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   OLG Hamburg, 14.03.2001 - 2 Wx 35/97   

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https://dejure.org/2001,7389
OLG Hamburg, 14.03.2001 - 2 Wx 35/97 (https://dejure.org/2001,7389)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 14.03.2001 - 2 Wx 35/97 (https://dejure.org/2001,7389)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 14. März 2001 - 2 Wx 35/97 (https://dejure.org/2001,7389)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wohnungseigentum; Baum; Baumstumpf; Verfahrensgegenstand; Rechtsmittel; Wegerecht; Zuwegung; Eigentümerversammlung; Umdeutung; Hauptantrag

  • Judicialis

    WEG § 45 Abs. 1; ; WEG § 21; ; WEG § 43; ; WEG § 47; ; WEG § 48; ; FGG § 27 ff.; ; HaBauO § 4; ; HaBauO § 4 Abs. 1 Satz 2; ; HaBauO § 79

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit eines Antrags im WEG -Verfahren vor Beschlußfassung durch die Eigentümerversammlung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2001, 724
  • OLG-Report Hamburg 2001, 448
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.11.1992 - V ZR 279/91

    Schadensersatz nach ungerechtfertigter einstweiligen Anordnung in

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.03.2001 - 2 Wx 35/97
    Das Landgericht hat nicht mehr oder etwas anderes zusprechen dürfen als begehrt (vgl. BGH NJW 1993, 593).
  • OLG Hamburg, 20.07.1993 - 2 Wx 74/91

    Geltendmachung von Ansprüchen der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.03.2001 - 2 Wx 35/97
    Zwar besteht grundsätzlich kein Rechtsschutzbedürfnis, gerichtliche Hilfe in Wohnungseigentumssachen in Anspruch zu nehmen, sofern nicht zuvor versucht wurde, eine Willensbildung der Eigentümer durch Beschluss herbeizuführen (vgl. HansOLG OLGZ 1994, 147).
  • OLG Köln, 01.12.2004 - 16 Wx 111/04

    Feststellungsinteresse hinsichtlich der Verteilung von Reparaturkosten auch ohne

    In einem solchen Fall besteht ausnahmsweise die Möglichkeit, ohne einen vorherigen (erneuten) Versuch, eine positive Beschlussfassung herbeizuführen, das Gericht anzurufen (vgl. BayObLG WE 1992, 197; BayObLG NZM 2002, 609; OLG Hamburg OLGReport 2001, 448 = ZMR 2001, 724; Bärmann/Pick/Merle a. a. O. § 21 Rdn. 80; Weitnauer/Lüke a. a. O. § 21 Rdn. 239).
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