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   OLG Karlsruhe, 27.12.2000 - 2 WF 47/00   

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https://dejure.org/2000,7914
OLG Karlsruhe, 27.12.2000 - 2 WF 47/00 (https://dejure.org/2000,7914)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27.12.2000 - 2 WF 47/00 (https://dejure.org/2000,7914)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27. Dezember 2000 - 2 WF 47/00 (https://dejure.org/2000,7914)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfahrenspfleger; Berufsmäßigkeit der Tätigkeit; Vergütung; Beschwerdegericht; Einmaliges Tätigwerden ; Fachliche Qualifikation; Berufsausbildung

  • Judicialis

    FGG § 50 Abs. 5; ; FGG § 67 Abs. 3 S. 3; ; BGB § 1908 i Abs. 1; ; BGB § 1836 Abs. 1; ; BGB § 1836 Abs. 3; ; BGB § 1836 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfahrenspfleger; Berufsmäßigkeit der Tätigkeit; Vergütung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • OLG-Report Karlsruhe 2001, 455
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 30.07.1997 - 3Z BR 205/97

    Vergütungsanspruch des Berufsbetreuers auch bei rückläufigen Betreuungszahlen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.12.2000 - 2 WF 47/00
    Auch in der Rechtsprechung zum Vormundschaftsrecht wird vertreten, daß eine berufsmäßige Betreuung unabhängig von der Anzahl der Vormundschaften oder des erforderlichen Zeitaufwands immer dann vorliegt, wenn es sich nicht mehr um die Erfüllung allgemeiner staatsbürgerlicher Pflichten handelt, sondern die Tätigkeit üblicherweise nur im Rahmen einer Berufsausübung zu erwarten ist (BayObLG FamRZ 1998, 187; Palandt/Diederichsen, BGB, 59. Aufl., § 1836, Rn. 6; Soergel/Zimmermann, BGB, 13. Aufl., § 1836, Rn. 15) und der Vormund gerade im Hinblick auf seine beruflichen Fähigkeiten im konkreten Fall ausgewählt wurde.
  • OLG Karlsruhe, 06.11.2006 - 2 UF 117/06

    Beschwerde gegen eine Umgangsregelung: Erweiterung des Beschwerdegegenstandes

    Da für die Bestellung der Pflegerin (ausschließlich) das Vormundschaftsgericht zuständig ist, hat dieses auch die Feststellung gemäß § 1836 Abs. 1 Satz 2 BGB zu treffen (vgl. insoweit Senat, OLG-Report Karlsruhe 2001, 455 im Hinblick auf die Feststellung der Berufsmäßigkeit gem. § 1836 Abs. 1 Satz 2 BGB; ebenso unter Hinweis auf die Gesetzesmaterialien Erman/Holzhauer, BGB, 11. Aufl., § 1836 Rdn. 6).
  • OLG Frankfurt, 19.05.2022 - 20 W 271/18

    Zur Vergütung des Nachlasspflegers bei fehlender Feststellung der berufsmäßigen

    Überwiegend war zur Korrektur eines solchen Versäumnisses die spätere rückwirkende Feststellung der Berufsmäßigkeit im Vergütungsverfahren als zulässig angesehen worden (vgl. jeweils zur Verfahrenspflegschaft z. B. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27.12.2000, Az. 2 WF 47/00, Tz. 8 und OLG Dresden, Beschluss vom 28.06.2002, Tz. 5; zur Nachlasspflegschaft z. B.: Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 18.12.2009, Az. 3 Wx 24/08, Tz. 26 und OLG Naumburg, Beschluss 26.01.2011, Az. 2 Wx 17/10, Tz. 11; jeweils zitiert nach juris); teilweise war auch eine (ergänzende) Auslegung des Bestellungsbeschlusses vorgenommen worden (so OLG Hamm, Beschluss vom 11.12.2007; Az. 15 W 290/07, zitiert nach juris Tz. 10 und 12).
  • OLG Karlsruhe, 28.09.2001 - 16 WF 113/01

    Zu den Voraussetzungen der wirksamen Bestellung eines Umgangspflegers

    Diese Feststellung kann allerdings nachgeholt werden (vgl. OLG Karlsruhe, 2. ZS. - Familiengericht - Beschluss vom 27. Dezember 2000 - 2 WF 47/00 -).
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