Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 22.10.1998 - 8 U 1610/98   

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https://dejure.org/1998,2134
OLG Nürnberg, 22.10.1998 - 8 U 1610/98 (https://dejure.org/1998,2134)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 22.10.1998 - 8 U 1610/98 (https://dejure.org/1998,2134)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 22. Oktober 1998 - 8 U 1610/98 (https://dejure.org/1998,2134)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit des Rücktritts eines Krankenversicherers vom Versicherungsvertrag; Erfüllung der Nachfrageobliegenheit bei Vertragsabschluss; Verspätete Geltendmachung von Rücktrittsgründen

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 16; VVG § 20 Abs. 1
    Kein Nachschieben von Rücktrittsgründen nach Ablauf der Monatsfrist (§ 20 Abs. 1 VVG)

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG §§ 16 20 Abs. 1
    Nachschieben von Gründen beim Rücktritt des Versicherers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz)

    VVG § 16, § 20 Abs. 1
    Versicherungsvertrag - Nachschieben von Kündigungsgründen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 676
  • MDR 1999, 358
  • VersR 1999, 609
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 10.12.1986 - VIII ZR 349/85

    Vereinbarung einer Rücktrittsklausel bei Störungen der öffentlichen Sicherheit

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.10.1998 - 8 U 1610/98
    Die Gegenmeinung im Versicherungsrecht stützt sich darauf, daß eine Begründung im Gesetz nicht vorgeschrieben und damit ein Nachschieben von Gründen zulässig sei (vgl. OLG Hamm RuS 87, 114; OLG Köln VersR 73, 1017), sowie auf die Behauptung, daß die Rechtsprechung zum allgemeinen Zivilrecht für den Rücktritt vom Vertrag auf demselben Standpunkt stünde (vgl. Prölss, aaO, unter Berufung auf BGHZ 99, 182 ).
  • BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 197/87

    Abschluß einer Lebensversicherung für den Fall des Todes eines anderen;

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.10.1998 - 8 U 1610/98
    Die nachgeschobenen Gründe sind dann als Neuanfechtung zu werten, deren Rechtzeitigkeit nach dem Zeitpunkt ihrer Abgabe zu beurteilen ist (vgl. BGH NJW 66, 39; NJW-RR 89, 1183; 93, 948; BAG BB 81, 1156).
  • BGH, 25.03.1992 - IV ZR 55/91

    Aufklärungspflicht des Versicherers im Rahmen der Risikoprüfung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.10.1998 - 8 U 1610/98
    Ist ein Gefahrumstand, dessentwegen der Versicherer nunmehr zurücktreten will, bei Vertragsschluß vom Versicherungsnehmer überhaupt nicht angezeigt worden, wäre er aber an den Tag gekommen, falls der Versicherer Unvollständigkeiten im Hinblick auf andere Gefahrumstände nachgegangen wäre, so ist das Rücktrittsrecht gleichfalls zu versagen (vgl. BGH Versicherungsrecht 92, 603; Prölss, aaO).
  • BGH, 19.02.1993 - V ZR 249/91

    Geltendmachung neuer Gründe für eine Täuschungsanfechtung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.10.1998 - 8 U 1610/98
    Die nachgeschobenen Gründe sind dann als Neuanfechtung zu werten, deren Rechtzeitigkeit nach dem Zeitpunkt ihrer Abgabe zu beurteilen ist (vgl. BGH NJW 66, 39; NJW-RR 89, 1183; 93, 948; BAG BB 81, 1156).
  • BGH, 20.09.1989 - IVa ZR 107/88

    Beginn der Rücktritts- oder Kündigungsfrist wegen Obliegenheitsverletzung des

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.10.1998 - 8 U 1610/98
    Dem Versicherungsnehmer soll deshalb anhand des fristgerechten Rücktritts umgehend Klarheit verschafft werden, ob ihm ein Leistungsanspruch aus dem Versicherungsverhältnis weiterhin zusteht (vgl. BGH Versicherungsrecht 89, 1249; OLG Oldenburg Versicherungsrecht 94, 969).
  • BAG, 21.01.1981 - 7 AZR 1093/78

    Anfechtung - Irrtum

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.10.1998 - 8 U 1610/98
    Die nachgeschobenen Gründe sind dann als Neuanfechtung zu werten, deren Rechtzeitigkeit nach dem Zeitpunkt ihrer Abgabe zu beurteilen ist (vgl. BGH NJW 66, 39; NJW-RR 89, 1183; 93, 948; BAG BB 81, 1156).
  • OLG Hamm, 22.09.1993 - 20 U 42/93

    Klageschrift; Zustellung; Unrichtige Bezeichnung; Klagefrist; Parteibezeichnung;

