Weitere Entscheidungen unten: OLG Oldenburg, 18.03.1997 | OLG Schleswig, 08.01.1998

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 12.01.1998 - 6 U 154/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,9666
OLG Hamm, 12.01.1998 - 6 U 154/96 (https://dejure.org/1998,9666)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.01.1998 - 6 U 154/96 (https://dejure.org/1998,9666)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. Januar 1998 - 6 U 154/96 (https://dejure.org/1998,9666)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 249; BGB § 251
    Tiefengründung eines abgesackten Hauses ist keine Wiederherstellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 249 § 251
    Ermittlung der Schadenersatzhöhe bei Bruch der Fundamentplatte eines Einfamilienhauses

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gebäudeschaden: Wertausgleich oder Wiederherstellung durch Neuherstellung? (IBR 1999, 288)

Papierfundstellen

  • VersR 1999, 237
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 04.04.2014 - V ZR 275/12

    Begrenzung der Schadensersatzpflicht des Grundstücksverkäufers bei

    Demgegenüber ist im Rahmen der unmittelbaren Anwendung des § 251 Abs. 2 Satz 1 BGB in der Rechtsprechung anerkannt, dass bei Gebäudeschäden (BGH, Urteil vom 8. Dezember 1987 - VI ZR 53/87, BGHZ 102, 322, 326; vgl. auch Urteil vom 5. April 1990 - III ZR 213/88, NJW-RR 1990, 1303, 1305; OLG Düsseldorf, MDR 2012, 85; OLG Bamberg, ZfS 2011, 445, 446; OLG Frankfurt am Main, OLGR 2006, 16, 17; OLG Hamm, OLGR 1998, 358, 361), Bodenkontaminationen (BGH, Urteil vom 27. November 2009 - LwZR 11/09, NZM 2010, 442 Rn. 16) oder der Beschädigung von Bäumen und Gehölzen (Senat, Urteil vom 25. Januar 2013 - V ZR 222/12, BGHZ 196, 111 Rn. 5 mwN) aufgrund der das Schadensrecht beherrschenden wirtschaftlichen Betrachtungsweise auf die Gesamtbewertung von Gebäude und Grundstück als sich wechselseitig beeinflussende Wertfaktoren abzustellen ist.
  • BGH, 23.05.2006 - VI ZR 259/04

    Verjährung von Ansprüchen des Vermieters aus unerlaubter Handlung wegen

    aa) Die Anwendbarkeit der Vorschrift scheitert zwar nicht schon daran, dass eine Wiederherstellung der Remise möglich sein muss (vgl. Senatsurteil BGHZ 92, 85, 87; 102, 322, 325; BGH, Urteil vom 25. Oktober 1996 - V ZR 158/95 - NJW 1997, 520; OLG Hamm, VersR 1999, 237).

    Neben dem Restitutionsanspruch des § 249 Satz 1 BGB a.F. unterliegt auch der als Zahlungsanspruch ausgestaltete besondere Herstellungsanspruch aus § 249 Satz 2 BGB a.F. der Schranke des § 251 Abs. 2 Satz 1 BGB (Senatsurteil BGHZ 102, 322, 330; OLG Hamm, VersR 1999, 237; Staudinger/Schiemann, aaO Rn. 16).

  • LG Essen, 27.05.2014 - 13 S 43/13

    Im Rahmen des § 251 Abs. 2 BGB ist der Wert des Grundstücks vor und nach dem

    Vielmehr ist in diesem Fall den Reparaturkosten E die Wertminderung des Grundstücks vor und nach dem schädigenden Ereignis gegenüberzustellen (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 12.01.1998, Az.: 6 U 154/96; OLG Frankfurt, Urteil vom 01.06.2006, Az.; 1 U 104/96 zitiert nach juris), so dass sich auch hieraus die Unverhältnismäßigkeit der Reparaturaufwendungen ergeben kann.
  • LG Flensburg, 17.12.2020 - 4 O 20/20

    Leistungen der Wohngebäudeversicherung bei Neu-/Wiederherstellung eines

    Dem steht nicht entgegen, dass das OLG Hamm (Versicherungsrecht 1999, 237) in einer Schadensersatzklage in einem Fall, in dem der Baugrund des alten Hauses aus gewachsenem Fels und einem mit Trümmerschutt verfüllten Steinbruch bestanden hat, nach Ausspülung des Baugrunds und der deshalb bei Neuerrichtung vorgenommenen Tiefengründung entschieden hat, dass der Zustand des Baugrundstücks baulich-technisch und wirtschaftlich-funktional nicht mehr mit demjenigen gleichgesetzt werden könne, wie er vor dem Schadensfall, also der Ausspülung, bestanden habe, sodass die Wertsteigerung des Neubaus nicht mehr durch einen Abzug "neu für alt" ausgeglichen werden könne, sondern als vollständiges "aliud" begriffen werden müsse.
  • AG Gladbeck, 12.03.2013 - 11 C 388/12

    Schadensersatz einer bei Bauargbeiten beschädigten Garage beschränkt sich auf

    In der Rechtsprechung ist bereits eine Differenz von 43% (OLG Frankfurt a-M., Urteil vom 01.06.2006, 1 U 104/96) und von 35% (OLG Hamm, Urteil vom 12.01.1998, 6 U 154/96) als unverhältnismäßig angesehen worden.
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 18.03.1997 - 5 U 141/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,6979
OLG Oldenburg, 18.03.1997 - 5 U 141/95 (https://dejure.org/1997,6979)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 18.03.1997 - 5 U 141/95 (https://dejure.org/1997,6979)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 18. März 1997 - 5 U 141/95 (https://dejure.org/1997,6979)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zahlung von weiterem Schmerzensgeld auf Grund eines Verkehrsunfalles

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 847; ZPO § 322
    Weiterer Schmerzensgeldanspruch aufgrund eines rechtskräftigen Feststellungsvorbehalts

Papierfundstellen

  • VersR 1997, 1541
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.02.1995 - VI ZR 201/94

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.03.1997 - 5 U 141/95
    Ist wie hier ein uneingeschränktes Schmerzensgeld verlangt worden, sind von dem zuerkannten Betrag alle Schadensfolgen umfasst, die entweder bereits eingetreten und objektiv erkennbar waren oder deren Eintritt jedenfalls vorhergesehen und bei der Entscheidung berücksichtigt werden konnte (BGH NJW 1995, 1614 [BGH 07.02.1995 - VI ZR 201/94] m.w.N.).

    Von dem vorausgegangenen Schmerzensgeldprozess nicht erfasst sind nur solche Verletzungsfolgen, an die auch ein mit der Beurteilung des Ausmaßes und der voraussichtlichen weiteren Entwicklung eines unfallursächlichen Körperschadens des Verletzten beauftragter Sachverständiger nicht zu denken brauchte, die aber entgegen aller Wahrscheinlichkeit schließlich doch eingetreten sind (BGH VersR 1980, 975, 976 m.w.N.; 1988, 929, 930; NJW 1995, 1614, 1615) [BGH 07.02.1995 - VI ZR 201/94] .

  • BGH, 08.07.1980 - VI ZR 72/79

    Rechtskraft eines Schmerzensgeldurteils

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.03.1997 - 5 U 141/95
    Ob das Gericht diese Folgen umfassend berücksichtigt und zutreffend gewürdigt hat, ist nicht entscheidend; anderenfalls würde die Rechtskraft eines Urteils schon mit der Behauptung angegriffen und durchbrochen werden können, dass die frühere Entscheidung den Streitstoff nicht vollständig erfasst habe (BGH VersR 1980, 975).

    Von dem vorausgegangenen Schmerzensgeldprozess nicht erfasst sind nur solche Verletzungsfolgen, an die auch ein mit der Beurteilung des Ausmaßes und der voraussichtlichen weiteren Entwicklung eines unfallursächlichen Körperschadens des Verletzten beauftragter Sachverständiger nicht zu denken brauchte, die aber entgegen aller Wahrscheinlichkeit schließlich doch eingetreten sind (BGH VersR 1980, 975, 976 m.w.N.; 1988, 929, 930; NJW 1995, 1614, 1615) [BGH 07.02.1995 - VI ZR 201/94] .

