf Einordnung in eine

    Anhaltspunkte dafür, dass der Mitteilung vorliegend eine vertragliche Bedeutung zukommen soll, muss der Arbeitnehmer vortragen (BAG, 25.09.2002, 4 AZR 339/01, AP Nr. 1 zu §§ 22, 23 BAT Rückgruppierung).
  • ArbG Trier, 06.03.2007 - 2 Ca 1665/06
    Er verstößt daher regelmäßig nicht gegen Treu und Glauben, wenn er geltend macht, die Tätigkeitsmerkmale der Vergütungsgruppe, nach der der Angestellte vergütet wird, seien nicht erfüllt (BAG, Urteil vom 22.07.2004, 8 AZR 352/03; BAG, Urteil vom 17.07.2003, 8 AZR 376/02; BAG, Urteil vom 25.09.2002, 4 AZR 339/01; BAG, Urteil vom 05.09.2002, 8 AZR 620/01; BAG, Urteil vom 26.04.2000, 4 AZR 157/99; BAG, Urteil vom 16.02.2000, 4 AZR 62/99; BAG, Urteil vom 08.10.1997, 4 AZR 167/96).
  • ArbG Hamburg, 23.11.2010 - 9 Ca 235/10

    Entlohnung nach im Arbeitsvertrag benannter Vergütungsgruppe - korrigierende

    Ohne Hinzutreten weiterer Umstände kann ein Arbeitnehmer eine solche Bedeutung der Vergütungsgruppe schon deshalb nicht entnehmen, weil der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes grundsätzlich keine übertarifliche Vergütung, sondern nur dass gewähren will, was dem Arbeitnehmer tarifrechtlich zusteht (BAG, Urteil vom 25. September 2002 - 4 AZR 339/01 - AP Nr. 1 zu § 22 BAT Rückgruppierung).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.02.2004 - 4 Sa 2123/03
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die Bezeichnung der Vergütungsgruppe in dem Arbeitsvertrag oder in einer Eingruppierungsmitteilung zwar grundsätzlich nicht dahin gehend auszulegen, dass dem Angestellten ein eigenständiger, von den tariflichen Bestimmungen unabhängiger arbeitsvertraglicher Anspruch auf diese Vergütung zustehen soll (vgl. BAG Urt. v. 25.09.2002 - 4 AZR 339/01 -).
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Rechtsprechung
   BAG, 19.03.2003 - 4 AZR 336/02   

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https://dejure.org/2003,8622
BAG, 19.03.2003 - 4 AZR 336/02 (https://dejure.org/2003,8622)
BAG, Entscheidung vom 19.03.2003 - 4 AZR 336/02 (https://dejure.org/2003,8622)
BAG, Entscheidung vom 19. März 2003 - 4 AZR 336/02 (https://dejure.org/2003,8622)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Eingruppierung: Assistentin im Forschungsinstitut

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf eine bestimmte tarifliche Vergütung; Einstufung einer Angestellten als medizinisch-technische Assistentin ; Anwendung des Bundes-Angestelltentarifvertrages (BAT) aufgrund eines Arbeitsvertrages; Ausgebildete Arzthelferin; Beschäftigung als ...

  • rechtsportal.de

    Eingruppierung öffentlicher Dienst - Eingruppierung einer Assistentin im Forschungsinstitut mit Ausbildung als Arzthelferin als medizinisch-technische Assistentin; Anwendbarkeit von Nr. 1 Abs. 3 der Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen zum BAT auf medizinische ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2004, 400 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 05.03.1997 - 4 AZR 392/95

    Eingruppierung: Krankenpflegehelfer

    Auszug aus BAG, 19.03.2003 - 4 AZR 336/02
    bb) Die Entscheidung des Senats vom 5. März 1997 (- 4 AZR 392/95 - AP AVR Caritasverband § 12 Nr. 9) betrifft die Eingruppierung eines Krankenpflegehelfers, der die Tätigkeit eines Krankenpflegers ausübt, nach den Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR).
  • BAG, 22.03.2000 - 4 AZR 112/99

    Eingruppierung: medizinisch-technische Laboratoriumsassistentin im Fachbereich

    Auszug aus BAG, 19.03.2003 - 4 AZR 336/02
    aa) Nach der Rechtsprechung des Senats verlangen die Tätigkeitsmerkmale für medizinisch-technische Assistentinnen als "entsprechende Tätigkeit" die Erfüllung von Aufgaben in dem Fachgebiet, in dem die Assistentin erfolgreich ausgebildet und für das sie die Berufsbezeichnung zu führen berechtigt ist (Senat 22. März 2000 - 4 AZR 112/99 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 274; 22. April 1998 - 4 AZR 28/97 - AP BAT § 23a Nr. 43).
  • BAG, 22.04.1998 - 4 AZR 28/97

    Eingruppierung - MTA für Funktionsdiagnostik

    Auszug aus BAG, 19.03.2003 - 4 AZR 336/02
    aa) Nach der Rechtsprechung des Senats verlangen die Tätigkeitsmerkmale für medizinisch-technische Assistentinnen als "entsprechende Tätigkeit" die Erfüllung von Aufgaben in dem Fachgebiet, in dem die Assistentin erfolgreich ausgebildet und für das sie die Berufsbezeichnung zu führen berechtigt ist (Senat 22. März 2000 - 4 AZR 112/99 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 274; 22. April 1998 - 4 AZR 28/97 - AP BAT § 23a Nr. 43).
  • LAG München, 11.12.2001 - 2 Sa 63/01

    Einordnung einer Hilfskraft bei wissenschaftlichen Forschungsaufgaben als

    Auszug aus BAG, 19.03.2003 - 4 AZR 336/02
    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 11. Dezember 2001 - 2 Sa 63/01 - aufgehoben, soweit es auf die Berufung der Klägerin das Urteil des Arbeitsgerichts München vom 23. November 2000 - 28 Ca 13872/99 - teilweise abgeändert hat.
  • BAG, 16.12.2020 - 4 AZR 97/20

