Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 02.07.1996 - 10 W 58/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,3719
OLG Düsseldorf, 02.07.1996 - 10 W 58/96 (https://dejure.org/1996,3719)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.07.1996 - 10 W 58/96 (https://dejure.org/1996,3719)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. Juli 1996 - 10 W 58/96 (https://dejure.org/1996,3719)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss; Voraussetzungen für einen Mehrvertretungszuschlag; Erhöhung der Prozessgebühr bei Fortführung eines Prozesses auf Weisung von Miterben nach dem Tod des Klägers; Kein Unterschied zu einem originären Mandat durch eine ...

  • Anwaltsblatt

    § 6 BRAGebO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BRAGO § 6 Abs. 1 S. 2

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 1405
  • MDR 1996, 1300
  • AnwBl 1996, 588
  • Rpfleger 1997, 41
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Brandenburg, 13.12.2006 - 6 W 192/06

    Rechtsanwaltsgebühren: Gebührenerhöhung bei Erbengemeinschaft als Auftraggeber

    Das OLG Düsseldorf hat seine vom Beklagten zitierte abweichende Rechtsprechung mit Beschluss vom 2.7.1996, 10 W 58/96, ausdrücklich aufgegeben (NJW-RR 1996, 226), ebenso wie das OLG Schleswig (Nachweis bei OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 226).
  • OLG Frankfurt, 02.06.2004 - 4 U 139/03

    Notarkostenbeschwerde: Unzulässigkeit der Vollstreckungsgegenklage gegen die

    In dem Umfang, in welchem das zuständige Landgericht über die Kostenberechnung des Notars rechtskräftig erkennt, ist die Entscheidung für alle Kostenschuldner und den Notar einschließlich der Dienstaufsichtsbehörde bindend (OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 1405, 1406).
  • OLG Düsseldorf, 10.02.2000 - 7 W 11/00

    Erstattungsfähigkeit der Erhöhungsgebühr bei Vertretung zunächst unbekannt, von

    Dem entspricht es, daß der Mehrvertretungszuschlag ohne Rücksicht darauf anfällt, ob im Einzelfall eine Mehrbelastung des Rechtsanwaltes tatsächlich eintritt oder ob bei bestimmten Sachverhalten jedenfalls im Regelfall eine Mehrbelastung angenommen werden kann (vgl. OLG Düsseldorf, 10. Zivilsenat, AnwBl 1996, 588 unter Berufung auf BGH NJW 1987, 2240 ).
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Rechtsprechung
   OLG München, 03.05.1996 - 21 U 2177/96   

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https://dejure.org/1996,8697
OLG München, 03.05.1996 - 21 U 2177/96 (https://dejure.org/1996,8697)
OLG München, Entscheidung vom 03.05.1996 - 21 U 2177/96 (https://dejure.org/1996,8697)
OLG München, Entscheidung vom 03. Mai 1996 - 21 U 2177/96 (https://dejure.org/1996,8697)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    ZPO § 927
    Änderung der Kostenentscheidung bei Aufhebung einer einstweiligen Verfügung wegen Versäumung der Vollziehungsfrist

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG München I - 9 O 177 13/95
  • OLG München, 03.05.1996 - 21 U 2177/96
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG München, 04.04.1986 - 21 U 5833/85

    Rechtsschutzbedürfnis für einen Aufhebungsantrag; Verzicht auf die Rechte aus

    Auszug aus OLG München, 03.05.1996 - 21 U 2177/96
    »Versäumt der Verfügungskläger die Vollziehungsfrist und wird aus diesem Grunde eine einstweilige Verfügung gemäß § 927 ZPO aufgehoben, so kann in diesem Zusammenhang und wegen Versäumung der Vollziehungsfrist grundsätzlich nicht die Kostenentscheidung des Anordnungsverfahrens geändert werden (Bestätigung von OLG München NJW-RR 1986, 998).«.

    Da das Aufhebungsverfahren nach § 927 ZPO nur auf nachträglich veränderte Umstände gestützt werden kann, wird in diesem Verfahren lediglich über die Rechtmäßigkeit der Fortdauer der einstweiligen Verfügung entschieden, nicht hingegen über die Rechtmäßigkeit des Anordnungsverfahrens (vgl. OLG München, NJW-RR 1986, 998); Den anderen Auffassungen (vgl. etwa zuletzt OLG Karlsruhe WRP 1996, 120 mit Anmerkung hierzu von Ulrich in WRP 1996, 84 je m.w.Nachw.) kann der Senat deshalb nicht folgen.

  • BGH, 01.04.1993 - I ZR 70/91

    Vollziehungsschaden bei einstweiliger Anordnung

    Auszug aus OLG München, 03.05.1996 - 21 U 2177/96
    des § 927 ZPO darin bestehen, daß im Hauptsacheverfahren rechtskräftig festgestellt ist, daß der Verfügungsanspruch nicht bestanden hat (vgl. dazu BGHZ 122, 172), oder wenn die Verfügungsklägerin zu erkennen gegeben hat, daß sie auf die einstweilige Verfügung nicht mehr angewiesen ist (vgl. Thomas/Putzo ZPO 19. Aufl. § 927 Rn. 8).
  • OLG Düsseldorf, 12.03.1999 - 22 U 66/98

    Vollziehungsfrist bei Neuanordnung eines Arrestes durch Berufungsgericht

    Eine Ausnahme gilt jedoch nach der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur, wenn - wie hier - die Vollziehungsfrist des § 929 Abs. 2 ZPO nicht gewahrt wurde (s. Heinze in: Münchener Kommentar zur ZPO , § 927 Rdnr. 20 m.w.N.; OLG Düsseldorf OLGR 1993, 172; OLG München (29. Zivilsenat) OLGR 1993, 269; a.A. OLG München (21. Zivilsenat) OLGR 1997, 72 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 20.05.1996 - 23 W 87/96   

