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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 22.10.1998 - 5 Ss (OWi) 302/98 - (OWi) 127/98 I   

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https://dejure.org/1998,8978
OLG Düsseldorf, 22.10.1998 - 5 Ss (OWi) 302/98 - (OWi) 127/98 I (https://dejure.org/1998,8978)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.10.1998 - 5 Ss (OWi) 302/98 - (OWi) 127/98 I (https://dejure.org/1998,8978)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Oktober 1998 - 5 Ss (OWi) 302/98 - (OWi) 127/98 I (https://dejure.org/1998,8978)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 3 Abs. 3 Nr. 1; OWiG § 10

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 1999, 139
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.09.1997 - 4 StR 638/96

    Voraussetzungen der Anordnung eines Fahrverbots bei einer auf Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.10.1998 - 5 Ss OWi 302/98
    Der Frage, ob der Betroffene aufgrund örtlicher Besonderheiten (fehlende Bebauung, freies Feld o. ä.) glauben konnte er habe die geschlossene Ortschaft schon hinter sich gelassen, hätte das Amtsgericht nur auf eine entsprechende Einlassung des Betroffenen nachzugehen brauchen (vgl. BGHSt 43, 241, 251 NJW 1997, 3252 ).
  • OLG Düsseldorf, 21.07.1998 - 5 Ss OWi 238/98
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.10.1998 - 5 Ss OWi 302/98
    Der Senat hat jedoch das Urteil um die Anordnung nach § 25 Abs. 2a StVG ergänzt, weil sich aus dem Wortlaut dieser Vorschrift ergibt, daß sie zwingend anzuwenden ist, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind (vgl. Senatsbeschluß vom 21. Juli 1998, 5 Ss (OWi) 238/98 - 104/98 I).
  • AG Straubing, 16.08.2021 - 9 OWi 705 Js 16602/21

    Geschwindigkeit, Fahrverbot, Arbeitszeit, Messprotokoll, Fahrzeug, Erinnerung,

    Diese Annahme wird auch durch weitere objektive Umstände im Sinne der Bebauung und des Straßenverkaufs gestützt (ähnlich OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Oktober 1998 - 5 Ss (OWi) 302/98 - (OWi) 127/98 I -, Rn. 6, juris).
  • OLG Schleswig, 25.07.2003 - 1 Ss OWi 66/03

    Sicherheitsabschlag bei Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren

    Bei einer derart massiven Geschwindigkeitsüberschreitung ist davon auszugehen, dass diese dem Fahrer auch bewusst ist, so dass in aller Regel vom Vorsatz auszugehen ist (vgl. BGH NZV 1997, 529; OLG Düsseldorf NZV 1999, 139).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 21.10.1998 - 1 ObOWi 545/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,6500
BayObLG, 21.10.1998 - 1 ObOWi 545/98 (https://dejure.org/1998,6500)
BayObLG, Entscheidung vom 21.10.1998 - 1 ObOWi 545/98 (https://dejure.org/1998,6500)
BayObLG, Entscheidung vom 21. Oktober 1998 - 1 ObOWi 545/98 (https://dejure.org/1998,6500)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    OWiG § 73 Abs. 2, § 74 Abs. 2 (n.F.)
    Darlegung der Entschuldigungsgründe für das Ausbleiben des Betroffenen im Verwerfungsurteil

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1999, 117
  • NZV 1999, 139
  • BayObLGSt 1998, 179
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 27.06.1996 - 3 ObOWi 76/96
    Auszug aus BayObLG, 21.10.1998 - 1 ObOWi 545/98
    Die zur Prüfung der Rüge erforderlichen Verfahrenstatsachen, die sich nicht schon aus dem angegriffenen Urteil selbst ergeben, wurden in der Rechtsbeschwerdebegründung vollständig vorgetragen (vgl. BayObLG VRS 88, 209/210; NStZ-RR 1997, 182 ).

    Das ist erforderlich, um dem Rechtsbeschwerdegericht die Nachprüfung zu ermöglichen, ob der Tatrichter bei der Würdigung des Sachverhalts von zutreffenden rechtlichen Erwägungen ausgegangen ist (BayObLG VRS 61, 48 ; bei Bär DAR 1987, 318 ; BayObLGSt 1996, 90/93; Senatsbeschluß vom 30.7.1996 - 1 ObOWi 518/96; OLG Hamm DAR 1991, 394; KK/Senge OWiG § 74 Rn. 50, 64).

