Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 06.04.2001 - 2 UF 164/00   

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OLG Zweibrücken, 06.04.2001 - 2 UF 164/00 (https://dejure.org/2001,6630)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 06.04.2001 - 2 UF 164/00 (https://dejure.org/2001,6630)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 06. April 2001 - 2 UF 164/00 (https://dejure.org/2001,6630)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Öffentliche Zustellung; Zustellung; Unwirksamkeit; Wirksamkeit; Bewilligung; Revision

  • Judicialis

    GG Art. 103 Abs. 1; ; ZPO § 203

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 203
    Öffentliche Zustellung - unbegründete Bewilligung - Unwirksamkeit der Zustellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Kaiserslautern - 5 F 90/99
  • OLG Zweibrücken, 06.04.2001 - 2 UF 164/00

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 468
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Köln, 01.08.1988 - 2 W 131/88

    Mitteilung einer ladungsfähigen Anschrift des Schuldners als

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.04.2001 - 2 UF 164/00
    Bei Amtszustellungen sind jedoch vom Gericht jedenfalls dann ergänzende Ermittlungen anzustellen, wenn und soweit solche dem Gegner des Zustellungsadressaten nicht zuzumuten oder ihm nicht ohne weiteres möglich sind oder wenn entsprechende Bemühungen seinerseits nicht erfolgreich waren (vgl. hierzu MüKo/Wentzel, ZPO, 2. Aufl., § 203 Rdnr. 8 m. w. N.; eine noch weitergehende Amtsermittlungspflicht nehmen an: Zöller/Stöber, ZPO, 21. Aufl., § 204 Rdnr. 3; BayObLG Rpfleger 1978, 446 [447]; OLG Köln, NJW-RR 1989, 60 und FamRZ 1997, 230; LG Zweibrücken, MDR 1978, 851).
  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.04.2001 - 2 UF 164/00
    Wegen der mit ihnen für den Adressaten verbundenen Beschränkung seiner prozessualen Rechte sind öffentliche Zustellungen nur zu rechtfertigen, wenn eine andere Art der Zustellung aus sachlichen Gründen nicht oder nur schwer durchführbar ist (BVerfGE 61, 82 [109 ff] = NJW 82, 2173).
  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55

    Gehör bei Haftbefehl

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.04.2001 - 2 UF 164/00
    Der verfassungsrechtlich geschützte Anspruch auf rechtliches Gehör ist Ausfluss des Rechtsstaatsgedanken für das Gebiet des gerichtlichen Verfahrens (BVerfGE 9, 89 [95]) und genießt als solcher vorrangigen Schutz.
  • BVerfG, 26.10.1987 - 1 BvR 198/87

    Rechtliches Gehör - Öffentliche Bekanntmachung - Zustellungsform

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.04.2001 - 2 UF 164/00
    Liegen die Voraussetzungen des § 203 ZPO nicht vor, so kann durch die öffentliche Bekanntmachung die dort vorgesehene Zustellungsfiktion nicht ausgelöst werden (vgl. BVerfG NJW 1988, 2361, sowie im Anschluss daran - im Ergebnis jedoch offen lassend -: BGHZ 118, 45 [47 f] = NJW 92, 3280 = MDR 92, 997 mit kritischen Anmerkungen zu früheren Rechtsprechungen BGHZ 57, 108 [110 f] und 64, 5 [8]): Soweit Literatur und obergerichtliche Rechtsprechung unter Bezugnahme auf die frühere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs trotz der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus Gründen der Rechtssicherheit und -klarheit an der Wirksamkeit einer fehlerhaft bewilligten öffentlichen Zustellung uneingeschränkt festhalten bzw. sie von der Erkennbarkeit des Fehlens der Voraussetzungen des § 203 ZPO für das bewilligende Gericht abhängig machen wollen (vgl. MüKo aaO, § 203 Rdnr. 3; Musielak/Wolst, ZPO, § 203 Rdnr. 4; Thomas/Putzo; ZPO; 22. Aufl., § 204 Rdnr. 13; Fischer ZZP 107 (1994), 163 [175]; OLG Bremen, OLG-Report 1998, 171 ff; OLG Hamm, NJW-RR 1998, 497; OLG Köln NJW-RR 1993, 446), vermag dies nicht zu überzeugen.
  • BVerfG, 11.07.1984 - 1 BvR 1269/83

