Rechtsprechung
   LAG Hamm, 16.09.2003 - 19 Sa 993/03   

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https://dejure.org/2003,5133
LAG Hamm, 16.09.2003 - 19 Sa 993/03 (https://dejure.org/2003,5133)
LAG Hamm, Entscheidung vom 16.09.2003 - 19 Sa 993/03 (https://dejure.org/2003,5133)
LAG Hamm, Entscheidung vom 16. September 2003 - 19 Sa 993/03 (https://dejure.org/2003,5133)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Tarifliche Ausschlussfrist, unverschuldete Versäumnis, Wiedereinsetzung, unzulässige Rechtsausübung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 242 BGB, § 233 ZPO
    Tarifliche Ausschlussfrist, unverschuldete Versäumnis, Wiedereinsetzung, unzulässige Rechtsausübung

  • IWW

    BGB § 242 ZPO § 233

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückzahlung von Ausbildungskosten; Versäumung einer einzelvertraglich geregelten Ausschlussfrist und Wiedereinsetzung; Kontrolle der Einhaltung der Ausschlussfrist

  • Judicialis

    BGB § 242; ; ZPO § 233

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242; ZPO § 233
    Tarifliche Ausschlussfrist, unverschuldete Versäumnis, Wiedereinsetzung, unzulässige Rechtsausübung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2004, 375
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 17.04.2002 - 5 AZR 89/01

    Nachweis tarifvertraglicher Ausschlußfristen

    Auszug aus LAG Hamm, 16.09.2003 - 19 Sa 993/03
    Maßgebend ist hier eine generalisierende Interessenabwägung in Bezug auf bestimmte Rechtsnormen oder Rechtsinstitute (vgl. BAG, Urteil vom 17. April 2002 - 5 AZR 89/01 - = AP Nr. 6 zu § 2 Nachweisgesetz).

    Eine generalisierende Bewertung der Interessen ist nicht sachgerecht, vielmehr wird die Interessenlage wesentlich auch von dem Verhalten sowohl des Schuldners als auch des Gläubigers beeinflusst (vgl. BAG, Urteil vom 17. April 2002, aaO).

  • BAG, 26.09.2001 - 5 AZR 699/00

    Tarifvertragliche Ausschlußfrist; Entgeltfortzahlung bei witterungsbedingtem

    Auszug aus LAG Hamm, 16.09.2003 - 19 Sa 993/03
    Bei einer zweistufigen Ausschlussfrist kann der Anspruch in der ersten Stufe (schriftliche Geltendmachung) bereits vor Fälligkeit geltend gemacht werden; die Frist für die gerichtliche Geltendmachung beginnt jedoch nicht vor Fälligkeit des Anspruches (BAG, Urteil v. 26. September 2001 - 5 AZR 699/00 - = AP Nr. 160 zu § 4 TVG Ausschlussfristen).

    Die scheidet aus Gründen der Rechtssicherheit aus, weil sich dann nicht mehr bestimmen lässt, ab wann die verkürzte Frist noch angemessen ist (BAG, Urteil v. 26. September 2001, aaO).

  • BAG, 23.05.2001 - 5 AZR 374/99

    Gehaltsüberzahlung; Wegfall der Bereicherung

    Auszug aus LAG Hamm, 16.09.2003 - 19 Sa 993/03
    Das ist nur solange der Fall, wie der Gläubiger nicht von anderer Seite Umstände erfährt, die den wirklichen Sachverhalt entweder unmittelbar aufklären oder ihm zumindest Anlass dazu hätten sein müssen, mögliche Unstimmigkeiten nachzugehen und von sich aus den wahren Sachverhalt zu klären (vgl. BAG, Urteil v. 23. Mai 2001 - 5 AZR 374/99 - = AP Nr. 25 zu § 812 BGB).
  • BAG, 14.08.2002 - 5 AZR 341/01

    Geltendmachung im Sinne tariflicher Ausschlußfristen - Zurückweisung wegen

    Auszug aus LAG Hamm, 16.09.2003 - 19 Sa 993/03
    Dieser wird allgemein dahin definiert, dass neben der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit der Anspruchsgegner sich auf die aus Sicht des Anspruchsstellers noch an offenen Forderungen einstellen, Beweise sichern oder bei hohen Summen vorsorglich Rücklagen bilden können soll (vgl. BAG, Urteil vom 26. Februar 2003 - 5 AZR 223/2002 - = AP Nr. 13 zu § 611 BGB Nettolohn; Urteil vom 20. Februar 2001 - 9 AZR 46/00 - = AP Nr. 11 zu § 1 TVG Tarifverträge: Gaststätten; Urteil vom 14. August 2002 - 5 AZR 341/01 - = AP Nr. 16 zu § 174 BGB).
  • BAG, 26.02.2003 - 5 AZR 223/02

