Weitere Entscheidung unten: BGH, 09.12.1997

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 12.02.1998 - 6 U 64/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,4461
OLG Hamm, 12.02.1998 - 6 U 64/97 (https://dejure.org/1998,4461)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.02.1998 - 6 U 64/97 (https://dejure.org/1998,4461)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. Februar 1998 - 6 U 64/97 (https://dejure.org/1998,4461)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVO § 9 Abs. 5; ZPO § 286; ZPO § 287
    Beim Zurücksetzen auf die Fahrbahn entlastet Sichtbehinderung durch Kopfstützen nicht L

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1998, 902
  • NZV 1998, 372
  • VersR 1999, 1384
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Koblenz, 17.02.2005 - 12 W 34/05

    Prozesskostenhilfe: Beachtung des Gebots der Rechtsschutzgleichheit bei nicht

    Andererseits war das Überqueren der Fahrbahn für den Antragsteller an der Unfallstelle nicht verboten (vgl. OLG Hamm NZV 1998, 372 ff.).
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Rechtsprechung
   BGH, 09.12.1997 - VI ZR 155/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,4336
BGH, 09.12.1997 - VI ZR 155/97 (https://dejure.org/1997,4336)
BGH, Entscheidung vom 09.12.1997 - VI ZR 155/97 (https://dejure.org/1997,4336)
BGH, Entscheidung vom 09. Dezember 1997 - VI ZR 155/97 (https://dejure.org/1997,4336)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • rabüro.de (Kurzinformation)

    Rechtskräftiges Urteil steht der Geltendmachung weiteren Schmerzensgeldes unter Umständen nicht entgegen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 1786
  • NZV 1998, 372
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Schleswig, 23.01.2002 - 9 U 4/01

    Umfang der Rechtskraft eines Urteils über Schmerzensgeldansprüche.

    Nur wenn es sich um Verletzungsfolgen handelt, an die auch ein mit der Beurteilung des Ausmaßes und der voraussichtlichen weiteren Entwicklung eines unfallursächlichen Körperschadens des Verletzten beauftragter Sachverständiger nicht zu denken brauchte, die aber entgegen aller Wahrscheinlichkeit schließlich doch eingetreten sind, darf angenommen werden, dass sie vom Streit- und Entscheidungsgegenstand eines vorausgegangenen Schmerzensgeldprozesses nicht erfasst sind, ihrer Geltendmachung daher die Rechtskraft nicht entgegensteht (vgl. BGH, NJW 1980, 2754; vgl. weiter BGH, NJW 1988, 2300, 2301; BGH, NJW 1995, 1614; BGH, NJW 1998, 1786; Zöller/Vollkommer, ZPO, 22. Aufl., Vor § 322 Rn. 49; Leipold, in: Stein/Jonas, ZPO, 21. Aufl., § 322 Rn. 161; Musielak, ZPO, 2. Aufl., § 322 Rn. 52; v. Gerlach, Die prozessuale Behandlung von Schmerzensgeldansprüchen, VersR 2000, 525, 530; a. Ans.
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