Weitere Entscheidung unten: LSG Niedersachsen-Bremen, 24.09.2002

Rechtsprechung
   BSG, 24.09.2002 - B 3 P 14/01 R   

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https://dejure.org/2002,2523
BSG, 24.09.2002 - B 3 P 14/01 R (https://dejure.org/2002,2523)
BSG, Entscheidung vom 24.09.2002 - B 3 P 14/01 R (https://dejure.org/2002,2523)
BSG, Entscheidung vom 24. September 2002 - B 3 P 14/01 R (https://dejure.org/2002,2523)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Pflegeversicherung

  • lexetius.com

    Zulassung eines ambulanten Pflegedienstes zum Versorgungsvertrag - zweijährige praktische Berufserfahrung der verantwortlichen Pflegefachkraft im ambulanten Bereich - Berufszugangsvoraussetzung

  • Wolters Kluwer

    Zulassung einer gewerblich betriebenen ambulanten Pflegeeinrichtung - Ablehnung des Antrags auf Abschluss eines Versorgungsvertrags - Qualitätsvereinbarungen - Zulassungsvoraussetzungen für die Pflegediensteröffnung - Zweifel an der Aktivlegitimation bzw der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2003, 263
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 11.12.1973 - 2 RU 252/72

    Gewillkürte Prozeßstandschaft - Ordnungsstrafenbescheid - Klage einer GmbH im

    Auszug aus BSG, 24.09.2002 - B 3 P 14/01 R
    Die Prozessführungsbefugnis ist das Recht, einen bestimmten Prozess als richtige Partei zu führen (BSGE 37, 33, 34; BVerwGE 3, 150; BGH JZ 1985, 888).

    Er ist in solchen Fällen nur dann prozessführungsbefugt, wenn entweder das Gesetz dies ausdrücklich anordnet (gesetzliche Prozessstandschaft) oder der Kläger auf Grund einer rechtsgeschäftlichen Befugnis ("Prozessgeschäftsführung") handelt und er dabei ein eigenes rechtliches (und nicht nur ein wirtschaftliches) Interesse an der Geltendmachung des fremden materiellrechtlichen Anspruchs hat (gewillkürte Prozessstandschaft; vgl BSGE 10, 131, 134; 37, 33, 35; BGHZ 89, 2; BAG NJW 1983, 1750, 1751; BFH DB 1978, 2060; Meyer-Ladewig, SGG, 7. Aufl 2002, § 54 RdNr 11).

  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus BSG, 24.09.2002 - B 3 P 14/01 R
    In Betracht kommen insoweit eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) nach den §§ 705 ff BGB, die nach neuerer Rechtsprechung als "Außengesellschaft" durch Teilnahme am Rechtsverkehr eigene Rechte und Pflichten begründen kann und selbst rechtsfähig ist (BGH NJW 2001, 1056; Palandt/Sprau, BGB, 61. Aufl 2002, § 705 RdNr 24, 33), aber auch eine Partnerschaft iS des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes (PartGG) vom 25. Juli 1994 (BGBl I 1744) oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).
  • BAG, 21.12.1982 - 1 AZR 411/80

    Tarifliche Friedenspflicht - Gewillkürte Prozeßstandschaft

    Auszug aus BSG, 24.09.2002 - B 3 P 14/01 R
    Er ist in solchen Fällen nur dann prozessführungsbefugt, wenn entweder das Gesetz dies ausdrücklich anordnet (gesetzliche Prozessstandschaft) oder der Kläger auf Grund einer rechtsgeschäftlichen Befugnis ("Prozessgeschäftsführung") handelt und er dabei ein eigenes rechtliches (und nicht nur ein wirtschaftliches) Interesse an der Geltendmachung des fremden materiellrechtlichen Anspruchs hat (gewillkürte Prozessstandschaft; vgl BSGE 10, 131, 134; 37, 33, 35; BGHZ 89, 2; BAG NJW 1983, 1750, 1751; BFH DB 1978, 2060; Meyer-Ladewig, SGG, 7. Aufl 2002, § 54 RdNr 11).
  • BVerwG, 16.02.1956 - III C 165.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BSG, 24.09.2002 - B 3 P 14/01 R
    Die Prozessführungsbefugnis ist das Recht, einen bestimmten Prozess als richtige Partei zu führen (BSGE 37, 33, 34; BVerwGE 3, 150; BGH JZ 1985, 888).
  • BSG, 14.06.1995 - 3 RK 20/94