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.10.1998 - 8 U 1610/98
    Dem Versicherungsnehmer soll deshalb anhand des fristgerechten Rücktritts umgehend Klarheit verschafft werden, ob ihm ein Leistungsanspruch aus dem Versicherungsverhältnis weiterhin zusteht (vgl. BGH Versicherungsrecht 89, 1249; OLG Oldenburg Versicherungsrecht 94, 969).
  • BGH, 11.10.1965 - II ZR 45/63

    Klage auf Rückzahlung eines gezahlten Geldbetrags für eine Wechselbürgschaft -

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.10.1998 - 8 U 1610/98
    Die nachgeschobenen Gründe sind dann als Neuanfechtung zu werten, deren Rechtzeitigkeit nach dem Zeitpunkt ihrer Abgabe zu beurteilen ist (vgl. BGH NJW 66, 39; NJW-RR 89, 1183; 93, 948; BAG BB 81, 1156).
  • BGH, 07.10.1958 - I ZR 62/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.10.1998 - 8 U 1610/98
    Dort wird nämlich für das - hier einschlägige - gesetzliche Rücktrittsrecht (z. B. wegen positiver Vertragsverletzung), bei dem ebenfalls verschiedene Rücktrittsgründe konkurrieren können, von der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur die Auffassung vertreten, daß der Rücktritt auf solche Rücktrittsgründe, die dem Berechtigten im Zeitpunkt der Rücktrittserklärung bereits bekannt waren, nicht mehr gestützt werden kann (vgl. RGZ 142, 268, 274; RG JW 1936 Nr. 7, 2392; BGHZ 11, 86; BGH BB 51, 546; Betrieb 59, 82; Erman/Battes, Randziffer 49 zu § 326 BGB , Emmerich im Münchner Kommentar zum BGB , 3. Aufl., Vorbemerkung, 332 vor § 275 BGB ).
  • RG, 20.11.1933 - VI 244/33

    1. Dürfen die in der Rechtsprechung zu § 626 BGB. und § 70 HGB. entwickelten

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.10.1998 - 8 U 1610/98
    Dort wird nämlich für das - hier einschlägige - gesetzliche Rücktrittsrecht (z. B. wegen positiver Vertragsverletzung), bei dem ebenfalls verschiedene Rücktrittsgründe konkurrieren können, von der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur die Auffassung vertreten, daß der Rücktritt auf solche Rücktrittsgründe, die dem Berechtigten im Zeitpunkt der Rücktrittserklärung bereits bekannt waren, nicht mehr gestützt werden kann (vgl. RGZ 142, 268, 274; RG JW 1936 Nr. 7, 2392; BGHZ 11, 86; BGH BB 51, 546; Betrieb 59, 82; Erman/Battes, Randziffer 49 zu § 326 BGB , Emmerich im Münchner Kommentar zum BGB , 3. Aufl., Vorbemerkung, 332 vor § 275 BGB ).
  • OLG Köln, 13.02.1973 - 9 U 34/71
  • OLG München, 21.06.2013 - 25 U 4527/11

    Rücktritt des Berufsunfähigkeitsversicherers vom Vertrag wegen schuldhafter

    Der Senat hat bereits in der Hinweisverfügung vom 30.10.2012 unter Verweis auf die Entscheidungen des OLG Nürnberg in VersR 1999, 609, und des BGH in VersR 1999, 217, dargelegt, dass bezüglich der Folgen des Motorradunfalls die Einhaltung der Frist des § 20 Abs. 1 VVG a.F., § 9 Nr. 3 Satz 2 EBO 199 fraglich erscheint.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 25.09.1998 - 22 U 62/98   

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https://dejure.org/1998,2337
OLG Düsseldorf, 25.09.1998 - 22 U 62/98 (https://dejure.org/1998,2337)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.09.1998 - 22 U 62/98 (https://dejure.org/1998,2337)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. September 1998 - 22 U 62/98 (https://dejure.org/1998,2337)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JurPC

    BGB § 459
    Anforderung an die Fehlerbeschreibung bei Mängelrüge durch einen Laien

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Substantiierung der Mängelrüge

  • Wolters Kluwer

    Anforderung an die Fehlerbeschreibung bei Mängelrüge durch einen Laien; Rechtliche Qualifizierung des Vertrags über die Lieferung einer funktionierenden CAD-Anlage

  • rechtsportal.de

    BGB § 459
    Darlegungslast des Käufers für Mängelrüge Kauf eines EDV-Anlage

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 563
  • MDR 1999, 286
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.04.1991 - VIII ZR 114/90

