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   BVerwG, 21.03.2013 - 3 C 6.12   

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https://dejure.org/2013,4407
BVerwG, 21.03.2013 - 3 C 6.12 (https://dejure.org/2013,4407)
BVerwG, Entscheidung vom 21.03.2013 - 3 C 6.12 (https://dejure.org/2013,4407)
BVerwG, Entscheidung vom 21. März 2013 - 3 C 6.12 (https://dejure.org/2013,4407)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    VwGO § 113 Abs. 1 Satz 4 in entsprechender Anwendung; FeV § 11 Abs. 8, § 13 Satz 1 Nr. 2; Anlage 4 Nummer 8. 1
    Medizinisch-psychologisches Gutachten; Fahreignungsgutachten; Gutachtensanforderung; Beibringungsanordnung; Nichtvorlage eines Gutachtens; Erteilung einer Fahrerlaubnis; Neuerteilung einer Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnisbehörde; Fahreignung; Eignungszweifel; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 113 Abs. 1 Satz 4 in entsprechender Anwendung
    Alkohol; Alkoholmissbrauch; Alkoholproblematik; Amtshaftung; Amtshaftungsanspruch; Beibringungsanordnung; Eignungszweifel; Erteilung einer Fahrerlaubnis; Fahreignung; Fahreignungsgutachten; Fahrerlaubnisbehörde; Feststellungsinteresse; Fortsetzungsfeststellungsantrag; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 113 Abs 1 S 4 VwGO, § 11 Abs 8 FeV 2010, § 13 S 1 Nr 2 FeV 2010, Anl 4 FeV 2010
    Nichtvorlage eines angeforderten medizinisch-psychologischen Gutachtens; Fahreignungszweifel wegen Alkoholmissbrauchs; Rehabilitierungsinteresse; Diskriminierung

  • verkehrslexikon.de

    Rehabilitierungsinteresse und Nichtvorlage eines angeforderten medizinisch-psychologischen Gutachtens

  • Wolters Kluwer

    Forderung der Fahrerlaubnisbehörde der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens für die Erteilung einer Fahrerlaubnis i.R.d. Ablehnung der Erteilung wegen Nichtvorlage (hier: Alkoholmissbrauch); Berufen eines Betroffenen auf ein Rehabilitierungsinteresse ...

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO, § 11 Abs. 8, § 13 Satz 1 Nr. 2 FeV
    Fahrerlaubnisrecht: Grundsätzlich kein Rehabilitationsinteresse bei Gutachtensanforderung | Anordnung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens; Verweigerung der Erteilung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung; Erledigung des Rechtsstreits wegen ...

  • blutalkohol PDF, S. 290
  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO, § 11 Abs. 8, § 13 Satz 1 Nr. 2 FeV
    Fahrerlaubnisrecht: Grundsätzlich kein Rehabilitationsinteresse bei Gutachtensanforderung | Anordnung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens; Verweigerung der Erteilung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung; Erledigung des Rechtsstreits wegen ...

  • rewis.io

    Nichtvorlage eines angeforderten medizinisch-psychologischen Gutachtens; Fahreignungszweifel wegen Alkoholmissbrauchs; Rehabilitierungsinteresse; Diskriminierung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FeV § 11 Abs. 8; FeV § 13 S. 1 Nr. 2
    Forderung der Fahrerlaubnisbehörde der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens für die Erteilung einer Fahrerlaubnis i.R.d. Ablehnung der Erteilung wegen Nichtvorlage (hier: Alkoholmissbrauch); Berufen eines Betroffenen auf ein Rehabilitierungsinteresse ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Kein Rehabilitierungsinteresse allein wegen der Anforderung eines Fahreignungsgutachtens

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Kein Rehabilitierungsinteresse allein wegen der Anforderung eines Fahreignungsgutachtens

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das nicht vorgelegte MPU-Gutachten

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Aufforderung zur MPU ist keine Persönlichkeitsverletzung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Rehabilitierungsinteresse allein wegen der Anforderung eines Fahreignungsgutachtens

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Rehabilitierungsinteresse bei Ablehnung der Erteilung einer Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung einer MPU

  • schadenfixblog.de (Pressemitteilung)

    Kein Rehabilitierungsinteresse allein wegen der Anforderung eines Fahreignungsgutachtens

