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Rechtsprechung
   OLG Köln, 19.03.1999 - 6 U 156/98   

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OLG Köln, 19.03.1999 - 6 U 156/98 (https://dejure.org/1999,6100)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.03.1999 - 6 U 156/98 (https://dejure.org/1999,6100)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. März 1999 - 6 U 156/98 (https://dejure.org/1999,6100)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Mindesthaltbarkeitsdatum bei Faßbier

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    UWG §§ 13, 1, 3; LMBG § 6; LMKV §§ 3, 7
    Mindesthaltbarkeitsdatum bei Faßbier

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Beeinträchtigung des Wettbewerbs auf dem einschlägigen Markt durch Verkauf von Fassbier in Fässern von mehr als fünf Litern Inhalt ohne Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 1999, 1023
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 29.09.1994 - I ZR 138/92

    Laienwerbung für Augenoptiker - Laienwerbung; Barzahlungsnachlaß

    Auszug aus OLG Köln, 19.03.1999 - 6 U 156/98
    Denn der Gesetzgeber hat die Klagebefugnis der Mitbewerber und Wettbewerbsvereine auf solche Fälle beschränken wollen, "deren Auswirkungen auf das Wettbewerbsgeschehen so erheblich sind, daß die Interessen der Allgemeinheit ernsthaft betroffen sind"; er wollte erreichen, daß "geringfügige" Wettbewerbsverstöße, sogenannte Bagatellverstöße, nicht als sittenwidrige Wettbewerbshandlungen verfolgt werden (vgl. Begründung des Gesetzentwurfs zu § 13 II Nr. 2 UWG n.F., BT-Dr 12/7345, S.11, abgedruckt in WRP 1994, 369, 377, und die dortige Verweisung auf die Begründung zu dem nicht Gesetz gewordenen § 2 des Entwurfs, sowie BGH ZIP 1995, 152/155 - = NJW 1995, 724, 726 - "Laienwerbung für Augenoptiker" -).

    Dazu zählen u.a. ein besonderes Interesse der Allgemeinheit einschließlich der Verbraucher, die Größe eines erzielten Wettbewerbsvorsprungs, bei Nebengesetzen insbesondere das geschützte Rechtsgut (z.B. Gesundheit), und der Grad der Nachahmungsgefahr für Mitbewerber (BGH ZIP 1995, 152/155 - = NJW 1995, 724, 726 "Laienwerbung für Augenoptiker" - BGH WRP 1995, 485/487 - "Super-Spar-Fahrkarten" - vgl. auch KG NJW-RR 1995, 309/310 = WRP 1995, 203/205 f.; OLG Frankfurt/ Main GRUR 1995, 222 - "Wanderlager" - OLG Hamm GRUR 1995, 221/222 - "Autotelefon" - sowie Baumbach/Hefermehl, § 13 UWG Rdnr. 27b).

  • BGH, 15.06.1989 - I ZR 183/87

    Stundungsangebote; Werbung mit Zahlungsaufschub

    Auszug aus OLG Köln, 19.03.1999 - 6 U 156/98
    Die Verletzung wertneutraler Vorschriften rechtfertigt nämlich dann den Vorwurf wettbewerbswidrigen Verhaltens, wenn sich ein Wettbewerber bewußt und planmäßig über sie hinwegsetzt, obwohl für ihn erkennbar ist, daß er dadurch einen Vorsprung vor gesetzestreuen Mitbewerbern erlangen kann (vgl. hierzu: BGH WRP 1979, 460, 461 - "Luxus-Ferienhäuser" - BGH GRUR 1981, 140, 142 - "Flughafengebühr" - BGH GRUR 1989, 762, 764 - "Stundungsangebote" - BGH GRUR 1992, 696, 697 - "Teilzahlungspreis I" - Baumbach/Hefermehl, a.a.O., § 1 UWG Rdnr. 658 sowie Köhler/Piper, UWG, § 1 Rdnr. 344, - jeweils m.w.N.).
  • BGH, 09.02.1995 - I ZR 35/93

    Super-Spar-Fahrkarten - übertriebenes Anlocken; Wertreklame

    Auszug aus OLG Köln, 19.03.1999 - 6 U 156/98
    Dazu zählen u.a. ein besonderes Interesse der Allgemeinheit einschließlich der Verbraucher, die Größe eines erzielten Wettbewerbsvorsprungs, bei Nebengesetzen insbesondere das geschützte Rechtsgut (z.B. Gesundheit), und der Grad der Nachahmungsgefahr für Mitbewerber (BGH ZIP 1995, 152/155 - = NJW 1995, 724, 726 "Laienwerbung für Augenoptiker" - BGH WRP 1995, 485/487 - "Super-Spar-Fahrkarten" - vgl. auch KG NJW-RR 1995, 309/310 = WRP 1995, 203/205 f.; OLG Frankfurt/ Main GRUR 1995, 222 - "Wanderlager" - OLG Hamm GRUR 1995, 221/222 - "Autotelefon" - sowie Baumbach/Hefermehl, § 13 UWG Rdnr. 27b).
  • BGH, 16.03.1979 - I ZR 39/77

    Werbung mit Preisen zuzüglich Mehrwertsteuer gegenüber Endverbrauchern - Gefahr

    Auszug aus OLG Köln, 19.03.1999 - 6 U 156/98
    Die Verletzung wertneutraler Vorschriften rechtfertigt nämlich dann den Vorwurf wettbewerbswidrigen Verhaltens, wenn sich ein Wettbewerber bewußt und planmäßig über sie hinwegsetzt, obwohl für ihn erkennbar ist, daß er dadurch einen Vorsprung vor gesetzestreuen Mitbewerbern erlangen kann (vgl. hierzu: BGH WRP 1979, 460, 461 - "Luxus-Ferienhäuser" - BGH GRUR 1981, 140, 142 - "Flughafengebühr" - BGH GRUR 1989, 762, 764 - "Stundungsangebote" - BGH GRUR 1992, 696, 697 - "Teilzahlungspreis I" - Baumbach/Hefermehl, a.a.O., § 1 UWG Rdnr. 658 sowie Köhler/Piper, UWG, § 1 Rdnr. 344, - jeweils m.w.N.).
  • BGH, 17.10.1980 - I ZR 132/78
    Auszug aus OLG Köln, 19.03.1999 - 6 U 156/98
    Die Verletzung wertneutraler Vorschriften rechtfertigt nämlich dann den Vorwurf wettbewerbswidrigen Verhaltens, wenn sich ein Wettbewerber bewußt und planmäßig über sie hinwegsetzt, obwohl für ihn erkennbar ist, daß er dadurch einen Vorsprung vor gesetzestreuen Mitbewerbern erlangen kann (vgl. hierzu: BGH WRP 1979, 460, 461 - "Luxus-Ferienhäuser" - BGH GRUR 1981, 140, 142 - "Flughafengebühr" - BGH GRUR 1989, 762, 764 - "Stundungsangebote" - BGH GRUR 1992, 696, 697 - "Teilzahlungspreis I" - Baumbach/Hefermehl, a.a.O., § 1 UWG Rdnr. 658 sowie Köhler/Piper, UWG, § 1 Rdnr. 344, - jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamm, 25.10.1994 - 4 U 51/94
    Auszug aus OLG Köln, 19.03.1999 - 6 U 156/98
    Dazu zählen u.a. ein besonderes Interesse der Allgemeinheit einschließlich der Verbraucher, die Größe eines erzielten Wettbewerbsvorsprungs, bei Nebengesetzen insbesondere das geschützte Rechtsgut (z.B. Gesundheit), und der Grad der Nachahmungsgefahr für Mitbewerber (BGH ZIP 1995, 152/155 - = NJW 1995, 724, 726 "Laienwerbung für Augenoptiker" - BGH WRP 1995, 485/487 - "Super-Spar-Fahrkarten" - vgl. auch KG NJW-RR 1995, 309/310 = WRP 1995, 203/205 f.; OLG Frankfurt/ Main GRUR 1995, 222 - "Wanderlager" - OLG Hamm GRUR 1995, 221/222 - "Autotelefon" - sowie Baumbach/Hefermehl, § 13 UWG Rdnr. 27b).
  • KG, 31.10.1994 - 25 U 8278/93
    Auszug aus OLG Köln, 19.03.1999 - 6 U 156/98
    Dazu zählen u.a. ein besonderes Interesse der Allgemeinheit einschließlich der Verbraucher, die Größe eines erzielten Wettbewerbsvorsprungs, bei Nebengesetzen insbesondere das geschützte Rechtsgut (z.B. Gesundheit), und der Grad der Nachahmungsgefahr für Mitbewerber (BGH ZIP 1995, 152/155 - = NJW 1995, 724, 726 "Laienwerbung für Augenoptiker" - BGH WRP 1995, 485/487 - "Super-Spar-Fahrkarten" - vgl. auch KG NJW-RR 1995, 309/310 = WRP 1995, 203/205 f.; OLG Frankfurt/ Main GRUR 1995, 222 - "Wanderlager" - OLG Hamm GRUR 1995, 221/222 - "Autotelefon" - sowie Baumbach/Hefermehl, § 13 UWG Rdnr. 27b).
  • OLG Hamm, 22.08.1997 - 13 UF 107/97
    Auszug aus OLG Köln, 19.03.1999 - 6 U 156/98
    Im Hinblick darauf, daß § 3 Abs. 1 Nr. 4 LMKV gerade dem Schutz des Verbrauchers vor Irreführung und Täuschung durch die Forderung der Kenntlichmachung des Mindesthaltbarkeitsdatums an deutlicher Stelle dient, spricht deshalb alles dafür, § 3 Abs. 1 Nr. 4 LMKV mit dem Oberlandesgericht Hamburg (Beschluß vom 27.06.1996, OLGR 1997, 277) und dem Kammergericht (KGR 1993, 87) als wertimmanente Norm zu begreifen, deren Mißachtung wettbewerbswidrig ist, ohne daß es des Hinzutretens weiterer Unlauterkeitsmerkmale bedarf.
  • OLG Frankfurt, 26.01.1995 - 6 U 171/94
    Auszug aus OLG Köln, 19.03.1999 - 6 U 156/98
    Dazu zählen u.a. ein besonderes Interesse der Allgemeinheit einschließlich der Verbraucher, die Größe eines erzielten Wettbewerbsvorsprungs, bei Nebengesetzen insbesondere das geschützte Rechtsgut (z.B. Gesundheit), und der Grad der Nachahmungsgefahr für Mitbewerber (BGH ZIP 1995, 152/155 - = NJW 1995, 724, 726 "Laienwerbung für Augenoptiker" - BGH WRP 1995, 485/487 - "Super-Spar-Fahrkarten" - vgl. auch KG NJW-RR 1995, 309/310 = WRP 1995, 203/205 f.; OLG Frankfurt/ Main GRUR 1995, 222 - "Wanderlager" - OLG Hamm GRUR 1995, 221/222 - "Autotelefon" - sowie Baumbach/Hefermehl, § 13 UWG Rdnr. 27b).
  • OLG Köln, 24.08.2001 - 6 U 59/01

    UWG -Recht: Anagben zur "Mindesthaltbarkeit"

    Auch im übrigen schließt sich der Senat den überzeugenden Ausführungen des Oberlandesgerichts Düsseldorf in seinem das Verfügungsverfahren abschließenden und den Parteien bekannten Urteil vom 02.08.2000 (Blatt 219 ff. der Beiakte 13 O 113/99 LG Aachen) an und nimmt diese den Parteien bekannte Ausführungen zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen in Bezug, und zwar auch insoweit, als das Oberlandesgericht Düsseldorf in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. u.a. Urteil vom 19.03.1999, OLGR 1999, 319, 320/321 m.w.N.) in seinem Verfügungsurteil sinngemäß ausgeführt hat, das gegen lebensmittelrechtliche Kennzeichnungsvorschriften verstoßende Verhalten des Beklagten sei jedenfalls deshalb wettbewerbswidrig im Sinne des § 1 UWG, weil der Beklagte sich bewusst und planmäßig über die Kennzeichnungsvorschriften hinwegsetze, um dadurch einen sachlich ungerechtfertigten Vorsprung vor gesetzestreuen Mitbewerbern zu erlangen.
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 09.12.1998 - 8 U 2864/98   

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https://dejure.org/1998,6451
OLG Dresden, 09.12.1998 - 8 U 2864/98 (https://dejure.org/1998,6451)
OLG Dresden, Entscheidung vom 09.12.1998 - 8 U 2864/98 (https://dejure.org/1998,6451)
OLG Dresden, Entscheidung vom 09. Dezember 1998 - 8 U 2864/98 (https://dejure.org/1998,6451)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anwendungbarkeit der Vertreterhaftung aus culpa in contrahendo; Haftungsbegründendes Verhalten eines Dritten im vorvertraglichen Stadium; Verletzung der guten Sitten durch Agbabe einer bewusst unrichtigen Auskunft; Umfang des erstattungsfähigen Schadens bei Haftung aus ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schadensersatz bei Täuschungsversuch

  • rechtsportal.de

    BGB § 242 § 276
    Eigenhaftung des Vertreters aus culpa in contrahendo

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 207
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 29.01.1997 - VIII ZR 356/95

    Eigenhaftung eines Kraftfahrzeughändlers

    Auszug aus OLG Dresden, 09.12.1998 - 8 U 2864/98
    a) Als Vertreterin der Beklagten zu 2 haftet die Beklagte, die sich ihrerseits das Verhalten des damals leitenden Angestellten Meyer zurechnen lassen muss (§ 278 BGB ; vgl. BGHZ 56, 81, 85; BGH WM 1997, 1431 unter II 1), aus culpa in contrahendo auf Schadensersatz, weil ihr Erfüllungsgehilfe Meyer den Ehemann der Klägerin am 12.12.1996 unter Ausnutzung besonderen persönlichen Vertrauens mit der bewusst wahrheitswidrigen Auskunft, die Beklagte habe den Betrag von 20 000, 00 DM am Vortag überwiesen, davon abgehalten hat, das ihm und der Klägerin zustehende Zurückbehaltungsrecht an der Wohnung auszuüben.

    Im Urteil vom 29.01.1997 hat er diesen Gedanken nochmals bekräftigt und eine Haftung des Dritten bejaht, wenn dieser nach Abschluss des Vertrages und im Zusammenhang mit dessen Durchführung durch pflichtwidriges Unterlassen oder durch positives Tun - etwa durch unzutreffende Erklärungen, Vorlage angeblicher Sicherheiten oder auf ähnliche Weise - den Verhandlungspartner in seinem irrigen Vertrauen bestärkt und zu für ihn wirtschaftlich nachteiligen Verfügungen veranlasst (BGH WM 1997, 1431 unter II 2 b cc).

  • BGH, 29.01.1992 - VIII ZR 80/91

    Eigenhaftung eines Vertreters

    Auszug aus OLG Dresden, 09.12.1998 - 8 U 2864/98
    Während die Eigenhaftung des Vertreters, Vermittlers oder Sachwalters in der Regel für Fälle erörtert wird, in denen der Dritte beim Zustandekommen eines für den Geschäftsgegner nachteiligen Vertrages mitwirkt (vgl. aus jüngerer Zeit etwa BGH WM 1996, 592 unter 4; WM 1993, 295 unter II 2; WM 1992, 699 unter I 2 bis I 4; WM 1992, 342 unter II; WM 1991, 1730 unter 2 sowie WM 1990, 2039 unter III 2, allesamt m.w.N.), geht es im vorliegenden Fall nicht um die Einflussnahme des Dritten auf den Abschluss, sondern auf die Durchführung des Vertrages.
  • BGH, 18.01.1996 - III ZR 121/95

    Haftung des vollmachtlosen Vertreters bei Handeln für eine nicht existierende

    Auszug aus OLG Dresden, 09.12.1998 - 8 U 2864/98
    Während die Eigenhaftung des Vertreters, Vermittlers oder Sachwalters in der Regel für Fälle erörtert wird, in denen der Dritte beim Zustandekommen eines für den Geschäftsgegner nachteiligen Vertrages mitwirkt (vgl. aus jüngerer Zeit etwa BGH WM 1996, 592 unter 4; WM 1993, 295 unter II 2; WM 1992, 699 unter I 2 bis I 4; WM 1992, 342 unter II; WM 1991, 1730 unter 2 sowie WM 1990, 2039 unter III 2, allesamt m.w.N.), geht es im vorliegenden Fall nicht um die Einflussnahme des Dritten auf den Abschluss, sondern auf die Durchführung des Vertrages.
  • BGH, 17.06.1991 - II ZR 171/90

    Eigenhaftung des Vertreters; Verschulden bei der Anbahnung von

    Auszug aus OLG Dresden, 09.12.1998 - 8 U 2864/98
    Während die Eigenhaftung des Vertreters, Vermittlers oder Sachwalters in der Regel für Fälle erörtert wird, in denen der Dritte beim Zustandekommen eines für den Geschäftsgegner nachteiligen Vertrages mitwirkt (vgl. aus jüngerer Zeit etwa BGH WM 1996, 592 unter 4; WM 1993, 295 unter II 2; WM 1992, 699 unter I 2 bis I 4; WM 1992, 342 unter II; WM 1991, 1730 unter 2 sowie WM 1990, 2039 unter III 2, allesamt m.w.N.), geht es im vorliegenden Fall nicht um die Einflussnahme des Dritten auf den Abschluss, sondern auf die Durchführung des Vertrages.
  • BGH, 05.04.1971 - VII ZR 163/69

    Verschulden bei Vertragsverhandlungen

    Auszug aus OLG Dresden, 09.12.1998 - 8 U 2864/98
    a) Als Vertreterin der Beklagten zu 2 haftet die Beklagte, die sich ihrerseits das Verhalten des damals leitenden Angestellten Meyer zurechnen lassen muss (§ 278 BGB ; vgl. BGHZ 56, 81, 85; BGH WM 1997, 1431 unter II 1), aus culpa in contrahendo auf Schadensersatz, weil ihr Erfüllungsgehilfe Meyer den Ehemann der Klägerin am 12.12.1996 unter Ausnutzung besonderen persönlichen Vertrauens mit der bewusst wahrheitswidrigen Auskunft, die Beklagte habe den Betrag von 20 000, 00 DM am Vortag überwiesen, davon abgehalten hat, das ihm und der Klägerin zustehende Zurückbehaltungsrecht an der Wohnung auszuüben.
  • BGH, 19.12.1977 - II ZR 164/76

    Vertrauenshaftung eines Dritten bei Vertragsdurchführung

    Auszug aus OLG Dresden, 09.12.1998 - 8 U 2864/98
    Auch der Bundesgerichtshof hat bereits mehrfach betont, es sei nicht einzusehen, dass das einem Dritten infolge seines Verhaltens entgegengebrachte Vertrauen im vorvertraglichen Stadium ein Haftungsgrund, nach Vertragsabschluss aber keiner mehr sein solle, obwohl der Dritte das Vertrauen für sich gerade auch für die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung in Anspruch genommen habe (BGHZ 70, 337, 342 ff; ähnlich BGH NJW 1982, 1807 unter II 2).
  • BGH, 07.12.1992 - II ZR 179/91

    Positive Vertragsverletzung durch Wirtschaftsförderungseinrichtung

    Auszug aus OLG Dresden, 09.12.1998 - 8 U 2864/98
    Während die Eigenhaftung des Vertreters, Vermittlers oder Sachwalters in der Regel für Fälle erörtert wird, in denen der Dritte beim Zustandekommen eines für den Geschäftsgegner nachteiligen Vertrages mitwirkt (vgl. aus jüngerer Zeit etwa BGH WM 1996, 592 unter 4; WM 1993, 295 unter II 2; WM 1992, 699 unter I 2 bis I 4; WM 1992, 342 unter II; WM 1991, 1730 unter 2 sowie WM 1990, 2039 unter III 2, allesamt m.w.N.), geht es im vorliegenden Fall nicht um die Einflussnahme des Dritten auf den Abschluss, sondern auf die Durchführung des Vertrages.
  • BGH, 19.02.1982 - V ZR 234/81

    Auskunftsanspruch - Vertrag zugunsten Dritter - Tod des Versprechensempfängers -

    Auszug aus OLG Dresden, 09.12.1998 - 8 U 2864/98
    Auch der Bundesgerichtshof hat bereits mehrfach betont, es sei nicht einzusehen, dass das einem Dritten infolge seines Verhaltens entgegengebrachte Vertrauen im vorvertraglichen Stadium ein Haftungsgrund, nach Vertragsabschluss aber keiner mehr sein solle, obwohl der Dritte das Vertrauen für sich gerade auch für die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung in Anspruch genommen habe (BGHZ 70, 337, 342 ff; ähnlich BGH NJW 1982, 1807 unter II 2).
  • BGH, 18.09.1990 - XI ZR 77/89

    Persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers

    Auszug aus OLG Dresden, 09.12.1998 - 8 U 2864/98
    Während die Eigenhaftung des Vertreters, Vermittlers oder Sachwalters in der Regel für Fälle erörtert wird, in denen der Dritte beim Zustandekommen eines für den Geschäftsgegner nachteiligen Vertrages mitwirkt (vgl. aus jüngerer Zeit etwa BGH WM 1996, 592 unter 4; WM 1993, 295 unter II 2; WM 1992, 699 unter I 2 bis I 4; WM 1992, 342 unter II; WM 1991, 1730 unter 2 sowie WM 1990, 2039 unter III 2, allesamt m.w.N.), geht es im vorliegenden Fall nicht um die Einflussnahme des Dritten auf den Abschluss, sondern auf die Durchführung des Vertrages.
  • LG Düsseldorf, 28.08.2012 - 10 O 192/11

    Sittenwidrige Schädigung bei Vortäuschung angeblicher Gesetzeswidrigkeit einer

    Denn auch im Rahmen der Vertragsdurchführung selbst können bewusst falsche Angaben zur Haftung nach § 826 BGB führen (vgl. OLG Dresden NJW-RR 2000, 207, 208).
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