Weitere Entscheidung unten: LG Neuruppin, 09.07.2004

Rechtsprechung
   LG Göttingen, 24.06.2004 - 10 T 72/04   

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https://dejure.org/2004,22288
LG Göttingen, 24.06.2004 - 10 T 72/04 (https://dejure.org/2004,22288)
LG Göttingen, Entscheidung vom 24.06.2004 - 10 T 72/04 (https://dejure.org/2004,22288)
LG Göttingen, Entscheidung vom 24. Juni 2004 - 10 T 72/04 (https://dejure.org/2004,22288)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 23 Abs. 1 GKG; § 50 Abs. 1 GKG; § 16 InsO; § 91a ZPO
    Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für das Vorliegen von Insolvenzgründen; Anforderungen an die Ermittlung der Insolvenzmasse

  • zvi-online.de

    InsO § 16; ZPO § 91a; GKG § 50 Abs. 1; KostRModG § 23 Abs. 1
    Keine Ersatzhaftung des antragstellenden Gläubigers für Sachverständigenkosten bei Erledigungserklärung (gegen AG Frankfurt/M. ZVI 2003, 615)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für das Vorliegen von Insolvenzgründen; Anforderungen an die Ermittlung der Insolvenzmasse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZIP 2004, 1773
  • NZI 2004, 501
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.11.2001 - IX ZR 48/01

    Insolvenzanfechtung nach erledigtem Eröffnungsantrag; Beseitigung einer einmal

    Auszug aus LG Göttingen, 24.06.2004 - 10 T 72/04
    Dass die Regelung über die Erledigungserklärung ( § 91a ZPO ) auch im Insolvenzverfahren gilt, ist nunmehr allgemein anerkannt (BGH, ZInsO 2002, 29 [BGH 20.11.2001 - IX ZR 48/01] ; Kübler/Prütting/Pape, InsO, 4. Lfg. 6/1999, § 13 Rn. 23; FK-InsO/Schmerbach, 3. Aufl., § 13 Rn. 101; Uhlenbruck, InsO, § 14 Rn. 84).
  • AG Dresden, 10.04.2003 - 531 IN 161/00

    Unterscheidung zwischen Gebühren und Auslagen; Entschädigung des Massegutachters

    Auszug aus LG Göttingen, 24.06.2004 - 10 T 72/04
    Es besteht keine Veranlassung zu der Annahme, dass hier eine Regelungslücke besteht, die durch Auslegung auf einen weiteren Fall der Verfahrensbeendigung auszudehnen ist (vgl. AG Dresden, ZInsO 2003, 385 [AG Dresden 10.04.2003 - 531 IN 161/00] ; LG Frankenthal, NZI 2002, 265; AG Kaiserslautern, NZI 2004, 327, 328) [AG Kaiserslautern 09.03.2004 - IN 299/02] .
  • LG Frankenthal, 05.02.2002 - 5 T 90/01

    Rechtsmittel gegen die Zurückweisung der Erinnerung gegen eine Inanspruchnahme

    Auszug aus LG Göttingen, 24.06.2004 - 10 T 72/04
    Es besteht keine Veranlassung zu der Annahme, dass hier eine Regelungslücke besteht, die durch Auslegung auf einen weiteren Fall der Verfahrensbeendigung auszudehnen ist (vgl. AG Dresden, ZInsO 2003, 385 [AG Dresden 10.04.2003 - 531 IN 161/00] ; LG Frankenthal, NZI 2002, 265; AG Kaiserslautern, NZI 2004, 327, 328) [AG Kaiserslautern 09.03.2004 - IN 299/02] .
  • AG Frankfurt/Main, 19.09.2003 - 810 IN 684/01

    Erinnerung gegen den Kostensatz in einem Insolvenzverfahren; Haftung des

    Auszug aus LG Göttingen, 24.06.2004 - 10 T 72/04
    Die Kammer folgt insoweit nicht der Auffassung des AG Paderborn (JurBüro 1992, 468) bzw. des AG Frankfurt (ZVI 2003, 615).
  • AG Paderborn, 06.04.1992 - 14 N 50/91
    Auszug aus LG Göttingen, 24.06.2004 - 10 T 72/04
    Die Kammer folgt insoweit nicht der Auffassung des AG Paderborn (JurBüro 1992, 468) bzw. des AG Frankfurt (ZVI 2003, 615).
  • AG Kaiserslautern, 09.03.2004 - IN 299/02

