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   OLG Zweibrücken, 12.01.1999 - 3 W 193/98   

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OLG Zweibrücken, 12.01.1999 - 3 W 193/98 (https://dejure.org/1999,13391)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 12.01.1999 - 3 W 193/98 (https://dejure.org/1999,13391)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 12. Januar 1999 - 3 W 193/98 (https://dejure.org/1999,13391)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZM 1999, 849 (Ls.)
  • ZMR 1999, 429
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Zweibrücken, 09.03.1998 - 3 W 44/98

    Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.01.1999 - 3 W 193/98
    Das Landgericht verkennt ferner nicht, dass die Zustimmung der Miteigentümer in diesen Fällen entbehrlich ist, wenn ihnen kein Nachteil erwächst oder der Nachteil über das bei geordnetem Zusammenleben unvermeidliche Maß nicht hinausgeht (vgl. BGH NJW 1992, 978, 979; Senat NJW-RR 1987, 1358 und OLGR 1998, 209; KG NJW 1992, 1232; OLG Düsseldorf NJW-RR 277; BayObLG zuletzt NZM 1998, 795 f jew. m.w.N. zur ständigen Rechtsprechung).

    Zuletzt konnte der Senat die Frage offenlassen (vgl. OLGR 1998, 209, 210 m.w.Nw. zur Rechtsprechung und Literatur).

    Für das weitere Verfahren vor dem Landgericht weist der Senat schließlich darauf hin, dass u.U. auch zu berücksichtigen sein wird, ob die Duldung der von der Beteiligten zu 1) beabsichtigen Maßnahme der Beginn einer völligen Umgestaltung der Fassade durch ähnliche Maßnahmen anderer Wohnungseigentümer sein könnte (vgl. hierzu Senat OLGR 1998, 209, 210; NJW-RR 1992, 2899, 2900; Beschluss vom 2. Februar 1996 - 3 W 271/95 - BayObLG …

  • BGH, 19.12.1991 - V ZB 27/90

    Beseitigungsanspruch bei Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums -

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.01.1999 - 3 W 193/98
    Das Landgericht verkennt ferner nicht, dass die Zustimmung der Miteigentümer in diesen Fällen entbehrlich ist, wenn ihnen kein Nachteil erwächst oder der Nachteil über das bei geordnetem Zusammenleben unvermeidliche Maß nicht hinausgeht (vgl. BGH NJW 1992, 978, 979; Senat NJW-RR 1987, 1358 und OLGR 1998, 209; KG NJW 1992, 1232; OLG Düsseldorf NJW-RR 277; BayObLG zuletzt NZM 1998, 795 f jew. m.w.N. zur ständigen Rechtsprechung).

    Dabei ist entscheidend, ob sich nach der Verkehrsanschauung ein Wohnungseigentümer in der entsprechenden Lage verständlicherweise beeinträchtigt fühlen kann (vgl. BGH NJW 1992, 978, 979; OLG Düsseldorf NJW-RR 277).

  • OLG Zweibrücken, 07.07.1987 - 3 W 58/87

    Optische Beeinträchtigung durch Loggia-Verglasung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.01.1999 - 3 W 193/98
    Das Landgericht verkennt ferner nicht, dass die Zustimmung der Miteigentümer in diesen Fällen entbehrlich ist, wenn ihnen kein Nachteil erwächst oder der Nachteil über das bei geordnetem Zusammenleben unvermeidliche Maß nicht hinausgeht (vgl. BGH NJW 1992, 978, 979; Senat NJW-RR 1987, 1358 und OLGR 1998, 209; KG NJW 1992, 1232; OLG Düsseldorf NJW-RR 277; BayObLG zuletzt NZM 1998, 795 f jew. m.w.N. zur ständigen Rechtsprechung).

    Der Senat hat dazu in der vom Erstgericht zitierten Entscheidung (NJW-RR 1987, 1358 m.w.Nw.) die Auffassung vertreten, dass nicht darauf abzustellen sei, ob eine erhebliche Veränderung des optischen Eindrucks, der architektonischen oder ästhetischen Gestaltung eines Bauwerks nach dem Urteil des Gerichts als ästhetisch geglückt anzusehen ist oder nicht.

  • BayObLG, 18.04.1974 - BReg. 2 Z 8/74
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.01.1999 - 3 W 193/98
    Ein solcher negativer Beschluss ist grundsätzlich nicht selbständig anfechtbar, weil seine Ungültigkeitserklärung nicht zu einem positiven Beschluss führen würde (vgl. Senat NJW-RR 1987, 1367, 1368; BayObLG NJW 1974, 1910, 1911; NJW-RR 1994, 658, 659; OLG Frankfurt OLGZ 1980, 418, 419; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 7. Aufl. § 23 Rdnr. 140 und § 43 Rdnr. 74).

    Ob insoweit im Hinblick auf das - bereits oben angesprochene - fehlende Rechtsschutzbedürfnis für einen Anfechtungsantrag eine Umdeutung in Betracht gekommen wäre (vgl. dazu BayObLG NJW 1974, 1910, 1911), kann dahinstehen.

  • BayObLG, 29.01.1975 - BReg. 2 Z 65/74

    Durchsetzung eines Anspruchs auf Zahlung von Wohngeld, um eine Rücklage einsparen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.01.1999 - 3 W 193/98
    Daran liegt eine - auch in WEG-Verfahren zulässige - Klageänderung im Sinne von §§ 263, 264 ZPO, die auch noch im Beschwerdeverfahren möglich ist, § 523 ZPO (vgl. Bärmann/Pick/Merle a.a.O. § 44 Rdnr. 37; Weitnauer, WEG 8. Aufl. Anhang § 43 Rdnr. 4; BayObLGZ 1975, 53, 56 f).

    Auch wenn eine Instanz verloren geht, ist nämlich Sachdienlichkeit zu bejahen, wenn - wie hier - der Streitstoff im Wesentlichen derselbe bleibt (vgl. BayObLGZ 1975, 53, 57; allgemein Baumbach/Hartmann, ZPO 57. Aufl. § 263 Rdnrn. 26 und 28 jew. m.w.N.).

  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.01.1999 - 3 W 193/98
    Unabhängig von der Frage, ob dadurch überhaupt die Befugnis der übrigen Miteigentümer automatisch abbedungen wäre (vgl. Senat NJW-RR 1992, 2899; OLG Köln Der Wohnungseigentümer 1997, 32, 33), teilt der Senat die Auffassung der Vorinstanz (vgl. zur uneingeschränkten Überprüfung bei Dauerregelungen durch das Rechtsbeschwerdegericht zuletzt BGH NJW 1998, 3713, 3714), wonach der vorgenannte Beschluss eine Regelung für den Austausch der vorhandenen Fenster, nicht jedoch für die hier als bauliche Veränderung zu qualifizierende Fenstervergrößerung (vgl. zur Abgrenzung nachfolgend unter c.) beinhaltet.
  • BGH, 12.02.1992 - VIII ZR 84/91

    AGB im kaufmännischen Verkehr

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.01.1999 - 3 W 193/98
    Das Landgericht verkennt ferner nicht, dass die Zustimmung der Miteigentümer in diesen Fällen entbehrlich ist, wenn ihnen kein Nachteil erwächst oder der Nachteil über das bei geordnetem Zusammenleben unvermeidliche Maß nicht hinausgeht (vgl. BGH NJW 1992, 978, 979; Senat NJW-RR 1987, 1358 und OLGR 1998, 209; KG NJW 1992, 1232; OLG Düsseldorf NJW-RR 277; BayObLG zuletzt NZM 1998, 795 f jew. m.w.N. zur ständigen Rechtsprechung).
  • BGH, 17.09.1992 - V ZB 21/92

    Sofortige weitere Beschwerde in Wohnungseigentumssachen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.01.1999 - 3 W 193/98
    Dieser ist vom Geschäftswert des § 48 Abs. 3 WEG zu unterscheiden und bemisst sich nur nach den Vermögenswerten Belangen, die den konkreten Beschwerdeführer treffen, wenn es bei der angefochtenen Entscheidung verbleibt (vgl. BGH NJW 1992, 3305).
  • BayObLG, 10.05.1990 - BReg. 2 Z 26/90

