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OLG Hamburg, 14.03.2001 - 2 Wx 35/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wohnungseigentum; Baum; Baumstumpf; Verfahrensgegenstand; Rechtsmittel; Wegerecht; Zuwegung; Eigentümerversammlung; Umdeutung; Hauptantrag
- Judicialis
WEG § 45 Abs. 1; ; WEG § 21; ; WEG § 43; ; WEG § 47; ; WEG § 48; ; FGG § 27 ff.; ; HaBauO § 4; ; HaBauO § 4 Abs. 1 Satz 2; ; HaBauO § 79
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit eines Antrags im WEG -Verfahren vor Beschlußfassung durch die Eigentümerversammlung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wohnungseigentum
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 23.04.1997 - 318 T 151/96
- OLG Hamburg, 14.03.2001 - 2 Wx 35/97
- OLG Hamburg, 14.04.2001 - 2 Wx 35/97
Papierfundstellen
- ZMR 2001, 724
- OLG-Report Hamburg 2001, 448
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 20.11.1992 - V ZR 279/91
Schadensersatz nach ungerechtfertigter einstweiligen Anordnung in …
Auszug aus OLG Hamburg, 14.03.2001 - 2 Wx 35/97
Das Landgericht hat nicht mehr oder etwas anderes zusprechen dürfen als begehrt (vgl. BGH NJW 1993, 593). - OLG Hamburg, 20.07.1993 - 2 Wx 74/91
Geltendmachung von Ansprüchen der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den …
Auszug aus OLG Hamburg, 14.03.2001 - 2 Wx 35/97
Zwar besteht grundsätzlich kein Rechtsschutzbedürfnis, gerichtliche Hilfe in Wohnungseigentumssachen in Anspruch zu nehmen, sofern nicht zuvor versucht wurde, eine Willensbildung der Eigentümer durch Beschluss herbeizuführen (vgl. HansOLG OLGZ 1994, 147).
- OLG Köln, 01.12.2004 - 16 Wx 111/04
Feststellungsinteresse hinsichtlich der Verteilung von Reparaturkosten auch ohne …
In einem solchen Fall besteht ausnahmsweise die Möglichkeit, ohne einen vorherigen (erneuten) Versuch, eine positive Beschlussfassung herbeizuführen, das Gericht anzurufen (vgl. BayObLG WE 1992, 197; BayObLG NZM 2002, 609; OLG Hamburg OLGReport 2001, 448 = ZMR 2001, 724;… Bärmann/Pick/Merle a. a. O. § 21 Rdn. 80;… Weitnauer/Lüke a. a. O. § 21 Rdn. 239).