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   BAG, 13.12.2007 - 6 AZR 197/07   

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https://dejure.org/2007,3644
BAG, 13.12.2007 - 6 AZR 197/07 (https://dejure.org/2007,3644)
BAG, Entscheidung vom 13.12.2007 - 6 AZR 197/07 (https://dejure.org/2007,3644)
BAG, Entscheidung vom 13. Dezember 2007 - 6 AZR 197/07 (https://dejure.org/2007,3644)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Auswirkungen auf das Arbeitszeitkonto bei aufgrund von Rufbereitschaft geleisteter Arbeit und daraus resultierender Unmöglichkeit zur Erfüllung der regulären Arbeit; Differenzierung zwischen "ausgefallener Arbeit" und dem "nicht Anfallen von Arbeitszeit"; Annahme der ...

  • Betriebs-Berater

    Keine Arbeitszeitgutschrift bei unzulässiger Arbeitsleistung während Rufbereitschaft

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § 275; ; BGB § 326 Abs. 1; ; BGB § 326 Abs. 2 Satz 1; ; BGB § 615; ; ArbZG § 5; ; ArbZG § 7 Abs. 1 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifauslegung - Arbeitszeitgutschrift auf Jahresarbeitszeitkonto bei unzulässiger Arbeitsleistung nach Heranziehung zur Arbeit während der Rufbereitschaft

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Keine Arbeitszeitgutschrift bei unzulässiger Arbeitsleistung während Rufbereitschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2008, 1201 (Ls.)
  • NZA-RR 2008, 418
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 05.07.1976 - 5 AZR 264/75

    Betriebsschlosser - Rufbereitschaft - Zwingend vorgeschriebene Ruhezeit - Ausfall

    Auszug aus BAG, 13.12.2007 - 6 AZR 197/07
    Folglich handelt es sich um eine von keiner Seite zu vertretende Unmöglichkeit, wenn der Kläger während der Tagschicht am 11. Juli 2005 nicht beschäftigt werden durfte (BAG 5. Juli 1976 - 5 AZR 264/75 - AP AZO § 12 Nr. 10 = EzA AZO § 12 Nr. 2).

    Zu Recht hat die Beklagte in der Berufung darauf hingewiesen, dass nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 5. Juli 1976 (- 5 AZR 264/75 -AP AZO § 12 Nr. 10 = EzA AZO § 12 Nr. 2) die arbeitsvertraglich geschuldete Arbeitszeit als verlegt gilt, wenn sie anstatt der Regelarbeitszeit während der Rufbereitschaft geleistet wird.

  • BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 468/92

    Übertarifliche Zulage, tarifliche Gehaltssicherung

    Auszug aus BAG, 13.12.2007 - 6 AZR 197/07
    Hierbei gibt es keine Bindung an eine bestimmte Reihenfolge der Heranziehung dieser weiteren Auslegungsmittel (vgl. BAG 21. Juli 1993 - 4 AZR 468/92 -BAGE 73, 364; 4. April 2001 - 4 AZR 180/00 - BAGE 97, 271).
  • BAG, 04.04.2001 - 4 AZR 180/00

    Verweisung auf das Tarifniveau in anderem Tarifgebiet

    Auszug aus BAG, 13.12.2007 - 6 AZR 197/07
    Hierbei gibt es keine Bindung an eine bestimmte Reihenfolge der Heranziehung dieser weiteren Auslegungsmittel (vgl. BAG 21. Juli 1993 - 4 AZR 468/92 -BAGE 73, 364; 4. April 2001 - 4 AZR 180/00 - BAGE 97, 271).
  • LAG Baden-Württemberg, 26.01.2007 - 18 Sa 45/06

    Anrechnung nicht tatsächlich geleisteter Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 13.12.2007 - 6 AZR 197/07
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 26. Januar 2007 - 18 Sa 45/06 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Hessen, 28.11.2003 - 17 Sa 1066/03

    Unmöglichkeit der Arbeitsleistung; Unmöglichkeit der Arbeitsleistung eines

    Auszug aus BAG, 13.12.2007 - 6 AZR 197/07
    Ob, wie das Berufungsgericht entgegen der Auffassung des Hessischen Landesarbeitsgerichts (28. November 2003 - 17 Sa 1066/03 - LAG-Report 2004, 201) meint, der Gedanke des § 615 Satz 3 BGB im Rahmen von § 326 Abs. 2 Satz 1 BGB keine Anwendung findet, bedarf keiner Entscheidung.
  • LAG Baden-Württemberg, 08.04.2002 - 15 Sa 119/01

    Gutschrift auf Arbeitszeitkonto; Nachholung ausgefallener Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 13.12.2007 - 6 AZR 197/07
    Zu Recht hat das Landesarbeitsgericht ferner darauf hingewiesen, dass sich auch aus der vom Kläger vorgelegten Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 8. April 2002 (- 15 Sa 119/01 -) nichts anderes ergibt.
  • BAG, 22.07.2010 - 6 AZR 78/09

    Bereitschaftsdienst - Abgeltung durch Freizeit

    Dieser erhält außerdem Geld für einen Zeitraum, in dem ihm wegen Beachtung der gesetzlichen Ruhezeit sonst kein Entgelt zustünde, obwohl er in dieser Zeit ohne die Ruhezeit zur Arbeitsleistung verpflichtet gewesen wäre (Senat 13. Dezember 2007 - 6 AZR 197/07 - Rn. 20, NZA-RR 2008, 418; BAG 5. Juli 1976 - 5 AZR 264/75 - zu I 3 der Gründe, AP AZO § 12 Nr. 10).
  • LAG München, 26.08.2008 - 4 Sa 328/08

    Eingruppierung - Oberarzt

    Verbleiben bei entsprechender Auswertung des Tarifwortlauts und des tariflichen Gesamtzusammenhangs als den stets in erster Linie heranzuziehenden Auslegungskriterien im Einzelfall noch Zweifel, so kann zur Ermittlung des wirklichen Willens der Tarifvertragsparteien auch auf weitere Kriterien wie die Tarifgeschichte, die praktische Tarifübung und die Entstehungsgeschichte des jeweiligen Tarifvertrags zurückgegriffen werden, wobei es keine Bindung an eine bestimmte Reihenfolge der Heranziehung dieser weiteren Auslegungsmittel gibt (zuletzt etwa BAG, U. v. 13.12.2007, 6 AZR 197/07, NZA-RR 2008, S. 518 f (Rz. 12)).
  • LAG Schleswig-Holstein, 10.06.2009 - 1 Sa 245/08

    Mautkontrolleur, Schichtzulage, Schichtdienst, Dienstplan, Arbeitszeit,

    Hierbei gibt es keine Bindung an eine bestimmte Reihenfolge der Heranziehung dieser weiteren Auslegungsmittel (BAG vom 13.12.2007 - 6 AZR 197/07, zitiert nach juris, Rz. 12 m. w. N.; auch Steinherr in Sponer/Steinherr, TVöD-Komm., § 7, II 3, Rz. 25, S. 13).
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