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Kein Rehabilitierungsinteresse allein wegen der Anforderung eines Fahreignungsgutachtens

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Kein Rehabilitierungsinteresse allein wegen der Anforderung eines Fahreignungsgutachtens

  • haufe.de (Kurzinformation)

    DU MUSST zur MPU! Aufforderung zum Idiotentest ist normalerweise nicht diskriminierend

  • anwalt.de (Pressemitteilung)

    Kein Rehabilitierungsinteresse allein wegen der Anforderung eines Fahreignungsgutachtens

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2013, 1550
  • NZV 2013, 462
 
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Wird zitiert von ... (99)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 11.11.1999 - 2 A 5.98

    Alkoholverbot im Dienst; Feststellungsklage; Fortsetzungsfeststellungsklage,

    Auszug aus BVerwG, 21.03.2013 - 3 C 6.12
    Sie setzte voraus, dass auch in Zukunft die gleichen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse bestehen wie in dem für die Beurteilung der erledigten Maßnahme maßgeblichen Zeitpunkt (stRspr; vgl. u.a. Urteil vom 11. November 1999 - BVerwG 2 A 5.98 - Buchholz 310 § 113 Abs. 1 VwGO Nr. 8 Rn. 15 m.w.N.).

    Maßgebend ist vielmehr, ob bei objektiver und vernünftiger Betrachtungsweise abträgliche Nachwirkungen der Maßnahme fortbestehen, denen durch eine gerichtliche Feststellung der Rechtswidrigkeit des Verwaltungshandelns wirksam begegnet werden könnte (Urteil vom 11. November 1999 a.a.O. Rn. 16 f.).

    Ebenso wenig ist ersichtlich, dass durch die Anforderung des Fahreignungsgutachtens und den auf dessen Nichtvorlage gestützten Ablehnungsbescheid die Gefahr einer Herabsetzung des Klägers in der Öffentlichkeit besteht (vgl. zu diesem Aspekt Urteil vom 11. November 1999 a.a.O. Rn. 18).

  • BVerwG, 27.03.1998 - 4 C 14.96

    Bauvorbescheid.

    Auszug aus BVerwG, 21.03.2013 - 3 C 6.12
    Der nun gestellte Feststellungsantrag ist nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO, der auf die Fälle eines erledigten Verpflichtungsbegehrens entsprechend anwendbar ist (stRspr; vgl. u.a. Urteil vom 27. März 1998 - BVerwG 4 C 14.96 - BVerwGE 106, 295 m.w.N.), nur dann zulässig, wenn der Kläger ein berechtigtes Interesse an der begehrten Feststellung hat.

    Für die Beurteilung des Fortsetzungsfeststellungsinteresses als Sachentscheidungsvoraussetzung kommt es nicht auf den Zeitpunkt des Eintritts der Erledigung, sondern im Regelfall auf den Schluss der letzten mündlichen Verhandlung oder bei einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung auf den Entscheidungszeitpunkt an (Urteil vom 27. März 1998 a.a.O. S. 299).

  • BVerwG, 03.06.2003 - 5 C 50.02

    Feststellungsinteresse für Fortsetzungsfeststellungsklage (hier:

    Auszug aus BVerwG, 21.03.2013 - 3 C 6.12
    Sowohl vom Bundesverwaltungsgericht (stRspr; vgl. u.a. Urteile vom 3. Juni 2003 - BVerwG 5 C 50.02 - Buchholz 310 § 113 Abs. 1 VwGO Nr. 17 und vom 22. Januar 1998 - BVerwG 2 C 4.97 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 113) als auch von den für die Durchführung von Amtshaftungsprozessen zuständigen Zivilgerichten (vgl. etwa BGH, Urteil vom 28. November 2002 - III ZR 122/02 - NVwZ-RR 2003, 166) wird als Regel angenommen, dass einen Beamten kein Verschulden trifft, wenn ein mit mehreren Berufsrichtern besetztes Kollegialgericht die Amtstätigkeit als objektiv rechtmäßig angesehen hat (sog. "Kollegialgerichts-Richtlinie").

    Dass es sich hier um ein erstinstanzliches Gericht handelt und dessen Entscheidung im Berufungsverfahren keinen Bestand hatte, ist für die schuldausschließende Wirkung der Kollegialentscheidung unerheblich (stRspr; vgl. u.a. Urteile vom 3. Juni 2003 a.a.O. Rn. 9 m.w.N.).

  • BGH, 28.11.2002 - III ZR 122/02

    Steinschlag durch Rasenmäher - Gemeinde muß zahlen

    Auszug aus BVerwG, 21.03.2013 - 3 C 6.12
    Sowohl vom Bundesverwaltungsgericht (stRspr; vgl. u.a. Urteile vom 3. Juni 2003 - BVerwG 5 C 50.02 - Buchholz 310 § 113 Abs. 1 VwGO Nr. 17 und vom 22. Januar 1998 - BVerwG 2 C 4.97 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 113) als auch von den für die Durchführung von Amtshaftungsprozessen zuständigen Zivilgerichten (vgl. etwa BGH, Urteil vom 28. November 2002 - III ZR 122/02 - NVwZ-RR 2003, 166) wird als Regel angenommen, dass einen Beamten kein Verschulden trifft, wenn ein mit mehreren Berufsrichtern besetztes Kollegialgericht die Amtstätigkeit als objektiv rechtmäßig angesehen hat (sog. "Kollegialgerichts-Richtlinie").
  • BVerwG, 23.10.1980 - 2 A 4.78

    Dienstunfähigkeit des Beamten - Dienstverrichtung - Dienstärztliche Untersuchung

    Auszug aus BVerwG, 21.03.2013 - 3 C 6.12
    Zu Unrecht beruft sich der Verwaltungsgerichtshof für ein Rehabilitierungsinteresse des Klägers auf das Urteil des 2. Senats vom 23. Oktober 1980 - BVerwG 2 A 4.78 - (Buchholz 232 § 42 BBG Nr. 14).
  • BVerwG, 22.01.1998 - 2 C 4.97

    Fortsetzungsfeststellungsklage

    Auszug aus BVerwG, 21.03.2013 - 3 C 6.12
    Sowohl vom Bundesverwaltungsgericht (stRspr; vgl. u.a. Urteile vom 3. Juni 2003 - BVerwG 5 C 50.02 - Buchholz 310 § 113 Abs. 1 VwGO Nr. 17 und vom 22. Januar 1998 - BVerwG 2 C 4.97 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 113) als auch von den für die Durchführung von Amtshaftungsprozessen zuständigen Zivilgerichten (vgl. etwa BGH, Urteil vom 28. November 2002 - III ZR 122/02 - NVwZ-RR 2003, 166) wird als Regel angenommen, dass einen Beamten kein Verschulden trifft, wenn ein mit mehreren Berufsrichtern besetztes Kollegialgericht die Amtstätigkeit als objektiv rechtmäßig angesehen hat (sog. "Kollegialgerichts-Richtlinie").
  • BVerwG, 04.03.1976 - I WB 54.74
    Auszug aus BVerwG, 21.03.2013 - 3 C 6.12
    Entscheidend ist, dass die gerichtliche Entscheidung geeignet ist, die Position des Klägers in den genannten Bereichen zu verbessern (stRspr; vgl. u.a. Beschluss vom 4. März 1976 - BVerwG 1 WB 54.74 - BVerwGE 53, 134 ).
  • VG Augsburg, 30.06.2016 - Au 2 K 15.457

    Kopftuchverbot für Rechtsreferendarin unzulässig

    Dieses liegt vor, wenn die begehrte Feststellung, dass der Verwaltungsakt bzw. die Nebenbestimmung rechtswidrig war, als "Genugtuung" erforderlich ist, weil die behördliche Maßnahme diskriminierenden Charakter hatte und diese geeignet war, eine Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts des Betroffenen herbeizuführen (BVerfG, B. v. 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 - NJW 2004, 2512; BVerwG, U. v. 21.3.2013 - 3 C 6.12 - NVwZ 2013, 1550).
  • VGH Bayern, 07.03.2018 - 3 BV 16.2040

    Klage gegen Kopftuchverbot für Rechtsreferendarin unzulässig

    Maßgebend ist vielmehr, ob bei objektiver und vernünftiger Betrachtungsweise abträgliche (Nach-) Wirkungen der Maßnahme fortbestehen, denen durch eine gerichtliche Feststellung der Rechtswidrigkeit des Verwaltungshandelns wirksam begegnet werden könnte (BVerwG, U.v. 21.3.2013 - 3 C 6.12 - juris Rn. 15).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2020 - 15 A 2100/18

    Versammlung Anspruch auf Einschreiten Beeinträchtigungen Dritter

    vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 16. Mai 2013 - 8 C 14.12 -, juris Rn. 21, und vom 21. März 2013 - 3 C 6.12 -, juris Rn. 13.
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 24.10.2012 - 3 Ss OWi 1425/12   

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https://dejure.org/2012,37808
OLG Bamberg, 24.10.2012 - 3 Ss OWi 1425/12 (https://dejure.org/2012,37808)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 24.10.2012 - 3 Ss OWi 1425/12 (https://dejure.org/2012,37808)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 24. Oktober 2012 - 3 Ss OWi 1425/12 (https://dejure.org/2012,37808)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    1. Bleibt der von der Verpflichtung zum Erscheinen in der Hauptverhandlung nicht nach § 73 Abs. 2 OWiG entbundene Betroffene in dieser ohne genügende Entschuldigung aus, hat das Gericht den Einspruch ohne Verhandlung zur Sache auch dann zwingend durch Urteil nach § 74 Abs. 2 ...

  • verkehrslexikon.de

    Zur Verwerfung des Einspruchs beim Nichterscheinen des Betroffenen nach Zurückverweisung

  • rechtsportal.de

    Bußgeldverfahren; Vorrang der Einspruchsverwerfung vor Sachentscheidung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorrang der Einspruchsverwerfung vor Sachentscheidung bei Verhandlung ohne Erscheinen des entbundenen Betroffenen; Grundsätze zur Verletzung des Anwesenheitsrechts eines Betroffenen

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 188 (Ls.)
  • NZV 2013, 462 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.07.2012 - 4 StR 603/11

    Verwerfung des Einspruchs des nach Anordnung des persönlichen Erscheinens

    Auszug aus OLG Bamberg, 24.10.2012 - 3 Ss OWi 1425/12
    Bleibt der von der Verpflichtung zum Erscheinen in der Hauptverhandlung nicht nach § 73 Abs. 2 OWiG entbundene Betroffene in dieser ohne genügende Entschuldigung aus, hat das Gericht den Einspruch ohne Verhandlung zur Sache auch dann zwingend durch Urteil nach § 74 Abs. 2 OWiG zu verwerfen, wenn in demselben Verfahren schon einmal ein (erstes) Verwerfungsurteil durch das Rechtsbeschwerdegericht aufgehoben und die Sache an das Amtsgericht zurückverwiesen worden war (u.a. Anschluss an BGH, Beschluss vom 18.07.2012 - 4 StR 603/11 [bei juris] = DAR 2012, 590 ff.).

    Der Einspruch des Betroffenen wäre demgemäß vom Amtsgericht unbeschadet der in demselben Verfahren schon einmal auf Rechtsbeschwerde des Betroffenen erfolgten Aufhebung des Verwerfungsurteils vom durch Beschluss des Senats vom 16.02.2012 und unabhängig von einer mit der Verteidigung erfolgten Terminsabsprache zwingend nach § 74 Abs. 2 OWiG ohne Verhandlung zur Sache durch Urteil zu verwerfen gewesen (vgl. zuletzt neben OLG Celle, Beschluss vom 14.11.2011 - 311 SsBs 152/11 [bei juris] = NZV 2012, 44 f. = VRS 122, 153 ff. = DAR 2012, 270 f. insbesondere BGH, Beschluss vom 18.07.2011 - 4 StR 603/11 [bei juris] = DAR 2012, 590 ff.).

  • OLG Celle, 14.11.2011 - 311 SsBs 152/11

    Verwerfung des Einspruchs eines nicht vom persönlichen Erscheinen in der

    Auszug aus OLG Bamberg, 24.10.2012 - 3 Ss OWi 1425/12
    Der Einspruch des Betroffenen wäre demgemäß vom Amtsgericht unbeschadet der in demselben Verfahren schon einmal auf Rechtsbeschwerde des Betroffenen erfolgten Aufhebung des Verwerfungsurteils vom durch Beschluss des Senats vom 16.02.2012 und unabhängig von einer mit der Verteidigung erfolgten Terminsabsprache zwingend nach § 74 Abs. 2 OWiG ohne Verhandlung zur Sache durch Urteil zu verwerfen gewesen (vgl. zuletzt neben OLG Celle, Beschluss vom 14.11.2011 - 311 SsBs 152/11 [bei juris] = NZV 2012, 44 f. = VRS 122, 153 ff. = DAR 2012, 270 f. insbesondere BGH, Beschluss vom 18.07.2011 - 4 StR 603/11 [bei juris] = DAR 2012, 590 ff.).
  • OLG Bamberg, 30.03.2012 - 3 Ss OWi 360/12

    Gerichtliches Ordnungswidrigkeitenverfahren: Verletzung des Teilnahmerechts bei

    Auszug aus OLG Bamberg, 24.10.2012 - 3 Ss OWi 1425/12
    Durch die gleichwohl getroffene Sachentscheidung hat das Amtsgericht gegen das Anwesenheitsrecht des Betroffenen verstoßen (vgl. hierzu u.a. Senatsbeschluss vom 30.03.2012 - 3 Ss OWi 360/12 [bei juris] = DAR 2012, 393 [Ls] = VRR 2012, 276 f. m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 17.08.2020 - 6 Kart 10/19

    Wirksamkeit der Rücknahme eines Einspruchs im Kartellbußgeldverfahren

    cc) Kein sonstiger Ausschlussgrund für die Anwendbarkeit von § 74 Abs. 2 OWiG Schließlich steht der Umstand, dass der Bundesgerichtshof das Urteil des 4. Kartellsenats aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen hat, einer Verwerfung des Einspruchs nicht entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juli 2012, 4 StR 603/11, NJW 2013, 323, Rn. 12 ff.; OLG Bamberg, Beschluss vom 24. Oktober 2012, 3 Ss OWi 1425/12, BeckRS 2012, 24387; OLG Celle, Beschluss vom 14. November 2011, 311 SsBs 152/11, NZV 2012, 44, 45; Seitz/Bauer, in: Göhler, OWiG, 17. Aufl. 2017, § 74 Rn. 24; Hettenbach, in: BeckOK, OWiG, 27. Edition, 1. Juli 2020, § 74 Rn. 28; Senge, in: Karlsruher Kommentar, OWiG, 5. Aufl. 2018, OWiG, § 74 Rn. 20, jeweils m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 09.04.2015 - 2 (7) SsRs 76/15

    Bußgeldverfahren: Abwesenheitsverhandlung nach Verlegung des Termins bei

    Die überwiegende Rechtsprechung und Teile der Literatur vertreten die Auffassung, dass ein Entbindungsbeschluss nach § 73 Abs. 2 OWiG lediglich den nachfolgenden Termin erfasse; mithin entfalte er keine Wirkung bei einer Aussetzung der Hauptverhandlung und anschließender neuer Terminbestimmung sowie bei einer Verlegung des ursprünglichen Termins (OLG Bamberg, BeckRS 2012, 24387; OLG Bamberg DAR 2012, 393; Thüringer OLG VRS 117, 342; Brandenburgisches OLG VRS 116, 276; OLG Hamm VRS 110, 431; OLG Hamm Beschluss vom 29.04.2004 - 4 Ss OWi 195/04 -, juris; KG Berlin VRS 99, 372; OLG Oldenburg, Beschluss vom 05.11.2014 - 2 Ss 275/14 - OLG Köln, Beschluss vom 28.11.2014 - III-1 RBs 89/15 - OLG Koblenz, Beschluss vom 30.01.2015 - 1 OWi 3 SsRs 13/15 (2) [die letztgenannten drei Beschlüsse sind bislang nicht veröffentlicht]; Göhler-Seitz, OWiG, 16. Aufl., § 73 Rn. 5; aA : KK-Senge, OWiG, 4. Aufl., § 73 Rn. 15 im Fall der Verlegung; Meyer, NZV 2010, 496).
  • OLG Bamberg, 08.03.2013 - 2 Ss OWi 1451/12

    Bußgeldverfahren: Rechtsbeschwerde gegen ein bußgeldrechtliches Verwerfungsurteil

    5 b) Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der systematischen Stellung des § 74 Abs. 2 OWiG sowie dem Umstand, dass es sich bei dem Verwerfungsurteil nicht um ein Sach- sondern um ein Prozessurteil handelt, welches der Tatrichter bei Vorliegen der Voraussetzungen zwingend zu erlassen hat (OLG Bamberg, Beschluss vom 24.10.2012 - 3 Ss OWi 1425/12 [bei juris]).
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