Weitere Entscheidung unten: AG Dortmund, 30.05.2000

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   BayObLG, 15.06.2000 - 2Z BR 1/00   

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BayObLG, 15.06.2000 - 2Z BR 1/00 (https://dejure.org/2000,3095)
BayObLG, Entscheidung vom 15.06.2000 - 2Z BR 1/00 (https://dejure.org/2000,3095)
BayObLG, Entscheidung vom 15. Juni 2000 - 2Z BR 1/00 (https://dejure.org/2000,3095)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige weitere Beschwerde; Wohnungseigentum; Eigentümerversammlung; Jahresabrechnung; Abrechnungsposten; Gerichtliche Nachprüfung; Ordnungsgemäße Abrechnung

  • Judicialis

    WEG § 45 Abs. 1; ; WEG § 28 Abs. 3; ; WEG § 43 Abs. 1 Nr. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 45 Abs. 1, § 28 Abs. 3, § 43 Abs. 1 Nr. 4
    Geschäftswert und Beschwerdewert

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG München - 481 UR II 648/98
  • LG München I - 1 T 14595/99
  • BayObLG, 15.06.2000 - 2Z BR 1/00

Papierfundstellen

  • NZM 2000, 1240
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 17.09.1992 - V ZB 21/92

    Sofortige weitere Beschwerde in Wohnungseigentumssachen

    Auszug aus BayObLG, 15.06.2000 - 2Z BR 1/00
    Die Zulässigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde folgt aus der Verwerfung der Erstbeschwerde mangels ausreichender Beschwer (BGHZ 119, 216 f.; BayObLG WuM 1994, 565; WE 1996, 398).

    Wird der Beschluß über die Jahresabrechnung mit der Begründung angefochten, es sei ein falscher Kostenverteilungsschlüssel angewandt worden oder einzelne Posten hätten nicht als Ausgaben in die Jahresabrechnung eingestellt werden dürfen, so bemißt sich die Beschwer des Rechtsmittelführers nach der anteiligen Belastung, die ihm bei der nach seiner Ansicht richtigen Abrechnung erspart geblieben wäre (vgl. BGHZ 119, 216/218 ff.; BayObLG ZMR 1998, 796 m.w.N.; Senatsbeschluß vom 17.2.2000, 2Z BR 113/99).

    Da allein das vermögenswerte Interesse des Beschwerdeführers an einer Änderung der angefochtenen Entscheidung maßgebend ist, bleiben die Interessen der übrigen Eigentümer und die Bedeutung der Sache für die Gemeinschaft insgesamt unberücksichtigt (BGHZ 119, 216/219; BayObLG ZMR 1999, 348; OLG Düsseldorf ZMR 1998, 450 f.).

  • BayObLG, 17.01.2000 - 2Z BR 99/99

    Beschlussfähigkeit der Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus BayObLG, 15.06.2000 - 2Z BR 1/00
    c) Ebenfalls eine andere, vom Grundsatz der Einheitlichkeit der Verwalterbestellung zu unterscheidende Frage ist die, ob bei einer Mehrhausanlage wie hier getrennte Versammlungen einzuberufen und in diesen jeweils über die Jahresabrechnungen von Teilgemeinschaften zu beschließen ist; dies kann aufgrund der Gemeinschaftsordnung oder von bestandskräftigen Eigentümerbeschlüssen der Fall sein (vgl. BayObLGZ 1994, 981101; BayObLG ZMR 2000, 319 f.; Senatsbeschluß vom 25.5.2000, 2Z BR 16100).
  • BayObLG, 18.05.1999 - 2Z BR 1/99

    Zur Zustellung an den persönlich oder als Eigentümer an einem

    Auszug aus BayObLG, 15.06.2000 - 2Z BR 1/00
    Die Belastung mit Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums hängt auch nicht davon ab, daß ein Eigentümer eine gemeinschaftliche Einrichtung tatsächlich nutzt (vgl. z.B. zu den Aufzugskosten BGHZ 92, 18/21 f.; BayObLG WuM 1992, 155 f.; Senatsbeschluß vom 18.5.1999, 2Z BR 1/99, Leitsatz in NZM 1999, 850).
  • BGH, 28.06.1984 - VII ZB 15/83

    Kosten für einen Aufzug bei einer aus mehreren Gebäuden bestehenden

    Auszug aus BayObLG, 15.06.2000 - 2Z BR 1/00
    Die Belastung mit Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums hängt auch nicht davon ab, daß ein Eigentümer eine gemeinschaftliche Einrichtung tatsächlich nutzt (vgl. z.B. zu den Aufzugskosten BGHZ 92, 18/21 f.; BayObLG WuM 1992, 155 f.; Senatsbeschluß vom 18.5.1999, 2Z BR 1/99, Leitsatz in NZM 1999, 850).
  • BayObLG, 24.03.1994 - 2Z BR 12/94

    Nachteilige Veränderung des optischen Gesamteindrucks einer Wohnanlage als nicht

    Auszug aus BayObLG, 15.06.2000 - 2Z BR 1/00
    Die Zulässigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde folgt aus der Verwerfung der Erstbeschwerde mangels ausreichender Beschwer (BGHZ 119, 216 f.; BayObLG WuM 1994, 565; WE 1996, 398).
  • BayObLG, 17.02.2000 - 2Z BR 113/99

    Geschäftswert in Wohnungseigentumssachen

    Auszug aus BayObLG, 15.06.2000 - 2Z BR 1/00
    Wird der Beschluß über die Jahresabrechnung mit der Begründung angefochten, es sei ein falscher Kostenverteilungsschlüssel angewandt worden oder einzelne Posten hätten nicht als Ausgaben in die Jahresabrechnung eingestellt werden dürfen, so bemißt sich die Beschwer des Rechtsmittelführers nach der anteiligen Belastung, die ihm bei der nach seiner Ansicht richtigen Abrechnung erspart geblieben wäre (vgl. BGHZ 119, 216/218 ff.; BayObLG ZMR 1998, 796 m.w.N.; Senatsbeschluß vom 17.2.2000, 2Z BR 113/99).
  • BayObLG, 12.12.1991 - BReg. 2 Z 157/91

    Beteiligung an Kosten für einen Aufzug in einer Mehrhausanlage

    Auszug aus BayObLG, 15.06.2000 - 2Z BR 1/00
    Die Belastung mit Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums hängt auch nicht davon ab, daß ein Eigentümer eine gemeinschaftliche Einrichtung tatsächlich nutzt (vgl. z.B. zu den Aufzugskosten BGHZ 92, 18/21 f.; BayObLG WuM 1992, 155 f.; Senatsbeschluß vom 18.5.1999, 2Z BR 1/99, Leitsatz in NZM 1999, 850).
  • BayObLG, 10.10.1996 - 2Z BR 108/96

    Änderung der Gemeinschaftsordnung durch vereinbarungsersetzenden

    Auszug aus BayObLG, 15.06.2000 - 2Z BR 1/00
    Im übrigen haben die Beteiligten in der Versammlung vom 23.6.1998 zu TOP 1 Beschlußantrag 3 die Entlastung der weiteren Beteiligten abgelehnt; ein solcher "Nichtbeschluß" kann nicht angefochten werden (vgl. BayObLGZ 1996, 256 ff.) und damit auch keine Beschwer begründen.
  • BayObLG, 14.11.1990 - BReg. 2 Z 109/90
    Auszug aus BayObLG, 15.06.2000 - 2Z BR 1/00
    Die Belastung des erfolglosen Rechtsmittelführers mit Verfahrenskosten hat dabei außer Betracht zu bleiben (BayObLGZ 1990, 141/144; BayObLG WuM 1991, 226; 1994, 573 f.).
  • BayObLG, 23.05.1990 - BReg. 2 Z 38/90
    Auszug aus BayObLG, 15.06.2000 - 2Z BR 1/00
    Die Belastung des erfolglosen Rechtsmittelführers mit Verfahrenskosten hat dabei außer Betracht zu bleiben (BayObLGZ 1990, 141/144; BayObLG WuM 1991, 226; 1994, 573 f.).
  • BGH, 02.07.1998 - IX ZR 51/97

    Vertretung der Wohnungseigentümergemeinschaft

  • BGH, 23.09.1999 - V ZB 17/99

    Haftung für Beiträge einer Wohnungseigentümergemeinschaft

  • LG Düsseldorf, 22.10.2009 - 19 S 40/09

    Unzulässigkeit der Bestellung von "Teilverwaltern"