    Rechtliches Gehör bei Versagung der Ersatzzustellung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.04.2001 - 2 UF 164/00
    Die ordnungsgemäße Erfüllung der Zustellungsvorschriften dient der Verwirklichung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs (BVerwGE 67, 208 [211] = NJW 84, 2567).
  • BGH, 06.10.1971 - VIII ZR 165/69

    Rangstellung des Gläubigers bei erschlichener Zustellung des Vollstreckungstitels

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.04.2001 - 2 UF 164/00
    Liegen die Voraussetzungen des § 203 ZPO nicht vor, so kann durch die öffentliche Bekanntmachung die dort vorgesehene Zustellungsfiktion nicht ausgelöst werden (vgl. BVerfG NJW 1988, 2361, sowie im Anschluss daran - im Ergebnis jedoch offen lassend -: BGHZ 118, 45 [47 f] = NJW 92, 3280 = MDR 92, 997 mit kritischen Anmerkungen zu früheren Rechtsprechungen BGHZ 57, 108 [110 f] und 64, 5 [8]): Soweit Literatur und obergerichtliche Rechtsprechung unter Bezugnahme auf die frühere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs trotz der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus Gründen der Rechtssicherheit und -klarheit an der Wirksamkeit einer fehlerhaft bewilligten öffentlichen Zustellung uneingeschränkt festhalten bzw. sie von der Erkennbarkeit des Fehlens der Voraussetzungen des § 203 ZPO für das bewilligende Gericht abhängig machen wollen (vgl. MüKo aaO, § 203 Rdnr. 3; Musielak/Wolst, ZPO, § 203 Rdnr. 4; Thomas/Putzo; ZPO; 22. Aufl., § 204 Rdnr. 13; Fischer ZZP 107 (1994), 163 [175]; OLG Bremen, OLG-Report 1998, 171 ff; OLG Hamm, NJW-RR 1998, 497; OLG Köln NJW-RR 1993, 446), vermag dies nicht zu überzeugen.
  • BGH, 06.04.1992 - II ZR 242/91

    Wiedereinsetzung bei öffentlicher Urteilszustellung in Kenntnis des

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.04.2001 - 2 UF 164/00
    Liegen die Voraussetzungen des § 203 ZPO nicht vor, so kann durch die öffentliche Bekanntmachung die dort vorgesehene Zustellungsfiktion nicht ausgelöst werden (vgl. BVerfG NJW 1988, 2361, sowie im Anschluss daran - im Ergebnis jedoch offen lassend -: BGHZ 118, 45 [47 f] = NJW 92, 3280 = MDR 92, 997 mit kritischen Anmerkungen zu früheren Rechtsprechungen BGHZ 57, 108 [110 f] und 64, 5 [8]): Soweit Literatur und obergerichtliche Rechtsprechung unter Bezugnahme auf die frühere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs trotz der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus Gründen der Rechtssicherheit und -klarheit an der Wirksamkeit einer fehlerhaft bewilligten öffentlichen Zustellung uneingeschränkt festhalten bzw. sie von der Erkennbarkeit des Fehlens der Voraussetzungen des § 203 ZPO für das bewilligende Gericht abhängig machen wollen (vgl. MüKo aaO, § 203 Rdnr. 3; Musielak/Wolst, ZPO, § 203 Rdnr. 4; Thomas/Putzo; ZPO; 22. Aufl., § 204 Rdnr. 13; Fischer ZZP 107 (1994), 163 [175]; OLG Bremen, OLG-Report 1998, 171 ff; OLG Hamm, NJW-RR 1998, 497; OLG Köln NJW-RR 1993, 446), vermag dies nicht zu überzeugen.
  • BGH, 31.01.1975 - IV ZR 18/74