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https://dejure.org/1996,8896
OLG Hamm, 20.05.1996 - 23 W 87/96 (https://dejure.org/1996,8896)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.05.1996 - 23 W 87/96 (https://dejure.org/1996,8896)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. Mai 1996 - 23 W 87/96 (https://dejure.org/1996,8896)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Zweibrücken, 06.12.2004 - 4 W 162/04

    Kostenfestsetzung in Wettbewerbssachen: Nichtberücksichtigung anwaltlicher

    Die dafür maßgebenden Gründe liegen darin, dass es sich dabei nicht um Kosten der Prozessvorbereitung handelt, sondern um solche, über deren Ersatzfähigkeit nach materiellen-rechtlichen Gesichtspunkten zu entscheiden ist (vgl. dazu etwa OLG Koblenz JurBüro 1981, 1089; OLG Frankfurt GRUR 1985, 328; OLG Rostock WRP 1996, 790; OLG Hamburg JurBüro 1993, 487; OLG Hamm JurBüro 1997, 258, jeweils m.w.N. auch zur Gegenmeinung).
  • OLG Frankfurt, 18.12.2002 - 6 W 105/02

    Geschäftsgebühr für vorgerichtliche oder außergerichtliche Tätigkeit eines

    Für die vorgerichtliche oder die außergerichtliche Tätigkeit eines Rechtsanwaltes, der sich (noch) nicht zum Prozeßbevollmächtigten bestellt hatte, kann im Kostenfestsetzungsverfahren gemäß §§ 103, 104 ZPO grundsätzlich keine Geschäftsgebühr geltend gemacht werden ( vgl. OLG Koblenz, AnwBl. 1987, 53 f. und AnwBl. 2001, 310; OLG Hamm, JurBüro 1997, 258 f.; OLG Karlsruhe, OLGR 1999, 347 f.; OLG München, OLGR 2002, 56; vgl. auch Senat, MDR 1995, 414 zur mangelnden Festsetzbarkeit von Abmahnkosten; a.A. LG Schwerin, AnwB11998, 541; LG Bremen, WuM 1999, 598; Zöller, ZPO, 23. Auflage, §§ 103, 104, Rdnr. 21 "Außergerichtliche Anwaltskosten" und "Vorprozessuale Kosten").
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 30.10.1996 - 19 W 915/96   

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https://dejure.org/1996,10134
OLG Dresden, 30.10.1996 - 19 W 915/96 (https://dejure.org/1996,10134)
OLG Dresden, Entscheidung vom 30.10.1996 - 19 W 915/96 (https://dejure.org/1996,10134)
OLG Dresden, Entscheidung vom 30. Oktober 1996 - 19 W 915/96 (https://dejure.org/1996,10134)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    PostG § 16 Abs. 1; ZPO § 176
    Wirksamkeit der Zustellungen durch die Deutsche Post AG

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Leipzig - 8 O 5241/96
  • OLG Dresden, 30.10.1996 - 19 W 915/96
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.10.1973 - NotZ 4/73

    Zustellung an den Verfahrensbevollmächtigten eines Beteiligten im FGG -Verfahren

    Auszug aus OLG Dresden, 30.10.1996 - 19 W 915/96
    § 176 ZPO setzt nämlich keine förmliche Bestellung des Prozeßbevollmächtigten voraus; vielmehr genügt eine auch schlüssige Bestellung durch den Prozeßbevollmächtigten selbst (BGHZ 61, 308, 310 f.; Roth, in: Stein/Jonas, ZPO , 21. Auflage, § 176 Rdnr. 17; Thomas/Putzo, ZPO , 19. Auflage, § 176 ZPO Rdnr. 3; Stöber, in: Zöller, aao., § 176 ZPO , Rdnr. 5).
  • BGH, 16.12.1981 - VIII ZB 67/81

    Berufung - Unzulässigkeit - Verwertung - Stellungnahme - Pflicht zur Anhörung

    Auszug aus OLG Dresden, 30.10.1996 - 19 W 915/96
    Ebenso wie bei der Verfügung einer Berufung als unzulässig (vgl. dazu BGH VersR 1982, 246 und VersR 1975, 899 f.) folgt diese Pflicht zur Anhörung, selbst wenn in der ZPO so ausdrücklich nicht vorgesehen, unmittelbar aus dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs des Art. 103 Abs. 1 GG .
  • BGH, 16.04.1975 - VIII ZB 3/75

    Statthaftigkeit der Beschwerde bei Verletzung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus OLG Dresden, 30.10.1996 - 19 W 915/96
    Ebenso wie bei der Verfügung einer Berufung als unzulässig (vgl. dazu BGH VersR 1982, 246 und VersR 1975, 899 f.) folgt diese Pflicht zur Anhörung, selbst wenn in der ZPO so ausdrücklich nicht vorgesehen, unmittelbar aus dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs des Art. 103 Abs. 1 GG .
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   OLG Hamburg, 04.07.1996 - 3 U 192/95   

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https://dejure.org/1996,12747
OLG Hamburg, 04.07.1996 - 3 U 192/95 (https://dejure.org/1996,12747)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04.07.1996 - 3 U 192/95 (https://dejure.org/1996,12747)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04. Juli 1996 - 3 U 192/95 (https://dejure.org/1996,12747)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

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