    Aus dem Gesetzeswortlaut des § 26 Abs. 1 WEG ("der Verwalter") sowie aus § 27 Abs. 2, Abs. 3 WEG, der dem Verwalter unentziehbare Aufgaben und Befugnisse zuweist, folgt außerdem, dass nur ein einziger Verwalter bestellt werden kann - Grundsatz der Einheitlichkeit der Verwaltung - (vgl. BayObLG, ZWE 2000, 461; Staudinger/Bub, WEG, 13. Bearbeitung, § 26 Rn 66; Bärmann/Merle, WEG, 10. Aufl., § 26 Rn 6; Bamberger/Roth, Beckscher Online-Kommentar, 14. Edition, § 26 Rn 2 m.w.N.).
  • BayObLG, 20.03.2003 - 2Z BR 12/03

    Beschränkungsmöglichkeit für den Antrag auf Ungültigerklärung eines

    Wird der Beschluss über die Jahresabrechnung mit der Begründung angefochten, es sei ein falscher Kostenverteilungsschlüssel angewandt worden oder einzelne Posten hätten nicht als Ausgaben in die Jahresabrechnung eingestellt werden dürfen, so bemisst sich die Beschwer des Rechtsmittelführers nach der anteiligen Belastung, die ihm bei der nach seiner Ansicht richtigen Abrechnung erspart geblieben wäre (siehe etwa BayObLG WuM 2002, 333; BayObLG NZM 2000, 1240).

    Im Beschwerderechtszug hat die Antragstellerin zudem die weitere konkrete Position "Fassadensanierung" aus der Jahresabrechnung aufgegriffen und in Zweifel gezogen, was sie wegen § 23 Abs. 4 WEG mit Aussicht auf Erfolg überhaupt nicht vorbringen könnte, wenn eine Beschränkung der Anfechtung auf bestimmte Abrechnungsposten stattgefunden hätte (BayObLG NZM 2000, 1240; BayObLG NJW-RR 1993, 1039).

  • BayObLG, 17.04.2003 - 2Z BR 32/03

    Abgrenzung der individuelle Rechtsmittelbeschwer vom Geschäftswert - Bemessung

    Die Zulässigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde folgt aus der Verwerfung der Erstbeschwerde als unzulässig mangels ausreichender Beschwer (vgl. BGHZ 119, 216/217 f.; BayObLG NZM 2000, 1240; Beschluss vom 6.3.2003, 2Z BR 15/03).

    Wird z.B. der Beschluss über die Jahresabrechnung etwa mit der Begründung angefochten, es sei ein falscher Kostenverteilungsschlüssel angewandt worden oder einzelne Posten hätten nicht als Ausgaben in die Jahresabrechnung eingestellt werden dürfen, so bemisst sich die Beschwer des Rechtsmittelführers nach der anteiligen Belastung, die ihm bei der nach seiner Ansicht richtigen Abrechnung erspart geblieben wäre (siehe etwa BayObLG NZM 2000, 1240; BayObLG WUM 2002, 333; BayObLG Beschluss vom 20.3.2003, 2Z BR 12/03).

  • BayObLG, 30.04.2003 - 2Z BR 31/03

    Keine Gliechsetzung individueller Rechtsmittelbeschwer mit dem Geschäftswert des

    Die Zulässigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde folgt aus der Verwerfung der Erstbeschwerde als unzulässig mangels ausreichender Beschwer (vgl. BGHZ 119, 216/217 f.; BayObLG NZM 2000, 1240).

    Wird ein Beschluss über die Jahresabrechnung angefochten, so bemisst sich die Beschwer des Rechtsmittelführers nach der anteiligen Belastung, die ihm bei der nach seiner Ansicht richtigen Abrechnung erspart geblieben wäre (vgl. BayObLG NZM 2000, 1240; WuM 2002, 333).

  • OLG Düsseldorf, 06.11.2007 - 3 Wx 195/07

    Wert des Beschwerdegegenstandes in WEG -Sache - vermögenswertes Interesse eines

    Auf den Geschäftswert nach §§ 62; 48 Abs. 3 a. F. WEG kommt es in diesem Zusammenhang nicht an (OLG München - 34 Wx 21/05 - vom 20.04.2005 bei Juris; BayObLG NZM 2000, 1240, BayObLG Beschluss vom 05.1.2005 - 2Z BR 158/04, vom 28.2.2005 - 2Z BR 119/04 und vom 2.3.2005 - 2Z BR 217/04).
  • OLG Frankfurt, 05.08.2003 - 20 W 81/03

    Wohnungseigentumsverfahren: Beschwer bei Zurückweisung des Antrags auf

    Verfahrenskosten werden für die Berechnung der Beschwer dagegen nicht berücksichtigt, wenn die Kostenentscheidung nicht isoliert, sondern zusammen mit der Entscheidung in der Hauptsache angefochten wird (BayObLG ZWE 2000, 461; Palandt/Bassenge, aaO.).
  • OLG Hamm, 23.03.2006 - 15 W 434/05

    Beschwerdewert für das Verfahren der sofortigen weiteren Beschwerde

    Daher bemisst sich seine Beschwer nach der anteiligen Belastung, die ihm bei der nach seiner Ansicht richtigen Abrechnung erspart geblieben wäre (BayObLG NZM 2000, 1240).
  • OLG Frankfurt, 11.08.2003 - 20 W 62/02

    Wohnungseigentumsverfahren: Beschwer bei Zurückweisung eines Antrags auf

    Verfahrenskosten werden für die Berechnung der Beschwer dagegen nicht berücksichtigt, wenn die Kostenentscheidung nicht isoliert, sondern zusammen mit der Entscheidung in der Hauptsache angefochten wird (BayObLG ZWE 2000, 461; Palandt/Bassenge, aaO.).
  • OLG Frankfurt, 01.04.2004 - 20 W 269/02

    Wohnungseigentumsverfahren: Bemessung des Beschwerdewerts bei Anfechtung der

    Auch die Interessen der übrigen Eigentümer und die Bedeutung der Sache für die Gemeinschaft insgesamt bleiben unberücksichtigt, da allein das vermögenswerte Interesse des Beschwerdeführers an einer Änderung der angefochtenen Entscheidung maßgeblich ist (BayObLG ZWE 2000, 461 m. w. H.; Niedenführ/Schulze, aaO. § 45, Rdnr. 1, 13; Staudinger/Wenzel, 12. Aufl., § 45, Rdnr. 8 und 12).
  • OLG Frankfurt, 27.04.2004 - 20 W 183/02

    Wohnungseigentumsverfahren: Anfechtung der Genehmigung von Jahresabrechnung und

    Auch die Interessen der übrigen Eigentümer und die Bedeutung der Sache für die Gemeinschaft insgesamt bleiben unberücksichtigt, da allein das vermögenswerte Interesse des Beschwerdeführers an einer Änderung der angefochtenen Entscheidung maßgeblich ist (BayObLG ZWE 2000, 461 m. w. H.; OLG Düsseldorf ZMR 1998, 450; Niedenführ/Schulze, aaO. § 45, Rdnr. 1, 13; Staudinger/Wenzel, 12. Aufl., § 45, Rdnr. 8 und 12).
  • OLG München, 07.09.2005 - 34 Wx 60/05

    Beschwer des Antragstellers bei Anfechtung der Jahresabrechnung

  • OLG München, 20.04.2005 - 34 Wx 21/05

    Beschwerdewert bei Anfechtung einer Eigentümerentscheidung zur Duldung einer

  • BayObLG, 28.02.2005 - 2Z BR 119/04

    Wert der Beschwer bei Anfechtung eines Wirtschaftsplans

  • BayObLG, 05.01.2005 - 2Z BR 158/04

    Wert der weiteren Beschwerde bei Streit um geringfügige Überbauung einer

  • BayObLG, 07.06.2001 - 2Z BR 32/01

    Erledigung der Hauptsache im Wohnungseigentumsverfahren

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Rechtsprechung
   AG Dortmund, 30.05.2000 - 125 C 2069/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,22282
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AG Dortmund, Entscheidung vom 30. Mai 2000 - 125 C 2069/00 (https://dejure.org/2000,22282)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NZM 2000, 1240 (Ls.)
  • NZM 2000, 834
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