    Erschlichene öffentliche Zustellung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.04.2001 - 2 UF 164/00
    Liegen die Voraussetzungen des § 203 ZPO nicht vor, so kann durch die öffentliche Bekanntmachung die dort vorgesehene Zustellungsfiktion nicht ausgelöst werden (vgl. BVerfG NJW 1988, 2361, sowie im Anschluss daran - im Ergebnis jedoch offen lassend -: BGHZ 118, 45 [47 f] = NJW 92, 3280 = MDR 92, 997 mit kritischen Anmerkungen zu früheren Rechtsprechungen BGHZ 57, 108 [110 f] und 64, 5 [8]): Soweit Literatur und obergerichtliche Rechtsprechung unter Bezugnahme auf die frühere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs trotz der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus Gründen der Rechtssicherheit und -klarheit an der Wirksamkeit einer fehlerhaft bewilligten öffentlichen Zustellung uneingeschränkt festhalten bzw. sie von der Erkennbarkeit des Fehlens der Voraussetzungen des § 203 ZPO für das bewilligende Gericht abhängig machen wollen (vgl. MüKo aaO, § 203 Rdnr. 3; Musielak/Wolst, ZPO, § 203 Rdnr. 4; Thomas/Putzo; ZPO; 22. Aufl., § 204 Rdnr. 13; Fischer ZZP 107 (1994), 163 [175]; OLG Bremen, OLG-Report 1998, 171 ff; OLG Hamm, NJW-RR 1998, 497; OLG Köln NJW-RR 1993, 446), vermag dies nicht zu überzeugen.
  • OLG Hamm, 28.07.1997 - 29 U 104/97
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.04.2001 - 2 UF 164/00
    Liegen die Voraussetzungen des § 203 ZPO nicht vor, so kann durch die öffentliche Bekanntmachung die dort vorgesehene Zustellungsfiktion nicht ausgelöst werden (vgl. BVerfG NJW 1988, 2361, sowie im Anschluss daran - im Ergebnis jedoch offen lassend -: BGHZ 118, 45 [47 f] = NJW 92, 3280 = MDR 92, 997 mit kritischen Anmerkungen zu früheren Rechtsprechungen BGHZ 57, 108 [110 f] und 64, 5 [8]): Soweit Literatur und obergerichtliche Rechtsprechung unter Bezugnahme auf die frühere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs trotz der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus Gründen der Rechtssicherheit und -klarheit an der Wirksamkeit einer fehlerhaft bewilligten öffentlichen Zustellung uneingeschränkt festhalten bzw. sie von der Erkennbarkeit des Fehlens der Voraussetzungen des § 203 ZPO für das bewilligende Gericht abhängig machen wollen (vgl. MüKo aaO, § 203 Rdnr. 3; Musielak/Wolst, ZPO, § 203 Rdnr. 4; Thomas/Putzo; ZPO; 22. Aufl., § 204 Rdnr. 13; Fischer ZZP 107 (1994), 163 [175]; OLG Bremen, OLG-Report 1998, 171 ff; OLG Hamm, NJW-RR 1998, 497; OLG Köln NJW-RR 1993, 446), vermag dies nicht zu überzeugen.
  • OLG Köln, 01.07.1992 - 2 U 6/92

    Öffentliche Zustellung; Staatshoheitsakt; Fehler; Voraussetzungen;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.04.2001 - 2 UF 164/00
    Liegen die Voraussetzungen des § 203 ZPO nicht vor, so kann durch die öffentliche Bekanntmachung die dort vorgesehene Zustellungsfiktion nicht ausgelöst werden (vgl. BVerfG NJW 1988, 2361, sowie im Anschluss daran - im Ergebnis jedoch offen lassend -: BGHZ 118, 45 [47 f] = NJW 92, 3280 = MDR 92, 997 mit kritischen Anmerkungen zu früheren Rechtsprechungen BGHZ 57, 108 [110 f] und 64, 5 [8]): Soweit Literatur und obergerichtliche Rechtsprechung unter Bezugnahme auf die frühere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs trotz der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus Gründen der Rechtssicherheit und -klarheit an der Wirksamkeit einer fehlerhaft bewilligten öffentlichen Zustellung uneingeschränkt festhalten bzw. sie von der Erkennbarkeit des Fehlens der Voraussetzungen des § 203 ZPO für das bewilligende Gericht abhängig machen wollen (vgl. MüKo aaO, § 203 Rdnr. 3; Musielak/Wolst, ZPO, § 203 Rdnr. 4; Thomas/Putzo; ZPO; 22. Aufl., § 204 Rdnr. 13; Fischer ZZP 107 (1994), 163 [175]; OLG Bremen, OLG-Report 1998, 171 ff; OLG Hamm, NJW-RR 1998, 497; OLG Köln NJW-RR 1993, 446), vermag dies nicht zu überzeugen.
  • BGH, 30.04.1997 - XII ZB 36/96
  • OLG Bremen, 04.12.1997 - 2 U 82/97

    Werkvertrag über eine Yacht mit einem Großmast; Internationale Zuständigkeit der

  • BGH, 26.02.2009 - III ZR 225/08

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die

    Das Berufungsgericht ist - unter Bezugnahme auf den Beschluss des Senats vom 21. Januar 1982 (III ZR 80/81, VersR 1982, 299; siehe auch OLG Karlsruhe VersR 1976, 346; OLG Hamm OLGR 1995, 268, 269; Thüringisches OLG ZfS 2001, 11, 12; OLG Zweibrücken OLGR 2001, 99; OLG Brandenburg LKV 2005, 40) - davon ausgegangen, dass eine Streu- und Räumpflicht eine allgemeine Glättebildung und nicht nur das Vorhandensein vereinzelter Glättestellen voraussetzt.
  • OLG Hamm, 26.02.2009 - 2 U 172/08

    Rechtsmissbräuchlickeit der Berufung auf die Unwirksamkeit der öffentlichen

    Dementsprechend kann auch offen bleiben, ob eine öffentliche Zustellung bei Fehlen der Voraussetzungen des § 185 ZPO in jedem Fall unwirksam ist (vgl. OLG Zweibrücken, FamRZ 2002, 468) oder ob das Fehlen der Voraussetzungen des § 185 ZPO die öffentliche Zustellung jedenfalls dann unwirksam macht, wenn das die Zustellung bewirkende Gericht dies hätte erkennen können (vgl. BGHZ 149, 311).
  • OLG Stuttgart, 08.11.2001 - 6 W 30/01

    Zu den Voraussetzungen für die Bewilligung der öffentlichen Zustellung sowie zur

    Die entgegenstehende Ansicht des OLG Zweibrücken (OLG-Report Zweibrücken 2001, 389), die Bewilligung der öffentlichen Zustellung trotz Fehlens der hierfür erforderlichen Voraussetzungen führe wegen der gebotenen Verwirklichung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs nach Art. 103 Abs. 1 GG (BVerfG NJW 1988, 2361) zur Unwirksamkeit der Zustellung, teilt der Senat nicht.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.03.2016 - 6 Sa 337/15

    Aufhebung des Arbeitsverhältnisses - Begründung eines

    das aufgrund der neuen Verhandlung zu erlassende Urteil zum gleichen Ergebnis kommt (OLG Zweibrücken 06. April 2001 - 2 UF 164/00 - Rn. 46 mwN; zitiert nach juris).
  • OLG Oldenburg, 19.10.2015 - 14 UF 74/15

    Sorgerechtsverfahren: Wirksamkeit der öffentlichen Zustellung eines Beschlusses;

    Der Senat schließt sich der Auffassung an, wonach die öffentliche Zustellung auch dann wirksam ist, wenn die Voraussetzungen des § 185 ZPO objektiv zwar nicht vorgelegen haben, das bewilligende Gericht dies aber nicht erkennen konnte (BGH, Urteil vom 11. Dezember 2002, XII ZR 51/00, NJW 2003, 1326 (1327); BGH, Entscheidung vom 6. Oktober 1971, VIII ZR 165/69, zitiert nach juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 8. November 2011, 6 W 30/01, zitiert nach juris; MüKo-ZPO/Häublein, § 185, Rdnr. 18; Rohe in: Wieczorek/Schütze, § 185, Rdnr. 39; Zöller/Stöber, 30. Auflage, § 186, Rdnr. 9, a.A.: OLG Zweibrücken, Urteil vom 6. April 2001, 2 UF 164/00, zitiert nach juris; OLG Hamm, Beschluss vom 28. Juli 197, 29 U 104/97, zitiert nach juris; Roth in: Stein/Jonas, § 185, Rdnr. 16).
  • OLG Koblenz, 15.07.2011 - 1 U 133/11

    Haftung einer rheinland-pfälzischen Gemeinde wegen

    Es bedarf daher im Streitfall auch keiner Erörterung, ob eine derartige, die privatrechtlichen Verkehrssicherungspflichten "intensivierende" Satzungsregelung überhaupt noch von der landesrechtlichen Ermächtigungsgrundlage gedeckt sein könnte (vgl. zur verfassungsrechtlichen Schranke der Verhältnismäßigkeit und Zumutbarkeit OLG Thüringen NVwZ-RR 2006, 60 Tz. 20; OLG Zweibrücken OLGR 2001, 99).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2016 - L 10 VG 2/09
    Denn der ehemalige Ehemann der Klägerin hat gegenüber dem OLG Braunschweig (Schriftsatz seiner Bevollmächtigten vom 15. November 200 zum Aktenzeichen 2 UF 164/00, Bl. 47 ff, 49 der Verwaltungsakte) und auch gegenüber dem Amtsgericht Salzgitter (vgl. Urteil des Amtsgerichts vom 3. September 2001 zum Aktenzeichen 10 Cs 200 Js 37883/00, Bl. 94 ff., 96 der Verwaltungsakte) bestritten, die Klägerin geschlagen zu haben.
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 06.02.2001 - 3 UF 169/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,12641
OLG Naumburg, 06.02.2001 - 3 UF 169/99 (https://dejure.org/2001,12641)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 06.02.2001 - 3 UF 169/99 (https://dejure.org/2001,12641)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 06. Februar 2001 - 3 UF 169/99 (https://dejure.org/2001,12641)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beginn des Laufs der Rechtsmittelfrist erst ab Zustellung oder Zugang der Entscheidung bei Nichtbeteiligung des Versicherungsträgers; Voraussetzungen für ein zwingendes Erfordernis einer förmlichen Beteiligung des Rentenversicherungsträgers und Trägers der ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 621e; FGG § 53b
    Zur Frage der Beteiligung an einem Verfahren zur Regelung des Versorgungsausgleich und zum Lauf von Rechtsmittelfristen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 1542
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Naumburg, 15.04.2005 - 14 UF 167/04

    Entscheidung über Verfahrenskosten bei Aussetzung des Versorgungsausgleichs

    Mangels Zustellung der angefochtenen Entscheidung an die bereits seinerzeit am Verfahren beteiligte Oberfinanzdirektion Magdeburg kann allerdings für diese - ohne Auswirkung auf die Rechtskraft des Scheidungsausspruchs für die Parteien, § 629 a Abs. 3 ZPO ist insoweit methodisch in einzig sachgerechter Weise teleologisch zu reduzieren (s. dazu grundlegend Larenz, Methodenlehre der Rechtswissenschaft, 6. Aufl., Kapitel 5, 2 c, S. 391 ff.) - die absolute Fünf-Monats-Frist im vorliegenden Fall bei der ohnehin nur entsprechenden Anwendung des § 516 ZPO a. F. über § 621 e Abs. 3 Satz 2 ZPO a. F. keine Geltung entfalten (im Ergebnis ebenso: BGH, FamRZ 1988, 827; OLG Naumburg, FamRZ 2001, 1542; OLG Stuttgart, FamRZ 2001, 549; a. A.: Philippi, in: Zöller, ZPO, 23. Aufl., 2002, § 621 e Rdnr. 43 m. w. N. zum Meinungsstand).
  • OLG Naumburg, 07.06.2006 - 14 UF 61/06