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Festbetragsfestsetzung im Arzneimittelbereich

    Auszug aus BSG, 24.09.2002 - B 3 P 14/01 R
    Daher kann die Frage offen bleiben, ob und unter welchen Voraussetzungen eine derartige normative Ermächtigung von Verbänden den verfassungsrechtlichen Vorgaben Stand halten würde, die das GG an eine solche Einschränkung der Berufsfreiheit (Art. 12 GG) stellt (vgl Vorlagebeschluss des Senats vom 14. Juni 1995 - 3 RK 20/94 - NZS 1995, 502).
  • BGH, 21.03.1985 - VII ZR 148/83

    Unterbrechung der Verjährung von Gewährleistungsansprüchen durch Erhebung der

    Auszug aus BSG, 24.09.2002 - B 3 P 14/01 R
    Die Prozessführungsbefugnis ist das Recht, einen bestimmten Prozess als richtige Partei zu führen (BSGE 37, 33, 34; BVerwGE 3, 150; BGH JZ 1985, 888).
  • BSG, 23.07.2002 - B 3 KR 63/01 R

    Abschluss eines Versorgungsvertrages - bedarfsgerechte Versorgung -

    Auszug aus BSG, 24.09.2002 - B 3 P 14/01 R
    Der Antrag ist darauf zu richten, die Beklagten zu verpflichten, ein bestimmtes Angebot des Trägers des Pflegedienstes "p." auf Abschluss eines Versorgungsvertrages nach § 72 SGB XI zur ambulanten Pflege von Versicherten der Mitgliedskassen der Beklagten anzunehmen (so bereits Urteil des Senats vom 23. Juli 2002 - B 3 KR 63/01 R - zur Veröffentlichung vorgesehen - zu § 111 Abs. 2 SGB V).
  • BFH, 25.04.1978 - VII R 2/75

    Nur der Anspruch auf Auszahlung des Ausfuhr-Erstattungsbetrages, nicht die

    Auszug aus BSG, 24.09.2002 - B 3 P 14/01 R
    Er ist in solchen Fällen nur dann prozessführungsbefugt, wenn entweder das Gesetz dies ausdrücklich anordnet (gesetzliche Prozessstandschaft) oder der Kläger auf Grund einer rechtsgeschäftlichen Befugnis ("Prozessgeschäftsführung") handelt und er dabei ein eigenes rechtliches (und nicht nur ein wirtschaftliches) Interesse an der Geltendmachung des fremden materiellrechtlichen Anspruchs hat (gewillkürte Prozessstandschaft; vgl BSGE 10, 131, 134; 37, 33, 35; BGHZ 89, 2; BAG NJW 1983, 1750, 1751; BFH DB 1978, 2060; Meyer-Ladewig, SGG, 7. Aufl 2002, § 54 RdNr 11).
  • BSG, 01.07.1959 - 4 RJ 45/58
    Auszug aus BSG, 24.09.2002 - B 3 P 14/01 R
    Er ist in solchen Fällen nur dann prozessführungsbefugt, wenn entweder das Gesetz dies ausdrücklich anordnet (gesetzliche Prozessstandschaft) oder der Kläger auf Grund einer rechtsgeschäftlichen Befugnis ("Prozessgeschäftsführung") handelt und er dabei ein eigenes rechtliches (und nicht nur ein wirtschaftliches) Interesse an der Geltendmachung des fremden materiellrechtlichen Anspruchs hat (gewillkürte Prozessstandschaft; vgl BSGE 10, 131, 134; 37, 33, 35; BGHZ 89, 2; BAG NJW 1983, 1750, 1751; BFH DB 1978, 2060; Meyer-Ladewig, SGG, 7. Aufl 2002, § 54 RdNr 11).
  • BSG, 30.07.2019 - B 1 KR 16/18 R