    Zusicherung einer Eigenschaft beim Gebrauchtwagenkauf

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.09.1998 - 22 U 62/98
    Eine Zusicherung i. S. d. § 459 Abs. 2 BGB setzt voraus, daß der Verkäufer - sei es ausdrücklich, stillschweigend oder konkludent - in vertragsmäßig bindender Weise die Gewähr für das Vorhandensein einer Eigenschaft der Kaufsache übernimmt und damit seine Bereitschaft zu erkennen gibt, für alle Folgen des Fehlens dieser Eigenschaft einzustehen (BGH NJW 1991, 1880 ).
  • OLG Brandenburg, 14.08.1997 - 9 WF 82/97

    Prozeßkostenhilfe bei Prozeßstandschaft im Unterhaltsrecht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.09.1998 - 22 U 62/98
    Soweit der Klägerin neben der Lieferung der Hard- und Software auch eine - gemäß IV, 4 der Geschäftsbedingungen gesondert zu vergütende - Installationspflicht oblag (vgl. IV der Geschäftsbedingungen - Software - der Klägerin), trat diese in ihrer Bedeutung hinter die Lieferpflichten zurück und ließ die Anwendung von Kaufvertragsrecht unberührt (vgl. OLG Köln, OLGR 1997, 346 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 28.11.2001 - 9 U 148/01

    Fernabsatzvertrag: Beginn der Widerrufsfrist bei Warenlieferung; Ausschluß bei

    Selbst wenn noch Standardsoftware mitgeliefert worden wäre, so würde doch Kaufrecht Anwendung finden (Westermann aaO; BGH NJW 1990, S.987; OLG Köln OLGR 1997, S.346; OLG Düsseldorf CR 2000, S. 350, 351 und CR 1999, S. 145, 146).
  • OLG Düsseldorf, 21.01.2000 - 22 U 122/99

    Kauf von PC nebst Zubehör als einheitliche Kaufsache

    Soweit es der Beklagten neben der Lieferung der Hard- und Software oblag, ein zusätzliches Laufwerk ("ZIP Drive 100MB") in den PC mit der Typenbezeichnung "IC-WS PII 266" einzubauen, tritt diese Verpflichtung in ihrer Bedeutung hinter die Lieferpflichten zurück und läßt die Anwendung von Kaufvertragsrecht unberührt (vgl. OLG Köln, OLGR 1997, 346 m. w. N.; Senatsurteil vom 25.09.1998 - 22 U 62/98 - CR 1999, 145 ff = OLGR 1999, 1/2; NJW-RR 1999, 563 ff = MDR 1999, 286/287).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 30.09.1998 - 15 W 429/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,4376
OLG Hamm, 30.09.1998 - 15 W 429/97 (https://dejure.org/1998,4376)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.09.1998 - 15 W 429/97 (https://dejure.org/1998,4376)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. September 1998 - 15 W 429/97 (https://dejure.org/1998,4376)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Bildung einer Rücklage für die Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums; Schäden am Gemeinschaftseigentum; Schadensersatzanspruch wegen Verletzung des Sondereigentums; Rechte und Pflichten aus einem Gemeinschaftsverhältnis von Wohnungseigentümer

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 1999, 225
  • FGPrax 1999, 11
  • ZMR 1999, 200
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 21.05.1992 - 2Z BR 6/92

    Schadensersatz wegen von einem Wohnungseigentümer nicht oder verspätet

    Auszug aus OLG Hamm, 30.09.1998 - 15 W 429/97
    Einer dahingehenden abschließenden Entscheidung steht jedoch der auf sofortige weitere Beschwerde ergangene Beschluß des 2. Zivilsenats des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 21.05.1992 - 2 Z BR 6/92 -(abgedruckt in BayObLGZ 1992, 146 = NJW-RR 1992, 1102) entgegen; denn auf der Grundlage der vom Bayerischen Obersten Landesgericht vertretenen Rechtsauffassung müßte der Senat die Entscheidung des Landgerichts aufheben und die Sache zur weiteren Behandlung zurückverweisen.

    Allerdings hat das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLGZ 1992, 146 = NJW-RR 1992, 1102) die Auffassung vertreten, die Wohnungseigentümer seien sich gegenseitig aus dem Gemeinschaftsverhältnis zur Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums als einer Maßnahme der ordnungsgemäßen Verwaltung verpflichtet.

  • BGH, 23.06.1994 - I ZR 106/92

    "Vollmachtsnachweis"; Nachweis der Bevollmächtigung

    Auszug aus OLG Hamm, 30.09.1998 - 15 W 429/97
    Die Ersatzpflicht erfaßt im übrigen auch die Kosten des Gutachtens des Sachverständigen H, weil diese Kosten zu einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren, auch wenn dessen Gutachten nach den Ausführungen des Sachverständigen I teilweise unrichtige Feststellungen enthält (vgl. OLG Hamm BB 1994, 1525).
  • BGH, 02.10.1991 - V ZB 9/91

    Beteiligteneigenschaft der Wohnungseigentümer bei Geltendmachung von

    Auszug aus OLG Hamm, 30.09.1998 - 15 W 429/97
    Die Antragsteller bedurften daher für diesen Antrag nicht der Ermächtigung durch die Wohnungseigentümergemeinschaft (vgl. BGHZ 115, 253, 257 ff) bzw. einer Ermächtigung der in ihrem "Block" wohnenden Beteiligten zu 5) und 6).
  • BGH, 27.06.1985 - VII ZB 16/84

    Wohnungseigentum: Zwangsversteigerung; weitere Anschlußwerte

    Auszug aus OLG Hamm, 30.09.1998 - 15 W 429/97
    Für die Vorlagepflicht maßgebend ist allein die Gleichheit der Rechtsfrage, von der die Entscheidung abhängt (vgl. etwa BGHZ 95, 118, 123 = NJW 1985, 2717).
  • BGH, 12.10.1967 - VII ZR 8/65

    Darlegungs- und Beweislast bei Mängeln eines Werks

    Auszug aus OLG Hamm, 30.09.1998 - 15 W 429/97
    Danach hat der Unternehmer, der mangelhaft geleistet oder sonstwie pflichtwidrig gehandelt und dadurch aus seinem Gefahrenbereich dem Auftraggeber Schaden zugefügt hat, zu seiner Entlastung nachzuweisen, daß er die schädigenden Umstände nicht zu vertreten hat (vgl. etwa BGHZ 48, 310, 312 = NJW 1968, 43; NJW 1987, 1938, 1939).
  • OLG Hamburg, 22.12.2004 - 2 Wx 132/01

    Schadenersatzanspruch gegenüber Miteigentümern einer Wohneigentumsanlage wegen

    Entsprechend der Rechtsprechung des OLG Hamm (FGPrax 1999, 11) sei davon auszugehen, dass die geschuldete Instandsetzung und Instandhaltung den Leistungserfolg gerade nicht beinhalte, so dass eine Voraussetzung zur Anwendung des § 278 BGB entfalle.
  • OLG Hamburg, 08.01.2008 - 2 Wx 25/01

    Zurechnung von Handwerkerverschulden

    Entsprechend der Rechtsprechung des OLG Hamm (FGPrax 1999, 11) sei davon auszugehen, dass die geschuldete Instandsetzung und Instandhaltung den Leistungser folg gerade nicht beinhalte, so dass eine Vor - aussetzung zur Anwendung des § 278 BGB ent falle.
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 23.06.1998 - 4 U 492/97 - 136   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,15138
OLG Saarbrücken, 23.06.1998 - 4 U 492/97 - 136 (https://dejure.org/1998,15138)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 23.06.1998 - 4 U 492/97 - 136 (https://dejure.org/1998,15138)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 23. Juni 1998 - 4 U 492/97 - 136 (https://dejure.org/1998,15138)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Klagemöglichkeit bei Verweigerung der Abnahme einer Werkleistung trotz Abnahmereife; Fälligkeit der Vergütung bei Abnahme von Werkleistungen; Abnahme einer Architektenleistung durch Einzug in das Gebäude

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann beginnt die Verjährungsfrist der Werklohnforderung? (IBR 1999, 153)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Saarbrücken, 04.12.2003 - 8 U 49/03

    Werklohnklage des Bauunternehmers: Beginn der Verjährungsfrist für den

    Zwar kann nach Auffassung des Senats für den Beginn der Verjährungsfrist beim BGB-Werkvertrag nicht, wovon der Erstrichter ersichtlich ausgegangen ist, allein darauf abgestellt werden, dass die Klägerin ihre Werkleistung abnahmereif erbracht hat, so dass die Beklagte deren Abnahme nicht verweigern konnte mit der Folge, dass die Klägerin berechtigt war, die Beklagte unmittelbar auf Zahlung ihrer Werklohnforderung zu verklagen, was das berechtigte Abnahmeverlangen mit einschließt ( so aber wohl Saarl. OLG, OLGR Saarbrücken 1999, 1 [hier lag aber auch eine Abnahme der Werkleistung vor, so dass es auf diese Frage nicht entscheidungserheblich ankam]; OLG Düsseldorf, OLGR Düsseldorf 1992, 254 [auch hier wurde diese Ansicht eher beiläufig und ohne Begründung dargelegt, ohne dass die Entscheidung im Ergebnis hierauf gestützt wurde] und Peters in Staudinger, Neubearbeitung 2000, § 641 BGB Rn. 6).
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