    Berufungsfrist für notwendig Beteiligte am Versorgungsausgleichsverfahren

    Mangels Zustellung der angefochtenen Entscheidung an die bereits seinerzeit noch als Regierungspräsidium Magdeburg am Verfahren beteiligte Oberfinanzdirektion (Bl. 17 UA-VA) kann allerdings für diese - ohne Auswirkung auf die Rechtskraft des Scheidungsausspruchs für die Parteien, § 629 a Abs. 3 ZPO ist insoweit methodisch in einzig sachgerechter Weise teleologisch zu reduzieren (s. dazu grundlegend Larenz, Methodenlehre der Rechtswissenschaft, 6. Aufl., Kapitel 5, 2 c, S. 391 ff.) - die absolute Fünf-Monats-Frist im vorliegenden Fall bei der ohnehin nur entsprechenden Anwendung des § 516 ZPO a. F. über § 621 e Abs. 3 Satz 2 ZPO a. F. keine Geltung entfalten (im Ergebnis ebenso: BGH, FamRZ 1988, 827; BGH, FamRZ 1995, 800; OLG Naumburg, FamRZ 2001, 1542; OLG Stuttgart, FamRZ 2001, 549; a. A.: Philippi, in: Zöller, ZPO, 23. Aufl., 2002, § 621 e Rdnr. 43 m. w. N. zum Meinungsstand).
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 27.06.2001 - 1 W 3/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,8089
OLG Bremen, 27.06.2001 - 1 W 3/01 (https://dejure.org/2001,8089)
OLG Bremen, Entscheidung vom 27.06.2001 - 1 W 3/01 (https://dejure.org/2001,8089)
OLG Bremen, Entscheidung vom 27. Juni 2001 - 1 W 3/01 (https://dejure.org/2001,8089)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BGB § 138 Abs. 1
    Wirksamkeit des Schuldbeitritts eines Familienangehörigen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Bremen - 6 O 1829/00
  • OLG Bremen, 27.06.2001 - 1 W 3/01

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 44
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.11.2000 - XI ZR 248/99

    Wirksamkeit der bürgschaftlichen Mithaftung eines Ehegatten

    Auszug aus OLG Bremen, 27.06.2001 - 1 W 3/01
    Nach der Rechtsprechung des BGH (ZIP 2001, 189 f),verstößt eine Schuldmitübernahme bei nicht ganz geringfügigen Bankkrediten auch ohne Hinzutreten den finanzschwachen Ehepartner bzw. nahen Angehörigen besonders belastender Umstände oder Verhältnisse im allgemeinen gegen die guten Sitten und ist daher nichtig gemäß § 138 Abs. 1 BGB , wenn die Verpflichtung nicht aufgrund einer freien Entscheidung übernommen wurde, sondern die Bank die emotionale Bindung des Ehepartners oder des nahen Angehörigen an den Darlehnsnehmer ausgenutzt hat." Davon ist insbesondere bei einer krassen finanziellen Überforderung des Ehepartners oder des nahen Angehörigen auszugehen, die nach Auffassung des BGH grundsätzlich dann zu bejahen ist, wenn er voraussichtlich nicht einmal in der Lage ist, die laufenden Zinsen mit seinen eigenen finanziellen Mitteln auf Dauer aufzubringen (BGH ZIP 2001, 189, 191; NJW 2000, 1182 ; BGHZ 135, 66 ,70).

    Bei der Beurteilung der finanziellen Überforderung sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichthofs anderweitige Sicherheiten des Kreditgebers grundsätzlich nur dann zu berücksichtigen, wenn sie das Haftungsrisiko des Mitverpflichteten in rechtlich gesicherter Weise auf ein vertretbares Maß beschränken (BGH ZIP 2001, 189, 191 m.w.N.).

    Sieht eine Bank hiervon ab, so ist im Zweifel davon auszugehen, dass sie die eine krasse finanzielle Überforderung begründenden objektiven Tatsachen und Verhältnisse entweder schon bei Vertragsabschluß kannte oder aber sich ihnen bewusst verschlossen hat (BGH ZIP 2001, 189, 192 m.w.N.).

    Angesichts der krassen finanziellen Überforderung der Antragstellerin besteht auch die tatsächliche Vermutung, dass die Antragstellerin sich bei der Obernahme der Mithaftung nicht von einer realistischen Einschätzung des wirtschaftlichen Risikos, sondern von ihrer emotionalen Bindung an ihre Eltern hat leiten lassen, und dass die Antragsgegnerin dies in sittlich anstößiger Weise ausgenutzt hat (vgl. BGH ZIP 2001, 189, 192).