    Kann ein Ersatzkassenverband gerichtlich eine Krankenkasse zwingen, nicht mit

    Jedenfalls für Leistungsklagen im Gleichordnungsverhältnis ist die grundsätzliche Zulässigkeit einer gewillkürten Prozessstandschaft im sozialgerichtlichen Verfahren anerkannt (stRspr; vgl zB BSGE 37, 33, 34 = SozR Nr. 4 zu § 69 SGG; BSG SozR 3-3300 § 72 Nr. 2 S 3 f; BSGE 114, 36 = SozR 4-2500 § 130a Nr. 9, RdNr 10 mwN; BSGE 115, 40 = SozR 4-2500 § 302 Nr. 1, RdNr 13 mwN; Zeihe/Hauck, SGG, Stand Oktober 2018, § 69 Anm 5a) .
  • BAG, 24.06.2004 - 6 AZR 383/03

    Ausbildungskosten - Erstattung bei Arbeitgeberkündigung

    Ohne Erfolg beanstandet die Beklagte, das Landesarbeitsgericht habe zu Unrecht nicht berücksichtigt, dass die Teilnahme der Klägerin an der berufsbegleitenden Weiterbildungsmaßnahme "Leitung/Management von ambulanten Pflegediensten" für ihren Pflegedienst nach dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 24. September 2002 (- B 3 P 14/01 R - NZS 2003, 263) nicht mehr nützlich und vorteilhaft gewesen sei.

    Die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 24. September 2002 (- B 3 P 14/01 R - aaO) lag weder bei Vertragsschluss am 22. November 2001 noch bei Ausspruch der Kündigung am 12. Juni 2002 vor.

  • BSG, 22.04.2009 - B 3 P 14/07 R

    Soziale Pflegeversicherung - unter ständiger Verantwortung einer verantwortlichen

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats sind die Vertragsparteien zur Ausgestaltung der gesetzlichen Vorgaben insbesondere der Qualitätssicherung befugt, soweit sie sich dabei auf eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage stützen können und den vom Gesetz vorgezeichneten Rahmen wahren (vgl BSG SozR 3-3300 § 72 Nr. 2 S 8 f).
  • BSG, 11.09.2019 - B 6 KA 2/18 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Medizinisches Versorgungszentrum in Rechtsform

    Diese liegt vor, wenn die Klägerin - wie hier - einen nach ihrem Vortrag ihr zustehenden sachlichen Anspruch im eigenen Namen geltend macht (BSG Urteil vom 24.9.2002 - B 3 P 14/01 R - SozR 3-3300 § 72 Nr. 2 S 4 - juris RdNr 16; zum regelmäßigen Zusammenfallen von Klagebefugnis und aktiver Prozessführungsbefugnis s auch Straßfeld in Roos/Wahrendorf, SGG, 2014, § 70 RdNr 44) .
  • BSG, 02.07.2013 - B 1 KR 18/12 R

    Krankenversicherung - Arzneimittel - pharmazeutische Unternehmen tragen Risiko

    Die Prozessführungsbefugnis ist das Recht, einen bestimmten Prozess als richtige Partei zu führen (vgl zB BSGE 37, 33, 34 = SozR Nr. 4 zu § 69 SGG; BSG SozR 3-3300 § 72 Nr. 2 S 3 f; BVerwGE 3, 150, 154).
  • BSG, 10.11.2022 - B 5 R 27/21 R

    Zulässigkeit der Fortsetzung der Verrechnung des unpfändbaren Teils von

    In der Rechtsprechung des BSG ist eine gewillkürte Prozessstandschaft jedenfalls für (echte) Leistungsklagen im Gleichordnungsverhältnis anerkannt (vgl zB BSG Urteil vom 24.9.2002 - B 3 P 14/01 R - SozR 3-3300 § 72 Nr. 2 S 3 f; BSG Urteil vom 23.5.2012 - B 14 AS 156/11 R - SozR 4-4200 § 36a Nr. 1 RdNr 11 ff; BSG Urteil vom 2.7.2013 - B 1 KR 18/12 R - BSGE 114, 36 = SozR 4-2500 § 130a Nr. 9, RdNr 10 mwN; BSG Urteil vom 28.11.2013 - B 3 KR 27/12 R - BSGE 115, 40 = SozR 4-2500 § 302 Nr. 1, RdNr 13 mwN; BSG Urteil vom 30.7.2019 - B 1 KR 16/18 R - BSGE 128, 300 = SozR 4-2500 § 4 Nr. 3, RdNr 11 mwN) .
  • BSG, 28.11.2013 - B 3 KR 24/12 R

