Weitere Entscheidungen unten: BGH, 12.09.2002 | OLG Nürnberg, 18.04.2002

Rechtsprechung
   BGH, 12.09.2002 - VII ZR 81/01   

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https://dejure.org/2002,1675
BGH, 12.09.2002 - VII ZR 81/01 (https://dejure.org/2002,1675)
BGH, Entscheidung vom 12.09.2002 - VII ZR 81/01 (https://dejure.org/2002,1675)
BGH, Entscheidung vom 12. September 2002 - VII ZR 81/01 (https://dejure.org/2002,1675)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Werkvertrag - Pauschalpreisvertrag - Änderung - Leistungsausführung - VOB/B - Mehrpreis

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Pauschalpreisvertrag, Mehrleistung bei -

  • Judicialis

    VOB/B § 2 Nr. 5; ; VOB/B § 2 Nr. 7 Abs. 1 Satz 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VOB/B § 2 Nr. 5, 7 Abs. 1 S. 4
    Abrechnung einer geändert ausgeführten Leistung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Pauschalpreisvertrag: Anwendbarkeit des § 2 Nr. 5 VOB/B

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Pauschalpreisvertrag: Neue Preisvereinbarung erforderlich bei geändert ausgeführter Leistung ?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Pauschalpreis ist kein Preispolster für unwesentliche Leistungsänderungen und Zusatzleistungen! (IBR 2002, 655)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 14
  • MDR 2003, 83
  • NZBau 2002, 669
  • DB 2003, 253
  • DB 2003, 553 (Ls.)
  • BauR 2002, 1847
  • ZfBR 2003, 31
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BGH, 12.09.2002 - VII ZR 81/01
    Die Revision hat im Endergebnis auch keine Aussicht auf Erfolg (vgl. § 26 Nr. 7 EGZPO, § 554 b ZPO in der Auslegung des Beschlusses des BVerfG vom 11. Juni 1980 - 1 PBvU 1/79 - BVerfGE 54, 277).
  • BGH, 29.06.2000 - VII ZR 186/99

    Anderweitige Ausführung beim Pauschalpreisvertrag; Skonto für Raten eines

    Auszug aus BGH, 12.09.2002 - VII ZR 81/01
    In die Richtung der uneingeschränkten Anwendbarkeit des § 2 Nr. 5 VOB/B bei einem Pauschalpreisvertrag hat der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 29. Juni 2000 - VII ZR 186/99, NJW 2000, 3277 hingewiesen.
  • BGH, 30.06.2011 - VII ZR 13/10

    Auslegung eines VOB-Vertrages: Detaillierte Angaben im Leistungsverzeichnis als

    Diese Fälle werden von § 2 Nr. 7 Abs. 1 Satz 4 VOB/B in Verbindung mit § 2 Nr. 4 bis 6 VOB/B (BGH, Urteil vom 29. Juni 2000 - VII ZR 186/99, BauR 2000, 1754, 1755 = NZBau 2000, 467 = ZfBR 2000, 538; Beschluss vom 12. September 2002 - VII ZR 81/01, BauR 2002, 1847 = NZBau 2002, 669 = ZfBR 2003, 31) und von § 2 Nr. 8 Abs. 2 und 3 VOB/B erfasst.
  • BGH, 27.11.2003 - VII ZR 53/03

    Begriff der Allgemeinen Geschäftsbedingungen; Formularmäßiger Ausschluss von

    Danach ist § 2 Nr. 5 und Nr. 6 VOB/B anwendbar ungeachtet der Frage, ob die Mehraufwendungen erheblich sind (BGH, Beschluß vom 12. September 2002 - VII ZR 81/01, BauR 2002, 1847 = NZBau 2002, 669 = ZfBR 2003, 31).
  • OLG Koblenz, 14.11.2012 - 5 U 465/12

    Auch "garantierter Pauschalfestpreis" schützt nicht vor Nachträgen!

    Im Ansatz gestaltete sich die Lage - das war auch dem protokollierten Hinweis des Landgerichts zu entnehmen - wie folgt: Trotz der Pauschalpreisabrede im Vertrag vom 17.06.2009 mussten außerhalb des ursprünglich vereinbarten Leistungskatalogs liegende Arbeiten auch dann, wenn sie preislich nicht wesentlich ins Gewicht fielen, gesondert vergütet werden (arg. § 2 Nr. 7 Abs. 2 VOB/B 2006, vgl. BGH NJW-RR 2003, 14 und Werner/Pastor, Der Bauprozess, 13. Aufl., Rn. 1543).
  • KG, 01.02.2007 - 27 U 56/04

    Bauvertrag: Fälligkeit der Werklohnforderung nach fruchtlosem Ablauf einer

    Die Auffassung der Beklagten, dass nur solche Umstände zu berücksichtigen seien, die sich wegen des Aufwandes oder der Kosten erheblich auswirkten in Relation zum gesamten Auftragswert, ist rechtsirrig (vgl. hierzu: BGH, Beschluss vom 12.09.2002, VII ZR 81/01 = BauR 2002, 1847).
  • OLG München, 31.01.2006 - 9 U 4028/02

    Bauvertrag: Gefahrübergang bei Ingebrauchnahme - Keine Teuerungszuschläge ohne

    Das führt zu einer Änderung der Pauschale, und zwar auch ohne dass sich eine wesentliche Abweichung vom Vertragspreis im Sinne von § 2 Nr. 7 Absatz 1 Satz 2 VOB/B ergeben muss (BGH vom 12.9.2002, ZfBR 03, 31).
  • OLG Naumburg, 02.02.2006 - 4 U 56/05

    Was ist ein Globalpauschalpreisvertrag?

    Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12.12.2002 (BGH BauR 2002, 1847) setzt § 2 Nr. 5 VOB/B, der nach § 2 Nr. 7 Abs. 1 Satz 4 VOB/B bei einem Pauschalpreisvertrag unberührt bleibt, wegen der geändert ausgeführten Leistung keine wesentliche Abweichung vom vereinbarten Preis voraus.
  • OLG Hamm, 20.09.2005 - 24 U 152/04

    Globalpauschalvertrag: wer trägt Risiko erhöhter Nutzlast?

    In einem solchen Fall ist § 2 Nr. 5 VOB/B auch dann anwendbar, wenn die geändert ausgeführte Leistung zu keiner wesentlichen Abweichung vom vereinbarten Preis führt (BGH, Nichtannahmebeschluss vom 12.09.2002, NZBau 2002, 669).
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Rechtsprechung
   BGH, 12.09.2002 - IX ZR 497/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2683
BGH, 12.09.2002 - IX ZR 497/00 (https://dejure.org/2002,2683)
BGH, Entscheidung vom 12.09.2002 - IX ZR 497/00 (https://dejure.org/2002,2683)
BGH, Entscheidung vom 12. September 2002 - IX ZR 497/00 (https://dejure.org/2002,2683)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 765
    Kein Zahlungsanspruch des Gläubigers aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern, wenn die gesicherte Forderung unstreitig nicht fällig ist

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Schlussrechnung noch nicht gestellt: Gleichwohl Zahlungsanspruch aus Bürgschaft auf erstes Anfordern? (IBR 2002, 664)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 14
  • NZBau 2002, 669
  • WM 2002, 2325
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.03.2001 - IX ZR 236/00

    Formularmäßige Vereinbarung einer Bürgschaft auf erstes Anfordern zur Ablösung

    Auszug aus BGH, 12.09.2002 - IX ZR 497/00
    Nach der neueren Rechtsprechung des Senats sind die Einwendungen des Bürgen schon im Erstprozeß beachtlich, die sich aus dem zur Entscheidung stehenden Sachverhalt ohne weiteres als begründet erweisen; eine eindeutige Rechtslage hat der Richter jederzeit zu beachten (BGHZ 147, 99, 103; vgl. auch BGHZ 143, 381, 383).
  • BGH, 10.02.2000 - IX ZR 397/98

    Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern

    Auszug aus BGH, 12.09.2002 - IX ZR 497/00
    Nach der neueren Rechtsprechung des Senats sind die Einwendungen des Bürgen schon im Erstprozeß beachtlich, die sich aus dem zur Entscheidung stehenden Sachverhalt ohne weiteres als begründet erweisen; eine eindeutige Rechtslage hat der Richter jederzeit zu beachten (BGHZ 147, 99, 103; vgl. auch BGHZ 143, 381, 383).
  • BGH, 28.10.1993 - IX ZR 141/93

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft auf erstes

    Auszug aus BGH, 12.09.2002 - IX ZR 497/00
    Soweit sich aus dem Senatsurteil vom 28. Oktober 1993 (IX ZR 141/93, WM 1994, 106, 107) etwas anderes ergibt, ist diese Entscheidung durch die zwischenzeitliche Entwicklung der Rechtsprechung überholt.
  • BGH, 09.10.1986 - VII ZR 249/85