    Eingruppierung einer medizinisch-technischen Laboratoriumsassistentin (MTLA) -

    Das Arbeitsgericht wiederum ist unter Hinweis auf ältere Rechtsprechung des Senats zur Vorgängerregelung in Teil II Abschnitt D Vergütungsgruppe Vc Fallgruppe 24 der Anlage 1a zum Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAG 19. März 2003 - 4 AZR 336/02 - zu I 7 b cc der Gründe) davon ausgegangen, die einzelnen in Entgeltgruppe 9b Fallgruppe 2 TVöD/VKA genannten Aufgaben würden jeweils eigene Arbeitsvorgänge bilden.
  • LAG Nürnberg, 24.09.2019 - 6 Sa 93/19

    Eingruppierung von MTA/MTLA - schwierige Antikörperbestimmungen - Coombs-Tests

    Wie das Bundesarbeitsgericht nämlich bereits zu Vergütungsgruppe Vc, Fallgruppe 24 des BAT festgestellt habe, sei entsprechend dem Begriff des Arbeitsvorganges, bei dem es entscheidend auf das bei natürlicher Betrachtungsweise abgrenzbare Arbeitsergebnis ankomme, davon auszugehen, dass die einzelnen in dem Aufgabenkatalog nach Vergütungsgruppe Vc Fallgruppe 24 BAT genannten Aufgaben jeweils eigene Arbeitsvorgänge bildeten, BAG 19.03.2003 - 4 AZR 336/02.

    Diese Voraussetzung sei gegeben, wenn die auszuübende Tätigkeit in dem erforderlichen zeitlichen Umfang mindestens eine der in dem Aufgabenkatalog genannten komplexen Aufgaben enthalte, vgl. ebenfalls BAG 19.03.2003 - 4 AZR 336/02 zu Vergütungsgruppe Vc Fallgruppe 24 BAT.

  • ArbG Weiden/Oberpfalz, 22.01.2019 - 5 Ca 848/18

    Zutreffende Eingruppierung

    Wie das F. nämlich bereits zu Vergütungsgruppe Vc, Fallgruppe 24 des BAT festgestellt hat, ist entsprechend dem Begriff des Arbeitsvorganges, bei dem es entscheidend auf das bei natürlicher Betrachtungsweise abgrenzbare Arbeitsergebnis ankommt, davon auszugehen, dass die einzelnen in dem Aufgabenkatalog nach Vergütungsgruppe Vc Fallgruppe 24 BAT genannten Aufgaben jeweils eigene Arbeitsvorgänge bilden, BAG 19.03.2003 - 4 AZR 336/02.

    Diese Voraussetzung ist gegeben, wenn die auszuübende Tätigkeit in dem erforderlichen zeitlichen Umfang mindestens eine der in dem Aufgabenkatalog genannten komplexen Aufgaben enthält, vgl. ebenfalls BAG 19.03.2003 - 4 AZR 336/02 zu Vergütungsgruppe Vc Fallgruppe 24 BAT.

  • ArbG Kiel, 29.07.2021 - 5 Ca 150 öD e/21

    Eingruppierung einer Mitarbeiterin in einer Serviceeinheit beim Arbeitsgericht

    Der Arbeitgeber kann regelmäßig nicht lediglich einfach bestreiten, worin die vom Arbeitnehmer geschuldete Tätigkeit - und zu welchen Zeitanteilen - besteht (BAG, Urteil vom 19. März 2003 - 4 AZR 336/02 -, Rn. 44, juris; Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 23. Juli 2020 - 14 Sa 68/19 -, Rn. 105, juris).
  • ArbG Kiel, 24.06.2021 - 3 Ca 149 öD e/21

    Eingruppierung - Serviceeinheit beim Arbeitsgericht - anzuwendender Tarifvertrag

    Der Arbeitgeber kann regelmäßig nicht lediglich einfach bestreiten, worin die vom Arbeitnehmer geschuldete Tätigkeit - und zu welchen Zeitanteilen - besteht (BAG 19. März 2003 - 4 AZR 336/02 - zu I 6 der Gründe).
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Rechtsprechung
   BAG, 09.07.2003 - 5 AZB 34/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,1487
BAG, 09.07.2003 - 5 AZB 34/03 (https://dejure.org/2003,1487)
BAG, Entscheidung vom 09.07.2003 - 5 AZB 34/03 (https://dejure.org/2003,1487)
BAG, Entscheidung vom 09. Juli 2003 - 5 AZB 34/03 (https://dejure.org/2003,1487)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Fallgestaltungen der Rechtsnachfolge im Sinne des § 3 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG); Begründung einer Masseverbindlichkeit durch eine Rechtshandlung des Insolvenzverwalters; Persönliche Haftung eines Insolvenzverwalters für eine Masseverbindlichkeit

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Insolvenzverwalter - Persönliche Haftung und Rechtsweg

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Rechtsweg bei persönlicher Inanspruchnahme des Insolvenzverwalters

  • rechtsportal.de

    ArbGG § 3; InsO § 61
    Zur Frage der Zulässigkeit des Rechtswegs, wenn Insolvenzverwalter persönlich für eine Masseverbindlichkeit haftet - Prozeßrecht; Rechtsweg; Rechtsnachfolge; persönliche Haftung des Insolvenzverwalters; Masseverbindlichkeit; Masseunzulänglichkeit

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rechtsweg für Schadensersatz gegen den Insolvenzverwalter ? Weite Auslegung des Begriffs der ?Rechtsnachfolge?, auch wenn Wechsel auf Seiten des Gläubigers oder Schuldners nicht stattfindet

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2003, 1617
  • NZA 2004, 400 (Ls.)
  • DB 2003, 2132
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 15.03.2000 - 5 AZB 70/99

    Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen bei Inanspruchnahme der

    Auszug aus BAG, 09.07.2003 - 5 AZB 34/03
    Es genügt, daß ein Dritter den Rechtsstreit anstelle der in den §§ 2, 2a ArbGG genannten Prozeßparteien führt, etwa weil er dem Arbeitnehmer die Erfüllung arbeitsrechtlicher Ansprüche zusätzlich schuldet (BAG 11. November 1986 - 3 AZR 186/85 - BAGE 53, 317, 320 f. = AP ArbGG 1979 § 3 Nr. 2 = EzA ArbGG 1979 § 2 Nr. 10; 15. März 2000 - 5 AZB 70/99 - BAGE 94, 52, 56 = AP ArbGG 1979 § 2 Nr. 71 = EzA ArbGG 1979 § 3 Nr. 2, zu II 2 b der Gründe; 7. April 2003 - 5 AZB 2/03 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu II 2 der Gründe mwN).
  • BAG, 07.04.2003 - 5 AZB 2/03