    Erinnerung gegen die Kostenrechnung des Gerichts im Insolvenzverfahren;

    Auszug aus LG Göttingen, 24.06.2004 - 10 T 72/04
    Es besteht keine Veranlassung zu der Annahme, dass hier eine Regelungslücke besteht, die durch Auslegung auf einen weiteren Fall der Verfahrensbeendigung auszudehnen ist (vgl. AG Dresden, ZInsO 2003, 385 [AG Dresden 10.04.2003 - 531 IN 161/00] ; LG Frankenthal, NZI 2002, 265; AG Kaiserslautern, NZI 2004, 327, 328) [AG Kaiserslautern 09.03.2004 - IN 299/02] .
  • OLG Köln, 11.10.2005 - 17 W 91/05

    Keine Haftung des Antragstellers für Auslagen bei übereinstimmender

    Damit verbleibt es dabei, dass im Fall der Verfahrensbeendigung durch übereinstimmende Erledigungserklärung eine Zweitschuldnerhaftung des antragstellenden Gläubigers für die Auslagen nicht besteht (so auch LG Göttingen, ZInsO 2004, 819; LG Frankenthal, NZI 2002, 265; AG Kaiserslautern, NZI 2004, 327; AG Dresden, ZInsO 2003, 385; Hartmann, a.a.O., § 23 Rz.5; Meyer, Gerichtskostengesetz, 6. Aufl., § 23 Rz.2; Schmerbach, NZI 2003, 421, 423; Gundlach/Schirrmeister, EWiR 2004, 849).
  • LG Bonn, 03.11.2009 - 6 T 300/09

    Zweitschuldnerhaftung der Trägerin einer gesetzlichen Krankenversicherung bei

    Zwar geht die herrschende Meinung davon aus, dass der Gläubiger für die Auslagen bei einer Erledigung der Hauptsache nicht haftet (LG Göttingen, NZI 2004, 501; OLG Düsseldorf, NZI 2006, 708; OLG Koblenz, NZI 2007, 743; LG Koblenz, Beschl. v. 25.1. 2007 - 2 T 50/07, BeckRS 2007, 02888).
  • LG Göttingen, 14.04.2009 - 10 T 25/09

    Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und damit verbundenes Kostenrisiko

    Zwar geht die herrschende Meinung davon aus, dass der Gläubiger für die Auslagen bei einer Erledigung der Hauptsache nicht haftet (LG Göttingen NZI 2004, 501; OLG Düsseldorf NZI 2006, 708; OLG Koblenz NZI 2007, 743; LG Koblenz, Beschluss vom 25.01.2007 - 2 T 50/07 - ).
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Rechtsprechung
   LG Neuruppin, 09.07.2004 - 5 T 133/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,30590
LG Neuruppin, 09.07.2004 - 5 T 133/04 (https://dejure.org/2004,30590)
LG Neuruppin, Entscheidung vom 09.07.2004 - 5 T 133/04 (https://dejure.org/2004,30590)
LG Neuruppin, Entscheidung vom 09. Juli 2004 - 5 T 133/04 (https://dejure.org/2004,30590)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Festsetzung des Auslagenvorschusses; Berechnung und Festsetzung von Auslagen des Insolvenzverwalters

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2004, 501
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.10.2002 - IX ZB 53/02

    Rechtsmittel gegen die Versagung der Genehmigung zur Entnahme eines

    Auszug aus LG Neuruppin, 09.07.2004 - 5 T 133/04
    Gerade die rechtzeitige Erlangung von Vorschüssen soll sein Ausfallrisiko ausschalten oder wenigstens verringern (BGHZ 116, S. 233, 241 f. [BGH 05.12.1991 - IX ZR 275/90] ; NJW 2003, 210).
  • BGH, 05.12.1991 - IX ZR 275/90

    Vergütung und Auslagen des Konkursverwalters für die Zeit ab Feststellung der

    Auszug aus LG Neuruppin, 09.07.2004 - 5 T 133/04
    Gerade die rechtzeitige Erlangung von Vorschüssen soll sein Ausfallrisiko ausschalten oder wenigstens verringern (BGHZ 116, S. 233, 241 f. [BGH 05.12.1991 - IX ZR 275/90] ; NJW 2003, 210).
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