  • BayObLG, 13.10.1980 - 1 ObOWi 371/80

    Ausbleiben; Entschuldigung; Richter; Entscheidung; Verwerfungsurteil; Darlegung;

    Auszug aus BayObLG, 21.10.1998 - 1 ObOWi 545/98
    Das ist erforderlich, um dem Rechtsbeschwerdegericht die Nachprüfung zu ermöglichen, ob der Tatrichter bei der Würdigung des Sachverhalts von zutreffenden rechtlichen Erwägungen ausgegangen ist (BayObLG VRS 61, 48 ; bei Bär DAR 1987, 318 ; BayObLGSt 1996, 90/93; Senatsbeschluß vom 30.7.1996 - 1 ObOWi 518/96; OLG Hamm DAR 1991, 394; KK/Senge OWiG § 74 Rn. 50, 64).

    Hierauf könnte das Urteil lediglich dann nicht beruhen, wenn der vorgebrachte Entschuldigungsgrund bzw. der als solcher in Betracht kommende Sachverhalt offensichtlich ungeeignet gewesen wäre, das Fernbleiben des Betroffenen zu entschuldigen (BayObLG VRS 61, 48/49; bei Bär DAR 1988, 371 ).

  • BayObLG, 24.10.1979 - 2 ObOWi 438/79
    Auszug aus BayObLG, 21.10.1998 - 1 ObOWi 545/98
    Entgegen der Auffassung des Rechtsbeschwerdeführers war es für die Wirksamkeit der Unterbrechung durch die Verfahrenseinstellung am 20.10.1997 ohne Belang, ob die Verwaltungsbehörde zu Recht die Abwesenheit des Betroffenen angenommen hat (BayObLG VRS 58, 389; Göhler OWiG 12. Aufl. § 33 Rn. 27).
  • BayObLG, 25.10.1994 - 2 ObOWi 508/94
    Auszug aus BayObLG, 21.10.1998 - 1 ObOWi 545/98
    Die zur Prüfung der Rüge erforderlichen Verfahrenstatsachen, die sich nicht schon aus dem angegriffenen Urteil selbst ergeben, wurden in der Rechtsbeschwerdebegründung vollständig vorgetragen (vgl. BayObLG VRS 88, 209/210; NStZ-RR 1997, 182 ).
  • OLG Bamberg, 23.05.2014 - 3 Ss OWi 596/14

    Bußgeldverfahren: Anforderungen an einen Antrag des Betroffenen auf Entbindung

    Ein solches weiteres, im Einzelfall im Wege der Auslegung festzustellendes Begehren sollte bei einem verteidigten Betroffenen allerdings regelmäßig eindeutig formuliert sein, was erst recht dann gilt, wenn gerichtlich ausdrücklich um eine klarstellende Erklärung gebeten worden war (u.a. Anschluss an OLG Stuttgart Justiz 2013, 357; OLG Rostock, Beschluss vom 27.04.2011 - 2 Ss [OWi] 50/11 [bei juris] und BayObLGSt 1998, 179 = NZV 1999, 139 = OLGSt OWiG § 74 Nr. 12).

    Es entspricht allerdings obergerichtlicher Rechtsprechung, dass der für die Entbindung notwendige Antrag im Sinne von § 73 Abs. 2 OWiG auch in einer - wie hier vom Gericht nicht aufgegriffenen - Anregung bzw. dem Ersuchen des Betroffenen auf Entscheidung im schriftlichen Verfahren nach § 72 OWiG mitenthalten sein kann, wenn auch ein derartiges weitergehendes, im Wege der Auslegung festzustellendes Begehren jedenfalls bei einem verteidigten Betroffenen nach Möglichkeit eindeutig formuliert sein sollte, was erst Recht gilt, wenn etwa seitens des Gerichts ausdrücklich um eine klarstellende Erklärung gebeten worden war (OLG Stuttgart Justiz 2013, 357; OLG Rostock, Beschluss vom 27.04.2011 - 2 Ss [OWi] 50/11 [bei juris] und schon BayObLGSt 1998, 179 = NZV 1999, 139 = OLGSt OWiG § 74 Nr. 12; ferner OLG Bamberg, Beschluss vom 25.03.2009 - 3 Ss OWi 1326/08 [unveröffentlicht]).

  • OLG Bamberg, 12.09.2006 - 3 Ss OWi 1140/06

    Anforderungen an die Feststellung in einem Verwerfungsurteil; Schuldhafte

    In dem den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ohne Verhandlung zur Sache verwerfenden Urteil nach § 74 Abs. 2 OWiG sind die Gründe, die das Ausbleiben des Betroffenen entschuldigen können, mitzuteilen und zu erörtern (u.a. Anschluss an BayObLG NZV 1999, 139/140).

    Andernfalls kann das Rechtsbeschwerdegericht nicht beurteilen, ob diese Umstände vollständig und rechtsfehlerfrei gewürdigt worden sind (BayObLG NZV 1999, 139/140).

