Rechtsprechung
OLG Köln, 16.09.1998 - 13 U 48/98 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beschränkung der Bank auf die formale Prüfung im Hinblick auf die Echtheit eines Überweisungsauftrags; Verwendung eines Überweisungsformulars einer anderen Bank als verdachterregender Umstand
- rewis.io
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 276, 675
Prüfungspflicht der Bank bei gefälschtem Überweisungsauftrag - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- zbb-online.com (Leitsatz)
BGB §§ 276, 675
Prüfungspflicht der Bank bei gefälschtem Überweisungsauftrag
Besprechungen u.ä.
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Verwendung eines Überweisungsformulars einer anderen Bank kein Verdachtsmoment
Verfahrensgang
- LG Aachen, 27.01.1998 - 12 O 393/96
- OLG Köln, 16.09.1998 - 13 U 48/98
Papierfundstellen
- NJW-RR 1999, 1725
- WM 1999, 1211
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 31.05.1994 - VI ZR 12/94
Rückabwicklung eines gefälschten Überweisungsauftrages
Auszug aus OLG Köln, 16.09.1998 - 13 U 48/98
Diese Prüfung liegt ohnehin schon vorrangig im eigenen Interesse der Bank, weil sie nämlich regelmäßig selbst das - auch nicht formularmäßig ohne Rücksicht auf ein Verschulden auf den Kunden abwälzbare - Risiko trägt, daß Überweisungsaufträge gefälscht oder inhaltlich verfälscht werden (vgl. BGH NJW 1994, 2357; NJW 1997, 1700; NJW 1997, 2236). - BGH, 18.03.1997 - XI ZR 117/96
Bank trägt das Risiko von Scheckfälschungen
Auszug aus OLG Köln, 16.09.1998 - 13 U 48/98
Diese Prüfung liegt ohnehin schon vorrangig im eigenen Interesse der Bank, weil sie nämlich regelmäßig selbst das - auch nicht formularmäßig ohne Rücksicht auf ein Verschulden auf den Kunden abwälzbare - Risiko trägt, daß Überweisungsaufträge gefälscht oder inhaltlich verfälscht werden (vgl. BGH NJW 1994, 2357; NJW 1997, 1700; NJW 1997, 2236). - BGH, 13.05.1997 - XI ZR 84/96
Rechtsfolgen der Einlösung eines entwendeten, verfälschten, undatierten Schecks
Auszug aus OLG Köln, 16.09.1998 - 13 U 48/98
Diese Prüfung liegt ohnehin schon vorrangig im eigenen Interesse der Bank, weil sie nämlich regelmäßig selbst das - auch nicht formularmäßig ohne Rücksicht auf ein Verschulden auf den Kunden abwälzbare - Risiko trägt, daß Überweisungsaufträge gefälscht oder inhaltlich verfälscht werden (vgl. BGH NJW 1994, 2357; NJW 1997, 1700; NJW 1997, 2236).
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 10.10.1997 - 7 U 54/94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
BGB §§ 2287 812 ff.; HöfeO §§ 1 ff.
Löschung des Hofvermerks - Reichweite einer lebzeitigen Verfügung - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mönchengladbach - 10 O 344/93
- OLG Düsseldorf, 10.10.1997 - 7 U 54/94
Papierfundstellen
- FamRZ 1999, 1622
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 16.10.1992 - V ZR 125/91
Übereignungsanspuch bei formlosen Hofübergabevertrag
Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.10.1997 - 7 U 54/94
Ein formlos gültiger Hofübergabevorvertrag (vgl. BGH NJW 88, 710 und NJW 1993, 267 mit jeweils w.N.) ist nur ausnahmsweise wirksam, wenn nämlich die Nichtanerkennung einer Bindung zu einem schlechthin untragbaren Ergebnis führen würde.Der Kläger ist auch dafür beweispflichtig, daß eine einmal eingetretene Bindung nachträglich nicht wieder in Wegfall gekommen ist (vgl. BGH NJW 1993, 267, 268).
- BGH, 26.11.1975 - IV ZR 138/74
Zuwendung auf den Todesfall
Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.10.1997 - 7 U 54/94
Dagegen ist ein anzuerkennendes lebzeitiges Eigeninteresse zu bejahen, wenn die Erblasserin die Verfügung getroffen hat, um die Versorgung für ihr Alter sicherzustellen oder zu verbessern (vgl. BGHZ 66, 8, 16; WM 1977, 876, 877; WM 1979, 442, 445; BGHZ 77, 264, 267; 83, 44, 46).Demgegenüber trägt der Kläger die Beweislast dafür, daß die vorgebrachten Gründe nicht vorgelegen bzw. die Erblasserin in Wahrheit nicht zu der ihn benachteiligenden Schenkung bewogen hatten (vgl. BGHZ 66, 8, 17; WM 1977, 876, 877; BGHZ 77, 264, 267; BGHZ 82, 274, 282).
- BGH, 12.06.1980 - IVa ZR 5/80
Beauftragung des Berichterstatters mit der Durchführung einer Beweisaufnahme
Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.10.1997 - 7 U 54/94
Dagegen ist ein anzuerkennendes lebzeitiges Eigeninteresse zu bejahen, wenn die Erblasserin die Verfügung getroffen hat, um die Versorgung für ihr Alter sicherzustellen oder zu verbessern (vgl. BGHZ 66, 8, 16; WM 1977, 876, 877; WM 1979, 442, 445; BGHZ 77, 264, 267; 83, 44, 46).Demgegenüber trägt der Kläger die Beweislast dafür, daß die vorgebrachten Gründe nicht vorgelegen bzw. die Erblasserin in Wahrheit nicht zu der ihn benachteiligenden Schenkung bewogen hatten (vgl. BGHZ 66, 8, 17; WM 1977, 876, 877; BGHZ 77, 264, 267; BGHZ 82, 274, 282).
- BGH, 27.01.1982 - IVa ZR 240/80
Schutz des Vertragserben
Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.10.1997 - 7 U 54/94
Dagegen ist ein anzuerkennendes lebzeitiges Eigeninteresse zu bejahen, wenn die Erblasserin die Verfügung getroffen hat, um die Versorgung für ihr Alter sicherzustellen oder zu verbessern (vgl. BGHZ 66, 8, 16; WM 1977, 876, 877; WM 1979, 442, 445; BGHZ 77, 264, 267; 83, 44, 46).Das Bedürfnis alleinstehender Erblasser, im Alter versorgt und gegebenenfalls auch gepflegt zu werden, wird erfahrungsgemäß mit den Jahren immer dringender und gewichtiger (vgl. BGHZ 83, 44, 46).
- BGH, 23.09.1981 - IVa ZR 185/80
Lebzeitige Verfügungen des durch gemeinschaftliches Testament gebundenen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.10.1997 - 7 U 54/94
Demgegenüber trägt der Kläger die Beweislast dafür, daß die vorgebrachten Gründe nicht vorgelegen bzw. die Erblasserin in Wahrheit nicht zu der ihn benachteiligenden Schenkung bewogen hatten (vgl. BGHZ 66, 8, 17; WM 1977, 876, 877; BGHZ 77, 264, 267; BGHZ 82, 274, 282). - BGH, 21.06.1989 - IVa ZR 302/87
Schutz des Vertragserben gegen sittenwidrige Verfügungen des Erblassers
Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.10.1997 - 7 U 54/94
Im übrigen geht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat in ständiger Rechtsprechung folgt, § 2287 als Sonderregelung einem eigenen Anspruch des Erben aus § 826 BGB vor (vgl. BGHZ 173 = JR 1990, 157 = Just 1989, 1017; BGH NJW 91, 1992). - BGH, 14.05.1987 - BLw 2/87
Rechtsfolgen der Löschung des Hofvermerks; Fortbestehen der höferechtlich wirksam …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.10.1997 - 7 U 54/94
Ein formlos gültiger Hofübergabevorvertrag (vgl. BGH NJW 88, 710 und NJW 1993, 267 mit jeweils w.N.) ist nur ausnahmsweise wirksam, wenn nämlich die Nichtanerkennung einer Bindung zu einem schlechthin untragbaren Ergebnis führen würde. - BGH, 30.04.1991 - IV ZR 104/90
Rechtsstelung des Vertragserben
Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.10.1997 - 7 U 54/94
Zwar hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 30.04.1991 (BGH NJW 1991, 1952 ) nicht ausgeschlossen, daß bei einem kollusivem Zusammenwirken zwischen dem Erblasser und dem Beschenkten § 138 Abs. 1 BGB eingreifen kann. - BVerfG, 22.06.1987 - 1 BvR 772/86
Verfassungsmäßigkeit des § 13 HöfeO
Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.10.1997 - 7 U 54/94
Zwar hat die Mutter der Parteien als alleinige Hofeigentümerin nach dem Tode ihres Mannes in rechtlich zulässiger Weise die Löschung des Hofvermerks herbeigeführt (zur Zulässigkeit vgl. BGH AgrarR 1987, 222 -224).
