Rechtsprechung
OLG Hamm, 12.02.1998 - 6 U 64/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Schadensersatz infolge eines Verkehrsunfalles; Sorgfaltsanforderungen beim Rückwärtsfahren; Vorwerfbares Verhalten eines Fußgängers beim Überqueren einer Fahrbahn
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hagen, 19.12.1996 - 10 O 20/93
- OLG Hamm, 12.02.1998 - 6 U 64/97
- OLG Hamm, 27.11.2006 - 6 U 64/97
Papierfundstellen
- MDR 1998, 902
- NZV 1998, 372
- VersR 1999, 1384
Wird zitiert von ...
- OLG Koblenz, 17.02.2005 - 12 W 34/05
Prozesskostenhilfe: Beachtung des Gebots der Rechtsschutzgleichheit bei nicht …
Andererseits war das Überqueren der Fahrbahn für den Antragsteller an der Unfallstelle nicht verboten (vgl. OLG Hamm NZV 1998, 372 ff.).
Rechtsprechung
BGH, 09.12.1997 - VI ZR 155/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Nichtannahme der Revision
- rechtsportal.de
ZPO § 253
Identität des Streitgegenstandes bei verschiedenen Unfallfolgen - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rabüro.de (Kurzinformation)
Rechtskräftiges Urteil steht der Geltendmachung weiteren Schmerzensgeldes unter Umständen nicht entgegen
Verfahrensgang
- OLG Celle, 18.03.1997 - 5 U 327/96
- BGH, 09.12.1997 - VI ZR 155/97
Papierfundstellen
- NJW 1998, 1786
- NZV 1998, 372
Wird zitiert von ...
- OLG Schleswig, 23.01.2002 - 9 U 4/01
Umfang der Rechtskraft eines Urteils über Schmerzensgeldansprüche.
Nur wenn es sich um Verletzungsfolgen handelt, an die auch ein mit der Beurteilung des Ausmaßes und der voraussichtlichen weiteren Entwicklung eines unfallursächlichen Körperschadens des Verletzten beauftragter Sachverständiger nicht zu denken brauchte, die aber entgegen aller Wahrscheinlichkeit schließlich doch eingetreten sind, darf angenommen werden, dass sie vom Streit- und Entscheidungsgegenstand eines vorausgegangenen Schmerzensgeldprozesses nicht erfasst sind, ihrer Geltendmachung daher die Rechtskraft nicht entgegensteht (vgl. BGH, NJW 1980, 2754; vgl. weiter BGH, NJW 1988, 2300, 2301; BGH, NJW 1995, 1614; BGH, NJW 1998, 1786; Zöller/Vollkommer, ZPO, 22. Aufl., Vor § 322 Rn. 49; Leipold, in: Stein/Jonas, ZPO, 21. Aufl., § 322 Rn. 161; Musielak, ZPO, 2. Aufl., § 322 Rn. 52; v. Gerlach, Die prozessuale Behandlung von Schmerzensgeldansprüchen, VersR 2000, 525, 530; a. Ans.