    Anspruch auf Unterlassung baulicher Veränderungen wie der Errichtung eines

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.01.1999 - 3 W 193/98
    Allenfalls wenn bei sehr weitreichenden Baumaßnahmen Schäden am Gemeinschaftseigentum ausreichend wahrscheinlich wären bzw. befürchtet werden müsste, dass die Kausalität hierfür nur unter Schwierigkeiten festgestellt werden könnte, kann auch bereits diese Gefährdung einen Nachteil im Sinne des § 22 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 14 Nr. 1 WEG sein (vgl. BayObLGZ 1990, 120, 123 f; Bärmann/Pick/Merle § 22 Rdnr. 120, 123).
  • BayObLG, 26.11.1993 - 2Z BR 75/93

    Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.01.1999 - 3 W 193/98
    Ein solcher negativer Beschluss ist grundsätzlich nicht selbständig anfechtbar, weil seine Ungültigkeitserklärung nicht zu einem positiven Beschluss führen würde (vgl. Senat NJW-RR 1987, 1367, 1368; BayObLG NJW 1974, 1910, 1911; NJW-RR 1994, 658, 659; OLG Frankfurt OLGZ 1980, 418, 419; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 7. Aufl. § 23 Rdnr. 140 und § 43 Rdnr. 74).
  • OLG Zweibrücken, 06.07.1987 - 3 W 66/87

    Wohnungseigentum

  • OLG Frankfurt, 08.04.1980 - 20 W 160/80

    Anfechtung eines Beschlusses der Eigentümerversammlung; Fehlendes

  • BayObLG, 29.05.1991 - BReg. 2 Z 45/91
  • BGH, 23.08.2001 - V ZB 10/01

    Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen

    2 Z 28/91">NJW-RR 1992, 83, 84; 1994, 658, 659; WuM 1997, 57; 344; NZM 1998, 866, 867; 917; 1999, 712; 713, 714; ZMR 2000, 115, 116; ebenso OLG Hamburg, NJW-RR 1994, 783; OLG Hamm, NJW-RR 1995, 465; OLG Zweibrücken, NZM 1999, 849; OLG Düsseldorf, ZMR 2000, 118, 119; ähnlich OLG Köln, NZM 2001, 293, 294; Staudinger/Bub, aaO, § 23 WEG Rdn. 147 f; Weitnauer/Lüke, aaO, § 23 Rdn. 17; MünchKomm-BGB/Röll, aaO, § 23 WEG Rdn. 28; Niedenführ/Schulze, aaO, § 23 Rdn. 6; Sauren, aaO, § 23 Rdn. 26, 42; Deckert, Festschrift für Seuß, 1987, S. 101, 111; Patermann, ZMR 1991, 361, 362; Buck, WE 1998, 90, 92).
  • OLG Karlsruhe, 15.01.2001 - 11 Wx 44/00

    Nutzung von Sondereigentum - abweichender Wortlaut der Teilungserklärung -

    Die Ablehnung der Genehmigung der beabsichtigten Nutzungsänderung für die Teileigentumseinheit Nr. 6 durch die Mehrheit der Wohnungseigentümer stellt einen sogenannten Negativbeschluss dar, der nicht anfechtbar ist; denn durch seine Ungültigerklärung käme der vom Beschwerdeführer erstrebte positive Beschluss nicht zustande (BayObLGZ 1974, 172, 175; OLG Zweibrücken ZMR 1999, 429).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 22.04.1999 - 2Z BR 27/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,11484
BayObLG, 22.04.1999 - 2Z BR 27/99 (https://dejure.org/1999,11484)
BayObLG, Entscheidung vom 22.04.1999 - 2Z BR 27/99 (https://dejure.org/1999,11484)
BayObLG, Entscheidung vom 22. April 1999 - 2Z BR 27/99 (https://dejure.org/1999,11484)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242
    Verwirkung des Anspruchs auf Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG München - UR II 888/96
  • LG München I - 1 T 13036/98
  • BayObLG, 22.04.1999 - 2Z BR 27/99

Papierfundstellen

  • NZM 1999, 849
 
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Wird zitiert von ...

  • BayObLG, 29.12.2004 - 2Z BR 204/04

    Verwirkung des Beseitigungsanspruchs bei Torkonstruktion für Stellplatz in

    Über den bloßen Zeitablauf hinaus müssen besondere Umstände vorliegen, die die Feststellung rechtfertigen, der Verpflichtete habe darauf vertrauen können, dass der Berechtigte sein Recht nicht mehr durchsetzen will (vgl. BayObLG NZM 1999, 849 und ZWE 2003, 181).
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