Weitere Entscheidung unten: OLG Stuttgart, 28.05.2004

Rechtsprechung
   OLG Köln, 03.06.2004 - 7 U 184/03   

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https://dejure.org/2004,5610
OLG Köln, 03.06.2004 - 7 U 184/03 (https://dejure.org/2004,5610)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.06.2004 - 7 U 184/03 (https://dejure.org/2004,5610)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. Juni 2004 - 7 U 184/03 (https://dejure.org/2004,5610)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Judicialis

    BGB § 278; ; BGB § 839

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 278; BGB § 839
    Schutzbereich der Amtspflicht bei unrichtiger Auskunft einer Gemeinde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 278 § 839
    Schutzbereich der verletzten Amtspflicht bei unrichtiger Auskunft einer Gemeinde

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadensersatz wegen falscher Angaben zum Brandschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • feuerwehr-ub.de (Kurzinformation)

    Richtig dimensionierte Leitung für Löschwasserversorgung

  • feuerwehr-ub.de (Kurzinformation)

    Wasserleitung nach den Erfordernissen des Brandschutzes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2005, 508
  • BauR 2004, 1998 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 03.12.1991 - XI ZR 300/90

    Begrenzung des Haftungsumfangs durch den Schutzzweck der Norm

    Auszug aus OLG Köln, 03.06.2004 - 7 U 184/03
    Es erscheint daher angesichts der auf einen bestimmten Einzelpunkt beschränkten Auskunftspflicht unangemessen, das nicht den Gegenstand dieser Pflicht bildende Risiko allein unter Kausalitätsgesichtspunkten auf die Beklagte abzuwälzen (vgl. BGHZ 116, 209, 213).
  • BGH, 26.01.1989 - III ZR 194/87

    Haftung wegen Nichtberücksichtigung von Altlasten bei Bauleitplanung

    Auszug aus OLG Köln, 03.06.2004 - 7 U 184/03
    Fehlt die erforderliche eigene Sachkunde, muss der Beamte sie sich - notfalls durch Einschaltung eines außerhalb der Verwaltung stehenden Sachverständigen - verschaffen (vgl. BGH NJW 90, 1038, 1039; 89, 976).
  • BGH, 02.07.1990 - II ZR 243/89

    Schenkung eines Kommanditanteils; Widerruf der Schenkung wegen groben Undanks

    Auszug aus OLG Köln, 03.06.2004 - 7 U 184/03
    Der entstandene Nachteil muss zu der vom Schädiger geschaffenen Gefahrenlage in einem inneren Zusammenhang stehen; eine bloß zufällige äußere Verbindung genügt nicht (vgl. BGH NJW 99, 3203; 90, 2616; 88, 1332).
  • BGH, 21.12.1989 - III ZR 118/88

    Wann haftet die Gemeinde für die Überplanung kontaminierter Grundstücke?

    Auszug aus OLG Köln, 03.06.2004 - 7 U 184/03
    Fehlt die erforderliche eigene Sachkunde, muss der Beamte sie sich - notfalls durch Einschaltung eines außerhalb der Verwaltung stehenden Sachverständigen - verschaffen (vgl. BGH NJW 90, 1038, 1039; 89, 976).
  • OLG Zweibrücken, 24.06.1999 - 6 U 24/98

    Amtspflichten der Verwaltungsbehörden bei einer außerhalb ihrer

    Auszug aus OLG Köln, 03.06.2004 - 7 U 184/03
    Eine amtliche Auskunft ist auch dann richtig, klar, unmissverständlich und vollständig zu erteilen, wenn keine Pflicht zur Erteilung besteht (BGH NJW 80, 2574) oder der Beamte zur Erteilung fachlich nicht ausgebildet (OLG Zweibrücken VersR 00, 1507) oder befugt ist (BGH VersR 85, 492).
  • BGH, 23.11.1995 - IX ZR 213/94

    Haftung des Notars für das Verschulden von Hilfspersonen bei der

    Auszug aus OLG Köln, 03.06.2004 - 7 U 184/03
    (vgl. BGH LM § 839 (Cb) BGB Nr. 104 Bl. 3; BGHZ 131, 200, 204).
  • BGH, 06.05.1999 - III ZR 89/97

    Umfang der Schadensersatzpflicht des Inhabers einer gefährlichen Anlage;

    Auszug aus OLG Köln, 03.06.2004 - 7 U 184/03
    Der entstandene Nachteil muss zu der vom Schädiger geschaffenen Gefahrenlage in einem inneren Zusammenhang stehen; eine bloß zufällige äußere Verbindung genügt nicht (vgl. BGH NJW 99, 3203; 90, 2616; 88, 1332).
  • BGH, 21.03.1991 - III ZR 118/89

    Amtspflichten des Versteigerungsgerichts in der Zwangsversteigerung im Hinblick

    Auszug aus OLG Köln, 03.06.2004 - 7 U 184/03
    a) Grundsätzlich kann der durch eine falsche Auskunft Betroffene zwar den Schaden ersetzt verlangen, der ihm dadurch entstanden ist, dass er auf die Richtigkeit der Auskunft vertraut und mit Rücksicht hierauf Entscheidungen getroffen hat, die ihn in seinen Vermögensinteressen berühren (BGH NJW 91, 2759; 2761; Staudinger/Wurm a.a.O. Rdnr. 249).
  • BGH, 17.01.1985 - III ZR 109/83

    Haftung eines Landes für Überschwemmungen aufgrund der Verlegung eines Gewässers

    Auszug aus OLG Köln, 03.06.2004 - 7 U 184/03
    Eine amtliche Auskunft ist auch dann richtig, klar, unmissverständlich und vollständig zu erteilen, wenn keine Pflicht zur Erteilung besteht (BGH NJW 80, 2574) oder der Beamte zur Erteilung fachlich nicht ausgebildet (OLG Zweibrücken VersR 00, 1507) oder befugt ist (BGH VersR 85, 492).
  • BGH, 20.10.1977 - III ZR 142/75
    Auszug aus OLG Köln, 03.06.2004 - 7 U 184/03
    Eine Behörde muss zwar zur Vermeidung eines Organisationsverschuldens dafür sorgen, dass ein Beamter die zur Erteilung einer richtigen Auskunft erforderlichen Informationen erhält (vgl. BGH MDR 78, 296; Staudinger/Wurm, 13. Aufl. § 839 Rdnr. 137).
  • OLG Düsseldorf, 17.12.1987 - 10 U 100/87

    Leasingvertrag; Finanzierungs-Leasing; Umgehungsgeschäft; Einräumung eines

  • BGH, 26.04.2018 - III ZR 367/16

    Amtshaftung: Falschauskunft gegenüber dem Vertragspartner des von einer

    Eine amtliche Auskunft ist selbst dann richtig, klar, unmissverständlich und vollständig zu erteilen, wenn keine Pflicht zu ihrer Erteilung besteht (z.B. Senatsurteil vom 24. Juni 1993 - III ZR 43/92, NJW 1993, 3204, 3205) oder der Beamte fachlich dafür nicht ausgebildet oder befugt ist (OLG Köln, VersR 2005, 508).
  • OLG München, 07.09.2005 - 34 Sch 23/05

    Einseitige Erledigungserklärung als Antragsrücknahme - Antrag auf

    Der grundsätzlich auch für Verfahren auf Vollstreckbarerklärung von Schiedssprüchen anwendbare Rechtsgedanke, dass das Kostenrisiko voreilig gestellter Anträge den Antragsteller treffen muss (vgl. § 788 Abs. 1 ZPO und § 91 ZPO; Beschluss des Senats vom 14.3.2005, 34 Sch 003/05 sowie OLG Düsseldorf OLG-Report 2004, 326), führt zu keiner anderen Beurteilung.
  • LG Bonn, 15.01.2020 - 1 O 133/19

    Wer nicht abwartet, ist schutzlos!

    Eine amtliche Auskunft ist selbst dann richtig, klar, unmissverständlich und vollständig zu erteilen, wenn keine Pflicht zu ihrer Erteilung besteht (vgl. BGH, Urt. v. 24.06.1993 - III ZR 43/92 -, NJW 1993, 3204 f. oder der Beamte fachlich dafür nicht ausgebildet oder befugt ist (OLG Köln, Urt. v. 03.06.2004 - 7 U 184/03, VersR 2005, 508.).
  • OLG Frankfurt, 30.03.2010 - 26 SchH 15/09
    Der grundsätzlich auch für Verfahren auf Vollstreckbarerklärung von Schiedssprüchen anzuwendende, aus §§ 788 Abs. 1, 91 Abs. 1 ZPO herzuleitende Rechtsgedanke, dass das Kostenrisiko voreilig gestellter Anträge den Antragsteller treffen muss (vgl. OLG Düsseldorf, OLGR 2004, 326; OLG München, OLGR 2006, 163) führt hier zu keiner anderen Beurteilung der Kostenverteilung.
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 28.05.2004 - 16 UF 35/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5628
OLG Stuttgart, 28.05.2004 - 16 UF 35/04 (https://dejure.org/2004,5628)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28.05.2004 - 16 UF 35/04 (https://dejure.org/2004,5628)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28. Mai 2004 - 16 UF 35/04 (https://dejure.org/2004,5628)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Anwendung deutschen Rechts auf die Namenserteilung für ein Kind; Bestimmung des Kindeswohls; Ersetzung der Einwilligung eines nicht sorgeberechtigten Elternteils zur Namensänderung durch das Familiengericht; Anforderungen an Durchführung eines Ersetzungsverfahrens

  • Judicialis

    BGB § 1618

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1447
  • FamRZ 2004, 1990
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.10.2001 - XII ZB 88/99

    Ersetzung der Einwilligung des nicht sorgeberechtigten Elternteils in die

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.05.2004 - 16 UF 35/04
    Als für das Kindeswohl erforderlich ist eine Einbenennung nur anzusehen, wenn andernfalls schwerwiegende Nachteile für das Kind zu befürchten wären oder die Einbenennung zumindest einen so erheblichen Vorteil für das Kind darstellen würde, dass ein sich verständig um sein Kind sorgender Elternteil auf der Erhaltung des Namensbandes nicht bestehen würde (BGH, FamRZ 2002, 94).
  • BGH, 29.09.1999 - XII ZB 139/99

    Rechtsmittel des nicht sorgeberechtigten Elternteils bei Einbenennung des Kindes

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.05.2004 - 16 UF 35/04
    Das vorliegende Verfahren betrifft die elterliche Sorge im Sinne des § 621 Abs. 1 Nr. 2 ZPO; die Beschwerde der Mutter gegen die Ablehnung der Entscheidung des Familiengerichts ist statthaft nach § 621 e ZPO und auch sonst zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt (vgl. BGH, FamRZ 1999, 1648).
  • OLG Jena, 19.10.2000 - 1 WF 37/00

    Ersetzung der Einwilligung des anderen Elternteils zur Namensänderung,

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.05.2004 - 16 UF 35/04
    Trotz gleicher Terminologie des Gesetzes (auch die Zustimmung zu einer additiven Einbenennung soll nur ersetzt werden können, wenn sie für das Kindeswohl erforderlich erscheint) ist aufgrund der gänzlich geänderten Interessenlage der Beteiligten die Eingriffsschwelle niedriger anzusetzen (BGH - beiläufig - a.a.O. 95; OLG Celle, NJW 1999, 1374, 1375; OLG Jena, NJ 2001, 487; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 8.3.2002, 6 UF 180/01, veröffentlicht bei juris; OLG Saarbrücken, OLGR 2002, 367; Oelkers/Kreutzfeldt, FamRZ 2000, 645, 649).
  • OLG Saarbrücken, 01.07.2002 - 9 UF 81/02

