Rechtsprechung
   OLG Hamm, 27.01.1999 - 3 U 26/98   

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OLG Hamm, 27.01.1999 - 3 U 26/98 (https://dejure.org/1999,2520)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.01.1999 - 3 U 26/98 (https://dejure.org/1999,2520)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. Januar 1999 - 3 U 26/98 (https://dejure.org/1999,2520)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeldansprüche wegen einer laparoskopischen Sterilisation; Anforderungen an eine hinreichende Aufklärung vor einem operativen Eingriff; Beurteilung der bei einer regelrechten Behandlung zu beachtenden Sorgfalt nach dem Erkenntnisstand ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ärztliche Sorgfaltspflicht bei Sterilisation; Verzicht auf Adrenalininjektion im Rahmen einer medikamentösen Wiederbelebungsmaßnahme; Grober Behandlungsfehler; Nichtdokumentation aufzeichnungspflichtiger Maßnahmen

  • aerzteblatt.de (Pressemeldung)

    Laparoskopische Sterilisation: Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 1801
  • VersR 1994, 1476
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.01.1991 - VI ZR 206/90

    Sorgfaltspflichten des Heilpraktikers bei Anwendung invasiver Behandlungsmethoden

    Auszug aus OLG Hamm, 27.01.1999 - 3 U 26/98
    Der Arzt muß, um den erforderlichen Erkenntnisstand zu erlangen, die einschlägigen Fachzeitschriften des entsprechenden Fachgebiet, in dem er tätig ist, regelmäßig lesen (BGH NJW 1991, 1535).
  • BGH, 22.09.1987 - VI ZR 238/86

    Ärztliche Aufklärung über nicht angebotene neue Behandlungsverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 27.01.1999 - 3 U 26/98
    Vielmehr beurteilt sich die - bei der regelrechten Behandlung - zu beachtende Sorgfalt nach dem Erkenntnisstand der medizinischen Wissenschaft zur Zeit der Behandlung (BGH NJW 1983, 2080; 1988, 763; 1989, 2321; 1994, 3008; Senat Urteil vom 28.07.1993, NA. Beschl. vom 12.07.1994, VersR 1994, 1476).
  • BGH, 10.05.1983 - VI ZR 270/81

    Schadenersatz bei Erblindung aufgrund Sauerstoffüberdosierung eines Frühgeborenen

    Auszug aus OLG Hamm, 27.01.1999 - 3 U 26/98
    Vielmehr beurteilt sich die - bei der regelrechten Behandlung - zu beachtende Sorgfalt nach dem Erkenntnisstand der medizinischen Wissenschaft zur Zeit der Behandlung (BGH NJW 1983, 2080; 1988, 763; 1989, 2321; 1994, 3008; Senat Urteil vom 28.07.1993, NA. Beschl. vom 12.07.1994, VersR 1994, 1476).
  • BGH, 30.05.1989 - VI ZR 200/88

    Übernahmeverschulden bei unzureichender apparativer Ausstattung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 27.01.1999 - 3 U 26/98
    Vielmehr beurteilt sich die - bei der regelrechten Behandlung - zu beachtende Sorgfalt nach dem Erkenntnisstand der medizinischen Wissenschaft zur Zeit der Behandlung (BGH NJW 1983, 2080; 1988, 763; 1989, 2321; 1994, 3008; Senat Urteil vom 28.07.1993, NA. Beschl. vom 12.07.1994, VersR 1994, 1476).
  • BGH, 12.07.1994 - VI ZR 299/93

    Verantwortlichkeit eines in der Weiterbildung zum Gynäkologen stehenden Arztes

    Auszug aus OLG Hamm, 27.01.1999 - 3 U 26/98
    Vielmehr beurteilt sich die - bei der regelrechten Behandlung - zu beachtende Sorgfalt nach dem Erkenntnisstand der medizinischen Wissenschaft zur Zeit der Behandlung (BGH NJW 1983, 2080; 1988, 763; 1989, 2321; 1994, 3008; Senat Urteil vom 28.07.1993, NA. Beschl. vom 12.07.1994, VersR 1994, 1476).
  • OLG Hamm, 28.07.1993 - 3 U 257/92

    Kein Einsatz einer als risikoreich erkannten Behandlungsmethode

    Auszug aus OLG Hamm, 27.01.1999 - 3 U 26/98
    Vielmehr beurteilt sich die - bei der regelrechten Behandlung - zu beachtende Sorgfalt nach dem Erkenntnisstand der medizinischen Wissenschaft zur Zeit der Behandlung (BGH NJW 1983, 2080; 1988, 763; 1989, 2321; 1994, 3008; Senat Urteil vom 28.07.1993, NA. Beschl. vom 12.07.1994, VersR 1994, 1476).
  • LG Nürnberg-Fürth, 08.05.2012 - 11 O 2608/12

    Arzt-Bewertungsportal: Unterlassungsanspruch eines negativ bewerteten Arztes

    Käme der Sachverständige dann zu dem für den Verfügungskläger günstigen Ergebnis, dass ein Behandlungsfehler nicht vorliegt, d. h. seine konkrete ärztliche Behandlung dem anerkannten und gesicherten Standard der ärztlichen Wissenschaft entsprach, er also also nach den Erkenntnissen der ärztlichen Wissenschaft unter den jeweiligen Umständen die objektiv erforderliche Sorgfalt nicht außer Acht ließ ( BGH, NJW 1983, S. 2080; OLG Hamm, NJW 2000, S. 1801; Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 6. Auflage 2009, B.l. Rz. 2), wäre damit auch geklärt, dass der Verfügungskläger anlässlich der, der Bewertung zugrunde liegenden Behandlung nicht sein wirtschaftliches Interesse in den Vordergrund gestellt hat.
  • OLG Jena, 31.05.2011 - 4 U 635/10

    Zur Verwertung/Nichtverwertung eines (früheren) Gutachtens

    Der Sorgfaltsmaßstab des Arzthaftungsrechts orientiert sich an der Aufgabe, Qualitätsmängel gegenüber dem anerkannten und gesicherten Stand der ärztlichen Wissenschaft im Zeitpunkt der Behandlung haftungsrechtlich zu sanktionieren (BGH NJW 1983, 2080; OLG Hamm NJW 2000, 1801; OLG Düsseldorf VersR 1996, 755).
  • OLG Hamm, 20.12.2022 - 26 U 15/22

    Haftung des behandelnden Psychiaters wegen unterbliebener Verhinderung eines

    Die behandelnden Ärztinnen und Ärzte schulden dem Patienten nicht den gewünschten Erfolg, sondern nur die sachgerechte Behandlung (§ 630a Abs. 2 BGB), wobei sich der medizinische Standard nach dem Erkenntnisstand der medizinischen Wissenschaft zur Zeit der Behandlung beurteilt (BGH, Urteil vom 10. Mai 1983, VI ZR 270/81, juris; OLG Hamm, Urteil vom 27. Januar 1999, 3 U 26/98, juris).
  • OLG Hamm, 06.05.2002 - 3 U 31/01

    Thromboseprophylaxe bei einer offenen Unterschenkelfraktur mit Weichteilschaden

    Vielmehr beurteilt sich die - bei der regelrechten Behandlung - zu beachtende Sorgfalt nach dem Erkenntnisstand der medizinischen Wissenschaft zur Zeit der Behandlung (BGH NJW 1983, 2080, 1988, 763; 1989, 2321, 1994, 3008, Senat, VersR 1994, 1476, NJW 2000, 1801; Urteil vom 09.05.2001 - 3 U 250/99 -).
  • OLG Hamm, 09.05.2001 - 3 U 250/99

    Thromboseprophylaxe bei einer Rechtsherzkatheteruntersuchung

    Vielmehr beurteilt sich die - bei der regelrechten Behandlung - zu beachtende Sorgfalt nach dem Erkenntnisstand der medizinischen Wissenschaft zur Zeit der Behandlung (BGH, NJW 1983, 2080; NJW 1988, 763; NJW 1989, 2321; NJW 1994, 3008; Senat, VersR 1994, 1476; NJW 2000, 1801).
  • OLG Hamm, 06.05.2002 - 3 U 21/01

    Schadenersatzanspruch wegen fehlerhafter Behandlung; Hypoxischer Hirnschaden

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  • OLG Hamm, 15.11.1999 - 3 U 54/99

    Hinweispflicht des Arztes bei einer Polio-Impfung

    Die bei der regelrechten Behandlung - wozu auch die therapeutische Beratung zählt - zu beachtende Sorgfalt beurteilt sich nach dem Erkenntnisstand der medizinischen Wissenschaft zur Zeit der Behandlung (Steffen/Dressler, Arzthaftungsrecht, 8. Auflage, 1999, Rn. 166 m.w.N. aus der Rechtsprechung, Senatsurteil vom 27.01.1999 - 3 U 26/98).
  • OLG Hamm, 06.12.1999 - 3 U 86/99

    Ursachenzusammenhang zwischen der Fehlposition eines Nabelvenenkatheters und

    Es könnte deshalb bei dem Grundsatz verbleiben, daß gem. § 847 BGB allein ein Kapitalbetrag als Schmerzensgeld zuzusprechen ist (vgl. Urteil des Senats vom 27.01.1999 - 3 U 26/98 = NJW 2000, 1801, 1802 m.w.N.).
  • LG Nürnberg-Fürth, 17.06.2021 - 4 O 7315/19

    Behandlungsfehler, Schmerzensgeld, Arzt, Versorgung, Eintragung, Verletzung,

    Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn die konkrete ärztliche Behandlung nicht dem anerkannten und gesicherten Stand der ärztlichen Wissenschaft entspricht, wenn also nach den Erkenntnissen der ärztlichen Wissenschaft unter den jeweiligen Umständen die objektiv erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen wurde (OLG Hamm NJW 2000, 1801 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 15.11.1999 - 3 U 55/99

    Anspruch auf Schadensersatz aus übergegangenem Recht gegen eine Kinderärztin

    Die bei der regelrechten Behandlung - wozu auch die therapeutische Beratung zählt - zu beachtende Sorgfalt beurteilt sich nach dem Erkenntnisstand der medizinischen Wissenschaft zur Zeit der Behandlung (Steffen/Dressler, Arzthaftungsrecht, 8. Auflage, 1999, Rn. 166 m.w.N. aus der Rechtsprechung, Senatsurteil vom 27.01.1999 - 3 U 26/98).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 19.04.1999 - 20 W 55/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,9691
OLG Düsseldorf, 19.04.1999 - 20 W 55/98 (https://dejure.org/1999,9691)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.04.1999 - 20 W 55/98 (https://dejure.org/1999,9691)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. April 1999 - 20 W 55/98 (https://dejure.org/1999,9691)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 174; ZPO § 93 § 99
    Vorlage einer Vollmachtsurkunde bei Abmahnung

Verfahrensgang

  • LG Wuppertal - 11 O 62/98
  • OLG Düsseldorf, 19.04.1999 - 20 W 55/98

Papierfundstellen

  • GRUR 1999, 1039
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 14.06.1996 - 20 W 13/96
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.04.1999 - 20 W 55/98
    »Das Erfordernis der Vorlage einer Vollmachtsurkunde gemäß § 174 BGB ist entsprechend auf die wettbewerbsrechtliche Abmahnung anzuwenden (Fortführung der Senatsrechtsprechung, OLG Düsseldorf - 20 W 13/96 - 14.06.1996 -, OLGR Düsseldorf 1996, 279).«.
  • OLG Frankfurt, 26.07.2001 - 6 W 132/01

    Wettbewerbsrechtliche Abmahnung: Entbehrlichkeit eines Vollmachtsnachweises

    Eine analoge Anwendung dieser Vorschrift auf die Abmahnung ist in Literatur und Rechtsprechung umstritten (vgl. die ausführlichen Nachweise bei OLG Düsseldorf, OLG Report 2000, 57, 58).