    Ein freier Willensentschluss ist bei krass überforderten Angehörigen nur dann anzunehmen, wenn sie zusammen mit dem Darlehensnehmer ein gemeinsames Interesse an der Kreditgewährung haben oder ihnen aus der Verwendung der Darlehensvaluta unmittelbare und ins Gewicht fallende geldwerte Vorteile erwachsen sind (BGH ZIP 2001, 189, 192 m.w.N.).

  • BGH, 25.04.1996 - IX ZR 177/95

    Wegfall der Geschäftsgrundlage für die Bürgschaft eines finanziell nicht

    Auszug aus OLG Bremen, 27.06.2001 - 1 W 3/01
    Grundsätzlich ist für die Frage der Leistungsfähigkeit auf die Einkommensverhältnisse im Zeitpunkt des Fälligwerdens der Forderung abzustellen (BGHZ 132, 328, 335).

    Bei Vertragsschluss ist diese Prognose aus der berechtigten Sicht eines vernünftig urteilenden Gläubigers abzugeben (BGHZ 132, 328, 334).

  • BGH, 27.01.2000 - IX ZR 198/98

    Sittenwidrigkeit einer Bürgschaftsverpflichtung

    Auszug aus OLG Bremen, 27.06.2001 - 1 W 3/01
    Nach der Rechtsprechung des BGH (ZIP 2001, 189 f),verstößt eine Schuldmitübernahme bei nicht ganz geringfügigen Bankkrediten auch ohne Hinzutreten den finanzschwachen Ehepartner bzw. nahen Angehörigen besonders belastender Umstände oder Verhältnisse im allgemeinen gegen die guten Sitten und ist daher nichtig gemäß § 138 Abs. 1 BGB , wenn die Verpflichtung nicht aufgrund einer freien Entscheidung übernommen wurde, sondern die Bank die emotionale Bindung des Ehepartners oder des nahen Angehörigen an den Darlehnsnehmer ausgenutzt hat." Davon ist insbesondere bei einer krassen finanziellen Überforderung des Ehepartners oder des nahen Angehörigen auszugehen, die nach Auffassung des BGH grundsätzlich dann zu bejahen ist, wenn er voraussichtlich nicht einmal in der Lage ist, die laufenden Zinsen mit seinen eigenen finanziellen Mitteln auf Dauer aufzubringen (BGH ZIP 2001, 189, 191; NJW 2000, 1182 ; BGHZ 135, 66 ,70).
  • BGH, 11.03.1997 - XI ZR 50/96

    Mithaftung des Ehepartners bei staatlichen geförderten Eigenkapitalhilfedarlehen

    Auszug aus OLG Bremen, 27.06.2001 - 1 W 3/01
    Nach der Rechtsprechung des BGH (ZIP 2001, 189 f),verstößt eine Schuldmitübernahme bei nicht ganz geringfügigen Bankkrediten auch ohne Hinzutreten den finanzschwachen Ehepartner bzw. nahen Angehörigen besonders belastender Umstände oder Verhältnisse im allgemeinen gegen die guten Sitten und ist daher nichtig gemäß § 138 Abs. 1 BGB , wenn die Verpflichtung nicht aufgrund einer freien Entscheidung übernommen wurde, sondern die Bank die emotionale Bindung des Ehepartners oder des nahen Angehörigen an den Darlehnsnehmer ausgenutzt hat." Davon ist insbesondere bei einer krassen finanziellen Überforderung des Ehepartners oder des nahen Angehörigen auszugehen, die nach Auffassung des BGH grundsätzlich dann zu bejahen ist, wenn er voraussichtlich nicht einmal in der Lage ist, die laufenden Zinsen mit seinen eigenen finanziellen Mitteln auf Dauer aufzubringen (BGH ZIP 2001, 189, 191; NJW 2000, 1182 ; BGHZ 135, 66 ,70).
  • OVG Saarland, 18.01.2002 - 1 W 8/01

