Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 15.07.1998

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 10.08.1998 - 4 Ws 159/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,12852
OLG Stuttgart, 10.08.1998 - 4 Ws 159/98 (https://dejure.org/1998,12852)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10.08.1998 - 4 Ws 159/98 (https://dejure.org/1998,12852)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10. August 1998 - 4 Ws 159/98 (https://dejure.org/1998,12852)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,12852) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Frage einer Rechtsbeugung bei einer Verfahrenseinstellung nach OWiG § 47 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NZV 1998, 510
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 23.05.1984 - 3 StR 102/84

    Prügel durch Jugendstaatsanwalt - § 336 StGB aF (§ 339 StGB nF), § 340 StGB

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.08.1998 - 4 Ws 159/98
    Der 3. Strafsenat (BGHSt 32, 357, 363) hat ausgeführt, Zweck des § 336 (a.F.) StGB sei es nicht, im Bereich der Rechtsprechung bei den Entscheidungsträgern das Gefühl der Rechtsunsicherheit zu erzeugen, sondern nur den Rechtsbruch zu erfassen.
  • BGH, 05.12.1996 - 1 StR 376/96

    Anforderungen an den subjektiven Tatbestand der Rechtsbeugung; Rechtsbeugung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.08.1998 - 4 Ws 159/98
    Der 1. Strafsenat des BGH stellt ebenfalls auf elementare Verstöße, bei denen sich der Täter bewusst und in schwerer Weise von Recht und Gesetz entferne, ab (BGHSt 42, 343, 345).
  • BGH, 29.10.1992 - 4 StR 353/92

    Rechtsbeugung eines Staatsanwalts bei Verwendung von Geldbußen zur

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.08.1998 - 4 Ws 159/98
    Schon der objektive Tatbestand des § 336 StGB (a.F.) setze also einen offensichtlichen Willkürakt und elementaren Rechtsverstoß voraus (4. Strafsenat: BGHSt 38, 381, 383; BGHSt 40, 272, 283).
  • BGH, 06.10.1994 - 4 StR 23/94

    Rechtsbeugung von Richtern und Staatsanwälten der ehemaligen DDR (Straftaten der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.08.1998 - 4 Ws 159/98
    Schon der objektive Tatbestand des § 336 StGB (a.F.) setze also einen offensichtlichen Willkürakt und elementaren Rechtsverstoß voraus (4. Strafsenat: BGHSt 38, 381, 383; BGHSt 40, 272, 283).
  • BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 662/95

    Erstattung der notwendigen Auslagen bei zurückgenommener Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.08.1998 - 4 Ws 159/98
    Eine solche - grundsätzlich unanfechtbare - Auslagenentscheidung, die nicht begründet zu werden braucht, ist nach dem Willen des Gesetzgebers im Interesse schneller Erledigung von OWi-Sachen vom Betroffenen in aller Regel zu akzeptieren (zur seltenen Ausnahme der Anfechtbarkeit vgl. BVerfG NJW 1997, 46 ff.; OLG Stuttgart MDR 1982, 341; OLG Celle NStZ 1983, 328, 329).
  • BGH, 27.05.1987 - 3 StR 112/87

    Vorwurf der Rechtsbeugung wegen Einstellung eines Bußgeldverfahrens gegen die

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.08.1998 - 4 Ws 159/98
    In einem vergleichbaren Fall der Verfahrenseinstellung nach § 47 Abs. 2 OWiG, nachdem der Betroffene entgegen § 47 Abs. 3 OWiG einen Geldbetrag zu spenden sich verpflichtet hatte, hat dieser Senat es zwar letztlich offengelassen, "ob der Angeklagte (Richter) durch die Einstellung des Verfahrens den objektiven Tatbestand der Rechtsbeugung überhaupt erfüllt hat" (BGH NStZ 1988, 218), seine Bedenken dagegen jedoch angedeutet.
  • OLG Celle, 30.12.1982 - 2 Ws 199/82
    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.08.1998 - 4 Ws 159/98
    Eine solche - grundsätzlich unanfechtbare - Auslagenentscheidung, die nicht begründet zu werden braucht, ist nach dem Willen des Gesetzgebers im Interesse schneller Erledigung von OWi-Sachen vom Betroffenen in aller Regel zu akzeptieren (zur seltenen Ausnahme der Anfechtbarkeit vgl. BVerfG NJW 1997, 46 ff.; OLG Stuttgart MDR 1982, 341; OLG Celle NStZ 1983, 328, 329).
  • KG, 25.08.1988 - 4 Ws 56/88
    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.08.1998 - 4 Ws 159/98
    den Verfahrensausgang als offen einschätzte, kann daraus nicht auf Rechtsbeugung geschlossen werden, denn nach einhelliger Meinung in der Rechtsprechung ist selbst bei fehlerhafter richterlicher Beweiswürdigung das Recht nur dann gebeugt, wenn die Auffassung des Richters nicht einmal vertretbar im Sinne von willkürlich erscheint (KG NStZ 1988, 557).
  • OLG Koblenz, 24.07.1981 - 2 Ss 355/81