    Nettolohnklage, Ausschlußfrist

    Auszug aus LAG Hamm, 16.09.2003 - 19 Sa 993/03
    Dieser wird allgemein dahin definiert, dass neben der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit der Anspruchsgegner sich auf die aus Sicht des Anspruchsstellers noch an offenen Forderungen einstellen, Beweise sichern oder bei hohen Summen vorsorglich Rücklagen bilden können soll (vgl. BAG, Urteil vom 26. Februar 2003 - 5 AZR 223/2002 - = AP Nr. 13 zu § 611 BGB Nettolohn; Urteil vom 20. Februar 2001 - 9 AZR 46/00 - = AP Nr. 11 zu § 1 TVG Tarifverträge: Gaststätten; Urteil vom 14. August 2002 - 5 AZR 341/01 - = AP Nr. 16 zu § 174 BGB).
  • BAG, 20.02.2001 - 9 AZR 46/00

    Ausschlußfrist

    Auszug aus LAG Hamm, 16.09.2003 - 19 Sa 993/03
    Dieser wird allgemein dahin definiert, dass neben der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit der Anspruchsgegner sich auf die aus Sicht des Anspruchsstellers noch an offenen Forderungen einstellen, Beweise sichern oder bei hohen Summen vorsorglich Rücklagen bilden können soll (vgl. BAG, Urteil vom 26. Februar 2003 - 5 AZR 223/2002 - = AP Nr. 13 zu § 611 BGB Nettolohn; Urteil vom 20. Februar 2001 - 9 AZR 46/00 - = AP Nr. 11 zu § 1 TVG Tarifverträge: Gaststätten; Urteil vom 14. August 2002 - 5 AZR 341/01 - = AP Nr. 16 zu § 174 BGB).
  • BAG, 10.12.1986 - 4 ABR 20/86

    Eingruppierung von ungelernten Ettikettenschneidern - Zustimmung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Hamm, 16.09.2003 - 19 Sa 993/03
    Dieser wird allgemein dahin definiert, dass neben der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit der Anspruchsgegner sich auf die aus Sicht des Anspruchsstellers noch an offenen Forderungen einstellen, Beweise sichern oder bei hohen Summen vorsorglich Rücklagen bilden können soll (vgl. BAG, Urteil vom 26. Februar 2003 - 5 AZR 223/2002 - = AP Nr. 13 zu § 611 BGB Nettolohn; Urteil vom 20. Februar 2001 - 9 AZR 46/00 - = AP Nr. 11 zu § 1 TVG Tarifverträge: Gaststätten; Urteil vom 14. August 2002 - 5 AZR 341/01 - = AP Nr. 16 zu § 174 BGB).
  • LAG Düsseldorf, 01.02.1972 - 11 Ta 7/72
    Auszug aus LAG Hamm, 16.09.2003 - 19 Sa 993/03
    Soweit die Klägerin auf die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (Beschluss v. 01. Februar 1972 - 11 Ta 7/72- = DB 1972, S. 1975) verweist, behandelt diese Entscheidung lediglich die Frage, inwieweit die bis zur Neufassung des Rechts der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand durch die am 01. Juli 1977 in Kraft getretene sogenannte Vereinfachungsnovelle vom 03. Dezember 1976 (BGBl. I S. 3281) geltende Vorschrift des § 232 Abs. 2 ZPO im Rahmen der Beurteilung, ob die Dreiwochenfrist des § 4 KSchG auch dann versäumt ist, wenn dies auf einem Verschulden des Prozessbevollmächtigten des klagenden Arbeitnehmers beruht, anwendbar ist.
  • BAG, 18.11.2004 - 6 AZR 651/03

    Ausbildungskosten - zweistufige Ausschlussfrist

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 16. September 2003 - 19 Sa 993/03 - wird zurückgewiesen.
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Rechtsprechung
   LAG Köln, 14.05.2001 - 2 Sa 1054/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6111
LAG Köln, 14.05.2001 - 2 Sa 1054/00 (https://dejure.org/2001,6111)
LAG Köln, Entscheidung vom 14.05.2001 - 2 Sa 1054/00 (https://dejure.org/2001,6111)
LAG Köln, Entscheidung vom 14. Mai 2001 - 2 Sa 1054/00 (https://dejure.org/2001,6111)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Festellung des Fortbestehens eines Arbeitsverhältnisses; Betriebsübergang; Auswechseln oder Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer BGB-Gesellschaft ; Anwachsung eines BGB-Gesellschafter-Anteils; Urlaubsabgeltung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 613 a
    BGB -Gesellschaft; Betriebsübergang; Ausscheiden eines Gesellschafters

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 1175
  • NZA-RR 2004, 375
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Köln, 20.09.2012 - 7 Sa 77/12