    Erteilung einer Duldung an einen ausreisepflichtigen Ausländer; Unzumutbarkeit

    dazu u.a. BVerfG, Beschlüsse vom 31.8.1999, NVwZ 2000, 59 = InfAuslR 2000, 67, vom 1.8.1996, InfAuslR 1996, 341, und vom 10.8.1994, InfAuslR 1994, 394; Beschlüsse des Senats vom 28.6.2001 -1 W 3/01-, vom 17.7.2000 -1 W 1/99-, NVwZ-Beilage I 2/2001, 21 = InfAuslR 2000, 12, und vom 24.1.2000 -1 W 4/00-.
  • OVG Saarland, 18.01.2002 - 1 W 9/01

    Erteilung einer Duldung an einen ausreisepflichtigen Ausländer; Unzumutbarkeit

    dazu u.a. BVerfG, Beschlüsse vom 31.8.1999, NVwZ 2000, 59 = InfAuslR 2000, 67, vom 1.8.1996, InfAuslR 1996, 341, und vom 10.8.1994, InfAuslR 1994, 394; Beschlüsse des Senats vom 28.6.2001 -1 W 3/01-, vom 17.7.2000 -1 W 1/99-, NVwZ-Beilage I 2/2001, 21 = InfAuslR 2000, 12, und vom 24.1.2000 -1 W 4/00-.
  • VG Saarlouis, 23.11.2018 - 3 L 636/18

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Erschließungsbeitragsbescheid

    Denn ausnahmsweise können auch drei Anbaustraßen einer Einheit bilden, nämlich dann, wenn, wie hier, von einer Ringstraße noch selbstständige Sackgassen abzweigen und daher trotz Vorhandenseins von drei Anbaustraßen eine Situation vorliegt, in der eine Hauptstraße einer Nebenstraße, die ihrerseits in sich in gewisser Weise verzweigt ist, die alleinige Verbindung zum übrigen Verkehrsnetz vermittelt(Std. Rspr.; vgl. nur Beschluss der früheren 11. und nunmehrigen 3. Kammer des VG des Saarlandes vom 20.12.2000 11 F 106/00-; bestätigt durch OVG des Saarlandes, Beschluss vom 29.01.2001 -1 W 3/01-).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 15.02.2001 - 2 U 97/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,17113
OLG Düsseldorf, 15.02.2001 - 2 U 97/00 (https://dejure.org/2001,17113)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.02.2001 - 2 U 97/00 (https://dejure.org/2001,17113)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. Februar 2001 - 2 U 97/00 (https://dejure.org/2001,17113)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Wettbewerbswidrigkeit der Ausgabe von Sammel-Treuemarken zum Bezug als hochwertig und attraktiv bezeichneter Waren

Verfahrensgang

  • LG Düsseldorf - 12 O 436/99
  • OLG Düsseldorf, 15.02.2001 - 2 U 97/00
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 11.12.2003 - I ZR 74/01

    Treue Punkte

    Das Berufungsgericht hat die Berufung der Beklagten zurückgewiesen (OLG Düsseldorf WRP 2001, 711).
  • OLG Stuttgart, 07.03.2002 - 2 U 111/01

    Wettbewerbsverstoß: "Übertriebenes Anlocken" durch Inaussichtstellen eines

    Dieses Gebot der Angebotstransparenz (so schon Fezer a.a.O. 1011; vgl. ferner Berneke a.a.O. 618; Schricker/Henning-Bodewig a.a.O. insbesondere 1402 bis 1404; Cordes a.a.O. 870) führe dazu, dass, um der Gefahr der Preisverschleierung oder der Verschleierung der Werthaltigkeit des gesamten Angebotspaketes zu wehren (vgl. hierzu auch Nordemann a.a.O. 2511; Heermann a.a.O. 864; Berneke a.a.O. 621; Cordes a.a.O. 870; OLG Düsseldorf WRP 01, 711: noch unter der Geltung der ZugabeVO), der Wert der Nebenleistung, wenn er nicht gar nach Markt- oder Durchschnittswert ausgewiesen werden (so Köhler a.a.O. 1071), so doch zumindest den Wert klar und unmissverständlich erkennbar machen müsse (OLG Frankfurt GRUR-RR 02, 30, 31; Schricker/Henning-Bodewig a.a.O. 1404; so wohl auch Cordes a.a.O. 870; so empfehlend: Berneke a.a.O. 621).
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