    Fälligkeit der Vergütung nach vorzeitiger Beendigung eines VOB -Bauvertrags

    Auszug aus BGH, 12.09.2002 - IX ZR 497/00
    Diese Kündigung hat zur Folge, daß die Vergütung erst nach Erteilung einer Schlußrechnung gemäß § 16 Nr. 3 VOB/B fällig wird (vgl. BGH, Urt. v. 9. Oktober 1986 - VII ZR 249/85, NJW 1987, 382, 383).
  • BGH, 08.07.2008 - XI ZR 230/07

    Fälligkeit der Forderung aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern

    Der Anspruch aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern entsteht folglich ebenfalls mit Fälligkeit der gesicherten Forderung (BGHZ 152, 246, 251; BGH, Beschluss vom 12. September 2002 - IX ZR 497/00, WM 2002, 2325), sodass auch bei dieser Form der Bürgschaft der Lauf der Verjährungsfrist grundsätzlich zu diesem Zeitpunkt beginnt.
  • BGH, 28.06.2007 - VII ZR 199/06

    Berufung des Bürgen auf erstes Anfordern auf die fehlende Prüfbarkeit der

    Dieser weist lediglich darauf hin, dass dem Gläubiger aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern dann kein Anspruch zusteht, wenn die gesicherte Forderung unstreitig nicht fällig ist, der materielle Bürgschaftsfall also bisher nicht eingetreten sein kann (vgl. auch BGH, Beschluss vom 12. September 2002 - IX ZR 497/00, NZBau 2002, 669).
  • OLG Braunschweig, 03.03.2004 - 8 U 5/04

    Anspruch aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern wegen fälliger

    Offenkundig rechtsmissbräuchlich wäre die Inanspruchnahme aus der Bürgschaft auf erstes Anfordern nur dann, wenn zum Zeitpunkt der Anforderung die gesicherte Forderung erloschen oder unstreitig nicht fällig war (BGH, NJW-RR 2003, 14).

    Etwas Gegenteiliges ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12. September 2002 (NJW-RR 2003, 14), denn dort war die Fälligkeit der zugrundeliegenden Hauptforderung noch gar nicht eingetreten.

  • OLG Hamm, 14.12.2006 - 23 U 16/06

    Fristen bei Bürgschaftsforderungen

    Nach allgemeiner Auffassung entsteht der Anspruch des Gläubigers gegenüber dem Bürgen nicht erst mit dessen Inanspruchnahme, sondern auch bei der "normalen" Bürgschaft schon mit der Fälligkeit des Hauptanspruchs (vgl. BGH in NJW-RR 2004, #####/####; 2003, 14; Bd. 55, 340; 73, 365; 79, 178; Palandt-Heinrichs, a.a.O. mwN).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 18.04.2002 - 13 U 3981/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4744
OLG Nürnberg, 18.04.2002 - 13 U 3981/01 (https://dejure.org/2002,4744)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 18.04.2002 - 13 U 3981/01 (https://dejure.org/2002,4744)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 18. April 2002 - 13 U 3981/01 (https://dejure.org/2002,4744)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • bau-gewerbe.de (Kurzinformation)

    Beweisverteilung bei Pauschalpreis und Leistungsumfang

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Bausoll und Pauschalpreis: Wer muss was beweisen? (IBR 2002, 401)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1099
  • NZBau 2002, 669
  • BauR 2002, 1606 (Ls.)
  • BauR 2002, 1753 (Ls.)
  • BauR 2002, 1898 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 20.01.2000 - VII ZR 46/98

    Formularmäßige Vereinbarung einer Vertragsstrafe

    Auszug aus OLG Nürnberg, 18.04.2002 - 13 U 3981/01
    Fälle einer besonders ungünstigen Schadensentwicklung können die für typische Fälle unangemessene Ausgestaltung der Strafklausel in allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht rechtfertigen (BGH NJW 2000, 2106, 2107).
  • BGH, 13.10.1994 - IX ZR 25/94

    Darlegungs- und Beweislast bei Berufung auf Unternehmensbezogenheit einer

    Auszug aus OLG Nürnberg, 18.04.2002 - 13 U 3981/01
    Das gilt auch dann, wenn der Inhaber des Unternehmens falsch bezeichnet wird oder sonst Fehlvorstellungen über ihn bestehen (BGH NJW 1995, 43, 44; 1998, 2897).
  • BGH, 20.04.2000 - VII ZR 164/99