    Auskunfts- bzw. Herausgabeanspruch der Krankenkasse gegenüber einem Augenoptiker

    In diesen Fällen liegt die Prozessführungsbefugnis nur vor, wenn entweder das Gesetz dies ausdrücklich anordnet (gesetzliche Prozessstandschaft) oder der Kläger aufgrund einer rechtsgeschäftlichen Befugnis handelt und er dabei ein eigenes rechtliches Interesse an der Geltendmachung des fremden materiellen Anspruchs hat (gewillkürte Prozessstandschaft) (stRspr: BSG SozR Nr. 3 zu § 69 SGG; BSG SozR 2200 § 639 Nr. 1; BSGE 86, 94, 96 f = SozR 3-3300 § 77 Nr. 3 S 20 f; BSG SozR 3-3300 § 72 Nr. 2 S 3 f, jeweils mwN) .
  • BSG, 21.07.2011 - B 3 KR 14/10 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung mit Stomaartikeln - keine

    Einer solchen Annahme stünde schon entgegen, dass die wesentlichen Entscheidungen über Berufszugangsvoraussetzungen nach Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG vom Gesetzgeber selbst zu treffen sind (vgl nur BVerfGE 73, 280, 294 ff; BVerfGE 80, 257, 265 ff sowie BVerfGE 87, 287, 316 ff mwN) und deshalb den Krankenkassen keine Kompetenz zustehen kann, die gesetzlichen Regelungen über die Voraussetzungen der Leistungserbringung zu verschärfen (vgl BSG SozR 3-3300 § 72 Nr. 2) .
  • BSG, 28.11.2013 - B 3 KR 27/12 R

    Krankenversicherung - Krankenkasse - Erteilung von Auskünften und Herausgabe von

    In diesen Fällen liegt die Prozessführungsbefugnis nur vor, wenn entweder das Gesetz dies ausdrücklich anordnet (gesetzliche Prozessstandschaft) oder der Kläger aufgrund einer rechtsgeschäftlichen Befugnis handelt und er dabei ein eigenes rechtliches Interesse an der Geltendmachung des fremden materiellen Anspruchs hat (gewillkürte Prozessstandschaft) (stRspr: BSG SozR Nr. 3 zu § 69 SGG; BSG SozR 2200 § 639 Nr. 1; BSGE 86, 94, 96 f = SozR 3-3300 § 77 Nr. 3 S 20 f; BSG SozR 3-3300 § 72 Nr. 2 S 3 f, jeweils mwN) .
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2009 - 2 A 195/06
    Um eine bundesrechtliche Regelung handle es sich bei der Ausbildung zum Pflegedienstleiter nach § 80 SGB XI i.V.m. den Gemeinsamen Grundsätzen und Maßstäben zur Qualität und Qualitätssicherung einschließlich des Verfahrens zur Durchführung von Qualitätsprüfungen nach SGB XI. Das Bundessozialgericht habe in seinem Urteil vom 24. September 2002 - B 3 P 14/01 R - zwar entschieden, dass diese Anforderungen mangels einer gesetzlichen Grundlage gegen das Grundrecht der Berufsfreiheit verstießen und daher nichtig seien.

    In Bezug auf die "Gemeinsamen Grundsätze und Maßstäbe" habe das Bundessozialgericht im Urteil vom 24. September 2002 - B 3 P 14/01 R - entschieden, dass die Landesverbände der Pflegekassen die Zulassung eines Pflegedienstes nicht davon abhängig machen dürften, dass - über den Wortlaut hinaus - die verantwortliche Pflegefachkraft die gesetzlich erforderliche zweijährige praktische Berufserfahrung mindestens ein Jahr auch im ambulanten Bereich erworben haben müsse.