    Rechtsweg - Vertreter ohne Vertretungsmacht

    Auszug aus BAG, 09.07.2003 - 5 AZB 34/03
    Es genügt, daß ein Dritter den Rechtsstreit anstelle der in den §§ 2, 2a ArbGG genannten Prozeßparteien führt, etwa weil er dem Arbeitnehmer die Erfüllung arbeitsrechtlicher Ansprüche zusätzlich schuldet (BAG 11. November 1986 - 3 AZR 186/85 - BAGE 53, 317, 320 f. = AP ArbGG 1979 § 3 Nr. 2 = EzA ArbGG 1979 § 2 Nr. 10; 15. März 2000 - 5 AZB 70/99 - BAGE 94, 52, 56 = AP ArbGG 1979 § 2 Nr. 71 = EzA ArbGG 1979 § 3 Nr. 2, zu II 2 b der Gründe; 7. April 2003 - 5 AZB 2/03 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu II 2 der Gründe mwN).
  • BAG, 11.11.1986 - 3 AZR 186/85

    Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen - Ansprüche aus einem Sozialplan -

    Auszug aus BAG, 09.07.2003 - 5 AZB 34/03
    Es genügt, daß ein Dritter den Rechtsstreit anstelle der in den §§ 2, 2a ArbGG genannten Prozeßparteien führt, etwa weil er dem Arbeitnehmer die Erfüllung arbeitsrechtlicher Ansprüche zusätzlich schuldet (BAG 11. November 1986 - 3 AZR 186/85 - BAGE 53, 317, 320 f. = AP ArbGG 1979 § 3 Nr. 2 = EzA ArbGG 1979 § 2 Nr. 10; 15. März 2000 - 5 AZB 70/99 - BAGE 94, 52, 56 = AP ArbGG 1979 § 2 Nr. 71 = EzA ArbGG 1979 § 3 Nr. 2, zu II 2 b der Gründe; 7. April 2003 - 5 AZB 2/03 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu II 2 der Gründe mwN).
  • BGH, 02.04.2009 - IX ZB 182/08

    Eröffnung des ordentlichen Rechtswegs für die Anfechtungsklage eines

    Die zu § 3 ArbGG veröffentlichte Rechtsprechung versteht den Begriff des Rechtsnachfolgers allerdings in einem weiten Sinne (BAGE 53, 317, 321 ; 94, 52, 56 ; 106, 10, 12 ; BAG, Urt. v. 23. Oktober 1990 - 3 AZR 23/90, AP Nr. 18 zu § 2 ArbGG 1979; BAG, Beschl. v. 13. Juni 1997 - 9 AZB 38/96, ZIP 1997, 1850, 1851; v. 9. Juli 2003 - 5 AZB 34/03, ZIP 2003, 1617, 1618; BGH, Beschl. v. 16. November 2006 - IX ZB 57/06, ZIP 2007, 94, 95 Rn. 9; a.A. BAGE 70, 350, 351, 355) .
  • BAG, 27.02.2008 - 5 AZB 43/07

    Rechtsweg - Insolvenzanfechtung

    Nach anfänglicher Unsicherheit (vgl. BAG 23. Juni 1992 - 9 AZR 308/91 - BAGE 70, 350) geht die Rechtsprechung seit Jahren davon aus, dass der Begriff des Rechtsnachfolgers iSv. § 3 ArbGG nicht streng wörtlich, sondern in einem weiten Sinne zu verstehen ist (BAG 13. Juni 1997 - 9 AZB 38/96 - AP ArbGG 1979 § 3 Nr. 5 = EzA ArbGG 1979 § 3 Nr. 1; 28. Oktober 1997 - 9 AZB 34/97 - AP ArbGG 1979 § 2 Nr. 56 = EzA ArbGG 1979 § 2 Nr. 41; Senat 15. März 2000 - 5 AZB 70/99 - BAGE 94, 52; 7. April 2003 - 5 AZB 2/03 - BAGE 106, 10; 9. Juli 2003 - 5 AZB 34/03 - EzA ArbGG 1979 § 3 Nr. 5; BGH 16. November 2006 - IX ZB 57/06 - ZIP 2007, 94).
  • BGH, 16.11.2006 - IX ZB 57/06

    Rechtsweg für eine Schadensersatzklage gegen den Insolvenzverwalter wegen der

    Die Vorinstanzen haben sich im Ergebnis zu Recht der Auffassung des Bundesarbeitsgerichts (BAG ZIP 2003, 1617, 1618) angeschlossen, derzufolge für den vorliegenden Rechtsstreit nicht der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten (§ 13 GVG) eröffnet ist.

    Diese Auffassung hat sich in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung (LAG Rostock ZInsO 2000, 680 f; LAG Berlin NZA 2003, 630, 631; LAG Nürnberg NZI 2004, 692 f [zu § 60 InsO]) und in dem arbeitsrechtlichen Schrifttum (Matthes in Germelmann/Matthes/Müller-Glöge/Prütting, ArbGG 5. Aufl. § 3 Rn. 13; Krasshöfer in Düwell/Lipke, ArbGG 2. Aufl. § 3 Rn. 26) durchgesetzt (ablehnend nur Balle EWiR 2003, 1115).

    b) Zutreffend ist jedoch, dass der Begriff des "Rechtsnachfolgers" im Sinne des § 3 ArbGG weit ausgedehnt wird (BAGE 106, 10, 12; BAG ZIP 2003, 1617, 1618).

  • BAG, 31.03.2009 - 5 AZB 98/08

    Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen bei Rückforderung von

    Der Begriff des Rechtsnachfolgers ist nicht streng wörtlich, sondern in einem weiten Sinne zu verstehen (BAG 13. Juni 1997 - 9 AZB 38/96 - AP ArbGG 1979 § 3 Nr. 5 = EzA ArbGG 1979 § 3 Nr. 1; 28. Oktober 1997 - 9 AZB 34/97 - AP ArbGG 1979 § 2 Nr. 56 = EzA ArbGG 1979 § 2 Nr. 41; Senat 15. März 2000 - 5 AZB 70/99 - BAGE 94, 52; 7. April 2003 - 5 AZB 2/03 - BAGE 106, 10; 9. Juli 2003 - 5 AZB 34/03 - EzA ArbGG 1979 § 3 Nr. 5; BGH 16. November 2006 - IX ZB 57/06 - ZIP 2007, 94).
  • LAG Nürnberg, 24.03.2004 - 5 Ta 153/03

    Zuständigkeit der Arbeitsgerichte bei persönlicher Haftung des

    Nach der inzwischen - nach der Entscheidung des Arbeitsgerichts - ergangenen neuesten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (insbes: Beschluss vom 09.07.2003, Az. 5 AZB 34/03, EzA § 3 ArbGG 1979 Nr. 5) ist der Begriff der "Rechtsnachfolge" weit auszulegen.

    Gerade für solche Fälle, in denen Dritte in die Parteirolle des ursprünglichen Arbeitsverhältnisses geraten, will § 3 ArbGG gewährleisten, dass nicht Gerichte verschiedener Gerichtsbarkeiten über denselben Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis entscheiden müssen (BAG vom 09.07.2003, a.a.O.) 2. Diese Gesichtspunkte treffen auch für die persönliche Haftung des Insolvenzverwalters nach § 60 InsO zu.

    Im Verfahren auf Bestimmung des Rechtsweges erscheint regelmäßig ein Betrag in Höhe von 1/3 des Hauptsachestreitwertes als angemessen (LAG Nürnberg vom 20.08.2002, a.a.O.; BAG vom 09.07.2003, a.a.O.).

  • LAG Hessen, 19.06.2017 - 10 Ta 524/16

    Die Rechtswegzuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen folgt bei

    b) Der Insolvenzverwalter ist zwar kein "Arbeitgeber", er ist aber "Rechtsnachfolger" im Sinne von § 3 ArbGG, da die Prozessführungsbefugnis auf ihn nach § 80 Abs. 1 InsO übergegangen ist (vgl. BAG 9. Juli 2003 - 5 AZB 34/03 - NJOZ 2004, 1291; GMP/Schlewing ArbGG 8. Aufl. § 3 Rn. 14; NK- GA/Mauer § 3 ArbGG Rn. 4) .

    Insolvenzanfechtung (vgl. BAG 25. November 2014 - 10 AZB 52/14 - NZA 2015, 252) oder der Arbeitnehmer einen Schadensersatz nach § 61 InsO geltend macht (vgl. BAG 9. Juli 2003 - 5 AZB 34/03 - NJOZ 2004, 1291) .

  • LAG Hessen, 15.08.2006 - 8 Ta 200/06

    Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen bei Schadensersatzanspruch gegen

    Die Gerichte für Arbeitssachen sind zuständig für Schadensersatzansprüche, die ein Arbeitnehmer gegen einen Insolvenzverwalter geltend macht, sowohl wegen Verletzung von Arbeitgeberpflichten wie auch aus persönlicher Haftung dafür gemäß §§ 60, 61 InsO (Im Anschluss an BAG vom 09.07.2003 - 5 AZR 34/03 - DB 2003, 2132 unter Aufgabe von Hess. LAG vom 16.07.1996 - 8 Ta 455/95).

    Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 09. Juli 2003 (5 AZB 34/03; EzA § 3 ArbGG 1979 Nr. 5; ZIP 2003, 1617; DB 2003, 2132) entschieden, dass die Arbeitsgerichtsbarkeit zuständig ist, wenn eine persönliche Haftung des Insolvenzverwalters nach § 61 InsO geltend gemacht wird.

  • BGH, 14.07.2011 - III ZB 75/10

    Rechtsweg für Streitigkeiten über Versorgungsansprüche eines Arbeitnehmers gegen

    Auch Schuldbeitritt, Verpfändung oder Pfändung von Ansprüchen, die gesellschaftsrechtliche Durchgriffshaftung (vgl. BAGE 53, 317, 320 f) oder die Haftung des Insolvenzverwalters wegen Nichterfüllung von Masseansprüchen gemäß § 61 InsO stellen Fälle der Rechtsnachfolge dar (vgl. BGH, Beschluss vom 16. November 2006 - IX ZB 57/06, ZIP 2007, 94 Rn. 9; BAG, ZIP 2003, 1617, 1618; zum Ganzen eingehend Schwab/Weth/Walker aaO § 3 Rn. 4 ff; ErfK/Koch, 11. Aufl., § 3 ArbGG Rn. 3).
  • LAG Hamm, 14.10.2004 - 4 Sa 1740/03

    1. Unzulässigkeit der Leistungsklage für Lohnansprüche aus Annahmeverzug aus der

    v. 09.07.2003 - 5 AZB 34/03, DZWIR 2003, 466 = KTS 2004, 181 = NZA 2004, 400 = ZInsO 2003, 865 = ZIP 2003, 1617) oder nach § 60 InsO ( LAG Nürnberg , Bes. v. 29.03.2004 - 5 Ta 153/03, AuR 2004, 399 = jurisPR-ArbR 25/2004, Anm. 6 [ Berscheid ]) persönlich haftet.
  • OLG Stuttgart, 15.01.2009 - 2 W 64/08

    Insolvenzanfechtung: Rechtsweg bei Rückforderung von Abfindungszahlungen an einen

    Nicht Rechnung getragen wird aber insbesondere dem Umstand, dass sich der Bundesgerichtshof in dem bereits zitierten Beschluss ZIP 2007, 94 im Ergebnis der Rechtsprechung des BAG (ZIP 2003, 1617) angeschlossen hat, wonach für Schadensersatzklagen eines Arbeitnehmers gegen den Insolvenzverwalter persönlich aus § 61 InsO wegen Ausfalls von als Masseverbindlichkeit festgestellten Bruttoentgeltansprüchen der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten eröffnet sei, weil ein Fall des § 3 ArbGG vorliege.
  • LAG Hamm, 28.01.2008 - 2 Ta 363/07

    Rechtsweg: Eine Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaft kann eine Sozialeinrichtung

  • OLG Frankfurt, 02.11.2006 - 25 W 86/06

    Bestimmung des Rechtsweges: Inanspruchnahme des Insolvenzverwalters durch einen

  • LAG Hamm, 21.01.2008 - 2 Ta 363/07

    Rechtsweg: Eine Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaft kann eine Sozialeinrichtung

  • LAG Nürnberg, 17.10.2003 - 9 (2) Sa 43/03

    Nachteilsausgleich bei Masseforderung; Haftung des Insolvenzverwalters gem. §§

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Rechtsprechung
   BAG, 05.06.2003 - 6 AZR 249/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3613
BAG, 05.06.2003 - 6 AZR 249/02 (https://dejure.org/2003,3613)
BAG, Entscheidung vom 05.06.2003 - 6 AZR 249/02 (https://dejure.org/2003,3613)
BAG, Entscheidung vom 05. Juni 2003 - 6 AZR 249/02 (https://dejure.org/2003,3613)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Tarifliche Ausschlußfrist - Verstoß gegen Treu und Glauben

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verfolgung von Zahlungsansprüchen durch eine Feststellungsklage im öffentlichen Dienst; Angekündigte, aber nicht vollzogene Rückgruppierung und der Eindruck, die Tätigkeit sei von Beginn an in der zutreffenden Vergütungsgruppe eingruppiert; Unzulässige Rechtsausübung bei ...

  • rechtsportal.de

    Berufung auf eine tarifliche Ausschlußfrist unter Verstoß gegen Treu und Glauben

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2004, 400 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 22.01.1997 - 10 AZR 459/96

    Ausschlußfrist - Treu und Glauben

    Auszug aus BAG, 05.06.2003 - 6 AZR 249/02
    aa) Eine gegen Treu und Glauben verstoßende und damit gemäß § 242 BGB unzulässige Rechtsausübung stellt die Berufung auf eine Ausschlußfrist dar, wenn die zum Verfall von Ansprüchen führende Untätigkeit des Arbeitnehmers durch ein Verhalten des Arbeitgebers veranlaßt worden ist (st. Rspr., vgl. BAG 5. August 1999 - 6 AZR 752/97 - ZTR 2000, 36, zu 2 a der Gründe; 22. Januar 1997 - 10 AZR 459/96 - AP BAT § 70 Nr. 27 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 125).
  • BAG, 20.07.1989 - 6 AZR 774/87

    Überstunden: Arzt mit Bereitschaftsdienst - Anspruch auf Freizeitausgleich -

    Auszug aus BAG, 05.06.2003 - 6 AZR 249/02
    Eine ordnungsgemäße Geltendmachung iSv. § 70 BAT-O läge in diesem Fall nicht vor; jedenfalls ein noch nicht entstandener Anspruch kann nicht wirksam nach § 70 Satz 1 BAT-O geltend gemacht werden (BAG 20. Juli 1989 - 6 AZR 774/87 - ZTR 1990, 155, zu II 3 der Gründe).
  • BAG, 05.06.1996 - 10 AZR 610/95

    Wechselschichtzulage im Pflegedienst - Wechselschichtarbeit

    Auszug aus BAG, 05.06.2003 - 6 AZR 249/02
    Entscheidend ist allein, daß der Streit der Parteien über die Voraussetzungen des geltend gemachten Anspruchs durch die gerichtliche Feststellung beseitigt wird (vgl. BAG 5. Juni 1996 - 10 AZR 610/95 - AP BAT § 33a Nr. 10; 13. Dezember 2001 - 6 AZR 128/00 -, zu B I 1 b der Gründe).
  • BAG, 05.08.1999 - 6 AZR 752/97

    Berufung auf eine Ausschlussfrist als unzulässige Rechtsausübung bei Veranlassung

    Auszug aus BAG, 05.06.2003 - 6 AZR 249/02
    aa) Eine gegen Treu und Glauben verstoßende und damit gemäß § 242 BGB unzulässige Rechtsausübung stellt die Berufung auf eine Ausschlußfrist dar, wenn die zum Verfall von Ansprüchen führende Untätigkeit des Arbeitnehmers durch ein Verhalten des Arbeitgebers veranlaßt worden ist (st. Rspr., vgl. BAG 5. August 1999 - 6 AZR 752/97 - ZTR 2000, 36, zu 2 a der Gründe; 22. Januar 1997 - 10 AZR 459/96 - AP BAT § 70 Nr. 27 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 125).
  • BAG, 13.12.2001 - 6 AZR 128/00

    Musikschullehrer - Ferienüberhang - Überstunden - Wiedereinsetzung

    Auszug aus BAG, 05.06.2003 - 6 AZR 249/02
    Entscheidend ist allein, daß der Streit der Parteien über die Voraussetzungen des geltend gemachten Anspruchs durch die gerichtliche Feststellung beseitigt wird (vgl. BAG 5. Juni 1996 - 10 AZR 610/95 - AP BAT § 33a Nr. 10; 13. Dezember 2001 - 6 AZR 128/00 -, zu B I 1 b der Gründe).
  • LAG Berlin, 24.01.2002 - 7 Sa 1632/01
    Auszug aus BAG, 05.06.2003 - 6 AZR 249/02
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 24. Januar 2002 - 7 Sa 1632/01 - aufgehoben.
  • BAG, 24.09.2019 - 9 AZR 273/18

    Ausschlussklausel - "Altvertrag" - ergänzende Vertragsauslegung

    Der Berufung auf Vereinbarungen, die die Haftung wegen Vorsatz einschränkten, konnte nur der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung entgegengesetzt werden (vgl. BGH 3. Februar 1953 - I ZR 61/52 -; zu den Anforderungen vgl. BAG 17. April 2019 - 5 AZR 331/18 - Rn. 29; 5. Juni 2003 - 6 AZR 249/02 - zu II 2 c aa der Gründe mwN) .
  • BAG, 17.04.2019 - 5 AZR 331/18

    Entgeltansprüche - Wirksamkeit einer arbeitsvertraglichen

    In einem solchen Fall setzt er sich in Widerspruch zu seinem eigenen früheren Verhalten, wenn er zunächst die Untätigkeit des Arbeitnehmers veranlasst, und dann aus dieser Untätigkeit einen Vorteil für sich ziehen will, indem er sich auf den Verfall von Ansprüchen beruft (st. Rspr., vgl. BAG 5. Juni 2003 - 6 AZR 249/02 - zu II 2 c aa der Gründe mwN) .

    b) Gemessen daran besteht die von der Revision gerügte Divergenz zur Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 5. Juni 2003 (- 6 AZR 249/02 -) nicht.