  • LG Osnabrück, 23.10.1983 - 3 O 563/82
    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.03.1997 - 5 U 141/95
    Der Kläger begehrt Zahlung weiteren Schmerzensgeldes aufgrund eines Verkehrsunfalls vom 31.3.1981, der bereits Gegenstand der Verfahren 3 O 563/82 und 2 O 169/95 des Landgerichts war.

    Durch rechtskräftiges Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts vom 25.10.1983 (3 O 563/82) ist festgestellt worden, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger für die Zeit ab 12.10.1983 bei einer Haftungsquote von 80 % alle künftigen immateriellen Schäden aus dem Verkehrsunfall zu ersetzen, soweit die Ansprüche nicht durch das zuerkannte Schmerzensgeld von 40.000,00 DM bereits abgegolten sind.

  • LG Augsburg, 22.11.1985 - 2 O 169/85
    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.03.1997 - 5 U 141/95
    Im Verfahren 2 O 169/85 hat der Kläger u.a. ein weiteres Schmerzensgeld geltend gemacht.
  • BGH, 24.05.1988 - VI ZR 326/87

    Rechtskraft einer Entscheidung über ein uneingeschränktes Schmerzensgeld

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.03.1997 - 5 U 141/95
    Von dem vorausgegangenen Schmerzensgeldprozess nicht erfasst sind nur solche Verletzungsfolgen, an die auch ein mit der Beurteilung des Ausmaßes und der voraussichtlichen weiteren Entwicklung eines unfallursächlichen Körperschadens des Verletzten beauftragter Sachverständiger nicht zu denken brauchte, die aber entgegen aller Wahrscheinlichkeit schließlich doch eingetreten sind (BGH VersR 1980, 975, 976 m.w.N.; 1988, 929, 930; NJW 1995, 1614, 1615) [BGH 07.02.1995 - VI ZR 201/94] .
  • BGH, 14.02.2006 - VI ZR 322/04

    Umfang der Rechtskraft eines ein Schmerzensgeld zusprechenden, einen

    Ob Verletzungsfolgen im Zeitpunkt der Zuerkennung eines Schmerzensgeldes erkennbar waren, beurteilt sich nicht nach der subjektiven Sicht der Parteien oder der Vollständigkeit der Erfassung des Streitstoffes durch das Gericht, sondern nach objektiven Gesichtspunkten, das heißt nach den Kenntnissen und Erfahrungen eines insoweit Sachkundigen (vgl. Senat, Urteile vom 24. Mai 1988 - VI ZR 326/87 - und vom 7. Februar 1995 - VI ZR 201/94 - beide aaO; OLG Köln, ZfS 1992, 82; OLG Oldenburg, VersR 1997, 1541; OLG Köln, VersR 1997, 1551, OLG Düsseldorf, OLGZ 1994, 546, 548 f.; OLG Koblenz, OLGR 2005, 120, 121; Musielak/Musielak, ZPO, 4. Aufl., § 322 Rdn. 52).
  • OLG München, 24.02.2017 - 10 U 3261/16

    Voraussetzungen für ein weiteres Schmerzensgeld nach einem Vergleich

    Ob Verletzungsfolgen im Zeitpunkt der Zuerkennung eines Schmerzensgeldes erkennbar waren, beurteilt sich nicht nach der subjektiven Sicht der Parteien oder der Vollständigkeit der Erfassung des Streitstoffes durch das Gericht, sondern nach objektiven Gesichtspunkten, das heißt nach den Kenntnissen und Erfahrungen eines insoweit Sachkundigen (vgl. Senat, Urteile vom 24. Mai 1988 - VI ZR 326/87 - und vom 7. Februar 1995 - VI ZR 201/94 - beide a. a. O.; OLG Köln, ZfS 1992, 82; OLG Oldenburg, VersR 1997, 1541; OLG Köln, VersR 1997, 1551, OLG Düsseldorf, OLGZ 1994, 546, 548 f.; OLG Koblenz, OLGR 2005, 120, 121; Musielak/Musielak, ZPO, 4. Aufl., § 322 Rdn. 52).
  • OLG München, 15.03.2013 - 10 U 4171/12

    Umfang der Abgeltung von Schmerzensgeldansprüchen durch Vergleich

    Ob Verletzungsfolgen im Zeitpunkt der Zuerkennung eines Schmerzensgeldes erkennbar waren, beurteilt sich nicht nach der subjektiven Sicht der Parteien oder der Vollständigkeit der Erfassung des Streitstoffes durch das Gericht, sondern nach objektiven Gesichtspunkten, das heißt nach den Kenntnissen und Erfahrungen eines insoweit Sachkundigen (vgl. Senat, Urteile vom 24. Mai 1988 - VI ZR 326/87- und vom 7. Februar 1995 - VI ZR 201/94- beide a.a.O.; OLG Köln, ZfS 1992, 82 ; OLG Oldenburg, VersR 1997, 1541 ; OLG Köln, VersR 1997, 1551 , OLG Düsseldorf, OLGZ 1994, 546, 548 f.; OLG Koblenz, OLGR 2005, 120, 121; Musielak/Musielak, ZPO , 4. Aufl., § 322 Rdn. 52).
  • OLG München, 07.10.2020 - 10 U 1813/20

    Haushaltsführungsschaden und Schmerzensgeld

    Ob Verletzungsfolgen im Zeitpunkt der Zuerkennung eines Schmerzensgeldes erkennbar waren, beurteilt sich nicht nach der subjektiven Sicht der Parteien oder der Vollständigkeit der Erfassung des Streitstoffes durch das Gericht, sondern nach objektiven Gesichtspunkten, das heißt nach den Kenntnissen und Erfahrungen eines insoweit Sachkundigen (vgl. Senat, Urteile vom 24. Mai 1988 - VI ZR 326/87 - und vom 7. Februar 1995 - VI ZR 201/94 - beide aaO; OLG Köln, ZfS 1992, 82; OLG Oldenburg, VersR 1997, 1541; OLG Köln, VersR 1997, 1551, OLG Düsseldorf, OLGZ 1994, 546, 548 f.; OLG Koblenz, OLGR 2005, 120, 121; Musielak/Musielak, ZPO, 4. Aufl., § 322 Rdn. 52).
  • OLG München, 26.01.2022 - 10 U 894/21

    Anspruch auf weiteres Schmerzensgeld für unvorhersehbare unfallbedingte

    Ob Verletzungsfolgen im Zeitpunkt der Zuerkennung eines Schmerzensgeldes erkennbar waren, beurteilt sich nicht nach der subjektiven Sicht der Parteien oder der Vollständigkeit der Erfassung des Streitstoffes durch das Gericht, sondern nach objektiven Gesichtspunkten, das heißt nach den Kenntnissen und Erfahrungen eines insoweit Sachkundigen (vgl. Senat, Urteile vom 24. Mai 1988 - VI ZR 326/87 - und vom 7. Februar 1995 - VI ZR 201/94 - beide aaO; OLG Köln, ZfS 1992, 82; OLG Oldenburg, VersR 1997, 1541; OLG Köln, VersR 1997, 1551, OLG Düsseldorf, OLGZ 1994, 546, 548 f.; OLG Koblenz, OLGR 2005, 120, 121; Musielak/Musielak, ZPO, 4. Aufl., § 322 Rdn. 52).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 08.01.1998 - 5 U 195/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,19926
OLG Schleswig, 08.01.1998 - 5 U 195/96 (https://dejure.org/1998,19926)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 08.01.1998 - 5 U 195/96 (https://dejure.org/1998,19926)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 08. Januar 1998 - 5 U 195/96 (https://dejure.org/1998,19926)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zahlungsanspruch gegenüber dem Nachlasspfleger nach Sicherungsabtretung durch den Erblasser; Befugnis des Nachlaßpflegers zur Begleichung von Nachlaßschulden

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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