    Diese Neuregelung sei nach der Begründung des Gesetz gewordenen entsprechenden Entwurfs von Art. 1 Nr. 39 des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes (BT-Drs. 16/7439 zu Art. 1 Nr. 39 Buchstabe b) durch die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 24. September 2002 - B 3 P 14/01 R - erforderlich geworden, wonach Zulassungsvoraussetzungen für die Anerkennung als Pflegefachkraft, soweit sie über die in § 71 SGB XI geregelten Voraussetzungen hinausgingen, nicht allein in den "Grundsätzen und Maßstäben zur Sicherung und Weiterbildung der Pflegequalität" getroffen werden könnten, da jede Zulassungsvoraussetzung einer gesetzlichen Grundlage bedürfe.

    Wie das Bundessozialgericht im von den Prozessbevollmächtigten zitierten Urteil vom 24. September 2002 - B 3 P 14/01 R - ausgeführt hat, bot nämlich § 80 SGB XI a.F., der mit Inkrafttreten des Art. 1 Nr. 46 des Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz) vom 28. Mai 2008, BGBl I S. 874, zum 1. Juli 2008 aufgehoben worden ist, bzw. boten die nach § 80 SGB XI a.F. getroffenen Qualitätsvereinbarungen keine Grundlage für Regelungen, soweit sie die Qualifikation der verantwortlichen Pflegefachkraft betrafen.

  • LSG Sachsen, 11.01.2006 - L 1 KR 5/04

    Kostenerstattungsanspruch in der Krankenversicherung für Mietkosten einer

  • BSG, 30.09.2015 - B 3 KR 2/15 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - Nichteinigung bei der Festlegung

  • LSG Baden-Württemberg, 16.11.2007 - L 4 P 2359/04

    Besetzung der Stellen des Heimleiters und der ständig verantwortlichen

  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.01.2018 - L 1 KR 295/14

    Krankenversicherung - Arzneimittelversorgung - Vereinbarung über

  • LSG Sachsen, 11.01.2006 - L 1 KR 12/03

    Freistellung bzw. Vergütung von Mietkosten für eine CAMOPED Kniebewegungsschiene;

  • FG Rheinland-Pfalz, 27.11.2008 - 6 K 1431/05

    Anforderungen an eine Einrichtung zur ambulanten Pflege

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.01.2017 - L 15 P 48/16

    Fristlose Kündigung des Versorgungsvertrages; Gröbliches Fehlverhalten gegenüber

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.01.2017 - L 15 P 49/16

    Fristlose Kündigung des Versorgungsvertrages; Gröbliches Fehlverhalten gegenüber

  • SG Augsburg, 14.10.2008 - S 10 P 20/08

    Soziale Pflegeversicherung - Anerkennung als verantwortliche Pflegefachkraft im

  • LSG Hessen, 23.12.2019 - L 2 SO 102/18

    1. Eine wirksame Abtretung der Vergütungsforderung gegenüber der Staatskasse im

  • LSG Sachsen, 09.04.2015 - L 3 AS 1009/14

    Aktivlegitimation; Beschäftigungslosigkeit; Beschäftigungsverhältnis;

  • LSG Sachsen, 24.04.2018 - L 9 P 7/16

    Schiedsstellenentscheidung über einen Rahmenvertrag zur ambulanten und

  • LSG Hamburg, 22.09.2004 - L 1 KR 1/03

    Anpassung und Kündigungöffentlich-rechtlicher Verträge; Rechtliche Einordnung von

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.09.2016 - L 15 P 27/16
  • SG Konstanz, 17.12.2003 - S 8 P 922/02

    Anerkennung als Pflegefachkraft im Sinne des § 71 Abs. 3 Sozialgesetzbuch, Elftes

  • LSG Bayern, 31.01.2003 - L 7 B 405/02
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 24.09.2002 - L 7 AL 424/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,11339
LSG Niedersachsen-Bremen, 24.09.2002 - L 7 AL 424/01 (https://dejure.org/2002,11339)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24.09.2002 - L 7 AL 424/01 (https://dejure.org/2002,11339)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de

