Rechtsprechung
   OLG Hamm, 20.04.1999 - 29 U 186/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,5780
OLG Hamm, 20.04.1999 - 29 U 186/98 (https://dejure.org/1999,5780)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.04.1999 - 29 U 186/98 (https://dejure.org/1999,5780)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. April 1999 - 29 U 186/98 (https://dejure.org/1999,5780)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,5780) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 138 Abs. 1, 812 Abs. 1 S. 1, 242, 826

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründung eines lebenslangen Wohnrechts durch notarielle Vereinbarung; Begründung eines lebenslangen Nutzungsrechts durch notarielle Vereinbarung; Sittenwidrigkeit unentgeltlicher Zuwendungen; Sittenwidrigkeit der Einräumung eines lebenslangen Nutzungsrechts an einem ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 95
  • OLG-Report Hamm 1999, 341
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 12.01.1984 - III ZR 69/83

    Sittenwidrigkeit einer Zuwendung unter Lebenden aus sexuellen Motiven

    Auszug aus OLG Hamm, 20.04.1999 - 29 U 186/98
    Fehle es dagegen an der Ausschließlichkeit der sexuellen Motive, wirkten vielmehr auch andere, achtenswerte oder wertneutrale Beweggründe bei der unentgeltlichen Zuwendung mit, so komme es entscheidend auf die sonstigen Umstände, insbesondere auch auf die Auswirkungen des Rechtsgeschäfts für Dritte, an (BGH NJW 1984, 2150, 2151 m.w.N.).

    Den Umstand allein, daß einer der Partner noch verheiratet war oder sogar beide sich noch in festen ehelichen Beziehungen befanden, hat der BGH in ständiger Rechtsprechung jedenfalls bei einer - wie unstreitig hier - auf Dauer angelegten und von innerer Bindung getragene Beziehung nur dann bei der Beurteilung der Sittenwidrigkeit eines Rechtsgeschäfts berücksichtigt, wenn Ehegatten oder sonstige nahe Familienangehörige dadurch wirtschaftlich erheblich getroffen wurden (vgl. BGH NJW 1984, 2150, 2151; 1991, 830, 831 jeweils m.w.N.; so auch MüKo/Mayer-Maly, § 139 Rdn. 54; widersprüchlich Palandt/Heinrichs, § 138 Rdn. 51).

    Dafür hat der insoweit darlegungspflichtige Kläger (vgl. BGH NJW 1970, 1273, 1276) indes ebensowenig vorgetragen wie dafür, daß er selbst nach seinen im Zeitpunkt der Vereinbarung gegebenen Verhältnissen in wirtschaftliche Schwierigkeiten gebracht worden sei (vgl. dazu BGH NJW 1984, 2150, 2151 m.w.N.).

  • BGH, 31.03.1970 - III ZB 23/68

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine Entscheidung der Oberlandesgerichte im FGG

    Auszug aus OLG Hamm, 20.04.1999 - 29 U 186/98
    Eine ganz oder überwiegend unentgeltliche Zuwendung sei deshalb in der Regel nur dann als sittenwidrig anzusehen, wenn sie ausschließlich den Zweck habe, sexuelle Hingabe zu belohnen oder zu fördern (NJW 1970, 1273, 1275).

    Dafür hat der insoweit darlegungspflichtige Kläger (vgl. BGH NJW 1970, 1273, 1276) indes ebensowenig vorgetragen wie dafür, daß er selbst nach seinen im Zeitpunkt der Vereinbarung gegebenen Verhältnissen in wirtschaftliche Schwierigkeiten gebracht worden sei (vgl. dazu BGH NJW 1984, 2150, 2151 m.w.N.).

  • BGH, 16.09.1985 - II ZR 283/84

    Feststellungen über die Dauer von Vereinbarungen der Partner einer nichtehelichen

    Auszug aus OLG Hamm, 20.04.1999 - 29 U 186/98
    Aufgrund eines allgemeinen Bewertungswandels werden solche unentgeltlichen Zuwendungen auch dann von der Rechtsordnung grundsätzlich anerkannt, wenn zwischen Zuwendendem und Zuwendungsempfänger ein außereheliches Liebesverhältnis besteht (Palandt/Heinrichs, BGB, 58. Aufl., § 138 Rdn. 50; Münchener Kommentar/Mayer-Maly, 3. Aufl., § 139 Rdn. 54 m.w.N.; für die nichteheliche Lebensgemeinschaft BGH FamRZ 1986, 145).

    Es fehlt damit an der Ausschließlichkeit der sexuellen Motive; das Bestreben, der wirtschaftlich ungleich schwächeren Beklagten das finanzielle Risiko der noch ungeklärten Weiterführung der gemeinsamen Beziehung in der künftigen Form einer nichtehelichen Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft nach Beendigung der jeweiligen Ehen abzunehmen, kann unter sittlichen Gesichtspunkten nicht bemängelt werden (vgl. zur Wirksamkeit von Unterhaltsvereinbarungen auch für den Zeitraum nach Trennung der Partner BGH NJW 1986, 374 = FamRZ 1986, 145; Palandt/Diederichsen, a.a.O., vor § 1297 Rdn. 13 m.w.N.; Münchener Kommentar/Wacke, a.a.O., nach § 1302 Rdn. 14, 46 m.w.N.; Soergel/Lange, BGB, 12. Aufl., Nehel LG, Rdn. 80 f. m.w.N.; Grziwotz, Nichteheliche Lebensgemeinschaft, 3. Aufl., § 24 Rdn. 16 ff. m.w.N.; Buhrhoff, Handbuch der nichtehelichen Lebensgemeinschaft, 2. Aufl., Rdn. 1182 f. m.w.N.).

  • BGH, 28.09.1990 - V ZR 109/89

    Ausgleich von schenkweisen Zuwendungen unter Partnern einer nichtehelichen

    Auszug aus OLG Hamm, 20.04.1999 - 29 U 186/98
    Den Umstand allein, daß einer der Partner noch verheiratet war oder sogar beide sich noch in festen ehelichen Beziehungen befanden, hat der BGH in ständiger Rechtsprechung jedenfalls bei einer - wie unstreitig hier - auf Dauer angelegten und von innerer Bindung getragene Beziehung nur dann bei der Beurteilung der Sittenwidrigkeit eines Rechtsgeschäfts berücksichtigt, wenn Ehegatten oder sonstige nahe Familienangehörige dadurch wirtschaftlich erheblich getroffen wurden (vgl. BGH NJW 1984, 2150, 2151; 1991, 830, 831 jeweils m.w.N.; so auch MüKo/Mayer-Maly, § 139 Rdn. 54; widersprüchlich Palandt/Heinrichs, § 138 Rdn. 51).
  • BGH, 23.06.1988 - VII ZR 117/87

    Unwirksamkeit eines aus Anlaß einer Ausschreibung abgegebenen

    Auszug aus OLG Hamm, 20.04.1999 - 29 U 186/98
    Die Vertragsstrafe ist eine Leistung, die der Schuldner für den Fall der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung einer Verbindlichkeit verspricht (Palandt/Heinrichs, a.a.O., vor § 339 Rdn. 1); es fehlt hier dafür an der vorausgesetzten Einigkeit der Parteien über den Zweck, die Erfüllung der Hauptverbindlichkeit als Druckmittel zu sichern und dem Gläubiger den Schadensnachweis zu ersparen (vgl. BGH NJW 1988, 2536 m.w.N.).
  • BGH, 19.01.1994 - IV ZR 207/92

    Behandlung von in Deutschland befindlichen Inhaberaktien an ausländischen

    Auszug aus OLG Hamm, 20.04.1999 - 29 U 186/98
    Hiernach wird zugunsten des Besitzers vermutet, daß er bei Erwerb des Besitzes Eigenbesitz begründet, dabei unbedingtes Eigentum erworben und während des Besitzes behalten hat (vgl. BGH NJW 1994, 939).
  • BGH, 19.12.1989 - IVb ZR 91/88

    Zahlung einer Abfindungssumme für den Fall der Einreichung des Scheidungsantrages

    Auszug aus OLG Hamm, 20.04.1999 - 29 U 186/98
    Angesichts des primären Motivs der Parteien, der wirtschaftlich schwächeren Beklagten das finanzielle Risiko der noch ungeklärten Weiterführung der gemeinsamen Beziehung in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft abzunehmen, reicht ein damit einhergehender gewisser Druck wirtschaftlicher Art auf den Kläger, eine Scheidung von seiner Ehefrau einzuleiten, allein nicht aus, um die Sittenwidrigkeit der Vereinbarung zu begründen (vgl. auch BGH NJW 1990, 703 zur Wirksamkeit einer Vereinbarung einer Abfindungssumme für den Fall, daß ein Ehegatten einen Scheidungsantrag einreichen sollte).
  • OLG Hamm, 24.03.1987 - 29 U 196/86

    Eheähnliche Lebensgemeinschaft; Vereinbarung einer Abfindungssumme

    Auszug aus OLG Hamm, 20.04.1999 - 29 U 186/98
    Das Landgericht hat insoweit die Sittenwidrigkeit der Vereinbarung unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Senats in NJW 1988, 2474 = DNotZ 1988, 712 mit Anm. Lieb = JZ 1988, 249 mit Anm. Finger, damit begründet, daß diese Vereinbarung den Charakter einer Vertragsstrafe habe, die an bestimmte Verhaltensweisen anknüpfe und die freie personale Selbstbestimmung des Klägers unzulässig einschränke.
  • OLG Köln, 22.11.2000 - 11 U 84/00

    Familienrecht: Zahlungsversprechen für den Fall der Trennung

    Zuwendungen im Rahmen einer nichtehelichen Partnerschaft, die von der Rechtsgemeinschaft seit langem nicht mehr als grundsätzlich sittenwidrig angesehen werden (vgl. BGH, NJW 1970, 1273 [1275]; MDR 1984, 820 = NJW 1984, 2150 [2151]; MDR 1986, 473 = FamRZ 1986, 145), begegnen unter sittlichen Gesichtspunkten insbesondere dann keinen Bedenken, wenn sie dem wirtschaftlich schwächeren Partner das finanzielle Risiko einer Weiterführung der gemeinsamen Beziehung abnehmen sollen (vgl. OLG Hamm, OLGR 1999, 341 [342]).

    Angesichts des primären Motivs der Parteien, der wirtschaftlich schwächeren Klägerin das finanzielle Risiko eines Scheiterns der Lebensgemeinschaft abzunehmen, reicht dies jedoch nicht aus, um der Vereinbarung den Charakter einer Vertragsstrafe und insoweit ein sittenwidriges Gepräge zu geben, zumal wegen des langjährigen Bestehens der Partnerschaft zusätzlich der Gesichtspunkt einer finanziellen "Abfindung" der Lebensgefährtin in Betracht zu ziehen ist (vgl. OLG Hamm, OLGR 1999, 341 [343] zu einem ähnlichen Zahlungsversprechen bei einer erst beabsichtigten Lebensgemeinschaft).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht