Rechtsprechung
   OLG Köln, 16.09.1998 - 13 U 48/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,3830
OLG Köln, 16.09.1998 - 13 U 48/98 (https://dejure.org/1998,3830)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.09.1998 - 13 U 48/98 (https://dejure.org/1998,3830)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. September 1998 - 13 U 48/98 (https://dejure.org/1998,3830)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 276, 675
    Prüfungspflicht der Bank bei gefälschtem Überweisungsauftrag

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1725
  • WM 1999, 1211
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 31.05.1994 - VI ZR 12/94

    Rückabwicklung eines gefälschten Überweisungsauftrages

    Auszug aus OLG Köln, 16.09.1998 - 13 U 48/98
    Diese Prüfung liegt ohnehin schon vorrangig im eigenen Interesse der Bank, weil sie nämlich regelmäßig selbst das - auch nicht formularmäßig ohne Rücksicht auf ein Verschulden auf den Kunden abwälzbare - Risiko trägt, daß Überweisungsaufträge gefälscht oder inhaltlich verfälscht werden (vgl. BGH NJW 1994, 2357; NJW 1997, 1700; NJW 1997, 2236).
  • BGH, 18.03.1997 - XI ZR 117/96

    Bank trägt das Risiko von Scheckfälschungen

    Auszug aus OLG Köln, 16.09.1998 - 13 U 48/98
    Diese Prüfung liegt ohnehin schon vorrangig im eigenen Interesse der Bank, weil sie nämlich regelmäßig selbst das - auch nicht formularmäßig ohne Rücksicht auf ein Verschulden auf den Kunden abwälzbare - Risiko trägt, daß Überweisungsaufträge gefälscht oder inhaltlich verfälscht werden (vgl. BGH NJW 1994, 2357; NJW 1997, 1700; NJW 1997, 2236).
  • BGH, 13.05.1997 - XI ZR 84/96

    Rechtsfolgen der Einlösung eines entwendeten, verfälschten, undatierten Schecks

    Auszug aus OLG Köln, 16.09.1998 - 13 U 48/98
    Diese Prüfung liegt ohnehin schon vorrangig im eigenen Interesse der Bank, weil sie nämlich regelmäßig selbst das - auch nicht formularmäßig ohne Rücksicht auf ein Verschulden auf den Kunden abwälzbare - Risiko trägt, daß Überweisungsaufträge gefälscht oder inhaltlich verfälscht werden (vgl. BGH NJW 1994, 2357; NJW 1997, 1700; NJW 1997, 2236).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 10.10.1997 - 7 U 54/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,7024
OLG Düsseldorf, 10.10.1997 - 7 U 54/94 (https://dejure.org/1997,7024)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.10.1997 - 7 U 54/94 (https://dejure.org/1997,7024)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. Oktober 1997 - 7 U 54/94 (https://dejure.org/1997,7024)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BGB §§ 2287 812 ff.; HöfeO §§ 1 ff.
    Löschung des Hofvermerks - Reichweite einer lebzeitigen Verfügung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Mönchengladbach - 10 O 344/93
  • OLG Düsseldorf, 10.10.1997 - 7 U 54/94

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 1622
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 16.10.1992 - V ZR 125/91

    Übereignungsanspuch bei formlosen Hofübergabevertrag

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.10.1997 - 7 U 54/94
    Ein formlos gültiger Hofübergabevorvertrag (vgl. BGH NJW 88, 710 und NJW 1993, 267 mit jeweils w.N.) ist nur ausnahmsweise wirksam, wenn nämlich die Nichtanerkennung einer Bindung zu einem schlechthin untragbaren Ergebnis führen würde.

    Der Kläger ist auch dafür beweispflichtig, daß eine einmal eingetretene Bindung nachträglich nicht wieder in Wegfall gekommen ist (vgl. BGH NJW 1993, 267, 268).

  • BGH, 26.11.1975 - IV ZR 138/74

    Zuwendung auf den Todesfall

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.10.1997 - 7 U 54/94
    Dagegen ist ein anzuerkennendes lebzeitiges Eigeninteresse zu bejahen, wenn die Erblasserin die Verfügung getroffen hat, um die Versorgung für ihr Alter sicherzustellen oder zu verbessern (vgl. BGHZ 66, 8, 16; WM 1977, 876, 877; WM 1979, 442, 445; BGHZ 77, 264, 267; 83, 44, 46).

    Demgegenüber trägt der Kläger die Beweislast dafür, daß die vorgebrachten Gründe nicht vorgelegen bzw. die Erblasserin in Wahrheit nicht zu der ihn benachteiligenden Schenkung bewogen hatten (vgl. BGHZ 66, 8, 17; WM 1977, 876, 877; BGHZ 77, 264, 267; BGHZ 82, 274, 282).

  • BGH, 12.06.1980 - IVa ZR 5/80

    Beauftragung des Berichterstatters mit der Durchführung einer Beweisaufnahme

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.10.1997 - 7 U 54/94
    Dagegen ist ein anzuerkennendes lebzeitiges Eigeninteresse zu bejahen, wenn die Erblasserin die Verfügung getroffen hat, um die Versorgung für ihr Alter sicherzustellen oder zu verbessern (vgl. BGHZ 66, 8, 16; WM 1977, 876, 877; WM 1979, 442, 445; BGHZ 77, 264, 267; 83, 44, 46).

    Demgegenüber trägt der Kläger die Beweislast dafür, daß die vorgebrachten Gründe nicht vorgelegen bzw. die Erblasserin in Wahrheit nicht zu der ihn benachteiligenden Schenkung bewogen hatten (vgl. BGHZ 66, 8, 17; WM 1977, 876, 877; BGHZ 77, 264, 267; BGHZ 82, 274, 282).

  • BGH, 27.01.1982 - IVa ZR 240/80

    Schutz des Vertragserben

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.10.1997 - 7 U 54/94
    Dagegen ist ein anzuerkennendes lebzeitiges Eigeninteresse zu bejahen, wenn die Erblasserin die Verfügung getroffen hat, um die Versorgung für ihr Alter sicherzustellen oder zu verbessern (vgl. BGHZ 66, 8, 16; WM 1977, 876, 877; WM 1979, 442, 445; BGHZ 77, 264, 267; 83, 44, 46).

    Das Bedürfnis alleinstehender Erblasser, im Alter versorgt und gegebenenfalls auch gepflegt zu werden, wird erfahrungsgemäß mit den Jahren immer dringender und gewichtiger (vgl. BGHZ 83, 44, 46).

  • BGH, 23.09.1981 - IVa ZR 185/80

    Lebzeitige Verfügungen des durch gemeinschaftliches Testament gebundenen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.10.1997 - 7 U 54/94
    Demgegenüber trägt der Kläger die Beweislast dafür, daß die vorgebrachten Gründe nicht vorgelegen bzw. die Erblasserin in Wahrheit nicht zu der ihn benachteiligenden Schenkung bewogen hatten (vgl. BGHZ 66, 8, 17; WM 1977, 876, 877; BGHZ 77, 264, 267; BGHZ 82, 274, 282).
  • BGH, 21.06.1989 - IVa ZR 302/87

    Schutz des Vertragserben gegen sittenwidrige Verfügungen des Erblassers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.10.1997 - 7 U 54/94
    Im übrigen geht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat in ständiger Rechtsprechung folgt, § 2287 als Sonderregelung einem eigenen Anspruch des Erben aus § 826 BGB vor (vgl. BGHZ 173 = JR 1990, 157 = Just 1989, 1017; BGH NJW 91, 1992).
  • BGH, 14.05.1987 - BLw 2/87

    Rechtsfolgen der Löschung des Hofvermerks; Fortbestehen der höferechtlich wirksam

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.10.1997 - 7 U 54/94
    Ein formlos gültiger Hofübergabevorvertrag (vgl. BGH NJW 88, 710 und NJW 1993, 267 mit jeweils w.N.) ist nur ausnahmsweise wirksam, wenn nämlich die Nichtanerkennung einer Bindung zu einem schlechthin untragbaren Ergebnis führen würde.
  • BGH, 30.04.1991 - IV ZR 104/90

    Rechtsstelung des Vertragserben

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.10.1997 - 7 U 54/94
    Zwar hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 30.04.1991 (BGH NJW 1991, 1952 ) nicht ausgeschlossen, daß bei einem kollusivem Zusammenwirken zwischen dem Erblasser und dem Beschenkten § 138 Abs. 1 BGB eingreifen kann.
  • BVerfG, 22.06.1987 - 1 BvR 772/86

    Verfassungsmäßigkeit des § 13 HöfeO

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.10.1997 - 7 U 54/94
    Zwar hat die Mutter der Parteien als alleinige Hofeigentümerin nach dem Tode ihres Mannes in rechtlich zulässiger Weise die Löschung des Hofvermerks herbeigeführt (zur Zulässigkeit vgl. BGH AgrarR 1987, 222 -224).
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Rechtsprechung
   OLG München, 11.12.1998 - 21 U 4462/98   

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https://dejure.org/1998,16220
OLG München, 11.12.1998 - 21 U 4462/98 (https://dejure.org/1998,16220)
OLG München, Entscheidung vom 11.12.1998 - 21 U 4462/98 (https://dejure.org/1998,16220)
OLG München, Entscheidung vom 11. Dezember 1998 - 21 U 4462/98 (https://dejure.org/1998,16220)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verfügung eines Miterben über einzelne Nachlassgegenstände oder seinen Anteil daran; Abtretung des Anspruchs auf künftiges Auseinandersetzungsguthaben; Vorhandensein gemeinschaftlichen Vermögens

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.02.1965 - III ZR 208/63

    Erbschaftskauf - Haftung des Erbschaftskäufers gegenüber Nachlassgläubigern -

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • VG Cottbus, 26.09.2007 - 1 K 2075/00

    VG Cottbus, Urteil der 1. Kammer (Einzelrichter) vom 26. September 2007 - 1 K

    Zwar kann eine nach § 2033 Abs. 2 BGB nichtige Verfügung nach § 140 BGB in eine Verfügung über einen Erbteil umgedeutet werden, wenn der Nachlass nur aus einem Gegenstand besteht und ein entsprechender Wille der Vertragsteile erkennbar ist (OLG München, Urt. v. 11. Dezember 1998 - 21 U 4462/98 -, zit. nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 18.07.1997 - 22 U 12/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,11703
OLG Düsseldorf, 18.07.1997 - 22 U 12/97 (https://dejure.org/1997,11703)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.07.1997 - 22 U 12/97 (https://dejure.org/1997,11703)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Juli 1997 - 22 U 12/97 (https://dejure.org/1997,11703)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BGB §§ 765 767 812
    Rückforderungsanspruch bei Bürgschaft auf erstes Anfordern

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.01.1986 - IX ZR 46/85

    Formvorschrift für Bürgschaftserklärung; Haftung des Bürgen bei vorzeitiger

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.07.1997 - 22 U 12/97
    Üblicherweise entfällt der Sicherungszweck einer Anzahlungsbürgschaft, sobald der Auftragnehmer vertragsgemäß (Teil-)Leistungen an den Auftraggeber erbracht hat, die diesem endgültig verbleiben und deren Anteil an der vereinbarten Vergütung den Betrag der Anzahlung erreicht (vgl. BGH ZIP 1986, 702, 706 zu Abschlagszahlungen nach § 16 Nr. 1 VOB/B , die er als Anzahlungen in bezug auf den Werklohn für das Gesamtwerk ansieht).

    Auf andere Ansprüche des Beklagten, insbesondere auf solche aus teilweiser Nichterfüllung des Vertrages einschließlich eines etwaigen Schadensersatzanspruchs des Beklagten nach Ablehnung der Vertragserfüllung durch den Konkursverwalter (siehe das Schreiben Bl. 194 GA - zu dem letztgenannten Anspruch Kilger/Schmidt, KO , 16. Auflage § 17 Anm. 4c) ist die Anzahlung des Beklagten nicht zu verrechnen (vgl. BGH ZIP 1986, 702, 706).

  • BGH, 28.10.1993 - IX ZR 141/93

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft auf erstes

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.07.1997 - 22 U 12/97
    Die Verweisung entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH NJW 1988, 2610 ; NJW 1994, 380, 381, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 21.04.1988 - IX ZR 113/87

    Einwand der unzulässigen Rechtsausübung gegenüber einer Bürgschaft auf erstes

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.07.1997 - 22 U 12/97
    Die Verweisung entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH NJW 1988, 2610 ; NJW 1994, 380, 381, jeweils mit weiteren Nachweisen).
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