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BGH, 14.07.2003 - NotZ 5/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Sofortige Beschwerde gegen die Anweisung zur Änderung einer Kostenrechnung; Übereinstimmende Erledigungserklärung
- Judicialis
KostO § 156 Abs. 5 a.F.; ; BNotO § 111; ; BNotO § 111 Abs. 4 Satz 2; ; BRAO § 42 Abs. 6 Satz 2; ; ZPO § 91a; ; ZPO § 128 Abs. 3; ; FGG § 13a; ; FGG § 13a Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BNotO § 111
Kostenentscheidung nach Erledigung eines gerichtlichen Verfahrens betreffend die Beanstandung einer Gebührennote eines Notars - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 08.11.1976 - NotZ 1/76
Keine Beschwerde gegen Kostenentscheidung des OLG
Auszug aus BGH, 14.07.2003 - NotZ 5/03
Dabei ist zwar der bisherige Sach- und Streitstand zu berücksichtigen, allerdings ist nur eine summarische Prüfung der Erfolgsaussichten erforderlich, insbesondere bedarf es keiner abschließenden Klärung der aufgeworfenen Rechtsfragen (BGHZ 67, 343, 345 f.; BVerfG NJW 1993, 1060 unter 2). - BVerfG, 18.09.1992 - 1 BvR 1074/92
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung nach …
Auszug aus BGH, 14.07.2003 - NotZ 5/03
Dabei ist zwar der bisherige Sach- und Streitstand zu berücksichtigen, allerdings ist nur eine summarische Prüfung der Erfolgsaussichten erforderlich, insbesondere bedarf es keiner abschließenden Klärung der aufgeworfenen Rechtsfragen (BGHZ 67, 343, 345 f.; BVerfG NJW 1993, 1060 unter 2).