Rechtsprechung
OLG München, 11.12.1998 - 21 U 4462/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verfügung eines Miterben über einzelne Nachlassgegenstände oder seinen Anteil daran; Abtretung des Anspruchs auf künftiges Auseinandersetzungsguthaben; Vorhandensein gemeinschaftlichen Vermögens
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München II, 27.05.1998 - 11 O 614/98
- OLG München, 11.12.1998 - 21 U 4462/98
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 22.02.1965 - III ZR 208/63
Erbschaftskauf - Haftung des Erbschaftskäufers gegenüber Nachlassgläubigern - …
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- VG Cottbus, 26.09.2007 - 1 K 2075/00
VG Cottbus, Urteil der 1. Kammer (Einzelrichter) vom 26. September 2007 - 1 K …
Zwar kann eine nach § 2033 Abs. 2 BGB nichtige Verfügung nach § 140 BGB in eine Verfügung über einen Erbteil umgedeutet werden, wenn der Nachlass nur aus einem Gegenstand besteht und ein entsprechender Wille der Vertragsteile erkennbar ist (OLG München, Urt. v. 11. Dezember 1998 - 21 U 4462/98 -, zit. nach juris).
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 18.07.1997 - 22 U 12/97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
BGB §§ 765 767 812
Rückforderungsanspruch bei Bürgschaft auf erstes Anfordern - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Krefeld - 12 O 159/96
- OLG Düsseldorf, 18.07.1997 - 22 U 12/97
- BGH, 07.05.1998 - IX ZR 275/97
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 23.01.1986 - IX ZR 46/85
Formvorschrift für Bürgschaftserklärung; Haftung des Bürgen bei vorzeitiger …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.07.1997 - 22 U 12/97
Üblicherweise entfällt der Sicherungszweck einer Anzahlungsbürgschaft, sobald der Auftragnehmer vertragsgemäß (Teil-)Leistungen an den Auftraggeber erbracht hat, die diesem endgültig verbleiben und deren Anteil an der vereinbarten Vergütung den Betrag der Anzahlung erreicht (vgl. BGH ZIP 1986, 702, 706 zu Abschlagszahlungen nach § 16 Nr. 1 VOB/B , die er als Anzahlungen in bezug auf den Werklohn für das Gesamtwerk ansieht).Auf andere Ansprüche des Beklagten, insbesondere auf solche aus teilweiser Nichterfüllung des Vertrages einschließlich eines etwaigen Schadensersatzanspruchs des Beklagten nach Ablehnung der Vertragserfüllung durch den Konkursverwalter (…siehe das Schreiben Bl. 194 GA - zu dem letztgenannten Anspruch Kilger/Schmidt, KO , 16. Auflage § 17 Anm. 4c) ist die Anzahlung des Beklagten nicht zu verrechnen (vgl. BGH ZIP 1986, 702, 706).
- BGH, 28.10.1993 - IX ZR 141/93
Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft auf erstes …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.07.1997 - 22 U 12/97
Die Verweisung entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH NJW 1988, 2610 ; NJW 1994, 380, 381, jeweils mit weiteren Nachweisen). - BGH, 21.04.1988 - IX ZR 113/87
Einwand der unzulässigen Rechtsausübung gegenüber einer Bürgschaft auf erstes …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.07.1997 - 22 U 12/97
Die Verweisung entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH NJW 1988, 2610 ; NJW 1994, 380, 381, jeweils mit weiteren Nachweisen).