    Winterbau-Umlage - Feststellung der Insolvenzforderung durch Verwaltungsakt - Säumniszuschlag für die Zeit nach Insolvenzeröffnung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 38 InsO; § ... 174 InsO; § 180 Abs. 1 InsO; § 185 InsO; § 3 Abs. 1 KO; § 59 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. e KO; § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. e KO; § 63 KO; § 138 KO; § 146 Abs. 5 KO; § 3 Abs. 2 Winterbau-Umlageverordnung; § 24 Abs. 1 SGB IV
    Zulässigkeit der Feststellung von Säumniszuschlägen für einen Zeitraum nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch einen Verwaltungsakt des Sozialversicherungsträgers; Anerkennung von Säumniszuschlägen nach Verfahrenseröffnung als Insolvenzforderungen i.S.d. § ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Feststellung von Säumniszuschlägen für einen Zeitraum nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch einen Verwaltungsakt des Sozialversicherungsträgers; Anerkennung von Säumniszuschlägen nach Verfahrenseröffnung als Insolvenzforderungen i.S.d. § ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Säumniszuschlag für die Zeit nach Insolvenzeröffnung(§ 24 SGB IV)

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2003, 227
  • NZS 2003, 263 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 17.05.2001 - B 12 KR 32/00 R

    Einzugsstelle - Feststellung der Konkursforderung durch Verwaltungsakt -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.09.2002 - L 7 AL 424/01
    Allerdings hat das BSG in seinem Urteil vom 17. Mai 2001 (B 12 KR 32/00 R; BSGE 88, 146 = ">24%20SGB%20IV%20Nr.%204#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3-2400 § 24 SGB IV Nr. 4) zu den Regelungen der KO ausdrücklich ausgeführt, dass die Bundesanstalt für Arbeit nicht befugt ist, Säumniszuschläge nach Konkurseröffnung vor oder zugleich mit der Anmeldung als Konkursforderung zur Konkurstabelle durch einen an den Konkursverwalter gerichteten Verwaltungsakt festzustellen.

    Das BSG hat in dem genannten Urteil vom 17. Mai 2001 (a.a.O.) ausgeführt, dass in Fällen, in denen mit dem Erlass des Bescheides als Konkursforderung zur Konkurstabelle angemeldete Säumniszuschläge im Prüfungstermin bestritten worden sind, die Beklagte die Befugnis hat, diese bestrittene Konkursforderung durch Bescheid festzustellen; sie sei nicht verpflichtet, diese Konkursforderung durch Feststellungsklage vor dem SG geltend zu machen (BSG, a.a.O.).

    Diese Bestimmung setzt voraus, dass Säumniszuschläge im Regelfall auch rückwirkend festzusetzen sind (BSG, Urteil vom 17. Mai 2001, a.a.O.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2003 - L 9 AL 191/01

    Arbeitslosenversicherung

    Die von der Beklagten herangezogenen Urteile des Sozialgerichts Oldenburg sowie das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 24.09.2002 - L 7 AL 424/01 (= anhängig beim BSG Az.: B 11 AL 37/03 R) stützen sich allein auf die rechtliche Zuordnung der Säumniszuschläge unter Geltung der KO und die hierzu ergangenen Ausführungen des BSG-Urteils (a.a.O.), die nach Auffassung des erkennenden Senats seit dem Inkrafttreten der InsO überholt sind.
  • SG Stade, 20.10.2008 - S 9 RJ 368/04
    Anders als ein Privatgläubiger, der seine Forderung im Falle eines Bestreitens durch den Insolvenzverwalter auf dem Klagewege vor dem Zivilgericht zunächst durchfechten und bestandskräftig feststellen lassen muss, kann die Beklagte im vergleichbaren Fall ihre Forderung durch Bescheiderlass festsetzen und sich auf diese Weise einen vollstreckbaren Titel verschaffen (vgl in einem ähnlichen Fall LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24. September 2002 - L 7 AL 424/01 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.06.2003 - L 8 AL 270/02

    Feststellung; Feststellungsklage; Insolvenztabelle; Säumniszuschlag;

    Das haben bereits beide für das Rechtsgebiet der Arbeitsförderung zuständige Senate des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen-Bremen entschieden (Urteil vom 24. September 2002 - L 7 AL 424/01 - und Urteil vom 27. März 2003 - L 8 AL 278/02 -).
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