    Umfang des Schadensersatzanspruchs nach § 4 Nr. 7 S. 2 VOB/B

    Auszug aus OLG Nürnberg, 18.04.2002 - 13 U 3981/01
    Das alles ist nicht geschehen, und daß dieser Weg wegen der hartnäckigen Weigerung der Klägerin entbehrlich gewesen wäre, behauptet die Beklagte selbst nicht substantiiert (BGH NJW-RR 1998, 235, 236; BGH NJW 2000, 2997; OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 1387, 1388).
  • BGH, 11.12.1991 - VIII ZR 31/91

    Abtretung der Rechte aus Vollkaskoversicherung bei Kfz-Leasing

    Auszug aus OLG Nürnberg, 18.04.2002 - 13 U 3981/01
    Wenn indes die Klägerin mehr Leistungen zum vereinbarten Pauschalpreis hätte erbringen müssen als geschehen, dann ist ihr nunmehr die Erbringung dieser Leistungen durch den Arbeitseinsatz der Beklagten und damit durch einen bereits deshalb von der Beklagten zu vertretenden Umstand unmöglich geworden (Palandt-Heinrichs, BGB, 61. Aufl., § 324 a.F. Rn. 10; vgl. BGH NJW 1992, 683, 686); mithin findet § 324 Abs. 1 Satz 1 BGB a.F. i.V.m. § 645 BGB a.F. Anwendung, wobei die Klägerin den Anspruch auf die Vergütung behält, sich aber anrechnen lassen muß, was sie erspart hat.
  • BGH, 18.05.1998 - II ZR 355/95

    Inanspruchnahme des wahren Geschäftsinhabers

    Auszug aus OLG Nürnberg, 18.04.2002 - 13 U 3981/01
    Das gilt auch dann, wenn der Inhaber des Unternehmens falsch bezeichnet wird oder sonst Fehlvorstellungen über ihn bestehen (BGH NJW 1995, 43, 44; 1998, 2897).
  • BGH, 02.10.1997 - VII ZR 44/97

    Ersatz von Fremdnachbesserungskosten im Rahmen eines VOB -Vertrages; Rechtsnatur

    Auszug aus OLG Nürnberg, 18.04.2002 - 13 U 3981/01
    Das alles ist nicht geschehen, und daß dieser Weg wegen der hartnäckigen Weigerung der Klägerin entbehrlich gewesen wäre, behauptet die Beklagte selbst nicht substantiiert (BGH NJW-RR 1998, 235, 236; BGH NJW 2000, 2997; OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 1387, 1388).
  • BGH, 17.07.2001 - X ZR 29/99

    Darlegungslast für ersparte Aufwendungen des Schuldners bei vom Gläubiger zu

    Auszug aus OLG Nürnberg, 18.04.2002 - 13 U 3981/01
    Auf solche Ersparnisse beruft die Beklagte sich aber selbst nicht, weshalb zu deren Darlegung die Klägerin auch keinen Anlaß hatte (BGH NJW 2002, 57, 58 = LM § 324 BGB Nr. 10 Bl. 2 R).
  • OLG Düsseldorf, 30.06.2000 - 22 U 209/99

    Werkvertrag - Kündigung vor Ablauf der Erklärungsfrist - ernsthafte und

    Auszug aus OLG Nürnberg, 18.04.2002 - 13 U 3981/01
    Das alles ist nicht geschehen, und daß dieser Weg wegen der hartnäckigen Weigerung der Klägerin entbehrlich gewesen wäre, behauptet die Beklagte selbst nicht substantiiert (BGH NJW-RR 1998, 235, 236; BGH NJW 2000, 2997; OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 1387, 1388).
  • BGH, 24.03.1988 - VII ZR 46/87

    Darlegungs- und Beweislast für Umfang und Bewertung nicht erbrachter Leistungen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 18.04.2002 - 13 U 3981/01
    Grundsätzlich muß indes der Unternehmer, der einen Pauschalpreis einklagt, beweisen, daß eine vom Besteller behauptete Vereinbarung über die Höhe der Vergütung nicht getroffen worden ist, wenn diese unter dem von ihm behaupteten Pauschalpreis liegt; eine solche Fallgestaltung ist auch dann gegeben, wenn zwar die Pauschalpreisangaben der Parteien sich decken, aber der Pauschalpreis nach Darstellung des Auftraggebers ein größeres Leistungsvolumen beinhaltet als nach dem Vortrag des Unternehmers (BGH NJW-RR 1988, 983; LM § 632 BGB Nr. 15; Baumgärtel, Handbuch der Beweislast im Privatrecht, 3. Aufl., § 632 BGB Rn. 19, 20; a.A. Staudinger-Peters, BGB, 2000, § 632 Rn. 122).
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