    Betriebsübergang nach Auflösung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts - Haftung

    Der hier gegebene Fall, dass bei einer zweigliedrigen Gesellschaft bürgerlichen Rechts einer der beiden Gesellschafter aus der Gesellschaft ausscheidet, die Gesellschaft als solche gleichzeitig endgültig aufgelöst wird und der verbleibende ehemalige zweite Gesellschafter nunmehr den zuvor von der Gesellschaft geführten Betrieb in Eigenregie als Einzelunternehmer weiterführt, stellt somit einen originären und unmittelbaren Anwendungsfall eines Betriebsübergangs im Sinne von § 613 a BGB dar (LAG Köln vom 14.05.2001, 2 Sa 1054/00, MDR 2001, 1175; Palandt/Sprau, 71. Aufl., § 736 BGB Rdnr. 4; ErfK/Preis, 12. Aufl., § 613 a) BGB Rdnr. 43).
  • LAG Hamm, 01.04.2004 - 4 Sa 1340/03

    Betriebsbedingte Kündigung und Betriebsratsanhörung in der Insolvenz

    Im Rahmen der abgestuften Darlegungslast wäre es sodann Sache des Klägers gewesen, konkret zu beanstanden, in welchen Punkten er die Betriebsratsanhörung für fehlerhaft hält (vgl. BAG v. 16.03.2000 - 2 AZR 75/99, BB 2000, 1677 = DB 2000, 1524 = NZA 2000, 1332; BAG v. 22.03.2001 - 8 AZR 565/00, ArbRB 2002, 62 [Berscheid] = ZInsO 2001, 1176).
  • LAG Hamm, 04.06.2002 - 4 Sa 593/02

    Arbeitsrechtliche Folgen des Betriebsübergangs in der Insolvenz;

    Solche Arbeitsverhältnisse werden bei einer Betriebsteilveräußerung nicht von Art. 3 Abs. 1 RL 77/187/EWG (= Art. 3 Abs. 1 RL 98/50/EG = Art. 3 Abs. 1 RL 2001/23/EG ) und damit auch nicht von § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB erfaßt, sie gehen daher nicht über, weil eine Zuordnung zum veräußerten Betriebsteil nicht möglich ist ( EuGH v. 07.02.1985 - C-186/83, EAS RL 77/187/EWG Art. 3 Nr. 3 = ZIP 1985, 828; LAG Hamm v. 05.04.2001 - 8 Sa 1594/00, ZInsO 2001, 1176 ).
  • LAG Hamm, 04.06.2002 - 4 Sa 81/02

    Betriebsübergang in der Insolvenz, Abfindungsvergleich mit dem Erwerber,

    Ebenso wie der Widerspruch des Arbeitnehmers kraft Vertrages mit dem Veräußerer ausgeschlossen werden kann, ohne daß darin ein Vertrag zu Lasten Dritter liegt, da der Erwerber ohnehin an § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB gebunden ist (BAG v. 19.03.1998 - 8 AZR 139/97, MDR 1998, 1035 = NZA 1998, 750 = ZIP 1998, 1080; a.A. Herschel, Anm. zu AP Nr. 37 zu § 613a BGB), könnte man eine Vereinbarung als rechtswirksam ansehen, in welcher der Arbeitnehmer gegenüber dem Erwerber den Widerspruch gegen den Übergang seines Arbeitsverhältnisses erklärt, ohne daß darin ein Vertrag zu Lasten Dritter läge, weil der Veräußerer grundsätzlich einen Widerspruch hinzunehmen hat (vgl. nunmehr § 613a Abs. 6 BGB) und sich bei fehlender Beschäftigungsmöglichkeit nur mit einer Kündigung von dem Arbeitnehmer lösen kann (siehe dazu BAG v. 18.03.1999 - 8 AZR 190/98, MDR 1999, 1202 = NZA 1999, 870 = ZInsO 1999, 472 = ZIP 1999, 1537; BAG v. 25.01.2001 - 8 AZR 336/00, NZA 2001, 840 = ZInsO 2001, 872; BAG v. 22.03.2001 - 8 AZR 565/00, ArbRB 2002, 61 [Berscheid] = ZInsO 2001, 1176).
  • LAG Baden-Württemberg, 17.01.2005 - 15 Sa 94/04