  • OLG Karlsruhe, 16.12.2014 - 1 (8) SsRs 662/14

    Ordnungswidrigkeitenverfahren: Mitwirkungspflicht des Betroffenen beim Antrag auf

    Soweit auf den vorangegangenen Schriftsatz vom 10.7.2014 verwiesen wird, sprachen allerdings die darin enthaltenen Ausführungen für eine solche Auslegung, nachdem der Betroffene darin erklärt hatte, alles von seiner Seite für erforderlich Gehaltene vorgetragen zu haben, auf dieser Grundlage mit einer Entscheidung des Gerichts einverstanden zu sein und unter keinen Umständen an der Hauptverhandlung teilnehmen zu wollen (vgl. dazu BayObLGSt 1998, 179).
  • OLG Bamberg, 14.01.2009 - 2 Ss OWi 1538/08

    Ausreichende Entschuldigung im Falle des Fernbleibens in der Hauptverhandlung

    Anderenfalls kann das Rechtsbeschwerdegericht nicht beurteilen, ob diese Umstände vollständig und rechtsfehlerfrei gewürdigt worden sind (BayObLG NZV 1999, 139/140; OLG Bamberg wistra 2007, 79).
  • OLG Stuttgart, 09.07.2013 - 4a Ss 186/13

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Anforderungen an einen Antrag des

    Zwar kann in dem Ersuchen um Entscheidung im schriftlichen Verfahren grundsätzlich ein Antrag nach § 73 Abs. 2 OWiG gesehen werden (vgl. BayObLG, NZV 1999, 139); vorliegend hat der Betroffene auf klarstellende Nachfrage des Gerichts jedoch mitgeteilt, "es verbleibt bei dem Antrag, gemäß § 72 OWiG eine Entscheidung im schriftlichen Verfahren zu treffen" und "ein Antrag auf Entbindung ... erübrigt sich damit".
  • OLG Bamberg, 07.09.2012 - 2 Ss OWi 834/12

    Ordnungswidrigkeitenverfahren: Nichterscheinen des Betroffenen in der

    Andernfalls kann das Rechtsbeschwerdegericht nicht beurteilen, ob diese Umstände vollständig und rechtsfehlerfrei gewürdigt worden sind (vgl. BayObLG NZV 1999, 139/140).
  • OLG Stuttgart, 14.01.2003 - 4 Ss 566/02

    Bußgeldverfahren in Verkehrsordnungswidrigkeitensachen: Aufhebung eines

    Dies genügt nicht (vgl. OLG Stuttgart ZfS 2002, 253 und 254 m. N.; BayObLG NStZ-RR 1999, 117 und 187; Göhler, OWiG, 13. Aufl., § 74 Rdnr. 35 m. N.).
  • BayObLG, 20.03.2001 - 1 ObOWi 107/01

    Berücksichtigung der Entschuldigungsgründe des Betroffenen für sein Ausbleiben in

    a) Allerdings liegt der Gehörsverstoß hier nicht darin, dass das Amtsgericht gegen seine Verpflichtung verstoßen hat, sich in den Gründen des Verwerfungsurteils mit möglichen Entschuldigungsgründen und hier insbesondere damit auseinander zu setzen, aus welchen Gründen es dem Entbindungsantrag des Betroffenen nicht entsprochen hat, wie dieser an sich zu Recht rügt (BayObLGSt 1998, 179 - NZV 1999, 139; weitere Nachweise bei KK/Senge OWiG 2. Aufl. § 74 Rn. 40).
  • OLG Düsseldorf, 12.04.2016 - 1 RBs 16/16

    Erfordernis eines hinreichend klar formulierten Entbindungsantrags zur Entbindung

    Für die ausnahmsweise mögliche Entbindung von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen bedarf es daher eines Antrags, der zwar keiner besonderen Formanforderung unterliegt und nicht ausdrücklich gestellt werden (OLG Rostock 2 Ss OWi 50/11 I 63/11 vom 27. April 2011 ; BayObLG NZV 1999, 139, 140; Göhler aaO § 73 Rdnr. 4), aber jedenfalls in hinreichend eindeutiger Weise zum Ausdruck bringen muss, dass der Betroffene auf sein Anwesenheitsrecht verzichten will (was bei bloßen Terminsverlegungsgesuchen nicht der Fall ist, vgl. OLG Hamm Ss OWi 803/04 vom 2. Februar 2005 ).
  • OLG Jena, 16.01.2008 - 1 Ss 294/07

    Verfahren

    Hat der Betroffene nicht ausdrücklich einen Antrag auf Entbindung vom persönlichen Erscheinen gestellt, sondern die Entscheidung im schriftlichen Verfahren gemäß § 72 Abs. 1 OWiG beantragt, so kann dieser Antrag als hilfsweise gestellter Antrag auf Entbindung vom persönlichen Erscheinen umgedeutet werden, vorausgesetzt, der Antrag erüllt auch die übrigen Voraussetzungen des § 73 Abs. 2 OWiG erfüllt (vgl. BayObLG NStZ-RR 1999, 117 f zit. n. juris).
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