Rechtsprechung
OLG Köln, 19.05.2003 - 2 W 37/03 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abtretung der Ansprüche aus Lebensversicherungsverträgen als unentgeltliche Leistung; Beurteilung der Unentgeltlichkeit danach, ob der Empfänger für die Leistung ein Vermögensopfer in Form eines Entgelts erbringen musste oder nicht; Berechung des 4-Jahreszeitraums ; Für ...
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Insolvenz - Abtretung von Lebensversicherungen
- Judicialis
InsO § 134 Abs. 1; ; InsO § ... 139 Abs. 2; ; InsO § 143 Abs. 1; ; VVG § 43 Nr. 2; ; VVG § 47; ; ALB 86 § 12 Abs. 1 Satz 3; ; ALB 94 § 14 Abs. 4; ; ZPO § 114; ; ZPO § 115 Abs. 1; ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 127 Abs. 4
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
InsO §§ 134 139; VVG § 43
Abtretung von Ansprüchen des Schuldners aus einer Lebensversicherung innerhalb des Vier-Jahreszeitraumes des § 134 Abs. 1 InsO - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht , S. 6 (Kurzinformation)
Anfechtung der Abtretung von Lebensversicherungsansprüchen
Verfahrensgang
- LG Aachen, 11.02.2003 - 1 O 556/02
- OLG Köln, 19.05.2003 - 2 W 37/03
Papierfundstellen
- NZI 2003, 555
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 24.03.1999 - IV ZR 90/98
Zu Klauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer privaten …
Auszug aus OLG Köln, 19.05.2003 - 2 W 37/03
Eine derartige Einschränkung der Bevollmächtigung ist nach der Rechsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich wirksam (vgl. BGHZ 141, 137 ) und kann unter den Voraussetzungen des § 47 VVG auch dem Versicherungsnehmer entgegengehalten werden. - BGH, 31.10.1990 - IV ZR 24/90
Wirksamkeit der Abtretung von Ansprüchen aus einem Lebensversicherungsvertrag
Auszug aus OLG Köln, 19.05.2003 - 2 W 37/03
Wenn jedoch eine Abtretungsanzeige an den Versicherer fehlt, ist die Abtretung absolut unwirksam, so dass der Versicherer bis zur Anzeige der Abtretung nicht an den Zessionar leisten muss und der Zessionar bis zur Anzeige kein Forderungsrecht erlangt (vgl. BGHZ 112, 387; BGH, VersR 1992, 561; OLG Köln, VersR 1993, 1133). - BGH, 14.10.1999 - IX ZR 142/98
Anfechtung einer Zahlung zur Abwendung des Gesamtvollstreckungsverfahrens
Auszug aus OLG Köln, 19.05.2003 - 2 W 37/03
Wenn jedoch - wie hier - ein Antrag zurückgenommen worden ist, kommt es für die Fristberechnung hierauf nicht mehr an (vgl. nur Kreft in HK-InsO, a. a. O., § 139 Rn. 12 unter Hinweis auf BGH, ZIP 1999, 1977;… Hirte in Uhlenbruck, Insolvenzordnung, 12. Aufl. 2003, § 139 Rn. 12 m. w. N.). - BGH, 19.02.1992 - IV ZR 111/91
Absolute Unwirksamkeit der Abtretung von Versicherungsansprüchen bei fehlender …
Auszug aus OLG Köln, 19.05.2003 - 2 W 37/03
Wenn jedoch eine Abtretungsanzeige an den Versicherer fehlt, ist die Abtretung absolut unwirksam, so dass der Versicherer bis zur Anzeige der Abtretung nicht an den Zessionar leisten muss und der Zessionar bis zur Anzeige kein Forderungsrecht erlangt (vgl. BGHZ 112, 387; BGH, VersR 1992, 561; OLG Köln, VersR 1993, 1133). - OLG Köln, 14.06.1993 - 5 U 13/93
Versicherungsvertrag und geschiedene Ehefrau - Begünstigte nach Tod
Auszug aus OLG Köln, 19.05.2003 - 2 W 37/03
Wenn jedoch eine Abtretungsanzeige an den Versicherer fehlt, ist die Abtretung absolut unwirksam, so dass der Versicherer bis zur Anzeige der Abtretung nicht an den Zessionar leisten muss und der Zessionar bis zur Anzeige kein Forderungsrecht erlangt (vgl. BGHZ 112, 387; BGH, VersR 1992, 561; OLG Köln, VersR 1993, 1133).
- OLG Köln, 25.09.2008 - 2 W 63/08
Versagung der Prozesskostenhilfe zugunsten des Beklagten wegen Mutwilligkeit
Die Frage der Unentgeltlichkeit bestimmt sich in erster Linie nach objektiven Gesichtspunkten; maßgeblich ist, ob sich Leistung und Gegenleistung in ihrem jeweils objektiv zu ermittelnden Wert entsprechen (vgl. nur BGH, NZI 2007, 101; Senat, NZI 2003, 555;… HK/Kreft, InsO, 4. Auflage 2006, § 134 Rdnr. 9 m.w.N.). - OLG Köln, 02.07.2004 - 2 U 167/03
Keine Erfolgsaussicht der Berufung trotz unzulässigem Teilurteil
Zur Vermeidung von Wiederholungen verweist der Senat hierzu auf die ausführlichen Begründungen in den Beschlüssen vom 19. Mai 2003 (2 W 37/03) und vom 2. April 2004 (2 W 25/04), die nicht nur den Auskunftsanspruch (Klageantrag zu 2 a), sondern auch die mit der Berufung ebenfalls angegriffene Verurteilung zur Freigabe der Lebensversicherungen LV 1 und 2 (Klageantrag zu 1) zum Gegenstand haben.