    Verneinung eines Betriebsübergangs im Falle der Geschäftsanmaßung eines

    Ein solcher ist nicht damit vergleichbar, dass ein Gesellschaftsvertrag gekündigt, die Gesellschaft abgewickelt und einer der Gesellschafter den Betrieb fortführt (vgl. LAG Köln, Urteil vom 14. Mai 2001 - 2 Sa 1054/00, ARST 2001, 258 [L]; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 30. August 1999 - 2 Sa 48/99, n.v.).
  • VG Düsseldorf, 30.04.2008 - 20 K 2482/07
    Erst durch die Fortführung des Betriebes als alleiniger Gesellschafter unter Übernahme aller Aktiva und Passiva der früheren Gesellschaft wurde der Kläger selbst Betriebsinhaber, vgl. etwa LAG Köln, Urteil vom 14.05.2001 - 2 Sa 1054/00 - MDR 2001, 1175 zum Vorliegen eines Betriebsübergangs iSv § 613a BGB bei einem Wechsel der Inhaberschaft eines Betriebes von der BGB-Gesellschaft zu einem Gesellschafter; vgl. ferner LAG Kiel, Urteil vom 30.08.1999 - 2 Sa 48/99 - JURIS.
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Rechtsprechung
   LAG Schleswig-Holstein, 28.10.2003 - 2 Sa 324/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,17193
LAG Schleswig-Holstein, 28.10.2003 - 2 Sa 324/03 (https://dejure.org/2003,17193)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28.10.2003 - 2 Sa 324/03 (https://dejure.org/2003,17193)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28. Oktober 2003 - 2 Sa 324/03 (https://dejure.org/2003,17193)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Insolvenzgeldbescheinigung, Feststellung, Statusklage, Vergangenheit, Sozialgericht

  • Wolters Kluwer

    Vorfrage einer sozialversicherungsrechtlichen Streitigkeit; Anforderungen an das Feststellungsinteresse; Bestehen eines Arbeitsverhältnisses

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2004, 375
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 30.08.2000 - 5 AZB 12/00

    Rechtsweg - Arbeitnehmerähnliche Person - Rundfunkgebührenbeauftragter

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 28.10.2003 - 2 Sa 324/03
    Die von der Klägerin zitierten Entscheidungen (BAG, Beschl. v. 30. August 2000 ­ 5 AZB 12/00 ­ NZA 2000, 1359; LAG Bremen, Beschl. v. 16. Juni 1995 ­ 4 Ta 26/95 ­ DB 1995, 1770) können die Auffassung der Klägerin nicht stützen.
  • BAG, 11.06.2003 - 5 AZB 1/03

    Rechtsweg; nachträgliche Korrektur einer Lohnsteuerbescheinigung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 28.10.2003 - 2 Sa 324/03
    Da prägend für die Verpflichtung des Beklagten die sozialversicherungsrechtliche Pflicht und nicht die arbeitsrechtliche Verpflichtung gegenüber der Klägerin zur Erteilung einer Bescheinigung ist, liegt hier eine sozialversicherungsrechtliche Streitigkeit vor (vgl. für die Frage der Berichtigung von Eintragungen in Lohnsteuerbescheinigungen: BAG, Beschl. v. 11. Juni 2003 ­ 5 AZB 1/03 ­ NZA 2003, 877).
  • LAG Bremen, 16.06.1995 - 4 Ta 26/95

    Begehren einer Arbeitsbescheinigung; Konkursverwalter eines Betriebes; Rechtsweg

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 28.10.2003 - 2 Sa 324/03
    Die von der Klägerin zitierten Entscheidungen (BAG, Beschl. v. 30. August 2000 ­ 5 AZB 12/00 ­ NZA 2000, 1359; LAG Bremen, Beschl. v. 16. Juni 1995 ­ 4 Ta 26/95 ­ DB 1995, 1770) können die Auffassung der Klägerin nicht stützen.
  • LAG München, 20.06.2007 - 10 Sa 902/06

    Statusklage - Feststellungsinteresse - Darlegungs- und Beweislast,

    Dabei übersieht der Kläger aber, dass über Angelegenheiten der Sozialversicherung die Arbeitsgerichte ohnehin nicht mit Bindung für die Sozialversicherungsträger entscheiden können (vgl. BAG vom 15.12.1993 - AP Nr. 3 zu §§ 394, 395 RVO; LAG Schleswig-Holstein NZA-RR 2004, 375; LAG Düsseldorf NZA 1989, 322).
  • LAG München, 22.02.2012 - 10 TaBVGa 16/11

    Schwerbehindertenvertretung - kirchlicher Arbeitgeber - Rechtsweg - einstweiliger

    Auch hier ist anerkannt, dass trotz arbeitsrechtlicher Anspruchsgrundlage dennoch ein Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen nicht gegeben ist, wenn der dem Anspruch zugrunde liegende Sachverhalt von Regeln des öffentlichen Rechts geprägt ist (vgl. BAG v. 11.06.2003 - AP Nr. 84 zu § 2 ArbGG 1979; LAG Schleswig-Holstein NZA-RR 2004, 493 ; LAG Schleswig-Holstein NZA-RR 2004, 375 ).
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