    Voraussetzungen für die Ersetzung der Einwilligung des nicht sorgeberechtigten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.05.2004 - 16 UF 35/04
    Trotz gleicher Terminologie des Gesetzes (auch die Zustimmung zu einer additiven Einbenennung soll nur ersetzt werden können, wenn sie für das Kindeswohl erforderlich erscheint) ist aufgrund der gänzlich geänderten Interessenlage der Beteiligten die Eingriffsschwelle niedriger anzusetzen (BGH - beiläufig - a.a.O. 95; OLG Celle, NJW 1999, 1374, 1375; OLG Jena, NJ 2001, 487; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 8.3.2002, 6 UF 180/01, veröffentlicht bei juris; OLG Saarbrücken, OLGR 2002, 367; Oelkers/Kreutzfeldt, FamRZ 2000, 645, 649).
  • OLG Zweibrücken, 08.03.2002 - 6 UF 180/01

    Einbenennung eines minderjährigen Kindes: Voraussetzungen einer gerichtlichen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.05.2004 - 16 UF 35/04
    Trotz gleicher Terminologie des Gesetzes (auch die Zustimmung zu einer additiven Einbenennung soll nur ersetzt werden können, wenn sie für das Kindeswohl erforderlich erscheint) ist aufgrund der gänzlich geänderten Interessenlage der Beteiligten die Eingriffsschwelle niedriger anzusetzen (BGH - beiläufig - a.a.O. 95; OLG Celle, NJW 1999, 1374, 1375; OLG Jena, NJ 2001, 487; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 8.3.2002, 6 UF 180/01, veröffentlicht bei juris; OLG Saarbrücken, OLGR 2002, 367; Oelkers/Kreutzfeldt, FamRZ 2000, 645, 649).
  • OLG Bremen, 25.02.2010 - 4 UF 100/09

    Additive Einbenennung eines Kindes im Kleinkindalter

    Die Ersetzung der Einwilligung zu einer additiven Einbenennung nach § 1618 S. 2 BGB kommt unter weniger schwerwiegenden Voraussetzungen in Betracht als diejenige zu einer exclusiven Einbenennung nach S. 1 der Vorschrift, weil sie den milderen Eingriff in das Elternrecht des nicht betreuenden Elternteils darstellt (BGH, FamRZ 2002, 94; OLG Stuttgart, FamRZ 2004, 1990; OLG Köln, FamRZ 2003, 630).
  • OLG Stuttgart, 11.08.2010 - 16 UF 122/10

    Namensänderung: Überwiegen der Kontinuität des Kindesnamens als Kindesbelang

    Als für das Kindeswohl erforderlich ist eine Namensänderung daher nur anzusehen, wenn andernfalls schwerwiegende Nachteile für das Kind zu befürchten wären oder die Namensänderung zumindest einen so erheblichen Vorteil für das Kind darstellen würde, dass ein sich verständig um sein Kind sorgender Elternteil auf der Erhaltung des Namensbandes nicht bestehen würde (BGH FamRZ 2002, 94; OLG Stuttgart FamRZ 2004, 1990).
  • OLG Hamm, 21.08.2013 - 7 WF 60/13

    Voraussetzungen einer additiven Einbenennung eines minderjährigen Kindes

    Dabei ist indes zu beachten, dass an eine Ersetzung der Einwilligung in eine additive Einbenennung unter Voranstellung des Namens der "Stieffamilie" weniger strenge Anforderungen zu stellen sind als an eine solche in eine exklusive Einbenennung (OLG Stuttgart FamRZ 2004, 1990; OLG Köln FamRZ 2003, 630).
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