  • BAG, 19.03.2009 - 8 AZR 722/07

    Betriebsübergang - Erlassvertrag zur Umgehung der Rechtsfolgen des § 613a Abs. 1

    Denn die zum Verfall von Ansprüchen führende Untätigkeit der Klägerin ist durch das Verhalten des Beklagten als Arbeitgeber veranlasst worden (BAG 5. Juni 2003 - 6 AZR 249/02 - EzA TVG § 4 Ausschlussfrist Nr. 167; 5. August 1999 - 6 AZR 752/97 - zu 2 a der Gründe, ZTR 2000, 36; 22. Januar 1997 - 10 AZR 459/96 - AP BAT § 70 Nr. 27 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 125).
  • BAG, 15.07.2009 - 5 AZR 867/08

    Freizeitausgleich für nächtlichen Bereitschaftsdienst

    aa) Eine gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstoßende und damit gem. § 242 BGB unzulässige Rechtsausübung stellt die Berufung auf die Ausschlussfrist dann dar, wenn die zum Verfall des Anspruchs führende Untätigkeit durch ein Verhalten der Gegenpartei veranlasst worden ist (BAG 18. November 2004 - 6 AZR 651/03 - zu 6 a der Gründe, BAGE 112, 351; 5. Juni 2003 - 6 AZR 249/02 - zu II 2 c aa der Gründe mwN, EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 167).

    In einem solchen Fall setzt er sich in Widerspruch zu seinem eigenen früheren Verhalten, wenn er zunächst die Untätigkeit des Arbeitnehmers veranlasst und dann aus dieser Untätigkeit einen Vorteil für sich ziehen will, indem er sich auf den Verfall von Ansprüchen beruft (BAG 5. Juni 2003 - 6 AZR 249/02 - aaO.).

  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 268/11

    Ein-Tages-Arbeitsverhältnis - Betriebsübergang - Lohnwucher - verwerfliche

    Dies käme nur in Betracht, wenn die zum Verfall des Anspruchs führende Untätigkeit durch ein positives Tun oder pflichtwidriges Unterlassen der Gegenpartei veranlasst worden ist (BAG 13. Oktober 2010 - 5 AZR 648/09 - Rn. 19 f., AP BGB § 814 Nr. 2 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 199; 15. Juli 2009 - 5 AZR 867/08 - Rn. 30, BAGE 131, 215; 18. November 2004 - 6 AZR 651/03 - zu 6 a der Gründe, BAGE 112, 351; 5. Juni 2003 - 6 AZR 249/02 - zu II 2 c aa der Gründe mwN, EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 167) .
  • BAG, 13.12.2007 - 6 AZR 222/07

    Tarifliche Ausschlussfrist - Treu und Glauben

    c) Eine gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstoßende und damit gem. § 242 BGB unzulässige Rechtsausübung stellt die Berufung auf eine Ausschlussfrist dar, wenn die zum Verfall des Anspruchs führende Untätigkeit durch ein Verhalten der Gegenpartei veranlasst worden ist (Senat 18. November 2004 - 6 AZR 651/03 -BAGE 112, 351; 5. Juni 2003 - 6 AZR 249/02 - EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 167; 5. August 1999 - 6 AZR 752/97 - ZTR 2000, 36; BAG 10. Oktober 2002 - 8 AZR 8/02 -BAGE 103, 71; 8. August 2000 - 9 AZR 418/99 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 151 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 133; 22. Januar 1997 - 10 AZR 459/96 - AP BAT § 70 Nr. 27 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 125).
  • BAG, 06.05.2009 - 10 AZR 390/08

    Ausschlussfrist - Versicherungsgewerbe

    aa) Die Berufung auf eine Ausschlussfrist verstößt gegen den Grundsatz von Treu und Glauben und ist damit eine gem. § 242 BGB unzulässige Rechtsausübung, wenn die zum Verfall des Anspruchs führende Untätigkeit durch ein Verhalten der Gegenpartei veranlasst worden ist (BAG 18. November 2004 - 6 AZR 651/03 - BAGE 112, 351; 5. Juni 2003 - 6 AZR 249/02 - EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 167; 10. Oktober 2002 - 8 AZR 8/02 - BAGE 103, 71).
  • BAG, 18.11.2004 - 6 AZR 651/03

    Ausbildungskosten - zweistufige Ausschlussfrist

    a) Eine gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstoßende und damit gemäß § 242 BGB unzulässige Rechtsausübung stellt die Berufung auf eine Ausschlussfrist dar, wenn die zum Verfall des Anspruchs führende Untätigkeit durch ein Verhalten der Gegenpartei veranlasst worden ist (BAG 5. Juni 2003 - 6 AZR 249/02 - EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 167, zu II 2 c aa der Gründe; 10. Oktober 2002 - 8 AZR 8/02 - BAGE 103, 71, 77; 5. August 1999 - 6 AZR 752/97 - ZTR 2000, 36, zu 2 a der Gründe; 8. August 2000 - 9 AZR 418/99 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 151 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 133, zu I 3 der Gründe; 22. Januar 1997 - 10 AZR 459/96 - AP BAT § 70 Nr. 27 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 125, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 15.07.2009 - 5 AZR 993/08

    Freizeitausgleich für nächtlichen Bereitschaftsdienst

    aa) Eine gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstoßende und damit gem. § 242 BGB unzulässige Rechtsausübung stellt die Berufung auf die Ausschlussfrist dann dar, wenn die zum Verfall des Anspruchs führende Untätigkeit durch ein Verhalten der Gegenpartei veranlasst worden ist (BAG 18. November 2004 - 6 AZR 651/03 - zu 6 a der Gründe, BAGE 112, 351; 5. Juni 2003 - 6 AZR 249/02 - zu II 2 c aa der Gründe mwN, EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 167).

    In einem solchen Fall setzt er sich in Widerspruch zu seinem eigenen früheren Verhalten, wenn er zunächst die Untätigkeit des Arbeitnehmers veranlasst und dann aus dieser Untätigkeit einen Vorteil für sich ziehen will, indem er sich auf den Verfall von Ansprüchen beruft (BAG 5. Juni 2003 - 6 AZR 249/02 - aaO.).

  • BAG, 15.07.2009 - 5 AZR 994/08

    Freizeitausgleich für nächtlichen Bereitschaftsdienst

    aa) Eine gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstoßende und damit gem. § 242 BGB unzulässige Rechtsausübung stellt die Berufung auf die Ausschlussfrist dann dar, wenn die zum Verfall des Anspruchs führende Untätigkeit durch ein Verhalten der Gegenpartei veranlasst worden ist (BAG 18. November 2004 - 6 AZR 651/03 - zu 6 a der Gründe, BAGE 112, 351; 5. Juni 2003 - 6 AZR 249/02 - zu II 2 c aa der Gründe mwN, EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 167).

    In einem solchen Fall setzt er sich in Widerspruch zu seinem eigenen früheren Verhalten, wenn er zunächst die Untätigkeit des Arbeitnehmers veranlasst und dann aus dieser Untätigkeit einen Vorteil für sich ziehen will, indem er sich auf den Verfall von Ansprüchen beruft (BAG 5. Juni 2003 - 6 AZR 249/02 - aaO.).

  • BAG, 15.09.2004 - 4 AZR 416/03

    Tarifliche Alterssicherung: Einbeziehung der Provision

  • BAG, 18.11.2004 - 6 AZR 650/03

    Ausbildungskosten, zweistufige Ausschlussfrist

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.07.2007 - 6 Sa 315/07

    Gratifikation - allgemeinen Arbeitsvertragsbedingungen - Unwirksamkeit einer

  • LAG Nürnberg, 13.02.2004 - 9 (6) Sa 651/02

    Urlaub - Ausschlussfristen - Groß- und Außenhandel - Nachweisgesetz -

  • BAG, 13.12.2007 - 6 AZR 224/07

    Tarifliche Ausschlussfrist - Treu und Glauben

  • LAG Bremen, 01.08.2008 - 4 Sa 53/08

    Zur Wirksamkeit einer Verdachtskündigung

  • LAG Hamm, 10.07.2008 - 16 Sa 44/08

    Ausgleichsanspruch für Bereitschaftsdienste während der Nachtschicht

  • LAG Düsseldorf, 19.10.2010 - 17 Sa 379/10

    Verfall des Urlaubsanspruchs bei Arbeitsunfähigkeit; unbegründete Leistungsklage

  • BAG, 15.09.2004 - 4 AZR 429/03

    Tarifliche Alterssicherung, Einbeziehung der Provision

  • LAG Hamburg, 03.06.2010 - 7 Sa 4/10

    Zusatzurlaub für im Rahmen von Bereitschaftsdiensten geleistete Nachtstunden -

  • ArbG Stuttgart, 01.04.2008 - 7 Ca 8902/07

    Verfall des Anspruchs auf Korrektur eines Arbeitszeitkontos vor Schließung des

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Rechtsprechung
   BAG, 04.06.2003 - 10 AZR 577/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,7151
BAG, 04.06.2003 - 10 AZR 577/02 (https://dejure.org/2003,7151)
BAG, Entscheidung vom 04.06.2003 - 10 AZR 577/02 (https://dejure.org/2003,7151)
BAG, Entscheidung vom 04. Juni 2003 - 10 AZR 577/02 (https://dejure.org/2003,7151)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Tarifliche Einmalzahlung - Ausschlußfrist - Tarifauslegung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit einer tariflichen Ausschlussfrist auf einen Anspruch auf eine tarifliche Einmalzahlung; Vereinbarung einer Einheit von Manteltarifvertrag und Entgelttarifvertrag

  • rechtsportal.de

    Gratifikation/Sondervergütung; Tarifauslegung; Ausschlußfristen - Tarifliche Einmalzahlung; Ausschlußfrist; Tarifauslegung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2004, 400 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 02.03.1988 - 4 AZR 595/87

    Verweisung

    Auszug aus BAG, 04.06.2003 - 10 AZR 577/02
    Die Verweisung im Manteltarifvertrag auf den Entgelttarifvertrag hat dann keine konstitutive, sondern nur eine den bestehenden Rechtszustand feststellende Wirkung (vgl. BAG 2. März 1988 - 4 AZR 595/87 - BAGE 57, 374; zu mit §§ 5, 14 MTV nahezu wortgleichen Regelungen LAG Brandenburg 19. Juni 1997 - 3 Sa 833/96 - LAGE TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 47).
  • LAG Hamburg, 21.08.2002 - 5 Sa 30/02

    Anspruch auf tarifliche Einmalzahlung; Tarifliche Ausschlussfrist; Tarifauslegung

    Auszug aus BAG, 04.06.2003 - 10 AZR 577/02
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 21. August 2002 - 5 Sa 30/02 - aufgehoben.
  • LAG Brandenburg, 19.06.1997 - 3 Sa 833/96

    Tarifvertrag: Ausschlussfrist - Auslegung

    Auszug aus BAG, 04.06.2003 - 10 AZR 577/02
    Die Verweisung im Manteltarifvertrag auf den Entgelttarifvertrag hat dann keine konstitutive, sondern nur eine den bestehenden Rechtszustand feststellende Wirkung (vgl. BAG 2. März 1988 - 4 AZR 595/87 - BAGE 57, 374; zu mit §§ 5, 14 MTV nahezu wortgleichen Regelungen LAG Brandenburg 19. Juni 1997 - 3 Sa 833/96 - LAGE TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 47).
  • BAG, 21.10.2009 - 4 AZR 477/08

    Ersetzung von nachwirkenden Tarifverträgen durch einen Verbandstarifvertrag

    Die Tarifvertragsparteien haben nicht etwa festgelegt, der ZulagenTV solle Bestandteil des MTVAng-VBGK sein (dazu BAG 4. Juni 2003 - 10 AZR 577/02 - zu II 2 a der Gründe, EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 165).
  • BAG, 20.04.2005 - 4 AZR 288/04

    Ablösung eines nachwirkenden Tarifvertrages

    Wenn die Tarifverträge selbständig abgeschlossen, getrennt ausformuliert und mit unterschiedlichen Laufzeiten und Kündigungsmöglichkeiten versehen sind, ist davon auszugehen, dass es sich um selbständige Tarifverträge handelt (BAG 4. Juni 2003 - 10 AZR 577/02 - EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 165, zu II 2 a der Gründe; 2. März 1988 - 4 AZR 595/87 - BAGE 57, 374).
  • LAG Köln, 10.05.2010 - 5 Sa 284/10

    Entgeltüberzahlung im unteren und mittleren Einkommensbereich; unbegründete

    Ohne Erfolg beruft sich die Klägerin auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 04.06.2003 - 10 AZR 577/02 - .
  • LAG Köln, 10.05.2010 - 5 Sa 1295/09

    Entgeltüberzahlung im unteren und mittleren Einkommensbereich; unbegründete

    Ohne Erfolg beruft sich die Klägerin auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 04.06.2003 - 10 AZR 577/02 - .
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Rechtsprechung
   BAG, 15.01.2003 - 7 AZR 534/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,7347
BAG, 15.01.2003 - 7 AZR 534/02 (https://dejure.org/2003,7347)
BAG, Entscheidung vom 15.01.2003 - 7 AZR 534/02 (https://dejure.org/2003,7347)
BAG, Entscheidung vom 15. Januar 2003 - 7 AZR 534/02 (https://dejure.org/2003,7347)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Rechtfertigung einer Befristung nach dem Beschäftigungsförderungsgesetz

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses auf Grund einer Befristung; Einhaltung der Drei-Wochen-Frist bei der Geltendmachung der Unwirksamkeit der vereinbarten Befristung; Voraussetzungen einer Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages; Anwendbarkeit und Abdingbarkeit ...

  • rechtsportal.de

    BeschFG (1996) § 1 Abs. 1 S. 1, 2, Abs. 3
    Befristungsrecht - Rechtfertigung einer Befristung nach dem Beschäftigungsförderungsgesetz; Sachgrundbefristung; Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrags; Anwendbarkeit des § 1 Abs. 1 BeschFG 1996; Abbedingung der Rechtfertigungsmöglichkeit nach § 1 Abs. 1 BeschFG ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2004, 400 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 05.06.2002 - 7 AZR 241/01

    Rechtfertigung einer Befristung nach dem BeschFG

    Auszug aus BAG, 15.01.2003 - 7 AZR 534/02
    Da diese Vorschrift kein Zitiergebot enthält, kann eine Befristung auch dann als sachgrundlose Befristung gerechtfertigt sein, wenn im Arbeitsvertrag ein Sachgrund genannt ist (BAG 5. Juni 2002 - 7 AZR 241/01 - AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 13, zu II 1 der Gründe).

    Vielmehr müssen im Einzelfall noch zusätzlich Umstände hinzutreten (BAG 5. Juni 2002 - 7 AZR 241/01 - AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 13, zu II 1 b der Gründe).

  • BAG, 26.07.2000 - 7 AZR 51/99

    Wirksamkeit einer Befristungsverlängerung nach dem BeschFG

    Auszug aus BAG, 15.01.2003 - 7 AZR 534/02
    Ferner setzt die wirksame Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrags voraus, daß sie noch während der Laufzeit des zu verlängernden Vertrags vereinbart wird und nur die Vertragsdauer, nicht aber die übrigen Vertragsbedingungen geändert werden (BAG 26. Juli 2000 - 7 AZR 51/99 - BAGE 95, 255 = AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 4, zu III 1 und 2 der Gründe).
  • BAG, 15.02.1995 - 7 AZR 680/94

    Betriebsübergang - Befristeter Arbeitsvertrag bei einer

    Auszug aus BAG, 15.01.2003 - 7 AZR 534/02
    Bei der Vereinbarung vom 20. Januar 2000 handelt es sich nicht um eine nur verhältnismäßig geringfügige an dem Sachgrund der bisherigen Befristung orientierte Anpassung der Vertragslaufzeit an unvorhergesehene Umstände (vgl. BAG 15. Februar 1995 - 7 AZR 680/94 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 166 = EzA BGB § 620 Nr. 130, zu I 2 der Gründe; 1. Dezember 1999 - 7 AZR 236/98 - AP HRG § 57 b Nr. 21 = EzA BGB § 620 Hochschulen Nr. 21, zu I der Gründe).
  • BAG, 01.12.1999 - 7 AZR 236/98

    Befristeter Arbeitsvertrag mit einem deutschen Lektor; Klagefrist; Annex;

    Auszug aus BAG, 15.01.2003 - 7 AZR 534/02
    Bei der Vereinbarung vom 20. Januar 2000 handelt es sich nicht um eine nur verhältnismäßig geringfügige an dem Sachgrund der bisherigen Befristung orientierte Anpassung der Vertragslaufzeit an unvorhergesehene Umstände (vgl. BAG 15. Februar 1995 - 7 AZR 680/94 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 166 = EzA BGB § 620 Nr. 130, zu I 2 der Gründe; 1. Dezember 1999 - 7 AZR 236/98 - AP HRG § 57 b Nr. 21 = EzA BGB § 620 Hochschulen Nr. 21, zu I der Gründe).
  • LAG München, 18.07.2002 - 2 Sa 931/01

    Rechtfertigung einer Befristungsvereinbarung von Arbeitsverträgen; Abbedingung

    Auszug aus BAG, 15.01.2003 - 7 AZR 534/02
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 18. Juli 2002 - 2 Sa 931/01 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Düsseldorf, 13.04.2005 - 12 Sa 154/05

    Ausgleichsquittung

    Schließlich wird die Annahme, dass eine Sachgrundbefristung gewollt war, durch den Umstand bestätigt, dass die Beklagte bei der Gestaltung von Arbeitsvertrag und Zusatzvereinbarung explizit zwischen der Befristung mit und ohne Sachgrund sowie zwischen § 14 Abs. 1 TzBfG und § 14 Abs. 2 TzBfG zu differenzieren pflegt und die streitgegenständliche Befristungsabrede selbst formuliert hat (vgl. BAG, Urteil vom 15.01.2003, 7 AZR 534/02, AP Nr. 19 zu § 1 BeschFG 1996).
  • ArbG Berlin, 21.07.2011 - 33 Ca 4761/11

    Sachgrundlose Befristung - Unionsrechtskonformität von § 14 Abs 2 TzBfG -

    Die Verlängerung erfolgte jeweils schriftlich vor Ablauf des letzten Befristungszeitraums und beschränkte sich ausschließlich auf die Verlängerung der Vertragslaufzeit; weitere vertragliche Änderungen wurden nicht vorgenommen (vgl. zu diesen Anforderungen nur BAG 26. Juli 2000 - 7 AZR 51/99 - AP Nr. 4 zu § 1 BeschFG 1996; BAG 15. Januar 2003 - 7 AZR 534/02 - AP Nr. 19 zu § 1 BeschFG 1996).
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