    Schließlich entspricht es ständiger Rechtsprechung des Senats im Zusammenhang mit der Zugangsbedürftigkeit der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung - entgegen Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG Report 2000, 57, 58) ­, dass die bürgerlichrechtlichen Vorschriften über den Zugang empfangsbedürftiger Willenserklärungen darauf keine Anwendung finden, weil die wettbewerbsrechtliche Abmahnung lediglich ein Realakt ist.

  • OLG Düsseldorf, 13.07.2000 - 20 W 37/00

    Anforderungen an den Nachweis der Bevollmächtigung bei wettbewerbsrechtlicher

    Indes hält der Senat nach erneuter Prüfung an seiner zuletzt mit Beschluß vom 19.4.1999 (20 W 55/98, veröffentlicht in NJWE-WettbR 1999, 263) dargelegten Rechtsprechung fest, wonach die wettbewerbsrechtliche Abmahnung eine rechtsgeschäftsähnliche Handlung ist, auf die § 174 ZPO entsprechende Anwendung findet.
  • LG Düsseldorf, 03.12.2008 - 12 O 393/07

    Abmahnung ohne Originalvollmacht ist unwirksam

    Das OLG Düsseldorf hat nach nochmaliger Überprüfung an der in den Beschlüssen vom 13.07.2000 (GRUR-RR 2001, 286) und vom 19.04.1989 (NJWE-WettbR 1999, 263) vertretenen Auffassung festgehalten (Urteil vom 21.11.2006 - Az.: I-20 U 22/06), dass die wettbewerbsrechtliche Abmahnung ebenso wie die Mahnung eine einseitige rechtsgeschäftsähnliche Handlung ist, auf die § 174 ZPO entsprechend Anwendung findet.
  • LG Frankfurt/Main, 24.02.2010 - 6 O 229/09

    Keine Originalvollmacht bei markenrechtlicher Abmahnung - Bei einer

    Eine analoge Anwendung dieser Vorschrift auf die Abmahnung ist in der Literatur und Rechtsprechung umstritten (vgl. die ausführlichen Nachweise bei OLG Düsseldorf, OLG Report 2000, 57, 58).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 01.04.1999 - 3 U 213/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,12313
OLG Hamburg, 01.04.1999 - 3 U 213/98 (https://dejure.org/1999,12313)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 01.04.1999 - 3 U 213/98 (https://dejure.org/1999,12313)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 01. April 1999 - 3 U 213/98 (https://dejure.org/1999,12313)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    UWG § 1; MarkenG § 14 Abs. 2; GG Art. 5 Abs. 1
    Zulässigkeit der Verfälschung eines Zeitschriftentitels

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • afp 1999, 287
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 18.06.1999 - 1 U 170/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,26037
OLG Zweibrücken, 18.06.1999 - 1 U 170/98 (https://dejure.org/1999,26037)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 18.06.1999 - 1 U 170/98 (https://dejure.org/1999,26037)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 18. Juni 1999 - 1 U 170/98 (https://dejure.org/1999,26037)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Verkehrsunfallopfers auf Zahlung eines weiteren Schadensersatzes und Schmerzensgeldes; Bestimmung der Haftungsquote bzgl. eines Verkehrsunfalls zwischen einem unaufmerksamen Kind und einem mit deutlich erhöhter Geschwindigkeit in einer 30er-Zone fahrenden ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 26.08.1999 - 10 U 133/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,12081
OLG Düsseldorf, 26.08.1999 - 10 U 133/98 (https://dejure.org/1999,12081)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.08.1999 - 10 U 133/98 (https://dejure.org/1999,12081)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. August 1999 - 10 U 133/98 (https://dejure.org/1999,12081)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 765 § 766
    Anforderungen an die Bestimmtheit der verbürgten Forderung und die Wahrung der Schriftform in einer Bürgschaftserklärung

Verfahrensgang

  • LG Düsseldorf - 15 O 380/96
  • OLG Düsseldorf, 26.08.1999 - 10 U 133/98

Papierfundstellen

  • ZMR 2000, 91
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