    Einstellung; Bußgeldverfahren; Beschluß; Anfechtbarkeit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.08.1998 - 4 Ws 159/98
    Nach allgemeiner Ansicht ist ein Betroffener im OWi-Verfahren - ebenso wie ein Angeklagter im Strafverfahren - durch eine Einstellung des Verfahrens als solche im Rechtssinne nicht beschwert (vgl. KK-OWiG - Bohnert § 47 Rdnr. 118 und z.B. OLG Koblenz VRS 62, 56).
  • OLG Stuttgart, 02.11.1981 - 3 Ws 150/81
    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.08.1998 - 4 Ws 159/98
    Eine solche - grundsätzlich unanfechtbare - Auslagenentscheidung, die nicht begründet zu werden braucht, ist nach dem Willen des Gesetzgebers im Interesse schneller Erledigung von OWi-Sachen vom Betroffenen in aller Regel zu akzeptieren (zur seltenen Ausnahme der Anfechtbarkeit vgl. BVerfG NJW 1997, 46 ff.; OLG Stuttgart MDR 1982, 341; OLG Celle NStZ 1983, 328, 329).
  • LG Rostock, 14.11.2019 - 18 KLs 42/18

    Rechtsbeugung, Richter, Belastung, Erkrankung, Fürsorgepflicht des Dienstherrn

    Da selbst im Falle einer prozessordnungswidrigen Verfahrenseinstellung im Ordnungswidrigkeitenrecht der Tatbestand der Rechtsbeugung nicht erfüllt wird (siehe hierzu ausführlich BGH, Urteil vom 03.12.1998, Az. 1 StR 240/98, Rn. 8 ff. sowie OLG Stuttgart, Beschluss vom 10.08.1998, Az. 4 Ws 159/98, Rn. 32, jeweils zit. nach juris), kann dies erst recht nicht durch prozessual korrekt vorgenommene Einstellungen erfolgen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 15.07.1998 - 2 Ss 569/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,7630
OLG Hamm, 15.07.1998 - 2 Ss 569/98 (https://dejure.org/1998,7630)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.07.1998 - 2 Ss 569/98 (https://dejure.org/1998,7630)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. Juli 1998 - 2 Ss 569/98 (https://dejure.org/1998,7630)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,7630) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Burhoff online

    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit, knapp 2 %o Blutalkoholkonzentration BAK, Rückrechnung, Berufungsbeschränkung, Ausreichende tatsächliche Feststellungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NZV 1998, 510
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.11.1990 - 4 StR 117/90

    Minderung des Steuerungsvermögens ab einer BAK von 2 o/oo

    Auszug aus OLG Hamm, 15.07.1998 - 2 Ss 569/98
    Ab Blutalkoholkonzentrationswerten von 2, 00 %o ist aber in den Urteilsgründen die Frage der verminderten Schuldfähigkeit stets zu erörtern (vgl. BGH, NStZ 1997, 383; BGHSt 37, 231 ff.; Tröndle, StGB, 48. Aufl., § 20 Rdnr. 9 b m.w.N.).
  • BGH, 29.04.1997 - 1 StR 511/95

    BGH verneint Erfahrungssatz über die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 15.07.1998 - 2 Ss 569/98
    Die Höhe der festgestellten Blutalkoholkonzentration hat auch unter Berücksichtigung der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Frage alkoholbedingter Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit (vgl. BGH, NJW 1997, 2460) nach wie vor insofern Bedeutung, als sie Aufschluß über die Stärke der alkoholisierten Beeinflussung gibt und in diesem Sinne ein zwar nicht allgemeingültiges, aber immerhin gewichtiges Beweisanzeichen neben anderen ist (vgl. BGH, NStZ 1997, 592).
  • BGH, 30.11.1976 - 1 StR 319/76

    Voraussetzungen einer wirksamen Rechtsmittelbeschränkung - Beschränkung der

    Auszug aus OLG Hamm, 15.07.1998 - 2 Ss 569/98
    Die auf die erhobene Sachrüge hin von Amts wegen vorzunehmende Überprüfung, ob die Kammer mit Recht von einer wirksamen Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch ausgegangen ist, ergibt, dass die Feststellungen im Urteil 1. Instanz so vollständig, klar und widerspruchsfrei sind, dass sie eine ausreichende Grundlage für die Nachprüfung der Rechtsfolgenentscheidung bilden (vgl. BGHSt 27, 70, 72).
  • BGH, 30.07.1997 - 3 StR 144/97

    Volle Schuldfähigkeit des Angeklagten trotz geltend gemachter

    Auszug aus OLG Hamm, 15.07.1998 - 2 Ss 569/98
    Die Höhe der festgestellten Blutalkoholkonzentration hat auch unter Berücksichtigung der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Frage alkoholbedingter Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit (vgl. BGH, NJW 1997, 2460) nach wie vor insofern Bedeutung, als sie Aufschluß über die Stärke der alkoholisierten Beeinflussung gibt und in diesem Sinne ein zwar nicht allgemeingültiges, aber immerhin gewichtiges Beweisanzeichen neben anderen ist (vgl. BGH, NStZ 1997, 592).
  • BGH, 06.02.1997 - 4 StR 510/96

    Schwerer Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Diebstahl -

    Auszug aus OLG Hamm, 15.07.1998 - 2 Ss 569/98
    Ab Blutalkoholkonzentrationswerten von 2, 00 %o ist aber in den Urteilsgründen die Frage der verminderten Schuldfähigkeit stets zu erörtern (vgl. BGH, NStZ 1997, 383; BGHSt 37, 231 ff.; Tröndle, StGB, 48. Aufl., § 20 Rdnr. 9 b m.w.N.).
  • BayObLG, 25.11.1996 - 1St RR 189/96
    Auszug aus OLG Hamm, 15.07.1998 - 2 Ss 569/98
    In diesem Zusammenhang vermag sich der Senat nicht der Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (vgl. NZV 1997, 244) anzuschließen, wonach bei einer Verurteilung wegen einer Trunkenheitsfahrt das tatrichterliche Urteil Feststellungen zu den Umständen der Alkoholaufnahme und zu den Gegebenheiten der Fahrt selbst enthalten muß und im Falle ihres Fehlens eine Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch in der Regel unwirksam sein soll.
  • BGH, 28.07.1988 - 2 StR 376/88

    Erfordernis der Überprüfbarkeit der Annahme voller strafrechtlicher

    Auszug aus OLG Hamm, 15.07.1998 - 2 Ss 569/98
    Will das Gericht - auch schon bei einer an der Grenze zu dem Wert von 2, 00 %o liegenden Blutalkoholkonzentration - die volle Schuldfähigkeit des Angeklagten annehmen, bedarf es eingehender Würdigung des Gesamtverhaltens des Angeklagten (vgl. BGH, StV 1989, 14).
  • OLG Hamm, 24.04.1980 - 2 Ss 492/80
    Auszug aus OLG Hamm, 15.07.1998 - 2 Ss 569/98
    Die Notwendigkeit dieser Prüfung kann nur bei Vorliegen ganz besonderer Ausnahmeumstände entfallen (vgl. OLG Hamm, VRS 59, 415).
  • OLG Hamm, 21.06.1999 - 2 Ss 553/99

    Aufhebung im Rechtsfolgenausspruch, Beschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch,

    Die Strafkammer hat zwar die Frage einer verminderten Schuldfähigkeit im Sinne des § 21 StGB, die bei einer Blutalkoholkonzentration von Werten ab 2 "? stets zu erörtern ist (vgl. BGH NStZ 1997, 383; OLG Hamm NZV 1998, 510; Tröndle in Tröndle/Fischer, StGB, 49. Aufl., § 20 Rdnr. 9 a), geprüft, hat ihr Vorliegen jedoch mit unzureichender Begründung abgelehnt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht